Protokoll der Sitzung vom 07.05.2015

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Umsetzung des Mindestlohns I: Dokumentationspflichten entschärfen (Drs. 17/6434)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Kerstin Schreyer-Stäblein u. a. und Fraktion (CSU) Ja zum Mindestlohn - Nein zu Bürokratie (Drs. 17/6452)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist der Herr Kollege Glauber.

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem uns heute Morgen in der Aktuellen Stunde die CSU mitgeteilt hat, mit welchen bürokratischen Hemmnissen sie bei ihrer Gesetzgebung in Berlin im Mindestlohngesetz Handwerk und Mittelstand belastet, fordern Sie sich heute in einem eigenen Antrag auf, diese Bürokratie, die Sie in Berlin eingeführt haben, wieder aufzulösen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir finden es sehr bemerkenswert, dass Sie sich selbst auffordern, Ihre eigene Bürokratie zu eliminieren, aber Sie werden unsere Unterstützung für den Kampf gegen die bürokratischen Hemmnisse, die Sie einführen, immer haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, womit haben wir es bei der Dokumentationspflicht zu tun? - Wer beim Abend der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft war, hat unseren Ministerpräsidenten sprechen hören. In seiner halbstündigen Rede hatte er uns vor versammeltem Publikum ein wunderbares Beispiel für seine eigenen Bedenken gegenüber der Dokumentationspflicht gegeben. Er hat nämlich selbst Mitarbeiter, für die er jetzt in der Dokumentationspflicht verantwortlich ist, wobei er aber gar nicht weiß, ob er diese Dokumentationspflicht überhaupt erfüllen kann. Sprich: Er ist Arbeitgeber, er ist verantwortlich, kann aber – was ich sogar verstehen kann – als Ministerpräsident diese Dokumentationspflicht nicht erfüllen, weil er natürlich nicht im Büro ist.

Das zeigt, warum wir als FREIE WÄHLER beantragen, dass diese Dokumentationspflichten endlich abgebaut werden. Wenn der Ministerpräsident selbst damit Probleme hat, glaube ich, wäre es angebracht, dass Sie dieses Thema im Koalitionsausschuss endlich beseitigen.

Wir als FREIE WÄHLER wollen für 450-Euro-Jobs keine Dokumentation. Wir wollen, dass die Dokumentationspflicht auch bei 2.958-Euro-Jobs endlich abgebaut wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie erklären uns immer, dass es eigentlich überhaupt kein Problem ist. Ich bitte Sie – das ist auch an die SPD gerichtet –: Sprechen Sie mit ihren Handwerkern vor Ort! Was passiert aktuell? – Sie haben uns erklärt,

der Handwerker schreibe einen Stundenzettel. Das stimmt. Aber er muss für das Sozialministerium einen eigenen Zettel schreiben, in dem er täglich die Arbeitsstunden dokumentiert. Sie sagen, das sei keine Bürokratie. Ich frage mich: Was betrachten Sie als Bürokratie? Wir wollen, dass am Ende eines Tages und Monats eine Zahl steht, dass der Handwerker im Prinzip keiner Bürokratie unterliegt, sondern dass am Ende eine handhabbare Regelung gefunden wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, deshalb erwarten wir, dass Sie heute unserem Antrag zustimmen, weil alles andere unglaubwürdig wäre.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir FREIEN WÄHLER wollen schon längst, dass man Familienangehörige aus der Dokumentationspflicht endlich herausnimmt. Ihre Erklärung, dass damit keine weitere Bürokratie geschaffen worden wäre, ist nicht nachvollziehbar. Viele Betriebe können nicht nachvollziehen, warum sie für Familienangehörige Dokumentationen machen müssen.

Lieber Herr Kollege Huber, Sie haben es in der vorletzten Woche mit einem Geschäftsordnungsantrag hinbekommen, unseren Antrag auf Durchführung einer Anhörung von Sozial- und Wirtschaftsausschuss zum Mindestlohn und zu all dem, was an Dokumentationspflichten und an Bürokratie eingeführt wird, noch einmal zu vertagen. Ich fordere Sie als Ausschussvorsitzenden auf, in der nächsten Ausschusssitzung über dieses Thema abstimmen zu lassen. Wir fordern Sie auch auf, die von uns zum Thema Mindestlohn eingebrachten weiteren Anträge nicht liegen zu lassen. Sie haben die Anträge mit der Begründung vertagt, die Sitzung des Koalitionsausschusses abzuwarten. Der Koalitionsausschuss hat mittlerweile getagt. Sie haben keine Bürokratie abgebaut. Sie haben heute erneut die Chance, unserem Antrag zuzustimmen, um zu zeigen, dass Sie es mit dem Bürokratieabbau in Bayern ernst meinen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Ich bitte jetzt Herrn Dr. Schwartz zum Rednerpult.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Glauber, herzlichen Dank für die Hinweise und das Rekurrieren auf die vergangene Wirtschaftsausschusssitzung.

