- Nein, die Entscheidung liegt bei der Gemeinde. Unter 10 H entscheidet allein die Gemeinde, ob ein Windrad gebaut werden kann oder nicht. Im linken Spektrum des Hauses behaupten Sie immer wieder, Sie wollten die kommunale Selbstverwaltung und die Mitsprache der Bürger stärken. Genau das haben wir getan, meine Damen und Herren. Genau das!
Wer die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vertritt, muss wissen, dass er damit sowohl die Kommunen als auch die Bürger außen vor lässt. Bei einem privilegierten Bauvorhaben haben ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid keinen Platz. Bei einem Bebauungsplan ist ein Bürgerbegehren sehr wohl möglich. Ich stelle fest, dass die Regelung der CSU sowohl die kommunale Planungshoheit als auch die Bürgerbeteiligung stärkt. Wer etwas anderes sagt, hat das Ganze leider nicht kapiert.
Jetzt sage ich noch zwei Sätze: Natürlich ist eine Umstellung des Verfahrens damit verbunden, dass Bebauungspläne neu aufgestellt werden müssen. Dafür brauchen wir Zeit, und deshalb ist ein vorübergehendes Zurückgehen der Anträge ganz logisch. Das konnte jeder voraussagen. Der entscheidende Schlag gegen die Windkraft onshore ist mit der Neuregelung im EEG gekommen. Die Einspeisevergütungen für die Windkraft onshore sind deutlich reduziert worden. Die Windkraft in Bayern ist wegen der geringeren Windhöffigkeit nicht mehr so rentabel wie im Norden.
Die Ministerin hat mit dem Hinweis, 30 % der Ausschreibungen für Süddeutschland reservieren zu wollen, die Möglichkeit dafür eröffnet, dass es auch in Zukunft bei uns Windkraftanlagen unter den Bedingungen der Ausschreibung gibt. Ich weiß, dass das etwas kompliziert ist. Wer es kapiert, dem ist es recht. Dem anderen kann ich nicht helfen.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/9224 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Ich darf darum bitten, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die CSU und die SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Bevor ich die namentliche Abstimmung aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass ich Sie bitte, sofort danach wieder Platz zu nehmen. Wir werden außerhalb der Tagesordnung eine Abstimmung durchführen.
Ich komme jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/9253. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Ich eröffne jetzt die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 wurde die Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Bayerischen Landtags beantragt. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen sogleich zu Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/9175 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Ausnahmegenehmigung mehr für Glyphosat! (Drs. 17/9225)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harry Scheuenstuhl, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) Glyphosateinsatz endlich effektiv einschränken! (Drs. 17/9254)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Nikolaus Kraus u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Glyphosat - auf belastbare Forschungsergebnisse setzen und mögliche Alternativen entwickeln (Drs. 17/9255)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal beschäftigt uns im Hohen Haus das Thema Glyphosat. Dieses Mal geht es um die Anwendung auf Nichtkulturland. Darunter versteht man Freilandflächen, die nicht landwirtschaft
- Danke, Frau Präsidentin. – Wenn man auf diesen Flächen glyphosathaltige Mittel anwenden will, braucht man eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes. Die Anträge für diese Ausnahmegenehmigungen kommen etwa zu gleichen Teilen von öffentlichen Einrichtungen sowie von Gewerbebetrieben und in sehr geringer Anzahl auch von privaten Antragstellern. Wir haben die Staatsregierung gefragt, welche Kontrollen es hier gibt und welche Ergebnisse dazu vorliegen.
Die Ergebnisse sind ernüchternd. Das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft führt diese Kontrollen durch und hat in den vergangenen drei Jahren bei 75 % der Kontrollen Verstöße festgestellt, von denen mehr als zwei Drittel mit Bußgeldern geahndet wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen belegen deutlich den unsachgemäßen Gebrauch von glyphosathaltigen Mitteln. Hier fehlt es offensichtlich sowohl bei den öffentlichen Einrichtungen als auch bei den Gewerbebetrieben an der nötigen Sachkunde. Diese Ergebnisse können wir doch nicht ignorieren.
Dabei gibt es zu Glyphosat genug Alternativen. Es gibt thermische Verfahren mit Heißluft und Wasserdampf, mechanische Verfahren, die Infrarotbehandlung und vieles mehr.
Sie wissen, Glyphosat ist ein gefährlicher Stoff. Er wurde von der WHO als wahrscheinlich für Menschen krebserregend eingestuft. Wir haben im Plenum bereits mehrmals über Glyphosat diskutiert. Sie werden vermutlich wieder argumentieren, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – EFSA – diesem Argument nicht folgen wollen; aber Sie wissen auch, dass fast 100 renommierte Wissenschaftler in einem offenen Brief die Bewertung der EFSA als wissenschaftlich unakzeptabel kritisiert haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man das Vorsorgeprinzip ernst nimmt, darf es nach der WHO-Bewertung und erst recht nach dem offenen Brief der Wissenschaftler keine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat geben; denn die Unschädlichkeit von Glyphosat ist nicht bewiesen und kann bisher auch nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Eine Erteilung
von Ausnahmegenehmigungen widerspricht deshalb genau diesem Vorsorgeprinzip. Dies gilt insbesondere dann, wenn es methodische Alternativen zum Glyphosateinsatz gibt.
Wir haben heute schon viele Beispiele aus anderen Bundesländern gehört. Hier sind andere Bundesländer weiter als Bayern. Nordrhein-Westfalen hat bereits per Erlass bestimmt, dass es aus Gründen der Vorsorge keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat ebenfalls aus Gründen der Vorsorge das Ausbringen von Glyphosat auf öffentlichen Flächen untersagt. Es geht also.
Nach dem Vorsorgeprinzip, dem auch die Bayerische Staatsregierung verpflichtet ist, muss die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich reduziert werden. Deshalb darf es dafür keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere an die letzte Sitzung des Umweltausschusses. Darin haben wir konstruktiv über das Thema Glyphosat debattiert. Wir waren uns alle einig, dass dieses Pflanzengift in privaten Händen nichts verloren hat. Unsere Anfrage hat gezeigt, dass es in öffentlichen Einrichtungen genauso wenig verloren hat. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Zu den nachgezogenen Dringlichkeitsanträgen: Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmen wir dieses Mal zu. Er ist uns beim letzten Mal nicht weit genug gegangen. Die Zielrichtung allerdings stimmt. Deshalb werden wir ihm dieses Mal zustimmen. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist ein Berichtsantrag; er schadet nicht. Ihm werden wir auch zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Umweltministerin! – Sie ist nicht da. – Deutschland ist bei der Bewertung des Wirkstoffs Glyphosat Berichterstatter für die Europäische Union und trägt somit maßgeblich zu der Entscheidung bei, ob das Pflanzenschutzmittel über den Monat Juni 2016 hinaus zugelassen bleibt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR - übernimmt hierbei die gesundheitliche Bewertung des Pflanzenschutzmittels. Wie bereits erwähnt, werden jährlich
Glyphosat ist rund um den Globus das am meisten eingesetzte Breitbandherbizid. Sein Handelsname ist Roundup. Das Problem bei diesem Mittel ist allerdings: Seit geraumer Zeit besteht der Verdacht, dass es krebserzeugend sein könnte. Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation hat im Juli 2015 den Wirkstoff Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Das BfR wiederum relativierte die Einstufung seitens der WHO, gibt den Wissenschaftlern der WHO aber in einer Stellungnahme im Internet, die im Oktober an die Öffentlichkeit gelangt ist, teilweise recht.
Diese völlig unterschiedlichen Einschätzungen der WHO und des Bundesinstituts für Risikobewertung resultieren wohl aus der Unterschiedlichkeit der Bewertungsansätze. Während die WHO glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit krebserzeugendem Gefahrenpotenzial identifiziert, untersucht das BfR in seiner Risikobewertung für die Europäische Union lediglich den reinen Wirkstoff Glyphosat, berücksichtigt dabei aber auch die reale Aufnahmemenge bei bestimmungsgemäßer Anwendung.
Ein Mittel wie Roundup – dafür gibt es auch andere Handelsnamen – besteht nicht nur aus Glyphosat, sondern aus einem Cocktail von Chemikalien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt bei der Beurteilung des glyphosathaltigen Cocktails zu dem Ergebnis, dass der Wirkstoff und somit der Cocktail wahrscheinlich krebserzeugend ist. Nichtsdestoweniger gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit am 30. Oktober dieses Jahres eine finale Gesundheitsbewertung an die Europäische Union mit dem Ergebnis, dass bei sachgerechter Anwendung von Glyphosat keine krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Risiken für die Menschen zu erwarten sind. Keine! Damit bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mehrheitlich die gesundheitliche Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung.