Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Katharina Schulze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Verpflichtende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben (Drs. 17/5524)
Im Ältestenrat wurde vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/2820 sowie die Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/5523 sowie von Abgeordneten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/5524 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf der Drucksache 17/6181 zugrunde.
Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den
Drucksachen 17/5523 und 17/5524 abzustimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zugrunde legen? – Das ist der Fall. Dann lasse ich jetzt so abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt den Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme. Ergänzend schlägt er vor, in § 1 Nummer 9 b jeweils das Datum "1. Juni 2015" und in § 6 als Datum des Inkrafttretens ebenfalls den "1. Juni 2015" einzufügen.
Wer mit dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung einverstanden ist, den bitte ich nun um sein Handzeichen. – Danke schön. Das sind die CSU, FREIE WÄHLER. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort; ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Gesundheitsdienst- und
Auch hierzu hat der Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen deshalb auch hier sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5205 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Pflege auf Drucksache 17/6347 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.
- Seien Sie doch bitte etwas ruhiger. – Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er jedoch vor, in § 1 Nummern 23 und 24 bei den Zeitpunkten des Außerkrafttretens den "31. Mai 2015", den "31. Juli 2015" und den "1. Dezember 2015" einzufügen sowie in § 5 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juni 2015" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/6347. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. So beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 17/3262) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Kerstin Schreyer-Stäblein, Prof. Dr. Gerhard Waschler u. a. (CSU) (Drs. 17/5552)
Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Michael Hofmann.
Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes steht heute auf der Tagesordnung. Ich darf kurz zusammenfassen, um welche Punkte es zunächst gehen wird; denn dieser Gesetzentwurf umfasst mehrere Punkte.
Es geht um die Fortschreibung des Faktors der Gastschulbeitragspauschale, es geht um einen Baukostenzuschuss für die privaten Schulen im Bereich Grundund Mittelschulen. Es geht auch um die Frage der Außenstellen, die in dem Zusammenhang zu gründen sind oder gegründet werden können, und es geht um die Schülerbeförderungskosten im Bereich der MSchüler.
Ich darf mit dem Punkt anfangen, der gesamtparlamentarisch gesehen der erfreulichste ist, nämlich dass zumindest in den Beratungen in den Ausschüssen vonseiten der SPD, der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER kein Widerspruch dagegen erhoben worden ist, den Faktor der Gastschulbeitragspauschale so fortzuschreiben. Damit war es das aber schon mit der Einigkeit; in den anderen Punkten gibt es Differenzen.
Die Differenzen möchte ich ganz kurz darstellen, weil es mir wichtig ist, dass wir einen gemeinsamen Stand haben. Zunächst einmal zu dem, was den Baukostenzuschuss angeht im Zusammenhang mit der Finanzierung von Grund- und Mittelschulen. Die Staatsregierung hat auf Veranlassung des Obersten Rechnungshofes in ihrem Gesetzentwurf vorgesehen gehabt, für die staatlich genehmigten Schulen bzw. für die staatlich anerkannten Schulen den Baukostenzuschuss jeweils um 10 % zu kürzen, also auf 60 bzw. auf 70 %. Bereits in der Ersten Lesung habe ich an gleicher Stelle deutlich gemacht, dass ich in dem Zusammenhang auf die Beratungen gespannt bin. Ich habe signalisiert, dass wir uns in der CSU-Fraktion intensiv damit beschäftigen werden, was letztlich in den Änderungsantrag der CSU-Fraktion gemündet ist. Auch diesen möchte ich kurz erläutern.
