Protokoll der Sitzung vom 10.05.2016

mer vom März 2015 – Sie haben sie genannt – natürlich im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung aus dem Jahr 2010 gesehen. Damals hat das Europäische Patentamt nämlich noch entschieden, dass Verfahren, die auf biologischen Züchtungsmethoden beruhen, nicht patentierbar seien, auch dann nicht, wenn ein technischer Schritt hinzukommt, wie zum Beispiel bei einer Selektion, die durch Genmarker gestützt wird. Das alles sind Fortentwicklungen. Im März 2015 hat das Europäische Patentamt schließlich überraschenderweise verfügt, diese Produkte seien patentierbar. Jetzt wäre eine Änderung des europäischen Rechts notwendig, um eine Angleichung an die deutsche Patentgesetzgebung zu erreichen. Bei uns ist das entsprechend strenger geregelt. Bei uns darf im Wesentlichen alles, was auf biologischer Züchtung basiert, nicht nur die Verfahren selbst, sondern auch die mit solchen Verfahren hergestellten Pflanzen und Tiere, nicht patentiert werden.

Die Staatsregierung hat aber sehr rasch reagiert. Ich möchte daran erinnern, dass Herr Staatsminister Professor Dr. Bausback, der hier die Federführung hat, bereits im Sommer 2015 den zuständigen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin in einem persönlichen Gespräch darum gebeten hat, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene entsprechend einsetzt, damit eine Klarstellung erfolgt. Darüber hinaus haben sich die Bundesregierung und der Bundesrat entsprechend geäußert. Auf bayerische Initiative hin wurde dann ein Beschluss gefasst, dass keine Patente auf die klassischen Verfahren der Tier- und Pflanzenzucht erteilt werden können.

Wir haben uns schon vor Jahren gegen eine EU-Saatgutverordnung ausgesprochen. Mit unserer Biodiversitätsstrategie stärken wir alte Pflanzensorten. Ich möchte hier an die Initiative des Umweltministeriums zum Erhalt alter Obstsorten erinnern. Diese Initiativen lassen uns nicht in den Verdacht kommen, dass wir in Richtung einer Patentierung unterwegs seien. Wir wollen auch nicht, dass eine Nachzucht oder ein gewerblicher Vertrieb nur noch über eine Lizenzgebühr zulässig sind.

Der Weg ist vorbereitet. Das Europäische Parlament hat eine Entschließung gefasst. Das ist für uns ein positives Signal. Wir verlassen uns auf unsere Parlamentarier im Europäischen Parlament und auf unsere Fachminister auf Landes- und auf Bundesebene, die sich mit Nachdruck einsetzen.

Ihr Antrag ist gut gemeint, aber eigentlich erledigt. Ich sehe es nicht ein, dass hier immer wieder Anträge hochgezogen werden, für die eigentlich kein Anlass

mehr besteht. Ich halte das schlicht und einfach für eine Beschäftigungstherapie!

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Jetzt darf ich für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Kollegen Dr. Herz das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin, wir haben von Ihrer Seite schon öfter gehört, dass wir eine Beschäftigungstherapie betrieben. – Der Antrag der SPD zielt darauf ab, die Patentierung von konventionell gezüchteten Tieren und Pflanzen schnellstmöglich zu unterbinden. Dieses Ziel soll über eine Novellierung der Biopatentrichtlinie 98/44/EG erreicht werden. Deutschland ist nur einer von 38 Mitgliedstaaten, die das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet haben. Insofern ist diese Aufgabenstellung ambitioniert. Die Patentrichtlinie gewährt Unternehmen der Biotechnologie bezüglich hoher Investitionen für Forschung und Entwicklung in der Gentechnik Rechtsschutz, auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften.

Im sogenannten TRIPS-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten ist festgehalten, dass der Patentschutz für Produkte und Verfahren in allen Bereichen der Technologie zu gewährleisten ist. Daraus leiten sich entsprechende Lizenzen ab, insbesondere bezogen auf die Abhängigkeit zwischen Pflanzensorten und Weiterentwicklungen. Im europäischen Patentrecht gibt es keine Verbote oder Ausnahmen, die eine Patentierbarkeit von lebendem Material grundsätzlich ausschließen. Aber es gibt Einschränkungen aus ethischen oder nationalen Gründen.

Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat Ende letzten Jahres eine Entscheidung getroffen, wonach nur noch konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen patentiert werden dürfen. Dies löste eine Welle von Patentanträgen aus. Wozu führt das? – Das führt zu einer noch stärkeren Abhängigkeit der Landwirtschaft von internationalen Saatgutkonzernen. Es wurde bereits erwähnt, dass weltweit 75 % des Saatgutes von zehn Konzernen produziert wird. Eine weitere Folge ist der Rückgang der biologischen Vielfalt von Pflanzen und Nutztieren. Eine dritte Folge ist die Verdrängung der regionalen Züchter und damit der Verlust dezentraler Zuchtmerkmale und standortbedingter Anforderungen. Aktuell ist hier der Streit um die Nachbauproblematik zu nennen.

Das gegenständliche EU-Patentrecht in der Fassung vom 6. Juli 1998 hat zu einer Verschiebung der Patentierung vom Produktionsprozess hin zum Produkt beigetragen. Kleinere regionale Züchter haben bereits heute Probleme, wirtschaftlich zu überleben. Sie geraten zusätzlich in Konflikt mit internationalen Großkonzernen. Sie sehen sich vermehrt Schadenersatzforderungen ausgesetzt. Deshalb muss der Gesetzgeber, in diesem Falle der europäische, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Patentierung gerade für konventionell gezüchtete Tiere und konventionelles Saatgut künftig nicht mehr möglich ist. Das gebietet im Übrigen auch der Respekt vor der Schöpfung.

Trotz anderslautender Botschaften gilt bis heute die entsprechende Richtlinie in der Fassung vom 6. Juli 1998. Im Artikel 53 des Europäischen Patentübereinkommens ist zwar festgelegt, dass Pflanzen- und Tierrassen von einer Patentierung im Wesentlichen ausgenommen sind, aber aufgrund der genannten Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom Dezember 2015 für Tomate und Brokkoli können Patente auch für Pflanzen und Tiere zuerkannt werden. Deshalb unterstützen wir den vorliegenden Antrag. Die angemahnte Novellierung dieser Biopatentrichtlinie ist überfällig.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Vielen Dank. – Jetzt darf ich Frau Kollegin Sengl für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man möchte es nicht glauben, aber es gibt schwarze Tomaten. Die werden euch am besten schmecken. – Wir haben gerade von Herrn Kollegen Arnold gehört, dass wir bei diesem Thema wieder einmal mit dem Bauernverband auf einer Linie sind. Das freut mich ganz besonders; denn es gibt immer mehr Schnittmengen, bei denen wir gemeinsam wichtige Themen vertreten. Ich glaube nicht, dass es eine Beschäftigungstherapie ist, wenn wir uns mit diesem Thema befassen; denn dieses Thema ist zentral wichtig. Wir müssen uns jetzt laut, dauernd und so lange dafür einsetzen, bis dieses Thema vom Tisch ist. Wir dürfen nicht einfach sagen: Ja, es ist eh schon alles auf dem Weg, das wird schon laufen. Nein, so ist es nicht. Wir müssen immer wieder überprüfen, ob das Patentrecht wirklich wegkommt; denn das ist ganz entscheidend für unsere Zukunft.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Europäische Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten oder Tierrassen sowie wesentliche biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse. – Die so gewonnenen Erzeugnisse sind also keine Pflanzen oder Tiere mehr; denn dann wäre ja ein Patent darauf verboten. Der angeblich Krebs vorbeugende Brokkoli ist also keine Pflanze mehr, sondern eine künstlich erzeugte Tablette in Röschenform, oder wie muss ich mir das vorstellen?

Für Züchtungsleistungen gibt es schon jetzt eine Schutzmöglichkeit. Klar ist, die Züchtungsleistung ist eine große Aufwendung, auch finanziell. Für diese Züchtungen wollen die Züchter auch einen wirtschaftlichen Ertrag haben. Diesen Ertrag kann man jetzt schon absichern, und zwar mit dem Sortenschutz. Der große Unterschied zwischen dem Sortenschutz und einem Patent ist der: Beim Sortenschutz kann eine Sorte geschützt werden. Nur der Sorteninhaber darf dann diese Sorte zu gewerblichen Zwecken verkaufen. Aber man kann mit dieser Sorte eine neue Sorte züchten, ohne dass man dafür den Sorteninhaber fragen muss. Das kann man beim Patent nicht. Das ist der entscheidende Unterschied. Wenn auf Leben, auf Pflanzen und Tiere patentiert wird, gibt man alle Kontrolle an den Saatgutkonzern ab. Wir haben überhaupt keine Kontrolle mehr darüber. Das müssen wir unbedingt verhindern; denn damit wird sich der Saatgutmarkt noch verschärft entwickeln. Irgendwann werden zwei oder drei Konzerne den gesamten Saatgutmarkt in der Hand haben.

Um auch in Zukunft unsere Lebensgrundlagen zu sichern, müssen wir darum kämpfen, und zwar mit allen Parteien; denn wir brauchen einen Zukunftsmarkt für unser Saatgut. Wir brauchen vor allem robuste, gesunde und standortangepasste Sorten. Wir brauchen Vielfalt, und diese Vielfalt wird es mit einem Patentrecht auf Pflanzen nicht mehr geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie kann man die Weigerung der CSU, diesem Antrag zuzustimmen, denn deuten? Ist das wieder ein Kniefall vor den großindustriellen Saatgutkonzernen, oder was soll das bedeuten? Ich verstehe es einfach nicht, vor allem weil wir uns inhaltlich vollkommen einig sind. Wie kann man einer Sache, die richtig ist, nicht zustimmen? Diese Logik müssen Sie mir einmal erklären.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatsminister Profes

sor Dr. Bausback gemeldet. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Horst Arnold, liebe Frau Kollegin Sengl, venceremos! Ich bin begeistert von Ihren beiden mit Verve gehaltenen Reden. Wer zu spät kommt, den bestraft zwar hier niemand, der reißt aber auch niemanden wirklich vom Hocker.

(Beifall bei der CSU)

Dem Kollegen Herz bin ich für seine sehr sachlich und emotionslos gehaltene Rede dankbar, die die Problematik darstellt. Natürlich sind wir uns in der Sache einig. Inhaltlich stimmt die Staatsregierung mit dem Anliegen, das Sie, Herr Arnold, und die Kollegen der SPD formulieren, völlig überein. Alle betroffenen bayerischen Ressorts sind sich darüber einig, dass die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 25. März 2015 in den Fällen Brokkoli und Tomate eine Änderung des europäischen Rechts erforderlich macht. Es muss verhindert werden, dass Tiere und Pflanzen, die aus klassischen, auf Kreuzungen und Selektionen beruhenden Züchtungsverfahren hervorgegangen sind, künftig unter Patentschutz gestellt werden. Hierzu brauchen wir in Europa eine Regelung, wie wir sie in Deutschland bereits haben. Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2013 in § 2a des Patentgesetzes ausdrücklich geregelt, dass bei der im Wesentlichen biologischen Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht nur die Verfahren selbst, sondern auch die mit solchen Verfahren gezüchteten Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind.

Diese Regelung gilt aber leider nicht für das Europäische Patentamt. Maßstab für die Erteilung europäischer Patente ist nicht das deutsche Patentgesetz, sondern das Europäische Patentübereinkommen – ein völkerrechtlicher Vertrag. Bei Patenten, die biologisch-technologische Erfindungen zum Gegenstand haben, hat das Europäische Patentamt, das keine EU-Institution ist, die Biopatentrichtlinie ergänzend heranzuziehen. Um eine Änderung der Patentierungspraxis beim Europäischen Patentamt zu erreichen, ist es also erforderlich, die Biopatentrichtlinie entsprechend § 2a des deutschen Patentgesetzes zu ändern und diese Änderung in das Europäische Patentübereinkommen zu integrieren.

Ich habe dies bereits im Sommer 2015 mit dem für das Patentrecht auf Bundesebene zuständigen Kollegen Heiko Maas in einem Gespräch erörtert und ihn gebeten, sich auf europäischer Ebene für die genannte Rechtsänderung einzusetzen. Er hat mir ausdrück

lich versichert, dass er sich dieses Themas annimmt. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 10. Juli 2015 eine Entschließung gefasst, die maßgeblich auf einem bayerischen Änderungsantrag beruht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für notwendige Änderungen der Biopatentrichtlinie 98/44/EG mit folgenden Zielen einzusetzen:

Erstens. Sicherstellung, dass für klassische Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht durch biologische Verfahren wie etwa Kreuzung und die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen Patente auch dann nicht erteilt werden können, wenn zu diesen klassischen Verfahren noch ein technischer Schritt hinzukommt.

Zweitens. Keine Beeinträchtigung der herkömmlichen gartenbaulichen und land- und forstwirtschaftlichen Zuchttätigkeiten durch Patentansprüche.

Drittens. Keine Behinderung der notwendigen Züchtungsfortschritte zur Anpassung von Nutzpflanzen und Nutztieren an den Klimawandel und zur Sicherung der Ernährungsgrundlagen.

Viertens. Keine Gefährdung der genetischen Vielfalt von Tieren und Pflanzen durch Patente.

Sie sehen also: Alles, was Sie als Antragsteller fordern, haben wir bereits getan, und zwar schon bevor Ihr Antrag überhaupt eingereicht wurde. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Bundesrat ausdrücklich erklärt, dass wir mit unserer Entschließung bei der Bundesregierung offene Türen einrennen. Auf Arbeitsebene hat das Bundesjustizministerium erst vor Kurzem auf Nachfrage – Sie sehen, wir sind an dem Thema dran – bestätigt, dass es sich nach wie vor um die Problematik kümmert und gegenwärtig im Gespräch mit der EU-Kommission und anderen EU-Mitgliedstaaten die Gestaltungsspielräume für eine rechtliche Klarstellung des Verbots der Patentierung konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere auslotet.

Vor diesem Hintergrund sehe ich überhaupt keinen Anlass, die bereits erfolgten Aufforderungen gegenüber der Bundesregierung zu wiederholen. Die Bundesregierung ist an dem Thema dran. Es erstaunt, dass die SPD-Fraktion dem im Bund federführenden zuständigen Bundesminister Maas offenbar weniger Vertrauen entgegenbringt, als es die Bayerische Staatsregierung in diesem Fall tut.

Wir werden hoffentlich mit diesem gemeinsamen Engagement Erfolg haben. Um aber auf Ihren Antrag zurückzukommen, Herr Arnold: Es ist immer mit Gefahren verbunden, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen. Die SPD ist derzeit in einer für sie sehr

gefährlichen Situation. Insofern wollen wir Ihnen die zusätzliche Gefahr, die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbunden ist, ersparen, und deshalb wird die CSU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen, weil es eine Chuzpe wäre, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen. Wir haben alles, was in unserer Macht steht, getan. Wir werden auf Bundesebene – ob Sie diesen Antrag stellen oder nicht – dieses Anliegen weiterverfolgen. Für solche Schaufensteranträge haben wir kein Verständnis. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Jetzt hat sich für eine Zwischenbemerkung Herr Kollege Arnold gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatsminister, ich bedanke mich für Ihre Fürsorge, was fahrende Züge anbetrifft. Auf der anderen Seite frage ich Sie: Sprechen Sie so auch mit den Verbänden, die Sie angesprochen haben, beispielsweise dem Bauernverband, der sich im März 2016 an Sie gewandt hat? Sagen Sie den Vertretern des Verbandes auch: Sie springen auf einen fahrenden Zug auf, Sie brauchen sich um das Thema nicht mehr zu kümmern? Sagen Sie das auch den Vertretern des EU-Parlaments? Warum fassen Sie eine Resolution, wo doch alles auf den Weg gebracht ist? Ist auch das Ihre Art und Weise der Argumentation?

Jetzt zum Kollegen Maas und der Zuständigkeit. Ich zitiere aus der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums, welches in CSU-Hand ist und unter der Leitung des geschätzten Kollegen Christian Schmidt steht, zu der Frage, wie zu handeln ist. Da steht zu lesen:

Besondere Entwicklungstendenzen für die Fragestellungen des Biopatent-Monitorings (möglichst ungehinderter Zugang zu einem breiten Genpool insbesondere zur Ernährungssicherung, Benach- teiligung von Züchtern und Landwirten durch schleichende Aushöhlung der Patentierungsver- bote) sind aufgrund der schmalen Fallzahlenbasis des Berichtszeitraums nicht zu erkennen. Eine Einflussnahme auf einzelne Patenterteilungsverfahren ist nicht beabsichtigt.

Was sagen Sie denn dem Kollegen Schmidt? – Alles auf den Weg gebracht, er soll sich nicht um einzelne Sachen kümmern, das macht alles der Freistaat Bayern bzw. die CSU-geführte Staatsregierung? Ich glaube, Sie könnten zumindest Ihrem Kollegen Schmidt mal sagen, dass auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums steht, dass man auf einzelne Patente durchaus Einfluss nehmen kann, gera

de vor dem Hintergrund Ihrer hervorragenden Möglichkeiten, sich da einzubringen. Also, in diesem Zusammenhang: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, schauen Sie, dass Sie mit Ihrem Zug nicht ins Nirgendwo fahren,

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Da ist er schon!)

sondern dass wir dort gemeinsam landen, wo wir hinwollen, nämlich am Bahnhof "Keine Biopatente"!

(Beifall bei der SPD)

Lieber Herr Kollege Arnold, Sie haben die Entscheidungen zu Tomate und Brokkoli bereits genannt. Uns geht es um eine nachhaltige Lösung. Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass wir an diesem Thema dran waren und sind und dass wir mit den Möglichkeiten des Freistaats Bayern auf den Bund und auf Europa einwirken. Den Bauernverband und alle anderen Verbände, die Interesse daran haben, unterstützen wir auf der gesellschaftlichen Ebene bei der Lösung dieses Problems. Wir werden das Problem aber nicht durch den Versuch, auf einzelne Patenterteilungsverfahren einzuwirken, lösen können. Herr Kollege Arnold, da werden Sie mir, hoffe ich, als erfahrener Jurist recht geben.

Wir brauchen vielmehr die Veränderung der Biopatentrichtlinie als ersten Schritt, der dann auf das völkerrechtliche Abkommen des Patentübereinkommens zu beziehen ist. Das ist der richtige Weg; dafür setzen wir uns ein. Eine Aufforderung dazu brauchen wir nicht mehr, weil wir bereits mitten in diesem Engagement sind. Sie können den Kollegen Maas gerne ergänzend auffordern; das würde uns freuen. Aber Sie werden hier auch einen omnimodo facturum vorfinden – einen also, der ohnehin schon auf dem Weg ist. Er wird sich sicher freuen, wenn er von der Sympathie der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag erfährt.