Barrierefreiheit und der Inklusion. Förderverbesserun gen gibt es insbesondere auch bei Barrierefreiheit und Inklusion. Mit der Absenkung der Bagatellgrenze kön nen zum Beispiel mehr Aufzüge und Treppenaufgän ge leichter barrierefrei gestaltet werden. Mit diesen Mitteln kann der von den Kommunen für das Jahr 2015 angemeldete Bedarf vollumfänglich abge deckt werden.
Unser drittes Handlungsfeld ist der barrierefreie Zu gang zu öffentlichen staatlichen Gebäuden. Das be trifft alle Ressorts. Die Oberste Baubehörde koordi niert federführend für alle Ressorts die Barrierefreiheit der staatlichen Liegenschaften, die öffentlich zugäng lich sind.
Wir gehen es auch konsequent an. Bei Neubauten und Sanierungen staatlicher Gebäude in Bayern wird Barrierefreiheit standardmäßig berücksichtigt. Kriteri en für die Priorisierung der bestehenden Gebäude sind hoher Besucher und Publikumsverkehr, Maß nahmen, die wir schnell umsetzen können, und Maß nahmen, mit denen wir ohne großen Kostenaufwand eine Verbesserung der Barrierefreiheit erreichen. Das sind zum Beispiel Rampen, Aufzüge, Parkplätze, tak tile Leitsysteme und vieles andere mehr.
Für bauliche Investitionen in barrierefreie Maßnahmen in staatlichen Gebäuden sieht der Doppelhaus halt 2015/2016 knapp 100 Millionen Euro vor. Mit den Baumaßnahmen wurde bereits zügig begonnen. Wir gehen das Schritt für Schritt an. Die Oberste Baube hörde hat frühzeitig die Erhebung des Bestandes der staatlichen Liegenschaften zum Stand der Barriere freiheit bzw. der notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Angesichts von Tausenden von staatlichen Liegen schaften, die zu überprüfen sind, dauert dies natürlich eine gewisse Zeit. Die Erhebung wird voraussichtlich bis Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der barriere freie Tourismus ist uns im Urlaubsland Bayern ein An liegen. Wir wollen, dass auch Menschen mit einer Be hinderung sorgenfrei in den Urlaub fahren können, ohne sich Gedanken machen zu müssen, wie sie denn am Urlaubsort mit ihrer Behinderung zurecht kommen. Im Sommer wird daher das Bundesprojekt "Reisen für Alle" in Bayern eingeführt. Alle Interessier ten können sich dann auf einer Internetplattform über zertifizierte Angebote, Orte und Betriebe in Bayern in formieren. Auch das ist ein Baustein des Programms "Bayern barrierefrei" und wird von einer kräftigen An schubfinanzierung durch das Wirtschaftsministerium unterstützt. Sie sehen also, "Bayern barrierefrei" be wegt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zusätzlich zum Programm "Bayern barrierefrei" setzen wir auch weiterhin die Handlungsfelder unseres Aktionsplans zur Inklusion um, zum Beispiel die DINgerechte Bar rierefreiheit der Krankenhäuser. Parallel zu den be reits begonnenen Maßnahmen entwickeln wir auch das Programm und die nächsten Handlungsschritte weiter. Wir sind dazu aktuell in der Abstimmung mit allen Ressorts, und unsere interministerielle Arbeits gruppe arbeitet hier intensiv an der Weiterentwick lung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für die drei priorisierten Handlungsfelder und die flankierenden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung stellt in den Jahren 2015 und 2016 alleine der Freistaat insgesamt über alle Ressorts hinweg ein Investitionsvolumen von fast 205 Millionen Euro zur Verfügung – und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind 205 Millionen Euro. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie sollten sich schon richtig informieren, bevor Sie ein fach eine Null unterschlagen.
Zusätzlich investiert der Freistaat im Rahmen der Wohnraumförderung jedes Jahr über 200 Millionen Euro insbesondere in den sozialen Wohnungsbau.
Da alle geförderten Mietwohnungen grundsätzlich barrierefrei geplant sein müssen, kommt natürlich auch ein erheblicher Teil der Förderung mittelbar oder unmittelbar der Barrierefreiheit zugute; der Kollege Rotter hat dies ja vorhin auch schon angesprochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Interpellation der SPDFraktion "Bayern barrierefrei 2025" ist ein um fangreicher Fragenkatalog mit 227 Fragen, die wir korrekt beantwortet haben. Ich danke allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus den Ressorts für ihre Mitarbeit.
