Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ihr habt der Fusion zugestimmt!)

Herr Aiwanger, bleiben Sie realistisch.

(Unruhe)

Ich bitte um Ruhe. Das Thema ist mir wichtig. Die Bäuerinnen und Bauern arbeiten mit hoher Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt, um Lebensmittel in bisher nicht gekannter Vielfalt und hoher Qualität herzustellen. In diesem Punkt sind wir uns hoffentlich einig. Die Bauern benötigen eine breite gesellschaftliche Anerkennung, um ihren Aufgaben motiviert nachgehen zu können. Dumpingpreise bei Lebensmitteln sind der falsche Weg. Die Bauern wollen unsere Heimat gestalten. Wir brauchen die politische Unterstützung aller Parteien. Ich schaue von meiner Seite aus gesehen zur linken. Ich bitte Sie mitzuhelfen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Für eine abschließende Stellungnahme hat Herr Staatsminister Brunner ums Wort gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den FREIEN WÄHLERN, dass sie dieses Thema in der Aktuellen Stunde aufgegriffen haben. In der Tat bin ich der Meinung, dass die Situation in der Landwirtschaft sehr besorgniserregend ist. Neben den Milchpreisen wurden zu Recht auch die Ferkelpreise, die Schweinepreise, die Getreidepreise, aber auch Zucker und andere Produkte angesprochen. Die Landwirtschaft steht allgemein unter Druck, nicht nur in Bayern und Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union und weit darüber hinaus. Neuseeland, das allgemein als günstiges Milcherzeugerland gilt, erwägt eine Abschlachtprämie für Milchkühe. Das zeigt, dass Neuseeland mit ähnlichen existenziellen Problemen kämpft.

(Horst Arnold (SPD): Richtig!)

Sie können sicher sein, dass der bayerische Landwirtschaftsminister besorgt ist, aber mit Tatendrang versucht, die Probleme in den Griff zu bekommen oder zumindest Lösungsbeiträge zu leisten, wo es nur denkbar ist. Ich trinke nicht nur sehr viel Milch, sondern träume auch von Ferkelpreisen. Ich versuche, in Berlin und Brüssel meine Vorstellungen einzubringen. Liebe Vertreter der Opposition, auch wenn die Lage schwierig ist, sollten Sie nicht verkennen, dass jeder dritte Bauernhof Deutschlands nach wie vor in Bayern bewirtschaftet wird.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Wie lange noch?)

Wir haben 32.000 Milcherzeuger. Wir haben 60 Molkereien.

(Horst Arnold (SPD): Vor ein paar Jahren waren es 50.000!)

Gestern habe ich ein Gespräch mit dem sächsischen Landwirtschaftsminister geführt. Sachsen hat 1.100 Milchviehbetriebe. Wir haben 32.000 Milchviehbetriebe. Wenn der Bauernstand in Gefahr gerät, gehen auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum im vorund nachgelagerten Bereich flöten. Die Attraktivität und Vitalität des ländlichen Raumes leidet. Die Vielfalt unserer Kulturlandschaft wird einen Abbruch erleiden. Die Landwirtschaft umfasst eine gesamtgesellschaftliche Dimension, derer wir uns immer wieder bewusst werden sollten.

Von Ihnen kann niemand ernsthaft behaupten, dass Bayern seine Hausaufgaben nicht machen würde. Wir haben ein Umweltprogramm in einer Dimension wie noch nie zuvor aufgelegt. Es umfasst 200 Millionen Euro im Jahr 2015, wurde also um 20 Millionen Euro ergänzt. Selbst heuer wurden weitere 9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, weil dieses Programm von unseren Bauern überdurchschnittlich gut angenommen wurde, sodass wir kaum allen Wünschen nachkommen konnten. Wir geben für die Ausgleichszulage 110 Millionen Euro und für die Investitionsförderung 75 Millionen Euro aus. Wir haben in Berlin durchgesetzt, dass die Zuschüsse für die landwirtschaftliche Unfallversicherung um 78 Millionen Euro angehoben wurden. Das bedeutet eine Beitragsentlastung von rund 16 % für jeden Betrieb. Wir haben auch erreicht, dass Brüssel zumindest 490 Millionen Euro für ein Liquiditätsprogramm zur Verfügung stellt, davon rund 70 Millionen Euro für Deutschland. Ein Drittel dieses Geldes wurde von bayerischen Landwirten in Anspruch genommen. Das reicht aber nicht. Das sind Schmerzlinderungsmittel.

(Horst Arnold (SPD): Richtig!)

