Protokoll der Sitzung vom 10.06.2015

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, den Luchs im Bayerischen Wald zu erhalten. Deswegen sage ich ganz bewusst mit Blick auf die Staatsregierung: Lassen Sie sich an dieser Stelle nicht länger von einigen wenigen auf der Nase herumtanzen, sondern tun Sie alles Notwendige, um diese Straftaten schnell und vollständig aufzuklären.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bei der Strafverfolgung dieser Verbrechen braucht es ohne jeden Zweifel entsprechendes Fachwissen bei der Tatortarbeit, bei der Spurensuche und bei der Spurensicherung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Fachwissen automatisch in jeder Polizeiinspektion vorhanden ist. Bei jedem neuen Fall muss die neu zuständige Polizeiinspektion die Ermittlungen von Neuem aufgreifen, ohne nahtlos an die Ermittlungsansätze der alten Fälle anknüpfen zu können.

Deshalb sollten wir uns ein Beispiel am Nachbarland Österreich nehmen, welches bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität vorbildlich ist. Dort gibt es seit weit über zehn Jahren sowohl beim Bundeskriminalamt als auch in jedem Bundesland beim LKA ein eigenes Fachreferat für Umweltkriminalität. Als jüngsten Ermittlungserfolg konnte die Fachabteilung beim LKA in Oberösterreich Mitte April einen Luchskadaver sicherstellen. Die dort gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse sowie die Erfahrungen der Ermittlungsarbeit wären sicherlich auch für die Ermittlungen im Bayerischen Wald äußerst dienlich. Ohne jeden Zweifel würde der Informationsaustausch mit Spezialeinheiten in anderen Ländern deutlich besser laufen,

wenn auch bei uns die Zuständigkeit bei einer Spezialeinheit gebündelt wäre.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unsere Forderung nach einer Soko Luchs wird deswegen nicht nur von den Natur- und Tierschutzverbänden, sondern auch vom Präsidenten des Bayerischen Jagdverbandes geteilt und unterstützt. Eine Sonderkommission hätte allein im Bereich der Jagdwilderei und der Artenschutzkriminalität in Bayern wahrlich genug zu tun. Laut Landesamt für Umwelt wurden seit dem Jahr 2000, innerhalb der letzten 14 Jahre, 245 illegale Vogelmorde in Bayern entdeckt. Allein im Jahr 2013 sind im Landkreis Rhön-Grabfeld innerhalb von zwei Wochen 15 Greifvögel vergiftet aufgefunden worden. Das ist kein Falschparker. Nein, es handelt sich um einen Serienverbrecher. Genau so muss man diese Verbrechen ahnden, aufklären und ermitteln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zwar handelt es sich bei dem Begriff "Umweltkriminalität" um keinen allgemeingültig definierten Begriff; das hat das Land Brandenburg jedoch nicht davon abgehalten, eine Fachkommission für schwere Umweltkriminalität beim Landeskriminalamt einzurichten. Notwendig wäre eine solche Sonderermittlungseinheit "Umweltkriminalität" über die Artenschutzkriminalität hinaus auch in Bayern, zum Beispiel im Bereich der Abfallkriminalität. Ich erinnere nur an den Umweltskandal bei TechnoSan. Notwendig wäre die Ermittlungseinheit auch bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Als Beispiel hierfür möchte ich den Gammelfleisch-Skandal nennen.

Im Rahmen der Ermittlungsarbeiten ist es zwingend notwendig, dass die Ermittlungsbehörden mit den entsprechenden Fachbehörden gut und intensiv zusammenarbeiten. Deswegen brauchen wir unserer Auffassung nach über die Sonderermittlungskommission beim LKA hinaus ganz dringend eine Koordinierungsstelle für Umweltkriminalität beim Umweltministerium, die als zentrale Schnitt- und Informationsstelle zwischen Ermittlungseinheiten und den entsprechenden Fachbehörden agiert.

