Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Freller, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Ich kann jedes Wort Ihrer Rede nur unterstreichen und Ihnen zustimmen. Wir alle haben eine besondere Verantwortung für die israelitische Kultur hier in Bayern, aber auch in Israel. Zu unserem Staatsverständnis gehört, dass wir diese Verantwortung wahrnehmen und auch tragen. Es macht höchst
betroffen, wenn der Antisemitismus in Deutschland und Bayern wieder erstarkt und die Sicherheitslage gefährdet. Wir müssen vorsichtig sein; denn die israelitische Kultur und Kultusgemeinde sind wahrlich ein Seismograph dafür, wie es um unsere Gesellschaft bestellt ist. Sie sind ein Seismograph für die freiheitliche Ordnung und die Offenheit unserer Gesellschaft. Deswegen sind wir aufgerufen, für ihre Sicherheit zu sorgen.
Meine Damen und Herren, die israelitische Kultur und der mosaische Glaube bilden neben der christlichen Kultur und der antiken Kultur und Philosophie die Grundlagen für den Wertekanon in unserer westlichen Welt. Wenn wir über Werte sprechen, müssen wir fragen, um welche Werte es geht und woher sie kommen. Werte gehen aus der Geschichte sowie aus Geschichten, die tradiert werden, hervor. Diese Werte fließen in Gesetze und Normen ein. Deswegen ist hier der zentrale Ort, da wir als Legislative auf dieser Wertebasis stehen und diese Werte in Normen gießen. Aus diesem Grund müssen wir besonders aufpassen.
Die israelitische Kultur trägt mit ihrer Geschichte und ihren Geschichten, die in der Thora, im Alten Testament, aber auch im Neuen Testament niedergeschrieben sind, zu unserem Wertekanon bei. Dazu gehören Werte wie die Freiheit. Das Buch Exodus ist ein Buch der Befreiung. Die Zehn Gebote stellen den Grundkanon für jedes gesellschaftliche Leben dar. Letztendlich ist das auch der Wert der Barmherzigkeit. An dieser Stelle sind wir gefordert und gefragt. Vor diesem Hintergrund können wir diesen Staatsvertrag nur gutheißen und unterstützen. Die Israelitische Kultusgemeinde hat eine große Aufgabe, wenn sie ihre eigene Geschichte und ihre Geschichten immer wieder weitergibt und weitererzählt. Am Schabbat wird die Geschichte dann zur Wahrheit. Die Geschichten werden an die Kinder weitergegeben. Das müssen auch wir machen. Wir müssen unsere Geschichte und unsere Geschichten weitergeben, damit diese Werte weiter erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren, eine Gesellschaft lebt durch den Dialog, lebt durch Begegnungen und lebt letztlich durch die Verschiedenheit. Das zeichnet eine offene und freiheitliche Gesellschaft aus. Meine Damen und Herren, wahre Kulturen sind nicht in sich verschlossen, sondern sind berufen, auf andere Kulturen freundschaftlich zuzugehen und ihnen zu begegnen, um dadurch neue Wirklichkeiten zu schaffen. Eine solche neue Wirklichkeit ist hier in München am Sankt-Jakobs-Platz geschaffen worden. Darauf können wir alle stolz sein. Wir können froh darüber sein, dass ein solcher Ort geschaffen worden ist.
Zum Abschluss möchte ich noch eine Bitte vortragen. Letzte Woche war ich in Israel und habe das Heilige Land bereist. Von Juden, Christen und Moslems bin ich immer wieder angesprochen worden: Erzähle, wenn du wieder zurückkommst, dass ihr hier sicher wart. Hier wird niemand bedroht. Erzähle zu Hause, dass ihr alle willkommen seid in Israel. Ihr könnt dorthin fahren. - Ich wünsche mir, dass wir zu allen mit mosaischem Glauben sagen können: Auch ihr seid hier sicher und willkommen. Daran müssen wir arbeiten. Jedem, der hier ist, müssen wir sagen: Einen großen Respekt und Dank dafür, dass ihr hier seid; denn ihr bereichert uns und unsere Gesellschaft, ihr gehört zu uns.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE begrüßen diesen Staatsvertrag ausdrücklich. Wir begrüßen ebenfalls ausdrücklich die Erhöhung der Mittel. Wir halten diese Erhöhung eigentlich für überfällig. Sie war schon lange nötig. Jüdisches Leben wollen wir in unserem Land in seiner ganzen Vielfalt fördern, unterstützen und stärken. Dies tun wir im Rahmen unseres bewährten Verständnisses von Staat und Kirche. Alle Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden gleichermaßen gefördert.
In der Tat ist es traurig, dass eine große Summe dieses Geldes für Sicherheitsmaßnahmen ausgegeben werden muss. Das wurde schon gesagt. Nach den vorherigen Einlassungen der Kollegen muss ich noch ein paar nachdenklichere Worte dazu sagen. Herr Kollege Freller, der Antisemitismus kommt eben nicht erst durch die Einwanderungsgesellschaft zu uns.
- Nein, ich sage es jetzt aber so. Er ist schon mitten unter uns. Er ist all die Jahre nie weg gewesen.
- Ich habe nicht falsch zitiert. Ich habe nur festgestellt, dass der Antisemitismus nicht erst durch die Einwan
derungsgesellschaft zu uns kommt. Er ist nie weg gewesen. Das haben wir all die Jahre auch immer gesagt. Das tut weh. Sie können mir glauben, das tut auch mir weh; denn auch in meiner Partei, auch in meiner Kirche, auch in meinen Kreisen, auch in meinen Bekanntenkreisen, auch unter Intellektuellen, unter einfachen Leuten und überall gibt es diesen Antisemitismus. Dessen Bekämpfung ist unsere gesellschaftliche Aufgabe. Angesichts dessen, was Sie beschrieben haben und ich ebenfalls als Gefahr sehe, möchte ich nicht Gefahr laufen, zu vergessen, dass wir auch den Splitter im eigenen Auge sehen und nachhaltig bearbeiten müssen. Das muss unser Anliegen sein. Wenn wir hier nicht dazu kommen, gemeinsam stärker gegen Rechtsextremismus und gegen Antisemitismus überall in unserer Gesellschaft, egal aus welcher Ecke er kommt, zu arbeiten, haben wir verloren. Auf Dauer können wir das jüdische Leben nicht so erblühen sehen, wie wir das gerne wollen.
In der Mehrzahl der Beiträge – das muss ich auch sagen – außerhalb der heutigen Debatte wird immer nur das christliche Abendland genannt.
- Ja, ich nehme Sie ausdrücklich aus, damit Sie sich nicht aufregen müssen. Herr Freller, das stimmt auch. Herr Freller sagt das immer. Sie wissen aber auch ganz genau, dass das nicht die Regel ist. Gerade in den letzten Monaten haben wir viel über das christliche Abendland geredet. Jeder, der diesen Begriff im Munde führt, muss sich darüber klar sein, dass er die jüdischen Wurzeln in diesem Moment vergisst. Ich muss ehrlich sagen: Ich persönlich lese aus der Bayerischen Verfassung diese Wurzeln leider nicht so stark heraus, wie Sie es eben betont haben. Ich lese sie nicht so stark heraus. Mir tut das weh. Da bin ich ganz bei Ihnen. Ich glaube, wir sind hier inhaltlich gar nicht auseinander. Die, die jetzt immer das christliche Abendland beschwören, müssen sich sagen lassen: Bitte vergesst nicht die jüdischen Wurzeln.
Jetzt möchte ich zum Staatsvertrag konkret noch ein paar Worte sagen. Ich möchte auch eine Bitte um Klarstellung oder spätere Berücksichtigung anbringen. In diesem Staatsvertrag geht es ganz stark um die Gleichbehandlung aller jüdischen Gemeinden. Die muss auch so sichergestellt sein, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgibt. Deshalb ist auch die Protokollnotiz, die auf die Ansprüche von Beth Shalom vor 2009 hinweist, wirklich zu begrüßen. Sie ist ein großer Fortschritt. Das ist richtig so gemacht. Fraglich ist nur, ob mit der im Staatsvertrag festgelegten Ver
teilung der Mittel die Gleichbehandlung aller jüdischen Gemeinden tatsächlich erreicht werden kann. Überlegt werden müsste, ob ein Sockelbetrag eingeführt werden muss oder ob die Mittel nur nach Mitgliederzahlen verteilt werden. Über diese Fragen müssen wir noch einmal nachdenken.
Es geht auch um den Religionsunterricht. Im Staatsvertrag wird für den Religionsunterricht eine Zuständigkeit der Israelitischen Kultusgemeinde für die Gemeinden in Oberbayern, also auch für Beth Shalom, formuliert. Hier sollte aber kein Unterordnungsverhältnis entstehen. Wir sollten deutlich klarstellen, dass ein solches Unterordnungsverhältnis damit nicht gemeint ist und dass auch Beth Shalom in Zukunft eigenverantwortlich und nicht unter der Kontrolle der Israelitischen Kultusgemeinde Religionsunterricht anbieten kann. So viel dazu.
Das sind ein paar Punkte, die besser hätten klargestellt werden können, wenn auch Beth Shalom in die Verhandlungen einbezogen worden wäre. Das wurde leider nicht getan. Beth Shalom wurde noch nicht einmal um eine Stellungnahme gebeten, als der Entwurf vorlag. Das hätte man machen müssen; denn damit wären ein paar unklare Formulierungen vermieden worden. Mehr dazu möchte ich gerne bei der Beratung im Ausschuss sagen. Insgesamt kann ich für uns noch einmal sagen: Wir begrüßen diesen Staatsvertrag, wir halten ihn für richtig, und wir werden ihm auch zustimmen.
Danke schön. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes (Drs. 17/8884) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist Herr Kollege Mistol.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Allerheiligen und der damit für viele gläubige Menschen selbstverständliche Besuch der Gräber zum Gedenken an verstorbene Angehörige sind gerade ein paar Tage her. Beim Anblick der
schön geschmückten Gräber sollten wir uns aber immer wieder vor Augen führen, dass der Stein für viele prächtige Grabmale noch immer unter schwierigen und schändlichsten Arbeitsbedingungen von Kinderhänden gebrochen wurde. Seit Jahren fordern wir GRÜNE, aber nicht nur wir GRÜNE, Grabsteine aus Kinderarbeit endlich aus den kommunalen Friedhöfen zu verbannen.
Bereits 2009, also vor sechs Jahren, hatte sich der Landtag einstimmig verpflichtet, die notwendige Rechtsgrundlage für den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen zu schaffen. Außer großen Ankündigungen und Versprechungen ist bisher nichts passiert, obwohl im Landtag und auch in der bayerischen Bevölkerung großer Konsens darüber herrscht, dass Produkte aus Kinderarbeit nicht länger geduldet werden. Das verdeutlicht zumindest die Chronologie der Initiativen aus den letzten sechs Jahren. Es hat schon einige gegeben, worauf ich jetzt nicht näher eingehen will.
Nur so viel: Ein Gesetzentwurf der SPD zu diesem Thema wurde von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, zuletzt mit der Begründung abgelehnt, er entspreche nicht den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts; Sie wollten zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Seither sind auch schon wieder zwei Jahre ins Land gezogen. Kommunen wie München oder Nürnberg, die in ihren Friedhofssatzungen Grabsteine aus Kinderarbeit bereits verboten haben, wurden damit unnötigerweise mehr als zwei Jahre im Regen stehen gelassen. Von dem von der Staatsregierung vor der letzten Sommerpause in Aussicht gestellten Gesetzentwurf fehlt weiterhin jede Spur. Dass wir GRÜNE deswegen mehr als ungeduldig sind, liegt auf der Hand. Dies hat uns nun veranlasst, erneut eine eigene parlamentarische Initiative zu ergreifen.
Kolleginnen und Kollegen, Regelungen, die es Friedhofsträgern ermöglichen, nur Grabmale zuzulassen, die in der gesamten Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, gibt es bereits seit einigen Jahren im Saarland und auch in Baden-Württemberg. Weil es derzeit an einem anerkannten Nachweissystem für Grabmale fehlt, hat die baden-württembergische Landesregierung ganz aktuell ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die bestehenden Vorschriften über die Nachweispflicht präzisiert. Unser Gesetzentwurf korrespondiert mit dieser neuen Regelung aus Baden-Württemberg.
Mit dem hier und heute vorgelegten Gesetzentwurf soll nun endlich auch im Freistaat eine Rechtsgrund
lage geschaffen werden, die Friedhofsträger zum Erlass von Satzungen ermächtigt, mit denen sie Grabmale aus Kinderarbeit verbieten und gleichzeitig Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis festlegen können. Dafür wird Artikel 9 des Bayerischen Bestattungsgesetzes entsprechend ergänzt. Zudem ist ein abgestuftes Verfahren für die Nachweisführung vorgesehen. Bei Grabmalen, die im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz hergestellt wurden, ist der Nachweis automatisch erbracht. Das Sozialministerium kann diesen automatischen Nachweis zudem auf weitere Länder ausdehnen, wenn diese den Anforderungen genügen. Als Zertifikate sind beispielsweise die Siegel von Fair Stone, der IGEP Foundation und XertifiX zu nennen. Wenn ein Händler diese Zertifikate nicht vorlegen kann, ist eine Zusicherung, dass er sich über den Ausschluss von Kinderarbeit vergewissert hat, erforderlich. Diese Zusicherung ist beispielsweise dann erbracht – so steht es in unserem Gesetzentwurf -, wenn sich der Händler vor Ort ein Bild gemacht hat oder wenn es im Herkunftsland ein entsprechendes Nachweisregime gibt, welches Kinderarbeit ausschließt. Damit werden vom Gesetzgeber Anforderungen gesetzlich verankert, die Friedhofsträgern und Steinmetzen gleichermaßen Rechtssicherheit bringen, die aber auch gleichzeitig den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung tragen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns keine weitere Zeit verlieren und lassen Sie uns endlich Nägel mit Köpfen machen, um dem schmutzigen Geschäft mit Grabsteinen aus Kinderhand ein für alle Mal das Wasser abzugraben.
Ich freue mich auf eine vertiefte Diskussion im Ausschuss. Vielleicht liegt bis dahin, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, auch der lange angekündigte Gesetzentwurf der Staatsregierung vor.
Danke schön. Jetzt eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach unserer Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Kollege Freiherr von Lerchenfeld.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, im Hohen Haus besteht absolut Einigkeit darüber, dass ausbeuterische Kinderarbeit mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen ist. Dies gilt auch bei Grabsteinen und Grabeinfassungen. Ausbeuterische
Kinderarbeit ist international geächtet. Völkerrechtlich ist dies in der UN-Kinderrechtskonvention und in der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation geregelt. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Übereinkommen ratifiziert. Dessen Wirksamkeit ist damit zu gewährleisten.
Auch der Bayerische Landtag hat seinen politischen Willen, einen Beitrag zum internationalen Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu leisten, mit seinem Beschluss vom 3. April des vergangenen Jahres in der Landtagsdrucksache 17/1487 bekräftigt. Der Beschluss geht übrigens auf eine Initiative der CSUFraktion zurück, welche die Staatsregierung auffordert, im Zuge der für diese Legislaturperiode geplanten Überarbeitung des Bestattungsgesetzes eine Rechtsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungsregelungen zu schaffen, die eine Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen. Das federführende Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist dieser Aufforderung bereits nachgekommen und hat einen Gesetzentwurf erstellt, der noch im November – Sie haben uns aufgefordert, möglichst schnell dazu zu kommen – vom Ministerrat beschlossen und anschließend, wahrscheinlich Anfang Dezember, im Landtag eingebracht werden soll.
Um die Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen auszuschließen, bedarf es der Schaffung einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Das Bundesverwaltungsgericht – darauf sind Sie, lieber Herr Mistol, schon eingegangen – hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2013 klargestellt, dass die vorhandenen Satzungsermächtigungen im Lichte der Berufsfreiheit von Steinmetzen und von Natursteinhändlern nicht ausreichen. Daher muss bei einer gesetzlichen Neuregelung auf die Rechte dieser Berufsgruppen besonders Rücksicht genommen werden. Dafür ist eine Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den betroffenen Verbänden sowie natürlich mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen als Vertretern der verschiedenen Friedhofsträger unumgänglich.
Ich sehe in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung der Nachweisführung. Hier müssen praxistaugliche Regelungen gefunden werden, die einerseits Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit wirksam ausschließen, aber andererseits auch keine unerfüllbaren Anforderungen stellen und keine unnötige Bürokratie schaffen. Herr Mistol, ob von Natursteinhändlern verlangt werden kann, dass sie sich alternativ zur Vorlage von Zertifikaten von den Produktionsbedingungen in Herkunftsländern selbst überzeugen, möchte ich dabei ausdrücklich in Frage stellen.
Zusammenfassend schlage ich vor, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzustellen und ihn zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, der kurz vor der Ratifizierung steht, zu beraten. Gleichzeitig bitte ich die Staatsregierung, den angekündigten Gesetzentwurf nunmehr rasch vorzulegen. – Vielen Dank.