Das bloße Auslaufen der Urheberrechte von "Mein Kampf" stellt den Geschichtsunterricht bzw. die Geschichtslehrkraft daher mitnichten plötzlich vor gänzlich neue Herausforderungen. Auch in Zukunft gilt generell: Unveränderte Nachdrucke der Hetzschrift "Mein Kampf" dürfen nicht verwendet werden. Jegliches volksverhetzende Material wird konsequent eingezogen; diejenigen, die es verbreiten, werden strafrechtlich verfolgt.
Herr Piazolo, ich gebe Ihnen recht: Bisher sehen die Lehrpläne in Bayern keine vertiefte Auseinandersetzung mit "Mein Kampf" vor. Im Sinne einer präventiven und fundierten didaktischen Auseinandersetzung kann in Verantwortung der Lehrkräfte mit entsprechender fachlicher und didaktischer Vorbereitung allerdings auch eine historisch-kritische Quellenarbeit mit Auszügen aus "Mein Kampf", zum Beispiel aus der kommentierten Ausgabe des Instituts für Zeitgeschichte, erfolgen. Es gilt, die Schrift "Mein Kampf" mit den weiteren Komponenten der NS-Ideologie, ihren geistigen Wurzeln und Hintergründen sowie den verheerenden Folgen der Realisierung dieser menschenverachtenden Anschauung – ich nenne nur die Stichworte Holocaust und Zweiter Weltkrieg – zu kontextualisieren. Diese inhaltlich und methodisch aufbereitete Beschäftigung mit "Mein Kampf" begleitet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus mit einem zusätzlichen mehrstufigen Programm. Dabei ist die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ein kompetenter Partner.
Im April 2016 wurden im Rahmen einer Tagung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen Multiplikatoren an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen, didaktischen, methodischen und pädagogischen Anforderungen, die sich aus Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" für den Unterricht ergeben, fortgebildet. Die Anregungen, die die Multiplikatoren dort gegeben haben, hat die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mitgenommen. Sie bereitet jetzt
Diese Publikation wird nicht nur die bereits gestellten Fragen mit Blick auf "Mein Kampf" in der Schule erörtern, sondern auch praktische Hinweise und pädagogische Beispiele für den Umgang mit der Quelle "Mein Kampf" geben. In einem dritten Schritt wird von der Landeszentrale eine voraussichtlich dreibändige Publikation über den Nationalsozialismus herausgegeben, in deren Rahmen das NS-Schrifttum insgesamt – denken Sie an Rosenbergs "Der Mythus des 20. Jahrhunderts" oder an die Tagebücher Goebbels – nicht nur angemessen historisch eingeordnet, sondern auch didaktisch aufbereitet und mit Anregungen für die schulische Bildung versehen dargestellt wird.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass die Staatsregierung, wie in den drei Anträgen gefordert, dem Ausschuss für Bildung und dem Ausschuss für Wissenschaft mündlich und schriftlich darüber berichtet, welche Maßnahmen zur Fortbildung der Lehrkräfte getroffen werden, wie die genannte Entwicklung einer pädagogisch begleiteten Handreichung für die kommentierte Ausgabe von "Mein Kampf" im Detail erfolgt, welcher Zeitplan, welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, welche Information für die Öffentlichkeit, welche Kooperationen mit anderen Einrichtungen und welche Empfehlungen an die KMK vorgesehen sind und wie die Auseinandersetzung mit "Mein Kampf" in den einzelnen Schularten und in den Jahrgangsstufen in Zukunft erfolgen soll. Ich kann Ihnen sagen, dass ich an der Beantwortung gerade dieser Fragen sehr interessiert bin.
Abschließend möchte ich betonen, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler in Bayern nicht nur mit den braunen Tätern, sondern auch mit den Millionen unschuldiger Opfer von Hitlers menschenverachtender Ideologie beschäftigen müssen. Das Schicksal und der Mord an den Mitgliedern der Weißen Rose oder an Anne Frank zeigen den Schülerinnen und Schülern eindringlich, welch schreckliche Folgen die NS-Ideologie, wie sie Hitler in "Mein Kampf" erstmals formulierte, für diese jungen Menschen hatte.
