Protokoll der Sitzung vom 10.05.2016

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen meiner Vorredner und Vorrednerinnen weitgehend anschließen. Frau Stierstorfer und Frau Werner-Muggendorfer haben das schon sehr gut dargestellt. Ich möchte gleich zu Beginn sagen: Die Atmosphäre in unserem Ausschuss ist wirklich sehr positiv. Ich habe gestern nachgesehen, wer in den einzelnen Fachausschüssen Vorsitzender bzw. dessen Stellvertreter ist. Dabei ist mir aufgefallen: Der einzige Ausschuss mit zwei Frauen an der Spitze ist der Petitionsausschuss. Vielleicht ist das der Grund dafür, warum die Atmosphäre so gut ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Wir behandeln wirklich ein sehr breites Themenspektrum und machen dabei manchmal echte Galoppsprünge. Da geht es um Bleibeperspektiven von Familien, also ob sie wieder ausreisen müssen, dann um den Hahn des Nachbarn, der zu laut kräht, und in den nächsten Fällen wiederum um andere Themen. Dieser Schweinsgalopp ist manchmal nicht einfach. Ich glaube dennoch, wir haben in vielen Fällen schon sehr positive Ergebnisse erzielen können.

Im Petitionsausschuss und in den allermeisten Fachausschüssen wird Petenten eine Redemöglichkeit eingeräumt. Als stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses möchte ich an diesen Ausschuss appellieren, darüber noch einmal zu diskutieren. Ich glaube, der Wirtschaftsausschuss ist der einzige Ausschuss, in dem Petenten eigentlich nie eine Redemöglichkeit bekommen. Für die zweite Halbzeit wäre da ein gewisser Reformbedarf.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN – Zuruf des Abgeordneten Eberhard Rotter (CSU))

Ja, Herr Rotter, ich glaube, einmal wurde Rederecht eingeräumt. – Die Vorbereitung der Petitionen ist manchmal sehr umfassend und dauert länger. Oftmals hat man aber das Problem, dass die Verfahrensdauer vom Eingang der Petition bis zu ihrer Behandlung im Ausschuss so lange ist, dass die Eingabe sich dann schon erledigt hat. Es wäre sehr schön, wenn man die Verfahren beschleunigen könnte. Manchmal liegt die Sommerpause dazwischen, manchmal geht es also auch nicht anders. Dennoch wäre es sehr schön, wenn man die Verfahrensdauer verkürzen könnte. Die Vorbereitungsarbeit, die Herr Wilhelm für den Petitionsausschuss leistet – das ist gerade schon ausdrücklich gelobt worden –, ist jedenfalls sehr gut.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Sylvia Stierstorfer (CSU))

Wenn man sich in der Petitionsstatistik die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse und Würdigungsbeschlüsse anschaut, dann erkennt man jeweils einen Anteil von 0,8 %. Diese Quote ist verdammt niedrig – anders kann man es nicht bezeichnen. Ich stimme Ihnen zu, dass die Petitionen ein ganz wichtiges Instrument und ein ganz wichtiger Seismograf sind. Bei einer Quote von 1,6 %, die in den Entscheidungsprozess des Parlaments einfließt, kann es deshalb nicht bleiben. Wir müssen noch besser werden und noch genauer hinschauen. Der Appell richtet sich hauptsächlich an die Adresse der CSU-Fraktion, öfter einmal über den eigenen Schatten zu springen und zu

den Anregungen, die von den Bürgern kommen, mit Berücksichtigung zu votieren.

(Zuruf des Abgeordneten Sandro Kirchner (CSU))

Der einzige Ausschuss, der bei keiner einzigen Petition mit Berücksichtigung votiert hat, ist wiederum der Wirtschaftsausschuss.

