Protokoll der Sitzung vom 02.12.2015

Ein Mittel wie Roundup – dafür gibt es auch andere Handelsnamen – besteht nicht nur aus Glyphosat, sondern aus einem Cocktail von Chemikalien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt bei der Beurteilung des glyphosathaltigen Cocktails zu dem Ergebnis, dass der Wirkstoff und somit der Cocktail wahrscheinlich krebserzeugend ist. Nichtsdestoweniger gibt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit am 30. Oktober dieses Jahres eine finale Gesundheitsbewertung an die Europäische Union mit dem Ergebnis, dass bei sachgerechter Anwendung von Glyphosat keine krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden Risiken für die Menschen zu erwarten sind. Keine! Damit bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mehrheitlich die gesundheitliche Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung.

Nun aber lese ich einen Protestbrief, er wurde gerade genannt. Er ist von 96 – bei den GRÜNEN sind es 99 – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterzeichnet, die wirklich eine internationale Reputation haben. Sie beklagen, das BfR habe wissenschaftlich unakzeptable Wirkstoffbewertungen vorgenommen.

Wie schon gesagt, einmal wird nur der Stoff bewertet, einmal der Cocktail, das Produkt. Eine abschließende Klärung der Frage, ob glyphosathaltige Herbizide das Krebsrisiko beim Menschen erhöhen, bleibt unbeant

wortet. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass der Wirkstoff Glyphosat wohl nicht grundlos im Fokus einer solch kontrovers geführten Debatte steht.

An der Stelle möchte ich an das Atrazin erinnern. Der Wirkstoff Atrazin war sozusagen das Vorgängermodell von Glyphosat. Damals hat es geheißen, der Stoff baut sich ab, man findet Atrazin nicht im Grundwasser. Es ist aber genau das Gegenteil eingetreten. Wir finden Atrazin heute im Grundwasser und müssen Pflanzenschutzmittel aufwendig aus Brunnen herausholen, obwohl die Landwirtschaft sich qualifiziert, immer wieder versucht, die Menge zu reduzieren, und sich wirklich dafür einsetzt, die Menschen und die Umwelt zu schonen.

Wir dürfen nicht tatenlos zusehen. Der großflächige Einsatz von Glyphosat beeinträchtigt nämlich auch die biologische Vielfalt. Wenn die Pflanzen, die als Nahrung für die Tiere dienen sollen, abgestorben sind, dann ist ihre Nahrung ganz einfach weg. Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass aus angeblichen Nachhaltigkeitsgründen Äcker hektarweise totgespritzt werden, um, wie man es nennt, eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen. Das muss meiner Meinung nach aufhören.

Außerdem ist Glyphosat ein Wasserschadstoff. Viele, sogar die meisten heimischen Gewässer, sind mittlerweile mit Glyphosat belastet. Die dort lebenden Fische werden jedoch nicht nur von Glyphosat, sondern auch von Nitrat, Phosphat, Gülle und Mikroplastik traktiert und im wahrsten Sinne des Wortes umgebracht. Die Folge ist, dass rund 85 % der in Bayern heimischen 80 Fischarten mittlerweile auf der Roten Liste der massiv bedrohten Tierarten stehen. Ich darf hier insbesondere auf die Aussagen des Landesfischereipräsidenten hinweisen, Herrn Professor Albert Göttle, der das in einer Anhörung im Landtag bestätigt hat.

Wo findet man Glyphosat noch? – In Urinproben von Menschen, in Haferflocken, in Mehl, in Brötchen und sogar in der Muttermilch. Das heißt also, wir müssen etwas tun. Können wir es wirklich weiter verantworten, Glyphosat wie bisher in diesem Umfang einzusetzen? – Acht der sechzehn Bundesländer bereiten auf Bundesebene bereits eine Einschränkung des Glyphosateinsatzes vor. Auch Kommunen verzichten inzwischen auf den Einsatz dieses Mittels.

Beim Gesundheitsschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir das Vorsorgeprinzip anwenden, wie wir es auch beim Wasserrecht tun. Es gibt begründete Zweifel. Diese begründeten Zweifel sollten uns dazu anregen, ein wirksames Verbot jetzt in Teilbereichen durchzusetzen oder die Anwendung massiv zurückzu

fahren. Der Preis für ein Nichthandeln wäre, dass Menschen geschädigt werden. Das wollen wir doch alle nicht.