Natürlich kann das Parlament nicht ohne Weiteres über die Punkte hinweggehen, die der Oberste Rechnungshof anspricht. Nichtsdestoweniger ist der Landtag das Gremium, das sich entscheiden muss, ob es der Kritik des Obersten Rechnungshofs Rechnung trägt oder nicht. Wir haben uns dafür entschieden, eine möglichst breite Vertrauensschutzsituation zu schaffen für diejenigen, die bereits jetzt Grund- und Mittelschulen installiert haben, aber noch in angemieteten Räumen sind. Das sind immerhin 61 %. Die CSU-Fraktion war der Ansicht, dass sie bei einer Senkung des Baukostenzuschusses nicht mitgehen will. Insoweit wollen wir mit unserem Änderungsantrag die alte Regelung belassen bis zu dem Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf der Staatsregierung eingebracht worden ist. Für alle diejenigen, die in Zukunft Grund- und Mittelschulen installieren und in dem Zusammenhang einen Baukostenzuschuss beantragen wollen, gilt die um 10 % verminderte Regelung. Ich glaube, dass das eine sehr sinnvolle Lösung ist; denn vor dem Hintergrund, dass natürlich auch die freien Schulträger Unternehmer sind, die sich mit geänderten Rahmenbedingungen zurechtfinden müssen, ist es nachvollziehbar, dass wir denen, die sich auf diese Situation noch nicht einstellen konnten, Vertrauensschutz geben und denen, die noch nicht am Start waren, dementsprechend zumuten können, dass sie sich mit den neuen finanziellen Bedingungen auseinandersetzen.
Wir haben weiterhin die Situation, dass wir mit dem Gesetzentwurf die Gründung von Außenstellen erleichtern. Das halte ich für eine sinnvolle Regelung. Allerdings ist die Abgrenzung zwischen einer Außenstelle und einer selbstständigen Schule auf dem Papier vielleicht einfacher zu definieren, als es dann in der Realität der Fall ist. Dazu brauchen wir ein wachsames Auge. Dementsprechend macht die Karenzzeit auch für Außenstellen, die in den Ausschüssen kritisiert worden ist, auf jeden Fall Sinn. Auch dort müssen sich die Außenschulen zunächst mal pädagogisch und wirtschaftlich bewähren.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass wir hierfür kritisiert werden. Wir wissen ganz genau: Wenn in dem Punkt irgendwo etwas schieflaufen würde, wenn es Fehler geben würde und wir keine großzügige Karenzzeit eingeräumt hätten, dann weiß ich, an wen der Vorwurf gerichtet würde, dass zu wenig geprüft worden sei. Vor diesem Hintergrund macht diese Karenzzeit in jedem Fall Sinn.
Der letzte Punkt, der zu behandeln ist, sind die Schülerbeförderungskosten. Hier war es bisher so, dass die Schülerbeförderungskosten für M-Schüler dahin gehend geregelt worden sind, dass der Landkreis oder die kreisfreien Städte sich darum bemühen. Wir
haben jetzt in ganz Bayern die entsprechenden Mittelschulverbünde, sodass wir auch in dem Bereich wieder auf das Prinzip zurückgehen können, das im Schulfinanzierungsgesetz bereits vorgesehen ist, nämlich dass die Sachaufwandsträger, in dem Fall allerdings die Schulverbünde, sich mit der Thematik der Beförderungskosten beschäftigen müssen. Dementsprechend sollten sie in ihren Vereinbarungen auch darauf eingehen, wie diese Beförderungskosten zu schultern sind. Das ist insoweit auch sinnvoll, als die Gemeinden bzw. die Mittelschulverbünde sich mit der Thematik intensiver beschäftigen. Die Verlagerung, die wir bisher hatten - bisher sind die Landkreise auch für Beförderungskosten aufgekommen, für die sie gar nicht zuständig waren -, ist jetzt insgesamt überholt. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Jetzt bitte ich die Kollegin Wild zum Rednerpult. – Herr Hofmann, Sie haben schon richtig gesehen: Die Uhr ist kurzzeitig ausgefallen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen sehr dafür dankbar, Herr Hofmann, dass Sie so dezidiert aufgeführt haben, worum es bei dieser Gesetzesänderung geht. Das sollte man schon wissen. Eine Überschrift im Gesetzentwurf heißt nämlich "Finanzierung privater Grundschulen und Mittelschulen". Dann heißt es so schön: Anpassung und Optimierung. Aber unter "Anpassung und Optimierung" kann man Verschiedenes verstehen. Sie haben auch ausgeführt, dass die Opposition im Bildungsausschuss unisono der Meinung war, dass die Fortschreibung der Gastschulbeiträge ganz normal ist; ihr kann man auch zustimmen. Dabei handelt es sich um eine ganz normale und selbstverständliche Anpassung.