Frau Stierstorfer hat schon angesprochen, dass die Tendenz allgemein leicht nach unten geht. Das Petitionsverfahren in Bayern ist gut; ich glaube, das ist unbestritten. Das heißt aber nicht, dass man nichts mehr daran verbessern kann. Die GRÜNEN haben ihre Vorstellungen davon, was man verbessern kann, mit einem Gesetzentwurf eingebracht. Durch öffentliche Petitionen, wenn der Antragsteller einwilligt, dass seine Petition auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht wird, kann zusätzliche Aufmerksamkeit generiert werden. Das Instrument der Petition würde noch bekannter. Wenn dann noch 12.000 Personen, also 0,1 % der bayerischen Bevölkerung, eine Petition mit ihrer Unterschrift unterstützen, sollte den Petenten im Landtag Rederecht eingeräumt werden. Wir glauben, dass man das Instrument der Petition dadurch attraktiver machen könnte. Wir glauben, dass wir das Petitionswesen damit in die richtige Richtung entwickeln würden, und sehen nach wie vor Nachholbedarf.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Der große Vorteil bei Petitionen ist die Einzelfallbetrachtung. Dafür muss ich unser gesamtes Haus loben: In jedem Ausschuss – auch wenn ich gerade zweimal über den Wirtschaftsausschuss hergezogen habe, so gilt das auch für den Wirtschaftsausschuss – wird das Ganze sehr detailliert behandelt. Das ist sehr positiv. Wenn eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen wird, dann muss es auch eine Einzelfallentscheidung geben. Das ist nach meiner Einschätzung – da muss ich meinem Vorredner von den FREIEN WÄHLERN widersprechen – leider nicht der Fall. Meistens wird doch geschlossen nach Fraktion entschieden. Den meisten Fällen wird dieses Vorgehen nicht gerecht.

Meine Redezeit ist nahezu zu Ende; deshalb kann ich zum Ausländerrecht leider nichts mehr ausführen. – Ich wünsche mir für die zweite Halbzeit, dass dieser wichtige Seismograf eine gewisse Reform erfährt, dass Einzelfälle wirklich als Einzelfälle betrachtet werden und keine Angst davor besteht, dass ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Wir hatten im Petitionsausschuss den Fall eines Senegalesen, der um eine Arbeitsmöglichkeit ersucht hat – ein echter Einzelfall. Bei der leider negativen Entscheidung stand

immer im Vordergrund die Angst, daraus könnte ein Präzedenzfall werden, wenn dem Senegalesen eine Arbeitsmöglichkeit eröffnet wird. Die Härtefallkommission mit ihren Möglichkeiten sollte noch häufiger angerufen werden; denn sie macht einen sehr guten Job. Damit könnten wir in eine sehr gute zweite Halbzeit starten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und damit ist auch der Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag die Voten.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Antrag der Abgeordneten Margit Wild, Dr. Simone Strohmayr, Kathi Petersen u. a. (SPD) Schulbegleitung neu definieren: Schulbegleitung als pädagogischen Assistenten begreifen (Drs. 17/8717)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erste Rednerin ist die Frau Kollegin Wild von der SPD. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Inklusion, vor allem über gelingende Inklusion, sprechen, sollten wir uns ab und an die sogenannten

Unterstützungssysteme anschauen. Stimmt da die Qualität? Reicht die Professionalität aus? Das sind sehr wichtige Fragen, mit denen man sich beschäftigen muss. Wir alle, die wir im Bereich der Bildung tätig und vor allem für Inklusion zuständig sind, wissen, dass im Schulalltag die Schulbegleitung für die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung eine ganz wichtige Unterstützungsmaßnahme darstellt. Die Schulbegleiter, wie wir sie nennen, werden manchmal auch als Schulhelfer oder Integrationshelfer bezeichnet.

In Artikel 30a des BayEUG wird der Begriff des Schulbegleiters bzw. der Schulbegleiterin genannt, ohne dass näher definiert ist, welches ihre Aufgaben sind. In diesem Zusammenhang wird immer betont, dass Schulbegleiter keine Zweitlehrkräfte sind. Aber darum geht es bei dieser Frage überhaupt nicht.

Man muss sich einmal genau ansehen, was die Schulbegleiter machen und welche Aufgaben sie haben. Ein Schulbegleiter steht nach dem SGB einem Schüler mit Behinderung zu, und zwar immer mit einer Zuordnung von eins zu eins. Was soll der Schulbegleiter machen? – Er hat die Aufgabe, den Schulalltag für die Schülerin oder den Schüler mit Beeinträchtigung so zu gestalten, dass sie ihn möglichst selbstständig absolvieren können. Natürlich muss die Unterstützung sehr individuell sein. Sie hängt davon ab, wie die geistige Beeinträchtigung, die körperliche Beeinträchtigung und die seelische Beeinträchtigung bzw. der Entwicklungsstand sind. Natürlich hängt sie auch davon ab, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler im lebenspraktischen Bereich, im sozial-emotionalen Bereich, im motorischen Bereich und im kognitiven Bereich haben.

