Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

Unsere Bitte lautet aber, und darüber werden wir auch im Ausschuss diskutieren: Bei aller Eigenständigkeit Bayerns darf gerade im Ingenieurwesen das Oberziel der Übertragbarkeit auf internationaler Ebene nicht durch nationale Stolperstellen konterkariert werden. Der Ingenieurberuf ist ein Beruf, der sehr von der Internationalität lebt.

Der zweite Aspekt: Gerade vor dem Hintergrund der internationalen Anerkennung gehen die gesetzgeberischen Entscheidungen auch in Bezug auf die Kritikpunkte, die im Rahmen der Verbandsanhörung gekommen sind, in die richtige Richtung. Sicherlich gibt es für jeden Einwand gute Gründe und berechtigte Interessen. Die gesetzgeberischen Entscheidungen, die getroffen worden sind, orientieren sich aber vorrangig daran, später eine Harmonisierung mit den anderen Ländern zu erzielen. Deswegen wurden beispielsweise bei der Beschreibung des Anwendungsbereichs, bei der Regelung über die Abgrenzung zu den reinen Naturwissenschaften genauso wie bei der Entscheidung über den Umgang mit den Wirtschaftsingenieuren – Frau Kollegin Karl, Sie haben es angesprochen, darüber werden wir sicherlich noch diskutieren – zunächst einmal die Regelungen gewählt, die auch in anderen Ländern gewählt worden sind, um eine nationale Einheitlichkeit anzustreben.

Das Gleiche gilt für den Bestandsschutz. Wenn zum Beispiel jemand ein Studium schon begonnen hat, stellt sich die Frage: Fällt er dann noch unter die alte Regelung oder schon unter die neue? Auch hat man sich dazu entschieden, eine Teilzuständigkeit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau einzuführen. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Harmonisierung mit den anderen Ländern sachgerecht.

Kolleginnen und Kollegen, im Spannungsfeld zwischen dem Qualitätsniveau im deutschen Ingenieurwesen und dem Ziel der Anerkennung und Übertragbarkeit von Berufsabschlüssen im Ausland ist der vorliegende Gesetzentwurf ein gelungener Wurf. Das deutsche Ingenieurswesen hat über 150 Jahre eine beeindruckende Erfolgsgeschichte geschrieben. Bei aller Sympathie für europäische Vereinheitlichungsbemühungen sollten wir mit der Qualität der Ausbildung und den gebotenen Anforderungen an die Berufsbezeichnung dazu beitragen, dass der deutsche Mar

kenkern im Ingenieurwesen bei bestmöglicher Anerkennung ausländischer Abschlüsse erkennbar und erhalten bleibt. Das gewährleistet dieser Gesetzentwurf, und deshalb werden wir darüber auch im Ausschuss zustimmend diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Glauber.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Neuauflage des Bayerischen Ingenieurgesetzes, über das wir jetzt in den Ausschüssen diskutieren werden, stellt es sich für uns, die FREIEN WÄHLER, so dar, dass wir gezwungen wurden, dieses Gesetz zu erlassen. Ob es für die Zukunft ein gutes Gesetz sein wird, wird sich zeigen. Die letzten Worte der Kollegin Haderthauer sind entscheidend. Für uns stellt sich folgende Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Beim Meister haben wir es bei über 50 Berufen in Deutschland nicht geschafft, den Meistertitel zu schützen. Das muss uns klar sein. Damit senken wir Standards und Niveaus ab. Dieses Absenken von Standards und Niveaus möchten wir FREIE WÄHLER beim Ingenieurstudium auf keinen Fall akzeptieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wenn wir schon zur Absenkung von Standards gezwungen werden, sind wir auf europäischer Ebene als das größte Zahlerland innerhalb der Europäischen Union angehalten, die Standards mit festzulegen. Ich kann doch am Ende der Harmonisierung nicht alle Standards absenken und mich auf ein Niveau begeben, bei dem alle anderen mitgenommen werden können. Das will ich nicht mittragen. Das wollen wir FREIE WÄHLER nicht mittragen. Das ist ganz entscheidend für unsere Wirtschaft hier in Deutschland und in Bayern. Deshalb wollen wir, dass das Niveau so hoch wie möglich gehalten wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Im Gesetz findet sich der Passus, dass, wer einen Beruf innerhalb von zehn Jahren ein Jahr lang durchgängig ausgeübt hat, möglicherweise als Ingenieur zugelassen wird. Wir haben es Gott sei Dank hinbekommen, dass unsere Ingenieurekammer-Bau und die Regierung von Schwaben diese Zulassungsvoraussetzungen noch prüfen können. Die Frage für uns ist doch, ob wir es, wenn jemand klagt, tatsächlich schaffen, diesen nationalen Standard zu verteidigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir zurück. Jetzt kommen die Fußball-Weltmeisterschaften wieder

zur Sprache. Schauen Sie sich die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 an. Die Stadien weltweit sind in deutschen Ingenieurbüros geplant worden, und zwar durchgängig. Sie finden dort Ingenieure der Medientechnik, der Versorgungstechnik, Architekten, Bauingenieure, also genau das, was letztendlich die Qualität und die Sicherheit eines Stadions – Brandschutz, die Atmosphäre und die Qualität der Akustik sowie die sanitären Einrichtungen – ausmacht. All das ist Export "Made in Germany".

Deshalb wollen wir im Ausschuss eines sicherstellen. Wir wollen keine Diskussion, nur weil sie uns wieder einmal von Europa zugespielt wurde, und wir wollen nicht, dass wir am Ende unsere Berufsstandards wie den Diplom-Ingenieur opfern. Wir sind der Meinung, dass "Made in Germany" und Qualitätsingenieure ein Gütesiegel für Vollbeschäftigung in einem Land wie Deutschland sind. Wir sind momentan das Land in Europa, das dadurch mit Sicherheit den größten wirtschaftlichen Erfolg hat. Deshalb sage ich: Es darf keine Absenkung der Standards geben. Ich freue mich auf die Debatte. Wir werden versuchen, so viel wie möglich zu verteidigen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen bestimmte Punkte im Rahmen der Änderungen, die beim Bayerischen Ingenieurgesetz vorgenommen werden, beispielsweise die stärkere Stellung und Einbeziehung der Ingenieurekammer-Bau; aber wir möchten auch Kritik üben, nämlich daran, dass es sich hier wiederum um eine spätestmögliche Umsetzung einer europäischen Richtlinie handelt, und zwar um eine solche, die im Grunde ähnliche Schwächen aufweist wie die entsprechende Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben gehört, dass nicht einmal bundesweit eine einheitliche harmonische Regelung zustande gekommen ist. Wir kritisieren weiterhin, dass sehr viel ungeregelt und unklar ist, zum Beispiel dass keine Kostenobergrenzen oder Kostenkorridore für die entsprechenden Anerkennungsverfahren dargelegt werden. Genauso wenig werden Fristen dargelegt, innerhalb derer bestimmte Anerkennungsverfahren abgewickelt werden müssen. Wir kritisieren, dass kein systematisches und ausreichendes Angebot für Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen auf

gezeigt worden ist und dass keine Klärung des Rechtsstatus derjenigen, die diese Anpassungs- und Nachqualifizierungsverfahren durchführen können, erfolgt. Wir kritisieren, dass letztlich keine Angaben über die Dauer und die Kosten dieser Verfahren gemacht werden. Auch über etwaige Darlehens- und Stipendienprogramme ist nichts festgelegt.