Aber nicht nur der Nationalsozialismus, sondern auch der Rechtsextremismus insgesamt ist an den Schulen seit Langem Thema. Er ist nicht nur Gegenstand des Lehrplans für Geschichte und Sozialkunde, sondern er wird auch in vielen anderen Lehrplänen intensiv behandelt. Sie kennen es. Wir haben darüber gesprochen. An vielen Schulen finden nachhaltige Projekte statt, so etwa "Werte machen stark", "Prävention im Team" und "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Mittlerweile haben 400 bayerische Schulen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Cou
Auch die Jugendsozialarbeit an den Schulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Nicht zuletzt deshalb – das wissen Sie auch – berichten viele Verfolgte des NS-Regimes wie zum Beispiel Max Mannheimer immer wieder auch persönlich an den Schulen über ihre schrecklichen Erlebnisse in den Konzentrationslagern. Diese Zeitzeugenberichte sind ganz wichtig. Das alles zeigt, dass wir in Bayern die Aufbereitung des Nationalsozialismus im Sinne eines "Nie wieder" sehr ernst nehmen. Deshalb stimmt auch die CSU-Fraktion allen drei Anträgen zu.
Danke schön. – Abschließend spricht Herr Staatsminister Dr. Spaenle zu dem Thema. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Hohes Haus! Vor wenigen Tagen konnte man bei der jährlichen Gedenkfeier anlässlich der Befreiung des KZ Flossenbürg eine bewegende Zeremonie miterleben. Für die Opfer von Sinti und Roma wurde ein Denkmal unter bewegender Teilnahme von Zeitzeugen feierlich enthüllt. Besonders bewegend waren für mich die Präsenz und die Beiträge von jungen Menschen aus allen Ländern und Teilen Europas, aus West-, Süd- und Osteuropa, aus Israel und aus Deutschland, die sich anlässlich einer Arbeitswoche in und um die KZ-Gedenkstätte mit den Ursachen und Folgen des Nationalsozialismus auseinandergesetzt haben und die in ihrer jeweiligen Landessprache unsere Kernbotschaft "Nie wieder" – von Frau Kollegin Eiling-Hütig ist sie gerade angesprochen worden – formuliert haben. Diese Botschaft, das "Nie wieder", gehört zu unserer Staatsräson.
Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung als Rechtsnachfolger des Eher-Verlages und Wahrnehmer der Urheberrechte an "Mein Kampf", so lange, wie es das Urheberrecht ermöglichte, den Nachdruck von "Mein Kampf" zu verhindern, war und ist gesamtgesellschaftlich getragen. Dass es aus welchen Quellen auch immer Zugang zu diesem Machwerk gab, ist genauso richtig. Umso wichtiger war es, dass wir uns bereits lange vor dem Datum, das weltweit mediales Interesse auf sich zog, mit den Ursachen, die in den einmaligen Zivilisationsbruch in deutschem Namen mündeten und die in dem industriellen Massenmord an Menschen ihren perversen Absturz und tiefsten Punkt fanden, auseinandergesetzt hatten. Die Fragen, wie und warum es zu dieser einmaligen historischen Entgleisung kommen konnte,
sind Bestandteil eines verantwortungsgeleiteten Geschichtsunterrichts und der politischen Bildung an unseren Schulen unter Einbeziehung historischer Originalquellen, und darunter fallen auch Passagen aus "Mein Kampf". Dass man nach dem 1. Januar 2016 den Umgang mit dem jetzt zugänglichen Werk, dessen Verbreitung in unveränderter Form nach wie vor wegen seines völkerverhetzenden Inhalts strafbar ist, anpassen und neu justieren musste, war allen klar.
Es ist bereits angesprochen worden: Die Bayerische Staatsregierung geht mit mehreren Schritten auf diese Aufgabe zu. Wir haben die Schulen mit umfangreichen Schreiben auf dieses Vorgehen hingewiesen. Wir haben sie auf die zugänglichen pädagogischen Quellen im Sinne von pädagogischen Handreichungen, die aktuell zur Verfügung stehen, hingewiesen, damit sie sich mit dem Thema, das sich aufgrund der neuen Lage und der medialen Aufmerksamkeit anders darstellt, auseinandersetzen können. Es werden Nachfragen gestellt, und es muss erklärt und erläutert werden. Eine umfangreiche Handreichung wird durch die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nicht erst seit Kurzem, sondern schon seit Langem vorbereitet und den Schulen sobald wie möglich zur Verfügung gestellt. Wir haben landesweit eine umfangreiche Fortbildung für die zuständigen Fachbeauftragten und Fachreferenten angeboten. Die Landeszentrale hat seit Langem eine umfassende mehrbändige Neuauflage ihres Standardwerks über die NS-Zeit als dritten Schritt im Blick.
