(Christine Kamm (GRÜNE): Das ist eine Polemisierung, die nicht zulässig ist, Herr Kollege! – Thomas Kreuzer (CSU): Aber wahr!)
Nun zu Ihrer ersten Frage, was wir als CSU machen. Ich würde die Verbesserung der Asylsysteme in Ungarn eher in die Zuständigkeit der Ungarn legen, nicht in unsere. Die Europäische Union ist dafür da, immer wieder hinzusehen. Systemische Mängel sind nicht festgestellt. Ich meine, man kann einiges verbessern. Das ist aber nicht die Aufgabe der CSU in Bayern.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Kollege Straub! Zunächst zur Klarstellung oder Ergänzung zum Beitrag von Kollegin Kamm: Es gab zwei
Verwaltungsgerichtsurteile. – das eine war das des Verwaltungsgerichts in Berlin, das andere das des Verwaltungsgerichts in Stuttgart, die beide systemische Mängel in der Durchführung von Asylverfahren festgestellt haben. Noch wichtiger ist aber, dass zum Beispiel das Verwaltungsgericht Berlin – das steht in der Begründung – einen Verstoß gegen Artikel 6 der EU-Grundrechtecharta, nämlich das Recht auf Freiheit, moniert und bemängelt, wie Asylbewerber, die nach dem Dublin-Verfahren nach Ungarn zurückgeführt werden, in Ungarn behandelt werden. Die Kollegin Kamm hat darauf hingewiesen, dass sie zum Teil monatelang in Haft gesetzt werden. Auf diese Art und Weise können wir zum Beispiel mit Flüchtlingen aus Syrien nicht umgehen, Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Diese Flüchtlinge haben Syrien vor dem Hintergrund eines blutigen Bürgerkriegs verlassen, bei uns ein Stück Freiheit erreicht und Aufnahme gefunden, und wir schicken sie nach Ungarn zurück, wo sie dann inhaftiert werden. Kolleginnen und Kollegen, das hat nichts mit einer humanitären Politik zu tun und schon gar nicht mit dem Anspruch, den wir nach unserem Grundgesetz und unseren Werten haben.
Kollege Straub, Sie stellen die Fragen vollkommen falsch. Die Frage lautet nicht: Wie viele Menschen können wir hier in Deutschland aufnehmen? – Diese Frage können wir so gar nicht stellen. Die Frage lautet: Wie viele Menschen haben Anspruch nach den rechtlichen Bestimmungen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland, einem Rechtsstaat mit internationalen Verpflichtungen, erlassen haben? Wie viele Menschen kommen zu uns? Wie viele werden genau nach diesen Bestimmungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und anderen Behörden behandelt und wie werden ihre Anträge verbeschieden? - Da geht es nicht darum, dass wir bei 1.000 oder 100.000 Schluss machen, sondern bei den Fluchtbewegungen, die wir derzeit weltweit vor dem Hintergrund der Krisen feststellen, sind wir, die Bundesrepublik Deutschland, wegen des Flüchtlingsstatus, der Genfer Flüchtlingskonvention und des Grundrechts auf Asyl verpflichtet, die Anträge dieser Menschen ordentlich, korrekt und sachlich abzuarbeiten. Insofern ist Ihre Frage für mich vollkommen verfehlt.
Das nächste Thema: Selbstverständlich gibt es eine europäische Solidarität. Sie haben aber vielleicht auch die letzten Diskussionsanstöße mitbekommen. Insbesondere stelle ich für die SPD fest, dass gerade Martin Schulz, ein in meinen Augen ganz großer Europäer, der erst vor wenigen Wochen den Karlspreis erhalten hat, für solidarische Lösungen in ganz Europa wirbt. Es gibt keinen nennenswerten verantwortlichen Politiker, der in der jetzigen Situation nicht auf
Fakt ist aber auch, dass diese solidarischen Lösungen schlicht noch nicht gefunden sind. Wir haben einen so unterschiedlichen Umgang mit Flüchtlingen, dass ein einheitlicher Standard nicht annähernd zu erreichen ist. Ohne das Ziel, dass wir uns in Europa alle miteinander für entsprechende Standards einsetzen müssen, aus den Augen zu lassen, bleibt jetzt die entscheidende Frage: Können wir es wirklich zulassen – ich bringe es noch einmal auf den Punkt –, dass wir Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die aus dieser Hölle geflohen sind und hier ein Stück Freiheit erreicht haben, nach Ungarn zurückführen, wo sie dann in Haft genommen werden? - Das haben Gerichte festgestellt.
