Ulrike Scharf-Gerlspeck

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal begrüße ich, dass sich die FREIEN WÄHLER des Themas Klimaschutz annehmen und das Thema Klimawandel entdeckt haben. Dieses Thema ist wichtig. Es ist nur recht und billig, sich über neue Möglichkeiten und einen besseren Klimaschutz zu unterhalten.
Klatschen Sie nicht zu früh. Die Möglichkeiten bestehen weniger im Wort als in der Tat. Deshalb bin ich Frau Kollegin Guttenberger sehr dankbar, dass sie eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt hat, die zeigen, was wirklich zu tun ist.
Die FREIEN WÄHLER legen einen Gesetzentwurf vor, der die Bayerische Verfassung um ein Satzzeichen und ein Wort ergänzen will. Dieses Wort ist im Sinnzusammenhang unserer Verfassung schon längst enthalten. Im Übrigen weisen die FREIEN WÄHLER direkt selber darauf hin. Dieses Wort hat unser Verfassungsgesetzgeber im Jahr 1984, als er das Staatsziel
Umweltschutz in die Verfassung aufgenommen hat, bereits als bewussten Teil der natürlichen Lebensgrundlage bezeichnet. Ich finde, das war damals sehr weitsichtig. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Klimas ist dies vollkommen unmissverständlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, deshalb sage ich zu Ihrem Gesetzentwurf: Das ist zwar gut gemeint, aber vollkommen unnötig. Unsere Verfassung braucht diese Ergänzung nicht. Wortakrobatik bringt uns beim Klimaschutz überhaupt nicht weiter. Ich schlage vor, sich lieber über die Maßnahmen zu unterhalten, die gemacht werden müssen und schon gemacht werden. Für die Bayerische Staatsregierung darf ich festhalten, dass wir beim Klimaschutz sehr aktiv sind. Vielleicht kann man etwas Aufklärung in die vielen Zahlen bringen. Seit dem Jahr 2008 haben wir über 1 Milliarde Euro in den Klimaschutz, in die Energie und in Innovationen investiert. Wir haben ein Klimaschutzprogramm mit klaren Zielvorgaben auf den Weg gebracht und dieses mit Geld unterlegt. Allein in diesem Doppelhaushalt 2017/2018 stehen hierfür 190 Millionen Euro zur Verfügung. Wir kümmern uns auch um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das ist eine der drei Säulen in unserem Klimaschutzprogramm. Dabei geht es um die Sicherheit der Menschen vor den Gefahren des Hochwassers. Für das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus sind 3,4 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Das ist das größte wasserbauliche Infrastrukturprogramm in der Geschichte des Freistaats.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind es, die die ökologische Balance in Zeiten des Klimawandels im Blick haben, und zwar nicht theoretisch mit dem Zeigefinger vom Rednerpult aus, sondern ganz konkret mit dem Gespür dafür, was möglich ist und was nicht möglich ist. Als Beispiel nenne ich das Thema Klimawandel in der Wasserwirtschaft. Sie alle wissen, dass gerade Unterfranken vom Niedrigwasser betroffen sein wird. Wir haben ein Pilotprogramm aufgelegt, das derzeit läuft, um Lösungen zu finden. Wir haben eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die ermitteln soll, welche Auswirkungen der Klimawandel ganz konkret auf die Wasserwirtschaft haben wird, welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen und welche Maßnahmen von uns auf den Weg gebracht werden müssen. In der nächsten Stunde werde ich drei Förderschecks an Kommunen verteilen, die von unserem Sonderförderprogramm für Starkregenereignisse profitieren. Sie können sich Gedanken über ihre Konzepte machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise noch auf die Partner der Bayerischen Klima-Allianz hin. Seit meinem Amtsantritt vor gut drei Jahren habe ich 14
neue Partner hinzugewinnen können. Im März kommt ein neuer, der 15. Partner hinzu. Insgesamt haben wir dann 42 Partner in dieser Klima-Allianz, die sich gemeinsam mit uns um den Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bemühen. Das alles geschieht. Selbstverständlich kann man vonseiten der Opposition sagen: Das müsste noch mehr sein; wir brauchen mehr Geld. Ich appelliere nochmal an Sie: Symbolpolitik hilft uns nicht. Uns hilft keine Rhetorik. Das Einzige, was beim Klimaschutz hilft, sind Taten, Taten, Taten. Darum bitte ich Sie. Außerdem bitte ich Sie um die Ablehnung des Gesetzentwurfs der FREIEN WÄHLER.
Herr Kollege, ich verweise noch einmal auf unser Klimaschutzprogramm
und auf all das, was wir tun. Das muss aber immer auch im Verhältnis stehen, und wir müssen vor allen Dingen auch die Kosten im Blick haben. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir für das aktuelle Klimaschutzprogramm im Doppelhaushalt 190 Millionen Euro in die Hand nehmen, und wir halten an unseren Programmen fest. Wir kümmern uns sehr vorausschauend vor allem um die Themen, die uns mit dem Klimawandel in Zukunft ereilen werden – Stichworte: Niedrigwasser, Starkregenereignisse und Sturzfluten. Ich denke, hier sind die richtigen Schwerpunkte gesetzt.
Herr Kollege, ich habe ausgeführt: Das Staatsziel Umweltschutz wurde in die Verfassung aufgenommen. Der Klimaschutz ist dabei absolut mit berücksichtigt. Das war auch schon 1984 so, und uns vorzuwerfen, wir würden keine Taten folgen lassen, ist geradezu lächerlich, sofern Sie uns vorher zugehört haben.
Ich nenne einfach nur noch einmal eine der drei Säulen unseres Klimaschutzprogramms. Neben der Minderung des CO2-Ausstoßes und neben der Forschung, die wir als starkes Ziel verankert haben – wir müssen noch sehr viel mehr Grundlagen haben, um unsere politische Entscheidungen treffen zu können –, haben wir als dritte Säule die Anpassung an die Veränderungen durch den Klimawandel, und dazu gehört das Hochwasserschutzprogramm. Sie können uns doch nicht im Ernst vorwerfen, im Hochwasserschutz würde nichts passieren.
Hunderte von Maßnahmen sind in Bayern im natürlichen und im technischen Hochwasserschutz in der Umsetzung.
Ich erinnere Sie jetzt einfach einmal an die Jahreswende. Um die Jahreswende hatten wir unsere Maßnahmen im Einsatz. In Regensburg sind die mobilen Wände aufgebaut worden, um die Menschen und deren Hab und Gut zu schützen. Hier zu sagen, wir würden nichts tun, ist daher geradezu lächerlich. Ich verweise noch einmal auf unser Programm.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürger in Bayern sollen wissen, mit wem und mit welcher Politik sie es zu tun haben. Für die Bayerische Staatsregierung kann ich klipp und klar sagen: Wir wollen erstens die Gesundheit der Menschen schützen, die Abgase und Schadstoffe gehören reduziert. Wir wollen zweitens auch ihre wirtschaftliche Existenz sichern und Arbeitsplätze und Mobilität erhalten. Drittens wollen wir Fortschritte beim Klimaschutz; wir wollen die Dieseltechnologie weiterentwickeln und die CO2-Belastung noch mehr senken.
Wer Klimaschutz ernst nimmt, kann doch gar nichts anderes im Sinn haben. Den GRÜNEN werfe ich vor, dass sie mit gespaltener Zunge reden. Sagen Sie doch den Leuten ganz einfach, was Sache ist: Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge würde unsere Klimaziele in weite Ferne rücken. Ich werte das so: Die GRÜNEN im Bayerischen Landtag stehen faktisch für eine neue Gleichgültigkeit gegenüber dem Klimaschutz. Lieber Herr Kollege Magerl, Sie können noch so laut posaunen wie heute Vormittag, wir sollten den CO2-Ausstoß reduzieren, gleichzeitig Fahrverbote einführen und die Dieseltechnologie aus dem Weg räumen. Genau damit erreichen Sie aber das Gegenteil dessen, was Sie heute Vormittag gesagt haben.
Dem Herrn Kollegen Hartmann darf ich Folgendes sagen: Vor einem Jahr haben Sie bei einer Aktuellen Stunde Baden-Württemberg herangezogen.
Dazu darf ich auf eine Aussage von Winfried Kretschmann verweisen: Bei einem signifikanten Rückgang des Dieselanteils werden die Klimaziele so nicht mehr erreicht. Ein weiteres Zitat von Herrn Kretschmann: Wir haben heute saubere Diesel, ich persönlich habe mir einen solchen zugelegt, und wir brauchen die; es gibt meiner Ansicht nach keinen Grund für ein DieselBashing.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Redner der Opposition haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Gesundheit der Menschen ein hohes Gut ist. Das ist unumstritten. "Der Mensch im Mittelpunkt" lautet unsere Maxime, der wir folgen. Zu dieser Maxime gehört aber auch ein ganz großes Stück Ehrlichkeit. Der Antrag, den wir heute beraten, ist aus meiner Sicht in hohem Maße unehrlich. Er erweckt den Eindruck einer flächendeckenden akuten und zunehmenden Gesundheitsgefährdung, und dieser Eindruck ist schlichtweg falsch. Das ist eine Irreführung der Bürgerinnen und Bürger. Der Antrag ist mit dem Ziel eines billigen politischen Landgewinns in Szene gesetzt.
Die Wahrheit lautet – und ich wiederhole das, was meine Kollegen aus der CSU-Fraktion schon gesagt haben –: Die Luft in Bayern ist gut. Sie ist so gut, wie sie es vorher noch nie war. Ich wiederhole es immer wieder: Wir haben 17 Luftreinhaltepläne in Bayern. Diese sind in unterschiedlichen Stadien fortgeschrieben. Wir haben mit diesen Plänen auch messbare Erfolge. Einer der Erfolge ist, dass wir erstens an allen 54 bayerischen Luftgütemessstationen die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und auch für Blei einhalten. Zweitens halten wir bei diesen 54 Luftgütemessstationen die Grenzwerte für Feinstaub schon im sechsten Jahr in Folge ein. Der Jahresmittelwert für 2017 liegt uns vor. Im sechsten Jahr in Folge haben wir keine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub.
Drittens bestätigen sich bei den Stickstoffdioxidwerten unsere Erfolge. Die Vorgaben zum Stundenmittelwert haben wir 2017 zum zweiten Mal in Folge an allen Messstationen in Bayern eingehalten. In München und in anderen Städten haben wir Probleme mit dem Jahresmittelwert. Das stimmt. Aber wir haben auch dort kleine Fortschritte erzielt. Ich kann Ihnen sagen,
dass in der Stadt Würzburg der Grenzwert für Stickstoffdioxid unterschritten wird. Sie sehen also, dass wir kontinuierlich Fortschritte machen.
Ich bitte einfach, dass wir auch einmal ganz analytisch und nüchtern den Blick auf die Betroffenheiten richten. Gerade bei der Überschreitung des Jahresmittelwerts reden wir von nicht einmal 1 % der gesamten Fläche Bayerns. Nicht einmal 1 % unserer Landesfläche ist von dieser Überschreitung betroffen. Es handelt sich um die Städte München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg, und auch dort ist nur ein kleiner Teil betroffen. Es ist völlig klar, dass jede Überschreitung eine zu viel ist. Wir haben einen klaren Plan, wie wir vorankommen wollen. Dieser zeigt auch schon Erfolge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es hier nicht um seriöse Politik geht, zeigt für mich auch der Zeitpunkt der Antragstellung und zeigt im Übrigen auch ein wortgleicher Antrag, den die GRÜNEN im Deutschen Bundestag gestellt haben. Scheinbar ist das die Arbeitsteilung, die man bei den GRÜNEN so vornimmt. Ausgerechnet heute, heute, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Frage der Dieselfahrverbote beantworten wird – ich hoffe, dass es heute zu einem Urteil kommt – –
Es ist verschoben worden. Haben Sie das gerade gelesen? Vor einer Minute war das nämlich noch nicht der Stand. Somit werden wir auf dieses Urteil noch etwas warten. Sie wissen aber auch, dass jetzt auch aufgrund der Sprungrevision von Baden-Württemberg verhandelt wird. Dieses Urteil gilt es abzuwarten. Wir wollen vor allen Dingen eine genaue Urteilsbegründung und diese lesen. Wir wollen nicht die schnelle Schlagzeile machen, sondern wollen dieses Grundsatzurteil seriös bewerten und daraufhin über das weitere politische Verfahren entscheiden.
