Protokoll der Sitzung vom 10.06.2015

Die Stärkung des Sozialministeriums durch uns Sozialpolitiker wäre sehr wichtig gewesen; denn die Verhandlungen zwischen Freistaat, kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege als Vertretung der Einrichtungsträger scheiterte bisher vor allem am Streit um die Finanzierung der Beratung. Eigentlich wollte schon die damalige Staatsministerin Haderthauer dem Landtag im Herbst 2011 ein abgestimmtes Konzept über die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung vorlegen. Bis Ende 2014 konnte jedoch zwischen den beteiligten Verhandlungspartnern keine Einigkeit erzielt werden. Nun be

steht politische Einigkeit über die Sinnhaftigkeit der Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung, und selbst der Bayerische Oberste Rechnungshof befürwortet die Zusammenführung. Jetzt darf keine weitere Zeit verloren gehen. Deshalb haben wir den konkreten Antrag gestellt, den Sie wider besseren Wissens ablehnten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Stattdessen stellten Sie eine inhaltlich ähnliche, aber völlig unverbindliche Resolution mit unkonkreten Wischi-Waschi-Formulierungen im Ausschuss zur Abstimmung. Das wird dem Thema nicht gerecht.

Nun noch kurz zu unserem zweiten Antrag. Wir fordern eine bessere Finanzierung der Schuldner- und der Insolvenzberatung, weil die Fallpauschalen seit 1999 nicht mehr angepasst wurden und in der gleichen Zeit die Inflation im Durchschnitt jährlich um 1,5 % stieg. Das hört sich nicht viel an, aber ich habe die exakten Inflationswerte nachgerechnet. Die Fallpauschale für eine Schuldnerberatung lag 1999 bei 507 Euro. Wäre sie der jährlichen Inflationsrate angepasst worden, bekämen die Träger heute 674 Euro. Sie ist aber nicht angepasst worden und beträgt nach wie vor nur 507 Euro.

Ein Vergleich dazu: Die Abgeordnetenbezüge der Bundestagsmitglieder lagen im Jahr 1999 umgerechnet bei 6.583 Euro; heute liegen sie bei 9.082 Euro. Das heißt, sie sind mit der jährlichen Inflationsrate gestiegen, die Fallpauschale der Schuldner- und der Insolvenzberatung ist dagegen seit 16 Jahren unverändert, obwohl natürlich auch hier die tatsächlichen Kosten für die Träger gestiegen sind.

Unser Antrag hat sich nicht erledigt, da, wie gesagt wird, mit der Neuordnung der Zuständigkeit auch ein neues Finanzierungsmodell einhergeht. Das stimmt aber nicht. Unser Antrag fordert lediglich die Kompensation für die vergangenen 15 Jahre. Insoweit hat die CSU-Fraktion keinerlei Lösung vorgelegt.- Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER))

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Unterländer. Bitte sehr, Herr Kollege.

Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren wird in diesem Hause eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Insolvenzberatung und ihrer Struktur geführt, die zum Teil haushaltspolitisch motiviert war, die zum Teil aber auch mit Rechtsänderun

gen im Insolvenzrecht der Privatinsolvenzen zu tun hatte.

Es ist richtig, dass sich bei den Kommunen, was die Schuldnerberatung anbelangt, eine Infrastruktur entwickelt hat, die sich vorrangig in der öffentlichen Wahrnehmung bei betroffenen Schuldnern als notwendige niedrigschwellige Einrichtung erweist. Auf der anderen Seite gibt es die Insolvenzberatung, die sich durch die Neugestaltung der Privatinsolvenzen verändert hat. In der Tat ist schwer nachvollziehbar, dass auf der einen Seite mit den Schuldnerberatungsstellen eine absolut kommunalfinanzierte Struktur aufgebaut wurde und auf der anderen Seite die Insolvenzberatungsstellen anders organisiert sind und die Zuständigkeit für sie woanders liegt.

Ich kann mich sehr gut an die Haushaltsdiskussionen im Jahr 2004 erinnern, als auch die Insolvenzberatung insgesamt diskutiert worden ist und als es Kritik daran gegeben hat, dass der Staat entsprechend finanziert. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich sehe und habe auch damals darauf hingewiesen, dass diese Insolvenzberatung öffentlich gefördert und unterstützt werden muss, weil die Privatschuldner Unterstützung brauchen, und zwar nicht nur Unterstützung in rechtlicher, sprich juristischer Hinsicht, sondern häufig auch hinsichtlich der Lebensführung und einer sozialpsychologischen Begleitung. Dies kann, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, durch die Angebote von Rechtsanwälten nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden. Deswegen ist es richtig, dafür zu plädieren, sowohl die Schuldner- als auch die Insolvenzberatung öffentlich zu fördern.

Nun gibt es aufgrund dieser Entwicklungen seit vielen Jahren Diskussionen über die Strukturen. Ich kann mich mindestens für die letzten zehn bis zwölf Jahre daran erinnern, dass wir darüber diskutiert haben, wie in Zukunft die Ausstattung und die Strukturen ausschauen sollen. Deswegen ist in der vergangenen Legislaturperiode auch parallel zu den Bemühungen des Sozialministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Prüfauftrag gegeben worden – Frau Kollegin Celina hat dies angesprochen -, um zu klären, wie die Bedingungen für eine Zusammenführung erreicht werden können. Dieser Antrag ist dann auch umgesetzt worden, und es ist berichtet worden, wie diese Umsetzung erfolgen soll. Ihr Antrag auf Drucksache 17/5228 ist insoweit gegenstandslos, als das zuständige Ministerium im Januar 2015 einen entsprechenden Bericht vorgelegt hat.

Die Verhandlungen der Bayerischen Staatsregierung mit dem Fachausschuss Schuldnerberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, dem Bayerischen Landkreistag und

dem Bayerischen Städtetag verfolgen das Ziel – das ist das Ergebnis der politischen Bemühungen –, die Zuständigkeit an die Kommunen zu delegieren. Die finanzielle Ausstattung erfolgt entsprechend. Diesen Weg sehen wir als den richtigen an. Deswegen hat es dazu von uns immer wieder entsprechende Äußerungen gegeben. Wir haben im Sozialausschuss ein Fachgespräch zur Zukunft der Insolvenzberatung durchgeführt, an dem unter anderem die kommunalen Spitzenverbände – der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag – und der Fachausschuss Schuldnerberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege teilgenommen haben. Alle Angehörten haben die Auffassung vertreten, dass gerade aufgrund der zunehmenden Zahl an Privatinsolvenzen die Notwendigkeit besteht, Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in einer Hand zusammenzuführen.

Da der Antrag auf Drucksache 17/5228 erledigt ist, reduziere ich meine Gegenargumentation auf die Forderung der GRÜNEN nach Erhöhung der Fallpauschalen. Diese sind in der Tat zuletzt im Jahr 1999 erhöht worden. Obwohl die staatlichen Zuschüsse für die Träger der Insolvenzberatungsstellen absolut gestiegen sind, hat es parallel dazu kaum Einstellungen bei den Insolvenzberatungsstellen durch die Träger gegeben. Dadurch hat sich logischerweise die Deckungsquote erhöht.

Die GRÜNEN fordern in ihrem Antrag auch die Berücksichtigung der Konsequenzen aus der weiteren Reform der Insolvenzberatung. Der Fachausschuss hat von sich aus gemeinsam mit allen Trägern festgestellt, dass es empfehlenswert ist, mindestens ein Jahr zu warten. Das Gesetz ist im Spätherbst 2014 verabschiedet worden. Deswegen wäre es nicht der richtige Weg, jetzt dieser Forderung der GRÜNEN nachzukommen.

Zu der Forderung nach Anhebung der Pauschalen darf ich noch Folgendes sagen: Wir sind auf dem Weg der Umstellung; entsprechende Verhandlungen finden statt. Daher halte ich es für falsch, dies mit der Frage nach der finanziellen Ausstattung zu verbinden, zumal wir keine zusätzlichen Mittel haben. Wir sollten keine leeren Versprechungen machen. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, merken Sie sich das doch einfach: Wenn im Haushalt nichts vorhanden ist, kann man keine Forderung erheben, die nicht durch zusätzliche Mittel gedeckt ist. Insofern ist Ihre Forderung unseriös. Sie wollen einen falschen Weg beschreiten.