Sie haben natürlich recht. Aber Achtung, lesen Sie die Begründung genau durch, warum dem Antrag nicht zuzustimmen war. Es geht nicht darum, Tatsachen

aufzuklären. Ich glaube, da besteht weitgehend Einigkeit, wenn auch nicht bei allen, aber doch bei vielen, bei uns in der CSU jedenfalls. Es besteht auch Einigkeit in der von Ihnen geschilderten Analyse des Sachverhalts und der Darstellung des Problems. Deshalb ist es unnötig, Sachverständige einzuladen, die uns genau das erzählen, was uns Verbände, Vereine und Unternehmen schon seit Wochen – seit 120 Tagen, wie ich heute gehört habe – mitteilen. Insoweit bin ich voll bei Ihnen.

Generell darf ich Ihnen aber sagen: Ihr Antrag enthält zwar richtige Inhalte, springt aber nicht weit genug und ist zu kurz gegriffen. Wir sagen Ja zum Mindestlohn, aber Nein zur Bürokratie. Nachdem wir heute Vormittag in der Aktuellen Stunde den Rahmen gezogen haben, wollen wir jetzt die praktische Umsetzung vorantreiben. Ich sage es nochmals: Die Ergebnisse der Koalitionsrunde waren durchaus ernüchternd. Diese Ergebnisse zwingen uns gerade dazu, aus Bayern heraus tätig zu werden. Dabei geht es natürlich darum, die bereits identifizierten Probleme zu beseitigen. Diese Probleme sehen wir a: in den Dokumentationspflichten, b: in den damit einhergehenden Kontrollen und c: im Wesentlichen in der Auftraggeberoder der Nachunternehmerhaftung.

Dass Ihr Antrag nur einen dieser Aspekte aufgreift, reicht eben nicht. Der Antrag greift Positionen der CSU auf, bleibt aber auf halber Strecke stehen.

(Erwin Huber (CSU): Sehr richtig!)

Wir fordern insgesamt eine deutliche Reduzierung der bürokratischen Folgen des Mindestlohngesetzes. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass insbesondere der Mittelstand, aber auch soziale Einrichtungen und Vereine nicht in überzogener Form belastet werden. Auch hinsichtlich der Auftraggeberhaftung ist eine praxisgerechte Lösung zu finden.

Schließlich ist die Kontrolle des Mindestlohns wenn nicht abzuschaffen – was ich mit einer gewissen Sympathie betrachten würde -, so doch auf ein gesundes Mindestmaß zurückzuführen.

(Erwin Huber (CSU): Sehr gut!)

In den vergangenen Wochen haben Rückmeldungen aus dem Mittelstand, dem Handwerk, den freien Berufen bis hin zu den Verbänden ein klares Bild ergeben. Ich sage es nochmals: Die Höhe des Mindestlohns stellt in der Regel kein Problem dar, sondern das Problem ist die Umsetzung. Das Mindestlohngesetz ist Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber der Wirtschaft, und die wollen wir nicht. Das Mindestlohngesetz ist mit Bürokratievorschriften überfrachtet und muss deshalb entschlackt werden. Hier muss Bun

desarbeitsministerin Nahles erheblich nachbessern. Die Staatsregierung wird angesichts der sich schon nach kurzer Zeit häufenden Probleme aufgefordert, sich im Bund weiterhin für die notwendigen Änderungen einzusetzen.

Nun zum Einzelnen, zunächst zur Dokumentationspflicht. Heute Morgen ist der Satz gefallen – ich suche ihn gerade -: Wie soll ich denn die Einhaltung des Mindestlohngesetzes kontrollieren, wenn nicht aufgezeichnet wird? – Diese Frage könnte man in sehr vielen Lebensbereichen stellen. Wie wollen wir es dann zukünftig machen? Wie soll ich denn kontrollieren, ob der Lehrer den Lehrplan abarbeitet, wenn nicht aufgezeichnet wird? Will man dann in jede Klasse einen Aufpasser stellen, der das überwacht? Wie soll ich denn die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften überprüfen, wenn es keinen gibt, der Aufzeichnungen macht? – Wir können keinen Überwachungsstaat à la Orwell ins Leben rufen, der dazu führt, dass wir uns mehr mit der Bürokratie und der Überwachung als mit den Inhalten beschäftigen. Der Unternehmer ist eben nicht der Buchhalter der Verwaltung, der hier nur die Tatsachen dokumentieren muss, um Verwaltungsentscheidungen zu ermöglichen. Der Unternehmer ist nicht zuvörderst dazu da, Informationen für die Bürokratie zu liefern, sondern er soll wertschöpfend tätig sein. Es geht weniger darum, dass man aufzeichnet, sondern mehr darum, wer wie aufzeichnet.

