Zusammenfassend schlage ich vor, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzustellen und ihn zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, der kurz vor der Ratifizierung steht, zu beraten. Gleichzeitig bitte ich die Staatsregierung, den angekündigten Gesetzentwurf nunmehr rasch vorzulegen. – Vielen Dank.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es war wirklich erfreulich, von meinem Vorredner zu hören, dass jetzt tatsächlich doch schon nach - - Kollege Mistol, meine Chronologie geht auf das Jahr 2007 zurück. Damals gab es einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen hier im Landtag, im öffentlichen Beschaffungswesen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden. Daraufhin kam das Ganze in Gang. Die Stadt Nürnberg hat als erste ihre Bestattungsordnung geändert. Dann folgten die Gerichtsentscheidungen. Sie haben das alles vorgetragen. Das brauche ich jetzt nicht zu wiederholen. Es ist doch erfreulich zu hören, dass Ende des Jahres 2015 ein Beschluss teilweise,
weil es ja nur um die Grabsteine geht - es gibt in diesem Bereich bestimmt noch andere Produkte, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit entstehen -, schon umgesetzt wird. Immerhin: 2007 bis 2015. Das sind acht Jahre. Das ist eine tolle Leistung. Ein Nebensatz: Sobald jemand über die Langsamkeit oder Zähigkeit anderer Behörden, für die der Freistaat Bayern nicht zuständig ist, schimpft, nehme ich immer gern dieses Beispiel, wie lange es doch auch im Freistaat Bayern dauert, einen Gesetzentwurf zustande zu bringen.
Ich würde jetzt den GRÜNEN nicht vorschlagen, ihren Gesetzentwurf zurückzustellen, sondern ich schlage vor abzuwarten, ob der Gesetzentwurf tatsächlich im Dezember kommt und inwiefern er wirklich konkret dieses Ziel verfolgt. Die GRÜNEN haben mit ihrem Gesetzentwurf – Herr Mistol, Sie haben es ja gesagt – schlicht und einfach einen Gesetzentwurf aus BadenWürttemberg übernommen. Das ist auch okay. Man kann immer von anderen Bundesländern lernen. Die Baden-Württemberger haben die Lücke mit der Verpflichtung zum Nachweis der Zertifikate inhaltlich gefüllt. Das ist jetzt im Gesetzentwurf der GRÜNEN enthalten. Ich denke, damit ist den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Genüge getan.
Kolleginnen und Kollegen, ich sage vielleicht ein paar nachdenkliche Worte zu dieser langen Dauer und zu dem fehlenden Mut der Staatsregierung sich in solchen Fragen eindeutig zu positionieren. Auch wenn nicht alle Fragen wirklich bis ins Kleinste geklärt sind, kann man oder muss man auch mal den Mut haben, ein Gesetz zu erlassen. Im Zweifel würde es dann eben durch Gerichte angegriffen. So ist unsere Rechtsstaatlichkeit. Dann hat die Staatsregierung die Möglichkeit, ein erklärtes sozialpolitisches Ziel zum Durchbruch zu bringen. Da wünsche ich mir einfach mehr Mut. Wir reden ganz oft über die Hilfestellung in Herkunftsländern, über verbesserte Entwicklungshilfe und über alle Dinge, haben aber als Freistaat Bayern letztlich irgendwie wenig damit zu tun. Aber wenn es mal um einen konkreten Fall geht, nämlich um die Umsetzung einer international erlassenen Arbeitsrichtlinie, die global auf ausbeuterische Arbeit in der Welt abzielt, dann zögern wir – in Franken würde man sagen, man zieht da irgendetwas ein – und sind einfach nicht mutig genug, mal ein Stück voranzugehen. Insofern wünsche ich uns, vor allen Dingen der Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag, mehr Mut und bin wirklich gespannt, ob die Ankündigung tatsächlich umgesetzt wird.