Wir haben für eine Entschließung in dem Sinne, dass die Zusammenführung erfolgen soll, plädiert. In diesem Sinne ist im Ausschuss mehrheitlich entschieden worden. Damit wollen wir die Verhandlungen unter

stützen. Ich bitte Sie, diesen Weg mitzugehen. In den Beratungen über den Haushalt bzw. den Nachtragshaushalt können wir über die finanzielle Frage reden. Dazu ist aber Ihr Antrag nicht notwendig.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Celina. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Unterländer, das Erste zur Klarstellung: Sie haben gesagt, der Antrag der GRÜNEN habe sich schon im Ausschuss erledigt. Genau das ist nicht der Fall. Der Antrag wurde im Ausschuss umformuliert. Die Neufassung ist vorgelesen und zur Abstimmung gestellt worden. Ihr Kollege Steffen Vogel hat jedem einzelnen Satz des Antrags zugestimmt. Ihre Fraktion hat insgesamt trotzdem dagegen gestimmt.

Das Zweite: Sie sagten, wenn im Haushalt nichts vorhanden sei, sei es unlauter, einen Antrag mit finanziellen Forderungen zu stellen. Im Haushalt ist anscheinend seit 15 Jahren nichts vorhanden, um die gestiegenen Kosten, die bei den Trägern anfallen, aufzufangen. Das halte ich für unlauter.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Herr Kollege, bitte.

Frau Kollegin Celina, der richtige Weg, um an zusätzliche Mittel zu kommen, sind die Haushaltsberatungen. Merken Sie sich das bitte. Ich betone: Es geht um zusätzliche Mittel; denn die Mittel für die bisherigen Pauschalen sind vorhanden. Die Fachausschüsse geben inhaltliche Empfehlungen bzw. machen Vorgaben. Inhaltliche Empfehlungen haben wir gegeben. Das ist der richtige, nachvollziehbare, korrekte Weg, an den sich auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten sollte.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Unterländer. – Jetzt hat Frau Kollegin Waldmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit beschränke ich mich auf die Punkte, die noch nicht angesprochen wurden.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Es ist kein rein sozialpolitisches Thema; denn es geht nicht nur um die Schuldner. Die Verschuldung des

einen zieht immer auch andere mit hinein. An erster Stelle sind natürlich Angehörige und Bekannte zu nennen, die in der Regel unterstützend einspringen und Geld leihen. Es sind aber auch Gläubiger betroffen – das ist vielleicht sogar der erheblichere Teil –, die auf Rechnungen für Leistungen, die nicht bezahlt werden, und auf anderen Kosten sitzen bleiben.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Die Insolvenzberatung ist insgesamt eine Erfolgsgeschichte und soll schon präventiv eingreifen. Es geht auch um den Schutz vor Schulden in der Zukunft. Wenn die Beratung rechtzeitig greift, müssen Schulden in Zukunft nicht gemacht werden. Das Thema ist, wie bereits erwähnt, nicht nur sozialpolitischer Natur, sondern berührt den Wirtschaftskreislauf insgesamt.

Die Kommunen subventionieren die staatliche Insolvenzberatung. Nach Schätzung des Bayerischen Städtetages übernehmen sie zwischen 25 und 40 % der Kosten. Es ist enorm, was die Kommunen für die Erfüllung dieser eigentlich staatlichen Aufgabe leisten. Das schreckt natürlich manche ab.

Wenn neue Konnexitätsvereinbarungen getroffen werden, dann müssen diese eine dynamische Fortschreibung der Mittel vorsehen. Wir verzeichnen Preissteigerungen, Personalkostensteigerungen und sowohl eine höhere Zahl als auch eine höhere Intensität der Fälle. Wenn die Zusammenlegung von Schuldnerberatung und Insolvenzberatung – alle sind sich einig, dass dies sinnvoll ist – ein Erfolg ist, dann wird sich, da sich das Angebot verbessert hat, die Nachfrage erhöhen. Das ist durchaus beabsichtigt; denn wir wollen die Menschen erreichen, um Verschuldung zu vermeiden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich möchte noch zwei konkrete Fragen anschließen. Erstens. In der Anhörung, auf die Kollege Unterländer Bezug genommen hat – wir hatten im Sozialausschuss ein Fachgespräch dazu –, wurde der 30. April 2015 als entscheidendes Datum der Verhandlungen genannt. Mich interessiert, was dabei herausgekommen ist; so lange ist das ja nicht her.