Schon die ganze Bandbreite der Beeinträchtigungen und Behinderungen zeigt, dass ein Schulbegleiter möglichst professionell arbeiten muss. Er muss – ich betone das – auch pädagogisch arbeiten können. Denn es geht ja nicht nur darum, dass man den Gang zur Toilette unterstützt, dass man den Bleistift spitzt, dass man vielleicht gelegentlich ermahnt – da wird es schon wieder schwieriger –, dass man motiviert, dass man Kontakte zu anderen Kindern herstellt – das ist außerordentlich wichtig – und dass man vielleicht beruhigt und besänftigt. An den Schulbegleiter wird also schon eine Menge an Ansprüchen gestellt, die man nicht einfach auf die Seite schieben kann.

Aber im Moment gibt es – das hat Professor Dworschak in einer Untersuchung für die Lebenshilfe geschrieben – kein genaues Anforderungsprofil für die, wie ich meine, sehr verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe, damit Inklusion gelingt. Da ist nämlich nur die Rede von Hilfskräften, von qualifizierten Hilfskräf

ten und von Fachkräften. Die Bandbreite lässt also eigentlich alles offen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Glück hat, trifft sie bzw. er vielleicht auf jemanden, der mit ihr bzw. ihm sehr professionell, sehr einfühlend und sehr gut umgeht. Aber wenn sie bzw. er Pech hat, trifft das ganz einfach nicht zu.

Frau Badura, die immerhin unsere Behindertenbeauftragte ist und, wie ich meine, in diesem Bereich aus ihrer eigenen Sicht eine sehr große Erfahrung hat, hat bei einer Anhörung gesagt: Wir haben im Moment kein Berufsbild des Schulbegleiters und keine genaue Beschreibung der Rolle des Schulbegleiters. Ich muss sagen, da hat Frau Badura recht. Eine Assistenzleistung – wir sprechen ganz bewusst von pädagogischer Assistenz – verlangt einen verantwortungsvollen Umgang. Man muss ja wissen, wie stark man beschützend ist und inwieweit man den Schüler oder die Schülerin selber arbeiten lässt. Denn Ziel ist ja die völlige Selbstständigkeit. Wenn ich immer fürsorglich und schützend eingreife, dann widerspreche ich diesem Ziel. Also sind da außerordentliche Sensibilität und auch Wissen nötig.

Dazu gehört, dass der pädagogische Assistent – ich verwende jetzt den neuen Begriff – über das, was er tut, auch reflektieren kann und weiß, was er tut. Wir haben ja in der interfraktionellen Arbeitsgruppe einen wissenschaftlichen Beirat eingerichtet. Dieser wissenschaftliche Beirat hat vor etwa zwei Monaten ein sehr interessantes Buch herausgegeben. Dazu wurden die Lehrkräfte, die Schulbegleiter in ihren Klassenzimmern haben, explizit gefragt, wie sie denn deren Rolle beurteilen. Natürlich sagen sie zunächst einmal: Der Schulbegleiter spielt eine wichtige Rolle. Auf der anderen Seite vermissen sie oft fachliche Kompetenz und eine Qualifizierung. Sie sagen: Das ist verbesserungswürdig; es braucht einen pädagogischen Hintergrund. Die Schulbegleiter oder pädagogischen Assistenten, wie ich sie nenne, brauchen Supervision und regelmäßige Fortbildung und müssen ein fester Bestandteil des Teams an der Schule sein. Wenn ich das, was der wissenschaftliche Beirat abgefragt hat, ernst nehme – das tue ich, weil ich die Expertise der Lehrkräfte sehr hoch bewerte –, ist es doch wirklich nötig, dass wir die Rolle des Schulbegleiters – sprich: der pädagogischen Assistenz – genauer unter die Lupe nehmen und dafür sorgen, dass die Schulbegleiter ihre Aufgabe angemessen wahrnehmen können. Was im Augenblick läuft – das weiß ich aus der Anhörung, und auch Frau Badura hat das gesagt –, ist nicht zielführend. Es braucht ein Berufsbild und eine adäquate Qualifikation mit allen Punkten, die ich eben genannt habe.

Frau Kollegin, ich darf Sie an die Zeit erinnern.

Sie sind heute so großzügig, dann bitte auch zu mir. – Der amerikanische Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick hat einmal gesagt: "Man kann nicht nicht kommunizieren." Analog sage ich: In einem Klassenzimmer kann man nicht nichtpädagogisch agieren. Ich fordere deshalb einfach eine Veränderung dieses Berufsbildes und eine Qualifizierung, weil das bisherige System nicht zielführend ist. Eine Inklusion wird nicht gut gelingen können, wenn nicht die entsprechenden Ressourcen und Professionalitäten vorhanden sind. – Jetzt bin ich auch schon fertig.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Mir ist gerade der Gedanke gekommen, ob man nicht unseren Rednern gelegentlich einen Assistenten zur Seite stellen könnte, der sie sanft auf die Zeit hinweist. – Als Nächster hat der Kollege Dünkel von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Lieber Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Schulbegleitungen sind im Schulalltag eine sehr wichtige Unterstützung unserer Kinder mit Handicap. Sie helfen bei sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf genauso wie bei körperlichen oder pädagogischen Erfordernissen.

