Genau diese sorgfältige Unterscheidung und dieses wohlabgewogene Verfahren sind für die Flughäfen vor dem Bundesverfassungsgericht schon vor einiger Zeit ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren für rechtmäßig erkannt, dass jemand angehalten wird und ihm die Einreise verweigert wird, bis geprüft ist. Dabei hat er selbstverständlich die Möglichkeit, jederzeit wieder auszureisen. Insofern ist er in seiner Freiheit nicht beschränkt, aber ihm wird der Zugang in unser Land erst ermöglicht, wenn die Prüfung stattgefunden hat.
Nun sagt die EU-Richtlinie: So etwas kann man nicht nur am Flughafen, sondern auch an den Landgrenzen durchführen. Dieses Verfahren setzt natürlich die Durchführung von Binnengrenzkontrollen voraus. Deshalb ist es von der EU primär auch für SchengenAußengrenzen gedacht. Die Richtlinie ist aber ausdrücklich so formuliert, dass immer dann, wenn Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden, wie das im Moment an der deutsch-österreichischen Grenze oder überhaupt an den deutschen Außengrenzen der Fall ist – praktiziert wird es vor allen Dingen an der
deutsch-österreichischen Grenze –, für die Zeit der Binnengrenzkontrollen auch das Landgrenzverfahren durchgeführt werden kann. Es soll unmittelbar an der Grenze durchgeführt werden. Es ist aber ausdrücklich vorgesehen, dass, wie das die Schengen-Verordnung schon vorsieht, bei außergewöhnlichen Situationen auch Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden können. So sieht die EU-Verfahrensrichtlinie auch ausdrücklich vor, dass bei einem besonders großen Zustrom von Flüchtlingen das Landgrenzverfahren auch im Landesinnern stattfinden darf.
Das ist alles schon in der EU-Richtlinie angelegt und ist dort ausdrücklich nachzulesen, meine Damen und Herren. Ich will das gerne in ganz großkoalitionärer Sachlichkeit vortragen, lieber Herr Kollege Rinderspacher. Das ist alles nachzulesen. Ich sage noch einmal: Das ist nicht bayerisches Landrecht, und das ist nicht irgendeine neue Erfindung aus dem bayerischen Innenministerium, sondern das ist eine EU-Richtlinie, die nach meiner Kenntnis auch keinen Widerspruch der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament erfahren hätte. Es ist ja auch nicht unvernünftig.
Jetzt ist es unsere Entscheidung, ob wir das in Deutschland einführen. Ich meine, es ist richtig. Die letzten Details müssen im Einzelnen erarbeitet werden. Ich sage nur noch etwas, was die Haft betrifft. Da hat es schon in der Tat andere Entwürfe aus dem Bundesinnenministerium gegeben. Ich habe dem Bundesinnenminister schon vor einer Weile auch persönlich gesagt, dass ich es für nicht notwendig halte, dass eine förmliche Haft vorgesehen ist, weil es sie im Flughafenverfahren auch nicht gibt. Das sollte man auch klarstellen. Ich sehe die Chance, dass wir da vielleicht gar nicht so weit auseinander sind.
Das Ganze hat – das will ich ausdrücklich unterstreichen, und das ist gleichzeitig eines der Hauptziele des Unternehmens – nur dann einen Sinn, wenn wir zu einer umfassenden Registrierung aller Personen kommen, die die Grenze illegal überschreiten. Entweder einer hat einen normalen Pass und ein EU-Visum oder dergleichen, oder er muss, wenn er das nicht hat, registriert werden. Das ergibt sich übrigens auch schon zwingend aus dem EU-Recht. Es ist kein guter und kein rechtmäßiger Zustand, dass im Moment immer noch eine gewisse Anzahl von Personen über die Grenze kommt und einreist, ohne richtig kontrolliert worden zu sein.
