Man muss dabei bedenken, dass sich gerade bei den Baumaßnahmen ein großer Berg angesammelt hat und die Schulträger durchschnittlich acht Jahre auf ihnen vom Freistaat zugesagte Mittel warten müssen. Hier sind auch laufende Vorfinanzierungen inklusive der Zinszahlungen vieler Träger zu bedenken.
Wir halten auch die Einführung einer Karenzzeit für Außenstellen für nicht notwendig. Sie haben jetzt einen Änderungsantrag eingebracht. Da haben Sie sich zu einem Vertrauensschutz für die Bestandsschulen durchgerungen. Das zeigt mir, dass Sie zwar bei der ganzen Sache ein Problem sehen, es aber nur halbherzig angehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, ich hatte gehofft, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf kritischer auseinandersetzen würden, die betroffenen Schulen noch einmal hören würden und sich die Folgen vor Augen führen würden. Dann hätten Sie noch rechtzeitig die Bremse anziehen können. Das scheint
gemäß den Ausführungen des Kollegen Hofmann jetzt nicht mehr der Fall zu sein. Wir lehnen den Gesetzentwurf jedenfalls ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe von Regelungen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Deswegen muss man ihn differenziert diskutieren. Wir haben auch differenziert abgestimmt. Wir haben der Fortschreibung der Gastschulbeitragspauschalen zugestimmt.
Ich finde, man muss auch die Frage der Schulbuskosten bei den M-Zügen differenziert diskutieren. Hier gibt es eine Verlagerung der Kosten auf die Kommunen. Herr Kollege Hofmann, man kann es sich nicht so leicht machen zu sagen: Sie werden sich im Schulverbund schon einigen.
Die Situation ist so, dass die M-Züge sich meist an größeren Standorten befinden. Es wird also vor allem die kleineren Kommunen treffen, die keinen eigenen M-Zug haben. Ich denke, die bisherige Regelung war richtig. Demnach werden in den Landkreisen bei allen Bustransporten zu Schulen, die zur mittleren Reife führen, auch die Mittelschulen berücksichtigt. Von daher sehen wir für diese Gesetzesänderung keinen Bedarf. Dass es hier vom Gemeindetag keine Stellungnahme gegeben hat, zeigt ja auch, dass in der kommunalen Familie Uneinigkeit herrscht. Wir sollten sie uns nicht zunutze machen, sondern sehr ernst nehmen.
Ich möchte jetzt etwas zu den beiden Punkten im Gesetzentwurf sagen, denen wir nicht zugestimmt haben und die für mich die schwerwiegenderen sind. Da geht es immer um die Behandlung der Schulen in freier Trägerschaft, vor allem der Grund- und Mittelschulen in freier Trägerschaft. Da geht es vor allem um die Montessori-Schulen. Es ist wirklich nicht einzusehen, welchen Sinn die einzelnen Regelungen machen, wenn man sie nicht im Gesamtzusammenhang sieht. Ihre Politik gegenüber den freien Schulen, vor allem den freien Grund- und Mittelschulen, in den letzten fünf, sechs, sieben Jahren war eine Politik der systematischen Verschlechterung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere der Montessori-Schulen.
Es fing an mit der Veränderung der Lehrerzuweisung. Dann bekamen sie keine verbeamteten Lehrkräfte mehr. Dann kam die Pauschalierung, die so gestrickt wurde, dass sie für viele Grund- und Mittelschulen zu
einer Verschlechterung führte. Wenn jetzt die Regelung mit der Karenzzeit für die Außenstellen und den Baukosten kommt, bedeutet das eine weitere Verschlechterung. Ich kann darin keine andere Absicht erkennen, als dass es Ihnen darum geht, den weiteren Ausbau und den weiteren Erfolg der Schulen in freier Trägerschaft, die gut arbeiten, zu dämpfen, zu behindern und nicht mehr zuzulassen. Da stoßen Sie bei uns auf Widerstand, und deswegen werden wir nicht zustimmen.
Zur Karenzzeit. Sie bedeutet ja: Wenn eine neue Schule gegründet wird, bekommt sie zwei Jahre lang keine Zuschüsse, auch keine Zuschüsse für das Personal, weil der Schulträger zeigen muss, dass er eine Schule pädagogisch führen kann, dass er ein entsprechendes Konzept hat, dass er die Unterstützung der Eltern hat und dass er selber eine ausreichende finanzielle Solidität hat, um eine solche Schule zu betreiben. Erst nach zwei Jahren bekommt er Zuschüsse vom Land.
Wenn der Schulträger eine Außenstelle gründet, hat er dies aber alles bei seiner Hauptschule bewiesen. Warum muss er dann alles für die Außenstelle noch einmal bringen? Warum bekommt er da noch einmal eine Karenzzeit aufgebrummt? - Ich kann mir das nicht anders erklären, als dass es Ihnen darum geht, den weiteren Ausbau solcher Schulen über Außenstellen zu bremsen und zu blockieren.
Der zweite Punkt ist die Absenkung der Baukostenzuschüsse bei den privaten Grund- und Mittelschulen um 10 %. Ja, es gibt eine Äußerung des Rechnungshofes. Der Rechnungshof bezieht sich auf ein Gesetz, das in diesem Haus formuliert und beschlossen worden ist. Gesetzgeber sind wir, der Landtag in diesem Haus, und der Gesetzgeber hat das Gesetz mit Überlegung und guten Argumenten so beschlossen. Er hat nämlich die Baukostenzuschüsse für die privaten Grund- und Mittelschulen daran bemessen, dass es keine Angebotsschulen, sondern wie die Grund- und Mittelschulen in staatlicher Trägerschaft Pflichtschulen sind. Das heißt, diese Schulen nehmen alle Kinder auf, die zu ihnen kommen, Kinder, die Schwierigkeiten im staatlichen Schulsystem haben, und Kinder, bei denen besondere Förderaufgaben anstehen. Deswegen müssen diese Schulen anders als die Angebotsschulen behandelt werden, und daher ist die Senkung um 10 % nicht hinnehmbar.
Sie haben jetzt einen Änderungsantrag eingebracht, der Vertrauensschutz bietet und eine Übergangsregelung gewährt. Das zeigt, Sie merken selber, dass
nicht alles in Ordnung ist, und haben ein schlechtes Gewissen. Hätten Sie es so gemacht wie bei dem anderen Gesetzentwurf, den wir gerade diskutieren, und den Passus gestrichen, dann wäre das besser gewesen. Das wäre Ihnen gut angestanden. Jetzt haben wir zwar die Übergangsregelung; aber mit dem Gesetz, das ja auch für alle gilt, die noch bauen wollen, führen Sie Ihre Politik der letzten Jahre fort, nämlich den weiteren Ausbau der Schulen in freier Trägerschaft zu behindern. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Gehring. - Ich gebe bekannt, dass die CSU für die Schlussabstimmung namentliche Abstimmung beantragt hat. – Nächster Redner ist der Kollege Hofmann. Bitte schön.
Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir zwei Minuten aufgehoben, weil ich mir schon gedacht habe, dass man zu dem einen oder anderen Punkt vielleicht noch etwas sagen muss. Mir ist besonders wichtig, im Zusammenhang mit der Beförderung für M-Schüler noch auf etwas hinzuweisen. Kollege Gehring, Sie haben dankenswerterweise gesagt, dass der Gemeindetag keine Stellungnahme abgegeben hat und wir daraus schließen müssten, dass seine Mitglieder sich uneinig sind und deshalb keine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben. Ich halte diese Haltung für höchst problematisch.
Selbstverständlich. Ich sage aber auch, dass es dem Gemeindetag, wenn er zu einem Gesetzesvorhaben der Staatsregierung gehört wird, gut zu Gesicht steht, die Meinungsvielfalt in seiner Organisation darzustellen. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen darzustellen, dass manche Gemeinden überhaupt kein Problem mit der Lösung haben und andere wiederum große Bedenken haben. Diese Möglichkeit hat der Gemeindetag als Organisation verstreichen lassen.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir sind Abgeordnete und können mit Stellungnahmen, die vom Gemeindetag, vom Städtetag oder vom Landkreistag abgegeben werden, durchaus umgehen und die Argumente gewichten. Die Tatsache, dass der Gemeindetag auf eine solche differenzierte Stellungnahme verzichtet hat, zeigt mir ganz klar, dass das Problem weniger intensiv ist, als Sie es darstellen wollen.
Ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang. Die Tatsache, dass wir die Kosten der Schülerbeförderung auf die Schulträger verlagern und nicht im Landkreis belassen, hat Folgen für die Schulverbünde. Zum Beispiel sind die großen Gemeinden daran interessiert, dass sie an ihrem Standort einen M-Zweig haben oder eine M-Klasse anbieten können. Da sind die kleineren Gemeinden, weil sie eine Auswahl hatten und immer noch haben, natürlich in einer stärkeren Position und können sagen: Wir können individuell vereinbaren, wie wir die Schülerbeförderungskosten regulieren. Es ist nicht zwangsläufig so, dass der Sachaufwandsträger verpflichtet ist und dass nur diejenige Gemeinde die Schülerbeförderungskosten zu tragen hat, die ihre Schüler tatsächlich befördern lässt. Ich glaube, dass wir diesbezüglich sehr differenziert damit umgegangen sind.
Danke schön, Herr Hofmann. – Nun hat sich noch Herr Staatssekretär Eisenreich zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Staatssekretär.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf sind einige Regelungen enthalten, die den Bereich der privaten Grund- und Mittelschulen betreffen. Ich möchte vorab betonen, dass uns die parlamentarische Beratung von Gesetzentwürfen wichtig ist und dass wir Argumente, die im Rahmen dieser Beratungen vorgebracht werden, gern aufnehmen. Das sieht man an unserer Zustimmung dazu, dass Änderungen vorgenommen werden, was natürlich das Recht des Hohen Hauses ist.