Problematischer wird es dann schon bei der Schülerbeförderung. Ich hätte hier nämlich erwartet, dass Sie sich mit den Sachaufwandsträgern an einen Tisch setzen und das besprechen. Sie alle wissen ganz genau – Sie sind auch in kommunalen Gremien, in Landkreisen und in Gemeinden tätig -, wie hoch oft die Kosten der Schülerbeförderung sind. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich die Zeit nehmen, sich mit den Sachaufwandsträgern an einen Tisch zu setzen, bevor Sie den Gesetzentwurf hier einbringen. Ich habe durchaus den Eindruck, dass die Gesetzentwürfe ein bisschen holprig daherkommen. Herr Staatssekretär, Sie haben das letzte Mal gesagt, dass Sie für die privaten Förderschulen eine Situation schaffen
wollen, in der es ihnen gut geht, in der sie ihren Unterricht zuverlässig leisten können, in der ihre Schulen nicht gefährdet sind und in der sie kein Schulgeld erheben müssen. Da liegt im Augenblick noch gar nichts vor. Da muss man schon sagen: Da sollten Sie nacharbeiten bzw. manchmal sollten Vorbesprechungen vor der Einbringung von Gesetzentwürfen stattfinden.
Ich komme jetzt zu zwei wesentlichen Punkten. Sie haben so schön versucht, das zu erklären, und haben gesagt, Sie wollten die Schulfinanzierung und die Gründung von Außenstellen auf sichere Beine stellen. Neugründungen sollen den Außenstellen dann gleichrangig sein; da soll keine Ungerechtigkeit entstehen. Das kann ich aber nicht nachvollziehen, wenn die Lösung so ausschaut, dass für eine Außenstelle dann erneut eine Karenzzeit von zwei Jahren eingeführt wird. Das heißt: Der Träger ist zwei Jahre lang für den personellen Aufwand, die Personalkosten, und für die Sachkosten zuständig. Ich verstehe das nicht: Da gibt es bereits eine Schule, eine Gründung, die gezeigt hat, dass sie ein pädagogisches Konzept hat, dem die Eltern vertrauen. Ansonsten wäre die Nachfrage nach einer Außenstelle nicht vorhanden. Das wäre nämlich unlogisch: Wieso sollte eine bestehende private Schule eine Außenstelle errichten, wenn es vorher nicht funktioniert hat? – Da verstehe ich Ihr Misstrauen nicht. Zwei Jahre Karenzzeit sind schon bei einer Neugründung problematisch, wie wir damals formuliert haben. Aber bei einer Außenstelle entbehrt eine solche Regelung jeglicher Logik. Das kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Das wird auch dazu führen – ich weiß nicht, ob das Ihre Absicht ist -, dass so manche Schule, die da gut angenommen ist, aus finanziellen Gründen die Errichtung einer Außenstelle nicht mehr leisten kann. Die schauen sich das vorher natürlich ganz genau an. Das ist möglicherweise die subtile Intention, die Sie mit diesem Gesetzentwurf verfolgen. – Was ist sonst die Begründung? – Da kann ich das Misstrauen nennen. Ist es die Kontrolle? Oder wollen Sie die privaten Schulen sukzessive schwächen, wie Sie es immer wieder tun? – Dasselbe passiert wahrscheinlich auch in der Zweiten Lesung bei der Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Da mussten Sie auch nachjustieren; Sie haben da versucht, das Ganze mithilfe von Schülerzahlen schwieriger zu machen. – Es gibt also immer wieder kleine Nadelstiche, mit denen Sie es den privaten Schulen schwerer machen wollen.
Jetzt muss ich ein bisschen schneller sein, ich weiß. – Kommen wir zu den Baukostenzuschüssen; darüber ärgere ich mich auch sehr. Seit 2010 kürzen Sie sukzessive die Baukostenzuschüsse. Innerhalb von kur
zer Zeit haben wir hier zweimal um jeweils zehn Prozent gekürzt. Und da sagen Sie, das sei moderat. Unter einer moderaten Zuschusskürzung verstehe ich, ehrlich gesagt, etwas anderes als eine Kürzung um 10 % und dann noch einmal um 10 % innerhalb von drei Jahren. Damit enthalten Sie den privaten Trägern eine große Summe vor. Als Begründung führen Sie an, der Oberste Rechnungshof sei der Mahner. Da muss ich fragen: Wie oft überhören Sie die Mahnungen des Obersten Rechnungshofs, wenn sie nicht in Ihre politische Zielrichtung passen? – Unsere Fraktion hat nichts gegen das Sparen, aber man muss wissen, wo und wie man spart; denn letztendlich müssen Sie das Geld auf einem anderen Weg wieder einsetzen.