Ich kann Ihnen bereits heute zusagen, dass wir dem Urteil aus Leipzig natürlich mit größter staatspolitischer Verantwortung begegnen werden. Dies heißt aber nicht, dass wir unsere Meinung an den Nagel hängen. Wir sind gegen pauschale Fahrverbote. Pauschale Fahrverbote sind nicht nachvollziehbar. Sie sind nicht vollziehbar, sie sind nicht kontrollierbar – das sagt im Übrigen auch die Polizei –, und sie sind nicht verhältnismäßig. Aus meiner Sicht sind sie grundfalsch.
Ich sage Ihnen: Der bessere Weg ist der, den wir gegangen sind. Wir haben nämlich ein großes Maßnahmenpaket geschnürt. Auf diesem Weg wollen wir die Luft weiter verbessern. Wir wollen aber auch der Le
bensrealität der Menschen in unseren Städten begegnen. Wir haben dazu auch Geld in die Hand genommen. Allein im Nachtragshaushalt 2018 sind dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Städte auch noch von dem Bundesprogramm "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" profitieren.
Ich möchte noch kurz unsere Schwerpunkte erwähnen und zusammenfassen. Wir wollen zum einen die Nachrüstung der Dieselfahrzeuge. Wir wollen mehr Elektromobilität. Wir wollen mehr ÖPNV, mehr Radverkehr, intelligente Verkehrslenkung. Wir brauchen aber auch ein starkes gesellschaftliches Fundament für die Mobilität in unseren Städten für die Zukunft. Ich meine, wir brauchen ein festes Bündnis für saubere Luft mit allen gesellschaftlichen Akteuren, mit den einzelnen Bürgern, mit den Kommunen, mit den Unternehmen, aber auch mit dem Bund und mit den Ländern.
Auf der Grundlage des Maßnahmenpakets hat die Regierung von Oberbayern das Konzept für die 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München vorgestellt, ohne Fahrverbote, aber mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie haben heute schon gehört, dass noch bis März Zeit bleibt, sich an diesem Konzept zu beteiligen.
Diese Anstrengungen der Kommunen auf Landesebene, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind alles andere als Larifari. Sie sind Ausdruck eines wirklich starken Bemühens, den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Recht auf Gesundheit, in ihrem Recht auf Mobilität, auf Arbeit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, aber auch dem Recht ihrer Kinder auf ein Leben in guten klimatischen Bedingungen gerecht zu werden.
Ich meine, man muss die Meinung der Akteure nicht unbedingt teilen, aber ihre Argumente und ihr Engagement anerkennen. Dies sollte für Demokraten schon auf der Tagesordnung stehen. Deshalb sage ich für heute: Wir lehnen den Antrag ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr von Brunn, gehen Sie bitte davon aus, dass die Fahrzeuge, die angemeldet sind, rechtmäßig genehmigte Fahrzeuge sind. Darüber, dass Betrug, der stattgefunden hat, nicht zu dulden ist und verfolgt werden muss, sind wir uns absolut einig. Entscheidend ist jetzt, dass wir mit Blick auf mögliche Fahrverbote den Menschen mitteilen müssen, was denn die Alternativen sind.
Wenn es um die Umrüstung geht und wenn Sie darauf anspielen, was eine Arbeitsgruppe des Nationalen Forums Diesel im Bund in ein Papier geschrieben hat, das im Übrigen noch nicht öffentlich ist – dieses Papier ist zwar irgendwo durchgesickert und wurde in der Presse diskutiert, aber dieses Papier ist noch nicht öffentlich –, muss ich sagen: Die Frage, wer es bezahlen soll, stellen wir dann auch dieser Arbeitsgruppe im Bund.
Ich kann Ihnen nur sagen: Für die Software-Nachrüstung, die wir in Bayern mit unseren bayerischen Herstellern vereinbart haben und die in dem Maßnahmenpaket enthalten ist, haben die bayerischen Unternehmen zugesagt, die Kosten zu übernehmen. Soweit ich informiert bin, tun sie das im Bund auch. Vermengen Sie jetzt aber nicht die Arbeitsgruppe, die im Augenblick noch tagt und Ergebnisse noch nicht öffentlich gemacht hat, mit diesem Maßnahmenpaket, das wir in Bayern im Kabinett beschlossen haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich etwas zu Herrn Kollegen Aiwanger sagen. Lieber Herr Kollege Aiwanger, Ihr Wortbeitrag war wirklich mehr als unterirdisch. Sie haben einen Antrag gestellt, der fachliche Kriterien für die Ausweisung eines Nationalparks infrage stellt. Sie haben überhaupt nichts verstanden. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir nach fachlichen Kriterien vorgehen. Wir meinen es nämlich tatsächlich ernst. Einen Nationalpark in eine ideologische Ecke zu stellen, ist abenteuerlich. Wie kann man auf eine solche Idee kommen? – Leider haben Sie nichts verstanden.
Eine repräsentative Umfrage als ominös zu bezeichnen, ist einfach frech. Für die Weihnachtsferien gebe ich Ihnen ein paar gute Lektüre-Tipps mit auf den Weg. Lesen Sie bitte das Bayerische Naturschutzgesetz. Lesen Sie die IUCN-Kriterien. Lesen Sie bitte unsere Homepage, auf der jeder Schritt in jeder Region ganz transparent aufgezeichnet und nachgezeichnet wird. Dort werden Hunderte von Fragen zum Thema Nationalpark beantwortet. Wir schicken Ihnen
auch noch eine Broschüre zu. Wir haben nämlich auch noch etwas gedruckt. Nach den Ferien unterhalten wir uns darüber, ob Sie ein bisschen weitergekommen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, allgemein sagt man, die Politik sei ein sehr schnelllebiges Geschäft. Heute können wir das wieder live erleben. Im Mai hatte ich noch die Hoffnung, dass dieses Hohe Haus über die Parteigrenzen hinweg konsequent hinter der Suche nach einem dritten Nationalpark steht. Dies sollte – das ist der wesentliche Punkt – nicht als Zwangsbeglückung von München aus, sondern als Ergebnis eines Verfahrens, bei dem wir die Menschen mitnehmen, geschehen. Damals forderten die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN mit ihrem Antrag auf Drucksache 17/16785 – ich darf Sie zitieren – "Keine überstürzte Festlegung eines dritten Nationalparks!". Ihren Antrag haben Sie damals damit begründet, dass man die Bevölkerung mitnehmen müsse. Ich kann nur sagen: Genauso macht man es. Genauso ist es richtig. Jetzt geht es Ihnen auf einmal nicht schnell genug. Jetzt muss zügig entschieden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Partei von Veggie-Day und Ökosteuer kann einfach nicht aus ihrer Haut heraus, nicht einmal dann, wenn sie dem Anliegen des Naturschutzes damit einen Bärendienst erweist.
Zum Antrag der SPD: Buchenwälder sind höchst wertvoll. Das ist überhaupt keine Frage. Wir haben beispielsweise in der Rhön eine große Vielfalt an Buchenwäldern. Unser Auftrag ist jedoch weiter gefasst. Er bezieht sich auf geeignete Landschaften in ganz Bayern, die nationalparkwürdig sind. Wer die Debatte über Steigerwald und Spessart wieder anzündet, dem muss ich sagen: Das ist mehr als kontraproduktiv. Damit werfen Sie uns Knüppel zwischen die Beine. Mit den zwei Beschlüssen im Ministerrat haben wir eine ganz klar umrissene Aufgabe, die wir erfüllen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat eine ganz klare Ansage gemacht. Wir stehen zu unserem Wort. Wir haben in der Rhön und in der Donau-Isar-Region intensive Gespräche über einen dritten Nationalpark geführt und führen diese auch noch weiter. Mir ist das persönlich ein ganz wichtiges Anliegen. Ich war in dieser Angelegenheit achtmal in der Rhön. Würde ich Ihnen die Besuche meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auflisten, säßen wir Weihnachten noch da. Herr Kollege von Brunn, von Stillstand zu reden, ist einfach vollkommen falsch. –
Stopp, Entschuldigung, das war Herr Kollege Dr. Magerl.
Aktuell ventilieren wir den Wunsch der Region, nämlich eine länderübergreifende Lösung mit Hessen zu suchen. Am 10. Oktober habe ich die Kollegin Priska Hinz getroffen. Wir haben eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die auch sofort losgelegt hat. Die Arbeitsgruppe hat den klaren Auftrag erhalten, eine mögliche Gebietskulisse und eine mögliche Zonierung zwischen Pflegezone, Entwicklungszone und Kernzone zu erarbeiten. Dazu bringen die Hessen das Rote Moor und dessen Umgebung in die Diskussion. Sie sind sehr aufgeschlossen. Wenn die Arbeitsgruppe Ergebnisse vorgelegt hat und diese naturschutzfachlich geprüft sind, dann bauen wir den Dialog vor Ort darauf auf.
Bei den Donau-Isar-Regionen sind wir auch sehr gut unterwegs. Diese einmalige Fluss- und Auenlandschaft ist ein bayerisches Naturjuwel, das eines Nationalparks wirklich würdig ist. Derzeit diskutieren wir mit der Politik und den Verbänden. Aktuell besteht ein intensiver Austausch auch im Hinblick auf die Beantwortung von Fragen. Wir intensivieren den Dialog mit der Bevölkerung. Seit Anfang Dezember steht uns eine professionelle Kommunikationsagentur zur Seite. Damit möchte ich noch einmal klarstellen: Wir wollen den Dialog mit den Kommunen. Wir wollen den intensiven Dialog mit den Bürgern. Wir wollen vor allen Dingen zügig vorankommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat noch ein zweites Versprechen gegeben, das man auch nachlesen kann. Im Kabinettsbeschluss vom Juli 2016 haben wir klar festgelegt, dass ein möglicher dritter Nationalpark nur im Einvernehmen mit den Menschen vor Ort infrage kommt – nicht gegen den Willen einer Region. Ein Nationalpark ohne die breite Unterstützung einer Region wäre wie ein Baum ohne Wurzeln. Das Bild hatten wir heute Vormittag schon einmal. Deshalb brauchen wir die nötige Zeit, um die Menschen zu überzeugen. Wir brauchen die Zeit, um die vielen Fragen, die kommen, zu beantworten. Wir gehen sehr transparent vor. Wir wollen vor allen Dingen die notwendige Sorgfalt an den Tag legen. Alles andere wäre nicht zielführend.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir im Kabinettsbeschluss vom Juli 2016 klar formuliert haben, dass wir einen ergebnisoffenen Dialog für einen möglichen dritten Nationalpark vorantreiben wollen. Wir haben wirklich Neuland betreten. Wir machen das aus ganz großer Überzeugung. Ich persönlich glaube auch, dass man Großprojekte im 21. Jahrhundert nicht par ordre du mufti von oben herab oktroyieren kann. Man muss das gemeinsam mit den
Menschen realisieren. Den Regionen mit Fristen aus München das Messer auf die Brust zu setzen – und sei es in der allerbesten Absicht –, ist absolut kontraproduktiv. Jetzt ist vielmehr die Zeit, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu reden und ihre Anliegen und Sorgen aufzunehmen. Das konkrete Ausweisungsverfahren stünde als positives Ergebnis erst am Ende eines solchen Prozesses. Das möchte ich noch einmal ganz klar betonen. Es handelt sich um einen ergebnisoffenen Dialog. Das Ausweisungsverfahren steht als positives Ergebnis am Ende dieses Dialogprozesses. Deshalb bitte ich das Hohe Haus um die Ablehnung der Anträge der GRÜNEN und der SPD.
