Protokoll der Sitzung vom 18.06.2015

Ich habe Sie und den Gesetzentwurf der Staatsregie rung bezüglich der Regelung gelobt, dass Grundschu

len nicht mehr als Ergänzungsschulen geführt werden können, sondern dass sie Ersatzschulen sein müs sen. Ich möchte schon darauf hinweisen – lieber Kol lege Tomaschko, Sie haben dazu leider gar nichts ge sagt : Das Kultusministerium hat in seiner Begründung des Gesetzentwurfs auf das Grundge setz, auf Artikel 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen und auf die Baye rische Verfassung verwiesen,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

wonach private Grundschulen eine besondere Verant wortung tragen und eine besondere pädagogische Konzeption aufweisen müssen, was nur für Ersatz schulen unter bestimmten Bedingungen zutrifft, wäh rend Ergänzungsschulen nicht in Betracht kommen. Ich nehme diese verfassungsrechtliche Argumentati on des Kultusministeriums zum Gesetzentwurf sehr ernst.

Dass diese Ansicht richtig ist, haben wir im Fall der Schule der Zwölf Stämme gesehen, die als Ergän zungsschule genehmigt worden ist. Welches Leid diese Schule bei den Kindern verursacht hat und wel che Probleme sie uns und der Schulaufsicht bereitet hat, brauche ich hier eigentlich nicht zu erzählen. Deswegen war es richtig, zu sagen: Ergänzungsschu len können keine Grundschulen mehr sein. Wir haben Sie dafür gelobt. Sie haben aber genau diesen Pas sus gestrichen. Ich kann das nicht nachvollziehen.

Herr Kollege Tomaschko, ebenso kann ich nicht nach vollziehen, dass Sie sowohl hier als auch im Aus schuss zu diesem Teil des Änderungsantrags und zu diesen verfassungsrechtlichen Argumenten kein Wort gesagt haben. Sie haben keine Argumente zu der ver fassungsrechtlichen Argumentation des Gesetzent wurfs. Ich muss sagen: Das ist ein Armutszeugnis.

(Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir werden diesem Gesetzentwurf daher nicht zustim men.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat der Herr Staatssekretär Eisen reich um das Wort geben.

(Unruhe bei der CSU)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kolle

gen! Ich möchte zunächst einmal unterstreichen, was der Kollege Tomaschko gesagt hat: Die Privatschulen sind der Bayerischen Staatsregierung wichtig; sie sind aber auch in der bayerischen Schullandschaft wichtig, weil sie eine bedeutende Ergänzung bieten und teil weise auch einen Beitrag als Motoren leisten.

Wir haben in diesem Gesetzentwurf einige Regelun gen zusammengefasst. Sie dienen im Wesentlichen den Zielen, das Genehmigungsverfahren bei privaten Ersatzschulen zu vereinfachen und zu vereinheitli chen, in einigen Punkten Rechtssicherheit zu schaffen und insbesondere eine Grundlage zur Aufbewahrung von Schülerunterlagen einzuführen. Dieser Gesetz entwurf ist bei der Beratung im Bildungsausschuss und schon zuvor intensiv diskutiert worden. Ich un terstreiche immer wieder, dass die Beratungen im Bil dungsausschuss nicht nur ein formaler Akt sind, son dern dass sie auch mir persönlich sehr wichtig sind. Ich habe zehn Jahre lang dem Bildungsausschuss an gehört und weiß, wie wertvoll die Diskussionen und die Beratungen dort sind. Wenn dort wichtige Aspekte anders bewertet werden als im Ministerium oder wenn dort neue Aspekte eingebracht werden, sind wir gerne bereit, auf die Argumente in den Beratungen zu hören.

Ich komme zunächst zu den unstrittigen Dingen. Eine erste wesentliche Änderung betrifft die Mittelschule. Bisher musste eine Schule, die Ganztagsangebote einrichten wollte, wofür sie eine Genehmigung ge braucht hat, schulische Ganztagsangebote einrichten; jetzt können es auch nichtschulische Ganztagsange bote sein. Dies verbessert die Genehmigungsvoraus setzungen für kleine private Schulen.

