Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Herzlichen Dank für diese Frage. Eigentlich warte ich schon seit Monaten auf diese Frage.

(Allgemeine Heiterkeit)

Heute ist sie endlich gekommen – danke schön. Beim Bund Naturschutz gibt es auch ein Minderheitenvotum oder so.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Oder so!)

Mit dem Minderheitenvotum werden Leute respektiert, die eine andere Meinung vertreten. Ein zweiter Punkt, der für Sie vielleicht ganz interessant ist: Herr Ulrich Mergner, der Forstamtsleiter von Ebrach, der dieses tolle Konzept vertritt, wurde mit dem größten Anteil an Stimmen in den Beirat des Bundes Naturschutz gewählt. Das heißt auf Deutsch, die Basis des Bundes Naturschutz unterstützt Herrn Ulrich Mergner und damit auch das Trittsteinkonzept. Vielleicht sind ein paar Obere vom Bund Naturschutz dagegen, das mag sein. Herr Ulrich Mergner, der Leiter des Forstamtes in Ebrach, hat beim Bund Naturschutz eine sehr gute Position. Deswegen fühle ich mich in dieser Rolle auch wohl und habe damit keine Probleme, Herr Mütze.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Jetzt bitte ich die Frau Ministerin zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Naturschutzgesetz, das wir heute novellieren wollen, hat für mich und für uns drei Schwerpunkte: Es geht uns um unsere intakte Natur, um unsere Lebensgrundlagen und um unsere Heimat. Unser Ziel ist ganz klar, die Zukunft für die Menschen und vor allem mit den Menschen zu gestalten. Dafür steht unsere Finanzpolitik, dafür steht unsere Sicherheitspolitik, und dafür steht auch unsere Beschäftigungspolitik. Insbesondere steht dafür aber auch unsere Umweltpolitik.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür. Wir schreiben mit der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes das gesellschaftliche Miteinander beim Umweltschutz fort. Die EU-Kommission – das haben wir heute schon ein paar Mal gehört – verlangt bei den FFH-Gebieten von der Bundesrepublik eine gewisse Trennschärfe, und zwar inhaltlich und räumlich. Wir reagieren darauf. Wir handeln, und zwar sehr konkret. Wir schaffen die Rechtsgrundlage für die Natura-2000-Verordnung. Wir wollen mit dieser Verordnung die FFH-Gebiete in einem feineren Maßstab, nämlich im Maßstab 1 : 5.000 abbilden. Dadurch ermöglichen wir nicht zuletzt auch die rechtssichere Förderung unserer Landwirte; denn auch die EU-Agrarförderung verlangt diese konkrete Feinabgrenzung. Wir aktualisieren außerdem die bestehenden Erhaltungsziele für diese FFH-Gebiete im rechtlich notwendigen Umfang. Dadurch erhalten wir den Status quo. Es ist mir wichtig, dies zu betonen. Es gibt keine Veränderungen durch die Hintertür. Die Gebietsfestlegung erfolgt nach den Grenzen, die wir schon vor zehn Jahren nach Brüssel gemeldet haben.

Auch bei den Erhaltungsmaßnahmen gilt, dass die Umsetzung in ganz enger Abstimmung mit den Betroffenen durch Maßnahmen aus den Managementplänen erfolgt, die im Rahmen der Runden Tische vereinbart wurden. Wir wollen einen ganz starken Konsens für starke Erhaltungsmaßnahmen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir unseren bayerischen Weg beim Ausgleich für Eingriffe in die Natur. Ich freue mich darüber, dass wir in Bayern unseren Spielraum nutzen. Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung haben wir ein hoch effektives Instrument. Ich war jetzt beim Hochwasserdialog sehr viel unterwegs. Unsere Kompensationsverordnung ist etwas, was wirklich praxistauglich ist. Sie setzt auf Qualität statt auf Quantität. Sie ermöglicht einen fairen Ausgleich zwischen Naturschutz, Landesentwicklung, wirtschaftlichen Interessen und der Landwirtschaft. Sie beruht auf einer breiten gesellschaftlichen Zustimmung. Wir haben einen Beteiligungsprozess geführt, der sehr aufwendig war und sehr lange gedauert hat. Heute wissen wir: Er hat sich absolut gelohnt.

Mit unserem Vorgehen verhindern wir ein verwaltungsökonomisches Schilda; denn noch könnte der Bund mit einer eigenen Verordnung unsere Landesverordnung hinfällig machen. Wir müssten dann wieder von ganz vorne anfangen. Ändert der Bund etwas, hätten wir wieder dasselbe. Wir hätten dann noch einmal eine Änderung, müssten dann wieder zurück auf null und so weiter und so fort.

(Florian von Brunn (SPD): So ist das halt!)

Das heißt, diesen Ping-Pong-Effekt schalten wir aus. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, den Vorrang der Bayerischen Kompensationsverordnung gegenüber der Bundesverordnung festzulegen.

Falls der Bund eine gute Idee hat, kann ich nur sagen: immer her damit. Wir verschließen uns dem nicht, etwas davon mit aufzunehmen. Gute Ideen sind immer willkommen. Wir sehen das sehr sportlich. Es geht nämlich um das beste Ergebnis.

