Ich habe bereits gesagt, dass wir Sanktionen für den Fall brauchen, dass das Gesetz nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird. Als Sanktion könnten wir uns vorstellen, dass für den Fall, dass das Gleichstellungsgesetz nicht umgesetzt wird, Einstellungen und Höhergruppierungen vom Einvernehmen der nächsthöheren Behörde abhängig gemacht werden. Wir brauchen außerdem eine Erweiterung der Teilzeitangebote für Vorgesetzte mit Leitungsaufgaben. Das Führen in Teilzeit ist möglich. Das ist längst bewiesen. Deshalb müssen wir mehr solcher Möglichkeiten für Frauen und für Männer schaffen. Wir brauchen Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz, und - das liegt mir ganz besonders am Herzen - wir müssen die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten verbessern. Wir müssen ihre Rechtsstellung, ihre Aufgaben klarer definieren. Natürlich müssen sie, wenn sie effektiv arbeiten sollen, bei Personalgesprächen dabei sein, und zwar nicht nur dann, wenn es die Betroffenen wünschen - aus Angst sprechen sie diesen Wunsch vielleicht nicht aus -, sondern es muss die Regel sein, dass sie dabei sind. Solche Änderungen schlagen wir in unserem Gesetzentwurf vor.
Wir brauchen auch eine erweiterte Mitsprache und Informationsrechte. Die Gleichstellungsbeauftragten müssen auf die Personalakten zugreifen können – auch das ist sehr wichtig –, damit sie im Vorfeld Bescheid wissen und den Frauen beiseite springen können.
Besonders wichtig ist auch: Wir müssen die Freistellung und die Rahmenbedingungen, unter denen Gleichstellungsbeauftragte arbeiten, endlich verbessern;
denn ohne Freistellung und ohne entsprechende Rahmenbedingungen ist die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten nicht möglich, nicht denkbar.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN möchte ich Folgendes sagen: Wir meinen, dass manche Vorschläge an der Sache vorbeigehen, obwohl wir in Teilen gleichwohl sehr nahe beieinander liegen, insbesondere beim Vorschlag, die Position eines Landesbeauftragten oder einer Landesbeauftragten zu schaffen. Wir meinen, dass dieser Vorschlag an der Sache vorbeigeht. Hier würden letztendlich neue parallele Verwaltungsstrukturen geschaffen, würde mehr Bürokratie geschaffen, würde die Stellung der Personalräte beschnitten. Ich habe erhebliche Zweifel, ob das ein richtiges Gleichstellungsinstrument ist.
Der Datenschutz – von dort wurden die Regelungen letztendlich übernommen – ist aus meiner Sicht eine andere Aufgabe als die Gleichstellung. Aus meinem Verständnis heraus muss die Gleichstellung bei der Behörde erfolgen; das muss aus einem Guss passieren. Die Gleichstellungskonzepte – das ist der Vorschlag in unserem Gesetzentwurf – sollen Teil der Personalführung werden. Sie sollen nicht extern, nicht von außen beurteilt werden, sondern letztendlich intern in den Behörden. Wir meinen deshalb, derartige Parallelstrukturen zu schaffen, ist wenig hilfreich
Ich weiß von der Frau Ministerin und auch von Kolleginnen aus der CSU, dass sie letztendlich die Gleichstellung voranbringen wollen. Ich weiß aus den Gesprächen bei Frauenverbänden – ich sehe jetzt Frau Heckner an, wir waren gemeinsam bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft – und auch aus den Gesprächen beim Bayerischen Landesfrauenrat, dass es viele gibt, die die Gleichstellung voranbringen wollen. Ich möchte Ihnen gerne vorschlagen, dass wir uns jetzt, 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in Bayern, zusammensetzen und ausloten, welche Vorstellungen wir gemeinsam umsetzen können. Das ist ein Angebot von meiner Seite, und ich würde mich freuen, wenn es angenommen wird.
Danke schön, Frau Kollegin. – Damit sind die beiden Gesetzentwürfe begründet worden. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erster Redner hat der Herr Kollege Thomas Huber von der CSU das Wort. Bitte schön Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es gehört zu meinen politischen Grundüberzeugungen, dass man neue Gesetze nur dann machen sollte, wenn sie auch tatsächlich notwendig sind und für die Gesellschaft einen echten Mehrwert bringen. Schon der berühmte Staatstheoretiker Montesquieu hat vor über 200 Jahren festgestellt: Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch. Ich ergänze: Und überflüssige Gesetze tun selbstverständlich auch den bestehenden an ihrer Wirkung Abbruch. Wer deshalb wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ein komplett neues Bayerisches Gleichstellungsgesetz will, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ein ebensolches überflüssiges Gesetz schaffen zu wollen.