Zu den Schulleitungen: Auch private Schulen brau chen Schulleitungen. Die Schulleitungen haben eine ganz wichtige Aufgabe bezüglich der Koordinierung und der Qualitätssicherung in der Schule. Deswegen war es uns wichtig, dass der Schulleiter auch ein Pä dagoge ist. Dies wollten wir mit diesem Gesetzentwurf sicherstellen. Klar ist, dass der Schulleiter nicht die ganze Zeit Unterricht erteilen soll. Das tun auch die Schulleiter an den staatlichen Schulen nicht. Wichtig ist jedoch, dass an der Spitze bzw. im Schulleitungs team einer privaten Schule ein Pädagoge ist.

Die Stichtagsregelung bezüglich der Verleihung des Titels einer staatlich anerkannten Schule ist für das Verfahren wichtig. Diesem Punkt haben alle zuge stimmt.

Wir führen eine Rechtsgrundlage für die Führung von Schülerunterlagen ein. Wir sind vom Datenschutzbe auftragten immer wieder darauf hingewiesen worden, dass wir im Sinne der Schulen Rechtssicherheit in der

Frage schaffen müssen, wie lange Schülerunterlagen aufbewahrt werden können und sollen bzw. wann sie vernichtet werden dürfen. Dafür brauchen wir eine für alle Schularten geltende Regelung, die eine einheitli che Handhabung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Vernichtung von Schülerunterla gen ermöglicht. Dabei geht es nicht um Dateien, son dern es geht um Papiervorgänge. Wir brauchen eine Rechtsgrundlage, damit wir eine entsprechende Ver ordnung erlassen können, über die wir dann selbst verständlich mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Schulen diskutieren werden. Ich bin dankbar, dass in diesem Hause eine breite Zustimmung herrscht, diese einzuführen.

Wir haben die Anregung erhalten, dass wir von unse rem Vorschlag bezüglich der Mindestschülerzahl ab sehen sollten. Die CSUFraktion hat daraufhin einen entsprechenden Antrag gestellt. Ich möchte betonen, dass uns das Ziel dieser Regelung, nämlich die Quali tätssicherung, nach wie vor wichtig ist. Die Mindest schülerzahl ist dabei eine Möglichkeit, aber eben nicht für alle. Das ist vielleicht in der Diskussion nicht aus reichend rübergekommen. Selbstverständlich hätten wir bei den angesprochenen Schulen, den Altenpfle geschulen oder Schulen, wo entsprechende Bedarfe bestehen, im Vollzug Ausnahmen gemacht. Ich gebe aber zu, dass der Wunsch vorhanden war, auf diese Mindestschülerzahl zu verzichten, weil im Raume stand, dass im Vollzug diese Differenzierung nicht in ausreichendem Maße möglich sein könnte.

Zur Frage der Schulpflicht an Ergänzungsschulen haben wir uns viele Gedanken gemacht, sowohl zu dem Zeitpunkt, als es darum ging, dies in den Gesetz entwurf hineinzuschreiben, als auch zu dem Zeit punkt, als das wieder herausgenommen wurde. Wir hatten dabei die Schule der Zwölf Stämme im Blick, die wir auch nicht wollen. Wir wollen sie im Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht. Allerdings gibt es auch andere Schulen, insbesondere im internationa len Bereich, die wir nicht im Blick haben. Deshalb mussten wir eine schwierige Abwägung vornehmen: Wie können wir das Ziel erreichen, die Schülerinnen und Schüler vor einer Schule wie der Schule der Zwölf Stämme zu schützen, ohne für die anderen Schulen negative Auswirkungen zu schaffen?

Nachdem wir die Schule der Zwölf Stämme untersagt haben – dazu läuft aber noch ein Verfahren vor den Gerichten , glauben wir, dass wir diese Gesetzesän derung zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nicht brauchen und können damit negative Auswir kungen für andere Schulen vermeiden. Sollte im Zuge des Gerichtsverfahrens eine andere Entscheidung ge troffen werden, müssen wir dieses Thema noch ein

mal aufgreifen. Dann haben wir jedoch auch eine an dere Diskussionsgrundlage.

Ich möchte mich herzlich für die Beiträge im Rahmen der parlamentarischen Beratung bedanken. Sie wis sen, dass wir auf gute Argumente immer gern hören. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, wie er vorliegt und wie er jetzt durch den Änderungsantrag der CSU Landtagsfraktion geändert worden ist, auch für die Privatschulen eine gute Sache ist.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Verbleiben Sie bitte für eine Zwischen bemerkung des Herrn Kollegen Gehring am Redner pult.

(Vom Redner nicht auto risiert) Herr Staatssekretär, ich begrüße es, dass Sie die Beratung im Ausschuss ausdrücklich erwähnt haben, dass Sie uns zuhören und dass wir in einen Dialog treten. Ich hoffe, dass wir das auch in der Rea lität immer tun werden.

