Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine weitere Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen eingelei
Erstens geht es um eine gerechtere Erfassung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer durch die Anhebung der Nivellierungshebesätze auf einheitlich 310 % und die erstmalige Berücksichtigung von 10 % der Steuereinnahmen, die die Nivellierungshebesätze übersteigen.
Zweitens. Die Einwohnergewichtung, die erst 2013 zugunsten kleinerer Gemeinden angepasst wurde, wird unverändert beibehalten.
Drittens. Für eine gerechtere Abbildung der Ausgabenseite werden Ergänzungsansätze wie folgt fortgeschrieben: Zur Linderung der finanziellen Belastungen durch Kindertageseinrichtungen wird für alle Gemeinden ein neuer Ansatz eingeführt. Der bisherige, auf den tatsächlichen Ausgaben beruhende Ansatz zur Ermittlung der Belastung durch Ausgaben für Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende bei kreisfreien Städten und Landkreisen wird durch einen modernen, indikatorbasierten Ansatz für Sozialausgaben abgelöst.
Hohes Haus, mit dieser Reform wird die Systemgerechtigkeit erhöht. Strukturschwache Gemeinden werden erneut gestärkt. Damit nicht genug. Die Investitionspauschale lag im Jahr 2011 bei 173 Millionen Euro; im Jahr 2016 werden es 406 Millionen Euro sein. Das entspricht einer Steigerung um fast 135 %.
Ähnlich verhält es sich mit den Bedarfszuweisungen. Im Rahmen der entsprechenden Regelungen wurde im Jahr 2012 die Stabilisierungshilfe als Hilfe zur Selbsthilfe eingeführt. Im Jahr 2013 hatte sich der entsprechende Ansatz auf 100 Millionen Euro vervierfacht. Im Jahr 2015 gab es eine weitere Erhöhung; nunmehr sind es 120 Millionen Euro. Wie der Herr Finanzminister schon ausgeführt hat, wird der Ansatz im Jahr 2016 um weitere 30 Millionen Euro auf dann 150 Millionen Euro aufgestockt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Realität ist, dass die Bürgermeister, die Stadträte und die Gemeinderäte nicht zuletzt deshalb eine in aller Regel recht erfolgreiche Arbeit in ihren Kommunen abliefern können, weil die Bayerische Staatsregierung immer schon für eine finanzielle Ausstattung der Kommunen steht, von der Kommunen in anderen Bundesländern wirklich nur träumen können.
Eines muss in diesem Zusammenhang betont werden: Das alles ist nur möglich, weil die Staatsregierung immer schon für eine überdurchschnittlich erfolgreiche Politik steht und stets eine in die Zukunft gerichtete Finanz- und Wirtschaftspolitik betreibt.
Diese unsere Politik macht es überhaupt möglich, dass bei uns in Bayern keine Kommune am Tropf hängt. Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass sich die Situation der bayerischen Kommunen in den vergangenen zehn Jahren in allen wichtigen Bereichen weit besser als die des Freistaates entwickelt hat.
So haben die Kommunen mit einem Plus von 58,4 % einen stärkeren Anstieg der Steuereinnahmen verzeichnet. Beim Freistaat war es vor dem Länderfinanzausgleich ein Plus von 52,4 %. Unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs kommt man nur auf einen Anstieg um 46 %. Der Unterschied zu den Kommunen beträgt 12,4 Prozentpunkte.
Nach der Mai-Steuerschätzung 2015 wurden sowohl für 2015 als auch für 2016 bundesweit stärkere Zuwächse bei den Kommunen als bei den Ländern prognostiziert: im Jahr 2015 bei den Kommunen 4,2 %, bei den Ländern 3,3 %, im Jahr 2016 bei den Kommunen 3,8 %, bei den Ländern 3,6 %. Die Investitionsquote der Kommunen lag im Jahr 2014 bei 22,4 %, also wieder deutlich über der Investitionsquote unseres Freistaates von 10,6 %.
