Hinsichtlich der Klage der Bayerischen Staatsforsten stimme ich Herrn von Brunn zu. Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, werden die Bayerischen Staatsforsten wahrscheinlich ihre Klage zurückziehen. Die Klage der Bayerischen Staatsforsten kann ich jedoch verstehen. Sie haben einen Schaden in Millionenhöhe erlitten. Sie haben das Recht, dagegen zu klagen.
Ich bin sehr gut informiert. – Fazit: Die Aufhebung der Verordnung durch den Verursacher, das Landratsamt Bamberg, durchführen zu lassen, ist für uns FREIE WÄHLER der richtige Weg. Wir halten die kommunale Selbstverwaltung sehr hoch und beachten diese. Das ist der einzig richtige Weg, um nicht eine Lex Steigerwald für ganz Bayern zu schaffen.
Der Weg, den die CSU gehen will, wird letztendlich auch zum Ziel führen. Das werden wir sehen. Das hätte allerdings bayernweite Auswirkungen. Der Weg der CSU hätte eine Machtbeschränkung für alle Landräte zur Folge: Sie könnten dann nicht mehr ohne Zustimmung des Kreistags, also im Alleingang, beliebig große Schutzgebiete ausweisen – ohne ordentliches Verfahren und ohne Beteiligung des Eigentümers oder der Nachbarn, wie es normalerweise üblich ist.
Die Bürgermeister Oskar Ebert und Siegfried Ständecke haben uns in einem Brief Folgendes mitgeteilt.
Der ehemalige Bürgermeister Oskar Ebert ist jetzt stellvertretender Landrat. Danke für den Hinweis. – Sie haben Folgendes mitgeteilt: Der sicherste Weg ist die Änderung des Gesetzes. Dann wären die Rechtsgrundlage für die Trickserei von Dr. Denzler sowie das große Schutzgebiet weg. Es darf nicht sein, dass Landräte eigenmächtig beliebig große Schutzgebiete ausweisen. - Danke schön, meine Damen und Herren. Jetzt kommt Herr Vogel.
Herzlichen Dank – bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Mir liegen zwei Zwischenbemerkungen vor. Zunächst hat Herr Kollege Vogel und dann Herr Kollege Scheuenstuhl das Wort.
Im Namen der CSU - Fraktion danke ich Ihnen zunächst herzlich, dass Sie sich heute klar gegen einen Nationalpark Steigerwald aussprechen. Sie sind bei den Menschen im Steigerwald und präsentieren sich damit als vernünftiger Teil der bayerischen Opposition.
Wenn jemand von uns etwas gesagt hat, haben Sie um Disziplin gebeten. Ich bitte um eine neutrale Amtsführung.
Ich bitte um Ruhe. Dazu brauche ich Sie nicht. Ich brauche keine Belehrung. Ich kenne mich in der Geschäftsordnung aus.
Außerdem soll die Verwaltung prüfen, welche Voraussetzungen für den Antrag "Weltnaturerbe" überhaupt notwendig sind und/oder geschaffen werden müssen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
- beauftragt, die begonnenen Gespräche mit dem Umweltministerium fortzusetzen mit dem Ziel, ein Buchenwald-Informationszentrum im Landkreis Bamberg/Marktgemeinde Ebrach zu errichten.
- bevollmächtigt, für den Landkreis Bamberg einem Trägerverein zum Betrieb eines Buchenwald-Informationszentrums beizutreten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung des geplanten Buchenwald-Informationszentrums und in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium/ Bayerische Staatsforsten, der Höheren Naturschutzbehörde sowie den Marktgemeinden Burgwindheim und Ebrach Möglichkeiten auszuloten und zu entwickeln, wie die Potentiale des Steigerwaldes gefördert und die Voraussetzungen für die Bewerbung als Weltnaturerbe erfüllt werden können.