Zusammenfassend ist es dringend geboten, die Umweltkriminalität in Bayern wirksamer zu bekämpfen. Dafür braucht es nach unserer Überzeugung eine Spezialeinheit. Deswegen werden wir dem Antrag der SPD zustimmen, weil die SPD das Gleiche fordert. Beim Antrag der FREIEN WÄHLER befinden wir uns inhaltlich zwar auf gleicher Linie, nur geht uns die Forderung, mehr Personal für die örtliche Polizei bereitzustellen, nicht weit genug. Das allein ist nicht zielfüh

rend. Wir brauchen eine spezielle Facheinheit. Deswegen werden wir uns beim Antrag der FREIEN WÄHLER enthalten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Ganserer. – Unser nächster Redner ist Herr Kollege von Brunn. Bitte schön.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem guten halben Jahr haben wir an dieser Stelle über unseren Berichtsantrag "Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!" diskutiert. Konkreter Anlass waren damals die Artenschutzdelikte, die Herr Kollege Ganserer gerade genannt hat. Dazu zählte die illegale Tötung von Greifvögeln im Landkreis Rhön-Grabfeld. Dazu zählte ebenfalls das Ertränken von zwei Fischottern in einem mit Steinen beschwerten Sack im Jahr 2014 in der Oberpfalz sowie die Tötung der Luchse in den Jahren 2012 und 2013. All diese Fälle sind meines Wissens bis heute nicht aufgeklärt. Vor einem halben Jahr hat der Kollege von der CSU-Fraktion an dieser Stelle wörtlich erklärt, das alles sei kein Problem. Es gebe keine Defizite und keine Nachlässigkeiten in Bayern. Inzwischen gab es im Februar dieses Jahres einen Bericht des Innenministeriums zu diesem Antrag, unterzeichnet von einem bekannten CSU-Vorzeigenaturschützer, dem Innenstaatssekretär Gerhard Eck. Auf gerade vier Seiten befinden sich aggregierte Zahlen ohne Aussagekraft. Da wird behauptet, Bayern sei bei der Aufklärung von Umweltstraftaten spitze.

Leider widerlegt die Realität Ihr lautes Pfeifen im Wald, Ihr Eigenlob. Vor drei Wochen – Sie haben es bereits gehört – wurden mehrere weitere Luchse getötet und die abgeschnittenen Vorderbeine als Provokation vor das Haus zweier renommierter Luchs- und Naturschützer gelegt. Das Töten geht also weiter. Offensichtlich haben die Täter keine Angst vor den bayerischen Ermittlungsbehörden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, während im Harz in Niedersachen die Luchs-Population zunimmt, stagniert die Zahl der Luchse in Bayern seit vielen Jahren wegen der Wilderei und Tötung. Deswegen sieht die TU München den Bestand der bayerischen Luchse als grundsätzlich gefährdet an. In diesem Zusammenhang ist es gut, dass das Umweltministerium 10.000 Euro Belohnung für die Ergreifung der Täter oder für Hinweise auf die Täter ausgelobt hat; denn es ist endlich Zeit, dass diesem Treiben Einhalt geboten wird. Es ist aber auch Zeit, dass Sie die Defizite

bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität einräumen und strukturelle Verbesserungen anpacken. Sie müssen endlich die Voraussetzungen für die Ermittlung der Täter schaffen. Das fängt damit an, dass Straftaten durch Behörden konsequent zur Anzeige gebracht werden müssen. Die manchmal durch Überlastung bedingte Ermittlungsunwilligkeit muss abgestellt werden. Die Rahmenbedingungen müssen, zum Beispiel durch Fortbildungen und bessere Ausrüstung, verbessert werden. Dadurch wird die Aufklärungsquote bei Artenschutzstraftaten erhöht.

