Wir haben in den letzten Jahren immer einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorgelegt, und wir würden das auch diesmal wieder tun. Das ist unser Ziel. Wenn wir aber keine verlässliche Datenbasis haben – die haben wir heute noch nicht -, dann ist es eben schwierig. Im Rahmen dessen, was möglich ist, werden wir es aber wieder tun. Das verspreche ich Ihnen. Das ist das eine.
Das andere sind die Kommunalfinanzen. Kollege Mistol und ich liegen dabei voll auf einer Linie. Wir haben immer gesagt, dass wir schrittweise und nicht von heute auf morgen auf 15 % kommen müssen. Wir haben für den Doppelhaushalt eine Anhebung um 0,2 % vorgeschlagen, weil wir der Meinung sind, dass
die Kommunen nicht am goldenen Zügel des Staates geführt werden müssen. Sie müssen nicht irgendwelche Einzelleistungen gefördert bekommen, sondern sie müssen sehr wohl selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld einsetzen. Ich möchte jetzt nicht hören, dass es noch nie so viel Geld für die Kommunen gab. Das liegt nicht daran, dass irgendetwas erhöht wurde, sondern es liegt daran, dass die Steuereinnahmen so gesprudelt sind. Auf die 15 % wollen wir schrittweise kommen, damit die Kommunen selbst entscheiden können. Dafür wollen wir weniger einzelne Fördertatbestände.
Liebe Frau Kollegin Stamm! Seien Sie sich versichert, dass ich Sie immer im Auge habe, weil es gar nicht gut wäre, wenn es anders wäre. – Sie haben das letzte Mal schon versucht, dem Haus zu erklären, dass Sie einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt haben.
Ich habe Ihnen schon damals gesagt, dass Sie Ihre Rechnung überprüfen sollten, weil es 200 Millionen an Mehrkosten waren, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Ansonsten kann ich Ihnen nur noch einmal sagen: Der Finanzausgleich wird nicht par ordre du mufti festgelegt. Ob Sie das hören wollen oder nicht: Da verhandeln die kommunalen Spitzenverbände mit. Alle kommunalen Spitzenverbände einschließlich des Vorsitzenden des Städtetages haben das Ergebnis dieser gemeinsamen Verhandlungen gelobt. Natürlich kann es immer mehr sein, und natürlich kann immer etwas aufgestockt werden. Ich glaube, wir brauchen uns nicht zu verstecken. Nennen Sie mir ein Land, das seinen Kommunen solche Unterstützungen gewährt wie der Freistaat Bayern.
Danke schön, Herr Winter. – Jetzt hat sich, motiviert durch Ihre Repliken, auch Herr Muthmann noch gemeldet.
Kollege Winter, ich habe in meinem Beitrag, was die Unterstützung der Kommunen angeht, insbesondere auf eine Zusage des Ministerpräsidenten hingewiesen, dass die Jugendhilfekosten für unbegleitete Jugendliche vollständig übernommen werden sollen. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass solche Zusagen des Ministerpräsidenten auch eingehalten werden sollten. Das würde uns allen helfen. Dass die Kosten insgesamt zu hoch sind und die Qualität der Leistungen bei den unbegleiteten Jugendlichen bei geringe
ren Kosten verbessert werden kann, ist ein anderer Aspekt, über den wir uns unterhalten wollen. Ich hätte gerne Ihre Unterstützung, dass die Zusage des Ministerpräsidenten eingehalten wird. Wenn der Nachtrag so beschlossen wird, stehen 632 Millionen zur Verfügung.
Lieber Kollege Muthmann, wir sind gemeinsam im Haushaltsausschuss. In Regensburg haben wir schon damals überlegt und uns gefragt, ob alles in dieser Form gemacht werden muss, wie es geschieht. Darum mahne ich als Haushaltsausschussvorsitzender die Verwaltung, die Dinge so zu machen, dass sie in Ordnung sind, dass sie vertretbar sind, aber dass alle anderen Spielereien wegbleiben. Das ist mir wie, glaube ich, dem gesamten Haushaltsausschuss ein wesentliches Anliegen. Ich gehe davon aus, dass die 632 Millionen, die im Haushalt stehen, auch an die Bezirke gehen.
Vielen Dank, Herr Winter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Die Aussprache ist geschlossen. Die beiden Gesetzentwürfe werden gemäß § 148 der Geschäftsordnung in den Haushaltsausschuss verwiesen.