Ich bin der Meinung, dass wir an die Ursache heranmüssen. Derzeit haben wir trotz oder wegen des Preisverfalls, gerade bei der Milch, zusätzliche Mengen, weil viele Milcherzeuger glauben, mit mehr Menge den Preis kompensieren zu können. Das bedeutet, dass es in Irland seit seinem Ausstieg aus der Milchkontingentierung ein Plus von 20 % gibt. Ähnlich ist es in Holland und in Polen. Auch in Deutschland werden wir eine zusätzliche Menge von mehr als 5 % haben. Die Probleme mit Russland, mit China, auf den Weltmärkten und in den Krisengebieten des Nahen Ostens führen dazu, dass der Markt nicht mehr diese Mengen zu wertschöpfenden Preisen abnimmt. Das ergibt dann diese insgesamt schwierige Situation.

Deshalb freue ich mich, dass bei der letzten Agrarministerkonferenz in Fulda mein Vorschlag auch von den Roten und den GRÜNEN einstimmig angenommen wurde, über diese momentan notwendigen Hilfsprogramme und über finanzielle Erleichterungen und Zuschüsse für Sozialversicherungen hinausgehende Maßnahmen zu überlegen. Ich habe gesagt: Es darf keine Denkverbote geben. Wir müssen auch in die Richtung mengenregulierender Elemente, in die Richtung von Versicherungslösungen und in die Richtung von Molkereilösungen denken. Das wird gerade in der Schweiz, in Holland und in anderen Ländern angedacht. Wir brauchen eine große Kreativität, wenn wir mittelfristig ein tatsächlich funktionierendes Sicherheitsnetz haben wollen.

Ich habe immer schon vor einem total liberalisierten Milchmarkt gewarnt. Zu Recht wurde heute betont, dass wir eine soziale Marktwirtschaft haben. Ich fordere Leitplanken, damit die Volatilität des Marktes nicht grenzenlos wird. Ich stelle aber auch fest, dass Mengen und Größe keine Lösung sind. Reden Sie einmal mit den Bauern der nord- und ostdeutschen Betriebe. Diese haben mindestens dieselben existenziellen Sorgen. Sie müssen Fremdarbeitskräfte bezahlen, sie haben Fremdkapital und vieles andere mehr. Ich denke, unsere bäuerlichen Betriebe sind eher in der Lage, solche Krisensituationen zu überstehen, aber nicht dauerhaft.

Deswegen führe ich auch Gespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel, mit REWE, mit Lidl und mit EDEKA. Ich war vor 14 Tagen auf einem Milchgipfel in Brüssel. Ich habe mit der Kommission und mit allen Parteien Gespräche geführt. Gestern war ich in Berlin. Wir bereiten uns auf die nächste Agrarministerkonferenz vor. Ich habe Brüssel aufgefordert, die gesamten 818 Millionen Euro, die die Milchbauern in Form einer Superabgabe bezahlt haben, ausschließlich wieder dieser Branche zur Verfügung zu stellen. Sie können sicher sein, dass ich keine Gelegenheit auslassen werde, um auch marktsteuernde Elemente nachhaltig einzuführen, auch wenn wir die einzelbetriebliche Quotierung nicht wiederhaben wollen. Das will niemand. Wir brauchen aber Leitplanken und wollen dafür sorgen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern mit ihrem unternehmerischen Know-how wirtschaften können.

Ich schließe mich der Meinung von Herrn Kreitmair an, der gesagt hat, dass das zweite große Problem die zunehmende Bürokratie sei. Wir haben Dokumentations- und Aufschreibepflichten. Die Kontrollen werden immer mehr. Die Landwirte wissen kaum noch, wie sie die Verordnungen noch einhalten sollen.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich habe manchmal den Eindruck, die größten Probleme für die bayerischen und deutschen Landwirte sind einerseits sicherlich die Marktpreise, andererseits aber auch Bundesumweltministerin Hendricks und ihr Staatssekretär.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD)

Sie bereiten uns größte Probleme und sorgen dafür, dass unsere Bauern oftmals der Mut verlässt. Sie können sicher sein: Wir werden auch in Zukunft auf den Markt in Bayern setzen.

(Horst Arnold (SPD): Und wo ist Herr Schmidt?)

