Die SPD wollte mit ihrem nachgezogenen Antrag offenbar auch mit dabei sein. Ein Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Herbizide zur Ernteerleichterung ist weitgehend geregelt. Es gibt noch kleinere Ausnahmen. Vielleicht muss man noch nacharbeiten. Ein Verbot des Handels und der Anwendung von Glyphosat für den Privatbereich und ein Verbot der Anwendung auf öffentlichen Wegen und Plätzen sind auf den Weg gebracht. Das ist gut so.
Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER ist ein Berichtsantrag. Dem kann man natürlich zustimmen. Im Grunde ist er aber eine Wiederholung dessen, worüber wir schon oft gesprochen haben. Das ist nichts Neues.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Der Anwenderschutz und insbesondere der Verbraucherschutz sind für uns sehr wichtig. Herr Kollege Scheuenstuhl, zum Naturschutz, zur biologischen Vielfalt und zum Absterben der Pflanzen möchte ich anmerken: Es sind keine Nutzpflanzen, sondern Unkräuter, die bewusst vernichtet werden, um Platz für andere Pflanzen zu schaffen.
Wir nehmen das Thema ernst. Wir werden Mitte des Jahres eine Neubewertung auf Bundesebene und auf Landesebene haben. Dann gilt es, hier zu entscheiden. Ich betone also noch einmal: Wir können das Signal setzen, dass wir eine sachgerechte Entscheidung treffen werden. Vielleicht kann man – das wäre mein Wunsch – auch vieles im Sinne des Verbraucherschutzes einheitlich regeln.
Danke schön, Herr Kollege Kreitmair. Bleiben Sie bitte noch. Wir haben eine Zwischenbemerkung der Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Steinberger.
Lieber Kollege Kreitmair, Sie haben gesagt, für Sie sind der Verbraucherschutz und das Vorsorgeprinzip ganz wichtig. Das kann ich nur unterstreichen. Sie haben aber auch gesagt, Sie brauchen verlässliche Zahlen und Daten, um ein Verbot begründen zu können. Ich habe Ihnen eigentlich Zahlen geliefert.
Sie haben gesagt, es gibt einen Unterschied zwischen den Anwendungskontrollen und den Anlasskontrollen, und was ich genannt habe, seien alles Anlasskontrollen gewesen. Zur Verdeutlichung: Bei Anlasskontrollen hat es eine Anzeige gegeben, der man nachgeht. Dann sieht man nach, ob das gestimmt hat. Es gab aber nicht nur Anlasskontrollen, sondern mindestens genauso viele Anwendungskontrollen, bei denen es keine Anzeige gegeben hat. Im Jahr 2014 gab es 160 Anlasskontrollen bei Flächen, für die es eine Ausnahmegenehmigung gab, oder bei Flächen, für die kein Antrag gestellt worden ist. Hier wurden 75 % beanstandet.
Das heißt, es geht nicht nur um die Flächen, bei denen es eine Anzeige gegeben hat, sondern um alle Flächen, bei denen das Mittel angewendet worden ist, ob mit oder ohne Ausnahmegenehmigung. Auch die Flächen mit Ausnahmegenehmigung wurden, obwohl es keine Anzeige gab, zu 75 % beanstandet. Das ist eine Grundlage, auf der man im Sinne des Verbraucherschutzes durchaus urteilen könnte.
Sie haben von den privaten Anwendern gesprochen. Damit sind die Anwender gemeint, die in den Baumarkt gehen und sich dort Glyphosat kaufen. Darin, dass man das nicht mehr will, sind wir uns alle einig, und da ist auch der Bundesrat auf unserer Seite. Aber wir haben die Anwender wie Gewerbebetriebe oder öffentliche Einrichtungen untersucht, die eine Ausnahmegenehmigung bekommen haben. Über die Bundesratsinitiative kommen wir an diese Anwender nicht heran.
Kurz und gut: Sie sagen, dass Ihnen Verbraucherschutz und Vorsorgebezug wichtig sind. Wir haben Ihnen heute die Zahlen geliefert, die begründen, dass Sie eigentlich unserem Antrag zustimmen sollten.
Bei der Genehmigung wird der Antragsteller vorher beraten; da sind wir uns noch einig. In vielen Fällen wird der Antrag im Rahmen der Beratung zurückgezogen, was auch in Ordnung und ganz wichtig ist. Das ist der erste Punkt.