Liebe Frau Strohmayr, Ihr Angebot werden wir aufgreifen, aber ich möchte schon sagen: Reden Sie doch bitte das bestehende Gesetz nicht so schlecht. Das seit 1996 bestehende Bayerische Gleichstellungsgesetz hat sich zweifelsohne bewährt. Es hat den rechtlichen Rahmen für die großen Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den vergangenen zwei Jahrzehnten geschaffen, und es schafft auch jetzt und in der Zukunft den rechtlichen Rahmen dafür, dass diese Fortschritte weitergehen können. Wir brauchen deshalb weder ein neues Gesetz noch, wie von der SPD gewünscht, eine Novellierung dieses Gesetzes.
Es ist vielleicht der wichtigste Erfolg unserer Gleichstellungspolitik, dass wir es in den vergangenen Jahr
zehnten geschafft haben, sehr vielen Frauen in Bayern den Weg in den Beruf zu ermöglichen. Dabei liegen wir auch im bundesweiten Vergleich weit vorne und brauchen den Vergleich mit SPD-regierten Ländern nicht zu scheuen. Einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung "Wegweiser Kommune" zufolge liegt die Frauenbeschäftigungsquote in NordrheinWestfalen bei lediglich 47,5 % und damit unter allen deutschen Ländern ganz weit hinten. In Bayern liegt sie bei 55 %, das ist der Spitzenwert aller westdeutschen Länder. Insgesamt sind in Bayern fast 72 % der Frauen erwerbstätig. Auch das ist mehr als der Bundesdurchschnitt von circa 68 %.
Wie richtigerweise angesprochen wurde, ist bei der Gleichstellung von Frauen und Männern selbstverständlich gerade auch der öffentliche Dienst gefordert. Frau Strohmayr, mit einer Quote von 36,5 % von Frauen in Führungspositionen geht der Freistaat Bayern bereits als Vorbild voraus.
Vor der Sommerpause wurde darüber hinaus mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern die Spitzenposition und die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes in Bayern weiter gestärkt. Wir bieten damit weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen, gehen aber durch die Ausweitung der individuellen Flexibilisierungsmöglichkeiten noch besser auf die persönlichen Bedürfnisse ein und verbessern zudem die Karrierechancen von Frauen.
Das gilt insbesondere für die von uns neu eingeführte sogenannte fiktive Laufbahnnachzeichnung. Ich finde, sie ist ein echter Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; denn ausgehend von der letzten periodischen Beurteilung wird künftig bei Pflegezeiten, Elternzeiten oder familienpolitischen Beurlaubungen, aber auch bei Freistellungen wegen einer Tätigkeit im Personalrat, als Gleichstellungsbeauftragter oder Vertrauensperson die Laufbahn entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung vergleichbarer Beamten fortgeschrieben. Mit dieser Neuregelung ist auch eine Beförderung während der Beurlaubung und Elternzeit möglich, und auf diese Weise fördern wir insbesondere das berufliche Fortkommen von Frauen. Familie und Karriere sind also so künftig wesentlich leichter zu vereinbaren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, eine wirkliche Chancengleichheit von Frauen und Männern lässt sich aber nur dann herstellen, wenn wir gute – oder noch besser: – sehr gute Rahmenbedingungen für Familien schaffen; denn vor allem das erleichtert es gerade den Frauen, zu arbeiten und sich gleichzeitig Zeit für die Familie zu nehmen. Im Übrigen gilt das
natürlich auch für uns Männer. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird deshalb auch seit Langem vom Freistaat Bayern massiv unterstützt, zum Beispiel durch den Ausbau der Kinderbetreuung, behördeneigene Kindergärten und -krippen oder die Förderung einer familiengerechten Arbeitswelt. Ich nenne hier nur flexible Arbeitszeitmodelle, familienpolitische Teilzeit, Teilzeit auch in Führungspositionen, Telearbeitsplätze - wo sie möglich sind -, die Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern an einigen Dienststellen oder die Verbesserung des Wiedereinstiegs in den Beruf und nicht zuletzt die Förderung von gleichstellungs- und frauenpolitischen Projekten.
