Danke schön, Herr Muthmann. – Frau Zacharias, das war eine Zwischenbemerkung. Daher darf Herr Muthmann selbst entscheiden, ob er die Frage beantwortet oder nicht.
(Zuruf der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD) – Gegenruf des Abgeordneten Alexander Muthmann (FREIE WÄHLER))
Ich bin genau der richtige Redner für Tumult. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Zacharias hat genau das Richtige gefragt. Lieber Alex, ich bin schon verwundert, mit welcher Politikerantwort du das abgeschüttelt hast. Es ist richtig, Frau Zacharias: Die Informationen lagen uns nicht vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Juli haben wir von der Finanzverwaltung eine dreiseitige Vorlage bekommen, in der es um einige Grundstücke in München ging, die für die Staatsbauverwaltung verwendet werden sollen, um den Bau von Wohnungen für Staatsbedienstete zu ermöglichen.
Wir haben dem zugestimmt – das gebe ich gern zu –, weil wir im Haushaltsausschuss den Fokus auf den Neubau von Wohnungen auch für Staatsbedienstete legen. Wir haben nicht gewusst, dass Oberwiesenfeld damit erledigt sein würde.
Das ist genau der Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Darüber wurde hier ein bisschen larmoyant hinweggegangen. Das kann ich so nicht stehen lassen. Deswegen werden wir dem Antrag der SPD so nicht zustimmen. Mit der IMBY war nämlich etwas anderes ausgehandelt worden: der Verkauf.
Lieber Kollege Weidenbusch, jetzt stellt sich die Frage, ob wir in München überhaupt noch etwas für den sozialen Wohnungsbau tun können; denn die Situation auf dem Markt besagt etwas anderes. In München herrscht wohl der Markt. Ich kann nur an das Hotel Biss erinnern, das dem Markt geopfert wurde. Das Grundstück, das "Biss" nicht bekommen hat, hat derjenige bekommen, der am meisten dafür geboten
hat. Er hat es bis heute noch nicht bebaut, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Das ist also zumindest das, was der Markt so hergibt. Wir müssen schon mal hinterfragen, ob in München künftig überhaupt noch Neubau im sozialen Wohnungsbau möglich ist.
Ich habe es im Haushaltsausschuss schon einmal gesagt: Bei uns in der Stadt Aschaffenburg ist es Usus, dass man Erbbauberechtigen ermöglicht, ihr Erbbaurecht durch Kauf in Besitz umzuwandeln, wenn sie merken, sie könnten das – natürlich zu einem Preis, der sozial angepasst ist. Das wäre genau der Preis gewesen, der mit der IMBY, der Immobilien Freistaat Bayern, ausverhandelt war. Deswegen ist eigentlich über etwas ganz anderes zu reden, nämlich über die Frage, wie seitens der Staatsverwaltung mit der Baugenossenschaft umgegangen wurde. Das darf man schon mal laut sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist so, ich bin kein Münchner Abgeordneter; ich habe jetzt zur Kenntnis nehmen dürfen, dass mit der Baugenossenschaft Oberwiesenfeld weiterhin Gespräche laufen. Mich freut, dass die Tür nicht zu ist. Die Wohnungen – das wurde von Kollegen schon festgestellt – werden nicht verkauft; die Mieter sind sicher. Die Stadibau, die Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern, wird niemanden hinausklagen. Neue Mieterinnen und Mieter wird es nur sukzessive geben, wenn eben Mieter freiwillig rausgehen. Von daher ist das erstmal eine gute Lösung.
Allerdings ist dieser Grund natürlich hoch attraktiv; das muss gesagt werden. Das wissen wir alle. Wer sich die Bilder angeguckt hat, wer das Gelände kennt, weiß: Da ist noch viel Platz für Nachverdichtung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden in den nächsten Monaten und Jahren sehr genau hinschauen müssen, wie denn dort gearbeitet wird, wie nachverdichtet wird, ob die Qualität des Viertels weiterhin erhalten bleibt. Das ist unsere Aufgabe im Haushaltsausschuss; jetzt sind wir, glaube ich, endgültig wach geworden.
Danke schön, Herr Mütze. Bitte bleiben auch Sie noch am Redepult. Es gibt eine weitere Zwischenbemerkung des Kollegen Kränzlein.