Der Bayerische Landtag hat bereits im Januar 2013 eine Anhörung zum Thema "Schulbegleitung in Bayern" durchgeführt. Bereits damals – und das ist heute noch verstärkt der Fall – ging man an allen Schulen und natürlich auch an den Förderschulen von einer Veränderung bei unseren Kindern aus.

Warum sage ich das? Mittlerweile gibt es sehr viel mehr schwerstmehrfachbehinderte Kinder, aber auch sehr viele stark verhaltensauffällige Kinder. Der Einfluss der neuen Medien, von Smartphones, Computern und Fernsehen sowie ein verändertes Freizeitverhalten – das macht auch vor den Kindern mit Handicap nicht halt und stellt Pädagogen und Schulbegleiter vor neue Herausforderungen. Die Kinder mit Pflegebedarf bringen für die Schulbegleitungen ganz andere Aufgaben mit sich.

Eine enge Verzahnung und Vernetzung zwischen schulischem Personal und Schulbegleitern gewinnt eine immer höhere Bedeutung, ebenso aber auch die passgenau ausgewählte Qualifikation des Schulbegleiters. Wir regen daher ein Modellprojekt zur Optimierung des Einsatzes von Schulbegleitern an. Dieses Anliegen haben wir in der interfraktionellen Arbeits

gruppe bereits vorgetragen, und es ist auch auf dem Weg, zumindest in dem Sinne, dass wir schon Kontakt zu den Bezirken aufgenommen haben.

Ich habe mich auch schon mit dem Bezirkstagspräsidenten von Mittelfranken unterhalten, den wir noch ansprechen wollten. Er ist gerne dazu bereit, ein solches Modellprojekt zur Optimierung des Einsatzes von Schulbegleitern mit den Bezirken zu diskutieren und zu entwickeln.

Im Zusammenhang mit dem Gesetzesantrag der SPD ist der Blick ins Inland, ins Ausland und ins Gesetz zu richten. Zunächst haben wir mit der UN-Behindertenrechtskonvention national wie international eine gemeinsame Aufgabe aller in Verantwortung stehenden Stellen und zuständigen Ebenen zu bewältigen. Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einer alleine nicht schultern kann und das auch nicht sollte. Im Gegensatz zu Artikel 24, der die inklusive Schule als Ziel formuliert, nennt Artikel 26 ausdrücklich die Rehabilitationsträger sowie Dienste, die die Menschen mit Behinderung unterstützen sollen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention geht explizit davon aus, dass es auch Unterstützungskräfte gibt, die – anders, als es der Antrag der SPD formuliert – eben nicht zwangsläufig pädagogisch unterrichtlich tätig werden. Der Einsatz des Schulbegleiters hängt immer vom Einzelfall und vom Betreuungsbedarf des jeweiligen Kindes ab.

Ich kann aus meiner bisherigen beruflichen Erfahrung sagen: Gerade auch die Dienste, die Schulbegleitungen zur Verfügung stellen und ein breites Angebot vorweisen, das ganz individuell auf das eingeht, was das einzelne Kind benötigt – ich habe vorhin schon darauf hingewiesen: vom pädagogischen über den körperlichen bis zum pflegerischen Begleitungsbedarf –, bieten eine passgenaue Begleitung.

Die Frage nach der Qualifikation wird – und das ist ganz wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen – in den Handlungsempfehlungen beleuchtet, die vom Kultusministerium und dem Verband der bayerischen Bezirke bereits ausgearbeitet worden sind. In ihnen sind die unterschiedlichen Aufgabenstellungen – auch die von der Kollegin Margit Wild vorhin formulierten – bereits dargelegt. Sie lauten ganz klar: Die Lehrtätigkeit, die Wissensvermittlung, aber auch die Erziehung – das sind die Aufgaben der Lehrkräfte. Die Schulbegleiter haben lediglich eine unterstützende, eine begleitende Funktion.

Alles, was in unseren Schulen und auch in den Förderschulen passiert, hat natürlich immer auch einen pädagogischen Aspekt. Das macht den Schulbegleiter

aber nicht zum Lehrer und auch nicht zum Pädagogen. Schon gar nicht passt das zu dem im Antrag formulierten Ziel, die Begleitung des Lernprozesses als primäre Aufgabe zu verstehen.