Es geht noch weiter. Geduld, Herr Halbleib! – Die langfristige Entwicklung zeigt, dass immer größere Anteile des Staatshaushalts des Freistaates auf die Leistungen für die Kommunen entfallen. In den vergangenen zehn Jahren stieg der Staatshaushalt um 45,8 %, aber die Leistungen des Staates an seine Kommunen um 70,6 %. Auch die Zahlen hinsichtlich der Verschuldung sind bemerkenswert. Zum 31. Dezember 2013 konnten die bayerischen Kommunen ihre Verschuldung gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2012 um 3,9 % senken. In der Zehnjahresbetrachtung konnten die Kommunen ihren Schuldenstand um sage und schreibe 14,4 % verringern. Das alles mündet letzten Endes darin, dass den Kommunen zur Erfüllung freiwilliger Aufgaben im Jahr 2013 ein Gesamtbetrag von 6,2 Milliarden Euro verblieben ist. Diese Zahlen belegen eindeutig: Unsere Kommunen gehen mit den Leistungen des Freistaates einer guten Zukunft entgegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unstrittig ist auch – das hat der Herr Finanzminister ausgeführt –: Der Freistaat ist und bleibt der faire und verlässliche Partner für alle kommunalen Gebietskörperschaften, ob Bezirke, Landkreise, Städte oder Gemeinden, und dies trotz der enormen Herausforderungen, die der
Ein Ländervergleich der Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber zeigt: Wir erstatten unseren Kommunen die Kosten der Unterbringung und Verpflegung und speisen sie nicht nur mit Pauschalbeträgen ab. Auch hieran zeigt sich wieder die Kommunalfreundlichkeit des Freistaates. Viele Kommunen in anderen Ländern schauen neidvoll nach Bayern. Sie würden sich wünschen, dass ihre Länderregierungen mit ihnen nur annähernd so umgingen, wie der Freistaat mit den Kommunen in Bayern.
Vor diesem Hintergrund kann man nur sagen, dass der Freistaat Bayern die Kommunen mit diesem Rekord-Kommunalfinanzausgleich, mit allen Anstrengungen und mit all seinen Kräften unterstützt und sie vor allem in dieser schwierigen Phase mit ihren enormen Herausforderungen nicht im Regen stehen lässt. Ich sage es ganz bewusst: Besser geht es nicht. Das wird uns auch bestätigt. Rekordfinanzausgleich trotz Asylkosten! Die Staatsregierung sorgt dafür, dass auch unsere Kommunen die immensen Herausforderungen durch die Flüchtlingswelle dauerhaft bewältigen können.
Ich kann deshalb nur appellieren: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu, geben Sie sich einen Ruck! Wer diesen Gesetzentwurf ablehnt, den kann ich nicht mehr verstehen und der wird sicherlich auch nicht als kommunalfreundlich bezeichnet werden können. Dieser kommunale Finanzausgleich 2016 hat es verdient, die Zustimmung des gesamten Hauses zu bekommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den Nachtragshaushalt mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2016, was die Bewältigung der Asyl- und Flüchtlingsproblematik angeht, mit etwa 3,2 Milliarden Euro vorgestellt bekommen. Bei der Bekämpfung der Flüchtlingsursachen – auch dies ist womöglich ein Bestandteil dieser Aufgabe –, finden wir im Bereich der Staatskanzlei den Betrag von 2 Millionen Euro. Das finde ich eher "putzig", und das muss auch noch kommentiert werden.
Ich will zu ein paar Punkten, so zur Dimension der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, einige Vorbemerkungen machen, weil das jetzt in dieser Debatte, aber auch schon in der Debatte heute Vormittag nur unzu
reichend beleuchtet worden ist. Einen kleinen Exkurs zum Selbstverständnis des Landtags darf ich im Rahmen dieser Beratungen auch machen, um anschließend zur Bewertung dieses Nachtragshaushalts zu kommen und eigene Schwerpunkte vorzulegen. Abschließend will ich auch noch ein paar Anmerkungen zur Leistungsfähigkeit dieses Haushalts machen.
2 Millionen Euro für die Bekämpfung der Flüchtlingsursachen sind wahrlich nicht viel. Das ist eher ein Placebo. Da stellt sich die Frage: Will man sich überhaupt mit der Wurzel dieser Frage auseinandersetzen? – Dies ist freilich nicht allein ein bayerisches Thema und schon gar nicht allein bayerische Verantwortung, aber nachdem wir insgesamt von dieser Vielzahl an Flüchtlingen betroffen sind, berührt und erreicht werden, muss man auch hierauf einen Blick werfen. Deswegen will ich über die aktuellen Herausforderungen hinaus ein paar einleitende Bemerkungen zur Gesamtsituation machen.
Unruhe in der Bevölkerung ist allenthalben zu spüren. Auch und gerade deswegen ist es so wichtig, dass die Politik jetzt ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellt, um Unruhe, Unsicherheit oder gar Panik in der Bevölkerung zu vermeiden. Es ist aber vor allem auch deswegen so wichtig, weil die vielen Akteure vor Ort, die im Ehrenamt tätig sind und auch jene, die professionelle Hilfe leisten, das Gefühl brauchen, dass sie Bestandteil eines insgesamt funktionierenden Systems sind.
Deswegen will ich an alle politischen Gruppierungen und auch an jene appellieren, die sich an den Diskussionen beteiligen, sich bei der Bewältigung dieser Aufgaben nicht wegen vermeintlich kurzfristiger politischer Erfolge aufs Taktieren oder auf Schuldzuweisungen zu verlegen, sondern die notwendigen Lösungen gemeinschaftlich zu suchen.
Zur Dimension. Die Wanderungsbewegungen, so darf man annehmen, werden sich fortsetzen. Wenn man nicht nur die Destabilisierung in Nordafrika betrachtet, sondern sich darüber hinaus vor Augen hält, wie viele potenzielle Klimaflüchtlinge wir auf dieser Welt haben, dann ist die Dimension des Problems noch deutlich größer als das, was wir hier aktuell zu bewältigen haben. Da hilft es sicherlich gar nicht, wenn unser Finanzminister an anderer Stelle von Zäunen um Bayern oder um die Bundesrepublik schwadroniert. Diese globalen Herausforderungen können wir nicht bewältigen, indem wir auf Abwehr setzen. Das wird spätestens mittelfristig erfolglos sein. Wir müssen unserer Gesellschaft in der gesamten Debatte, in dieser Diskussion auch klarmachen, dass es um ein globales Teilen, um Mitverantwortung und Solidarität geht. Im eigenen Interesse und auch zum Schutz unserer eige
nen Bevölkerung können wir nicht nur defensiv auf Abwehr setzen, sondern müssen immer auch die Frage der globalen Verantwortung der westlichen Hemisphäre, gerade der reichen Nationen, im Auge haben und auch diesbezüglich handeln. Sonst werden wir das Problem weder kurz- noch mittelfristig und schon gar nicht langfristig bewältigen können. Alle potenziellen Klimaflüchtlinge können wir wahrlich nicht hier versorgen und unterbringen. Wir müssen schon dafür sorgen, dass die Probleme dort, wo sie entstehen, gelöst werden.
Zu diesem Zwecke müssen wir teilen und das abgeben, was wir im Vergleich zu denen zu viel haben. Dazu hätte ich mir heute Vormittag auch ein paar Worte des Ministerpräsidenten gewünscht. Diese globale Mitverantwortung ist jedoch völlig ausgeblendet geblieben.
Zum Selbstverständnis des Landtages möchte ich nur zwei Anmerkungen machen. Hinter den Kulissen ist darüber ausreichend diskutiert worden. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das Budgetrecht des Landtags neben der Gesetzgebung unsere vornehmste Aufgabe darstellt. Wenn der Finanzminister dann gestern auf der Fachmesse "Kommunale" mit Blick auf die vorausgegangene CSU-Fraktionssitzung ankündigt, am heutigen Nachmittag werde der Nachtragshaushalt beschlossen, dann ist – adressiert an die Kollegen der CSU – die Frage zu stellen, ob sie sich gefallen lassen wollen, hier nur noch sozusagen als Formalie behandelt zu werden. Ich würde mir schon wünschen, dass wir fraktionsübergreifend den Anspruch erheben, die Gesetze hier nicht nur zu beschließen, sondern auch in Ruhe im Vorfeld beraten zu können. Daher möchte ich die Forderung formulieren, dass alles so rechtzeitig vorgelegt wird, damit man noch Gelegenheit hat, umfassend auf die Zahlen zu schauen, um sie seriös bewerten zu können. Daran hat es leider gefehlt.
Wir werden im Haushaltsausschuss und in den weiteren Sitzungen das Unsere dazu beitragen, die Dinge glatt über die Bühne zu bringen. Bei etwas größerer Wertschätzung des Landtags wäre sicher auch ein bisschen mehr Beratungszeit möglich gewesen. Die Forderung, auch bei uns das Notwendige zu berücksichtigen, richtet sich zum einen an die Staatsregierung. Zum anderen richtet sich die Aufforderung an das Haus und an das Präsidium, den Fraktionen die notwendige Beratungszeit einzuräumen. Leider hat es daran gefehlt.
Ich will den Doppelhaushalt in ein paar kurzen Sätzen bewerten. Die Begrenzung der Flüchtlingszahlen ist die eine große politische Aufgabe, die wir aber nicht im Rahmen des Doppelhaushalts oder des Nachtragshaushalts bewältigen können. Die menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber sowie deren vernünftige Integration ist eine große und wichtige Aufgabe. Auch da müssen wir uns grundsätzlich über ein paar Gesichtspunkte im Klaren sein.
Erstens. Erfolgreiche Integrationsarbeit entscheidet sich nicht in der Staatskanzlei und schon gar nicht im Finanzministerium. Die Integration gelingt oder misslingt vielmehr vor Ort in den Kommunen. Klar muss auch sein, dass die Kosten misslungener, verspäteter oder verfehlter Integration erheblich höher sind als die Kosten einer wirksamen und gelingenden Integration.
Uns darf auch nicht passieren – das hat der Finanzminister vorhin auch angesprochen –, dass eine Konkurrenz- oder eine Konfliktsituation inländischer armer Menschen gegenüber ausländischen Flüchtlingen entsteht. Wir müssen beiden Gruppierungen ausreichend gerecht werden. Darauf werden wir aus der Opposition sicherlich achten.
Die jetzt anstehenden Integrationsverstärkungen sind richtig, und sie werden unterstützt. Der Kollege Halbleib hat in seinen Anmerkungen bereits darauf hingewiesen, dass wir eine ganze Reihe der jetzt auch von der Staatsregierung vorgeschlagenen Maßnahmen schon eine ganze Zeit lang einfordern und für richtig halten. Dazu gehört beispielsweise auch die Forderung des Kollegen Felbinger, unseres bildungspolitischen Sprechers, dass die Einstellung von 1.000 zusätzlichen Lehrern möglich und auch notwendig sei, wofür er noch Anfang August eher schulterzuckend belächelt worden ist. Wir sind dankbar dafür, dass sich jetzt auch in der CSU die Kenntnis mehrt, dass diese über 1.000 Stellen zusätzlich geschaffen werden müssen. Es ist hoch an der Zeit, und ich hoffe, es ist noch nicht zu spät.
All diese Integrationsanstrengungen sind notwendig und werden von uns unterstützt. Auch das, was jetzt im Rahmen des Nachtragshaushalts vorgeschlagen ist, werden wir mittragen. Über Details wird im Haushaltsausschuss zu reden sein; da oder dort wird noch an den Stellschrauben gedreht werden müssen.
Auch die Wirtschaft wird ihren Beitrag dazu leisten müssen; das werden wir jedenfalls mit einfordern. Ein Großteil der jungen Menschen, die zu uns gekommen sind – so jedenfalls ist mein persönlicher Eindruck, auch aus persönlichen Begegnungen –, ist durchaus bildungsfähig und bildungsbereit. Oft sind sie zwar
noch nicht so gebildet, wie wir uns das womöglich wünschen. Deswegen ist die Bildungsarbeit, die auf die beruflichen Tätigkeiten vorbereitet, so wichtig. Das Ganze muss umfassend angepackt werden; es muss gelingen.
Wir wollen eine teilhabeorientierte Integration. Dazu ist das Notwendige zu tun. Dabei müssen wir wirtschaftlich und sparsam vorgehen. Der Finanzminister hat vorhin von Haushaltsdisziplin gesprochen. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nennen, wo Haushaltsdisziplin sehr viel besser möglich wäre, als sie derzeit praktiziert wird.
Da sind zunächst die Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei das jetzt nicht unmittelbar unserer bayerischen Verantwortung unterliegt. Das ist ein altes Thema. Hier könnte man viel Geld sparen. Jeder Mitarbeiter, jeder Prüfer, jeder Sachbearbeiter ist für den Gesamthaushalt saldiert und ist kein Kostenfaktor, sondern eine Einsparungsmaßnahme. So können nämlich die Verfahren abgekürzt werden. Den Menschen wird dann entweder gesagt, dass sie bleiben können – dann können sie mit der Integration fortfahren und sich auf ihr Bleiberecht einstellen –, oder aber ihnen wird gesagt, dass sie nicht hierbleiben können, und dann muss konsequent rückgeführt werden. Das sind selbstfinanzierende Personalmehrungen.
Das gilt aber auch für die bayerischen Behörden, insbesondere bei den Gerichten. Unser Fraktionsvorsitzender hat schon seit Längerem immer wieder auf die Lücken in den Reihen der Verwaltungsrichter hingewiesen. Die Forderung nach 50 zusätzlichen Stellen bedeutete jedoch keine Kostenmehrung, sondern das war vielmehr ein Vorschlag, den bayerischen Haushalt insgesamt zu schonen und somit sparsam zu wirtschaften. – Nun ist der Weg gewiesen; der richtige Weg ist eingeschlagen. Wir werden jedoch darauf achten und weiterhin an der Forderung festhalten, die Zahl der Richterstellen so auszugestalten, dass wirklich zügig entschieden werden kann. Das ist nämlich nach wie vor nicht der Fall.
Zweitens, Haushaltsdisziplin bei den Baukosten. Ich will mich kurz fassen. Auch hier scheint mir aufgrund des Entscheidungsdrucks und der Bedeutung der Aufgabe, Asylbewerber und Flüchtlinge unterzubringen, in verschiedenen Bereichen eine Mentalität entstanden zu sein, die bewirkt, dass das Ganze auf Kosten der Sparsamkeit geht und dass es auf Wirtschaftlichkeit nicht mehr ankommt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Erstaufnahmeeinrichtung für 550 Asylbewerber und Flüchtlinge in
Regensburg mit einem Kostenvolumen von 40,9 Millionen Euro. Das muss wirtschaftlicher gehen, sehr geehrter Herr Staatsminister!
Es liegt auch in Ihrer Verantwortung, darauf zu schauen, dass die Dinge nicht völlig aus dem Ruder laufen, so wie es dort geschehen ist. In diesem Zusammenhang passt es gut, dass dem StaatsbedienstetenWohnungsbau über fünf Jahre 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen – also fünf Mal 20 Millionen Euro – mit dem Ziel, damit 1.000 Wohnungen zu bauen. Das lässt sich leicht rechnen, das wären nämlich 100.000 Euro pro Wohnung. Wenn es dann so zugeht, wie wir es zuletzt im Zusammenhang mit den Kosten staatlich verantworteten Bauens erlebt haben, werden wir da wohl keine 1.000 Staatsbediensteten-Wohnungen bekommen. Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.