Wenn es zu einer umfassenden Registrierung kommt, wird – das ist klar – herausgefiltert, bei wem sich Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit oder eine offensichtliche Unbegründetheit des Asylgesuchs ergeben. Offensichtlich unbegründet im Sinne der EU-Richtlinie
sind sicher Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, vor allen Dingen zum Beispiel den Staaten des Westbalkans. Unzulässig – wohlgemerkt, schon nach dem EU-Recht unzulässig – sind insbesondere Asylanträge, für deren Bearbeitung nach der Dublin-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der EU zuständig ist. Diese Umstände können schon bei der Erstregistrierung schnell geprüft werden. Das ist der Sinn des Eurodac-Systems, bei dem jemand, dessen umfassende Registrierung wir haben, sofort seinen Fingerabdruck abgeben muss. Das Eurodac-System zeigt sofort an, ob jemand mit dem gleichen Fingerabdruck schon in einem anderen EU-Land registriert worden ist.
Da haben wir zum Teil aufgeregte Diskussionen über Dinge, die eigentlich selbstverständlich sind – Gott sei Dank, im Moment hier nicht, aber an anderer Stelle. Deswegen betone ich noch einmal: Aus dem EURecht ergibt sich unmittelbar, dass der Antrag desjenigen, der schon in einem anderen EU-Mitgliedsland einen Asylantrag gestellt hat und registriert worden ist, in einem anderen EU-Land – in diesem Fall bei uns – unzulässig ist. Das ist geltendes EU-Recht. Das ist auch keine bayerische Erfindung und keine Verschärfung, die wir etwa herbeiführen. Es ist geltendes EU-Recht. So reiht sich ein Punkt an den anderen. Eigentlich geht es nur darum, dass wir wieder einigermaßen EU-rechtmäßige Zustände herbeiführen. Wir haben jetzt eine Entwicklung von eineinhalb Jahren hinter uns, bei der sich immer mehr Situationen innerhalb der EU, auch in unserem Land, von dem geltenden Recht entfernt haben. Das ist weder für unser Land noch für die Flüchtlinge noch für sonst jemanden gut, und davon müssen wir wieder abkommen.
Deshalb werben wir dafür, dass Deutschland auf einer konsequenten Einhaltung des Dublin-Systems durch alle EU-Mitgliedstaaten besteht. Es kann nicht sein, dass sich die Flüchtlinge oder ein Teil von ihnen ihr bevorzugtes Asylland aussuchen. Das ist im EURecht nicht vorgesehen. Es ist auch nicht akzeptabel, wenn sich Staaten auf den Fluchtrouten nur als Transitländer betrachten, keine Registrierungen vornehmen und ihre Anstrengungen hauptsächlich darauf konzentrieren, wie sie die Weiterreise nach Deutschland bestmöglich organisieren können.
Um nicht nur eine Kontrolle, sondern auch eine Begrenzung des Zuzugs zu erreichen, sollten so viele Asylanträge wie möglich so schnell wie möglich im Landgrenzverfahren bearbeitet werden. Allerdings macht das Verfahren wenig Sinn bei Personen, bei denen keine Aussicht besteht, dass ihr Asylgesuch schnell bearbeitet und entschieden werden kann. Die
ser Personenkreis sollte daher nach der Registrierung wie bisher in das reguläre Asylverfahren gehen. Wir können darüber gern in einer der nächsten Ausschusssitzungen ausführlich diskutieren, Herr Kollege Rinderspacher. Ich bitte Sie jedoch schon heute, bei Ihren Kapazitätsberechnungen zu berücksichtigen, dass alle diejenigen, deren Asylanträge eine schwierige Abwägung erfordern, weil sie aus Ländern wie Irak oder Afghanistan kommen, nicht in der Transitzone verbleiben. Dort findet in diesen Fällen nur die Registrierung mit Fingerabdruck etc. statt. Die Betreffenden werden gleich in die nächste normale Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. So geschieht es bereits in Bayern und anderen deutschen Ländern. Der Aufenthalt in der Transitzone ist in diesen Fällen, wie gesagt, nur für die Registrierung notwendig. Das wird sicherlich weiterhin für einige Personen gelten.