Wir setzen nicht auf Masse, sondern auf Qualität und Premiumprodukte. Wir haben immerhin noch einen Milchpreis um die 30 Cent. Laut dem Agrarminister aus Sachsen liegt der Preis dort bei 23 Cent. Diesen Abstand wollen wir dauerhaft für unsere Bäuerinnen und Bauern sichern.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Ingenieurgesetz (Drs. 17/10310) - Erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit beläuft sich auf 24 Minuten. Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung durch Herrn Staatssekretär Pschierer begründet. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nachdem es sich hier um die Erste Lesung handelt, möchte ich mich auf das Wesentliche beschränken. Hier geht es um die Neufassung des Bayerischen Ingenieurgesetzes. Wer die Wirtschaftsstruktur des Freistaates Bayern kennt, weiß, dass gerade der Freistaat Bayern ein Ingenieurstandort par excellence ist, mit Vor- und Nachteilen. Wir haben auf dem Arbeitsmarkt eine sehr große Nachfrage. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ingenieure ist in den letzten Jahren in Bayern deutlich gestiegen. Das ist ein Zeichen des Wirtschaftswachstums. Licht und Schatten liegen aber sehr nahe beieinander. Das Problem ist, dass die Zahl der offenen Stellen bei Weitem die Zahl der Arbeitslosen in den Ingenieurberufen übersteigt. Das bedeutet, auf jeden

arbeitslos gemeldeten Ingenieur entfallen deutlich mehr als drei offene Stellen.

Für uns bedeutet das: Der bayerische Arbeitsmarkt ist für Ingenieure aus dem Ausland besonders attraktiv. Dabei ist das Führen der Berufsbezeichnung gesetzlich geregelt, und das aus gutem Grund. Zum einen geht es darum, einen rechtlichen Rahmen für die berufliche Anerkennung zu schaffen. Zum anderen geht es aber auch darum, die hohe Qualität des Berufsstands zu sichern. Dieses Bayerische Ingenieurgesetz regelt, wer die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Verleihung der Berufsbezeichnung an Absolventen ausländischer Hochschulen. Absolventen inländischer Hochschulen benötigen dafür keine Genehmigung. Dieses Ingenieurgesetz wurde bereits mehrfach an das EU-Recht angepasst. Aktuell ist eine Anerkennung der Berufsanerkennungsrichtlinie umzusetzen.

Diese Umsetzung von EU-Recht hat mein Haus zum Anlass genommen, das Ingenieurgesetz deutlich zu straffen und mit dem Ziel zu modernisieren, ein neues Bayerisches Ingenieurgesetz zu erlassen. Ich will die wichtigsten Neuerungen ganz kurz zusammenfassen: Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" darf in Bayern führen, wer ein Studium von mindestens sechs Semestern in einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Erfolg abgeschlossen hat.

Wir wollen außerdem festschreiben, dass die Studieninhalte zu mehr als 50 % aus den sogenannten MINTFächern stammen müssen, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Neu ist vor allem, dass die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Berufsqualifikationen zukünftig analog zu anderen reglementierten Berufen erfolgt. Das Bayerische Ingenieurgesetz bezieht sich zukünftig weitgehend auf das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Damit schaffen wir in Bayern eines der schlankesten Ingenieurgesetze aller 16 Bundesländer.

Der Staatsregierung ist außerdem wichtig, dass die Selbstverwaltung der freien Berufe ebenfalls gestärkt wird. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau wird für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zuständig sein, und zwar in den Bereichen, die ihren wesentlichen Mitgliederbestand ausmachen. Darüber hinaus wird es bei der Zuständigkeit der Regierung von Schwaben für den gesamten Freistaat Bayern bleiben. Bei der Regierung von Schwaben ist die Verantwortlichkeit für ganz Bayern gebündelt. Bislang hat die Regierung von Schwaben diese Aufgabe hervorragend gemeistert.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Verbandsanhörung hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind. Die Wirtschaft des Freistaates Bayern hat keine grundlegende Kritik an dem Entwurf geübt; er wurde sogar begrüßt. Auch die Hochschulen haben sich vergleichsweise moderat geäußert. Wohlgemerkt, in anderen Ländern mit stärker regulierenden Entwürfen sieht es ganz anders aus. Wir wollen, dass in Bayern auch in Zukunft Ingenieurleistungen geschaffen und in die ganze Welt exportiert werden. Das Bayerische Ingenieurgesetz wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Danke schön. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Karl.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gesagt, 2013 ist eine neue EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung erlassen worden. Mit dem Bayerischen Ingenieurgesetz wird diese Richtlinie jetzt umgesetzt. Dabei beschränkt sich das Bayerische Ingenieurgesetz – auch das ist schon erwähnt worden – auf die spezifischen Besonderheiten. In allen anderen Fällen verweist es auf das BayBQFG, das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.