Deshalb fordern wir die Staatsregierung mit unserem Antrag auf, dem Landtag konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie Umweltkriminalität und Artenschutzdelikte effektiv bekämpft werden können. Sie soll eine Sonderkommission gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität einrichten und sie auf Dauer beibehalten, um weitere Umweltverbrechen in Zukunft aufdecken zu können.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden dem Antrag der GRÜNEN natürlich zustimmen, der mehr oder weniger das Gleiche formuliert. Wir werden dem Antrag der FREIEN WÄHLER ebenfalls zustimmen, weil wir die Ergänzung durch eine Stärkung der Ermittlung vor Ort für sinnvoll halten.

Erlauben Sie mir einen letzten Satz zu dem Thema. Der Luchs ist in Bayern schon einmal im Jahr 1846 ausgerottet worden. Damals wurde das letzte Tier im Bayerischen Wald getötet. Diese Bayerische Staatsregierung trägt eine hohe Verantwortung dafür, dass dies nicht noch einmal geschieht.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr von Brunn. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Kraus.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Umweltministerin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon einmal über Tiere gesprochen. Jetzt haben wir ein spezielles Tier, nämlich den Luchs, zum Thema. Ich bin der dritte Redner. Zwei Redner haben schon einiges gesagt. Wie mein Vorredner gerade erwähnt hat, wurde der Luchs in Bayern Mitte des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Gott sei Dank stößt der Luchs jedoch bei der überwiegenden Mehrheit unserer Bevölkerung wieder auf große Zustimmung. Ich darf erwähnen, dass zum Beispiel der Bayerische Jagdverband mittlerweile klar Stellung zur Wiederansiedlung des Luchses bezogen hat. Die Wiederansiedlung des Luchses, dieser großen Miezekatze, bereitet allerdings Probleme, weil

man in der Vergangenheit, wie schon von den Vorrednern erwähnt, leider einige illegale Luchstötungen gehabt hat; 2012 wurde eine Luchsin vergiftet, 2013 eine trächtige Luchsin erschossen. Jetzt vor Kurzem gab es den traurigen Höhepunkt mit diesen vier Pfoten, die gefunden worden sind. Auch ist erwähnt worden, dass die Dunkelziffer wahrscheinlich viel höher ist; denn mittlerweile müssten wir eine größere Luchspopulation haben, als nachgewiesen werden kann. Bei den genannten Fällen konnte leider kein einziger Ermittlungserfolg erzielt werden. Kein Täter wurde überführt. Ich darf noch einmal erwähnen, dass vom Umweltministerium dankenswerterweise 10.000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt worden sind. Das ist sehr löblich. Ob dies allein aber zum Ziel führt, ist fraglich. Der Luchs ist nur ein Beispiel.

Wir haben in der Vergangenheit bei der Umweltkriminalität, was mittlerweile der Oberbegriff ist, Probleme bei den Greifvögeln, auch bei der Müllentsorgung und bei einigen anderen Punkten gehabt. Im Bereich Umweltkriminalität müssten unserer Meinung nach, also nach Meinung der FREIEN WÄHLER, die Fäden gezielter zusammenlaufen und geeignete Stellen personell verstärkt werden, damit man endlich einmal zu einem Erfolg kommt. Es ist schon gesagt worden: Im Ausland, in Tschechien und Österreich, machen sie uns das vor. Dort gibt es in diesem Bereich eine wesentlich bessere Personalausstattung. Aber auch wir, der Bayerische Landtag, werden zu diesen Themen unseren Beitrag leisten müssen. Deswegen lautet unser Vorschlag, dass im Umweltausschuss oder im Landwirtschaftsausschuss jährlich oder nach Bedarf, wenn es da ein Problem gibt, berichtet wird.