Für mich sind zwei Punkte ganz entscheidend: Das Ergebnis muss unserem Land nützen, das ist wesentlich. Und wir müssen gemeinsam durchs Ziel laufen. Gemeinsam durchs Ziel zu laufen, ist für mich ein Stichwort. Dafür möchte ich Sie heute beim Thema Steigerwald alle gewinnen. Mein Ziel ist der bessere Schutz für den Steigerwald. Ich möchte dem in der Region angestoßenen Welterbeprozess wirklich zum Erfolg verhelfen. Wir konzentrieren uns in der jetzigen Debatte – das war gerade in der letzten Stunde wieder so auffällig – auf Einzelaspekte wie zum Beispiel den geschützten Landschaftsbestandteil. Manchmal erscheint es einem so: Hier geht es vielen darum,

recht zu haben und recht zu bekommen, weniger um den Steigerwald und weniger um die Menschen in der Region.

(Beifall bei der CSU)

Unsere Aufgabe heißt ganz klar: Wie können wir Spaltungen der Gesellschaft verhindern, und wie überwinden wir Spaltungen, die jetzt schon vorhanden sind? Ich bin zutiefst davon überzeugt, eine Re-Ideologisierung von Naturschutzfragen schafft nur Verlierer. Wir erreichen mit der Grabenbildung für den Naturschutz deutlich weniger als durch gemeinsame Anstrengungen. Wir brauchen ein richtiges Rezept, und das richtige Rezept sind aus meiner Sicht Klarheit, Sicherheit und Vertrauensarbeit. Diesem Rezept folgen die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag. Der Antrag schafft eindeutige Zuständigkeiten. Wir brauchen Kriterien für die Zuständigkeiten der unteren und der höheren Naturschutzbehörde. Wir brauchen die 10-Hektar-Grenze. Damit sensibilisieren wir die Menschen gleichzeitig für die verschiedenen Schutzkategorien. Ein großer geschützter Landschaftsbestandteil enthält neben dem Objekt- auch immer den Flächenschutz. Solche atypischen Fälle sind damit bei der höheren Naturschutzbehörde gut aufgehoben.

Für mich ist eindeutig, dass die Menschen Berechenbarkeit wollen. Sie wollen keine Überraschungscoups, die noch dazu gegen Geist und Inhalt des Gesetzes stehen. Geschützte Landschaftsbestandteile sind in Bayern in der Regel 5 bis 15 Hektar groß, aber nicht 775 Hektar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie heute ein, den Streit um Einzelaspekte zu überwinden und uns gemeinsam auf den Weg zu einem wirklich zukunftsfähigen Naturschutz im Steigerwald zu machen. Unsere Vision gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort lautet Welterbe. Wir haben zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Bis Juli sollen sie komplett vorliegen. Auf dieser Basis werden wir die Möglichkeiten und Chancen für ein Welterbe abschätzen. Steuern wir also gemeinsam dieses Ziel hier im Hohen Haus, vor allem aber gemeinsam mit den Menschen vor Ort an.

Die Lösung für den Steigerwald liegt zuerst im Steigerwald selbst. Wer die Heimat im Herzen trägt, hat die besten Ideen und die besten Lösungen. Diese Ideen führen wir dann zusammen. Ich werde daher noch vor der Sommerpause eine Regionalkonferenz einberufen. Ich möchte alle Verantwortlichen in der Region an einen Tisch bringen. Wir suchen vor Ort nach Lösungen mit den Betroffenen und nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Mein Motto ist

dabei eindeutig. Ich will begegnen, besprechen und vor allen Dingen beteiligen. Die Regionalkonferenz soll der Startschuss für eine ideologiefreie Diskussion zum besseren Schutz des Steigerwalds sein.

Ich leiste hier auch gern Überzeugungsarbeit. Mir ist bei diesem Thema wirklich kein Aufwand zu groß. Meine Mittel sind ganz klar der offene Diskurs und ein uneingeschränkter gegenseitiger Respekt, der bei diesem Thema wirklich notwendig ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Qualität unserer Politik entscheidet über die Qualität unserer Zukunft. In diesem Bewusstsein handeln wir. Wir führen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Miteinander im Naturschutz fort. Erfolgreicher Naturschutz beginnt nämlich mit den Menschen und läuft nicht gegen sie.

(Jürgen W. Heike (CSU): Sehr gut!)

Wir stellen Eindeutigkeit und Verlässlichkeit her, um neue Perspektiven für die schönsten Gegenden unserer bayerischen Heimat zu schaffen.

(Beifall bei der CSU)

Ich bin der Meinung, das ist alle fraktionsübergreifende Mühe wert.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Frau Ministerin, bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Dr. Magerl und dann noch von der Kollegin Biedefeld. Erst der Kollege Magerl, bitte.