Das alte Ingenieurgesetz wird aufgehoben und durch das neue Bayerische Ingenieurgesetz ersetzt. Das dient dem Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin". Wir begrüßen dieses neue Gesetz im Großen und Ganzen. Insbesondere begrüßen wir, dass die Ingenieurekammer-Bau für die Anerkennung von Abschlüssen im Bauingenieurwesen sowie in der Gebäude- und Versorgungstechnik zuständig sein wird. Für alle anderen Bereiche ist wie bisher in bewährter Weise die Regierung von Schwaben zuständig.

Das Gesetz regelt auch, wie mit Anträgen von Personen zu verfahren ist, in deren Herkunftsland der Ingenieurberuf nicht wie in Deutschland reglementiert ist. Hier sind dann Ausgleichsmaßnahmen, Ergänzungskurse oder Ergänzungsprüfungen notwendig. Das Gesetz legt fest, dass Ausbildungsnachweise aus Drittstaaten grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, die an ein Ingenieurstudium in Deutschland gestellt werden. Das Gesetz legt aber auch klar, dass die Berufsbezeichnung "Ingenieur" keinen Einfluss darauf hat, ob man eine bestimmte Tätigkeit ausüben darf oder nicht.

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ist bei den hybriden Studiengängen festgelegt, dass sie überwiegend Studieninhalte aus den MINT-Fächern enthalten müssen. Das ist auch gut so; denn unsere

Bürger haben bestimmte Erwartungen an einen Ingenieur: Er muss sich mit Technik auskennen. Wo Ingenieur draufsteht, muss auch Technik drin sein. Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" ist damit auch ein Gütesigel. Die deutsche Ingenieurskunst ist in der ganzen Welt bekannt und anerkannt.

Wir, die SPD-Landtagsfraktion, können daher nicht nachvollziehen, warum der Gesetzentwurf bei Wirtschaftsingenieuren eine Ausnahme macht und keine Mindestanforderung an technische Studieninhalte stellt. Rein theoretisch reicht für die Führung des Titels "Wirtschaftsingenieur" eine einzige technische Unterrichtseinheit. Damit besteht die Gefahr, dass ein BWL-Studiengang in einen Wirtschaftsingenieur-Studiengang umdefiniert wird. Zudem besteht die Gefahr, dass auch andere hybride Studiengänge einfordern, am Ende den Ingenieurtitel vergeben zu dürfen. Über dieses Thema werden wir aber noch im Ausschuss ausgiebig diskutieren. Ich hoffe, dass wir in diesem Punkt eine Änderung erreichen. Ansonsten stimmen wir dem Gesetz voll zu.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist Kollegin Haderthauer.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat die Inhalte des Gesetzentwurfs bereits dargestellt. Ich möchte auf drei Aspekte näher eingehen, die im Rahmen der gesetzgeberischen Ausgestaltung zur Diskussion standen.

Zunächst noch einmal zur Erinnerung: Das Gesetzgebungsvorhaben hat ein Oberziel, nämlich die bessere Vergleichbarkeit und vor allem Übertragbarkeit von ausländischen Berufsabschlüssen. Deshalb gehört der Ingenieur jetzt auch zum Anwendungsbereich des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund sollte es in der Tat kein Dauerzustand sein, dass es noch keine einheitliche nationale Regelung gibt. Denn gerade bei dem Mangelberuf Ingenieur müssen wir die nationale Mobilität zuvörderst im Auge haben, wenn wir uns jetzt schon mit der internationalen Mobilität beschäftigen. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass das bayerische Wirtschaftsministerium sich in der Abstimmung mit den anderen Ländern befindet und in der Wirtschaftsministerkonferenz das Ziel verfolgt, in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe eine Harmonisierung der diversen verschiedenen Länderregelungen herbeizuführen.

Ein paarmal ist gefordert worden, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und zunächst eine Harmonisierung herbeizuführen, weil die Regelungen der Länder so unterschiedlich sind. Das ist richtigerweise

nicht gemacht worden; denn für die Umsetzung der EU-Richtlinie galt eine Frist, die jetzt im Januar abgelaufen ist. Deswegen und auch aus anderen Gründen halte ich es für richtig, dass Bayern mit diesem neuen Ingenieurgesetz die Weichen gestellt hat und dass man jetzt im Rahmen der Länderharmonisierung schaut, was sich bewährt hat und was wir auf nationaler Ebene zusammenbringen können.

Unsere Bitte lautet aber, und darüber werden wir auch im Ausschuss diskutieren: Bei aller Eigenständigkeit Bayerns darf gerade im Ingenieurwesen das Oberziel der Übertragbarkeit auf internationaler Ebene nicht durch nationale Stolperstellen konterkariert werden. Der Ingenieurberuf ist ein Beruf, der sehr von der Internationalität lebt.