Ich möchte wegen der zentralen Bedeutung gerade dieses Punktes für die Chancengleichheit betonen, dass wir in Bayern den Ausbau der Kinderbetreuung mit rund einer Milliarde Euro massiv vorangetrieben haben; dies werden wir konsequent fortsetzen. Das gilt auch für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den bayerischen Schulen, der große Fortschritte macht: Bis 2018 wird es für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahren ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen unseren Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit setzen wir von der CSU aber nicht auf Zwang und schon gar nicht auf ein neues Gesetz, sondern vor allem auf einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft. Wir motivieren unsere Unternehmen zu besseren Chancen für Frauen, zum Beispiel durch den Familienpakt Bayern, den wir mit der bayerischen Wirtschaft geschlossen haben, und sensibilisieren sie für den Abbau bestehender Benachteiligungen, und seien sie noch so klein. – Ja, Frau Strohmayr, wir sind von der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern noch immer ein gutes Stück entfernt, ihr aber doch wesentlich näher als viele andere deutsche Bundesländer und andere europäische Länder. Meine Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landtagsfraktion und ich persönlich sind davon überzeugt, dass wir diesen Weg konsequent weitergehen müssen; das werden wir tun, und dafür brauchen wir kein neues Gesetz, auch keine Novellierung des bestehenden Gesetzes. Wir sind aber gerne bereit, mit Ihnen, liebe Frau Osgyan, liebe Frau Strohmayr, und den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition darüber zu diskutieren, wie wir diesen Weg weitergehen können. Deswegen plädieren wir für eine Verweisung der beiden Gesetzentwürfe in den federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Huber, mich hat etwas überrascht, dass Sie dafür plädieren, die Gesetzentwürfe in den federführenden Ausschuss zu verweisen. Ich dachte, das gehe mehr oder weniger automatisch.
(Thomas Huber (CSU): Das kann man doch unterstützen! – Ingrid Heckner (CSU): Wir wollen dort intensiv diskutieren!)
Meine Damen und Herren, das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Tat zwanzig Jahre alt. Ich meine aber, seine Ziele – die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst, die Erhöhung der Anteile der Frauen, die Sicherung der Chancengleichheit, der Bewusstseinswandel von Personalverantwortlichen – auch ein wichtiger Punkt -, die Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitmodelle, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Telearbeit – werden vom bestehenden Gesetz ganz gut erfüllt. Das heißt nicht, dass es nach zwanzig Jahren keinen Reparatur- oder Ergänzungsbedarf gibt. Das ist nicht ausgeschlossen. Aber ich denke, das Gesetz ist nicht per se schlecht.
Die Gleichstellung ist natürlich ein wichtiges politisches Ziel, und ich stimme Ihnen, Frau Strohmayr, und der Kollegin Osgyan zu: Der öffentliche Dienst hat in der Tat Signalwirkung und Vorbildfunktion. Kollege Huber hat darauf hingewiesen. Ich meine auch, dass das erst am 8. Juli dieses Jahres gemeinsam beschlossene Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern wirklich ein großer weiterer Schritt war. Und da berufe ich mich auf meine Kollegin Gottstein, die hier an dieser Stelle immer wieder völlig zu Recht in Übereinstimmung mit unserer Fraktion sagt: Die beste Frauenförderung ist die Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Arbeitsplätze.
Beide Gesetzentwürfe entsprechen ziemlich genau dem – ich habe das nicht auf das letzte Komma austariert -, was wir in der letzten Legislaturperiode schon hatten. Der SPD-Entwurf hat nicht lauter unzutreffende Ansätze, aber wir denken, er ist doch zu sehr nur auf die Frauen ausgerichtet. Sie gehen immer noch von der Vorstellung aus, dass immer nur die Frauen benachteiligt sind; das stimmt in vielen Fällen. Aber mittlerweile gibt es im öffentlichen Dienst auch Bereiche, in denen die Männer unterrepräsentiert sind. Das
wird in Ihrem Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt. Die GRÜNEN sind da schon ein Stück weiter; sie berücksichtigen das wenigstens in ihrem Gesetzentwurf.
Für problematisch halte ich die Definition der Unterrepräsentanz. Soll das bedeuten, dass permanent Strichlisten geführt werden müssen? Was ist mit dieser Quote, wenn eine Frau wegen Krankheit, Mutterschutz oder was auch immer ausscheidet oder länger ausfällt? – Wir halten diesen Gesetzentwurf für eine Aufblähung der Bürokratie wie schon in der letzten Legislaturperiode. Das Gleiche gilt für den GRÜNENGesetzentwurf. Ich nenne als Beispiel, dass die kleinen Gemeinden auch verpflichtet werden sollen; das schießt nach unserer Meinung weit übers Ziel hinaus.