Nachdem der Antrag der FREIEN WÄHLER bereits hier endet und uns damit nicht weit genug geht, sind wir gehalten, die folgenden weiteren Punkte in entsprechender Weise abzubilden.

Zuerst zu den Kontrollen: Die Kontrollen, die von Bewaffneten in Uniform durchgeführt werden, sind schon dem äußeren Bild nach unerträglich. Stellen Sie sich vor, Sie sind beim Bäcker, um Ihre Semmeln einzukaufen. Hinten hält ein VW-Bus, und es kommen Uniformierte in Overalls, die tatsächlich Waffen bei sich führen, um die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten zu prüfen. Dieses Bild mag ich mir nicht vorstellen. Dass das möglicherweise auf einer Baustelle funktioniert und in anderen Lebensbereichen eine gewisse Berechtigung hat, ist durchaus denkbar. Ich kann es mir in Bayern aber nicht für den kompletten Mittelstand vorstellen.

Ich habe heute Vormittag schon den Kolleginnen und Kollegen der SPD gesagt, ich glaube ernsthaft, dass viele von Ihnen dies zumindest ähnlich sehen, sich aber möglicherweise schwertun – wie wir an anderen Stellen –, das mit zu unterstützen. Aber niemand kann ernsthaft wollen, dass wir in Bayern bei Mittelständlern bewaffnete Kontrollen durchführen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))

- Dazu kommen wir gleich. Stellen Sie doch dann eine Zwischenfrage. – Bei einem Personalaufbau von nunmehr 1.600 Stellen – auch diese Zahl ist zwischenzeitlich hinlänglich kolportiert und bekannt gemacht worden – geht es nicht darum, das eine mit dem anderen aufzurechnen. Es geht schlicht darum, dass wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel nur einmal ausgeben können. Wenn wir im staatlichen Bereich 1.600 Stellen schaffen, um den Mindestlohn zu überwachen, fehlen uns die Mittel natürlich an anderer Stelle. Diese Beziehung darf durchaus hergestellt werden. Darüber hinaus sind diese Kontrollen nicht nur Ausdruck eines unterschiedlichen Unternehmensbildes, sondern sie stellen einen echten Systembruch dar.

Wir haben eine Vielzahl von Gesetzen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Recht schützen sollen. Ich weiß nicht, wie viele Arbeitsverträge ich auf Arbeitgeberseite in meinem Leben unterzeichnet habe. Ich schätze, dass ich im Laufe meines Lebens 150 bis 200 Arbeitsverträge unterschrieben habe. Ich hoffe und gehe davon aus, dass ich jeden einzelnen Arbeitsvertrag so geschlossen habe, dass der Arbeitnehmer seine Rechte erfüllt sieht. Wie die Juristen hier drinnen und die meisten von Ihnen wissen, gibt es im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Regelungen, die da zu beachten ist. Deshalb tut man gut daran, im Zweifel einen Anwalt zu bemühen, so etwas vorzubereiten.

Aber wissen Sie, was bisher passiert, wenn ich beim Mindesturlaub, bei Arbeitszeiten und Ähnlichem einen Verstoß begangen habe? – Dann hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Rechtsposition und seine Ansprüche gegen den Arbeitgeber, in dem Fall gegen mich, durchzusetzen. Er kann sich gegebenenfalls anwaltliche Hilfe holen und vor Gericht gehen.

Bisher ist aber nichts passiert – deshalb handelt es sich um einen Systembruch –, dass der Staat danebensteht und quasi fragt: Hast du denn im letzten Jahr den Mindesturlaub auch bekommen? Hast du im letzten Jahr tatsächlich entsprechend viele Stunden bezahlt erhalten? – Dafür sind die Arbeitsgerichte zuständig. Dass staatliche Kontrollen plötzlich als Automatismus danebenstehen, ist für uns schlicht nicht akzeptabel, wenigstens in der bisherigen Weise.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte übrigens auch einer Legendenbildung vorbeugen. Immer wieder wird so getan, als wäre die CSU nicht für eine Untergrenze, für einen gerechten

Lohn gewesen. Ich darf daran erinnern, dass 2013 im Bayernplan stand –

(Zuruf des Abgeordneten Reinhold Strobl (SPD))

Herr Strobl, ich kann es Ihnen gerne zur Verfügung stellen –, dass wir für die Lohnuntergrenze geworben haben. Lohnuntergrenze ist ein anderes Wording, aber der Sache nach sind wir uns einig. Wir wollen, dass erfolgreiche Unternehmer mit fairen Rahmenbedingungen fleißigen Arbeitnehmern gewährleisten, dass diese bei einer entsprechenden Tätigkeit von ihrem Lohn auch leben können. Für uns sind die 8,50 Euro – ich sage es noch einmal, da dies noch drei- oder viermal kommen wird – kein Problem. Die Umsetzung ist es, die für uns das Problem darstellt. Im Augenblick brauchen wir eine wöchentliche Aufzeichnung. Wo gibt es denn so etwas? – Es geht darum, die Minimalforderung anzuerkennen, auf eine monatliche Abrechnung abzustellen, wie die normale Lohnabrechnung übrigens auch.

(Zuruf von der SPD: Sieben Tage ist der Arbeits- kreislauf!)

Sieben Tage ist eine Woche; ich kann mich nicht mehr ganz genau erinnern, aber so ungefähr war es. Diese Woche ist für denjenigen, der dies organisieren muss, eine echte Herausforderung. Beschäftigen Sie im Abgeordnetenbüro einmal einen mehr, den Sie vielleicht noch selber zahlen müssen – dann wissen Sie, wovon ich spreche.

Wir haben darüber hinaus eine Situation, in der die aktuelle Regelung Menschen schützt, die diesen Schutz schlicht nicht brauchen. Ich glaube, die Grenze sind 2.958 Euro – diese Zahl geht herum –, also rund 3.000 Euro brutto. Das ist die Grenze, bis zu der Aufzeichnungen zu führen sind. Jetzt soll mir einer erklären, dass es sich um einen vom Mindestlohn Betroffenen handeln könnte, auch nur theoretisch. Jemand, der 3.000 Euro brutto verdient, braucht diesen Schutz nicht. Er ist schlicht nicht der richtige Adressat dieses Schutzanspruchs. Wir schlagen vor, die Schwellenwerte ganz deutlich zu senken. Möglicherweise sind 1.900 Euro eine verhandelbare Größenordnung.

Heute Morgen wurde mitgeteilt, dass 3,7 Millionen Arbeitnehmer tatsächlich vom Mindestlohn profitieren. 9,3 Millionen Arbeitnehmer – ich sage es noch einmal – sind aber direkt und unmittelbar betroffen.

Zuletzt darf ich darauf eingehen, was die Nachunternehmerhaftung für den Einzelnen bedeutet. Jeder sollte sich einmal verdeutlichen, was das in seinem Umfeld zur Folge haben könnte. Stellen Sie sich vor, dass jemand von Ihnen, möglicherweise als Abgeord

neter, eine Werk- oder Dienstleistung in Auftrag gibt. Ich bin gespannt, wann der Erste der Kollegen darüber stolpert, wenn er irgendwo eine Werk- oder Dienstleistung in Auftrag gibt und möglicherweise keinen Nachweis hat, dass sein Auftragnehmer den Mindestlohn auch entsprechend zahlt. Das dürfen Sie sich nämlich mit vorlegen lassen. Der eine oder andere Ihrer Auftragnehmer wird das nicht gerne tun. Noch spannender wird es aber, wenn der Auftragnehmer Ihres Auftragnehmers seinerseits möglicherweise die 8,50 Euro nicht bezahlt und wenn die Folge davon die persönliche Haftung des ursprünglichen Auftraggebers ist, es also nicht einmal eine Exkulpationsmöglichkeit gibt – diese ist ausdrücklich aus dem Gesetz gestrichen worden. Dann sind wir nämlich in einer Situation, die wir nicht akzeptieren können. Wir wollen niemanden in eine Haftungsgefahr bringen, die weit über das hinausgeht, was der Schutzzweck des Gesetzes verlangt.

(Beifall bei der CSU)

Ganz zum Schluss: Ich bedanke mich dafür, dass jetzt bei drei von vier oder zweieinhalb von vier Fraktionen die Meinung Platz greift, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Wir sind uns in einem Ziel einig: Ein Arbeitnehmer in Bayern soll von seinem Lohn leben können. 8,50 Euro sind nicht das Problem – die Umsetzung ist das Problem.