Die von den GRÜNEN geforderten Regelungen würden wahrscheinlich vor allem die Bundesbahn treffen. Wenn wir die Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilen, dann werden wir unter Umständen Probleme mit den Gleiskörpern bekommen. Die genannten physikalischen Maßnahmen sind mit Sicherheit möglich, aber vom flächendeckenden Abflammen sind auch die Tiere betroffen. Deshalb sollte man sich die Verwendung physikalischer Maßnahmen gut überlegen.

Die FREIEN WÄHLER stellen einen Berichtsantrag. Wissen ist immer wichtig, deshalb glaube ich: Dieser Antrag ist zu unterstützen.

Wir fordern ein grundsätzliches Verbot der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zur Ernteerleichterung. Wenn ich von einem grundsätzlichen Verbot spreche, dann weiß der Jurist, wovon ich rede. Es ist nicht einzusehen, dass wir solche Mittel anwenden, um die Ernte besser einzufahren zu können. Wir fordern eine Begrenzung der maximalen Ausbringungsmenge. Das wirkt sofort, nicht irgendwann, sondern sofort. Wir fordern ein Verbot des Handels und der Anwendung von Glyphosat für den Privatbereich. Ich darf an die Diskussion im Ausschuss erinnern. Wir alle waren uns einig: Unsere Landwirte müssen fundierte Kenntnisse nachweisen und sich schulen lassen, damit sie mit so einem Stoff umgehen können. Er darf nur richtig dosiert eingesetzt werden. Die große Gefahr ist nämlich die Überdosierung. Ich glaube, diese Forderung ist angesichts dessen gerechtfertigt. Schließlich fordern wir ein Verbot der Anwendung auf öffentlichen Wegen und Plätzen.

Zur Argumentation der CSU: Es wird immer davon gesprochen, dass die Mittel, die nachkommen, schlechter sein werden. Es kann aber auch sein, dass ein Mittel besser wird. Man hat das auch beim Atrazin gesehen, als Nachfolge kam dann das Glyphosat.

Abschließend möchte ich mich noch beim Fraktionsvorsitzenden der SPD, Markus Rinderspacher, für seine tolle Rede heute herzlich bedanken.

(Beifall bei der SPD – Unruhe)

Danke schön. Nächster Redner ist Herr Kollege Kraus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie ein bisschen ruhiger wären, auch ohne Glocke.

Glyphosat, dieses Wort haben wir heute schon oft gehört, ist wohl der bekannteste und berühmteste, am höchsten gelobte oder auch verteufeltste Wirkstoff, den die Pflanzenschutzmittel heutzutage weltweit enthalten. Er ist auch bekannt unter dem Umgangsnamen des Hauptproduktes Roundup oder Roundup Ready, mit der Zusatzbezeichnung Max oder wie auch immer. Das Thema wird mittlerweile weltweit diskutiert, unter anderem auch von der Weltgesundheitsorganisation - WHO -; das haben wir gerade gehört. Die WHO hat das Mittel als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit - EFSA - hat das Mittel hingegen als wahrscheinlich nicht krebserregend eingestuft. Das Untersuchungsergebnis ist erst im November herausgekommen. Wir haben auch gehört, dass fast 100 – laut der Presse von heute genau 96 – Wissenschaftler die EFSA stark kritisiert haben. Angeblich weist die Studie gravierende Mängel auf. Die Vorwürfe richten sich auch gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung, das den Stoff im Auftrag ebenfalls geprüft hat.

Die GRÜNEN fordern in Ihrem Antrag, dass die zuständigen Behörden angewiesen werden, für den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln keine Ausnahmegenehmigungen nach § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes mehr zu erteilen. Wie der Name aber schon sagt, eine Ausnahmegenehmigung braucht man, wenn etwas Außergewöhnliches vorliegt. Deshalb ist es ja eine Ausnahme. Wir haben gehört, das steht mittlerweile 50 % zu 50 %. 50 % der Antragsteller sind Kommunen, 50 % private Antragsteller.

Die SPD fordert in Ihrem Dringlichkeitsantrag das Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Ernteerleichterung. Der Fachbegriff dafür lautet Sikkation. Bei dieser Forderung können wir mitgehen. Die SPD fordert außerdem ein Verbot des Handels und der Anwendung von Glyphosat für den Privatbereich und das Verbot für die Anwendung in den Kommunen. Schließlich fordert die SPD eine maximale Ausbringmenge auf landwirtschaftlich genutzten Flächen von 2.000 Gramm. Dieser Wirkstoff wird sowohl in fester Form verkauft, als Granulat, als auch in flüssiger Form. Dafür müsste man eine Milliliterangabe machen. Die SPD schreibt hier aber nur Gramm, deshalb ist der Antrag etwas ungenau. Ein Problem haben wir mit der Forderung, dass diese Menge in drei Jahren nur einmal zur Vorsaatbehandlung verwendet werden darf. Bei uns ist Gott sei Dank nur das der Fall, weil wir keine genveränderten Pflanzen haben, die dagegen resistent wären. Das ist wahrscheinlich weltweit der Grund, warum das Mittel in die Nahrungskette gelangt: Wenn Glyphosat auf die Pflanzen gesprüht wird, dann kommt es in die Nahrungskette, und dann

findet es sich auch in den Urinproben, was der Kollege von der SPD angesprochen hat. Dort ist das Mittel dann nachweisbar.

Fachlich ist das allerdings nur auf drei Jahre begrenzt. Ob das schon reicht, da sind wir uns nicht sicher. Wie stellt man sich das Verbot für den Handel und Privatanwendungen vor? – In der letzten Ausschusssitzung war es wieder ein Thema. Jeder von euch hat das ganze Wissen der Welt vor sich auf dem Schreibtisch: In Ebay werden 5 Liter Roundup – ich möchte jetzt keine Werbung machen – für unter 60 Euro angeboten. Wir möchten diesen Handel verbieten. Gibt es dazu schon konkrete Lösungsvorschläge? Wie stellt sich die SPD das in ihrem Dringlichkeitsantrag vor?

Beide Anträge, der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN und jener der SPD, gehen in die richtige Richtung. Deshalb lehnen wir sie nicht ab, sondern wir enthalten uns zu beiden Anträgen.

(Zurufe: Ah!)

Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir haben unseren Dringlichkeitsantrag nachgezogen. Da es ein ganz harmloser Berichtsantrag ist, dürfte hier im Raum niemand sein, der unseren Berichtsantrag ablehnt. Wir haben gehört: Wissen schadet nie.

Wir haben schon von der WHO und von der EFSA gehört. Wir haben aber auch in Bayern hervorragende Forschungsinstitute. Wie schaut es mit Weihenstephan aus? Welche Untersuchungsergebnisse gibt es dort? Was kann man vorlegen? Wie schaut es in Triesdorf aus? – Da sich Experten weltweit darüber streiten, wer recht hat, wäre es vielleicht gut, wenn wir uns mehr auf unsere bayerischen Fachleute verlassen und bei uns prüfen lassen würden, wer auf dem richtigen Weg ist.

Wir haben im Vorfeld schon über Atrazin gesprochen. Es ist schon sehr lange her, ich kann mich nur noch ganz schwach daran erinnern; Atrazin als Vorläufer von Roundup bzw. Glyphosat kann ich mir nicht vorstellen. Meines Wissens ist Atrazin ein Bodenherbizid. Glyphosat geht nur auf die grünen Pflanzenteile über. Also besteht schon in der fachlichen Anwendung ein riesengroßer Unterschied.

Der Vorredner ist auf die Belastung eingegangen. In 99 % der Gewässerproben kann man das Gott sei Dank nicht nachweisen. Das ist gut.

Ich gebe Ihnen zu 100 % recht, wenn Sie die Bundesbahn erwähnen, die ihre Gleiskörper freihalten muss.

Das sind immense Mengen – ich glaube, man verwendet circa 50 % Glyphosat und noch einen anderen Wirkstoff, den ich jetzt nicht parat habe –, die in diesen Konzentrationen auf Hunderttausenden von Schienenkilometern ausgebracht werden. Darüber müssen wir uns Gedanken machen.

In unserem Dringlichkeitsantrag werden noch die Kommunen erwähnt. Wie viele benutzen in Bayern Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat?

Ich hätte natürlich auch eine Anfrage zum Plenum oder eine Schriftliche Anfrage stellen können; ich sage aber ganz ehrlich: Hier und da bin ich von der Antwort, die ich bekomme, nicht begeistert. Deshalb haben wir diesen Antrag formuliert.

In einer berühmten bayerischen Fernsehsendung ist vor Kurzem der Bürgermeister einer Gemeinde östlich von München zu Wort gekommen. Er hat gesagt, dass in seiner Gemeinde ab sofort auf die Verwendung dieses Wirkstoffes, auf diese chemische Keule verzichtet wird; die Bürgerinnen und Bürger müssten sich aber darüber im Klaren sein, dass dann nicht jeder Gehweg und jeder Straßenrand gänzlich frei von Unkraut sein werden. – Ich glaube, das muss in die Köpfe der Leute: Wenn man ein konsequentes Verbot solcher Mittel fordert, dann darf man nicht empfindlich sein, wenn die Gemeindearbeiter nicht jedes Unkraut mit dem Bunsenbrenner oder mechanisch entfernen können.