Diese gesetzliche Regelung zielt natürlich zuerst auf den öffentlichen Dienst; hier gilt selbstverständlich immer noch der Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung. Da brauchen sich die Frauen nicht zu verstecken: Wir haben viele hoch qualifizierte Frauen; Frauen haben nämlich bekanntlich die besseren Schulabschlüsse. Das spiegelt sich im öffentlichen Dienst wider und zeichnet sich auch mehr und mehr in der Zahl der Führungspositionen ab, die Frauen erreichen. Dass manche Positionen immer noch nicht mit Frauen besetzt sind, hat vielerlei Gründe. Ich glaube nicht, dass es ausschließlich mit der absichtlichen Diskriminierung von Frauen zu tun hat. Ich sehe hier nicht den Änderungsbedarf, wie er in beiden Gesetzentwürfen vorgetragen wird. Man kann und muss wohl darüber nachdenken, die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten – oder -tinnen? – auszubauen. Für den Kündigungsschutz sehe ich keine große Notwendigkeit; denn wir sind im öffentlichen Dienst. Ich glaube auch aufgrund meiner Erfahrung nicht, dass recht viele Gleichstellungsbeauftragte – bitte denken Sie sich selber die gendermäßig korrekte Endung dazu –
Angst vor einer Kündigung haben, weil sie sich für ihre Aufgabe einsetzen. Im öffentlichen Dienst ist das im Grunde genommen nicht der Fall, denke ich. Insgesamt bleibt es bei dem, was wir in der letzten Legislaturperiode hatten: Wir halten beide Gesetzentwürfe nicht für zielführend, weil die Bürokratie darin zu sehr betont wird. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die beiden Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Bernhard Seidenath, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (Drs. 17/8893) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist der Kollege Tomaschko von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen der wohl wichtigsten Bereiche in Bayern, und ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, um mich bei den Hilfsorganisationen und ihren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften und den Zweckverbänden für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung zu bedanken. Sie stellen zu jeder Tages- und Nachtzeit eine hervorragende notfallmedizinische Versorgung unserer Bevölkerung sicher.
In unserer globalisierten Welt ist nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit entscheidend für Wohlstand und Zufriedenheit, vielmehr gehört auch ein hohes Maß an Sicherheit zu den wichtigsten Standortfaktoren, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger in Bayern prägen und bestimmen. Diese Sicherheit zu erhalten und weiter auszubauen, gehört zu den größten und wichtigsten Zukunftsaufgaben, die wir auch hier im Bayerischen Landtag zu gestalten haben. Bei der Sicherheit liegt der Freistaat Bayern im bundesweiten Vergleich traditionell an der Spitze. Diese Führung können wir nur im Team als starkes Netzwerk erreichen. Feuerwehren, Hilfsorganisationen, THW, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei arbeiten mit dem Freistaat, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen.
Bayern sorgt für einen schnellen und leistungsstarken Rettungsdienst. Wir fördern allein in den Jahren 2015 und 2016 Investitionen der Berg- und Wasserrettung mit insgesamt 17 Millionen Euro und investieren rund 11 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Integrierten Leitstellen. Zudem haben wir 2013 die Retterfreistellung auf den Weg gebracht. Die freiwilligen Helfer der Hilfsorganisationen erhalten damit Anspruch
sowohl auf Freistellung von der Arbeit als auch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erstattung des Verdienstausfalls, wenn sie von der Integrierten Leitstelle zu einem Notfalleinsatz gerufen werden.
Wir führen gegenwärtig Gespräche mit dem Ziel, diese Regelung auszuweiten. Wir untersuchen, welche weiteren Personengruppen integriert werden können, weil wir ein deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung gegenüber allen, die im Rettungsdienst tätig sind, setzen wollen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes bringen wir eine wichtige Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in allen Regionen Bayerns auf den Weg. Zum 1. Januar 2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz löst der Bundesgesetzgeber den bisherigen Rettungsassistenten durch den neuen Gesundheitsfachberuf des Notfallsanitäters ab. Damit ist eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen worden. Das derzeit geltende Ausbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1989. Die Neuregelung umfasst eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Sie enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und legt Qualitätsanforderungen an die Schulen und die Einrichtungen der praktischen Ausbildung fest. Als neue Berufsbezeichnung wird die der Notfallsanitäterin bzw. des Notfallsanitäters eingeführt.