Lieber Herr Kollege Rinderspacher, ich will jetzt das Zahlenspiel nicht weitertreiben. Klar ist jedoch, dass es sich bei vernünftiger Betrachtung in der Praxis etwas anders darstellt als von Ihnen hier vorgetragen.
Diejenigen, deren Asylverfahren geprüft werden muss, werden sofort weitergeleitet, bleiben also nicht in der Transitzone. Schon aus diesem Grund fallen die Zahlen völlig anders aus. Wird festgestellt, dass für einen Asylsuchenden ein Landgrenzverfahren sinnvoll ist, dann leitet die Bundespolizei ihn in die Unterbringungseinrichtungen der Transitzonen weiter. Dort entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem beschleunigten Verfahren über den Asylantrag. Hierfür steht nach Europarecht ein Zeitraum von maximal vier Wochen zur Verfügung. Das Bundesamt muss mit seinen entsprechenden Kapazitäten dafür sorgen, dass eine Entscheidung innerhalb von vier Wochen – gegebenenfalls inklusive Rechtsschutzverfahren – möglich ist. Nach Durchführung des Verfahrens wird der Betreffende zum Beispiel unmittelbar nach Österreich zurückgeschoben, was allerdings das Einverständnis Österreichs voraussetzt. Wenn es nicht vorliegt, dann wird jemand, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, unmittelbar in seinen Heimatstaat, zum Beispiel das Kosovo oder Mazedonien, zurückgeführt. Das geschieht bereits; die Zahl dieser Fälle würde sich allerdings wesentlich erhöhen. Nach dem Dublin-System würde die Rücküberstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat erfolgen.
Lieber Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben vorhin die alte Frage nach der Situation in Griechenland aufgeworfen. Natürlich wird im Moment niemand nach Griechenland zurücküberstellt; das ist keine Frage. Da Herr Kollege Pfaffmann es angesprochen hat, will ich aber hinzufügen: Es ist bedauerlich, dass die EU es jahrelang hingenommen hat, dass in einem EU-Mitgliedstaat Zustände herrschen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als unzumutbar für Flüchtlinge anzusehen sind. Die EU hat jahrelang nichts dafür getan, diesen Zustand zu beenden. Jetzt kümmert man sich darum.
Wir sind uns sicherlich einig, dass wir in der aktuellen Situation, insbesondere in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, kaum erwarten können, dass Griechenland Millionenbeträge in die Erstellung neuer Flüchtlingsunterkünfte investiert. Dann soll die EU das bezahlen! Es ist sinnvoll, dass die Hotspots in Italien und in Griechenland entstehen, damit dort die Prüfung stattfinden kann. Wir begrüßen es, dass der erste Hotspot auf Lesbos errichtet wird. Damit brauchen die Flüchtlinge nicht erst die gesamte Ägäis zu überqueren. Auf Lesbos, also gleich nach Verlassen der türkischen Küste, findet dann die Prüfung statt. Wir müssen zu einem Verfahren kommen, das es ermöglicht, Flüchtlinge, deren Antrag unbegründet ist, von dort aus unmittelbar zurückzuschicken.
Das wäre im Sinne des Dublin-Rechts und des Schengen-Rechts. Dessen Geltung muss wieder sichergestellt werden.
Herr Kollege Pfaffmann sollte allerdings bedenken, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Griechenland das einzige Mitgliedsland der EU ist, in das niemand zurücküberstellt werden darf.
Es gibt noch 26 andere EU-Länder. Nach der Rechtsprechung ist die Rücküberstellung dorthin nach wie vor zulässig. Von dieser Möglichkeit sollte Deutschland tatsächlich Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren, um das von uns vorgeschlagene Verfahren so effektiv wie möglich zu gestalten, sollte es ausschließlich in der Hand des Bundes liegen. Das gilt für die Registrierung und das beschleunigte Asylverfahren. Sinnvollerweise sollte der Bund in diesen Fällen gleich für die Unterbringung und die Rückführung zuständig sein. Wir müssen gerade bei einem so eilbedürftigen Verfahren ein Nebeneinander verschiedener Zuständigkeiten vermeiden.
Wird das Verfahren richtig durchgeführt, brauchen wir in der Tat keine Zäune zu errichten. Entscheidend wird sein – liebe Kolleginnen und Kollegen, so war es auch 1993 –, dass Regeln nicht nur gesetzt, sondern auch durchgesetzt werden. Nachdem CDU/CSU und SPD 1993 den Kompromiss, der die Änderung des Grundgesetzes beinhaltete, geschlossen hatten, gingen schon nach wenigen Monaten die Flüchtlingsbzw. Asylbewerberzahlen massiv nach unten. Die Lage entspannte sich deutlich.
Wir erarbeiten nicht ein Konzept, dessen Umsetzung zehn Jahre Zeit hat. Sinn des Ganzen ist es, in einem überschaubaren Zeitraum einen Zustand herbeizuführen, der von denjenigen, die überlegen, ob sie sich auf den Weg begeben sollten, als klares Signal verstanden wird, dass dies keinen Sinn hat, insbesondere dann nicht, wenn sie aus einem Balkanstaat kommen. Jeder, der von dort kommt, muss wissen, dass er keine Bleibeperspektive in der Bundesrepublik Deutschland hat. In die meisten anderen EU-Länder wollen sie erst gar nicht. Wenn wir dieses Verfahren konsequent umsetzen, werden sich viele – dessen bin ich mir sicher; so war das in der Vergangenheit andernorts auch – erst gar nicht auf den Weg machen. Das ist das Ziel unserer Konzeption. Deshalb ist es sinnvoll – ich wiederhole es –, jetzt an der Umsetzung zu arbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit einer sorgfältigen Registrierung auch erreichen, dass ein vorhin zu Recht angesprochener Missstand beendet wird. Wir müssen verhindern, dass sich Flüchtlinge einfach so auf den Weg machen, das heißt plötzlich aus den Warte- oder Unterkunftsbereichen verschwinden, und am Ende niemand mehr weiß, wo sie sind.
Auch wenn das dem einen oder anderen als Formalie erscheinen mag, so will ich doch auf Folgendes hinweisen: Wer keinen Pass mit einem gültigem Visum für die Bundesrepublik Deutschland hat, kann sich aus der Illegalität nur dadurch befreien, dass er einen Asylantrag stellt. Jemand, der weder ein Visum für unser Land hat noch an der Grenze einen Asylantrag stellt, hält sich illegal in unserem Land auf.
Das ist übrigens wiederum keine deutsche Besonderheit; das ist in jedem Land der Welt so. Andere Länder sorgen konsequent für die Einhaltung dieser Regelung. Das wissen Sie alle genau. Wenn Sie heute in ein Land wie die USA einreisen und in New York oder Washington am Flughafen ankommen, werden Sie erst dann hineingelassen, wenn Sie einen Pass mit
einem gültigen Visum für die USA haben. Wenn Sie das nicht haben, dann dürfen Sie den nächsten Flieger besteigen, der Sie nach Europa zurückbringt. Ähnlich ist es in China, Australien und anderswo. Wir müssen auch in dieser Hinsicht bei uns einen Zustand wiederherstellen, der in der ganzen übrigen Welt selbstverständlich ist.
Wir stehen in engem Kontakt mit der Bundesregierung, ich mit dem Bundesinnenministerium. Die Details werden ausgearbeitet und sicherlich in der Großen Koalition in Berlin besprochen. Ich werbe sehr dafür, dass wir zu einer vernünftigen, konkreten Regelung kommen.
Ich werde gerne gemeinsam mit meinen Mitarbeitern in der nächsten Sitzung des Innenausschusses unsere Vorstellungen für Landgrenzverfahren und Transitzonen noch detaillierter erläutern, falls noch Fragen offengeblieben sind. Damit haben wir überhaupt keine Probleme. Wir wollen eine sehr detaillierte Regelung erreichen.