Wer behauptet, dass der Kreistag des Landkreises Bamberg beschlossen hat, das Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" auszuweisen, sagt bewusst die Unwahrheit. Ich bitte darum, das endlich klarzustellen.
Eines möchte ich noch zu den Ausführungen von Frau Petersen sagen. Der geschützte Landschaftsbestandteil ist juristisch der niedrigste Schutzbereich, den es gibt. Als Beispiel zitiere ich aus § 28 "Naturdenkmäler" des Bundesnaturschutzgesetzes: "Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen
von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist..." Einen geringeren Schutzstatus hat der geschützte Landschaftsbestandteil. Ich zitiere aus § 29 "Geschützte Landschaftsbestandteile" des Bundesnaturschutzgesetzes: "Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken." Damit haben wir eben nicht den Sinn und Zweck dieser Regelung, Schutzgebiete von 750 Hektar auszuweisen, ausgehebelt. Sie selbst sprechen von einem Schutzgebiet. Herr Dr. Magerl spricht von einem Schutzgebiet. Nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich nicht um eine Schutzgebietsausweisung.
Dazu habe ich wenig zu sagen. Der Beschluss des Kreistags Bamberg ist exakt so gefallen. Das war eine unverbindliche Begründung, ein Wille, etwas zu tun. Mit dem eigentlichen Problem hat das nichts zu tun. Dazu hat sich der Kreistag Bamberg nicht geäußert.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrter Herr Fahn, gerade haben wir wieder einmal eine Entgleisung des Herrn Kollegen Vogel erlebt. Ich möchte ganz klar sagen, dass sich jeder von Ihnen zu allen Themen äußern kann. Die Ministerin ist bereits in Lauerstellung und wird sich auch äußern. Die Ministerin stammt, soweit ich das weiß, nicht aus dem Steigerwald. Deswegen sollte man sich jedes Argument anhören und in aller Ruhe darüber sprechen.
Ein Angriff auf das Präsidium war mit Sicherheit nicht notwendig. Wir wollen bloß eine lebhafte Diskussion. Frau Aures macht das wie alle anderen Präsidiumsmitglieder hervorragend. Ich danke allen, die uns immer ein bisschen im Zaum halten.
Sie stehen richtig, aber Sie liegen falsch. Es handelt sich um einen Vertreter des Bezirkstags, der heute gewählt worden ist. Er vertritt uns bzw. die Bürger vor
Ort. Laut Aussagen des Ministeriums weigert sich das Landratsamt, die Verordnung zurückzunehmen, obwohl das Ministerium der Meinung ist, dass sie falsch sei. Die Juristen des Landratsamtes bestehen darauf, dass die Verordnung so bleibt, wie sie ist, weil sie der Meinung sind, die Verordnung sei rechtens. Deshalb gibt es keine Anweisung des Ministeriums. Das wollte ich Ihnen als Zwischenbemerkung sagen.
Danke für Ihre Meinung, dass ich falsch liege. Ich will hinzufügen: Wir von den FREIEN WÄHLERN sind der Auffassung, dass das Landratsamt so handeln muss. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, ist das die andere Seite der Medaille. Wir sind der Meinung, dass ist der richtige Weg.
Ich liege nicht falsch. Das stimmt nicht. Ich liege richtig, weil ich weiß, dass 90 oder 95 Prozent der Bewohner, die im Steigerwald wohnen, das so sehen wie wir. Warum sollte ich falsch liegen, Herr Kollege?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Fahn, der Bund Naturschutz in Bayern hat sich klar für den Nationalpark ausgesprochen. Er hat sich ebenfalls klar für das Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" ausgesprochen. Sie sind BN-Vorsitzender in unserer Region. Wie verträgt sich Ihre Position als BN-Vorsitzender mit der Position, die Sie im Landtag vortragen? Sie wenden sich massiv gegen den Nationalpark und gegen das Schutzgebiet. Das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht können Sie es uns noch einmal erklären.