Zu den FREIEN WÄHLERN habe ich einiges gesagt. Selbstverständlich entscheiden wir nicht gegen die Menschen vor Ort. Wir entscheiden schon gar nicht gegen eine Fachlichkeit. Eine solche Anschuldigung ist wirklich aberwitzig. Zu der Begründung sei mir noch eine Bemerkung erlaubt: Es geht nicht darum, Nützen und Schützen gegeneinander auszuspielen. Meine Damen und Herren, wir brauchen beides. Wir müssen in Bayern den Mut und auch die Kraft aufbringen, um Natur auch Natur sein zu lassen. Deshalb lehnen wir den Antrag der FREIEN WÄHLER ab.
Herr von Brunn, Sie beobachten mich und meine Termine sonst immer ganz genau. Wenn Sie die Termine
unseres Hauses verfolgt hätten, wüssten Sie, dass wir uns vor Ort regelmäßig im Dialog befinden. Sie wüssten auch, dass es Beschlüsse einzelner Kommunen gibt. Das Thema wird in den Kreistagen behandelt. Wir haben eine Übersicht über die Positionierung der Kommunen. Wir wissen, was die Landkreise sagen. Entscheidend ist doch, dass wir diesen Dialogprozess so intensiv führen, damit wir am Ende an einem Punkt ankommen, an dem wir sagen können: Es sind alle Fragen beantwortet. Jetzt liegt eine Gebietskulisse vor, die möglich wäre. Diese muss man sich gemeinsam erarbeiten.
Erst dann können wir feststellen, ob eine Region mehrheitlich für einen Nationalpark ist oder nicht. Das werden wir sicherlich nicht in Form einer Abstimmung machen. Aufgrund der vorliegenden Argumente und Antworten wissen wir, ob eine Region dafür ist oder nicht. Schauen Sie sich einfach die Beschlüsse der einzelnen Kommunen in den Regionen an. Ich spreche jetzt konkret die Rhön an. Sie können zusammenzählen, wie viele dafür, wie viele dagegen und wie viele unentschlossen sind. Wir befinden uns jedoch noch nicht am Ende dieses Dialogprozesses. Wichtig ist, dass wir mehrheitlich versuchen, die Menschen mitzunehmen. Auf diesem Weg befinden wir uns. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg unterstützen.
Lieber Herr Kollege Zierer, es ist sehr freundlich von Ihnen gegenüber Herrn Dr. Magerl, dass Sie sich für ihn um einen Anschlussjob kümmern, nachdem er hier im Landtag aufhören möchte.
Herr Kollege Dr. Magerl war bei dem intensiven Verbändegespräch in Freising zu den Isarauen dabei. Er war intensiv daran beteiligt. Ich wünsche mir, dass auch Sie weiterhin dabeibleiben. Jetzt ist es entscheidend, dass wir die Argumente abwägen, vor allem aber, dass wir die Sorgen und die Ängste ernst nehmen. Die hat es übrigens bereits vor 50 Jahren gegeben, als wir den ersten Nationalpark in Deutschland, nämlich den im Bayerischen Wald, ausgewiesen haben. Auch damals war nicht an allen Ecken und Enden gleich ein Jubelschrei zu hören. Heute möchte niemand mehr auf diesen Nationalpark verzichten, weil er eine großartige Erfolgsgeschichte ist, und das nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für die Mensch vor Ort, für den Tourismus, für das Gastgewerbe. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam die Fragen beantworten, die Sorgen ernst nehmen und auf diesem Weg feststellen, welche Region künftig einen dritten Nationalpark in Bayern ausweisen möchte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich schon etwas darüber, dass man eine Debatte über die Anhörung führt. Nachdem in der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung für alle Gesetze und Verordnungen Anhörungen vorgesehen sind, die auch durchgeführt werden, verstehe ich nicht, warum man ausgerechnet an diesem Punkt darauf herumreitet. Sie können sich darauf verlassen, dass man es nach üblicher Praxis vollzieht.
Ich möchte noch einige Worte zu dem Gesetzentwurf sagen. Auf das Hochwasserschutzgesetz II, das der Bund erlassen hat und das zum 5. Januar 2018 in Kraft treten wird, wollen wir schnell und auch wirklich schlank mit Änderungen reagieren. Wir reagieren schnell, weil wir ein undifferenziertes Verbot des Grünlandumbruchs in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verhindern wollen. Der Bund sieht ein solches Verbot vor. Gemäß den Regeln – deswegen müssen wir hier im Hause überhaupt darüber reden – bricht Bundesrecht Landesrecht, und es würde ohne eine abweichende bayerische Regelung auch bei uns gelten.
Wir sind überzeugt – wir kennen das ja aus der üblichen Praxis –, dass unser bayerischer Weg der bessere ist. Wir verbieten den Grünlandumbruch nicht pauschal, sondern wir unterwerfen ihn einer behördlichen Genehmigung. Das halte ich für den richtigen Weg. So kann nach den Besonderheiten des Einzelfalls vor Ort sachgerecht entschieden werden. Das hat sich bei uns in der Vergangenheit bewährt, und das ist auch üblich so.
Mit unserem Gesetzentwurf sichern wir somit für die Praxis die wichtigen Flächen und bringen den wirksamen Hochwasserschutz in Einklang mit den Belangen unserer Landwirtschaft. Auch das sollten wir bei diesen Gesetzesänderungen im Blick haben.
Ein zweiter Punkt, das bereits mehrfach angesprochene Vorkaufsrecht für die Länder, ist wichtig. Es betrifft Grundstücke, die für den Hochwasserschutz benötigt werden. Grundsätzlich sind die Würfel im Bund, in Berlin, gefallen. Wir wollen das jetzt aber in München im Detail auf den Weg bringen. Wir wollen das für Bayern regeln. Dabei geht es darum, dass wir das wasserrechtliche Vorkaufsrecht so ausgestalten, wie Sie das schon vom naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht kennen. Darum habe ich gesagt: so, wie es bei uns schon üblich ist. Wir praktizieren das. Das vereinfacht die Handhabung und vermeidet vor allen Dingen zusätzliche Bürokratie.
Außerdem schaffen wir beim Landesamt für Umwelt ein neues, ein zentrales Vorkaufsrechtsregister für ganz Bayern. Das heißt, hier werden alle Grundstücke erfasst, bei denen ein Vorkaufsrecht für Hochwasserschutzmaßnahmen besteht. Das klingt zunächst nach einem gewissen Mehraufwand. Es wird auch einen gewissen Mehraufwand bedeuten, aber es bringt doch einen ganz entscheidenden Vorteil: Die Notariate müssen nicht bei jedem Grundstück erst einen Ansprechpartner eruieren und im Freistaat suchen, sondern sie bekommen Auskunft von genau einer Stelle.
Das ist im Wesentlichen das, was wir uns mit dieser Anpassung vorstellen. So stelle ich mir moderne und auch bürgernahe Verwaltung vor. Ich hoffe jetzt auf gute Beratungen in den Ausschüssen und bitte Sie, dass wir uns gemeinsam Mühe geben, um diese Änderungen zum 1. März 2018 in Kraft zu setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege spricht gerade von einer Verunsicherung der Verbraucher. Dazu kann ich nur sagen: Die beiden Dringlichkeitsanträge sorgen dafür, dass die Verbraucher verunsichert werden.
Das geschieht, wenn man einen Vorgang mit Gewalt importiert und auf bayerisches Territorium zieht, von dem europäische Nachbarländer und, vor allen Dingen, zwei andere deutsche Bundesländer weit vor Bayern betroffen waren. Ich gebe meinem Kollegen Eric Beißwenger recht und bedanke mich für seine klaren Ausführungen, die ich gerne noch einmal zusammenfasse.
Erstens, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Ursprung, der Kern dieses Geschehens liegt in Belgien und den Niederlanden. Dort gibt es strafrechtliche Ermittlungen. Die Ermittler gehen von kriminellen Machenschaften aus.
Zweitens. Das Geschehen findet in ganz Europa und darüber hinaus statt. Über fünfzig Staaten sind betroffen.
Drittens. Die Schlüsselländer – man könnte wahrscheinlich auch sagen "die Haupt-Opferländer" – in Deutschland sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, nicht Bayern.
Fazit: Der Fipronil-Schwerpunkt liegt definitiv nicht in Bayern. Man sollte durch solche Anträge wie die vorliegenden nicht den Eindruck erwecken, als wäre dies der Fall. Der Fipronil-Skandal betrifft alle EU-Mitgliedstaaten. Deshalb ist es richtig und konsequent, dass die EU-Kommission prüft, welche Maßnahmen notwendig sind – aber bitte schön auf EU-Ebene und vor allen Dingen nach einheitlichen Standards. Deswegen schaut die EU auch in Niedersachsen, und nicht bei uns in Bayern, ganz genau hin.
Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir in Bayern natürlich Maßnahmen ergriffen, die jeder heute und sofort nachlesen kann. Die Behörden haben die Vertriebswege der betroffenen Produkte ermittelt und an die zuständigen Stellen weitergegeben. Sie haben die Rücknahmen überwacht, sie haben die Printnummern der betroffenen Eier auf "Lebensmittel
warnung.de" eingestellt. Sie haben kontrolliert, ob das Desinfektionsmittel Dega-16 in bayerischen Geflügelgroßbetrieben zum Einsatz kam oder ob es Kontakte zu dem besagten niederländischen Unternehmen gab. Die Ermittlungen im August 2017 haben dazu keine Hinweise ergeben.
Was die verarbeiteten Produkte mit Ei betrifft – Teigwaren, Nudeln, Eierlikör etc. –, bitte ich, in den Anträgen keine Pauschalvorwürfe zu erheben. Die Behauptung, Bayern informiere nicht, während Niedersachsen das schon mache, lieber Herr von Brunn, ist schlichtweg falsch.
Sie, Frau Steinberger, haben das vor allen Dingen auch behauptet. Das ist eine Irreführung, eine Irreführung auf Kosten der Verbraucher. Sie wissen das. Sie wissen erstens ganz genau, dass wir in Bayern wie in Niedersachsen ein eigenes – ein eigenes! – Untersuchungsprogramm zu Verarbeitungsprodukten mit Ei gestartet haben, selbstverständlich zusätzlich zur Beteiligung am Bund-Länder-Programm.
Sie wissen zweitens auch, dass die Fipronil-Untersuchungen bei verarbeiteten Produkten künftig überall in Deutschland Standard sein werden. Ich gebe Ihnen also, wenn Sie an der Wahrheit interessiert sind, einen Lesetipp: Schauen Sie auf die Homepage des LGL, unseres Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Wie haben Sie es genannt? – "Wunderbehörde"?
Ich verwahre mich gegen jegliche Verunglimpfung der Menschen, die hier bestens qualifiziert und nach bestem Wissen und Gewissen
tagtäglich arbeiten. Schauen Sie auf die Homepage unseres LGL; dort können Sie die bisherigen Untersuchungsergebnisse schwarz auf weiß nachlesen. Behaupten Sie bitte nicht, wir würden das nicht veröffentlichen. Das stimmt schlichtweg nicht. Sie können schwarz auf weiß alles nachlesen; das ist für jedermann zu jeder Zeit zugänglich.
Ich möchte Ihnen nur den letzten Stand kurz darstellen. Sie behaupten, Herr von Brunn, dass Sie alle meine Pressemitteilungen lesen und auch zahlenmäßig festhalten; das ist schön. Da sehen Sie, was alles gemacht wird. Aber vielleicht sollten Sie auch feststel
len, was am 10. Oktober auf der Homepage des LGL zu finden war.
Dann müssen wir das der Kollegin Steinberger noch sagen; sie hat nämlich aus einer Pressemitteilung vom August zitiert.
