Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Hanisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit verfolgt uns, seit wir hier im Landtag sind. Dieses Thema brennt vor allem den Kommunen auf den Nägeln, weil sie Satzungen erlassen wollen, in denen sie das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten können.

Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit" ist eigentlich schon in sich falsch; denn wir wollen überhaupt keine Grabsteine aus Kinderarbeit. Wir wollen – das kann man aber mit dem vorliegenden Gesetz nicht regeln – generell keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Schauen Sie sich die Pflastersteine an, die aus den gleichen Ländern kommen wie die Grabsteine. Auch für die Erzeugung dieser Pflastersteine werden Kinder eingesetzt. Auch das wollen wir nicht. Bei den Grabsteinen haben uns die Kommunen gedrängt. Sie haben entsprechende Verbote teilweise schon in ihre Satzungen aufgenommen. Dann hat allerdings das Bundesverwaltungsgericht am 16. Oktober 2013 für ein solches Verbot eine klare Rechtsgrundlage gefordert. Dieser Forderung sind inzwischen viele Landesgesetzgeber nachgekommen. Bayern hinkt insoweit hinterher. Ziel ist es, eine Nachweisregelung festzuschreiben, die den Geboten der Normenklarheit und Normenbestimmtheit gerecht wird, aber für die Steinmetze auch verhältnismäßig ist. Der Gesetzgeber muss auch hier eine Abwägung vornehmen. Im Grundsatz sind wir uns alle einig.

Die GRÜNEN haben bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes eingebracht, über den wir am

12. November 2015 in Erster Lesung beraten haben. Heute geht es um die Gesetzentwürfe der SPD und der Staatsregierung.

Meine Damen und Herren, es verwundert schon – das ist schon angesprochen worden –, dass auf den Antrag der CSU-Fraktion zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 5. Februar 2014 auf Drucksache 17/580, dem wir alle zustimmten und der die Forderung nach Erarbeitung eines Gesetzentwurfs enthielt, erst heute, 26 Monate später, ein entsprechender Gesetzentwurf folgt. Das ist in Anbetracht der Bedeutung des Themas eine sehr lange Frist. Aber gut, heute haben wir den Gesetzentwurf, und jetzt müssen wir uns damit beschäftigen.

Meine Damen und Herren, wenn ich die Gesetzentwürfe vergleiche, komme ich zu dem Ergebnis, dass sie sich in vielen Passagen gleichen. Wir alle wollen dasselbe. Ein Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung und dem der SPD-Fraktion drängt sich mir auf: Die CSU will, dass der Steinmetz als Letztveräußerer "zusichert, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür bekannt sind", dass der Grabstein mit Kinderarbeit hergestellt worden ist. Was hinter der "Zusicherung" steht, weiß der Käufer in der Regel nicht. Die SPD fordert insoweit ein aktives Tun, wenn sie in ihrem Gesetzentwurf formuliert, dass der Letztveräußerer "zusichert, sich vergewissert zu haben", dass der Stein nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammt. Letztere Formulierung, die aktives Handeln voraussetzt, geht etwas weiter. Der Gesetzentwurf der SPD ist insoweit klarer formuliert. Aber wir werden beiden Gesetzentwürfen zustimmen. Dem entsprechenden Anliegen der GRÜNEN sind wir bereits im vergangenen Jahr gefolgt. Das Problem ist zu wichtig, als dass wir es zum Gegenstand von Parteiengezänk machen sollten.

Wir haben Probleme mit den Zertifikaten, die es derzeit am Markt gibt. Drei Unternehmen vergeben die Zertifikate. Es gibt aber den einen oder anderen Zweifel, ob diese Zertifikate ausreichen. Auch das ist ein sehr schwieriges Feld.

Ich hoffe nicht – einer meiner Vorredner hat es schon angesprochen –, dass die ganze Regelung gekippt wird, weil ein Steinmetz, dessen Zusicherung angezweifelt wird oder falsch ist, vor Gericht zieht. Wir brauchen eine gesetzliche Reglung. Ich wünsche mir, dass wir ähnliche Regelungen auch für die Herstellung anderer Produkte so schnell wie möglich schaffen können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Mistol.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des parteiübergreifenden Jubels über den weißen Rauch, der wahrscheinlich gerade über dem Landtag aufsteigt, muss ich doch zurückschauen, wie es mit diesem Thema gelaufen ist.

Wir haben die Diskussion – Frau Kollegin Weikert hat darauf hingewiesen – schon in der 15. Legislaturperiode geführt. Ich war damals noch nicht dabei, kann das aber anhand der Protokolle nachvollziehen. Es ist ziemlich genau sieben Jahre her, dass der Landtag die Staatsregierung einstimmig aufforderte, die notwendige Rechtsgrundlage für den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen zu schaffen. Sieben Jahre ist das her! Schon damals ist darüber ein einstimmiger Beschluss gefasst worden. Im Februar 2009 hatten wir GRÜNEN den Antrag eingebracht. Unter den Antragstellern ist übrigens noch der Name Sepp Daxenberger zu finden. Schon daran kann man ersehen, wie lange das her ist. Dem Antrag der GRÜNEN wurde noch im selben Jahr nach ausführlicher Diskussion in mehreren Ausschüssen einstimmig zugestimmt.

Was ist dann passiert? – Die Staatsregierung hat das Ganze auf die sprichwörtliche lange Bank geschoben. Einige werden darauf verweisen, dass damals ein von der FDP gestellter Minister verantwortlich war. Das Thema FDP im Landtag ist aber schon seit zweieinhalb Jahren erledigt. Auch während dieser Zeit ist nichts passiert. Mir erschließt sich nicht, warum es so lange gedauert hat, obwohl im Landtag wie auch in der bayerischen Bevölkerung sehr breiter Konsens darüber herrscht, dass wir auf unseren Friedhöfen keine Grabsteine haben wollen, die in sklavereiähnlichen Zuständen von Kinderhänden gefertigt wurden.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD))

Regelungen, die es Friedhofsträgern ermöglichen, nur Grabsteine zuzulassen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, haben andere Bundesländer bereits getroffen. Da jedoch ein anerkanntes Nachweissystem für Grabsteine bislang fehlte, war der Gesetzgeber gefordert, diese Nachweisanforderungen selbst zu regeln. Mehrere Gerichte haben das so vorgegeben.

Nachdem von der Staatsregierung nichts gekommen war, legten wir GRÜNEN im vergangenen November einen eigenen Gesetzentwurf vor. Die Erste Lesung fand am 12. November 2015 statt. Auf die weitere Be

handlung im Ausschuss haben wir verzichtet, weil schon damals ein Gesetzentwurf der Staatsregierung angekündigt war.

Endlich liegt der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Umso mehr freut mich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dass er sich nur in Nuancen von dem unsrigen unterscheidet. Auch die SPD-Fraktion schlägt mit ihrer Initiative in die gleiche Kerbe. Ich bin gespannt, ob wir bei den Beratungen im Ausschuss überhaupt noch Unterschiede finden werden.

Mir ist nicht klar, warum die Staatsregierung, nachdem wir GRÜNEN schon einen Gesetzentwurf vorgelegt hatten, noch einen eigenen Gesetzentwurf in das Verfahren eingebracht hat. Dies gilt umso mehr, als das, was die Staatsregierung präsentiert, fast eins zu eins dem Entwurf entspricht, den wir GRÜNEN schon im Dezember vorlegten und zu dem die Erste Lesung bereits stattfand. Unterschiede sind, wie gesagt, nur in homöopathischen Dosen sichtbar. Auch wir haben ein abgestuftes Verfahren für die Nachweisführung vorgesehen. Auch wir wollen, dass Rechtssicherheit geschaffen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, alles in allem liefern alle drei Gesetzentwürfe die erforderliche Grundlage dafür, dass Friedhofsträger und Steinmetze die notwendige Rechtssicherheit erhalten. Gleichzeitig tragen die Gesetzentwürfe den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung. Lassen Sie uns keine weitere Zeit verlieren und so schnell wie möglich Nägel mit Köpfen machen, um dem schmutzigen Geschäft mit Grabsteinen aus Kinderhänden ein für alle Mal das Wasser abzugraben!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich freue mich auf die vertiefte Diskussion im Ausschuss und bin zugleich zuversichtlich, dass wir eine praxistaugliche Regelung auf den Weg bringen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Jawohl. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (Drs. 17/9699) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/11005)

Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Redezeit 24 Minuten beträgt. Erster Redner ist der Kollege Lederer.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes eingebracht. Der Gesetzentwurf umfasst diverse Anpassungen und die Ergänzung um einen Artikel 5a. Die Anpassungen betreffen mehrere Bereiche. Dazu zählt die Umsetzung des Inklusionsgedankens gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Für die Lehrämter an Grundund Mittelschulen wird die Möglichkeit der Erweiterung des Lehramtsstudiums mit dem Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation geschaffen. Des Weiteren wird die Einführung der Mittelschule hinsichtlich der Ersten Lehramtsprüfung verankert. Der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen wird diejenige für Mittelschulen gleichgestellt. Darüber hinaus werden entbehrlich gewordene oder aufgehobene Vorschriften gestrichen oder fehlende Überschriften ergänzt. Diese Punkte waren bei uns im Ausschuss unstrittig. Deshalb stimmten wir einstimmig zu.

Hinsichtlich des neuen Artikels 5a herrschte jedoch Uneinigkeit. Worum geht es in diesem Artikel? – Mit dem Artikel 5a werden die Rahmenbedingungen für eine künftige Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst formuliert, um in Zukunft eine mögliche Zulassungsbeschränkung einführen zu können. Somit handelt es sich nicht um die Einführung einer Zulassungsbeschränkung. Es wird die Möglichkeit eröffnet, Ausbildungshöchstzahlen festzulegen, und zwar fachspezifisch oder sogar fachkombinationsspezifisch. Voraussetzung ist jedoch unter anderem die vollständige Ausschöpfung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten.

Darüber hinaus wird bereits jetzt im Gesetz ein Auswahlverfahren festgelegt. Demnach werden 5 % aller zur Verfügung stehenden Plätze über eine Härtefallregelung vergeben. Die danach noch verbleibende Anzahl von Plätzen wird wie folgt verteilt: 70 % über fachliche Qualität und 30 % über die Warteliste. Mit

dieser Regelung werden die Guten eben nicht von vornherein abgeschreckt. Die Guten haben mit dieser Regelung die Möglichkeit, sofort in den Vorbereitungsdienst einzutreten. Sollten die 30 % der Warteliste nicht vollständig ausgeschöpft werden, werden auch die übrigen Plätze nach Qualifikation vergeben. Die Übernahme in den Vorbereitungsdienst – das ist wichtig – wird auf jeden Fall nach spätestens drei Jahren Wartezeit gewährleistet. Außerdem wird der Vertrauensschutz gewahrt: Das bedeutet, die Staatsregierung kann eine Zulassungsbeschränkung frühestens für das Schuljahr 2019/2020 einführen, wenn dies überhaupt nötig sein sollte.

Vonseiten der CSU haben wir einen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht. Uns war es wichtig, dass die maximale Wartezeit von drei Jahren auf keinen Fall überschritten wird. Zur Verdeutlichung hat die CSU-Fraktion mit dem Änderungsantrag Umformulierungen erarbeitet, damit jetzt auch Nicht-Juristen aus dem Gesetzestext ganz klar herauslesen können, dass die Wartefrist maximal drei Jahre betragen wird. Leider haben alle Oppositionsfraktionen, auch die FREIEN WÄHLER, diesen Änderungsantrag abgelehnt. Herr Kollege Professor Piazolo und Herr Kollege Felbinger, eigentlich haben Sie diese Änderung doch begrüßt. Den Änderungsantrag haben Sie trotzdem abgelehnt. Das finde ich sehr schade.

Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN haben zur Zweiten Lesung einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen, weil wir einerseits der Meinung sind, dass die bisherige Regelung ausreicht. Andererseits glauben wir, dass eine Bezugnahme auf die Studienzeit des einzelnen Studierenden möglicherweise problematisch wäre und speziell im Vollzug zu Schwierigkeiten führen könnte.

Weshalb wird der Artikel 5a überhaupt eingeführt? – Hierfür muss man in die Vergangenheit zurückblicken. Hinsichtlich der Anzahl der Lehramtsstudierenden und derer, die neu in den Schuldienst eingestellt werden, gab es schon immer Schwankungen. Das führt seit jeher zu Überhang oder Mangel in den einzelnen Schularten bzw. Fächerkombinationen. Dies war auch in den letzten Jahren der Fall, obwohl wir vom Schuljahr 2007/2008 bis zum Schuljahr 2013/2014 6 % mehr Lehrer bei gleichzeitigem Rückgang der Schülerzahlen um 9 % hatten. Im gleichen Zeitraum wurden 5.818 neue Lehrerstellen geschaffen, und die Personalausgaben im Einzelplan 05 wurden um über 25 % angehoben. Wenn jedoch die Zahl der Absolventen von 2006 bis 2014 um über 70 % steigt, entstehen partiell Überhänge. Die Auswirkungen haben wir im letzten Herbst erfahren, als lediglich rund 3 % aller Absolventen, die sich für die Realschule bewor

ben haben, übernommen werden konnten. Von den Bewerbern auf der Warteliste für das Lehramt Gymnasium bei Fächerverbindungen mit Deutsch oder Englisch sind lediglich 1 % oder weniger eingestellt worden, obwohl in anderen Schularten ein Mangel herrscht.

Deswegen muss man auf die Problematik reagieren. Vonseiten der Opposition gibt es verschiedene Lösungsansätze. In der Vergangenheit wurde vorgeschlagen, einfach alle Absolventen zu übernehmen. Außerdem ist vorgeschlagen worden, einfach 350 mehr Absolventen zu übernehmen, als der Stellenplan vorsieht. Alle Absolventen, die Petitionen gestellt haben, sollten übernommen werden – egal, wie das Ranking beim Bewerbungsverfahren ausgefallen ist. – All das hatten wir in den letzten Jahren.

Ich glaube, diese Vorschläge lösen die Probleme nicht. Wir brauchen stattdessen eine verstärkte Beratung von Interessenten. In diesem Punkt sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Wir haben Online-Eignungstests sowie die Lehrerbedarfsprognose, die sowohl für staatliche als auch für nicht-staatliche Schulen geschaffen worden ist und verbindlich zur Kenntnis genommen werden muss. Die Studenten werden zu Studienbeginn und studienbegleitend beraten. Außerdem wird die Durchlässigkeit von Studiengängen gefördert. Zu nennen ist auch die polyvalente Lehrerbildung. Das alles ist wichtig. Wenn das jedoch alles nicht hilft, muss man darüber nachdenken, ob der Instrumentenkasten nicht erweitert werden sollte.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Gehring (GRÜNE))

Herr Kollege, was ich gerade aufgezählt habe, haben wir bereits an den Universitäten. Sie müssen sich nur erkundigen.

Unser Ziel ist die Sensibilisierung der jungen Menschen. Sie sollten darauf aufmerksam gemacht werden, wo Chancen für Lehramtsstudenten bestehen, später in den Schuldienst übernommen zu werden. Die Schaffung von Wartelisten ist nicht das Ziel. Unser Ziel ist es, die jungen Menschen zu sensibilisieren, damit sie den richtigen Weg einschlagen.

Herr Kollege, bitte beachten Sie Ihre Uhr.

Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf und werden diesem heute zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Güll.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zustimmung zu den Anpassungen ist unstrittig. Den Teil des Gesetzes, der die großen Wogen ausgelöst hat, braucht wirklich niemand. Diese Regelung brauchen wir aus gutem Grunde nicht. Das zeigen – das wissen Sie alle – auch die Reaktionen der Fachverbände und der Studierenden. Im Rahmen der Petition sind 20.000 Unterschriften gesammelt worden. Alle Fachverbände waren der Meinung, dass dieser Vorschlag kein taugliches Mittel sei.

Herr Kollege Lederer, wie im Ausschuss erklären Sie uns heute wieder lang und breit, warum dies einerseits notwendig ist, man es andererseits jedoch nicht machen will. Das zeigt, dass die Regelung nicht schlüssig ist. Alle Bundesländer, die über das Instrument verfügen, setzen es nicht ein. Warum? – Schlussendlich handelt es sich nicht um ein taugliches Instrument. Wir müssen wirklich überdenken, ob die Einführung des Artikels 5a in das Gesetz erforderlich ist. Warum machen Sie das eigentlich? – Was ist Ihr Ziel? –