Wir sagen, dass diejenigen, deren Qualifikationen anerkannt sind und die bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, ihre Fähigkeiten gewinnbringend für unsere Gesellschaft einsetzen können. Wir sagen, dass Integration dann am besten gelingt, wenn sie von Anfang an stattfindet und wenn diejenigen, die zu uns gekommen sind, in diesem Fall, wenn sie Kompetenzen als Ingenieure mitbringen, diese Kompetenzen möglichst schnell anerkennen lassen können und möglichst schnell Klarheit bekommen, über welche Verfahren und über welche Wege diese mitgebrachten Qualifikationen anerkannt werden können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sagen, dass dieses Gesetz unvollständig ist. Selbstverständlich können Teile noch über Verordnungen geregelt werden; aber wir kennen diese nicht, und wir wissen es nicht. Das Mindeste ist, dass dargelegt wird, was zusätzlich ergänzend geregelt und geordnet werden muss, und dass wir sagen, dass wir in circa einem halben Jahr eine ergänzende Evaluierung und Bewertung dieser gesetzlichen Änderungen wünschen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Jawohl. Dann ist das so beschlossen.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 17/10311) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung durch Herrn Staatsminister Dr. Spaenle begründet. – Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! An

lass für diesen Änderungsgesetzentwurf zum Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist eine Reihe von Einzelthemen. Zunächst geht es darum, in diesem Zusammenhang den Ausbau der Ganztagsangebote zu erweitern. Es geht um den Beschluss des Ministerrats und die dadurch notwendige Anpassung, die letztlich die Möglichkeit eröffnet, die offene Ganztagsschule an Grundschulen und Förderschulen aller Art auf den Weg zu bringen und hierfür die entsprechenden Grundlagen zu schaffen. Es geht hierbei auch um eine Regelung, die es ermöglicht, die Leistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe im schulischen Ganztagsangebot im kooperativen Modell zu verknüpfen. Dies soll auch die Möglichkeiten und die Situation der Freizeitbetreuung gerade in den Ferien verbessern. Wir wollen ein Instrument, das sich sehr bewährt hat, nämlich das Instrument der Schulverbünde, die es bisher im Bereich der Mittelschule gibt, so weiterentwickeln, dass die Möglichkeit besteht, dies auch für die Grundschulen einzusetzen. Wir wollen hier deshalb eine Änderung des EUG bzw. dessen Weiterentwicklung, um dieses Instrument auch für den Grundschulbereich zur Standorterhaltung einzusetzen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ein Schüler würde einen Fünfer bekommen, wenn er so vorlesen würde wie der Minister! Ein Schüler würde "mangelhaft" bekommen, wenn er so vorlesen würde! – Annette Karl (SPD): Man hört es ganz schlecht, Herr Spaenle!)

Das liegt doch nicht an mir.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Natürlich! An wem sonst?)

Wenn Sie das Rednerpult etwas höher fahren, ist das Mikrofon weiter oben.

Wenn ich den Hubsi so sehe

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Wer so undeutlich spricht, Herr Minister!)

und von der Form auf den Inhalt schließe, dann pfiat di Gott!

(Heiterkeit bei der CSU)

Wir haben in diesem Zusammenhang ebenso das Thema des Notenschutzes zu regeln. Die Zulässigkeit der Gewährung der Maßnahmen des Notenschutzes ist durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt. Das heißt, dass wir hier die entsprechende Zulässigkeit und Erforderlichkeit der Zeugnisbemerkung

als Instrument weiterhin zur Verfügung haben. Das Gericht hat allerdings klargestellt, dass hier aufgrund der Grundrechtsrelevanz eine Präzisierung durch den Gesetzgeber notwendig ist. Es wurden entsprechende Übergangsfristen gesetzt. Es geht nun darum, das Instrument des Notenschutzes zu präzisieren. Auf eine einheitliche Anwendung des allgemeinen, für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstabes der Leistungsbewertung mit diesem Instrument ist zu verzichten.

Aus dieser Unterscheidung resultieren differenzierte Aussagen des Gerichts zur Bedeutung der Zeugnisbemerkung. Während es beim Nachteilsausgleich, der die Chancengleichheit unter den Prüflingen wahrt, keinen rechtfertigenden Grund für eine Zeugnisbemerkung gibt, sind Zeugnisbemerkungen beim Notenschutz ein zulässiges Mittel zur Wahrung der Chancengleichheit. Das ist sehr wichtig. Diese allgemeinen Aussagen gilt es nun infolge des Urteils entsprechend umzusetzen. Das bedeutet, bei körperlichmotorischen Beeinträchtigungen, bei Beeinträchtigungen in der Sprache, bei Sinnesschädigungen oder bei Autismus eine Unterscheidung mit Notenschutz zu gewähren. Bei diesen Beeinträchtigungen sind eine Bewertung mit Noten in vergleichbarer Weise sowie eine Lernzielerleichterung möglich, obwohl von den allgemeinen Leistungsanforderungen abgewichen wird. Im Sinne der Transparenz wird auch hier die nicht zu erbringende oder anders bewertete Leistung – das ist diese Form – in einer Zeugnisbemerkung benannt.

Im Weiteren geht es bei dieser Novellierung um eine Harmonisierung des BayEUG und der Schulordnungen in wichtigen Teilen. Diese Aufgabe wird jetzt durchgeführt. Die Reduzierung und die Straffung des Normenbestandes können nun in wesentlichen Teilen vorangetrieben werden. Wir haben Rückmeldungen von den Verbänden, die die Einführung der offenen Ganztagsschule sehr positiv bewerten. Wir hatten die Notwendigkeit, bei der Finanzierung auf die Einwände Rücksicht zu nehmen. Die Rückmeldungen zum Notenschutz waren grundsätzlich positiv. Diese Klarstellung wurde begrüßt. Das gilt auch und gerade für die Zeugnisbemerkung. Politisch ist es wichtig, dass wir uns hier zu der besonderen Aufgabe bekennen, Menschen mit Behinderung auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen. Die Ausweitung der Ganztagsangebote ist nicht mit der gesetzlichen Pflicht zur Einrichtung von Ganztagsangeboten weder für den Staat noch für die kommunalen und privaten Schulträger verbunden. Für das Schuljahr 2016/2017 ist derzeit ein Ausbau im finanziellen Rahmen von 1.000 Ganztagsgruppen für die Grundschulen vorgesehen. Unsere politische Absicht ist es, auch in den kommenden Jahren jeweils in

Tausenderschritten im Doppelhaushalt den Ausbau voranzutreiben.

Beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist nicht von einer umfangreichen Einrichtung von Ganztagsklassen auszugehen. Die gebundene Ganztagsklasse für geistig behinderte Kinder ist für sehr inklusiv ausgerichtete spezielle Angebote vorgesehen, von denen es in Bayern eher wenige geben wird. Eine Festsetzung der Gesamtkontingente für diesen Ausbau ist ebenfalls Gegenstand der jeweiligen Haushaltsverhandlungen. Die Errichtung eines Grundschulverbundes ändert an den gesetzlichen Aufgaben des Schulaufwandsträgers für die Grundschulen nichts. Allgemein gilt, dass Grundschulverbünde unter Beachtung des Grundgesetzes in kommunaler Selbstverantwortung vor Ort entwickelt werden. Wir kennen das von den Mittelschulen. Ich bitte, dem Gesetzentwurf bei der parlamentarischen Beratung zu entsprechen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER))

Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 24 Minuten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Strohmayr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! "Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot." – Das habe nicht ich gesagt, sondern das hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung zu Beginn der Legislaturperiode gesagt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf setzt die Staatsregierung neben einigen weiteren Anpassungen nun die Regelungen um,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

die im Rahmen des Ganztagsgipfels im März des vergangenen Jahres vereinbart wurden. Wesentlicher Inhalt des Ganztagsgipfels war, zu Ihrer Erinnerung, dass nun auch an den Grundschulen und Förderschulen die Möglichkeit besteht, offene Ganztagsangebote zu schaffen. Im ersten Jahr waren das 300 Angebote, in den folgenden Jahren waren es jeweils 1.000 Angebote. Das klingt erst einmal gar nicht schlecht. Wenn man allerdings bedenkt, dass es circa 25.000 Grund- und Förderschulklassen gibt, dann relativiert sich diese Zahl doch sehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss einfach feststellen: Die Staatsregierung hat in Bayern den Ausbau der Ganztagsschule wie kaum ein anderes Bundesland verschlafen. Bayern weist mit 9,2 % die