Diese Maßnahmen sind Teil der Gesamtstrategie der Auseinandersetzung mit den Ursachen, die zur NSKatastrophe führten. Wir haben in den letzten fünf Jahren eine breit angelegte Kampagne mit dem Staat Israel, mit der zentralen Gedenkstätte Yad Vashem und mit europäischen Gedenkstätten vereinbart. Ich darf auf die breite Palette der Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten verweisen. Ich habe persönlich dafür Sorge getragen, dass wir für Kinder aller weiterführenden Schularten, insbesondere auch der bayerischen Mittelschulen, den Besuch einer Gedenkstätte oder eines Dokumentationszentrums nicht per Ukas verfügen. Per Ukas verfügter Auseinandersetzungstourismus ist nämlich der falsche Weg.
Die besonderen Anforderungen liegen nicht in der Schulart begründet, sondern im Alter der jungen Menschen. Wir führen gerade ein Pilotprojekt mit über 30 Mittelschulen – der Kreis ist noch einmal erweitert worden – unter der Verantwortung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit durch. Die Besuche werden gemäß der jeweiligen Altersgruppe durchgeführt. Da besteht ein entscheidender Unterschied beispielsweise gegenüber dem Gymnasium. Den Gymnasialschülerinnen und -schülern, die in der Oberstufe bis
an die Volljährigkeit herangeführt werden, kann eine andere Form auch der intellektuellen Auseinandersetzung mit diesem zentralen Thema eröffnet werden als Kindern und jungen Leuten im Alter zwischen 14 und maximal 16 Jahren.
Das ist etwas Neues, das es in dieser Form bisher noch nicht gab. Wir haben deshalb den Schulen empfohlen und die Bitte an sie gerichtet, allen Kindern und jungen Menschen über alle Schularten hinweg – auch für die beruflichen Schulen – die Begegnung mit einer Gedenkstätte oder einem Dokumentationszentrum in Bayern zu ermöglichen. Das Ganze soll natürlich entsprechend pädagogisch vor- und nachbereitet werden. Wir empfehlen, dies in den schulischen Alltag mit aufzunehmen.
Nun ist natürlich nach dem Wegfall der Möglichkeiten, die das Urheberrecht bietet, eine zusätzliche Herausforderung gegeben. An der Nachfrage sehen wir, dass die kommentierte Ausgabe des IfZ, die im Übrigen eine herausragende wissenschaftliche Qualität hat, auf Bedarf stößt. Die kommentierte Ausgabe des IfZ ist selbstverständlich eine wichtige Handreichung und eine wichtige Möglichkeit für Lehrkräfte, den Unterricht vorzubereiten, daraus entsprechendes Quellenmaterial zu entnehmen und in den Unterrichtsalltag einzubringen.
Ich danke den Fraktionen des Bayerischen Landtags, dass sie die drei Berichtsanträge gemeinsam verabschieden. Wir werden den Bericht und die notwendigen Informationen dann in den Fachausschüssen geben. Dort werden wir auch die Auseinandersetzungen führen.
Danke, Herr Staatsminister. – Wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Zacharias. Bitte schön.
Sie haben eben noch etwas Entscheidendes gesagt, nämlich dass sie Schulen aller Art auffordern, jedem Schüler und jeder Schülerin in Bayern die Möglichkeit zu bieten, zu Dokumentationszentren, ehemaligen Konzentrationslagern und Gedenkstätten zu fahren und sich zu informieren. Hier setzt meine Frage an. Wir haben darüber schon öfter gesprochen: Wie finanzieren das die Schulen? Genau gesagt: Wie finanzieren das die Eltern, damit die Schülerinnen und Schüler, und zwar alle, die in Bayern leben, nach Nürnberg, Dachau, zum Obersalzberg oder auch zum
NS-Dokumentationszentrum in Nürnberg oder München oder nach Flossenbürg fahren können? Wir müssen das finanzieren; denn das ist eine kulturelle Aufgabe. Wie sehen Sie die Möglichkeiten einer Finanzierung durch den Freistaat?