Nun komme ich zu den Anträgen. Der SPD-Antrag ist in seinen drei Punkten dem Antrag der GRÜNEN relativ ähnlich. Zwei Punkte sind eigentlich gleich. Der eine Antrag verwendet das Wort Sonderkommission, der andere das Wort Sonderermittlungseinheit. Sonderkommission, Abkürzung Soko, ist ein Begriff, mit dem wir uns nicht so anfreunden können, weil viele Leute Soko, wenngleich hier Umweltkriminalität vorhanden ist, mit noch schlimmeren Verbrechen assoziieren. Die Aufgabe dieser Soko wird die Aufklärung von Umweltkriminalität sein, wobei die GRÜNEN sie gern im Umweltministerium ansiedeln würden. Im Umweltministerium haben wir wiederum die unteren Naturschutzbehörden, die draußen vor Ort zum Teil sehr gut arbeiten. Deswegen sollte so etwas aus unserer Sicht nicht beim Umweltministerium angesiedelt werden.

Die FREIEN WÄHLER haben einen Vorschlag, haben eine Lösung, und diese Lösung ist unser Antrag. Unser Antrag besteht klipp und klar aus zwei Punkten. Erstens. Es gilt, die personellen Voraussetzungen zu

schaffen, wobei es uns wichtig ist, dass die vor Ort vorhandenen Einsatzkräfte unterstützt werden. Wir glauben nicht, dass eine externe, von ganz oben gesteuerte Behörde in der Lage ist, das vor Ort, zum Beispiel im Bayerischen Wald, ganz alleine zu lösen. Unser Vorschlag lautet: Personelle Unterstützung durch externe Personen, die das aus einem anderen Blickwinkel, allerdings in Verbindung mit den Leuten vor Ort, bekämpfen. Ich darf noch einmal den Kontakt mit den Nachbarländern erwähnen. Österreich, es wurde schon genannt, hat mittlerweile wesentlich größere Erfolge vorzuweisen als wir.

Wie schon erwähnt, lautet der zweite Teil unseres Antrags, im Umweltausschuss jährlich oder nach Bedarf zu berichten. Darüber, dass diese unfassbare Umweltkriminalität nicht toleriert werden kann, sind sich hoffentlich alle vier Fraktionen in diesem Hohen Hause einig. Eigentlich müsste man da gar nicht abstimmen, weil, wie gesagt, klare Einigkeit bestehen müsste. Damit man solche Freveltaten in Zukunft vermeiden kann, wäre es am besten, die Taten der Vergangenheit aufzuklären. Dazu müssen wir in Hoffnung auf Zustimmung zum Antrag der FREIEN WÄHLER unseren Teil beitragen.

Ich empfehle den FREIEN WÄHLERN die Enthaltung bei den Anträgen der GRÜNEN und der SPD, weil eine weit oben angesiedelte extra Sondereinheit aus unserem Blickwinkel nicht der richtige Weg ist. Deswegen werden wir uns da enthalten, aber in der Hoffnung auf eine Mehrheit für den Antrag der FREIEN WÄHLER, damit wir solche Freveltaten, eine so brutale Umweltkriminalität gegenüber den Luchsen, die aus unserer Sicht noch die besten der großen Beutegreifer sind und deswegen eine Daseinsberechtigung bei uns im Land haben, in Zukunft verhindern. Deswegen bitte ich um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Kraus. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe an dieser Stelle bekannt, dass die CSUFraktion namentliche Abstimmung zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/6822 beantragt hat. – Unser nächster Redner ist der Kollege Ländner.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Im Bayerischen Wald hat sich ein trauriger Fall eines Frevels an Tieren ereignet. Zu der pathologisch-veterinärmedizinischen Aufarbeitung wird Kollege Flierl noch etwas sagen. Mir geht es heute

um die Frage, warum wieder eine Sonderkommission gefordert wird.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Weil es notwendig ist!)

Wir sind es ja gewohnt, dass sich die GRÜNEN sehr gerne in die Organisationsstruktur der bayerischen Polizei einmischen. Es steht Ihnen als Opposition im Bayerischen Landtag zu, immer wieder neue Sonderkommissionen zu fordern. Ich würde aber Folgendes sagen, liebe Freunde. Wir als CSU stehen dafür, dass unsere bayerische Polizei gut aufgestellt und durchaus in der Lage ist, auch den Frevel an einem Luchs im Bayerischen Wald sinnvoll zu verfolgen.