Also, ich muss ganz einfach sagen, wie ich schon in der Ersten Lesung gesagt habe: Einer solchen sukzessiven Schlechterstellung der privaten Grund- und Mittelschulen stimmen wir nicht zu. Wir haben das im Bildungsausschuss ausführlich dargestellt.
Ich sage jetzt noch einmal: Das, was Sie uns als moderat und notwendig verkaufen wollen, sehen wir, ehrlich gesagt, ganz, ganz anders. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hofmann hat schon ausgeführt, wo unsere Gemeinsamkeiten bei diesem Gesetzentwurf liegen und wo die Unterschiede sind. Wir können uns durchaus mit der Anpassung des Fortschreibungsfaktors bei den Gastschulbeitragspauschalen anfreunden, aber für die anderen beiden Punkte sind wir nicht zu gewinnen, für die Absenkung des Baukostenzuschusses und die vorgesehene Regelung der Schülerbeförderung der M-Klassen der Mittelschulen. Insgeheim hatten wir gehofft, dass die CSU-Fraktion mit den Trägern der Privatschulen spricht und vielleicht doch noch umdenkt. Aber das ist mitnichten und nur in einem kleinen Punkt erfolgt. Schließlich war auch bei einem anderen Gesetzentwurf zum Thema Privatschulen, den Sie plötzlich vorgelegt haben, doch noch ein Umdenken möglich, und das Schlimmste ist verhindert worden. Um Fehlentwicklungen zu verhindern, ist es gut, dass die Opposition kritisch auf diese Gesetzentwürfe schaut.
Lassen Sie mich kurz begründen, warum wir bei der Schülerbeförderung absolut gegen den vorgeschlagenen Gesetzentwurf sind. Sie wollen die Ausnahmeregelung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die ein M-Angebot außerhalb des Sprengels besuchen, aufheben. Bisher waren die kreisfreien Städte und die Landkreise dafür zuständig; nun sollen die Schülerbeförderungskosten zu den Schulaufwandsträgern der Mittelschulen und damit zu den Kommunen verlagert werden. Das lehnen wir FREIE WÄHLER ab. Wir halten beispielsweise eine Abstimmung der Busverbindungen auf Landkreisebene für sinnvoller; zudem kann nicht jede Kommune diese zusätzlichen Kosten so ohne Weiteres tragen. Wir fordern daher, die bisherige Regelung weiterzuführen. Lassen Sie auch Artikel 3 des Schulfinanzierungsgesetzes so, wie er ist.
Nun aber zu dem größten Makel des Gesetzentwurfs, der weiteren Absenkung der Baukostenzuschüsse für private Grund- und Mittelschulen um abermals zehn Prozent. Dazu hat die Kollegin Wild gerade etwas gesagt. Im Jahr 2010 wurde der Baukostenzuschuss bereits von 80 auf 70 % abgesenkt, und jetzt soll er von 70 auf 60 % heruntergehen. Das bedeutet innerhalb von fünf Jahren eine zweimalige Absenkung um 10 Prozentpunkte Das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein.
Der Schein trügt nicht, sondern es ist immer so: Wenn Sie bei Privatschulen Kürzungen vornehmen, führen Sie immer den Obersten Rechnungshof und die staatliche Rechnungsprüfung als Kronzeugen an. Aber letztendlich geht es Ihnen um nichts anderes als darum, Geld zu sparen. Da ziehen wir aber nicht mit.
Man muss dabei bedenken, dass sich gerade bei den Baumaßnahmen ein großer Berg angesammelt hat und die Schulträger durchschnittlich acht Jahre auf ihnen vom Freistaat zugesagte Mittel warten müssen. Hier sind auch laufende Vorfinanzierungen inklusive der Zinszahlungen vieler Träger zu bedenken.