Auch wenn Sie die Anzahl der Fälle und Vorkommnisse nennen, möchte ich betonen, dass die große Mehrheit der Biogasanlagenbetreiber sauber und ordentlich arbeitet. Sie wissen auch, dass Transparenz herrscht. Wir verheimlichen und vertuschen überhaupt nichts. Sie haben Ihre Schriftlichen Anfragen auch immer beantwortet bekommen, wenn Sie in dieser Richtung etwas wissen wollten.
Es kommt doch nicht von ungefähr, dass in den letzten Jahren das Thema Gewässerschutz in allen Ressorts, die damit zu tun haben, weiter aufgewertet wurde. Das ist doch bei allen Fachverbänden das Dauerthema. Wir werden auch dranbleiben.
Ich möchte noch auf die wirklich tolle Entstehung der Stellen bei den Regierungen hinweisen. In der Mittelbehörde hält somit jetzt wieder das Thema Gewässerschutz auf agrarfachlicher Seite Einzug. Von den Fachleuten lässt sich der Landwirt eher überzeugen als vielleicht vom Biologen. Wir müssen mit gemischten Teams ansetzen und das Thema gut und sensibel auch in Fortbildungen voranbringen.
Sie müssen erst einmal schauen, ob das Thema Biodiversität in anderen Bundesländern so wie in Bayern gefahren wird. Wir schaffen es, Ökonomie und Ökologie gut in Einklang zu bringen, und dazu werden auch die Landwirte beitragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Biogasanlagen leisten einen ganz wichtigen Beitrag zur Energiewende. Wir haben dieses Thema heute schon im Hohen Hause behandelt. Deshalb ist aus meiner Sicht die hohe Anzahl der Biogasanlagen in Bayern positiv. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 zählte die Biogasbetreiberdatenbank in Bayern 2.360 landwirtschaftliche Biogasanlagen.
Beim Betrieb der Biogasanlagen ist es in den letzten Jahren wiederholt zu Gewässerverunreinigungen ge
Das bayerische Umweltministerium hat in den letzten Jahren mehrfach Erhebungen durchgeführt. Bereits im Dezember 2012 haben wir das Biogashandbuch fortgeschrieben. Dieses Handbuch schreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Biogasanlagen fest. Dazu zählen beispielsweise die Sicherheitseinrichtungen und die Umwallungen dieser Anlagen. Die Umwallungen sollen bei Störungen das Ausbreiten von Gärsubstraten verhindern.
Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von der Rechtslage ist es aus Haftungsgründen im Eigeninteresse des Betreibers, seine Anlagen störungsfrei zu betreiben. Dazu gehören zum Beispiel auch die Auffangmöglichkeiten.
Auch im Entwurf der neuen Bundesanlagenverordnung sind höhere Sicherheitsstandards berücksichtigt. Ich sage ganz klar: Für mich ist der Weg über die Anlagenverordnung grundsätzlich der richtige Weg. Wir wollen einen einheitlichen Vollzug sicherstellen. In der Anlagenverordnung des Bundes gibt es – das wissen Sie auch – strittige Punkte, aber diese strittigen Punkte betreffen nicht die Biogasanlagen. Aus meiner Sicht sind wir auf einem guten Weg.
Zur Frage der Überwachung darf ich Ihnen sagen, dass die Häufigkeit jeweils vom Rechtsbereich abhängt. Da muss man klar differenzieren. Für alle Rechtsbereiche gilt allerdings, dass es auf der einen Seite eine anlassbezogene behördliche Überwachungspflicht und auf der anderen Seite eine Eigenüberwachungspflicht des Betreibers gibt. Dazu kommen die wiederkehrenden Prüfungen zum Beispiel beim Immissionsschutz und nach dem Wasserrecht. Im Wasserrecht ist vorgeschrieben, dass bestimmte Teile der Biogasanlage vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend alle fünf Jahre durch Sachverständige überwacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das alles zeigt: Wir haben bereits eine Vielzahl von Regelungen, um Biogasanlagen zu überwachen. In der Anlagenverordnung werden diese Regelungen aus dem Biogashandbuch Bayern übernommen und damit künftig der Vollzug vereinfacht. Schnellschüsse sind aus meiner
Sicht nicht geeignet, um bei Biogasanlagen effiziente und konstruktive Maßnahmen des Gewässerschutzes umzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Dringlichkeitsanträge von SPD, GRÜNEN und FREIEN WÄHLERN haben alle eines gemeinsam: Sie fordern mehr Personal. Die Forderung nach mehr Personal ist zwar wohlfeil und hört sich gut an; es gehört aber weit mehr dazu, nämlich die haushaltspolitische Gesamtverantwortung. Ich bitte Sie daher, die Dringlichkeitsanträge der SPD, der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER abzulehnen und dem weiter reichenden Berichtsantrag der CSU zustimmen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Bitte bleiben Sie noch. Es haben sich zwei Abgeordnete zu Zwischenbemerkungen gemeldet. Die erste Zwischenbemerkung ist von Kollegin Steinberger. Bitte schön.
Frau Ministerin, Sie haben gerade ausführlich dargelegt, dass es ein Kontrollwerk gibt. Sie haben gesagt, dass es bereits das Biogashandbuch gibt und dass es sehr viele Möglichkeiten gibt. Sind Sie der Meinung, dass diese Kontrollmöglichkeiten und diese Vorschriften ausreichend sind? Ja oder nein? Das ist eine ganz einfache Frage.
Ich wiederhole gern noch einmal, dass aus meiner Sicht jeder einzelne Unfall zu vermeiden sein muss. Wir analysieren diese Fälle ganz genau. Wir machen unsere Erfahrungen und ziehen unsere Konsequenzen daraus. Eine Konsequenz war, dass wir dieses Handbuch fortgeschrieben und dadurch die Kontrollen verstärkt haben. Hier wurden die allgemein anerkannten Regeln der Technik festgeschrieben. Ich setze auf die Anlagenverordnung des Bundes, weil dadurch striktere Kontrollen möglich sind.
Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte, lautet: Wie oft werden Biogasanlagen unterschiedlicher Größe, zum Beispiel die, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fallen, im Jahr geprüft?
Mit meiner zweiten Frage möchte ich von Ihnen gerne eine Bewertung haben. In zehn Jahren gab es 657 Unfälle. Davon wären nach der Antwort aus
Ihrem Hause, mit Ihrer Unterschrift, 90 % vermeidbar gewesen. Was können wir daraus schließen? – Entweder hat sich die Staatsregierung um dieses Thema nicht gekümmert, oder sie hat versagt.
(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Entscheidend ist nicht das Skandalisieren, sondern das Versagen!)
Die Aussage, dass die Kontrollen versagt hätten, ist hier überhaupt nicht angebracht. Beim Anhören der vielen Reden haben Sie sicherlich mitbekommen, wie die Biogasanlagenbetreiber arbeiten. Ich setze sehr stark auf Eigenkontrolle. Das ist Ihnen fremd. Die Eigenkontrolle liegt im eigenen Interesse der Betriebe und der Unternehmen; denn jedem Betrieb ist klar, dass es bei einem Störfall Konsequenzen gibt, die bis zur Gefährdung der Existenz des Betriebes reichen können. Ich denke, alle anderen Fragen sind beantwortet.
- Herr Scheuenstuhl, wegen der einzelnen Kontrollen fragen Sie bitte die Fachleute. Das ist nicht meine Verantwortung. Ich weiß, dass kontrolliert wird. Die Frage, wie oft im Einzelnen kontrolliert wird, ist Sache der Fachleute.
(Beifall bei der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Wieder einmal keine Antwort von Ihnen, auf nichts!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/7360 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/7380 - das ist der Antrag der CSU-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/7381 - das ist der Antrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/7382 - das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/7361 bis 17/7367 sowie die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/7383 bis 17/7386 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Zunächst zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Roos, Dr. Kränzlein und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Keine weiteren Verzögerungen bei der 2. Stammstrecke" auf der Drucksache 17/7378. Mit Ja haben 32, mit Nein 103 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Ganserer und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Sofortiger Ausstieg aus dem Projekt 2. S-Bahn-Tunnel München, Alternativen sofort angehen!" auf der Drucksache 17/7379 bekannt. Mit Ja haben 12, mit Nein 116 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.