Frau Staatsministerin, ich möchte einen kurzen Vorhalt aus der Landtagsdrucksache 17/2567, einer Schriftlichen Anfrage von mir zum Thema "Unterschutzstellung des Hohen Buchener Waldes im Ebracher Forst". Darauf hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 03.07.2014 in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium und der Staatskanzlei geantwortet. Da heißt es, das Ministerium habe hinsichtlich der Ausweisung rechtliche Bedenken geäußert. An anderer Stelle steht:

Die Regierung hat mit Schreiben vom 04.12.13 hierzu Stellung genommen und die geplante Unterschutzstellung sowohl aus landesplanerischer als auch aus naturschutzfachlicher Sicht generell befürwortet, allerdings auch ihrerseits auf die schon vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz thematisierte rechtliche Problematik hingewiesen.

Hier wurde klar von der Regierung gesagt, dass es naturschutzfachlich in Ordnung und sinnvoll ist; es wurde allenfalls auf eine rechtliche Problematik hingewiesen. Rechtliche Problematiken gibt es in vielen Fällen. Der Landrat hat gesagt: Okay, ich habe eine andere rechtliche Auffassung. – Hier haben Sie eigentlich die Regierung von Oberfranken, den Landrat und das Landratsamt ermutigt, den Schritt zu gehen und den Wald unter Schutz zu stellen. Wie stellen Sie sich dazu?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön.

Herr Kollege Magerl, ich habe ausdrücklich betont, was mir hier in dieser Stunde der Debatte im Hohen Haus aufgefallen ist: Wir beißen uns hier an Einzelbestandteilen fest. Hier geht es um Rechthaben, um rechtliche Auslegung. Ich glaube, davon sollten wir uns frei machen, damit wir jetzt den sinnvollen Prozess mit den Menschen vor Ort anstoßen können. Wir sollten auf ein Ziel, eine Vorstellung, eine Vision hinarbeiten, nämlich auf das Welterbe. Wir sollten die Überwindung einer Spaltung herbeiführen und eine Regionalkonferenz mit allen Beteiligten einberufen, um nach einer guten Lösung zu suchen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Jetzt eine neue Rednerin: Frau Kollegin Biedefeld. Bitte.

Frau Ministerin Scharf, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Gestern bin ich im Vorfeld der heutigen Sitzung auf die Homepage des Umweltministeriums gegangen. Da Sie noch kein Wort dazu geäußert haben, bitte ich Sie noch einmal, klar die Argumente darzulegen, die aus Ihrer Sicht gegen die Machbarkeitsstudie für den Nationalpark Steigerwald sprechen. Weder von Ihnen noch vom Ministerium oder der CSU-Mehrheitsfraktion habe ich Argumente gehört, weshalb Sie diese Machbarkeitsstudie ablehnen.

Sie sagen, wir sollen gemeinsam durchs Ziel laufen, sie appellieren an ein Miteinander im Sinne der Umwelt. Ich bitte Sie, auch im Interesse des Eigentums, im Interesse unserer Bauern und der Landwirtschaft, informieren Sie unsere betroffenen Landwirte von dieser feinen Abgrenzung bei den FFH-Grundstücksgrenzen. Geben Sie ihnen die Möglichkeit - die Frist wurde verlängert -, klar Einblick zu nehmen. Nur etwas anzukündigen und quasi eine Bringpflicht für die Landwirtschaft in den Raum zu stellen, ist nicht gut. Wir hatten kürzlich zusammen mit Herrn Kollegen

Arnold ein Gespräch beim Bayerischen Bauernverband. Dort wurde das scharf kritisiert. Sie selbst reden von einem Miteinander, davon, dass man gemeinsam durchs Ziel geht. Bitte nehmen Sie bei dieser Feinabstimmung auch unsere Landwirte mit; denn sonst erreichen wir dieses positive Ziel nicht.

(Beifall bei der SPD)

Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Biedefeld, für die Fragen. Ich fange bei der letzten an. Selbstverständlich nehme ich die Landwirte mit. Sie können auch hier im Saal Verantwortliche ausmachen. Ich sehe Toni Kreitmair dort drüben, den Sprecher der oberbayerischen Landwirte. Die Landwirte waren von Anfang an eingebunden. Sie wissen seit Langem um die Notwendigkeit der Feinabgrenzung. Man soll hier also nicht so tun, als käme das aus heiterem Himmel.

(Beifall bei der CSU – Susann Biedefeld (SPD): Die Kritik kam vom Bauernverband!)

Ihre Frage hinsichtlich der Machbarkeitsstudie führt auf den falschen Pfad. Sie implizieren damit, dass wir einen Nationalpark wollten. Ich habe Ihnen aber deutlich gesagt - und das wissen Sie auch aus den Spitzengesprächen, beispielsweise beim Ministerpräsidenten -, die drei betroffenen Landräte haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, keinen Nationalpark anzustreben. Mit dieser Frage führen Sie uns also auf den falschen Pfad. Ich glaube, ich habe ausführlich unser Ziel dargestellt.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache nun geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3113, der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/4989 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf der Drucksache 17/5746, zugrunde.

(Unruhe)

- Hören Sie doch bitte zu, worüber Sie jetzt abstimmen sollen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 eine neue Nummer 4 angefügt wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/5746. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in