Der Herausforderung Barrierefreiheit müssen sich alle Verantwortungsträger ausnahmslos stellen. Ich freue mich deshalb auch, dass Barrierefreiheit auch hier im Bayerischen Landtag bei allen Kolleginnen und Kolle gen auf so breite Resonanz stößt. Meine Damen und Herren, ein barrierefreies Bayern im öffentlichen Raum erreichen wir mit breiter Akzeptanz und Unter stützung bei allen Beteiligten. Dazu müssen Bund, Land, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft ge meinsam ihren Beitrag leisten, und gemeinsam schaf fen wir auch die Barrierefreiheit in Bayern. Der Frei staat Bayern geht mit gutem Beispiel voran. "Bayern
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Ich darf Sie bitten, für eine Zwi schenbemerkung von Frau Kollegin Waldmann noch mal ans Rednerpult zu kommen. – Bitte schön, Frau Kollegin.
(Von der Rednerin nicht au torisiert) Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe ei gentlich nur ein paar Fragen, auch Verständnisfragen. Sie haben die interministerielle Arbeitsgruppe er wähnt, die unter der Federführung Ihres Ressorts ar beitet. Ist das jetzt nach wie vor das Gremium, in dem die entscheidenden Planungen passieren, und wie steht das im Verhältnis zu diesen Modellregionen, zu dem, was demnächst vorgestellt wird? Also, die Ab schlussveranstaltung zur Modellphase mit 16 Kommu nen wird leider am Termin einer Sitzung des sozialpo litischen Ausschusses in der Oberpfalz stattfinden. Wir bedauern das sehr, weil keine Sozialpolitikerin und kein Sozialpolitiker aus diesem Haus daran teil nehmen kann und aus erster Hand erfährt, was jetzt dabei herausgekommen ist.
Mich interessiert aber natürlich: Wo spielt die Musik, und wo finden die entscheidenden Planungsschritte statt? Arbeitet diese Arbeitsgruppe weiterhin? Ich würde mir auch wünschen, dass das, was Sie offen bar vor einem Jahr schon zusammengetragen haben, etwas offener diskutiert werden könnte. Sie haben ganz am Anfang einmal von 1,5 Milliarden für die Ge samtaufgabe gesprochen. Was dieses Aktionspro gramm vor einem Jahr anging, war von 176 Millionen die Rede, und wie wir wissen, ist im Haushalt leider nicht so viel eingestellt worden. Wir haben natürlich keine Null vergessen, sondern das herausgerechnet. Was als neue Mittel dann wirklich nur übrig bleiben, sind aus unserer Sicht diese zweimal 20 Millionen.
Mich interessiert aber: Wie viel können Sie denn von dem Aktionsplan des letzten Jahres, der ja offenbar gründlich erarbeitet wurde, umsetzen mit den Mitteln, die Sie im Moment an die Hand bekommen? Oder umgekehrt gefragt: Wie viel brauchen Sie, um diesen mit allen Ressorts abgestimmten Plan tatsächlich auf den Weg bringen zu können?
Wir haben in unserer Interpellation auch gefragt, wel che Planungen die Staatsregierung verfolgt, um alle öffentlichen Gebäude im Sinne von Artikel 10 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes bar rierefrei zugänglich zu machen. Der entscheidende Satz in der Antwort war: Ziel ist es, bis 2023 über die bisherigen Aktivitäten hinaus Maßnahmen zur barrie
refreien Erschließung und Ausstattung bestehender Gebäude zu ergreifen. Uns ist das zu wenig konkret, und wir möchten das natürlich genauer wissen.
Wir können den Behindertenbeirat gerne in die Arbeit miteinbeziehen, gar keine Frage. Wir informieren auch gerne und beraten mit ihm. Das tun wir selbst verständlich, und wir sind ja auch auf dessen Impulse und auf die Ideen angewiesen. Was aus eigener per sönlicher Erfahrung eingebracht wird, ist für uns ja auch ein wertvoller Beitrag, weil wir uns daran orien tieren können.
Was wir als Aktionsprogramm ganz am Anfang in der interministeriellen Arbeitsgruppe erstellt hatten, war die Basis dafür, um daraus die Handlungsfelder zu entwickeln. Das haben wir getan. Wir haben drei Handlungsfelder priorisiert; das ist unser Plan für diese zwei Jahre, 2015 und 2016. Die interministeriel le Arbeitsgruppe arbeitet, um weitere Prioritäten zu entwickeln, und wir werden im Ministerrat dann unter anderem entscheiden, was die nächsten Prioritäten sind. Ich kann Ihnen versichern: Wir schaffen alle ge meinsam die Barrierefreiheit bis zum Jahr 2023.
Frau Ministerin, wir haben eine weitere Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Fahn. – Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Mi nisterin, ich stelle Ihnen drei Fragen, die ich bereits zum Teil in meiner Rede angesprochen habe.