Ich zitiere also aus der Pressemitteilung vom 10. Oktober: 88 Proben von verarbeiteten Produkten mit Eiern sind untersucht, 84 Proben sind nicht beanstandet. Beanstandet sind zwei Proben Flüssigei und zwei Proben Eipulver mit minimalen Werten zwischen 0,05 und 0,17 Milligramm pro Kilogramm Ei. Zur Ergänzung: Das Bundesinstitut für Risikobewertung, das BfR, ist in seiner Einschätzung hier klar: Eine gesundheitliche Gefährdung ist bei solchen Werten unwahrscheinlich.
Zusätzlich beteiligen wir uns übrigens auch an dem von der EU angestoßenen Untersuchungsprogramm zu Geflügelfleisch und Eiern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz koordiniert dieses Programm. Es soll bis Ende des Jahres zusammengestellt und fertig werden.
Was die übrigen Punkte des SPD-Dringlichkeitsantrags angeht, sage ich: Ich schicke den Dringlichkeitsantrag zurück an den Absender. Der Empfänger ist falsch. Der richtige Empfänger sitzt in Berlin. Sie stellen hier einen Berichtsantrag an den Bundestag und an die Bundesregierung, und Sie tun dies zu Themen, von denen Sie genau wissen, dass sie in Berlin und in Brüssel verhandelt werden.
Noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die GRÜNEN und die SPD wollen mit ihren Dringlichkeitsanträgen Bayern in den Mittelpunkt eines Geschehens rücken, das seinen Schwerpunkt woanders in Europa, woanders in Deutschland hat. Die SPD stellt Niedersachsen als Vorbild hin, verschweigt aber, dass Bayern mit genau derselben Intensität und vor allem mit derselben Transparenz vorgeht. Das ist insgesamt ein Beitrag mit vielen Nebelkerzen, ohne fachliche Richtigkeit und ohne weiterführende Substanz. Ich bitte Sie, diese Dringlichkeitsanträge abzulehnen.
Mitarbeiter erhalten keinen Hinweis, und Grenzwerte legt das BfR fest.
Ich bin auch gleich fertig. – Herr Kollege, ich glaube, dass ich alles beantwortet habe. Vor allen Dingen weise ich noch einmal darauf hin, dass Sie alle Daten, die ich Ihnen genannt habe, im LGL nachlesen können. Wenn hier so getan wird, als würden wir nicht alles tun – ich weise noch einmal auf unser gesondertes Untersuchungsprogramm hin –, ist das schlichtweg falsch. Wenn gesagt und in den Anträgen geschrieben wird, wir seien nicht transparent, kann ich nur empfehlen: Lesen Sie auf der Homepage, und lesen Sie unter "Lebensmittelwarnung.de".
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Natur in Bayern ist wirklich ein Juwel, das wir bewahren, schützen und erhalten wollen. Diesen Auftrag nehmen wir ernst, wir nehmen ihn an. Wir tun dies für die kommende Generation, aber auch ganz bestimmt für uns selbst. Wir nehmen diesen Auftrag seit fast fünf Jahrzehnten an. Seit fast 50 Jahren gibt es das Umweltministerium in Bayern als erstes Umweltministerium in Deutschland, aber auch in ganz Europa.
Glauben Sie mir eines: Wenn man viel unterwegs ist – auch international wie gerade in Bezug auf die Alpenstrategie –, erfährt man: Unsere bayerische Umweltpolitik ist nicht nur bei uns im Land anerkannt, sondern auch darüber hinaus.
Die Menschen erwarten von uns zu Recht, dass wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Dieses Versprechen gebe ich Ihnen gern, und ich kann es Ihnen auch geben. Ich sage Ihnen eines ganz unumwunden dazu: Ich bin der Überzeugung, dass wir in Bayern auch deswegen als Land so erfolgreich sind, weil wir früh genug begonnen haben, die Folgen unseres Handelns und Wirtschaftens für die Natur und die Umwelt zu berücksichtigen, während andere noch in den ideologischen Schützengräben lagen. Darüber sind wir schon längst hinweg. Ökologie und Ökonomie sind für uns schon lange keine Gegensätze mehr, sondern Symbiose, und der Ansatz der Kooperation statt der Konfrontation ist der für mich absolut richtige Ansatz. Ich will die Lebenswelt der Menschen abbilden anstatt den Menschen das Leben schwermachen.
Das, was ich heute von einigen Kollegen gehört habe, ist für mich ein trauriger Rückfall in die Verbotsrhetorik des vergangenen Jahrhunderts. Ich glaube, dass Zukunftspolitik nur mit den Menschen möglich ist. Zukunftspolitik sieht so aus, dass wir klar sagen können: Wir haben in Bayern für unsere Umwelt und für unsere Natur viel erreicht, aber wir haben auch noch sehr viel vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne Zweifel ist unsere Natur bedroht; unsere Pflanzen und Tiere stehen
auf der Roten Liste. Deshalb haben wir schon vor Langem, nämlich 2008, eine Biodiversitätsstrategie beschlossen. 2014 haben wir mit unserem Biodiversitätsprogramm "Natur.Vielfalt.Bayern" nachgelegt. Wichtig ist dabei vor allem, dass wir dafür Geld ausgeben. Allein in diesem Jahr haben wir über 127 Millionen Euro für den Naturschutz und für die Landschaftspflege ausgegeben. Das geht vom Vertragsnaturschutz über die Landschaftspflege, von den Nationalparks bis hin zu Natura 2000.
Noch nicht oder nicht genug habe ich heute davon gehört, dass unsere Schutzgebiete die wichtigste Grundlage zum Erhalt unserer Natur sind. Mit dem Erlass der Bayerischen Natura-2000-Verordnung haben wir unsere hochwertigsten Flächen konsequent unter Schutz gestellt. Ich bin der Auffassung, dass Natura 2000 das weltweit größte Naturschutzprojekt und eine der ganz herausragenden europäischen Errungenschaften ist. Bayern hat sich schon vor Langem dazu entschlossen, diesen Weg mitzugehen. Wir haben 745 Natura-2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 800.000 Hektar. Damit bringen wir unser wertvollstes Naturkapital in das europäische Netz Natura 2000 ein und übernehmen die Verantwortung für den Erhalt und die Pflege.
Meine Rede ist heute etwas zahlenlastig, aber das gibt die Interpellation auch her. Zusätzlich haben wir in Bayern zwei Nationalparks, aber auch 596 Naturschutzgebiete, 704 Landschaftsschutzgebiete, zwei Biosphärenreservate und 19 Naturparks. Zusammengefasst macht die Fläche dieser Schutzgebiete 35 % der Landesfläche Bayerns aus, und das in einem der größten Flächenländer in Deutschland.
Eines ist klar, meine Damen und Herren: In unseren Schutzgebieten, aber auch auf der gesamten Fläche tun wir wirklich alles und sehr viel, um den Erhalt unserer Artenvielfalt zu gewährleisten und um die Lebensräume zu schützen. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. Heute wurden öfter der Vertragsnaturschutz und die Artenhilfsprogramme angesprochen. Wir haben inzwischen über 100 bayerische Artenhilfsprogramme, die das Überleben von Arten wie zum Beispiel der Fledermaus, des Steinadlers oder des Weißstorchs sichern. Wer sich an die letzten Wochen erinnert, weiß, wie schön es ist, die Störche zu beobachten. Wir haben mittlerweile 420 Brutpaare. Das ist die höchste Zahl seit Beginn der systematischen Aufzeichnung im Jahr 1900.
Zum Vertragsnaturschutz kann ich nur sagen, dass die freiwilligen Naturschutzleistungen ein wesentliches Element unserer bayerischen Naturschutzpolitik
sind. Diese Naturschutzpolitik ist ideologiefrei und verantwortungsbewusst. Dieses Erfolgsrezept hat einen Namen, nämlich Vertragsnaturschutzprogramm, und dieses Programm beweist uns seit vielen Jahren, dass eine maßvolle Nutzung von Flächen und die Anliegen des Naturschutzes sich nicht ausschließen. Mit diesem Programm wirtschaften wir auf rund 85.000 Hektar. Wir haben rund 18.000 Landwirte mit eingebunden. Wir stehen in einer ganz starken Verantwortungsgemeinschaft mit unseren Landwirten und unseren Forstwirten. Andere pflegen Feindbilder aufzulegen – wir haben es in der letzten halben Stunde mehrfach gehört –, wir gehen hinaus und tun etwas für die Heimat.
Wir übernehmen Verantwortung nicht von der Oppositionsbank aus, wir machen keine Vorwürfe, sondern für uns ist Verantwortung immer auch ein Handschlag zwischen zwei Partnern, die es ernst meinen. Unsere Landwirte und unsere Forstwirte meinen es ernst. Sie sind wirklich bereit, für den Umweltschutz etwas zu tun. Das lässt sich ganz klar mit Zahlen belegen. Allein in diesem Jahr konnten wir 41 Millionen Euro für freiwillige Naturschutzmaßnahmen ausbezahlen. Das ist ein erfolgreicher Weg, auf den man nur stolz sein kann. Hinzu kommen die 17 Millionen für die Landschaftspflegeverbände, von denen auch ein Großteil an unsere Landnutzer und Landwirte geht. Ich bin auf jeden Fall stolz auf diese Programme, die wir haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bayerische Staatsregierung hat im Juli letzten Jahres einstimmig beschlossen, einen dritten Nationalpark anzustreben. Ich bin sehr glücklich über diesen Beschluss. Zu Ihrer Nachfrage von vorher, lieber Herr Kollege von Brunn: Sie können Naturschutz nicht überstülpen. Sie müssen die Menschen mitnehmen. Genau das tun wir mit einem sehr intensiven Dialogprozess. Wir reden mit den Menschen und allen Betroffenen. Wir wollen gemeinsam mit den Menschen ein solches historisches Projekt auf den Weg bringen. Haben Sie noch etwas Geduld, ich bin sehr zuversichtlich, dass wir erfolgreich sein werden.
Ein Nationalpark hat viele Vorteile. Wir wissen das und haben darüber auch schon öfter diskutiert. Ein Nationalpark ist einmal ein Eldorado der Artenvielfalt, daneben aber auch ein Topziel für Erholungssuchende. Mir sagten Vertreter der Wirtschaft in den letzten Wochen: Mit den Überlegungen, einen Nationalpark auf den Weg zu bringen, nimmt die Attraktivität unse
res Standortes Bayern unheimlich zu. Das Stichwort heißt Lebensqualität.
Unabhängig vom Nationalpark bekennen wir uns klar zum Umweltschutz und zum Naturschutz. Deshalb haben wir uns auch weitere substanzielle Maßnahmen für den Natur- und den Artenschutz vorgenommen. Wir planen mit der Initiative "Natur.Heimat.Bayern" einen wirklichen Quantensprung im Naturschutz, im Artenschutz, aber auch im Landschaftsschutz. Ich möchte nur einige Beispiele aus dieser Initiative nennen. Wir wollen im Spessart oder im Frankenwald Leuchtturmprojekte auflegen, aber – das sage ich ganz klar hinzu – nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort und in enger Zusammenarbeit mit der Region. Wir stärken unsere 19 bayerischen Naturparks und unsere bestehenden Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgaden. Wir investieren zusätzlich in die Landschaftspflege, in den kooperativen Naturschutz in der Fläche – als Stichwort nenne ich die Landschaftspflegeverbände –, aber auch in das Vertragsnaturschutzprogramm und in das VNP Wald. Wir setzen unsere bayerische Biodiversitätsstrategie weiter fort. Wir bauen das Netz unserer Gebietsbetreuer kraftvoll aus. In den Haushaltsverhandlungen werde ich mich bei allen genannten Punkten dafür einsetzen, dass wir eine gute Ausstattung dieses Pakets verabschieden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Parameter hat eine unvorhersehbare Auswirkung auf unsere Natur und auf die Menschen: Es ist der Klimawandel. Die dramatischen Beispiele dafür sind leicht zu finden. Wir müssen dazu nicht weit zurückgehen. In den letzten Wochen haben wir auf den Bildschirmen wahrgenommen, wie ein Hurrikan nach dem anderen viele Gebiete verwüstet hat, wie viele Schäden in Milliardenhöhe angerichtet worden und wie viele Menschen zu Tode gekommen sind. Spätestens seit unserem Klimareport wissen wir sehr genau und sehr differenziert, dass wir auch in Bayern vom Klimawandel nicht verschont sind. Dadurch, dass in den letzten 140 Jahren die Wetterdaten aufgezeichnet wurden, können wir feststellen, dass es in den letzten 25 Jahren neun der zehn wärmsten Jahre gegeben hat. Das heißt, die Hitzetage werden mehr, die Jahreszeiten verschieben sich, und auch die Extremereignisse häufen sich. Diese klimapolitische Herausforderung müssen wir gemeinsam bewältigen.