Die Beratungen im Bildungsausschuss sind sehr wichtig, weil man dort dieses Thema noch einmal in aller Breite diskutieren kann. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, unselbstständige Außenstellen einzurichten. Das war immer ein Wunsch. Wenn man eine Erweiterung schafft, muss deswegen schulfinanzierungsrechtlich die Gleichstellung mit Neugründungen erfolgen, insbesondere was die Karenzzeiten betrifft.
Zum Thema Baukostenzuschüsse. Die Idee, die Anregung, die Ermahnung kam nicht von uns. Wir haben eine staatliche Rechnungsprüfung und wir haben den ORH, die die Staatsregierung und die Verwaltung prüfen und immer wieder Vorschläge machen.
Wir erfüllen die Ermahnung der Rechnungsprüfung nicht in dem Sinn, wie sie gekommen ist; denn das Ziel war die Gleichstellung mit der Finanzierung anderer Schularten. Wir haben zunächst nur eine Annäherung. Dabei ging es um eine moderate Absenkung um 10 Prozentpunkte. Die Beratungen im Ausschuss haben ergeben, dass man diese nicht für Bestandsschulen angewendet haben möchte, sondern nur für Neugründungen. Insofern hat sich der Anwendungsfall auf deutlich weniger Fälle reduziert.
Ich denke, dass das eine vernünftige Lösung ist, weil auch wir die Privatschulen als große Bereicherung in unserem Schulsystem ansehen und nicht die Absicht haben, die Finanzierung dieser Privatschulen insgesamt zu verschlechtern. Deswegen ist die Vertrauensschutzregelung für alle bestehenden Schulen eine sinnvolle Sache.
Ferner enthält dieser Gesetzentwurf Regelungen, die kommunale Aspekte betreffen, die aber nicht so viele Anwendungsfälle haben werden. Ich glaube, auch deshalb ist es nachvollziehbar, dass sich der Gemeindetag zu keiner Stellungnahme durchgerungen hat.
Bei den Mittelschulverbünden ist es so: Die Bildung der Mittelschulverbünde ist bayernweit abgeschlossen. Insofern ist die bisherige Ausnahmeregelung bei der Schülerbeförderung zu M-Zügen an Mittelschulen außerhalb des Sprengels künftig nicht mehr erforderlich. Mit dieser Verlagerung auf den Schulaufwandsträger der Mittelschule wird eine logische Übertragung der Aufgaben erfolgen. Die Zahl der Anwendungsfälle wird aber gering sein. Ich glaube, auch deswegen war das beim Gemeindetag kein großes Thema.
Bei den Gastschulbeiträgen sind die Pauschalen alle zwei Jahre angepasst worden. Dafür gibt es bestimmte Faktoren. Zuletzt waren das immer Steigerungen um etwa 2 %. Wir nehmen jetzt diesen Faktor ausdrücklich in die gesetzliche Regelung auf, sodass die Steigerung fortgeführt werden kann. Das ist eine vernünftige Regelung und bedeutet auch eine Vereinfachung.
Insgesamt möchte ich den Privatschulen und den Kommunen herzlich danken. Sie sind wichtige Partner für uns. Die Privatschulen sind eine wirkliche Bereicherung. Ich bedanke mich auch beim Privatschulverband für die konstruktiven Diskussionen und den guten Dialog. Wir haben im Sinne der Privatschulen an einer entscheidenden Stelle auch eine Verbesserung, indem wir die Bestandsschulen herausnehmen. Ich glaube, dass man mit den Regelungen, die jetzt getroffen werden, insgesamt gut leben kann.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Damit ist die Aussprache geschlossen. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir können jetzt leider noch nicht zur Abstimmung kommen, weil die Frist zur Bekanntgabe der namentlichen Abstimmung noch nicht verstrichen ist.
Als weiteres Vorgehen schlage ich vor, dass wir die nächsten vier Tagesordnungspunkte, zu denen es keine Aussprache gibt, jetzt abhandeln und dann schauen, wie weit wir in der Zeit sind. Wenn die Frist verstrichen ist, führen wir die namentliche Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf durch. Ansonsten machen wir auch noch den Tagesordnungspunkt 10 und danach die namentliche Abstimmung. Das sage ich deshalb, damit Sie sich darauf einstellen können.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 28. April 2015 mitgeteilt, dass der Bayerische Gemeindetag Herrn Oberbürgermeister Andreas Steppberger als stellvertretendes Mitglied im Landesdenkmalrat vorgeschlagen hat. Er hat gebeten, den zur Bestellung des stellvertretenden Mitglieds notwendigen Beschluss des Landtags herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Bayerischen Gemeindetags seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das