Da wir den Tagesordnungspunkt 4 schon erledigt haben, kommen wir jetzt gleich zu Tagesordnungspunkt 5. Ich gebe Ihnen einen Überblick über die Zeit. Wir können sicher davon ausgehen, dass die Tagesordnungspunkte 5 f und 5 g heute nicht mehr aufgerufen werden können. Das ist die Erste Lesung zum Antrag der Staatsregierung betreffend den Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Erste Lesung zum gemeinsamen Gesetzentwurf zu den Community Media. Ich denke, wir können – ich weiß nicht, wann ich das zuletzt erlebt habe – auch davon ausgehen, dass es heute keine namentliche Abstimmung geben wird. Auch das ist etwas, glaube ich, was wir alle miteinander lange nicht erlebt haben. Nichtsdestoweniger bitte ich das nicht als Aufforderung zu verstehen, jetzt schon zu gehen; wir haben noch weitere interessante Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Paul Wengert, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 17/7643) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 17/8161) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Norbert Dünkel, Alexander Flierl u. a. (CSU) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 17/8225) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 17/8242) - Erste Lesung
Die Gesetzentwürfe werden vonseiten der Antragsteller begründet, die alle Begründung und Aussprache miteinander verbinden werden. – Der erste Redner ist Kollege Adelt. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heutige, wichtige Thema ist die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, die Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Warum ist die Änderung eines bewährten Instrumentes denn eigentlich notwendig? – In der Vergangenheit gab es immer wieder Schwierigkeiten bei den Abrechnungen, wenn eine Satzung vorhanden war, wegen der Höhe der Beiträge, der Beitragsmaßstäbe, der Berechnungsgrundlage, des Herstellungsjahres und vielem anderen mehr. Viele Kollegen hier im Raum waren schon oftmals beim Verwaltungsgericht, weil es dazu Klagen gegeben hat, und man hat nie gewusst, wie man beim Verwaltungsgericht wieder herauskommt.
Es gibt aber auch eine aktuelle Notwendigkeit: Unsere Straßen in den Dörfern und Städten sind in die Jahre gekommen, und auch die Anwohner. Ältere Anwohner, beispielsweise ein 84-Jähriger, werden von einer Forderung von über 15.000 Euro überrascht. Diese Forderungen sind einmalig, und die meisten haben gar nicht damit gerechnet. Man bietet ihnen Ratenzahlung an, die Stundung oder die Verrentung. Oftmals wird davon gar nicht Gebrauch gemacht; denn unsere ältere Bevölkerung macht ungern Schulden.
Mittlerweile werden Haushaltskonsolidierungsgemeinden – die gibt es angeblich nicht mehr; das könnte man glauben, wenn man den Reden zum Haushalt vorhin zugehört hat – praktisch gezwungen, durch Satzungserlass Beiträge zu erheben. Rechtsaufsichtsbehörden erheben oftmals einen Untreueverdacht gegenüber Bürgermeistern, Stadt- oder Gemeinderäten, wenn diese keine Beiträge erheben. Somit wächst der Druck innerhalb der kommunalen Familie; denn die einen erheben Beiträge, die anderen nicht. Die Bürger wissen das sehr genau. Allein die Entscheidung der Landeshauptstadt München, auf Ausbaubeiträge zu verzichten, hat zu großem Unmut innerhalb der kommunalen Familie geführt. Dazu kommen die Siedler- und Eigenheimverbände, die dies zu Recht monieren, die aber am liebsten hätten, wenn keine Beiträge gezahlt werden müssten. Die kommunale Seite hat in vielen Teilen ausgeführt, dass sie auf Beiträge nicht verzichten kann.
Wir als SPD-Landtagsfraktion haben deshalb Dampf auf den Kessel gemacht, um als Eisenbahnfan zu sprechen, und eine Anhörung gefordert; die anderen drei Fraktionen hatten erfreulicherweise unmittelbar zugestimmt. Bei dieser gut besuchten Anhörung wurden die Soll-Kann-Muss-Regelung erörtert, die Formen der Beitragserhebung und vieles andere mehr. Ein Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz war anwesend, der auf die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge hingewiesen hat.
Wir haben daraufhin unmittelbar einen Gesetzentwurf vorgelegt; die anderen drei Fraktionen haben das erfreulicherweise im Nachzug auch getan. Nach unserem Vorschlag wäre es möglich, wiederkehrende Beiträge im Voraus zu erheben. Man darf dies nicht als eine Ansparvariante verstehen, sondern nach fünf Jahren muss endgültig abgerechnet werden. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass größere Abrechnungseinheiten möglich sind; denn ein Bürger benutzt nicht nur eine Straße, sondern viele Straßen. Das besonders Charmante an der Sache ist, dass sich die Beiträge über mehrere Jahre verteilen, was zu einer größeren Abgabengerechtigkeit führt. Damit ein Bürger nicht von den Kosten überrascht wird, ist eine umfassende Informationspflicht vor Beginn der Maßnahme vorgesehen.
Bisher konnten lediglich die Leistungen von Planungsbüros abgerechnet werden. Nun soll es entsprechend unserem Gesetzentwurf auch möglich sein, Eigenleis
Diese Form der Beitragserhebung würde vielen Gemeinden den Einstieg in die Beitragserhebung erleichtern. Unser Entwurf sieht aber auch vor, dass die Beibehaltung der einmaligen Beitragserhebung ebenso möglich ist wie der Wechsel, wenngleich man sagen muss, dass der Wechsel einigen verwaltungstechnischen Aufwand erfordert.
Trotz des faktischen Muss der Sollregelung sähen manche es gern, wenn eine Soll-Regelung beschlossen würde. Sie würde bedeuten, dass Kommunen, die bereits über funktionierende Systeme zur Finanzierung der Erneuerung der Straßen wie erhöhte Grundsteuern verfügen, diese beibehalten können. Ferner soll festgelegt werden, dass der Eigenanteil der Kommune mindestens 20 % betragen muss. Auch Teilstrecken und die Bildung kleinerer Abrechnungseinheiten würden ermöglicht. Das wäre eine Form der Entlastung und gerechteren Verteilung auf die beitragszahlenden Bürger. Der SPD-Gesetzentwurf ist der einzige, der Kommunen nicht stärker belastet als bisher.
Der Gesetzentwurf der CSU ist den anderen Gesetzentwürfen sehr ähnlich, ist doch das Problem das gleiche. Er ermöglicht die Kappung bzw. die Deckelung des zu zahlenden Beitrags auf 40 % des Verkehrswertes des Grundstücks. Er setzt voraus, dass dies im Ortsrecht verhandelt wird und im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bleibt. Analog dem Prinzip des orientalischen Basars bieten die GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER niedrigere Deckelungsgrenzen von 10 bis zu 30 % an. Hierbei stellt sich die Frage, wer die Kosten trägt, die über der Deckelung entstehen. Welche Gemeinden dürfen überhaupt kappen und deckeln? Was ist mit den Konsolidierungsgemeinden – wird ihnen eine solche Kappung von den Rechtsaufsichtsbehörden wieder untersagt? - Wir befürchten, dass sich hier wieder die finanzstärkeren Gemeinden durchsetzen; sie werden sagen: Wir genehmigen die Kappung, die Deckelung, während die finanzschwachen Gemeinden das nicht tun können. Die Schere öffnet sich weiter. – Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf der CSU, der sicherlich noch eingehender vorgestellt wird, eine bessere Darstellung der Ratenzahlung und der Verrentung von Beiträgen. Mit diesem Vorschlag sollen offensichtlich Schludrigkeiten vorausgehender Gesetzesänderungen bereinigt werden.
Ich hoffe auf eine gute Beratung in den Ausschüssen und darf meine Hoffnung mit einer Aussage der Kollegin Gudrun Brendel-Fischer im "Nordbayerischen Kurier" begründen. Sie hat gesagt, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung bestünden
Uns liegt dieser Entwurf nicht vor; vielleicht war ein Entwurf der Staatsregierung Grundlage für den CSUGesetzentwurf. Aber lassen Sie uns nun gemeinsam in den Ausschüssen die bestmögliche Lösung für unsere Bürger und vor allen Dingen für die kommunale Selbstverwaltung finden.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir noch ein Vorwort. Herr Kollege Adelt, ich finde es schön, dass Sie von der SPD so stolz darauf sind, als Erste einen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben.
- Ich finde es schon sehr bemerkenswert, Herr Kollege Dr. Wengert, dass Sie Ihren Gesetzentwurf nur wenige Stunden nach dem Ende der Anhörung eingereicht haben.
Wie Sie das hinbekommen haben, finde ich schon klasse, wie Sie die Argumente der Expertinnen und Experten nochmals gegeneinander abgewogen haben, in der Fraktion um die beste Lösung gerungen haben, auch noch mit Ihren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern diskutiert haben – und das alles in nur wenigen Stunden. Chapeau, SPD! – Das finde ich wirklich große Klasse.
(Heiterkeit bei den GRÜNEN – Josef Zellmeier (CSU): Da sieht man einmal, wer qualifiziert arbeitet!)
Kolleginnen und Kollegen, wir hören seit Jahren von Ungerechtigkeiten bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Dass die Gemüter im Freistaat bei diesem Thema erhitzt sind, hat auch die Anhörung verdeutlicht. Sie ist auch vonseiten der Öffentlichkeit teilweise sehr emotional begleitet worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass sie aufgrund einer interfraktionellen Initiative zustande gekommen ist. Anlass der Anhörung war, dass sich in der Bürgerschaft seit eini