Der Klimawandel ist global, aber er wirkt auch regional. Deswegen ist es wichtig, dass wir das Klimaschutzabkommen von Paris mittragen. Ich freue mich immer noch über diese gemeinsame Vereinbarung. Schade, dass ein Land aussteigt. Entscheidend ist aber, dass alle anderen der fast 200 Staaten dabeibleiben und das gleiche Ziel haben, nämlich die Erd
erwärmung in den Griff zu bekommen. Entscheidend ist auch, dass man beschlossen hat, Geld für diese Maßnahmen auszugeben und dass man auch Überprüfungsmechanismen vereinbart hat.
Der Auftrag für Bayern ist klar. Bayern geht mit dem Klimaschutz stark voran. Wir haben ein klares Ziel. Wichtig ist, dass man ein Ziel vorgibt, das man erreichen will. Wir wollen die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf zwei Tonnen pro Person und Jahr begrenzen. Dafür gibt es das Klimaschutzprogramm Bayern 2050. Dieses Klimaschutzprogramm hat drei ganz zentrale Säulen: Die Emissionsminderung, die Anpassung an die Klimafolgen – ich nenne als Stichwort nur den Hochwasserschutz –, aber auch die Forschung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forschung muss die Grundlagen für unsere Entscheidungen liefern. Nur wenn wir etwas genau wissen und erfassen können, haben wir auch die Sicherheit, Entscheidungen zu treffen, die dem Schutz der Menschen dienen. Dafür nehmen wir sehr viel Geld in die Hand. Im aktuellen Doppelhaushalt sind das 190 Millionen Euro.
Es ist mir auch ganz wichtig, mit vielen Menschen in Bayern den Schulterschluss zu suchen. Klimaschutz ist etwas, was jeder umsetzen und betreiben kann. Deshalb gibt es unsere Bayerische Klima-Allianz. Diese ist ein ganz starkes Netzwerk von mittlerweile 40 Partnern. In den letzten zwei Jahren haben wir fünf neue Partner hinzugewonnen. Diese 40 Partner kommen aus allen Bereichen unserer Gesellschaft. Es handelt sich hier um unsere kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen, die Jugendarbeit, den Sport, die Wirtschaft, das Handwerk, die Wissenschaft. Alle Menschen, die unsere Gesellschaft repräsentieren, verpflichten sich in der Bayerischen Klima-Allianz zu Klimazielen. Das ist eines unser wichtigen Instrumente, um den Klimaschutz wirklich vorantreiben zu können.
Der Klimawandel hat auch ganz erhebliche Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft. Über diese Auswirkungen müssen wir noch sehr viel mehr wissen. Das ist der Grund für eines unserer Programme, das den Namen KLIWA trägt. Es beschäftigt sich mit Klimaveränderungen und deren Konsequenzen für die Wasserwirtschaft. Wir untersuchen dort die Auswirkungen des Klimawandels für die Wasserwirtschaft und machen vor allen Dingen Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen.
Ein ganz wichtiger Bereich dieses Programms ist das Klimamonitoring. Außerdem werden Fallstudien zum Niedrigwassermanagement durchgeführt. In Unterfranken ist ein solches Pilotvorhaben zum Niedrigwassermanagement in Auftrag gegeben und damit auf
den Weg gebracht worden. Ich glaube, das Thema Niedrigwasser ist das Zukunftsthema für unsere Landwirte und Gärtner. Sie wissen, dass die Trockenheit gerade in bestimmten Regionen in Bayern zunimmt. Damit nimmt auch das Risiko für den Pflanzenbau zu. Unterschiedliche Berechnungen machen hier dramatische Vorhersagen über die möglichen Ausfälle. Auch hier gilt: Andere reden, wir handeln. Das Programm KLIWA ist ein Aushängeschild für systematische Untersuchung des Klimawandels und der Gewässerökologie. Ein solches Programm gibt es sonst nirgendwo: es ist ein bayerisches Alleinstellungsmerkmal.
Meine Damen und Herren, ich möchte beim Wasser bleiben. Ich glaube, man kann es wirklich so sagen: Sauberes Wasser ist Bayerns größter Schatz. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Umweltpolitik seit vielen Jahren auf der Gewässerökologie und auf der Gewässerbewirtschaftung. Grundlage dafür ist unsere Wasserrahmenrichtlinie. Die wichtigsten Fragen gelten natürlich der Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen und Schadstoffen in Gewässer sowie der Gewässerrenaturierung. Wie Sie wissen, haben wir den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010 bis 2015 hinter uns. Man kann alles in Frage stellen und alles schlechtreden, aber eines ist auch klar: Wir haben in dieser Zeit viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Ich möchte nur einige Beispiele nennen, etwa die Durchgängigkeit von Flüssen im Rahmen der Illerstrategie 2020, Fischaufstiegsanlagen und Verbandskläranlagen. Auch im Bereich der Renaturierung sind viele Maßnahmen umgesetzt worden. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen, nämlich in der Investition von rund 40 Millionen Euro allein in diesem Jahr.
Im Bewirtschaftungszeitraum 2015 haben 15 % der Flüsse und Bäche, 56 % der Seen und 75 % des Grundwasserkörpers die Bewirtschaftungsziele erreicht. Doch jetzt kommt ein großes Aber. Wir müssen klar sagen, dass die umgesetzten Maßnahmen leider noch nicht die Zahlen, die wir anstreben, widerspiegeln. Allerdings kann daraus nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, den Untergang des Abendlandes zu prognostizieren. Stattdessen muss die Schlussfolgerung lauten, uns anzustrengen, uns noch mehr für den Erhalt unserer Umwelt anzustrengen. Damit sich die Wirkung dieser Anstrengungen entfalten kann, brauchen wir aber auch Geduld und Zeit. Jeder, der sich mit Gewässersystemen und Gewässerökologie ein bisschen auskennt, weiß, dass die Wirkung solcher Maßnahmen sehr viel mehr Zeit als nur einige wenige Jahre in Anspruch nimmt.
Unser Bestreben ist es, im zweiten Bewirtschaftungszeitraum von 2016 bis 2021 möglichst viele Umwelt
ziele und also die entsprechenden Standards erreichen und einhalten zu können. Das geht nicht von selbst. Deshalb nehmen wir auch dafür genügend Geld in die Hand. Wir planen für diesen Zeitraum ein Ausgabevolumen in der Summe von 1,1 Milliarden. Ich glaube, daran kann man sehr gut ablesen, welch großen Anstrengungen wir unternehmen, um diese Ziele zu erreichen. Es ist auch klar, dass wir am Ende der Bewirtschaftungsperiode Bilanz ziehen und überprüfen müssen, ob durch die freiwilligen Maßnahmen die entsprechenden Ziele erreicht wurden. Ich glaube, beim Wasser kann man es so sagen: Wasser ist gleichsam immun gegen Verwässerungspolitik. Entweder ist es sauber, oder es ist nicht sauber. Hier werden wir ganz genau hinschauen und uns gemeinsam anstrengen, um unsere Ziele zu erreichen.
Meine Damen und Herren, unsere Gewässer prägen auch unser Landschaftsbild. Für unsere gemeinsamen Ziele und einen guten ökologischen Zustand müssen wir die Durchgängigkeit unserer Flüsse und Bäche verbessern. Das war heute schon Thema. Wir sind auch hier sehr ehrgeizig. Bis 2021 wollen wir an 60 % der Flüsse Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit durchführen. Das ist eine große Kraftanstrengung. Ich bin aber zuversichtlich, dass uns dies gelingen kann. Vor allen Dingen muss es uns aber gelingen, mit all denjenigen, die aus den Gewässern Nutzen ziehen, zusammenzuarbeiten – mit den Kommunen, mit den Energieunternehmen, mit den Kraftwerksbetreibern. Die Kraftwerksbetreiber leisten einen erheblichen Beitrag zur erneuerbaren Energie. Die Wasserkraft ist in Bayern traditionell gut. Wir wollen sie aber mit deutlich besseren Konzepten für die Durchgängigkeit weiter verbessern. Um hierfür gute Daten zu bekommen, haben wir auch hier einiges an Forschungsaufgaben vergeben.
Meine Damen und Herren, wir müssen aber nicht nur bei der Durchgängigkeit besser werden, sondern auch beim Flächensparen. Dies ist sicherlich eine der ganz großen Herausforderungen in der Umweltpolitik. Derzeit beträgt der Flächenverbrauch in Deutschland 70 Hektar pro Tag, in Bayern sind es 13,1 Hektar pro Tag.
Lieber Herr Kollege Magerl, es ist klar, dass wir die Umstellung vorgenommen haben, um Vergleichbarkeit mit den Daten des Bundes und der übrigen Bundesländer zu erzielen. Sie und wir wissen aber genau, dass viele Jahre lang die Zahlen parallel erhoben wurden. Folglich ist der mögliche Vorwurf entkräftet, die besseren Zahlen beruhten nur auf einer neuen Erhebung.
Kollegin Schorer-Dremel hat es bereits angesprochen: Worin besteht der Grund für Flächeninan
spruchnahme? Übrigens mag ich das Wort Flächenfraß überhaupt nicht; denn kein Mensch frisst diese Flächen.
Flächen werden für etwas benutzt und für irgendetwas verwendet. Ein Grund für höhere Flächenverwendung besteht schlichtweg in der Prosperität unseres Landes. Die 13 Millionen Einwohner, die heute in Bayern leben, haben auch einen Anspruch auf Flächen – Flächen zum Wohnen, Flächen für die Infrastruktur. Diesen Sachverhalt muss man berücksichtigen. Dennoch ist unser Ziel vollkommen klar: Wir wollen eine deutliche Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen. Dies wollen wir durch intensive Unterstützung unserer Kommunen erreichen. Wir werden hier weitere Schritte gehen. Wir brauchen eine verstärkte Innenentwicklung. Wir müssen die interkommunale Zusammenarbeit stark intensivieren, vor allen Dingen brauchen wir aber die erneute Nutzung von bereits in Anspruch genommenen Flächen, Stichwort Flächenrecycling.
Mein Ziel besteht darin, Wirtschaftswachstum und Flächeneinsparung zu vereinbaren. Dies muss gerade auch im Konsens mit unseren Kommunen geschehen. Ich nenne nur das Stichwort der kommunalen Planungshoheit. Hier geht es nicht um Symbolpolitik, sondern ich will das voranbringen. Aus meiner Sicht gehen Wirtschaftswachstum und Flächeneinsparung zusammen. Man muss es aber gut angehen. Dafür werden wir in naher Zukunft weitere Dinge vorschlagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, last but not least will ich noch auf das Thema der Luftreinhaltung und der Luftqualität in unseren Städten eingehen. Ich nutze sehr gerne die Gelegenheit, noch einmal die Wahrheit auf den Tisch zu legen. Die Luftqualität in Bayern ist gut.
Lieber Herr Kollege von Brunn,
wir haben in Bayern 17 Luftreinhaltepläne, die von unseren Städten aufgestellt wurden. Viele sind, wenngleich in verschiedenen Stadien, in ihrer Fortschreibung schon beschlossen. Es werden also viele Maßnahmen umgesetzt. Es gehört zur Wahrheit, dass wir an unseren 54 Luftgütemessstationen in Bayern seit fünf Jahren keine einzige Grenzwertüberschreitung von Feinstaub mehr haben. Keine einzige mehr!