Ich werbe an dieser Stelle nochmals dafür, dass wir einen Konsens finden und die notwendigen Maßnahmen konsequent umsetzen. Wir müssen jetzt handeln. Dies ist im Rahmen unserer Verfassung möglich. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind jenseits von Änderungen des Grundgesetzes umsetzbar. Solche Änderungen sind dafür nicht notwendig. Auch das EU-Recht eröffnet uns zahlreiche Möglichkeiten. Wir müssen alle Handlungsspielräume ausschöpfen und konsequent handeln. Dafür haben wir allerdings nicht jahrelang Zeit, sondern wir müssen die Umsetzung innerhalb von wenigen Wochen auf den Weg bringen. Daran arbeiten die Staatsregierung und auf jeden Fall die Mehrheitsfraktion dieses Hauses.
Herr Staatminister, ich darf Sie bitten, für zwei Zwischenbemerkungen noch einmal an das Rednerpult zu kommen. Zunächst Herr Kollege Rinderspacher, bitte.
Herr Minister, gestatten Sie mir zunächst die Anmerkung: Ich finde, dass die Große Koalition durchaus gute Arbeit leitet; das meine ich ganz im Ernst. Hier in Bayern wird öfters der Eindruck erweckt, insbesondere von Ihnen, die Große Koalition sei mit Blick auf die Flüchtlingspolitik nicht handlungsfähig. Wir haben erst in der letzten Woche ein großes Asylpaket geschnürt, und ich finde,
es hätte in Ihrer Rede zumindest am Rande das eine oder andere Mal anklingen dürfen, dass Berlin durchaus handelt.
Wer für sich in Anspruch nimmt, dass zwar in Berlin alles beschlossen wird, aber unsere Vorschläge aus Bayern des Rätsels Lösung sind, der hat nun einmal auch die Pflicht zu liefern.
Deshalb und weil Sie sagten, Sie wollten sich an den Spielchen über Kapazitätszahlen nicht beteiligen, sage ich Ihnen: Doch, Sie müssen sich daran beteiligen; denn Sie sind der Innenminister dieses Landes.
Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender sagt, es sind 240.000 Flüchtlinge hereingekommen und Sie permanent, auch in Pressegesprächen den Eindruck erwecken, Sie wollten den Flüchtlingsstrom an der Grenze bereits aufhalten, dann haben das Parlament und die bayerische Öffentlichkeit schon ein Anrecht darauf zu erfahren: Wie viele kommen jetzt durch, ins normale Asylverfahren? Wie viele werden mutmaßlich abgewiesen, und wie viele bleiben mutmaßlich über einen kürzeren oder längeren Zeitraum in den Transitzentren? - Da müssten wir von Ihnen auch einmal eine Hausnummer erfahren. Wie viele dieser Zentren brauchen wir denn? Wenn nicht für 240.000, aber für 150.000 oder für 100.000 oder für 80.000 oder für 20.000 oder gar nur für 10.000?
Sie sagen, Sie wollen sich an den Spielchen nicht beteiligen, aber Sie sind auch im Gespräch mit dem Bundesinnenminister. Dabei wird das ja eine Rolle spielen; denn Sie müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass nicht nur juristisch alles sauber ist. Das war auch gar nicht unsere Frage, sondern wir fragen: Ist das Konzept der Transitzentren durchführbar, ist es praktikabel? - Das ist unsere Fragestellung, weil wir die Sorge haben, dass wir an den bayerischen Außengrenzen dadurch nicht mehr Ordnung bekommen, sondern mehr Unordnung, nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Unsicherheit, mehr Stress für alle Beteiligten, für die Bundespolizei, die bayerische Polizei, die Ehrenamtlichen und die Flüchtlinge selbst. Und das – darin sind wir uns sicherlich völlig einig – wollen wir alle nicht.