Zu den Kontrollen. In Ihrem Antrag steht ganz klar, dass bei den Kontrollen in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt in 75 % der Fälle Verstöße festgestellt wurden. Anlasskontrolle und Kontrolle sind aber zwei verschiedene Dinge. Eine Kontrolle ist eine Pauschalkontrolle, und bei einer Anlasskontrolle liegt entweder ein Verdacht oder eine Anzeige vor. Das ist der kleine Unterschied. Von daher gibt es wirklich einen Unterschied.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der Verbraucher steht für die Staatsregierung gerade auch bei diesem sensiblen Thema an erster Stelle. Ich erinnere daran, dass wir uns im Juli über dieses Thema ausführlich unterhalten haben und der Landtag den Beschluss gefasst hat, dass weitere Untersuchungen von Grundwässern und Oberflächengewässern durchzuführen sind und je nach Ergebnis überlegt werden soll, welche Maßnahmen in Länderkompetenz und bayerischer Verantwortung die Folge und die Konsequenz sein können.
Die Ergebnisse wurden im Umweltausschuss in der letzten Woche von der Staatsregierung bekannt gegeben. Von 2008 bis 2014 wurden insgesamt 1.500 Untersuchungen durchgeführt. Bei 99 % der Untersuchungen sind keine Rückstände festgestellt worden. Bei den restlichen Untersuchungen sind keine Überschreitungen der strengen Trinkwassergrenzwerte von 0,1 Mikrogramm je Liter nachgewiesen worden. Diese Ergebnisse sind übrigens auf Bundesebene bestätigt worden. Außerdem hat das Landesamt für Umwelt festgestellt, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht.
Die Neubewertung des Wirkstoffes ist allerdings in Brüssel noch nicht abgeschlossen. Zugegebenermaßen gibt es unterschiedliche wissenschaftliche Ergebnisse bzw. Interpretationen der Untersuchungen. Sie wissen genau, die einen bewerten das Ergebnis so und die anderen anders. Ob dieses Gremium in der Lage ist, das Richtige, das Wegweisende und für die Zukunft Entscheidende festzulegen, lasse ich jetzt einmal dahingestellt.
Für mich steht der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Verbraucher nach wie vor an erster Stelle. Deswegen wird die Staatsregierung die Untersuchungen auch fortsetzen. Auf alle Fälle können wir aus meiner Sicht schon den bewährten integrierten Pflanzenschutz optimieren, also eine Kombination von mechanischem Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung und Pflegemaßnahmen und Ergänzung eines unabdingbar notwendigen Pflanzenschutzmittels.
Ich denke, wir sollten es auch denen, die mit diesen Mitteln umgehen, ermöglichen, die Sachkompetenz zu erwerben und sie in kleinerem oder größerem Umfang anzuwenden. Die Sachkompetenz und die gute fachliche Praxis sind hier Voraussetzung.
uns damit im Bayerischen Landtag noch einmal intensiv auseinandersetzen, wie es jetzt auch Herr Kreitmair angedeutet hat. Im Übrigen, Frau Steinberger, gibt es jetzt schon eine strenge Reglementierung für den Einsatz dieses Wirkstoffes, insbesondere bei den sogenannten Nichtkulturflächen. Das sind Wegeflächen, vielleicht auch Flächen an Bahngleisen oder Flughäfen etc., also dort, wo die Sicherheit den Einsatz dieses Wirkstoffes vordringlich erscheinen lässt und eine anderweitige Unkrautbekämpfung nur mit unzumutbarem Aufwand möglich wäre.
Noch einmal zu Ihrer Interpretation des Untersuchungsergebnisses. Ich denke, Frau Steinberger, da liegt in der Tat ein Missverständnis vor. Sie haben in Ihrer Schriftlichen Anfrage detailliert angefragt und haben auch eine Antwort bekommen. Die Anwendungskontrollen oder Anlasskontrollen, die meistens auf einer Anzeige basieren, sind von Haus aus sozusagen angelastet worden. Da ist nicht getestet worden, ob die Grenzwerte überschritten worden sind, sondern unter die genannten 75 % fallen alle Flächen, für die keine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist und auf denen das Mittel eingesetzt wurde. Darum ist es etwas irreführend, wenn Sie die Zahl in den Raum stellen, weil Sie eigentlich etwas vermischen, was man nicht vermischen soll.
Ich werde die Gemeinden auf alle Fälle zusätzlich über die Alternativen informieren, die sie einsetzen können. Vielleicht muss man da und dort noch die Sensibilität erhöhen, weil ich mir vorstellen kann, dass nicht jede Ausnahmegenehmigung, die beantragt wird, zwingend notwendig ist. Das sollen die Kommunen vor Ort in Eigenverantwortung überprüfen, so wie es einzelne Kommunen ja bereits vormachen.
Ich möchte den Fraktionen keine Empfehlungen geben; aber aus meiner Sicht wäre es doch ratsam abzuwarten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, und dann noch einmal gemeinsam in den Fachausschüssen zu beraten und zu entscheiden, was wir von Bayern aus selber entscheiden können und wo wir auf Bundes- oder EU-Ebene die weitere Handhabung mitgestalten können.
Danke schön, Herr Minister. Frau Steinberger hat sich noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.
Herr Minister Brunner, ich freue mich, dass Sie zum Schluss noch angekündigt haben, die Kommunen sensibilisieren zu wollen. Ich glaube, dass das absolut notwendig ist. Auch wenn Sie unseren Antrag vermutlich ablehnen wollen: Die Kommunen müssen sensibilisiert werden. Ich könnte Ihnen eine Kommune als Beispiel nennen, in
der Glyphosat mit der Gießkanne ausgebracht worden ist, wo es mit Sicherheit nicht sachgerecht gemacht worden ist. Natürlich ist das auch bei den anwendungsbezogenen Kontrollen passiert, nicht nur da, wo eine Anzeige vorlag.
Ich habe mich deswegen noch einmal gemeldet, weil Sie am Anfang gesagt haben, in der letzten Woche wurde im Umweltausschuss berichtet, dass im Grundwasser – Sie haben pauschal von Gewässern gesprochen – kein Glyphosat gefunden worden ist. Das stimmt nicht. Beim Grundwasser ist es tatsächlich so, Gott sei Dank, dass die Böden diesen Stoff sehr stark festhalten, sodass er nicht stark ausgewaschen wird. In den Oberflächengewässern haben wir Glyphosat sehr wohl. Da gab es eine Anfrage. In 60 % aller Oberflächengewässer wird Glyphosat gefunden. Ich finde, das ist schon eine dramatische Aussage. Für Entwarnung ist da nicht die Zeit, und deshalb müssen wir das deshalb wirklich streng beobachten. Ich fürchte nur, dass Sie sich im nächsten Jahr der Bewertung der EFSA anschließen und mit Sicherheit keine eigenen Risikobewertungen vornehmen werden.
Nun, Ihre Prognosen in die Zukunft hinein, was unser Verhalten angelangt, will ich nicht bewerten. Bezüglich der Bewertung der Ergebnisse liegen wir auch nicht auseinander. Diese 99 % Unbedenklichkeit - das habe ich ausdrücklich gesagt -, beziehen sich aufs Grundwasser. Es ist richtig, dass wir beim Oberflächengewässer andere Ergebnisse vorliegen haben. Es gibt überhaupt keinen Dissens über die Fakten, die auf dem Tisch liegen.
Aber dennoch rate ich dazu, jetzt keinen Schnellschuss abzugeben. Bedenken Sie, dass sich Hunderte von Wissenschaftlern, die sich in dieser Sache kompetent informiert und damit auseinandergesetzt haben, nicht einig sind. Sollten wir nicht erst noch die Beratung der zuständigen Ausschüsse in Brüssel abwarten, um zu einer abschließenden Meinung im Hohen Hause zu kommen? - Ich denke, das gebietet einfach die Vernunft. Ich biete Ihnen an, dass wir uns dann noch einmal sehr sachlich und vernünftig mit der gesamten Thematik auseinandersetzen. Gleichwohl erwarte ich auch, dass man, bevor man grundsätzlich Verbote ausspricht, auch darüber diskutiert, welche Alternativen und Möglichkeiten wir in der praktischen Anwendung haben, ob das in der Landwirtschaft ist, ob das im Gartenbau ist oder, worum es eigentlich heute bei Ihrem Antrag in erster Linie geht, bei öffent
lichen Flächen. Ich bitte zu differenzieren und zu unterscheiden und nicht alles in denselben Topf zu schmeißen; die nachgezogenen Anträge tendieren ja in diese Richtung.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/9225 – das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPDFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und eine Enthaltung aus den Reihen der CSU. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/9254 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/9255 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Kohnen, Karl und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Fortsetzung des Energiedialogs und Nachbesserung des Energieprogramms", Drucksache 17/9253, bekannt: Mit Ja haben 68 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 89. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Beratung der weiteren Dringlichkeitsanträge. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich daher auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Gudrun Brendel-Fischer u. a. und Fraktion (CSU) Kein übereilter Aktionismus bei EUFeuerwaffenrichtlinie (Drs. 17/9226)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Drs. 17/9256)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Waffenrecht: Keine Verschärfung des legalen Waffenbesitzes in Deutschland (Drs. 17/9257)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Am 18. November dieses Jahres hat die EU-Kommission im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorschläge zur Änderung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie vorgestellt, also fünf Tage nach den verheerenden Terroranschlägen in Paris, diesen schrecklichen Ereignissen, die uns alle erschüttert haben. Zu Recht kann man hierbei die Frage stellen: Wie schützen wir zukünftig unsere Bevölkerung? Welche Werkzeuge und Möglichkeiten geben wir den Sicherheitsbehörden an die Hand, und wie gewährleisten wir die innere Sicherheit?