Ich darf wiederholen und zum Schluss kommen: Wir enthalten uns zu den Anträgen der GRÜNEN und der SPD. Ich bitte das Plenum, unserem Berichtsantrag zuzustimmen. Wissen schadet nie, wie der Vorredner schon gesagt hat. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Kreitmair.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier drei Dringlichkeitsanträge zu beraten. Ob sie tatsächlich dringlich sind, werden wir gleich sehen.

Zum Antrag der GRÜNEN: Für die Fraktion der CSU stehen Verbraucherschutz, Anwenderschutz und Naturschutz ganz oben; das muss ganz oben bleiben. Das ist die Grundlage unserer Politik und unserer Entscheidungen.

Die GRÜNEN führen in ihrem Dringlichkeitsantrag zwei Begründungen an, zum einen die bei Kontrollen festgestellten Verstöße in 75 % der Fälle. Hier muss

man relativieren: Es geht um anlassbezogene Kontrollen, also wenn Anzeigen vorlagen oder Verdachtsmomente auf Verstöße. Da besteht ein Unterschied, ob man generell kontrolliert oder anlassbezogen.

Zu der zweiten Begründung, dass Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wurde, möchte ich das Gesagte nicht wiederholen.

Wir haben zwei Bewertungsalternativen: Wir können würfeln oder fachgerecht entscheiden. Ich bin für die fachgerechte Entscheidung. Niemand hier weiß heute, was richtig ist. Mitte des Jahres, im Juli, haben wir hier einen Dringlichkeitsantrag betreffend "Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat" beschlossen: Nach Vorliegen der Ergebnisse des Neubewertungsverfahrens soll dem Landtag über Maßnahmen berichtet werden, die aus Sicht der Staatsregierung nötig sind und in eigener Kompetenz umsetzbar wären. Zu dem, worüber wir heute reden, wurde also bereits ein Bericht beantragt, der demnächst vorliegen wird.

Vollständigkeitshalber – ich glaube, das wurde noch nicht angesprochen – erwähne ich: Die Zulassung wäre zum 31. Dezember ausgelaufen. Sie wurde bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Von daher ist die Situation klar.

Die Dringlichkeitsanträge der GRÜNEN und der SPD müssen wir ablehnen. Politik zu gestalten, heißt Verantwortung zu übernehmen. Man kann nicht willkürlich ins Blaue hinein entscheiden. Wir haben eine ganz klare Ausgangssituation. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Neubewertung spätestens Mitte des nächsten Jahres können wir uns hier mit der Thematik auseinandersetzen. Inhaltlich – das sage ich jetzt ganz offen – sind wir in weiten Teilen sehr nah beieinander. Wie ich soeben erwähnt habe: Politik zu gestalten, heißt Verantwortung zu übernehmen. Man kann nicht ins Blaue hinein entscheiden; man braucht eine klare Begründung, die auch rechtlich haltbar sein muss.

(Margarete Bause (GRÜNE): Vorsorge!)

Wir können dem Antrag der GRÜNEN momentan nicht zustimmen, vielleicht in weiten Teilen im Frühjahr.

Für den Privatbereich ist das Anwendungsverbot von den Verbraucherschutzministern in die Wege geleitet. Ich gehe davon aus, dass sich das automatisch erledigt. Dann brauchen wir jetzt nicht irgendetwas in den Raum zu werfen, wofür wir keine Handhabe haben. Bei den Maßnahmen für die Liegenschaften des Freistaates Bayern bin ich klar bei Ihnen.

Ich nenne gerne das Wort Bewusstseinsbildung. Kollege Kraus hat es vorher angesprochen. Die Kommunen können schon jetzt untersagen, dass diese Mittel eingesetzt werden, oder ihre Mitarbeiter darauf hinweisen. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten.

Die SPD wollte mit ihrem nachgezogenen Antrag offenbar auch mit dabei sein. Ein Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Herbizide zur Ernteerleichterung ist weitgehend geregelt. Es gibt noch kleinere Ausnahmen. Vielleicht muss man noch nacharbeiten. Ein Verbot des Handels und der Anwendung von Glyphosat für den Privatbereich und ein Verbot der Anwendung auf öffentlichen Wegen und Plätzen sind auf den Weg gebracht. Das ist gut so.