(Markus Ganserer (GRÜNE): Offensichtlich nicht!)

Ich zitiere die Überschrift einer Pressemeldung: "Hoher polizeilicher Ermittlungsaufwand nach Auffindung von Luchs-Läufen". Liebe Freunde, was sollen wir noch tun? Wir haben eine bayerische Polizei, die ermittelt und gerade in diesem Fall einen hohen Ermittlungsaufwand betreibt. Wozu brauchen wir da eine Sonderkommission? - Ich würde mich ernsthaft fragen, ob es wirklich erforderlich ist, wegen jedem Vorfall in Bayern eine Sonderermittlungskommission zu fordern. Da könnten wir unser ganzes System hintanstellen. Das ist doch ein Krampf. Wir haben bei der Bewältigung solcher Dinge Vertrauen in unsere bayerische Polizei.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Ich komme zu einem weiteren Punkt, der mir am Herzen liegt, dann höre ich schon auf: Wir haben den Punkt 9, Dringlichkeitsanträge. Ich frage mich wirklich, ob der Bayerische Landtag angesichts der Probleme im Land, in der Welt und überall sich wirklich darüber unterhalten muss, ob es erforderlich ist, wegen vier Luchspfoten eine Sonderermittlungskommission der bayerischen Polizei einzusetzen. Also, liebe Freunde, irgendwo hört es einmal auf. Damit beende ich meinen Beitrag.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Das, was Sie gerade gesagt haben, ist genau das Problem. Sie wollen nicht!)

Vielen Dank, Herr Ländner. – Nächster Redner ist der Kollege Flierl. – Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Damit kein falscher Zungenschlag in die Debatte kommt, möchte ich gleich zu Beginn festhalten und feststellen, dass die Rechtslage ein

deutig ist: Der Luchs, aber auch zum Beispiel der Fischotter, ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt. Damit stellt jeder Zugriff, das Fangen, das Verletzen, das Töten, eine Straftat dar. Daneben ist es natürlich auch Jagdwilderei. Aber genauso klar wie die Rechtslage ist auch unsere Haltung. Die Vorfälle in den Jahren 2012 und 2013 mit einem vergifteten und einem erschossenen Luchs, aber auch die Vorkommnisse im Bayerischen Wald, falls es sich dabei um illegale Tötungen handeln sollte - die Ermittlungen dazu laufen noch –, sind verwerfliche, durch nichts zu rechtfertigende, schändliche Taten. Gerade die hohe Bedeutung des letzten Falls, der durchaus als Provokation zu werten ist, findet in den Ermittlungstätigkeiten einen Niederschlag, in dem engen und intensiven Austausch der Ermittlungsbehörden mit den Naturschutzbehörden, die ständig miteinander in Kontakt stehen und sich abstimmen. Sie schlägt sich aber auch nieder in der besonders hohen Belohnung, die durch das Umweltministerium und unsere Umweltministerin ausgelobt wurde.

Die heute eingebrachten drei Dringlichkeitsanträge sind weder zielführend, noch sind sie von Sachkenntnis geprägt. Ich glaube, wir müssen einmal festhalten, dass Umweltdelikte Offizialdelikte sind, das heißt, sie müssen verfolgt werden. Wenn ein Ermittlungsbeamter von einem solchen Delikt Kenntnis erhält, muss er Ermittlungen einleiten.

(Florian von Brunn (SPD): Das ist die Theorie!)

Bedenklicher ist aber, dass diese Anträge tendenziös sind. Die Vorwürfe, die heute in der Debatte gebracht wurden, sind ungeheuerlich: Es herrsche Nachholbedarf. Es werde nicht mit Nachdruck ermittelt. Es sei zu wenig Personal vorhanden. Dringende Verbesserungen seien notwendig.

(Florian von Brunn (SPD): Sehen Sie sich doch die Überstunden bei der Polizei an!)