Lassen Sie mich noch ganz kurz auf einige Punkte eingehen, die meine Vorredner bereits weitestgehend angesprochen haben, insbesondere Kollege Oliver Jörg, der dies umfassend dargestellt hat.
Tisch Bürgerschaftliches Engagement ist ein ausgesprochen gutes, wichtiges, interessantes Gremium. Über 50 Verbände mit einer Vielzahl von Mitgliedern sind dort vertreten und haben somit auch Einfluss.
Kollege Fahn, ich habe überhaupt kein Problem damit, im Ausschuss einmal über die Arbeit der letzten Jahre zu berichten und Perspektiven aufzuzeigen. Das ist selbstverständlich. Der Runde Tisch hat sich übrigens auch mit der Frage eines festen Landesbeirats beschäftigt. Man hat diese Frage diskutiert und den Landesbeirat dann abgelehnt. Dieses Gremium bezieht all diese engagierten Menschen ein.
Frau Waldmann, Sie verstehen Alois Glück vollkommen falsch. Es war und ist geradezu die Quintessenz der Glückschen Philosophie, dass man gerade im bürgerschaftlichen Engagement diese Aspekte der Subsidiarität, der kooperativen Zusammenarbeit und der selbstbestimmten Zusammenarbeit ganz hoch hält und daher in keiner Weise einer gesetzlichen Regelung den Vorzug geben würde.
Daher ist dieser Runde Tisch aus meiner Sicht ein gutes Gremium, das diese gesamten Aktivitäten einbringt und das nicht von einem Landesbeirat, der fixiert und begrenzt ist, ersetzt werden sollte.
Was das Engagement des Landesbeauftragten für das Ehrenamt anbelangt, hat Oliver Jörg etwas gesagt. Wir sind Gott sei Dank in der Situation, dass wir im Hause des Arbeits- und Sozialministeriums einen Staatssekretär haben: Ich darf dort seit einem Dreivierteljahr arbeiten. Daher werde ich, wie es der heute schon zu Recht öfters erwähnte Kollege Markus Sackmann in seiner Tätigkeit als Staatssekretär im Hause gemacht hat, in Abstimmung mit dem Kabinett und dem Ministerpräsidenten bzw. in deren Auftrag diesen Schwerpunkt als Staatssekretär zusammen mit Ihnen erarbeiten.
Was die bayerische Ehrenamtskarte anbelangt, bin ich froh um jede Anregung. Ich darf ganz kurz Folgendes erwähnen: Einige von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren am vergangenen Freitag in Regensburg im historischen Reichssaal dabei, als die Stadt und der Landkreis Regensburg als 76. und 77. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt in diesen Verbund einbezogen werden konnten. Es ist schon genannt worden, dass von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten 77 dabei sind. Dies ist eine starke Zahl. Ich bin überzeugt und mir dessen sicher, dass auch die restlichen kreisfreien Städte und Landkreise über kurz oder lang beitreten werden.
Aber das Entscheidende ist, dass wir genau diese Offenheit brauchen, diese kreativen Möglichkeiten eines einzelnen Landkreises bzw. einer einzelnen Gebietskörperschaft, zu sagen: Wie bringe ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten und im Rahmen meiner Besonderheiten ein? Es kann durchaus eine Möglichkeit sein, sich im öffentlichen Nahverkehr einzubringen, wenn man dies vor Ort so sieht und so entscheidet. Dies ist richtig: nicht als gesetzliche Vorgabe, sondern mit Blick auf die Kreativität der Selbstbestimmung vor Ort zusammen mit dem Freistaat.
Was wollen wir mit der Ehrenamtskarte? – Wir wollen in keiner Weise eine Art "Entschädigung" für ehrenamtliches Engagement. Dies wäre von Grund auf der falsche Ansatz bzw. die falsche Denkweise. Wir wollen vielmehr ein kleines Zeichen der besonderen Wertschätzung für die Menschen und ihrer persönlichen Leistungen, die sie ehrenamtlich einbringen, setzen. Dies ist mit einem Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, in keiner Weise vereinbar.
Die Frage nach einer Stiftung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements ist schon gestellt worden. Eine Stiftung stellt immer einen interessanten Ansatz dar, aber in der derzeitigen Situation von Finanzwelt, Finanzmärkten und niedrigen Zinsniveaus ist sie aus meiner Sicht kein sinnvolles Mittel.
Wir haben diesen Aspekt, mit diesen Möglichkeiten das bayerische Ehrenamt mit innovativen Impulsen zu versorgen, in dem Bereich des besonders innovativen Ehrenamtspreises aufgegriffen und mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 75.000 Euro versehen. Etliche Kollegen waren bei einer ausgesprochen intensiven und gut vorbereiteten Jurysitzung dabei, in der wir über 400 – meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch eine wichtige und große Zahl – eingegangene Bewerbungen aus dem gesamten Spektrum der ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Aktivitäten bewertet haben. Das ist ein gutes und ein tolles Zeichen, dass von Ihnen und von Jurymitgliedern mit profunden Kenntnissen die Preise vergeben werden konnten. Unsere Ministerin wird sie am 30. Juni 2016 im Rahmen des Bayerischen Ehrenamtskongresses in Nürnberg offiziell übergeben. Ich denke, das ist ein guter und ausgesprochen interessanter Impuls.
Zum Aspekt des EUG, des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, sagen wir klipp und klar, dass mit Artikel 2 des EUG diese Werteerziehung und dieses ehrenamtliche Engagement bereits verankert sind.
Auch hierbei gilt, meine Damen und Herren: Irgendwelche weitere detaillierte Festlegungen zu treffen, ist
das eine. Aber die lebendige Umsetzung, auf die es uns ankommt, ist das andere. Wenn ich sehe, wie engagiert die Schulen und wie engagiert Lehrkräfte gerade im bürgerschaftlichen Bereich mit den Kindern, mit den Jugendlichen und mit den Klassen – das kann jeder von Ihnen im Rahmen seiner Arbeit vor Ort bestätigen – diesen Aspekt einbringen, muss ich sagen: Es gilt, diese zu unterstützen und sie auch mit dementsprechenden Veranstaltungen zu unterstützen. Hierbei sehen wir den besonderen Mehrwert.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss kommen. Wir halten jeden konstruktiven Vorschlag für gut. Wir greifen ihn auf. Ich darf ein herzliches Danke meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sagen, die mit Ihnen, mit den Fraktionen diese Bereiche aufgreifen, umsetzen sowie diese sehr wohlwollend und engagiert prüfen, wenn es darum geht, diese besondere Wertschätzung für dieses Ehrenamt bzw. für dieses bürgerschaftliche Engagement den Menschen entgegenzubringen, die es wirklich lebendig machen und lebendig halten.
Diesem ehrenamtlichen Engagement als "Kitt", wie Sie es genannt haben, als besonderem Markenkern für unseren Freistaat und für die besondere Lebensqualität in unserem Freistaat gilt unsere ganze Kraft. Wir wollen dies nicht im Rahmen einer engen gesetzlichen Vorgabe, sondern im Rahmen dieses freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement halten, entwickeln und besonders fördern.
Hierzu bitte ich heute um Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe, auch wenn es um haushälterische Entscheidungen geht, die schon angesprochen worden sind, zum Beispiel bei weiteren Tranchen der Finanzierung von Koordinierungsstellen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Hier wird es wieder zu parlamentarischen Entscheidungen kommen. Hierfür bitte ich schon heute um Ihre Unterstützung.
Wir empfehlen, diesen Gesetzentwurf zugunsten der freiwilligen bürgerschaftlichen Arbeit abzulehnen.
Danke schön. Herr Staatssekretär bleiben Sie noch am Pult. Zu einer Zwischenbemerkung hat sich die Kollegin Waldmann gemeldet.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Da bin ich direkt in Schwung geraten, Herr Staatssekretär, weil mir bei aller konstruktiven Diskussion der Mund etwas offen geblieben ist darüber, wie Sie diesen Gesetzentwurf als einen Versuch verunglimpfen, bürgerschaftliches freiwilliges Engagement
Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen eine echte demokratische Beteiligung der ehrenamtlich Engagierten auf Augenhöhe mit der Politik. Das hat Alois Glück so formuliert. Er sagt: Es gilt, für die Politik ein neues Verhältnis in der Zusammenarbeit von Bürgern und Mandatsträgern zu entwickeln. Unser Gesetzentwurf sieht überhaupt keine detaillierten Festlegungen vor, die irgendwen in irgendetwas einschränken sollen. Im Gegenteil, es geht um demokratische Beteiligungsformen.
Unsere Forderung, dass die Förderung des ehrenamtlichen Engagements als Ziel der Erziehung in den Schulen aufgenommen werden soll, sieht keine Festlegung und keine Einschränkung vor. Damit sendet das Hohe Haus ein klares Signal an die Schulen und Schulträger aus: Nehmt das bürgerschaftliche Engagement als prioritäres Ziel in eure Aufgaben auf. Das bürgerschaftliche Engagement sollte nicht nur in den zur Verfügung stehenden Freizeitstunden verwirklicht werden; es sollte als Erziehungsziel prioritär in die Aufgaben aufgenommen werden. Jeder Schule und jeder Schulfamilie bleibt es selbstverständlich überlassen, wie dies geschehen soll.
Ich fühle mich wirklich schwer missverstanden. Leider muss ich auch feststellen, dass ich keinen einzigen Vorschlag gehört habe, mit dem Sie diesen Gesetzentwurf anreichern würden. Gerade habe ich gehört, dass Sie weiter daran arbeiten wollen, die Koordinierungszentren auszubauen. Das halte ich für richtig und wichtig. Das steht auch in unserem Gesetzentwurf.
Frau Kollegin Celina, die Kommunen sollen bei der Finanzierung entlastet werden. Sie sollen nicht belastet werden. In meiner Stellungnahme an den Landkreistag und den Städtetag habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen. Wir wollen die Kommunen finanziell entlasten und den Freistaat für eine verstetigte Finanzierung in die Verantwortung bringen.
Liebe Frau Kollegin Waldmann, grundsätzlich – das habe ich deutlich gemacht – sehen wir für diese auf Freiwilligkeit fußende, kreative Aufgabe des bürgerschaftlichen Engagements und der ehrenamtlichen Arbeit keine gesetzliche Vorgabe aufgrund der
Ich plädiere dafür, die kreativen Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen im selbstbestimmten und freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement nicht einzuschränken. Das Engagement sollte gefördert und besonders wertgeschätzt werden. Das ist unser Credo. Das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/7764 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich nach dieser Debatte die Gelegenheit nutzen, Sie alle und diejenigen, die uns hoffentlich zahlreich im Internet verfolgen bzw. später in das Protokoll hineinsehen, darauf aufmerksam zu machen, dass die Ausschreibung für unseren Bürgerpreis "70 Jahre in guter Verfassung – Wir leben und gestalten Demokratie!" noch bis zum 20. Mai läuft. Ich rufe alle auf, die etwas Preiswürdiges anzumelden haben, sich zu beteiligen. Ich bitte Sie, Ihre Unterlagen, die Sie zu Hause oder in Ihren Fächern haben, an mögliche Bewerberinnen und Bewerber weiterzugeben.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Einführung einer Berichtspflicht bei Todesfällen von Gefangenen, Sicherungsverwahrten, Untersuchungsgefangenen und untergebrachten