Ich will daran erinnern, dass auch der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport bereits im Februar dieses Jahres – ich habe mir die ganze Chronologie aufgeschrieben – das Ministerium aufgefordert hat, nicht mehr dauernd nur zu berichten. Es gibt dazu zwölf parlamentarische Initiativen. Das müssen Sie sich mal vorstellen: zwölf parlamentarische Initiativen, Gesetze, Berichtsanträge, Anträge und, und, und. Der Ausschuss mit dem Vorsitzenden Florian Herrmann hat bereits im Februar eindeutig gesagt: Wir erwarten jetzt einen Gesetzentwurf. Jetzt muss mal mit den Vorarbeiten Schluss sein. Jetzt muss der Gesetzentwurf tatsächlich vorgelegt werden.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss: Das Thema hat eine hohe politische Dimension, wenn man ein bisschen von den Grabsteinen weggeht und die Richtlinien internationaler Arbeitsvorschriften näher in den Blick nimmt. Es würde uns gut anstehen, in Bayern insgesamt, auch im öffentlichen Beschaffungswesen und im öffentlichen Auftragswesen, mehr auf Fair-Trade-Produkte zu setzen.
Das wäre ein konkreter Beitrag. Wir führen hier viele Diskussionen, bei denen wir immer sagen, wir können so wenig Konkretes tun.
Abschließend: Der Gesetzentwurf muss nicht zurückgezogen werden; das entscheiden ohnehin die GRÜNEN. Ich denke aber, wenn der Gesetzentwurf bis dahin vorliegt, kann die Ausschussberatung über beide Gesetzentwürfe parallel noch in diesem Jahr geführt werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorrednerin hat klar aufgezeigt, wie lange wir bereits darüber diskutieren, ob wir Grabsteine, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden, noch akzeptieren. 2007 hat sich der Bayerische Landtag zum ersten Mal mit diesem Problem beschäftigt. Damals waren die FREIEN WÄHLER noch nicht im Landtag vertreten. Ich kann mich erinnern, dass 2009 alle Fraktionen in diesem Landtag der Auffassung waren, dass das Bestattungsgesetz geändert werden muss. Der Bayerische Landtag, der Landesgesetze erlässt oder ändert, ist auch hier das zuständige Organ. Wir alle im Landtag sind zwar der gleichen Meinung, kommen bei diesem Thema aber seit vielen Jahren zu keinem Ergebnis und schaffen es nicht, das Problem der Verwendung von Grabsteinen, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden – das ist sehr häufig der Fall -, zu lösen. Wenn ich das draußen Otto Normalverbraucher erzähle, sieht das wie ein Armutszeugnis aus.
Ich hoffe, wir bekommen dazu irgendwann einen Gesetzentwurf von der Regierung. Ich danke den GRÜNEN, dass sie hier wieder einmal vorgeprescht sind. Man kann sich gar nicht vorstellen, dass es wirklich so lange dauert, bis wir das erreichen, was wir alle wollen. Das gemeinsame Ziel ist in allen bisherigen Wortbeiträgen zum Ausdruck gekommen. Das können Sie nachvollziehen, wenn Sie Diskussionen in den Ausschüssen verfolgen oder wenn Sie Protokolle länger zurückliegender Sitzungen des Bayerischen Landtags nachlesen. Für mich ist das etwas Unvorstellbares.
Meine Damen und Herren, wir haben den Werdegang der Vorschriften gehört. Wenn heute Kommunen bei uns in Bayern in ihren Satzungen ganz elementar regeln wollen, dass auf ihren Friedhöfen keine Grabsteine aufgestellt werden, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden – München und Nürnberg wollten das -, können sie das nicht tun, weil der Gesetzgeber nicht reagiert und die entsprechende Basis dafür nicht schafft. Dafür habe ich kein Verständnis. Meine Damen und Herren, trotz der Bedenken, der Auflagen und der Pflicht, die Herkunft der
Steine nachzuweisen, gibt es einen Weg. Das haben zwei Bundesländer bewiesen: Saarland und BadenWürttemberg. Sie haben ihre Gesetze entsprechend geändert. Es ist also möglich, wenn man nur will. Also appelliere ich an Sie, es diesen Ländern gleichzutun.
