Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/6823 – das ist der Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der GRÜNEN.
Stimmenthaltungen bitte. – Ich sehe keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. Ich komme nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 17/6830. Hierzu möchte ich feststellen, dass wir im ersten Absatz unter Ziffer 1 einen Druckfehler korrigieren müssen. Es darf hier nicht "Legitimität" heißen, sondern es muss "Legitimation" heißen. Damit heißt der Satz jetzt:
Das Treffen der Staats- und Regierungschefs anlässlich des G7-Gipfels wird zu Recht für seine mangelnde Legimitation und die völlig Abschottung der teilnehmenden Staats- und Regierungschefs kritisiert.
Das ist die aktuelle Fassung des Antrags, über die wir nun abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen bei der SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/6837 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte. – Keine. Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Antrag angenommen.
Damit haben wir diese Dringlichkeitsanträge unter dem Tagesordnungspunkt 9 erledigt. Nun erteile ich der Abgeordneten Claudia Stamm zu einer Erklärung zur Abstimmung das Wort. Bitte schön, Frau Stamm.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In ganz großen Teilen kann ich natürlich den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der SPD zustimmen, weil
wir bereits bei den Haushaltsberatungen beantragt haben, dass mehr Kosten von Berlin übernommen werden sollen. Das ist logisch. Dieser falsch ausgewählte Ort hat einfach diese immensen Kosten verursacht, und deswegen sollte auch gelten: Wer anschafft, soll auch bezahlen, oder zumindest einen größeren Teil bezahlen.
Ich kann mich auch dem Dank, vor allem an die Bevölkerung vor Ort, anschließen. Sie hat Großartiges geleistet. Die katholischen Frauen haben Apfelstrudel ins Protestcamp gebracht. Andere haben den Menschen im Protestcamp angeboten, bei sich zu Hause zu übernachten, weil es so geregnet hat. Die Bevölkerung hat einfach Großartiges geleistet. Dank gilt übrigens auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ehrenamtlich gearbeitet und vor Ort Beistand geleistet haben. Davon war hier kein Wort zu hören. Im Konzept der Staatsregierung war auch gar nicht vorgesehen, dass Demonstrierende, die in Haft kommen, eine Vertretung brauchen.
Auch das gehört zu einem Rechtsstaat. Es tut mir herzlich leid. In einem Rechtsstaat gehört es dazu, dass die Inhaftierten einen Rechtsbeistand – –
Frau Kollegin, Entschuldigung, darf ich Sie bitten, sich nur auf die Begründung Ihres Abstimmungsverhaltens zu beschränken und nicht mehr die Diskussion zu eröffnen? Bitte nur die einzelnen Gründe für die Abstimmung nennen!
Die Begründung ist die, dass mir der Dank zu pauschal war, der hier ausgesprochen wurde. Natürlich möchte ich ganz klar auch den Einsatzkräften und den Polizistinnen und Polizisten danken.
(Zurufe von der CSU – Reinhold Bocklet (CSU): Scheinheilig! – Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Peinlich!)
Deswegen war mir die Diskussion zu pauschal. Auch die Bürgermeisterin von Garmisch-Partenkirchen musste erst mit einem Gerichtsurteil davon überzeugt werden, dass es vor Ort ein Versammlungsrecht gibt. Deswegen war mir die Diskussion zu pauschal, und deswegen habe ich mich enthalten.
(Thomas Kreuzer (CSU): Seien Sie froh, dass es nicht mehr geregnet hat, sonst hätten Sie die Hochwassergefahr gesehen!)
Ach, Herr Kreuzer, Sie wollten die Demonstranten offenbar auch wegschwemmen, wie Ihr Kollege Dobrindt. Vielen Dank! Die Hochwassergefahr war bei "Rock im Park" in Nürnberg und nicht in Garmisch. Es ist tatsächlich so – –
Entschuldigung, der Dank an die Bevölkerung gehört nicht zur Erklärung zur Abstimmung. Ich bitte Sie, sich auf die Erklärung zu den Abstimmungsgründen zu beschränken. Erklären Sie nur, warum Sie so abgestimmt haben, und nichts darüber hinaus! Darum bitte ich.
Nachdem ich nicht sagen darf, was ich an den Anträgen gut finde, möchte ich noch einmal betonen, dass mir sowohl die Anträge als auch die Begründungen hier zu pauschal waren, und deswegen habe ich mich enthalten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umweltkriminalität bekämpfen unabhängige Ermittlungseinheit einrichten (Drs. 17/6822)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Umweltkriminalität Vorfälle und Aufklärungsdefizite offenbaren dringenden Handlungsbedarf (Drs. 17/6838)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Nikolaus Kraus u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bessere Unterstützung für Ermittler vor Ort bei Umweltkriminalität (Drs. 17/6839)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Ganserer. Bitte schön, Herr Ganserer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und die Herkunft der Mitte Mai bei Kötzting aufgefundenen – –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie jetzt, Ihre Gespräche doch draußen weiterzuführen. Es ist wirklich zu laut. Man kann hier oben den Redner fast nicht hören.
Auch wenn die Herkunft der Mitte Mai im Raum Kötzting aufgefundenen Luchspfoten noch nicht geklärt ist, muss gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass im Bayerischen Wald weitere schwere Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität verübt worden sind. Leider Gottes war das nicht das erste Verbrechen dieser Art. Ich erinnere an die beiden in den Jahren 2012 und 2013 getöteten Luchse. Auch hier liefen die Ermittlungen bedauerlicherweise ins Leere und die Verfahren sind eingestellt worden. Bedauerlicherweise muss auch davon ausgegangen werden, dass im Dunkelfeld noch weitere Straftaten begangen worden sind, die bisher unentdeckt geblieben sind. So schreibt die Bayerische Staatsregierung in ihrer Antwort auf meine Anfrage zu illegalen Luchstötungen: Im Hinblick auf
Dabei handelt es sich nicht nur um Delikte wie Falschparken oder Ladendiebstahl, sondern um den Straftatbestand der Jagdwilderei nach dem Strafgesetzbuch sowie um eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Wenn man sich die Brutalität der aktuellen Vorfälle vor Augen führt und sich bewusst macht, dass ein Luchs einem Menschen nicht jeden Tag begegnet oder vor die Flinte läuft, sondern dass man dieser seltenen Tierart schon intensiv nachspüren muss, dann wird deutlich, mit welcher immensen kriminellen Energie die Täter hier handeln.
Daher muss hier im Hohen Haus deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass seitens der Politik derartige kriminelle Handlungen entschieden missbilligt werden und dass die Bevölkerung zur Mithilfe bei der Ermittlung der Täter aufgefordert wird.