Kollege Straub, Sie haben den Europäischen Gerichtshof zitiert. Der Europäische Gerichtshof hat überhaupt nichts zur Haft, zum Umgang der Behörden mit den Flüchtlingen, zu den fehlenden polizeilichen Kontrollen und dazu, wie mit den Menschen in den Lagern und Unterkünften umgegangen wird, gesagt. Der Europäische Gerichtshof hat sich lediglich dazu geäußert, dass Ungarn sicher ist. Er hat in der Begründung nichts dazu ausgeführt, was in Ungarn mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern geschieht. Das haben zwei Verwaltungsgerichte in Deutschland getan, nämlich die in Berlin und in Stuttgart. Sie haben eine ausreichende Begründung abgegeben, die uns alle dazu auffordern sollte, zu sagen: Wir setzen die Rückführungen aufgrund von Dublin II nach Ungarn aus, genauso wie wir es mit Griechenland getan haben. Vielleicht sollten wir das nicht für alle Zeiten tun, aber so lange, wie sich die Zustände in Ungarn nicht grundlegend ändern.
Sehr geehrte Kollegin Weikert, Sie haben gesagt, ich hätte die falsche Frage gestellt. Über die Asylbewerber, die anerkannt werden, gibt es keine Zahlen. Meine Frage hat sich darum gedreht, dass viele Anträge dahin gehen, noch mehr Leute zu uns reinzuholen. Ich habe mehrmals erwähnt, dass je nach Monat 70 bis 75 % der Asylbewerber keinen Asylanspruch haben. Könnten Sie mir die Frage beantworten, wie wir damit umgehen?
Die sind nicht falsch. Sie sind genau richtig. Nach Europa sind im letzten Monat 75 % der Asylbewerber voraussichtlich ohne Asylgrund gekommen. Wie gehen wir mit diesen Leuten um? – Wenn wir dagegen konsequenter vorgehen und die Leute nicht ins Land lassen würden, weil sie keinen Anspruch auf Asyl haben, hätten wir viel mehr Gelegenheit, den Leuten zu helfen, die Anspruch auf Asyl haben und dies bei uns auch tatsächlich bekommen. Das ist meine Meinung, und diese Frage habe ich konkret an Frau Kamm gestellt. Wie viele Leute, die auf Dauer ohne Asylstatus bei uns leben, sollen wir noch bekommen? – Das war meine Frage.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Was fragen Sie mich jetzt? – Sie haben gesagt, Sie haben die Frage an Frau Kamm gestellt. Welche Frage stellen Sie mir jetzt?
Ganz konkret die Frage, was wir mit abgelehnten Asylbewerbern tun sollen, und wie Sie dazu stehen, dass immer mehr Leute zu uns kommen, die definitiv Wirtschaftsflüchtlinge sind, wie auch die EU festgestellt hat. Wie sollen wir dagegen vorgehen?
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Ich mache in allen Beiträgen, die ich hier und auch im Sozialausschuss zu Asyl und Flüchtlingen bringe, kein Hehl aus meiner Position: Wir haben die einschlägigen rechtlichen Grundlagen. Wir haben das Grundrecht auf Asyl. Wir erkennen den Flüchtlingsstatus an. Wir haben die Genfer Flüchtlingskonvention. Wir haben Institutionen und Organisationen, die den Ablauf des Asylverfahrens regeln. Wir haben dafür die erforderlichen Grundlagen. Es gibt Grundlagen aus Berlin. Ich muss das jetzt nicht weiter ausführen.
