Protokoll der Sitzung vom 18.06.2015

haben diese Dynamisierung zur Verbesserung der Fi nanzsituation der Privatschulen vorgezogen. Wir haben die Wartezeiten für die staatliche Förderung von Privatschulen verkürzt. Außerdem haben wir den Schulgeldersatz – das ist das Wichtigste für die Schu len – immer wieder deutlich angehoben, zuletzt auf Initiative der CSUFraktion im Doppelhaus halt 2015/2016.

Ich könnte viele weitere Beispiele nennen. Wichtig sind auch die Sonderprogramme, die wir immer wie der aufgelegt haben: 100 Millionen Euro im Jahr 2008 und 46 Millionen Euro im Jahr 2012. Im Rahmen des Bundesfinanzierungsgesetzes sind 120 Millionen Euro bereitgestellt worden, um Baumaßnahmen zu finan zieren. Wir haben die Finanzierung der Berufsfach schulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe immer wieder optimiert. Wir haben die Bezuschussung der Zuschlagsrente eingeführt. Ich könnte noch viele Bei spiele nennen, möchte es aber damit belassen.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Reduzierung der Baukostenzuschüsse!)

Ich schlage vor, dass Sie mir einfach zuhören. Viel leicht können Sie am Schluss klatschen, weil Sie damit einverstanden sind.

(Beifall bei der CSU – Markus Rinderspacher (SPD): Sie haben es nicht verstanden: erst zuhö ren, dann klatschen!)

Einige haben es verstanden. Ich hoffe, das ge schieht auch noch auf der anderen Seite. – Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf soll der weiteren Optimierung dienen. Zukünftig soll er die Schulleitung, die Schulleitungsteams und die Lehramtsbefähigung festschreiben. Das ist aus unse rer Sicht ein sehr wichtiger Punkt. Es sollte unstrittig sein, dass es einer Festlegung der Schulleitung bei den Privatschulen bedarf. Gesetzlich wird klargestellt, dass zukünftig auch private Ersatzschulen mit Schul leitungsteams ausgestattet werden dürfen. Das schafft neue Möglichkeiten hinsichtlich der Organisa tion und vor allem der Mitarbeiterführung. Das heißt, es gibt neue Möglichkeiten und neue Chancen. Selbstverständlich müssen die Schulleitungen ver gleichbare qualitative Anforderungen erfüllen, wie sie an die Schulleitungen öffentlicher Schulen gestellt werden. Nach unserer Auffassung sollten die Schulen allerdings selber darüber entscheiden, wie der fakti sche Unterrichtseinsatz in der Klasse erfolgt. Das ma chen sie, und das können sie auch. Die Schulleiterbe fähigung muss jedoch gegeben sein.

Die neue Stichtagsregelung ist selbstverständlich sinnvoll, weil sie Klarheit bei der Antragstellung für die staatliche Anerkennung schafft. Zur Orientierung ist

es sowohl für die Schulaufsicht als auch für die Privat schulen gut, dass der Antrag bis zu einem festen Stichtag, nämlich dem 1. April, gestellt werden muss.

Meine Damen und Herren, uns ist der verantwor tungsvolle Umgang mit Schülerdaten wichtig. Ich ver stehe – das betone ich – die FREIEN WÄHLER über haupt nicht. Wir sind davon überzeugt, dass wir eine landesweite Regelung brauchen. Es ist erforderlich, Regelungen über den Inhalt, die Verwendung, den Zugriff und die Weitergabe sowie die Art und Dauer der Aufbewahrung der Schülerunterlagen festzuset zen. Wir wollen und werden Regelungen zum Daten schutz einführen. Diese Regelungen sind wichtig, und sie sind kein Spezifikum der Privatschulen. Sie müs sen sowohl für private als auch für öffentliche Schulen gelten. Wir brauchen an den Schulen Sicherheit und Klarheit darüber, wer auf Daten zugreifen darf und wann diese Daten weitergegeben werden können. Darum ist mir der Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER wirklich unverständlich. Entweder haben Sie es nicht kapiert, oder Sie wollen es nicht kapieren.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Haben Sie es kapiert?)

Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen. Meine Damen und Herren, mit den Regelungen zur Mindestklassenstärke haben wir es uns nicht einfach gemacht und einen eigenen Änderungsantrag einge bracht. Ich denke, es bleibt unbestritten: Wir dürfen von unserem hohen Anspruch an eine qualitativ hoch wertige Wissensvermittlung an den bayerischen Schulen ebenso wenig abrücken wie vom Lernen mit einander und voneinander in der Klassengemein schaft. Es ist uns aber auch wichtig, den Schulen vor Ort und der Vielfalt unserer erfolgreichen bayerischen Schullandschaft, zu der zweifellos auch die Schulen in privater Trägerschaft zählen und ihren Beitrag leisten, gerecht zu werden. Nach vielen Gesprächen, die wir vor Ort mit Schulträgern, Schulleitungen und Lehrkräf ten geführt haben, und angesichts des demografi schen Wandels glauben wir: Die Festlegung einer Mindestschülerzahl kann der differenzierten Betrach tung im Einzelfall vor Ort nicht gerecht werden.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Im Sinne der Vielfalt im schulischen System ist eine bayernweite Regelung wohl nicht angezeigt und nicht hilfreich. Ich denke beispielsweise an die Bereiche der Haus und Landwirtschaft und der Pflegeberufe. Die verantwortungsvolle Gestaltung der Klassengröße sollte vielmehr im Ermessen der Verantwortlichen an den Schulen oder vor Ort liegen. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Ge

setzentwurf in Verbindung mit unserem Änderungsan trag.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kol lege. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Wild. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege To maschko, ich fand es rührend, wie Sie das Lippenbe kenntnis zu den Privatschulen vorgetragen haben.

(Jürgen W. Heike (CSU): Was soll denn das?)

Die Realität sieht doch ein bisschen anders aus. Ich habe in vielen meiner Redebeiträge ganz deutlich ge sagt, dass es immer wieder kleine homöopathische Dosen waren, die zu Bewegung geführt haben. Ich nenne die Baukostenzuschüsse, die Beendigung der Beschäftigung verbeamteter Lehrkräfte usw. Aber es gibt natürlich immer wieder Gesetzentwürfe, die man genauer darauf prüft, ob etwas Sinn hat oder ob etwas keinen Sinn hat. Das haben wir als SPD getan.

Erlauben Sie mir ein paar Vorbemerkungen zur Min destklassengröße. Wenn Sie nicht so vehement Druck von außen bekommen hätten, wenn es keine Petitio nen gegeben hätte, wenn Sie nicht kapiert hätten, um welche Arten von Schulen es sich dabei gehandelt hätte, nämlich um Krankenpflegeschulen und Alten pflegeschulen, wenn da nicht so viel Druck von der Opposition gewesen wäre, hätten Sie das ganz rigo ros durchgezogen. Das muss man ganz einfach mal sagen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ NEN)

Darum ist es ein Erfolg der Opposition, dass Sie von diesem Punkt Abstand genommen haben. Es entbehrt jeder Logik: Auf der einen Seite lassen Sie an Schu len mit zu geringer Schülerzahl die Bildung jahrgangs gemischter Klassen zu, und bei den Privaten geht das auf einmal nicht. Gott sei Dank haben Sie da die Kurve noch hingekriegt. Bei diesem Punkt können wir als SPD sagen: Okay, kapiert, abgehakt, da können wir zustimmen.

Der nächste Punkt ist dieser Stichtag. Das ist der Ver einfachung der Organisation halber eine sinnvolle Sache. Auch hier kann die SPD sagen: Da gehen wir mit, abgehakt, das ist wirklich gut.

Jetzt kommt der Punkt, der bei uns zunächst einmal Sorgenfalten hervorgerufen hat. Sie haben verlangt, dass auch der Chef einer privaten Schule in den Un

terricht geht. Dazu kann man verschiedener Meinung sein. Wenn man länger überlegt, stellt man fest, dass es in keiner Weise schadet, wenn der Chef einer Schule eine pädagogische Befähigung hat, wissen schaftlich arbeiten kann und vielleicht in einem gering fügigen Umfang Unterricht erteilt. Das kann in keiner Weise schaden. Bei uns hat ein Denkprozess stattge funden. Auch diesem Punkt können wir nähertreten und können ihn abhaken: auch Schulleiter für zwei Stunden in den Unterricht.

Jetzt komme ich zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER. Liebe Kollegen von den FREIEN WÄH LERN, ich glaube, Sie haben nicht richtig verstanden, worum es geht. Es geht in erster Linie um Schülerun terlagen auf Papier, die sich an Schulen befinden. Ich habe bei Herrn Dr. Petri nachfragt: An historisch ge wachsenen Schulen gibt es Unterlagen von Schülern, die dort seit über 100 Jahren liegen. Da muss man überlegen, was man mit diesen Schülerunterlagen macht. Wirft man sie weg? Ich würde sagen, nein. Oder gibt man sie ins Archiv? Zudem muss überlegt werden, für welchen Teil des Datenmaterials eine Auf bewahrung überhaupt sinnvoll ist. Nur darum geht es. Es geht nicht um die allgemeine Schülerdatenverwal tung. Auch bei uns in der SPD sind wir natürlich sehr kritisch, was Daten betrifft. Die Realität zeigt uns immer wieder, dass da einiges falsch läuft. Wir haben uns erst vor Kurzem bei Herrn Dr. Petri erkundigt. Das funktioniert an den meisten Schulen. Da muss ich schon ein gewisses Vertrauen haben. Nicht zuletzt ist es so, dass wir als Abgeordnete immer wieder Daten haben wollen. Wo sollen die Daten denn bitte schön herkommen?

Ein ganz wichtiges Kriterium ist, dass Dr. Petri und seine Vorgänger die Staatsregierung, das Ministeri um, immer wieder ermahnt haben, eine ordentliche Klärung herbeizuführen. Darum haben wir gesagt: Okay, bei aller Skepsis, die man durchaus haben kann, werden wir schauen, ob wir auch da einen Haken setzen können.

Ich glaube, jetzt habe ich in aller Kürze die wesentli chen Punkte abgehakt. Für uns ist vor allem wichtig, dass wir den Punkt mit der Mindestschülerzahl abha ken konnten. Das war nämlich das größte Anliegen aller, die sich an uns gewandt haben. Man kann natür lich immer "Jein" sagen, weil einem dieses oder jenes nicht gefällt. Aber summa summarum haben wir ge sagt: Wir wollen als SPD eine ganz klare Aussage treffen. Im vorliegenden Fall unterstützen wir den Ge setzentwurf. Wir werden natürlich bei der Umsetzung, wenn Sie die Richtlinien erarbeiten, immer genau hin gucken, wie wir es immer tun. Aber in diesem Fall haben Sie unsere Zustimmung. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER – ich habe es ja schon begründet

können wir in diesem Fall nicht zustimmen. Wir wer den ihn ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kol legin. – Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Felbin ger. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle gen! Wir FREIE WÄHLER stehen dafür, dass die Wahlfreiheit der Eltern ein hohes Gut bleibt und deren Entscheidung für Schulen in privater Trägerschaft ernst genommen wird. Lassen Sie mich deshalb mit einer positiven Botschaft beginnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie haben bei diesem Gesetz entwurf endlich einmal Rückgrat bewiesen und mit uns, mit der Opposition – ich will unterstreichen, was die Kollegin Wild gerade gesagt hat gezeigt, wie wichtig die Kontrollfunktion des Landtages ist. Wir be grüßen außerordentlich, dass es gelungen ist und wir gemeinsam dafür gesorgt haben, dass auch in Zu kunft keine Mindestklassenstärken an Privatschulen vorgegeben sind. Es ist im Landtag – das will ich in aller Deutlichkeit sagen – gelungen, dafür zu sorgen, einen schlampigen Gesetzentwurf des Kultusministe riums so zu überarbeiten, dass er zumindest keinen bleibenden Flurschaden hinterlässt. Aber wie so oft – das wissen wir – packt die Staatsregierung sehr viele Aspekte in eine Gesetzesvorlage, und natürlich kann man nicht sagen, dass alles, was Sie vorgeschlagen haben, falsch wäre. Aber man muss genau hinsehen. Ein zusammenfassendes Votum kann nicht aufzeigen, wie und warum es so zustandegekommen ist.

Lassen Sie mich noch in Kürze auf die kritischen Punkte eingehen. Da ist als Punkt eins natürlich die Schülerdatenverwaltung. Sie wissen alle, dass Privat schulen grundsätzlich wenig Daten von ihren Schüler innen und Schülern erheben, weil sie nicht den glä sernen Schüler wollen. Nun will die Staatsregierung mit diesem Gesetz dem Kultusministerium eine Er mächtigungsgrundlage zubilligen, hierzu alles per Ver ordnung regeln zu können. Wir FREIE WÄHLER haben größte Bedenken, dies dem Ministerium allein zu überlassen. Was wird nämlich dann passieren? – Alle Privatschulen sollen verpflichtet werden,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

die Amtliche Schulverwaltung – ASV auf eigene Kosten zu übernehmen. Wir wissen ganz genau, dass die ASV schon an den staatlichen Schulen technisch nicht einwandfrei funktioniert und von vielen Eltern argwöhnisch betrachtet wird. Vielleicht wäre es ge scheiter gewesen, wenn das Kultusministerium dies bezüglich erst einmal seine Hausaufgaben gemacht

hätte, bevor es den Privatschulen hier Schulaufgaben aufgibt. Daraus abzuleiten, dass wir keinen Daten schutz wollen, wie es die Kollegen der CSU im Aus schuss getan haben, ist wirklich hanebüchen.