Das Zweite ist: Auch wenn Sie sich im Moment angesichts des laufenden Verfahrens nicht in der Lage sehen, die Fallpauschalen anzuheben, müssen Sie dennoch einen Ausgleich finden für die Subventionsleistungen, die die Kommunen für die Erfüllung dieser – staatlichen! – Aufgabe seit vielen Jahren erbringen. Gegebenenfalls muss das auf einem anderen Weg geschehen. Diesen Punkt sollten auch Sie auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Das Geld ist bekanntlich schon ausgegeben worden.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Kollege Dr. Fahn, bitte.

(Unruhe)

Bitte ein bisschen leiser.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Waldmann hat in einem Punkt völlig recht – das möchte ich an den Anfang meines Beitrags stellen –: Der Status quo bei der Insolvenz- und Schuldnerberatung schwächt nach wie vor die Kommunen. Diese müssen die Erledigung einer Aufgabe subventionieren, für die eigentlich die Staatsregierung zuständig ist. Das ist ein Punkt, den man beachten muss. Das Problem ist auch im Sozialausschuss mehrfach angesprochen worden; gelöst ist es nach wie vor nicht. Bereits im Jahr 2011 hat der Landtag beschlossen, dass eine Überprüfung im Hinblick auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten erfolgen müsse. Wir sind zwar auf dem Weg; das ist richtig. Deswegen fand auch das Fachgespräch statt. Dann gab es die zwei Anträge der GRÜNEN, und dann gab es die Resolution zur Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung. Diese Resolution ist viel weniger als ein konkreter Antrag auf Finanzierung. Das beinhaltete der Antrag der GRÜNEN. Er wurde dann von der CSU abgelehnt. In der Resolution stand natürlich der Zusammenschluss. Da sind alle dafür; das ist unzweifelhaft. Es steht auch drin, was wichtig ist, nämlich dass verbindliche Qualitätsstandards gelten müssen. Darüber sind wir uns auch einig. Bei den Kommunen fallen zusätzliche Aufwendungen an, und zwar nach wie vor. Dafür brauchen wir eine hinreichende Finanzierung. Das steht auch drin. Es wurde aber nicht gesagt, wie hoch diese hinreichende Finanzierung ist. Man spricht von einer Erhöhung durch die Fallpauschalen um 2 Millionen Euro, dass also insgesamt 8 Millionen Euro benötigt werden. Das wurde aber nur besprochen. Es wurde auch nicht gesagt, wann genau die Angleichung kommt. Fachgespräche finden statt, aber bis diese Angleichung kommt, müssen die Kommunen nach wie vor dafür geradestehen. Das ist das Problem. Wir engagieren uns für die Kommunen, legen den Finger in diese Wunde und sagen, dass dies noch nicht gelöst ist.

Insgesamt gelten 7 % der bayerischen Bevölkerung als überschuldet. Das sind 730.000 Menschen. 90 % gehen dann sogar leer aus. In verschiedenen Landkreisen gibt es überhaupt keine Insolvenzberatung. Die Oberpfalz und Niederbayern sind insgesamt rela

tiv stark betroffen. Das müssen wir insgesamt berücksichtigen.

Es wurde gesagt: Um das gesamte Problem zumindest kurzfristig zu lösen, brauchen wir eine Erhöhung um insgesamt um 2 Millionen Euro. Darum geht es. Richtig gesagt wurde, dass die Fallpauschalen seit 1999 gleich geblieben sind. Diese Mittel fehlen. Wer stopft diese Lücke? – Diese Frage ist nicht geklärt worden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Die Kommunen sind nach wie vor die Leidtragenden. Sie müssen diese Löcher stopfen. Deswegen haben die GRÜNEN auch diesen Antrag gestellt. Wir von den FREIEN WÄHLERN haben gesagt: Wir stimmen zu, und das ist auch insgesamt in der Sache richtig so und auch nicht unseriös, Herr Unterländer; Sie sagen ja, wenn kein Geld da ist, kann man keine solchen Anträge stellen. Seit 15 Jahren fehlt eine ausreichende Finanzierung. Seit 15 Jahren fehlen die Mittel. Das hätte man schon vor einigen Jahren merken können. Deswegen stimmen wir diesem Antrag der GRÜNEN zu.