Wir behandeln heute den Gesetzentwurf der GRÜNEN in Erster Lesung. Bei uns gibt es über ihn kein Für und Wider; wir werden ihm zustimmen. Er geht in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass es bei der Diskussion nicht wieder zu einer Farce kommt und letztlich der Gesetzentwurf abgelehnt wird, nur weil die Mehrheit keinen Gesetzentwurf der Opposition beschließen will. Wenn das der Fall ist, legen Sie von der CSU-Fraktion oder der Staatsregierung bitte einen eigenen Gesetzesänderungsvorschlag vor; denn was hier seit Jahren passiert, ist nur schwer zu erklären.
Ich plädiere für die Abschaffung der Verwendung von Grabsteinen, die von Kindern gefertigt wurden, in Kommunen in Bayern. Wenn wir das beschließen, haben die Kommunen die Möglichkeit, das Verbot in ihre gemeindlichen Satzungen aufzunehmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, nachdem mich der Kollege von Lerchenfeld direkt angesprochen hat. Ich möchte zunächst einmal meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zu diesem Thema tatsächlich noch für November angekündigt worden ist. Zurückstellen werden wir unseren Gesetzentwurf jetzt nicht.
Ich hebe hervor, dass Baden-Württemberg sich jetzt sozusagen getraut hat, etwas vorzulegen, und das Risiko eingeht, dass es eine gerichtliche Überprüfung gibt. Ich hätte mir schon gewünscht – das hat auch Frau Weikert gesagt -, dass die Bayerische Staatsregierung mutig gewesen wäre und selbst etwas vorgelegt hätte. Gerichtlich überprüft wird zurzeit wahrscheinlich alles. Dass man dabei manchmal nicht obsiegt, liegt in der Natur der Sache. Aber wenn man es nicht versucht, wird man auch nicht zu einer Lösung kommen.
Ich bin schon sehr gespannt, wie der Gesetzentwurf der Staatsregierung aussehen wird. Wenn nach der Diskussion beider Gesetzentwürfe – ich gehe davon aus, dass sie im zuständigen Ausschuss zusammen beraten werden -, feststeht, dass der eine Gesetzent
Danke schön. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Danke schön. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes und des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 17/7338) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache und möchte die Fraktionen darauf hinweisen, dass wir hierzu im Ältestenrat eine Redezeit von 24 Minuten vereinbart haben. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Ländner.
(Abgeordneter Manfred Ländner (CSU) bespricht sich mit Abgeordnetem Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU))
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Entschuldigung; ich habe mich kurz mit dem Vorsitzenden des CSU-Bildungsarbeitskreises besprochen. Man darf das durchaus einmal tun. – Herzlichen Dank für das Aufgreifen dieses Themas im Bayerischen Landtag! Es geht um das Versammlungsgesetz und um unsere Polizei. In vielen Diskussionen hier im Bayerischen Landtag haben wir sehr viele warme Worte für unsere Polizei gehört und stets viel Zustimmung für die Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten vernommen. Dafür bin ich sehr dankbar.
Aber unsere Polizei braucht nicht nur warme Worte; unsere Polizei braucht auch gesetzliche Grundlagen für ihre Arbeit. Die Korrektur des Versammlungsgesetzes betrifft eine dieser Grundlagen. Ich gestehe durchaus zu – andere Rednerinnen und Redner werden darauf hinweisen -, dass wir im Jahre 2010 einen
kleinen Fehler begangen haben. Er war der FDP-Mitregierung geschuldet. Ich darf den lieben Herrgott und das bayerische Wählervolk bitten, dass das nicht mehr passiert. Damals mussten wir im Rahmen einer Koalitionsvereinbarung einer Änderung des Versammlungsgesetzes zustimmen.
Ich glaube, die folgende, für uns alle wichtige Feststellung treffen zu dürfen: Wer demonstriert, steht für etwas ein; und wer für etwas einsteht, kann auch sein Gesicht zeigen. Was die Identität der Demonstrantinnen und Demonstranten betrifft, bekennen wir uns durchaus zur Versammlungsfreiheit. Das gilt aber nicht, wenn sie vermummt sind und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreifen. Es geht hier nicht nur um problematische verfassungsrechtliche Streitigkeiten. Uns geht es auch um Fußballrowdys und um jegliche Demonstration. Wir wollen hier in Bayern unsere Demonstrationskultur erhalten. Ich wiederhole: Demonstrationskultur braucht keine Vermummung; Demonstration braucht auch keine Maskierung.
Wir und auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren, wissen, dass im Bundesversammlungsgesetz die Vermummung nach wie vor als Straftat gesehen wird und dass in zahlreichen Bundesländern diese Gesetzeslage des Bundes auch in die Landesgesetzgebung übernommen wurde, sodass auch dort in der Vermummung eine Straftat gesehen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen Folgendes sagen, weil Sie gerade so schön lächeln: Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind massiv auf uns zugegangen. Führende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben uns gesagt: Freunde, jetzt habt ihr die FDP nicht mehr; bitte ändert dieses Gesetz, das unter Mitwirkung der FDP gemacht wurde.
Wir stehen dazu und setzen das jetzt durch. Ich sage Ja zu dieser Gesetzesänderung. Sie stellt eine Rückkehr zur bundesweiten Rechtslage dar. Wir setzen ein klares rechtspolitisches Signal gegen Gewalt, für Versammlungsfreiheit und für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die draußen täglich ihren schwierigen Dienst tun. Es wäre schön, wenn Sie diesem Antrag zustimmen könnten. Herzlichen Dank und Gottes Segen für unsere Polizei!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Ländner, vielen Dank für die Pflichtübung, die Sie hier
Das freut uns ganz besonders. Wie wichtig Ihnen dieses Thema ist, sieht man schon daran, dass Sie es nicht für erforderlich gehalten haben, Ihren eigenen Gesetzentwurf, den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion, im Innenausschuss des Landtags mitberaten zu lassen. Heute ist noch nicht einmal der Initiator dieses Gesetzentwurfs anwesend. Auch Ihre Reihen sind heute nicht wirklich voll. Das ist ein Beleg dafür, dass Sie hier eine Pflichtübung abliefern, weil Sie offensichtlich bei einigen Funktionären von Polizeigewerkschaften im Wort stehen. Einen sachlichen Hintergrund hat dieser Gesetzentwurf jedoch nicht.
Ich könnte auf all das verweisen, was bereits in der Ersten Lesung und in der abschließenden Beratung im Rechtsausschuss gesagt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen hier doch nicht über den Stellenwert des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Gesellschaft diskutieren. Das müssen wir wirklich nicht tun. Es ist nachgerade das Wesensmerkmal einer freiheitlichen Demokratie, dass sich die Bürger ungehindert versammeln können, um ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. Die allermeisten Versammlungen und Demonstrationen verlaufen absolut friedlich, auch in Bayern. Mindestens 99 % aller Versammlungen verlaufen absolut friedlich. Wenn dies einmal nicht der Fall ist, ist es nicht so, dass die Polizei schutzlos wäre und keine Maßnahmen ergreifen könnte. Im Gegenteil: Wenn aus einer Demonstration heraus Steine oder Brandsätze geworfen werden, sind damit selbstverständlich Straftatbestände erfüllt, sodass die Polizei eingreifen kann. Der oder die Betreffende wird dann verfolgt und verurteilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch nicht darüber streiten, dass es ein Wesensmerkmal der Versammlungsfreiheit und der damit einhergehenden Meinungsfreiheit ist, dass die Bürger mit ihrer ganzen Person und ihrem Gesicht für oder gegen eine bestimmte Sache auf die Straße gehen und versuchen, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen. Das ist völlig unstrittig. Dennoch ist es eine Tatsache, dass es gelegentlich, in ganz wenigen Fällen, vorkommt, dass sich Teilnehmer an Demonstrationen vermummen, maskieren oder zumindest versuchen, sich so zu verhüllen, dass sie nicht identifiziert werden können. Meine Damen und Herren, dafür gibt es Gründe. Nicht jeder Demonstrant will, dass er