Auch die Vorgaben für den Stundenmittelwert von
200 Mikrogramm/m3 bei Stickoxiden haben wir im Jahr 2016 flächendeckend in Bayern eingehalten. Auch das gehört zur Wahrheit. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir sehr wohl wissen, dass wir in unseren großen Städten wie München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg Stickstoffgrenzwertüberschreitungen haben. Dies nehmen wir sehr ernst, und hier sehen wir großen Handlungsbedarf. Wir gehen dieses Problem sehr zügig an. Wir machen dies jedoch weder mit Polemik noch mit Panikmache, sondern mit Vernunft und Augenmaß. Übrigens brauchen wir für viele der Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen wollen, auch den Bund. Eine enge Zusammenarbeit ist dringend notwendig.
Eines ist klar: Der Gesundheitsschutz der Menschen steht an oberster Stelle. Er hat eine sehr hohe Priorität. Wir müssen jedoch die Funktionsfähigkeit unserer Städte sowie das Mobilitätsinteresse unserer Bevölkerung und der Wirtschaft im Blick haben. Deshalb haben wir ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt. Vorhin habe ich gestaunt, dass Sie nur die Umrüstung herausgepickt haben. Es handelt sich jedoch um seitenlange Maßnahmen, die wir gemeinsam verabschiedet haben. Ich bin von deren Wirkung überzeugt. Wir werden auch dieses Problem in den Griff bekommen. Ich halte nichts von einer Allianz gegen das Automobil oder von pauschalen Dieselfahrverboten. Diese Vorgehensweise wäre geradezu unsozial und würde Eigentum entwerten. Handel, Gewerbe und Wirtschaft würden vor unlösbare Probleme gestellt.
Nachdem wir jetzt die Redezeit genau im Blick haben, kann ich sehen, dass meine abläuft. Ich habe noch eine Minute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Schluss kommen. Wir sind uns dessen völlig bewusst, dass uns bei den Themen Klimawandel, Artenschwund, Luftreinhaltung und Wasserqualität sowohl national als auch international große Herausforderungen erwarten. Diese Herausforderungen haben wir angenommen. Wir nehmen sie auch in Zukunft an – gemeinsam mit den Menschen in Bayern. Nur wenn wir die Menschen mitnehmen, werden wir Erfolg haben. Beim Umweltschutz handelt es sich nicht nur um eine große Verpflichtung unserer Generation. Im Umweltschutz steckt auch eine ganz große Chance für unser Land.
Das können Sie mitbestimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist auch auf ein Geschehen zurückzuführen, bei dem Menschen zu Schaden gekommen sind. Das muss uns vor allem als politische Wettbewerber veranlassen, Haltung und Sachlichkeit zu bewahren. Es geht in dieser Frage nicht um uns, sondern um das Wohl der Menschen im Lande.
Der Gesetzentwurf steht auch an – nehmen Sie das bitte zur Kenntnis –, weil wir es in der Branche der Lebensmittelhersteller immer auch mit einem Wandel zu tun haben; denn Produktionsbedingungen, Maschinen und Techniken sowie Größen und Komplexität verändern sich. Daher ist es immer wieder notwendig, die bestehenden Regelungen neuen Bedingungen anzupassen. Ich habe die Worte meines Amtsvorgängers noch im Ohr, der gesagt hat, Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle hätten sich immer gewandelt und müssten sich stets an neue Bedingungen anpassen.
Ich möchte zunächst allen danken, die uns bei dieser Reform geholfen und die sehr viel Zeit und "Hirnschmalz" eingebracht haben, an erster Stelle den Vertretern der Wirtschafts-, Landwirtschaft- und Berufsverbände, aber insbesondere auch der kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir intensiv und produktiv gearbeitet haben.
Danken möchte ich auch dem Bayerischen Landkreistag mit Christian Bernreiter an der Spitze. Durch die intensive und wirklich gute Zusammenarbeit konnten wir den heutigen Gesetzentwurf in dieser Form vorlegen. Dieser Gesetzentwurf kommt sowohl den kommunalen Bedürfnissen als auch den kommunalen Möglichkeiten entgegen.
Ich bedanke mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen, vor allem bei meinen Fraktionskollegen. Die Diskussion über dieses Gesetz wurde immer sehr offen und engagiert geführt. Das zeigen auch die Änderungsanträge. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Ringen um die beste Lösung.
Weiter bedanke ich mich bei der Fraktion der FREIEN WÄHLER, die in allen Ausschüssen dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Herr Kollege Zierer, Sie sind jetzt mit uns in einer Koalition der Verantwortung, was dieses Gesetz anbelangt.
Ich sage auch Ihnen an dieser Stelle mein herzliches "Vergelts Gott!"
Wir haben uns gefragt: Wie können wir die Lebensmittelüberwachung weiterentwickeln? Wie entsprechen wir den Anforderungen der Lebensmittelproduktion, die heute vielfach in überregional tätigen Betrieben stattfindet? Wo müssen wir unsere bestehenden Systeme verbessern und möglicherweise ein neues System etablieren? – Alle diese Fragen haben wir gestellt, erörtert und schließlich beantwortet. Das Ergebnis ist sehr gut geworden. Ich bin überzeugt, dass wir hiermit in der Geschichte der bayerischen Lebensmittelüberwachung einen Meilenstein setzen. Das Ergebnis ist die verbesserte, fortentwickelte Form eines Modells, das der Oberste Rechnungshof vorgeschlagen hat. Diese Entscheidung wurde im Hohen Haus von der Opposition mehrfach kritisiert, weil wir uns das Modell des ORH nicht eins zu eins zu eigen gemacht haben. Aber der ORH selbst hat darauf hingewiesen, dass es Aufgabe der Staatsregierung sei, die dargestellten Modelle und Varianten eigenständig und umfassend zu bewerten. Wir haben uns mit den Landräten sehr intensiv ausgetauscht und genau geprüft, wo sich die bisherigen Strukturen bewährt haben, also beibehalten werden können, und wo wir besser werden, also etwas ändern müssen.
In der Politik bedeutet "verantwortlich Handeln" nach meiner Vorstellung, im Dialog mit den Betroffenen nach den besten Lösungen zu suchen und sich vor allen Dingen die Mühe einer differenzierten und umfassenden Analyse zu machen. Wir haben uns diese Mühe gemacht und deswegen genau diesen Gesetzentwurf – und keinen anderen – formuliert. Wir starten hiermit eine Reform, die Bewährtes erhält und einzelne Punkte aus für jedermann nachvollziehbaren Gründen gezielt verbessert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen eine neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Ich möchte die Kernpunkte nennen. Die neue Behörde wird dem LGL nachgeordnet sein und ab 01.01.2018 ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird ihren Sitz in Kulmbach und eine weitere Dienststelle in Erding haben. Das ist bereits begründet worden. Erding liegt zwischen Neu-Ulm und Passau. Die Grenzkontrollstelle am Flughafen München war bisher beim Landratsamt angesiedelt und wird nun sinnvollerweise in die neue Behörde eingegliedert. Die neue Kontrollbehörde wird bayernweit 700 bis 800 komplexe Betriebe überwachen. Die kritische Frage, wie wir zu unserem Personal kommen, können wir auch beantworten. Sie wissen sehr genau, dass wir mit den
Landratsämtern eine grobe Schätzung vorgenommen haben. Wir kommen ziemlich gut mit dem geplanten Personal hin.
Die neue Behörde übernimmt von allen Landkreisen und kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die volle Zuständigkeit für den Vollzug, für die Überwachung und für die Kontrolle. Sie wird mit interdisziplinären Kontrollteams – Herr Kollege von Brunn, darüber können Sie noch so oft spotten – ausgestattet, die sich flexibel, je nach Betrieb und Kontrollzweck, aus den notwendigen Spezialisten zusammensetzen. Dazu zählen Veterinäre, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Agraringenieure und viele mehr.
Das haben Sie vorhin in Ihrem Beitrag sehr wohl getan.
Natürlich erfolgen die Kontrollen – das sei der Vollständigkeit halber erwähnt – wie bisher auch unangemeldet.
Insgesamt stehen für die Reform vier Millionen Euro zur Verfügung. Im aktuellen Doppelhaushalt werden 70 neue Stellen bereitgestellt und 20 zusätzliche Stellen vom LGL verlagert.
Aus Sicht der Landräte bedeutet dies, dass die Landratsämter ihr Personal behalten. Sie werden aber von den Kontrollen komplexer Betriebe entlastet. Das ist nicht nur eine personelle, sondern auch eine qualitative Verbesserung. Wir schaffen mehr Luft für die Erfüllung der Aufgaben, die bei den Landratsämtern verbleiben. Gleichzeitig können die Landratsämter auf das Know-how des LGL zurückgreifen. Die neu errichtete Spezialeinheit wird die Landratsämter auch in Zukunft fachlich unterstützen. Das sind alles sinnvolle Entscheidungen zu den Fragen: Was läuft gut? Wo müssen wir uns verbessern? Die Entscheidungen sind im engen Miteinander mit den Landräten, auch mit SPD-Landräten, getroffen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, Sie stimmen nicht für die Ewigkeit. Vielleicht sollten Sie sich das zu Herzen nehmen, wenn Sie nachher Ihre Hand heben. Wir werden die Reform nach zwei Jahren evaluieren und prüfen, ob und wo wir nachsteuern müssen. Mein Ziel ist es, die Verordnung nach der Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause im Ministerrat einzubringen. Damit wären seit der Vorlage des ORH-Gutachtens
bis zum Abschluss der Normänderungsverfahren nicht einmal eineinhalb Jahre vergangen. Daran sehen Sie, dass wir schnell und vor allem gründlich handeln.
Mein Appell lautet somit: Einigen wir uns heute auf eine starke und gemeinsame Botschaft für mehr Lebensmittelsicherheit. Einigen wir uns heute auf dieses Gesetz. Einigen wir uns heute auf einen Quantensprung für gute und sichere Lebensmittel bei uns im Land. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Außerdem bitte ich um die Zustimmung zum Änderungsantrag der CSU. Damit tragen wir einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai dieses Jahres Rechnung. Erstens gewährleisten wir damit auch in Zukunft die Finanzierung der Tierseuchenbekämpfung und der Tierkörperentsorgung in Bayern, und zweitens ermöglichen wir weiterhin die reibungslose Auszahlung von Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse an unsere Landwirte.
Ich wiederhole es gerne: Nach zwei Jahren werden wir evaluieren, ob und wie die Reform nachgesteuert werden muss. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der CSU-Fraktion.
Herr Kollege von Brunn, vielen Dank für diese Frage. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass Sie die Antwort sehr wohl kennen. Sie wissen ganz genau, dass der Bund im Jahr 2012 ein Gesetz erlassen hat, das unsere bayerischen Gerichte im Jahr 2013 einkassiert haben. Ich nenne das Stichwort "HygienePranger". Seitdem warten wir, was das Bundesverfassungsgericht macht. Die Normenkontrollklage ist anhängig. Solange das Gericht und der Bundestag keine neuen Entscheidungen getroffen haben, können wir keine Kontrollergebnisse veröffentlichen, die unterhalb der Schwelle der gesundheitlichen Gefährdung liegen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade vier Wochen her, dass wir zu diesem Thema auch hier in diesem Hohen Haus berichtet und uns vor allen Dingen in einer sehr übereinstimmenden Beschlusslage wiedergefunden haben. Wir sind uns darin einig, dass die Luftqualität in unseren Großstädten weiter verbessert werden muss, und wir sind uns auch darin einig, dass etwas geschehen muss. Ich sage Ihnen aber, dass bereits sehr viel geschieht.
Lieber Herr Kollege Dr. Magerl, immer zu behaupten, es würde gar nichts passieren, ist unredlich. Ich habe hier mehrfach vorgestellt, was schon alles auf dem Weg ist, aber offensichtlich muss man es öfters wiederholen, damit es wirklich bei jedem ankommt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die Luftqualität in Bayern ist gut.