Herr Kollege Mütze, geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass man bei der Bewertung eines Grundstücks nicht auf den Preis kommen kann, den Herr Weidenbusch genannt hat, weil zu berücksichtigen ist, dass in dem Kaufvertrag für die Staatsbediensteten ein Wohnrecht auf Dauer
festgeschrieben wird? - Wenn ich eine Wohnung kaufe und jemand anderem dort ein lebenslängliches Wohnrecht gebe, ist der Wert der Immobilie deutlich anders, als wenn ich sie ganz allein für mich nutzen kann. Das hat Herr Weidenbusch zum Beispiel überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist sogar in Artikel 69 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern ausdrücklich festgehalten. Dort steht:
In einem Gebiet, in dem wir Marktversagen bei preiswerten Wohnungen haben, ist das genau der richtige Artikel. Es täte uns allen gut, wenn wir entsprechend handeln würden. Stimmen Sie dem zu?
Ja, lieber Kollege Kränzlein, liebe Kolleginnen und Kollegen: 25 % der Wohnungen sind heute schon an Staatsbedienstete vermietet. Das bedeutet: Wenn man das gesamte Gelände verkauft, hat man einen Wertverlust von mindestens einem Viertel. Von daher ist der Preis von 80 Millionen Euro, den der Kollege Weidenbusch genannt hat, sicher nicht realistisch; das wollen wir mal so festhalten.
Vielen Dank, Herr Mütze. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte. – Das ist die CSU-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Enthaltung bei der CSU. Danke schön. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich komme nun zurück zum Tagesordnungspunkt 6, Dringlichkeitsanträge, und dort zum dritten Dringlichkeitsantrag, dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN betreffend "Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen" auf Drucksache 17/8934. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt, wie Sie alle wissen; diese führen wir jetzt durch. Die Urnen sind bereitgestellt. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten Zeit!
Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Kolleginnen und Kollegen, für die nächsten Tagesordnungspunkte werden wir circa eine halbe Stunde brauchen. Die letzten Punkte der heutigen Tagesordnung, das große Paket der Nummern 11 mit 20, werden wir nicht mehr aufrufen können. Wir verschieben sie daher auf die nächste Sitzung.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Klaus Adelt, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Kommunen entlasten, Bürger und Umwelt schützen: Härtefallregelung zur Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserleitungen zügig einführen. (Drs. 17/7386)
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Härtefallregelung zur Sanierung von Wasserverund Abwasserentsorgungsanlagen umsetzen (Drs. 17/7412)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Nikolaus Kraus u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Fakten schaffen: Sanierung von kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen ab 2016 wieder fördern! (Drs. 17/7363)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. - Der erste Redner steht schon lange da. Ich bitte alle, die sich unterhalten möchten,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit drängt, nicht nur heute Abend, und das Wasser steigt, zumindest in den Abwasserkanälen,
aber leider nicht in den Wasserleitungen, wo es steigen sollte. Wir müssen uns dringend darüber unterhalten, wie die RZWas fortgesetzt werden soll; denn viele Gemeinden stellen derzeit ihre Haushalte auf und müssen Planungssicherheit für Verfahren haben und wissen, ob sie Förderung erhalten können. Dabei stellt sich die Frage,
wie es mit der Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen in den Haushalten aussieht. 15,7 % aller unserer Kanäle sind kurz- oder mittelfristig zu sanieren, was einem Betrag von 900 Millionen Euro entspricht. Rechnet man die Wasserleitungen dazu, kommt man auf 1,2 Milliarden Euro.
Das Problem ist erkannt worden, sogar von allen Parteien, auch von der Staatsregierung. So ist vorgesehen, im nächsten Haushalt 30 Millionen Euro für die Härtefallregelung bereitzustellen. Stellen wir gegenüber: 30 Millionen Euro werden bereitgestellt, aber 1,2 Milliarden Euro werden benötigt, das heißt, das Viertausendfache. Es ist klar, dass Kommunen und Bürger ihren Beitrag dazu leisten müssen. Können dies aber alle Kommunen, alle Bürgerinnen und Bürger tun? – Nein. Deshalb soll, wenn es nach dem Willen der Staatsregierung geht, ab 2016 zügig eine Härtefallregelung eingeführt werden.