Was halten Sie erstens von den Zielen der UNBehin dertenrechtskonvention? Diese Ziele sollten wir ir gendwie in das Landesentwicklungsprogramm ein bauen. Was halten Sie davon?
Die zweite Frage bezieht sich auf eine Forderung von Frau Badura. In der Bayerischen Bauordnung wird bisher nur eine Pflicht zur Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Bauanlagen vorgesehen. Frau Badura fordert, den Passus, der sich auf den Besucherver
Die dritte Frage bezieht sich auf die 16 Modellkommu nen. Wir sind alle der Auffassung, dass das, was dort gemacht wird, positiv ist. Die Ergebnisse werden in Kürze vorgestellt. In den Modellkommunen sind sehr viele engagierte Leute. Dort haben viele Veranstaltun gen stattgefunden. Die Leute sind motiviert und erhal ten nur eine kleine Broschüre. Sie würden in ihrem Ort jedoch gerne konkrete Maßnahmen umsetzen. Ich frage Sie: Wäre es nicht sinnvoll, diese 16 Modell kommunen, die sich sehr viel Mühe gemacht haben, zukünftig in weitere Maßnahmen einzubeziehen, damit deren Knowhow genutzt werden kann?
Ich halte es für wichtig, dass wir diese 16 Modellkom munen identifiziert haben. Sie sind sozusagen die Trendsetter für die Barrierefreiheit und geben allen Kommunen in Bayern Impulse. Ich gehe davon aus, dass die kommunalen Spitzenverbände daran interes siert sind, dass sich alle Kommunen einbringen, mitei nander ins Gespräch kommen und ihre Erfahrungen austauschen. Dies sollte gemeinsam mit der Obersten Baubehörde und dem gesamten Innenministerium er folgen.
Selbstverständlich ist die UNBehindertenrechtskon vention für uns die wesentliche Grundlage unserer Ar beit. Das habe ich zwar in meiner Rede nicht erwähnt, für uns ist es allerdings entscheidend und wichtig, uns an den Maßgaben der UNBehindertenrechtskonven tion zu orientieren.
Öffentliche Gebäude sollen für alle behinderten Men schen zugänglich gemacht werden. Frau Badura hätte gerne mehr. Lassen Sie uns erst einmal anfangen, dann sehen wir weiter. Wir wollen die Barrierefreiheit bis zum Jahr 2023. Das will auch Frau Badura. Wir ar beiten eng mit ihr zusammen. Das muss unsere ge meinsame Zielsetzung sein.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und der Tagesordnungspunkt erledigt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen (Drs. 17/5206) Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Günther Felbinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: § 1 Art. 85 zur Führung von Schülerunterlagen (Drs. 17/6220)
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Gerhard Waschler, Kerstin SchreyerStäblein u. a. (CSU) (Drs. 17/6221)
Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Tomaschko das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Der vorgelegte Gesetzentwurf befasst sich insbeson dere mit den Schulen in privater Trägerschaft. Diese Schulen – das betone ich – sind uns, der CSUFrak tion, besonders wichtig. Sie bereichern und vervoll ständigen unsere Schullandschaft in Bayern und för dern durch ihre pädagogischen Konzepte und Bildungsangebote einen gesunden Wettbewerb zwi schen den unterschiedlichen Bildungsträgern. Rund 15 % der Schülerinnen und Schüler in Bayern werden nach Angaben des Verbandes Bayerischer Privat schulen an Privatschulen unterrichtet.
Meine Damen und Herren, die CSUFraktion hat sich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Privatschulen immer für die Privatschulen einge setzt. Die CSUFraktion hat immer für die Unterstüt zung und Förderung der Privatschulen geworben und diese optimiert. An dieser Stelle betone ich: Wir haben immer in einer sehr fairen und offenen Partner schaft zusammengearbeitet.
Lassen Sie mich einige Beispiele nennen, die diese gute Zusammenarbeit sowie die Unterstützung durch den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staats regierung dokumentieren oder verdeutlichen. Dazu zählt die Einführung der schülerbezogenen Pauscha len zur Finanzierung des Personal und Schulaufwan des. Die Privatschulen müssen nun nicht mehr jeden einzelnen Bleistift einzeln abrechnen, sondern können sich auf die Pauschalen verlassen. Damit erhalten sie Planungssicherheit. Zum 01.08.2014, also erst im letzten Jahr, wurde diese Pauschale dynamisiert. Wir
haben diese Dynamisierung zur Verbesserung der Fi nanzsituation der Privatschulen vorgezogen. Wir haben die Wartezeiten für die staatliche Förderung von Privatschulen verkürzt. Außerdem haben wir den Schulgeldersatz – das ist das Wichtigste für die Schu len – immer wieder deutlich angehoben, zuletzt auf Initiative der CSUFraktion im Doppelhaus halt 2015/2016.