Ich möchte noch auf das Thema "Grundschulen als Ergänzungsschulen" eingehen. Momentan gibt es zwei Grundschulen, die Ergänzungsschulen sind. Diese Schulen sind von dem Gesetz nicht betroffen, da sich das Gesetz nur auf neue Genehmigungen be zieht. Ich sehe die Gefahr, dass wir eines Tages wie der eine Schule wie die Schule der Zwölf Stämme be kommen könnten. Es gibt auch Ersatzschulen, ich denke zum Beispiel an die PhormsSchule, über die man durchaus geteilter Meinung sein kann. Diesen Schulen ist es trotzdem gelungen, als Ersatzschulen ihr pädagogisches Profil nachzuweisen.

Wir müssten schon an jede Grundschule den An spruch stellen, dass sie ein besonderes pädagogi sches Profil nachweisen muss, um als Ersatzschule anerkannt zu werden. Deshalb glaube ich, wir hätten den Weg, der in die Richtung der Ersatzschulen weist, weitergehen sollen. Ich nehme jedoch zur Kenntnis, dass Sie in diesem Punkt sehr offen sind. Ich hoffe bei diesem Thema auf Ihre Nachdenklichkeit.

Herr Staatssekretär.

Ich habe bereits in meinem Redebeitrag gesagt, dass wir es uns sowohl bei der Aufnahme dieser Re gelung in den Gesetzentwurf als auch bei ihrer He rausnahme aus dem Gesetzentwurf nicht leicht ge macht haben. Dieser Punkt ist aus meiner Sicht noch nicht abgeschlossen. Wir müssen die Schullandschaft beobachten und insbesondere das Ergebnis des Ge richtsverfahrens zu der Schule der Zwölf Stämme ab

warten, der wir den Schulbetrieb untersagt haben. Wir müssen zunächst einmal sehen, ob unsere Begrün dung reicht. Sollte es neue Erkenntnisse geben, so dass wir eine Änderung des Gesetzes für erforderlich halten, sind wir dafür offen.

Durch die Untersagung des Betriebs an dieser Schule haben wir zum jetzigen Zeitpunkt den einen Bereich gelöst, ohne anderen Schulen Möglichkeiten zu ent ziehen. Wir müssen dieses Thema sorgsam weiter beobachten.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5206, die Ände rungsanträge auf den Drucksachen 17/6220 und 17/6221 sowie die Beschlussempfehlung des feder führenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 17/6961 zugrunde.

Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Bildung und Kultus zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 17/6220 abzustimmen. Wer ent gegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/6220 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Danke. Gegenstimmen bitte ich anzu zeigen. Das ist die CSUFraktion und die SPDFrak tion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetz entwurf. – Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, für die Abstimmung ihre Plätze einzunehmen. – Der fe derführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 die Nummer 5 gestrichen wird, die neue Nummer 7 neu gefasst wird und im neu ein zufügenden Artikel 127c der Absatz 2 gestrichen wird. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parla mentsfragen stimmte bei seiner Endberatung der Be schlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass in § 1 im Einleitungssatz die Worte "§ 1 Nr. 233 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, ber. S. 405)" durch die Worte "§ 2 Nr. 22 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82) " ersetzt werden.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – FREIE WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU und SPD. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – FREIE WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSUFraktion auf Drucksa che 17/6221 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Drs. 17/5662) Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Manfred Ländner u. a. (CSU) (Drs. 17/6416)

Im Ältestenrat wurde beschlossen, auf eine Ausspra che zu verzichten. Wir kommen daher sofort zur Ab stimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5662, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/6416 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fra gen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksa che 17/6963 zugrunde.

Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 10 a der Absatz 6 eine Neufassung erhält. Der Ausschuss für Verfas sung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federfüh renden Ausschusses mit der Maßgabe zu, dass in Ar tikel 10a in den Absätzen 2, 4, 5 und 6 sowie in Arti kel 10b Absatz 4 die bisher dort zitierten Änderungshinweise aufgrund der letzten Bekanntma chung im Gesetz und Verordnungsblatt vom 12. und 22. Mai aktualisiert werden. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 das Datum "1. Juli 2015" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Druck sache 17/6963.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich sehe alle Fraktionen. Gegenstim men bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltung en? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön, das sind alle Fraktionen in diesem Hohen Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSUFraktion auf Drucksa che 17/6416 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.