Danke schön. - Es stimmt, in Ungarn werden die Menschenrechte massiv verletzt. Die Situation der Flüchtlinge dort ist verheerend. Wer in Ungarn einmal in Haft kommt, kommt so schnell nicht mehr frei. Er bleibt mindestens sechs Monate in sogenannten Gefängnislagern. Dies kritisieren auch wir massiv. Daher können wir auch nachvollziehen, dass deutsche Gerichte inzwischen Abschiebungen nach Ungarn verhindern. Dies wurde schon gesagt. Von den Verwaltungsgerichten in Berlin oder in Stuttgart wurde so entschieden. Es gibt auch Berichte des
Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen, in denen ganz konkrete Beispiele dafür gebracht werden, wie dort Menschenrechte verletzt werden.
Wir haben schon öfter hier im Plenum ähnliche Anträge behandelt. Dabei ging es zum Teil um Italien, zum Teil um Syrien, wohin wir Abschiebungen stoppen wollten. Jetzt geht es konkret um Ungarn. Ich muss Ihnen, Frau Kamm, aber sagen, welches Problem wir mit Ihrem Antrag haben. Sie wollen eine unbefristete Aussetzung der Überstellung nach Ungarn. Das ist für uns genau das Problem, eigentlich sogar der falsche Weg. Unbefristet soll die Aussetzung sein.
Es geht nämlich auch darum – das haben Sie zu Recht kritisiert –, dass wir in Europa keine einheitlichen Standards haben. Solche Mindeststandards müssten wir haben, die existieren aber nicht. Bisher hat es die EU versäumt, solche Standards zu setzen. Auch die großen Parteien im Bundestag, SPD, CDU und CSU haben das bisher nicht geschafft. Das Problem in Ungarn ist der ungarische Regierungschef, Herr Orbán, der immer wieder sagt, wie es in der "Wiener Zeitung" steht: Brüssel will, dass Leute hierher kommen und in Ungarn bleiben. Wir wollen hingegen, dass niemand mehr kommt und dass die, die schon hier sind, nach Hause gehen sollen. Das sagt der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán. Da sagen wir, das ist eigentlich ein Skandal. Im Moment wird dort sogar über die Todesstrafe diskutiert oder zumindest wird sie von ihm in die Diskussion gebracht.
Das kritisieren wir. Wir sind der Auffassung, Viktor Orbán ist ein einzigartiger Anti-Europäer. Das sollten wir an dieser Stelle konkret sagen.
Das Problem ist Folgendes: Wir FREIE WÄHLER haben uns lange überlegt, dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen. Eine unbefristete Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Ungarn würde Viktor Orbán jedoch nur freuen. Wir würden ihm voll in die Karten spielen. Eine Zustimmung zur Forderung nach einer unbefristeten Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Ungarn wäre also kontraproduktiv. Das würde den Ministerpräsidenten Ungarns nur freuen. Das wollen wir nicht. Wir wollen Ungarn nicht aus der Verantwortung ziehen. Frau Kamm, Sie können sich ja noch einmal zu diesem Antrag äußern.
Wir brauchen diese einheitlichen Standards. Wir brauchen ein anderes Verteilungssystem, das Ungarn angemessen beteiligt. Das wird mit dem nächsten Antrag gefordert. Die Ungarn weigern sich mitzumachen.
Ich gebe zu, in den Ausschüssen haben wir anders gestimmt. Wir haben jedoch noch einmal ausführlich in der Fraktion darüber diskutiert. Wir beklagen die massive Verletzung der Menschenrechte. Aber welches Signal senden wir aus, wenn wir die DublinÜberstellungen unbefristet aussetzen? Deswegen sagen wir: Für diesen speziellen Fall und weil der ungarische Ministerpräsident ein klarer Anti-Europäer ist, wäre die Zustimmung zum Antrag der GRÜNEN ein falsches Signal.
Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Staatssekretär Eck für Staatsregierung ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte wirklich nur noch drei Sätze dazu sagen. Vieles ist bereits angesprochen worden. Vor allen Dingen sind Aussagen in den Raum gestellt worden, die schlichtweg nicht stehen bleiben können. Darum geht es mir.
Erstens möchte ich feststellen, dass für die Asylanträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist – ohne Wenn und Aber. Wir können nicht immer wieder über neue Spielregeln, die uns gefallen, diskutieren. Vor allen Dingen können wir diese nicht umsetzen.
Zweitens müssen wir ein anderes Verteilungssystem anstreben. Das hat Herr Kollege Dr. Fahn angesprochen. Ich möchte das unterstreichen. Die EU plant eine neue Verteilung. An dieser neuen Verteilung muss sich Ungarn genauso wie alle anderen Mitgliedstaaten beteiligen. Das muss in der Deutlichkeit festgehalten werden.
Immer wieder wird die Verletzung der Menschenrechte angesprochen. Dazu muss man sagen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2014 festgestellt hat, dass ohne Wenn und Aber an Ungarn überstellt werden kann. Man hat sich selbst mit dem Stichwort "Asylhaft" beschäftigt. Die Asylhaft ist kein Grund dafür, Überstellungen auszusetzen. Selbstverständlich gibt es einzelne Gerichtsentscheidungen, die anders ausfallen. Die Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte hat jedoch die Entscheidung, Asylbewerber nach Ungarn überstellen zu können, bestätigt.
Drittens stelle ich fest, dass die Hauptlast der zu bearbeitenden Asylanträge in Europa die Bundesrepublik
Deutschland trägt. Ein Drittel aller Asylanträge wird in Deutschland gestellt. Verehrte Damen und Herrn, selbstverständlich sind wir verpflichtet, mit allen Menschen anständig, fair und gerecht umzugehen. Trotz dieser Situation darf die Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht verloren gehen. Aus den genannten Gründen bitte ich darum, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Bitte kommen Sie noch einmal an das Rednerpult. Frau Kollegin Kamm hat sich noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Ich war nicht ganz aufmerksam; Entschuldigung. Bitte, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, bevor Sie an das Rednerpult gehen, bitte ich Sie, den Antrag richtig zu lesen. Darin heißt es: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür einzusetzen …". In Bayern soll kein eigenes Entscheidungssystem eingerichtet werden. Bitte gehen Sie konkret auf die Forderungen des Antrags ein, und erzählen Sie nicht einfach irgendwas. Das ist das eine.
Mit dem Antrag wird das Signal ausgesendet, dass das Asylsystem in Ungarn nicht EU- und rechtskonform ist. Diese fehlende Konformität muss geändert werden. Darum geht es uns. Das ist wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, selbstverständlich wäre die Situation im Falle eines asylkonformen Systems in Ungarn anders. Das haben wir derzeit aber nicht. Ich erkenne weder vonseiten der Staatsregierung noch von sonst wem Bestrebungen, sich dafür einzusetzen. Es geht nicht darum, Ungarn aus der Verantwortung zu ziehen. Das Ziel sollte auf politischem Wege und nicht auf den Rücken einiger weniger Flüchtlinge erreicht werden. Die Flüchtlinge, die derzeit nach dem Dublin-System überstellt werden, sind meistens Syrer, die über den Landweg versucht haben, nach Mitteleuropa zu gelangen. Unterhalten Sie sich einmal mit denen, dann werden Sie anders reden.
Liebe Frau Kamm, Ihre erste Anmerkung war keine Frage, sondern eine Feststellung. Diese bedarf keiner Antwort. Deshalb lasse ich das an dieser Stelle so stehen.
Könnten Sie Ihre zweite Frage noch einmal konkretisieren? Sie haben einen Beitrag geliefert. Ich habe die Frage nicht erkannt.
Herr Staatssekretär, im Rahmen einer Zwischenbemerkung ist keine Fragestellung notwendig. Sie müssen darauf nicht antworten. Nach der Geschäftsordnung brauchen Sie darauf keine Antwort zu geben.