Wir FREIE WÄHLER lehnen dieses Vorhaben jeden falls ab, weil der Landtag damit eine gesetzliche Grundlage schafft, die in der Folge unter Umständen sowohl eine Verschlechterung der Situation an den Privatschulen als auch zusätzliche Kosten für die Kommunen bedeuten kann. Da bisher kaum klar ist, wie diese Rechtsverordnung ausgestaltet werden wird und sie Kostenauswirkungen auf die Kommunen haben kann, plädieren wir aktuell dafür, diese abzu lehnen. Möglicherweise kommt hier auch das Konne xitätsprinzip zum Tragen, und die Kommunen müssen die Schuldatenverwaltung bezahlen. Genau deshalb haben wir unseren Änderungsantrag gestellt. Das mag zwar ungewöhnlich sein; aber wir wollten damit ein Zeichen setzen, um zu sehen, was das Ministeri um wirklich plant.

Noch einige Worte zum Änderungsantrag der CSU: Damit wurden viele Punkte noch korrigiert. In der Ten denz ist das zu unterstützen; das möchte ich hier deutlich zu Protokoll geben. Ganz besonders positiv ist die Streichung der Mindestklassenstärken an Pri vatschulen. Das habe ich vorhin schon erwähnt. Den noch werden wir nicht zustimmen, weil Sie weiterhin festsetzen wollen, dass auch künftig an Ergänzungs schulen die Schulpflicht in den Jahrgangsstufen eins bis vier erfüllt werden kann. Das bedeutet de facto auch, dass beispielsweise die Zwölf Stämme weiter hin ihre Ergänzungsschule betreiben können. Das halten wir für unverständlich, und wir lehnen es ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und des Ab geordneten Thomas Gehring (GRÜNE))

Fazit: Eine schlechte Gesetzesvorlage wurde im Landtag deutlich korrigiert; aber es bleibt eine schlechte Gesetzesvorlage, die wir ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Herrn Kollegen Gehring. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht auto risiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Eine Vorbemerkung, Herr Kollege Tomaschko: Die Geschichte des Verhaltens der Bayerischen Staatsregierung und der CSU gegenüber den Schulen in freier Trägerschaft ist beileibe keine Erfolgsge schichte, sondern eine Geschichte der Verschlechte rung für diese Schulen und der Nadelstiche, die die sen Schulen immer sukzessive geschadet haben. Ich

habe nicht genug Redezeit, um diese ganze Ge schichte zu erzählen. Nur einen Punkt greife ich he raus: Das letzte Gesetz, das zu diesem Thema mit Ihrer Mehrheit verabschiedet wurde, hat die Baukos tenzuschüsse für private Grund und Mittelschulen ge senkt. Das ist die Wahrheit. Das kommt in Ihrer Ge schichte gar nicht vor.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein Gesetz entwurf, der eine ganze Reihe von Vorschlägen ent hält, die man differenziert diskutieren muss. Ich möch te mich hier zu zwei Punkten äußern. Ich habe mich auch in der Ersten Lesung differenziert geäußert. Ich habe eine Stelle dieses Gesetzentwurfs gelobt und eine andere Stelle darin kritisiert. Es ist bemerkens und anerkennenswert, dass dieser Gesetzentwurf im laufenden Verfahren durch Änderungsanträge der CSU geändert worden ist. Im Ergebnis haben Sie das, wofür wir Sie heftig kritisiert haben, geändert. Sie haben aber auch die Inhalte, die ich gelobt habe, ge ändert und rückgängig gemacht. Daraus kann ich nur schlussfolgern: Man darf Sie nicht loben, sondern muss Sie kritisieren, um irgendetwas bei Ihnen zu er reichen.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Günther Felbinger (FREIE WÄHLER))

Ihr Gesetzentwurf enthielt die Regelung, dass private Schulen eine Mindestklassengröße aufweisen müs sen, damit sie ihre Genehmigung behalten. Sie wür den ihre Genehmigung verlieren, wenn sie zu kleine Klassen bildeten. Bezüglich dieser Regelung haben wir Sie heftig kritisiert. Sie würde zum Beispiel für pri vate Fachoberschulen, die eine 13. Klasse einführen wollen, ein Problem bedeuten. Sie hätten im ersten und zweiten Jahr Probleme, genügend Schüler in den Klassen zu bekommen. Diese Schulen würden nie eine 13. Klasse einführen, wenn sie Angst hätten, ihre Genehmigung zu verlieren. Sie würden also in ihrer Entwicklung eingeschränkt. Ich denke auch an kleine Altenpflegeschulen mit unterschiedlich großen Schü lerzahlen, die nicht mehr existieren würden, wenn diese Regelung Gesetz würde. Das wäre eine absur de Situation, zumal es uns doch darum gehen muss, möglichst viele Menschen für die Altenpflege auszu bilden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir und die Verbände haben das kritisiert. Daraufhin haben Sie eine Änderung vorgenommen; die Mindest klassengrößenregelung entfällt.

Ich habe Sie und den Gesetzentwurf der Staatsregie rung bezüglich der Regelung gelobt, dass Grundschu