Personen in den Justizvollzugsanstalten, den Einrichtungen für Sicherungsverwahrung und den Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern (Drs. 17/8395) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Schulze. Bitte schön, Frau Schulze.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren final über einen Gesetzentwurf, der eine kleine, aber feine Änderung beinhaltet, sinnvoll und arbeitsentlastend ist und vor allem für mehr Transparenz sorgt. Wir möchten, dass die Staatsregierung dem Bayerischen Landtag berichten muss, wenn Menschen in staatlichem Gewahrsam sterben. Die drei Oppositionsfraktionen, die GRÜNEN, die SPD und die FREIEN WÄHLER, haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir Änderungen im Bayerischen Strafvollzugsgesetz, im Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, im Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz und im Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz fordern. In Zukunft soll die Bayerische Staatsregierung dem Bayerischen Landtag immer dann berichten, wenn es Todesfälle von Gefangenen, Sicherungsverwahrten, Untersuchungsgefangenen und untergebrachten Personen in Justizvollzugsanstalten, in Maßregelvollzugseinheiten und in Einrichtungen zur Sicherungsverwahrung gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist klar, dass es in diesen Einrichtungen immer wieder zu Todesfällen kommen kann. Der Tod kann natürlich oder infolge eines Suizids eintreten. Wir alle wissen doch, was in diesen Fällen oft passiert. Darüber wird zu Recht eine Debatte in der Öffentlichkeit geführt. Die Angehörigen oder die Öffentlichkeit haben prinzipiell Interesse daran und fragen: Warum ist das passiert? Konnte das nicht verhindert werden? Kann man etwas anders machen, damit Menschen, die sich in staatlichem Gewahrsam befinden, nicht sterben?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, wie es dann abläuft. Als Abgeordnete erhalten wir oft Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Anschließend wird die ganze Maschinerie in Gang gesetzt. Die SPD, die GRÜNEN und die FREIEN WÄHLER stellen Anfragen an die Ministerien. Auf diese Anfragen wird geantwortet. Die Debatte geht weiter. Das ist richtig, weil wir möchten, dass diese Themen transparent behandelt werden. Wenn sich Menschen in staatlichem Gewahrsam befinden, hat der Staat eine Fürsorgepflicht.
Wenn wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen würden, könnten wir uns viele unnötige kleine Schritte sparen. Mit dieser Berichtspflicht könnten wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Ministerien würden sich eine Menge Arbeit sparen. Wir würden für mehr Transparenz sorgen. Die Berichtspflicht wäre auch bürgerfreundlich. Wir hätten außerdem – das ist ein ganz wichtiger Punkt – als Bayerischer Landtag die Möglichkeit, die Todesfälle miteinander zu vergleichen. Wenn beispielsweise ein Todesfall in einem Maßregelvollzug registriert wird, können wir überlegen, ob es noch Punkte gibt, die verändert oder verbessert werden müssen, damit es nicht zu einem Suizid kommt. Möglicherweise müssen Maßnahmen ergriffen werden, um bessere Abläufe zu schaffen. Diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen, würde zeigen, dass wir als Bayerischer Landtag dieses Thema ernsthaft angehen.
Wir haben diese Debatte schon mehrfach im Landtag geführt. Frau Guttenberger, Sie werden gleich auch noch ein paar Worte dazu sagen. Ich möchte zwei Argumente, die ich im Rahmen der Debatte immer gehört habe, vorwegnehmen. Diese Argumente brauchen Sie nachher gar nicht mehr zu wiederholen. Es ist technisch möglich, dem Landtag einen solchen Bericht zu geben, da die Staatsregierung diesen Bericht ohnehin bekommt. Die Informationen, die der Staatsregierung vorliegen, sollten wir als Bayerischer Landtag auch haben.
Das zweite Argument, das die CSU-Fraktion mantraartig wiederholt hat, ist ebenfalls falsch. Selbstverständlich erhalten die Anstaltsbeiräte einen Bericht, wenn es einen Todesfall gab. Ich möchte aber daran erinnern, dass nicht jede Fraktion im Bayerischen Landtag in einem Anstaltsbeirat sitzt. Das bedeutet, dass das Prozedere ähnlich wäre, weil die einzelnen Fraktionen Anfragen stellen müssten. Die ganze Kette an Arbeitsaufträgen müsste wieder durchlaufen werden. Aus rationalen Gründen spricht nichts dagegen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wenn die CSUFraktion diesen Gesetzentwurf heute trotzdem ablehnt, ist das rein ideologisch motiviert.