Wir haben 54 Luftgütemessstationen, die uns dieses bestätigen und von denen wir im Verlauf der Jahre auch ablesen können, dass sich die Luftqualität verbessert. Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass wir gerade beim Feinstaub seit 2012 keine Überschreitung der Grenzwerte mehr haben. Auch die EU-Vorgabe zum Stundenmittelgrenzwert von 200 mg bei Stickoxiden haben wir 2016 in Bayern flächendeckend eingehalten. Es geht also Gott sei Dank vorwärts, weil wir handeln.
Wir handeln im Sinne der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und setzen uns gemeinsam – damit meine ich die Bezirksregierungen und die Kommunen – dafür ein, unsere Luftqualität weiter zu verbessern. Wir haben insgesamt – und ich möchte, dass Sie das einmal zur Kenntnis nehmen – 17 Luftreinhaltepläne in den verschiedenen Fortschreibestadien jeweils mit neuen Maßnahmen versehen; in München arbeiten wir jetzt an der siebten Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die GRÜNEN wollen es nicht wahrhaben, weil es in ihr selbstgestricktes Weltbild nicht hineinpasst. Wenn man so etwas ständig ignoriert, stellt sich die Frage, wer hier ignorant ist, lieber Herr Kollege Hartmann.
Im Übrigen sage ich Ihnen auch, wenn ich Ihren Antrag lese, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen realistisch sein müssen. Ein tageweises Fahrverbot wegen Überschreitungen der Grenzwerte für Stickoxid macht keinen Sinn. Das funktioniert beim Feinstaub, aber nicht bei den Stickoxiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung geht bei den Überschreitungen der Stickoxidwerte in unseren Ballungszentren zügig voran, und zwar nicht, weil es uns die Gerichte abfordern, sondern wir es den Menschen schuldig sind. Eine Dämonisierung des Diesels bringt uns hierbei nicht weiter. Mir kommt bei der Debatte immer zu kurz, dass wir den Diesel dringend zur Einhaltung unserer Klimaschutzziele brauchen. Sie wissen alle, dass der Diesel wesentlich bessere Werte hat, wenn es um das CO2 geht, aber der Diesel muss jetzt schnell sauberer werden, darüber sind wir uns wahrscheinlich einig.
Pauschale Dieselfahrverbote für Großstädte lehnen wir ab, weil eine rechtlich sichere Begründung noch fehlt. Wir halten sie aber vor allen Dingen für unverhältnismäßig und lehnen sie ab, weil sie eine Zumutung für die Menschen darstellen, die ihr Dieselfahrzeug mit besten Absichten gekauft haben. Wir sagen, solche Maßnahmen sind unsozial. Wir wollen nicht, dass das Eigentum entwertet wird und die Fahrzeuge betroffen sein werden, die erst wenige Jahre alt sind. Wir wollen auch nicht, dass Handel, Gewerbe und die Versorgung in unseren Städten vor unlösbaren Schwierigkeiten stehen.
Wir streben eine Lösung an, die sehr viel umfassender ist. Wir bringen die Mobilität der Zukunft voran – das ist der richtige Ansatz. Dieses Thema ist sehr komplex, und wir brauchen viele Beteiligte, die hier mit im Boot sind. An unserem bayerischen Konzept wird im Moment mit Hochdruck unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts gearbeitet, und wir sind gut in Richtung Zielgerade unterwegs.
Grundlegende Eckpunkte dieser Strategie haben wir am vergangenen Sonntag mit unserem Ministerpräsidenten und dem Bundesverkehrsminister erörtert. Wir fordern die Verantwortung der Hersteller ein. Ich denke, wir sind uns im Hohen Haus darüber einig – Stichwort Nachrüstung, aber auch Stichwort Innovation –, dass wir an der Quelle ansetzen müssen und nicht an den Symptomen herumdoktern dürfen. Nach Angaben der Automobilindustrie sind die Euro-5-Diesel vergleichsweise zügig nachzurüsten, und wir können damit deutliche Verbesserungen der Werte erreichen. Dabei ist aber klar, dass die Besitzer von Diesel-Pkw nicht zusätzlich belastet werden dürfen; denn sie sind nicht der Verursacher dieses Problems.
Noch vor der Sommerpause wird es zu Spitzengesprächen kommen, und unser Ministerpräsident wird
mit allen Beteiligten noch einmal das Gespräch suchen.
Des Weiteren möchten wir – und damit komme ich zurück zu unseren Eckpunkten, die wir am Sonntag festgelegt haben – beim öffentlichen Nahverkehr auch noch einmal nachlegen. Die Stichworte sind Park & Ride, Bike & Ride, Kapazitätsverbesserungen und Taktverdichtungen. Sie wissen alle genau – gerade diejenigen, die im Hinblick auf den ÖPNV tätig sind, die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses –, wie viel hier tagtäglich entschieden wird und wie viel vorangeht. Der Freistaat leistet hier seinen Beitrag. Sie wissen auch, dass wir uns für die zweite Stammstrecke in München entschieden haben. Diese wird ein Thema sein.
Diese Entscheidung ist getroffen. Es wird damit eine starke Entlastung geben und sehr viel Druck aus dem Kessel genommen werden.
Jetzt aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch die Stadt am Zug, den ÖPNV voranzubringen. Der Besteller sind die Kommunen, und wir müssen hier wirklich forciert vorangehen. Sie wissen , dass es seit 2013 vom Wirtschaftsministerium erhöhte Förderungen im Bereich Elektrobusse gibt, und hier sehe ich gerade für München noch Luft nach oben; wir haben es gerade eben in der Diskussion gehört.
Zur Förderung der Ladeinfrastruktur hat der Bund ein Förderprogramm mit Mitteln von 300 Millionen Euro für 2017 bis 2020 und 15.000 Ladestationen beschlossen. Auch das gehört zu diesem Gesamtkonzept einer Mobilität für die Zukunft.
Wir selbst gehen auch mit gutem Beispiel voran. Bis 2020 wollen wir im staatlichen Fuhrpark den Anteil an Elektrofahrzeugen auf 20 % erhöhen. Ich persönlich sehe auch gerade bei Wasserstoff-Brennstoffzellen noch sehr viel Musik und Möglichkeiten.
Ein weiterer Punkt, der mir sehr wichtig ist, sind die innovativen Lösungen. Dabei nenne ich nicht nur intelligente Verkehrsleitsysteme, sondern auch innovative Leitsysteme oder die Grüne Welle, die für einen besseren Verkehrsfluss sorgen. Auch das wissen wir: Ein besserer Verkehrsfluss trägt zu einer Verbesserung der Werte bei. Ich verweise auch auf unser Pilotprojekt, wonach das eDorf die Möglichkeiten der Digitalisierung austestet. Es gehört zu unserem gesamten Ansatz zu prüfen, wie man Arbeit zu den Menschen bringen kann, anstatt den umgekehrten Weg zu wählen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren jetzt nur einige Schlaglichter zum aktuellen Stand unseres Fortschritts. Wir werden in Kürze das Konzept im Kabinett beraten. Anschließend ist die Zeit reif, im Hohen Haus zu berichten und zu informieren, wie wir es in großer Übereinstimmung am 18. Mai beschlossen haben. Ich werde das natürlich gerne tun.
Ich sage Ihnen abschließend noch einmal: Die Bayerische Staatsregierung setzt nicht auf pauschale Verbote und Diskriminierung, sondern wir setzen auf umfassende Problemlösungen und bringen die Mobilität der Zukunft voran. Der Erfolg kann natürlich nicht aufgrund der Anstrengungen einzelner Institutionen kommen, sondern alle Beteiligten müssen mit an Bord – von der Kommune bis zum Bund, vor allem auch die Wirtschaft –, und dazu brauchen wir nicht die vorliegenden Dringlichkeitsanträge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben am 18. Mai, also vor vier Wochen, bei Enthaltung der GRÜNEN, aber mit allen anderen Fraktion an Bord den richtigen Weg beschlossen, den wir entschlossen weitergehen werden.
Herr von Brunn, da Sie wissen, dass diese Maßnahmen nach Brüssel gemeldet wurden, kennen Sie sicherlich auch die Inhalte. Wir können die Inhalte gerne noch einmal veröffentlichen.
Beim Thema Busse kenne ich mich aus familiären Gründen, wenn ich das so sagen darf, aus. Sie wissen sehr genau, dass es Elektro-Busse gibt, allerdings nicht auf dem deutschen Markt. Ich bitte Sie, dies differenziert darzustellen. Unsere deutschen Hersteller haben leider noch kein marktreifes Produkt. MAN hat sich jedoch erklärt. Sie haben selbst die Vereinbarung mit München genannt.
Zum Vertragsverletzungsverfahren: Dieses Verfahren richtet sich gegen die Bundesrepublik insgesamt, gegen alle Städte, die hier aufgeführt sind. Meines Wissens sind es 40 Städte.
Sie wissen sehr genau, wo unsere Werte liegen. Ich habe dargestellt, dass bei uns die Stickoxidwerte rückläufig sind. Ich nenne Ihnen als Beispiel nur die Landshuter Allee. Dort wurden im Jahre 1999 noch 99 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen, jetzt liegt der Wert bei 80 Mikrogramm pro Kubikmeter. Wir befinden uns auf einem guten Weg. Dieses Thema ist jedoch sehr komplex und nicht durch Einzelmaßnahmen zu beherrschen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für die Mobilität der Zukunft in unseren Großstädten. Daran arbeiten wir.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist das Land mit der höchsten Lebensqualität in Europa. Ich sage Ihnen auch, warum ich zu dieser Einschätzung komme: Wir genießen in Bayern ein hohes Maß an Sicherheit, an innerer Sicherheit, an sozialer Sicherheit und vor allem auch ein hohes Maß der Sicherheit bei Lebensmitteln.
Die Behörden in Bayern führen jedes Jahr 150.000 Betriebskontrollen durch. 99 % der Lebensmittel werden dabei als unbedenklich eingestuft. Jeder weiß aber, dass es eine totale Sicherheit nicht geben kann. Kein Innenminister wird eine Aufklärungsquote von 100 % erreichen können. Genauso wenig kann Ihnen ein Verbraucherschutzminister garantieren, dass bei behördlichen Stichproben alle vorhandenen Keime auch tatsächlich gefunden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das suggerieren Sie aber.
Langsam, der Reihe nach. – Sie wissen ganz genau, dass weder das Robert-Koch-Institut noch das Bundesinstitut für Risikobewertung in den Jahren 2013 und 2014 das Lebensmittel gefunden haben, durch das die Listeriose-Erkrankung ausgelöst wurde. Trotzdem stellen Sie in den Raum, die Behörden in Bayern hätten versagt. Sie erzählen damit den Menschen das Märchen einer Lebensmittelsicherheit, bei der der Staat eine vollkommene Keimfreiheit garantieren könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit diskreditieren Sie all jene, die in unserem System der Eigenkontrolle und der staatlichen Kontrolle ihrer Verantwortung gerecht werden. Das ist unredlich. Die Behörden führen Stichproben durch. Tun Sie also nicht so, als könnte eine komplette Produktion überwacht werden! Das wäre so, als ob ein Schleierfahnder auf der Autobahn jedes einzelne Auto kontrollieren könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte den Sachverhalt noch einmal im Einzelnen darstellen. Wir haben das in diesem Hohen Haus schon mehrfach getan. Ich beginne bei den behördlichen Kontrollen im Jahr 2012. Zwischen 2012 und 2015 wurden insgesamt 15 amtliche Proben von Produkten der Firma Sieber genommen. Bei allen 15 Proben waren die Befunde negativ.
Ein solcher Negativbefund ist auch nichts Ungewöhnliches. Herr von Brunn, Sie müssten sich hier einmal auf den neuesten Stand bringen oder sich Fachwissen aneignen.
Listerien sind Nischenkeime, die oft nicht nachgewiesen werden können, obwohl sie in einem Betrieb vorhanden sind. Im März 2016 gab es dann einen Treffer: Listeriennachweis auf einem SieberWacholderwammerl im Einzelhandel. Dieser Treffer wurde übrigens im Rahmen eines Kontrollprogramms erzielt, das unsere Behörden durchgeführt haben. Der Befund lag deutlich über dem Grenzwert. Die Behörden konnten somit handeln; und das haben sie auch getan.
Nun zu den behördlichen Maßnahmen seit März 2016: Die Behörden haben nach dem Listerienbefund mit den erforderlichen Maßnahmen reagiert. Sie haben eine öffentliche Warnung auf Lebensmittelwarnung.de ausgesprochen und die betroffenen Chargen zurückgerufen. Die Maßnahmen im Betrieb wurden überwacht. Zusätzlich hat das LGL die Listerien auf dem Wacholderwammerl an das Bundesinstitut für Risikobewertung geschickt. Das Ergebnis lautete: Die Isolate konnten dem Krankheitsgeschehen in Süddeutschland zugeordnet werden. Wir haben sofort reagiert und sind mit diesem Ergebnis rausgegangen. Es gab Betriebskontrollen der Spezialeinheit, des Landratsamts und der Regierung. Die Behörden haben Dutzende von Proben genommen und binnen einer Woche alles ausgewertet. Am 27. Mai kam dann die Meldung des LGL, dass auch auf Wurstwaren Listerien gefunden worden sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit lagen hinreichende Anhaltspunkte vor: Von den Erzeugnissen kann eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen. Am 27. Mai lag der Befund vor, und wir haben die Öffentlichkeit am gleichen Tag bayernweit darüber informiert, dass vor Fleisch- und Wurstwaren der Firma Sieber gewarnt werden muss. Darin wurden wir übrigens in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München, die der Unternehmer angestrebt hatte, bestätigt. Das Landratsamt hat außerdem angeordnet, die in Verkehr befindlichen Waren zurückzurufen, und es dem Betrieb untersagt, weitere Waren in den Verkehr zu bringen. Das ist ein schnelles, kompetentes und klares Handeln im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes.
Das Verwaltungsgericht hat unser Vorgehen im Rahmen des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes bestätigt.
Nun zur Verantwortung des Unternehmers und zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen: Die EU-Gesetzgebung ist hier völlig klar. Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte liegt beim Lebensmittelunternehmer. Er ist dafür zuständig, dass die Lebensmittel den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen. Er muss Eigenkontrollen durchführen und die Behörden informieren, wenn bei den Eigenkontrollen Listerien jenseits des zulässigen Grenzwertes festgestellt werden.
Damit komme ich zu den privaten Laboren. Auch sie stehen in der Pflicht. Sie müssen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch positive Kontrollergebnisse den Behörden melden, wenn das untersuchte Lebensmittel einem Verkehrsverbot unterliegen könnte. Das sind klare Verpflichtungen, und das ist eine klare Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das ist auch gut so.
Im Fall Sieber hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Staatsanwaltschaft routinemäßig eingeschaltet. Nach den Ermittlungserkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurden bei Eigenkontrollen dreimal Werte von teils über 100 koloniebildenden Einheiten Listerien festgestellt. Von diesen Proben haben die Behörden selbst erst durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im März 2017 erfahren. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der Unternehmer also gegen seine Pflicht verstoßen, die Behörden zu informieren. Er wurde auch in erster Instanz zu einer Geldstrafe wegen des fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsschädlicher Lebensmittel verurteilt. Ergänzend sei noch gesagt, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gegen dieses Urteil Berufung eingelegt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die weitere gerichtliche Aufarbeitung muss jetzt abgewartet werden, gerade im Hinblick auf die beteiligten Labore. Wir beobachten das Strafverfahren gegen die Unternehmer sehr genau und behalten uns vor, gegen die Labore weitere Maßnahmen einzuleiten. Wichtig ist mir die Feststellung: Nach heutigem Kenntnisstand hat der Unternehmer gegen seine Pflicht verstoßen. Die Behörden haben eindeutig und konsequent gehandelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen den Spruch: "Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein." Deswegen werden wir die Lebens
mittelüberwachung in Bayern in eine gute Zukunft bringen. Wir wollen sie ab dem 1. Januar 2018 durch eine neue zentrale Kontrollbehörde ergänzen, die die Kontrolle und den Vollzug bei komplexen Betrieben übernehmen soll. Davon sind bayernweit ungefähr 800 Betriebe betroffen. Geflügelgroßbetriebe wie die Firma Bayern-Ei sowie die Firma Sieber wären in die Zuständigkeit dieser neuen Behörde gefallen. Aus meiner Sicht ist diese neue Behörde ein qualitativer Sprung, weil dort interdisziplinäre Kontrollteams mit Experten aus verschiedenen Bereichen dafür sorgen, dass eine Kontrolle auf Augenhöhe stattfinden kann. Im Doppelhaushalt 2017/2018 haben wir für diese Behörde 70 neue Stellen und vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 20 Stellen vom LGL. Das ist eine starke Reform, die in Bayern eine noch stärkere Lebensmittelüberwachung möglich machen wird. Meine Empfehlung an die Kolleginnen und Kollegen der SPD: Wenn Sie es mit der Lebensmittelüberwachung ernst meinen, dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung bitte zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zusammenfassen: Die Behörden haben die Firma Sieber rechtzeitig und regelmäßig kontrolliert. Sie haben nach dem Fund von Listerien schnell und wirksam gehandelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass wir uns im Wahlkampf befinden. Für Herrn von Brunn gilt das schon etwas länger als für manch anderen in diesem Raum. Allerdings schuldet auch eine Opposition den Menschen im Land ein Mindestmaß an politischer Ehrlichkeit. Dazu fordere ich Sie auf. Bundespräsident Steinmeier hat zu Recht davor gewarnt, mit zunehmend aggressiven Aversionen gegen die Fakten aufzuwarten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über eines sind wir uns hier im Hohen Haus vollkommen einig: Wir alle wollen saubere Luft in unseren Städten, und zwar nicht nur in den Parks und in den Wohnbereichen, sondern überall in den Städten.
Die Frage, die sich stellt, ist tatsächlich die, wie wir am besten dorthin kommen: Gehen wir den Weg von Zwang und Verboten, wie ihn die GRÜNEN beschreiten wollen, gehen wir den Weg des hektischen Aktionismus, wie ihn die heutigen Dringlichkeitsanträge vorgeben, oder gehen wir einen Weg der Sachlichkeit und der Vernunft, wie ihn die CSU-Fraktion in ihrem Antrag aufzeigt? Dieser Weg fordert die Verantwortung der Hersteller und technische Innovationen ein und wird vor allem der Lebenswirklichkeit der Menschen in unseren Städten gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen den Weg der Sachlichkeit und Vernunft. Das ist ein Weg der ganz konkreten Schritte und der kontinuierlichen Fortschritte.
Lieber Kollege Ganserer, es ist schon ein wenig abenteuerlich, wenn Sie hier sagen, wir wären untätig und hätten nichts gemacht. Ich darf Ihnen sagen, dass wir in unseren bayerischen Städten derzeit 17 Luftreinhaltepläne haben. Viele davon sind fortgeschrieben und mit neuen Maßnahmen versehen. In München ist die sechste Fortschreibung veröffentlicht; an der siebten wird gearbeitet. In dieser sechsten Fortschreibung stehen: Lkw-Durchfahrtsverbot, Tempolimit am Mittleren Ring, Umweltzone. Nehmen Sie also bitte zur Kenntnis: Das sind die wichtigsten Ergebnisse in diesen Luftreinhalteplänen. Ich sage es noch einmal: Es sind insgesamt 17 in Bayern.
Das ist ein Erfolg einer gemeinsamen Politik der Staatsregierung, der Bezirksregierungen und auch der Städte. Die Verbesserungen sind übrigens messbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir halten an allen 54 Luftgütemessstationen in Bayern regelmäßig die Grenzwerte
für Schwefeldioxid, für Kohlenmonoxid, für Benzol und für Blei ein. Seit 2012, also seit fünf Jahren, halten wir außerdem in ganz Bayern, also auch in München, den Feinstaubgrenzwert ein. Kolleginnen und Kollegen, auch beim Stickoxid gibt es einen nennenswerten Erfolg: Der Stundenmittelwert von 200 µg darf maximal 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden; 2016 lagen wir zum ersten Mal an allen bayerischen Messstationen unter dieser zulässigen Höchstgrenze.
Das Fazit ist also: Die Maßnahmen wirken, und die Luft in Bayern ist gut. Sie wird kontinuierlich besser. Was wir jetzt aussäen, wird in Zukunft eine gute Ernte einbringen. Dazu braucht es aber noch etwas Geduld. Die Euro-6-Normen, die erst seit 2015 für Kfz-Neuzulassungen verbindlich sind, greifen noch nicht. Die Berücksichtigung der Real Driving Emissions – wir hatten das heute schon einmal – greift stufenweise: im September 2017 und noch einmal im Jahr 2019. Das wird sich ganz eklatant auf die Stickoxidbelastung durch Dieselfahrzeuge auswirken und die Werte maßgeblich senken. Dieser Effekt greift aber natürlich erst dann, wenn die Fahrzeugflotte eines Landes weitgehend ausgetauscht ist. Das dauert einige Zeit, und das wird auch nicht gewaltsam zu forcieren sein. Wir brauchen keine pauschalen Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge; sie wären nichts anderes als ein gigantisches Stoppschild für weite Teile unserer Bevölkerung.
Es braucht ein strukturiertes und überlegtes Vorgehen. Die Staatsregierung arbeitet derzeit unter Hochdruck an einem Katalog von Maßnahmen zur Minderung der Stickoxidbelastung. Dabei ist unsere Überzeugung, dass wir Innovation statt Fahrverbote brauchen.
Wir sind derzeit intensiv im Gespräch mit der Automobilindustrie. Wir wollen ganz konkret wissen, welche Nachrüstmöglichkeiten es bei der Hardware wie bei der Software gibt, an welchen Fahrzeugen und zu welchen Kosten überhaupt die Nachrüstung durchgeführt werden kann, welche Anreize seitens der Hersteller, aber auch des Staates gesetzt werden können, damit die Bürgerinnen und Bürger überhaupt zu einer Umrüstung bereit sind und sie akzeptieren. Das ist übrigens auch Gegenstand eines Beschlusses der Umweltministerkonferenz von Anfang dieses Monats. Die Umweltministerkonferenz hat die Automobilindustrie, aber auch die EU-Kommission und die Bundesregierung aufgefordert – ich darf sie hier zitieren – zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine zeitnahe wirksame Reduzierung der tatsächlichen NOX-Emissionen der Fahrzeugflotten zu erzielen, einschließlich einer Verständigung zwischen Bund und Automobilindustrie darüber, wie die Verbraucher von
den Kosten der Nachrüstung tatsächlich entlastet werden können.
Ich glaube, wir alle haben verstanden. Ich komme noch einmal auf unser gemeinsames Ziel, die saubere Luft in unseren Städten, zurück. Wir müssen dabei als Ziel vor Augen haben – die Sache ist auch sehr komplex, nebenbei bemerkt –, dass wir erstens schnellstmöglich Dieselfahrzeuge auf den Markt bringen, die den neuesten und strengsten Anforderungen zur Schadstoffbegrenzung genügen, und dass wir zweitens technologische Innovationen voranbringen, die die Verbreitung emissionsfreier Fahrzeuge wirklich unterstützen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bayerische Staatsregierung braucht dazu keine Nachhilfe von den FREIEN WÄHLERN, auch nicht von den GRÜNEN oder der SPD.
Die Anträge kommen zu spät und greifen zu kurz. Wir können diesen hochkomplexen Sachverhalt nicht mit Schnellschüssen, mit Dringlichkeitsanträgen erledigen und auch nicht auf die Frage der Nachrüstung reduzieren. Deshalb bitte ich um Ablehnung der drei Dringlichkeitsanträge und komme gerne dem Anliegen der CSU nach, umfassend zu berichten. Das mache ich gerne.