Es werden Fahrten zu den von Ihnen genannten Dokumentationszentren oder KZ-Gedenkstätten vom Freistaat finanziert. Im Übrigen werden seit Kurzem auch Fahrten nach Mödlareuth bezuschusst, auch wenn das historisch natürlich ein anderer Zusammenhang ist. Die Fahrten werden pro Kopf etwa mit einem Euro bezuschusst; genau habe ich die Summe nicht im Kopf. Der Zuschuss soll dazu dienen, einen großen Teil der Fahrtkosten zu bezahlen. Das ist gute Übung. Die Höhe des Zuschusses ist so angelegt, dass die Fahrt in der Regel finanzierbar und damit möglich ist. Den genauen Betrag, der einen Euro noch was ausmacht, kann ich Ihnen jetzt leider aus dem Kopf nicht sagen. Pro Schüler und Fahrt wird eine solche Unternehmung bezuschusst. Damit werden in der Regel zum großen Teil die Fahrtkosten abgegolten.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, zuerst über die vorliegenden drei Anträge. Anschließend folgt die namentliche Abstimmung über den zuvor behandelten Tagesordnungspunkt 4.
Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt bei den Anträgen der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Zustimmung. Bei dem Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion empfiehlt der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus, dass auch diesem Ausschuss Bericht erstattet wird. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schlägt ergänzend vor, dass im zweiten Satz des dritten Spiegelstriches die Wörter "einer anderen Einrichtung" durch die Wörter "anderen Einrichtungen wie etwa den Hochschulen und Volkshochschulen" ersetzt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/11071.
Zwischen den Fraktionen besteht Einverständnis, dass wir über die Anträge insgesamt abstimmen und der Abstimmung das Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus bzw. bei dem Antrag der SPD-Fraktion das Votum des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zugrunde legen. Wer also mit der Übernahme seines Abstim
mungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion in den vorgenannten Ausschüssen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Anwesenden. Ich frage zur Sicherheit nach: Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Jetzt komme ich zurück zu Tagesordnungspunkt 4 und damit zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der SPD betreffend "Schulbegleitung neu definieren: Schulbegleitung als pädagogischen Assistenten begreifen" auf Drucksache 17/8717. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Nun kommt es zur namentlichen Abstimmung über diesen Antrag. Die Urnen stehen bereit. Ich eröffne die Abstimmung; Sie haben fünf Minuten.
Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird wie immer ermittelt. Ich bitte, jetzt wieder die Plätze einzunehmen.
Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Nachdem wir die Tagesordnungspunkte 4 und 5 bis 7 erledigt haben, rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Kein Bruch der Alpenkonvention: Deshalb keine Skischaukel am Riedberger Horn! (Drs. 17/10010)
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die geplante Skischaukel am Riedberger Horn im Oberallgäu. Die bisherige Diskussion um dieses Projekt hat einen reichlich merkwürdigen Verlauf genommen; denn der Heimatminister und einige CSU-Abgeordnete haben den Eindruck erweckt, die Entscheidung über dieses Projekt liege allein im Ermessen der Staatsregierung. Auch der Ministerpräsident macht jetzt im Grunde nichts anderes, indem er vorgibt, dies sei Chefsache.
Es geht aber um etwas anderes. Es geht nicht nur um Naturschutzrecht, sondern auch um völkerrechtliche Verpflichtungen. Ich finde es fast peinlich und zumindest bedenklich, dass diese Staatsregierung erst von der Bundesumweltministerin an diese völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnert werden muss.
Es geht um die Alpenkonvention, einen völkerrechtlichen Vertrag, den die Alpenanrainerstaaten und die Europäische Union unterzeichnet haben. Ich möchte die lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU an eine Selbstverpflichtung des Freistaats erinnern, nämlich an das Bayerische Naturschutzgesetz, das im Jahr 2011 novelliert worden ist. Dort heißt es in Artikel 2:
Die bayerischen Alpen sind mit ihrer natürlichen Vielfalt an wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume als Landschaft von einzigartiger Schönheit in ihren Naturräumen von herausragender Bedeutung zu erhalten. Der Freistaat Bayern kommt dieser Verpflichtung auch durch den Vollzug verbindlicher internationaler Vereinbarungen, insbesondere der Alpenkonvention, nach.
Dieser Absatz 2, dieses zuletzt genannte Zitat, geht auf einen Änderungsantrag der Fraktionen von CSU und FDP vom Dezember 2010 zurück. In der Begründung Ihres Antrags heißt es: