Außerdem ist die ortsübliche Vergleichsmiete der Maßstab für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. Der Vermieter kann vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist und sich innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 % bzw. um nicht mehr als 15 % in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt erhöht hat.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist somit der entscheidende Maßstab für die Miethöhe. Sie bildet generell die Grenze für Mieterhöhungsverlangen und entscheidet dort, wo die Mietpreisbremse gilt, auch über die Höhe der zulässigen Miete bei Neuvermietungen.
Wer an der Schraube der ortsüblichen Vergleichsmiete dreht, kann daher die Gewichte zwischen Mieter und Vermieter ganz erheblich verschieben. Gerade weil die ortsübliche Vergleichsmiete ein so zentrales Elemente ist, sollen Änderungen hier nur mit Augenmaß und unter fairer Abwägung der Interessen von Mietern und Vermietern vorgenommen werden. Denn eines ist klar: Mieterschützende Vorschriften können immer nur flankierende Maßnahmen sein, wenn es darum geht sicherzustellen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt.
Wichtigste Maßnahme ist und bleibt der Wohnungsbau. Ohne private Investitionen in den Wohnungsbau und ohne Eigentümer, die Wohnungen vermieten, werden die Wohnungsmärkte vor allem in den Ballungszentren angespannt bleiben, wird sich die Lage künftig eher noch verschärfen und werden auch die Mieten weiter steigen.
Es gilt daher, Anreize für Investitionen in den Wohnungsbau zu schaffen und nicht Investoren abzuschrecken. Durch überzogene Einschränkungen der Vermieterrechte und damit einhergehende Ver
schlechterungen der wirtschaftlichen Grundlagen der Vermietungen schafft man nicht das Klima, das Investitionen in den Neubau und die Sanierung von Wohnungen begünstigt. Am Ende haben hiervon auch die Mieter nichts – nur Steine statt Brot.
Insoweit lehne ich die kürzlich in der Presse bekannt gegebenen aktuellen Vorschläge von Bundesminister Maas zu einer Verbreiterung des Bezugszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier Jahren auf künftig acht Jahre ab. Die Mietmärkte sind dynamisch. Berücksichtigt man bei der ortsüblichen Miete auch Mietverhältnisse, in denen sich die Miete über einen Zeitraum von sieben oder acht Jahren nicht verändert hat, wird das Bild, das die ortsübliche Vergleichsmiete zeichnet, keineswegs realitätsnäher. Würde man den Bezugszeitraum auf acht oder gar zehn Jahre verlängern, sänke die ortsübliche Vergleichsmiete in den meisten Gebieten. Mieten, die derzeit der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen, können damit möglicherweise über viele Jahre hinweg nicht mehr erhöht werden.
Vermieter, die derzeit eine Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, würden bei künftigen Erhöhungen erheblich eingeschränkt. Ein so weitreichender Eingriff in die zulässige Miethöhe wäre ein fatales Signal an die Vermieter, also an den Markt. Das könnte bei vielen die Bereitschaft, künftig in den Wohnungsbau zu investieren, ernsthaft gefährden.
Die Verbreiterung des Bezugszeitraums auf acht Jahre geht deutlich zu weit. Wünschenswert wäre es dagegen, in einem zweiten Mietrechtsnovellierungsgesetz oder durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zu präzisieren, nach welchen Maßstäben Mietspiegel zu erstellen sind. Die hier herrschenden Unsicherheiten tragen mit dazu bei, dass nur ein geringer Teil der Städte und Gemeinden Bayerns bislang einfache oder qualifizierte Mietspiegel erstellt hat. Ohne Mietspiegel tun sich die Bürgerinnen und Bürger aber schwer, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Äußerst kritisch sehe ich des Weiteren die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich einer weiteren Begrenzung der Möglichkeit der Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter. So soll nach den aktuellen Vorschlägen die Modernisierungsumlage von 11 % auf 8 % jährlich gesenkt und zusätzlich eine Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren eingeführt werden. Begleitet wird dies von Vorschlägen zu einer Verlängerung des Zeitraums, inner
halb dessen der Mieter den Härteeinwand gegen die Modernisierungsmaßnahme erheben kann, und zu einer Verschärfung der Anforderungen an umlagefähige Modernisierungskosten, indem ein kaum handhabbarer Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verankert werden soll.
Des Weiteren soll ein Regelbeispiel eingeführt werden, wann ein Mieter durch die Umlage der Modernisierungskosten wirtschaftlich überfordert wird. Der Härteeinwand soll künftig auch in Fällen möglich sein, in denen die Wohnung lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird.
Über die einzelnen Regelungen kann man sicherlich diskutieren. Doch wurde hier ein Maßnahmenbündel einseitig zulasten der Vermieter geschnürt. Mit einem derartigen Vorstoß wird man den Wohnungsbau nicht ankurbeln. Ein behutsames Austarieren der Interessen sieht anders aus. Ich sehe daher bei den Überlegungen zu einem zweiten Mietrechtsnovellierungsgesetz noch erheblichen Nachbesserungsbedarf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass die berechtigten Interessen der Mieter, aber auch die legitimen Belange der Vermieter angemessen Berücksichtigung finden. Nur durch eine ausgewogene Regelung können einerseits die Mieter geschützt und andererseits die notwendigen wirtschaftlichen Anreize für den Wohnungsbau gesetzt werden. Steuerrechtliche Anreize können weitere Impulse geben. Das ist schon angesprochen worden. Davon profitieren dann beide, nämlich Mieter und Vermieter.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Anträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER zur Ablehnung. Beim Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion empfiehlt er die Zustimmung. Mir ist signalisiert worden, dass das Hohe Haus damit einverstanden ist, über die Anträge insgesamt abzustimmen und damit die Voten der Ausschüsse zugrunde zu legen. Ist das so richtig? – Danke schön.
Ich darf noch sagen: Die CSU-Fraktion hat gemäß § 126 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung beantragt, beim Antrag der FREIEN WÄHLER, Drucksache 17/9758, das Votum des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie, der den Antrag eben
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion in dem vorgenannten federführenden Ausschuss bzw. mitberatenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER sind abgelehnt, dem Antrag der CSU-Fraktion ist damit zugestimmt worden.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Andreas Lotte, Angelika Weikert u. a. und Fraktion (SPD) Bayerische Versorgungskammer: Staatsgrundstücke zum Bau bezahlbarer Wohnungen bereitstellen! (Drs. 17/10517)
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auf die Aussprache zu verzichten. Aber es soll über den Antrag namentlich abgestimmt werden. Ich bitte, die Urnen bereitzustellen. – Das ist jetzt der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. Fünf Minuten, bitte.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte darum, die Stimmkarten außerhalb des Saals auszuzählen. Das Ergebnis geben wir später bekannt. – Ich bitte Sie nun, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir fortfahren können.
Ich darf zwischenzeitlich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Kathrin Sonnenholzner, Ruth Müller und anderer (SPD) betreffend "Familien von Kindern mit chronischen und seltenen Erkrankungen oder Behinderungen besser unterstützen II", Drucksache 17/10572, bekannt geben: Mit Ja haben gestimmt 61, mit Nein haben gestimmt 80. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Das kulturelle Erbe des bayerischen Komponisten Richard Strauss nachhaltig sichern (Drs. 17/10197)
Ich erteile als Erstem Herrn Kollegen Streibl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. – Ich bitte, die Gespräche einzustellen bzw. draußen fortzuführen. – Bitte schön, Herr Kollege.
(Volkmar Halbleib (SPD): Mit Musikbeispielen! – Markus Rinderspacher (SPD): Sie können auch mitsingen, Frau Präsidentin! – Allgemeine Heiterkeit)
Ich kann auch zwischendurch Musik machen. Es wäre eine schöne Abwechslung, jetzt Strauss zu hören. – Herr Kollege Streibl, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle hier sind Musikfreunde und wir alle wissen um die Bedeutung von Richard Strauss für unsere Heimat Bayern. Richard Strauss, der 1864 in München geboren wurde und 1949 in Garmisch-Partenkirchen gestorben ist, ist mit Recht der bayerische Komponist schlechthin. Er ist der Komponist, der Bayerns Musikwelt mit etwa 250 von ihm verfassten Werken am nachhaltigsten geprägt hat. Darunter befinden sich Werke wie "Der Rosenkavalier", "Salome", "Elektra" und auch "Eine Alpensinfonie".
Richard Strauss hat die Musikwelt nachhaltig geprägt. Am 1. Juli 1903 gründete er eine Komponistengenossenschaft, die sozusagen die Vorläuferin der heutigen GEMA ist. Er hat sich nachhaltig für die Kunst und die Kunstschaffenden eingesetzt. Daher sollten wir uns auch zu diesem bayerischen Komponisten bekennen.
(Beifall der Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER) und Markus Rinderspacher (SPD))
Zum 150. Geburtstag von Richard Strauss im Jahr 2014 hat Staatssekretär Bernd Sibler im Gasteig gesagt:
Richard Strauss ist ein bayerisches Phänomen: Er war tief in der oberbayerischen Landschaft verwurzelt und Weltbürger zugleich. Längst ist der bayerische Komponist Richard Strauss ein Klassiker, dessen Musik weltweit geliebt wird.
Meine Damen und Herren, das stimmt. Die Intendantin der Festspiele in Garmisch-Partenkirchen, Frau Brigitte Fassbaender, versäumt es nicht, oft genug zu
betonen, dass Richard Strauss der deutsche Komponist schlechthin ist, der weltweit am meisten gespielt wird. Es ist nicht Richard Wagner, sondern ein Bayer – Richard Strauss. Daher sollten wir uns hier auch dazu bekennen; denn in Artikel 3 unserer Verfassung heißt es: "Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat." – Dieser Kulturstaat verpflichtet uns. Wir müssen für die Menschen in unserem Land im Sinne des Gemeinwohls tätig sein.
Im Jahr 2006 hat der Markt Garmisch-Partenkirchen die Richard-Strauss-Festspiele ins Leben gerufen. Sie sind ein zwar kleines, aber feines und hochkarätiges Festival. Leider ist der Markt Garmisch-Partenkirchen momentan in einer Situation, in der es fraglich ist, ob die Festspiele über 2017 hinaus fortgeführt werden können. Hier wäre es an der Zeit zu überlegen, wie wir mit unserem Kulturgut in Bayern umgehen. Daher haben wir uns erlaubt, diesen Antrag zu stellen, der in der Beschlussempfehlung durch den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst noch folgende spezielle Form gefunden hat:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen sich zur kulturhistorischen Verantwortung der nachhaltigen Pflege des kulturellen Erbes Richard Strauss’ weiterhin zu bekennen und die Pflege des Vermächtnisses des bayerischen Komponisten auch weiterhin zu sichern...
Das ist der Sinn und Zweck dieses Antrags: zusammen mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen diesen Komponisten und seine Werke für die Nachwelt zu bewahren und Aufführungen seiner Werke zu fördern.
Meine Damen und Herren, Strauss ist Teil unserer bayerischen Kultur. Wenn wir auf unsere bayerische Kultur stolz sind und uns diese Kultur letztlich auch verpflichten soll – manche sprechen da auch von einer Leitkultur –, sollte sie uns auch etwas wert sein, das heißt, wir sollen und müssen sie wertschätzen. Daher bitte ich Sie: Geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie diesen Antrag; denn er steht letztlich für unsere bayerische Kultur und Identität. Das sollte uns alle hier im Haus verbinden. Die Kultur, gerade die Musik, sollte ein verbindendes Element sein. Das sollte bei Ihnen allen auf offene Ohren stoßen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Bachhuber für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Antrag der FREIEN WÄHLER besteht unseres Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kein Bedarf. Das Richard-Strauss-Festival findet vom 11. bis 17. Juni 2016 statt, wie es seit 1989 üblich ist. Es wurde seit seiner Gründung durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Jahr 1989 aus Haushaltsmitteln der künstlerischen Musikpflege im Rahmen einer Projektförderung regelmäßig gefördert. Im letzten Jahr wurde der Zuschuss gegenüber 2014 von 25.000 auf 40.000 Euro angehoben. Immer wieder hat das Richard-Strauss-Festival auch Sondermittel aus dem Bayerischen Kulturfonds erhalten, zuletzt im Jahr 2014. Auch das RichardStrauss-Institut des Marktes Garmisch-Partenkirchen wird seit seiner Gründung vom Freistaat Bayern nachhaltig unterstützt. In den letzten Jahren gab es jeweils einen Zuschuss in Höhe von 125.000 Euro.
Wir bekennen uns zu der kulturhistorischen Verantwortung und der nachhaltigen Pflege des kulturellen Erbes Richard Strauss‘ und werden auch weiterhin die Pflege des Vermächtnisses des bayerischen Komponisten nachhaltig zusammen mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen sichern. Hierzu wird das Kultusministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen ein nachhaltiges Konzept vorlegen, welches insbesondere den Markt GarmischPartenkirchen bei der Pflege des kulturellen Erbes ihres Ehrenbürgers Richard Strauss unterstützt und entlastet. Dabei gilt es, die Ausrichtung des RichardStrauss-Festivals dauerhaft zu sichern und die zukünftige Ausgestaltung des Instituts zukunftsfähig zu planen, damit das kulturelle Erbe auch für die kommenden Generationen gesichert wird. Deshalb werden wir selbstverständlich auch über das Jahr 2017 hinaus das Festival sowie das Institut in GarmischPartenkirchen nachhaltig unterstützen.
Kollege Harald Kühn und ich haben bereits seit Herbst vergangenen Jahres immer wieder mit Staatsminister Spaenle und mit Ihnen, Herr Staatssekretär, Gespräche über die Erhöhung der Förderung und über die nachhaltige Erhaltung des Institutes geführt. Ich sage ganz offen: Selbstverständlich haben wir auch Gelegenheiten wie am vergangenen Sonntag beim Patronatstag der Bayerischen Gebirgsschützen genutzt und unseren Ministerpräsidenten darauf angesprochen. Ich bin überzeugt, dass all diese Gespräche nicht umsonst waren. Ich sehe in aller Unaufgeregtheit einer guten und einvernehmlichen Lösung mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen entgegen – nach dem Motto: Gut Ding will Weile haben.