Familienpolitik muss verlässlich sein. Wir lassen Eltern nicht im Regen stehen, sondern setzen das bayerische Betreuungsgeld jetzt um, und zwar nahtlos zum Betreuungsgeld des Bundes. Jetzt kommt die Landesleistung. Wir gewähren unser Betreuungsgeld rückwirkend bis längstens 1. Januar 2015.
Tausende Eltern warten seit Monaten auf das Betreuungsgeld. Ich bedauere es, dass es sich so lange hingezogen hat. Allein bezogen auf das Jahr 2015 gehen wir davon aus, dass rund 40.000 Eltern von der Übergangsregelung profitieren werden. Lassen Sie diese Eltern nicht länger warten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in der Phase der Familiengründung ist es dringend erforderlich, dass Familien das Geld so schnell wie möglich bekommen. – Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Staatsministerin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Frau Celina hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Frau Celina, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich habe mir soeben ein paar Zahlen herausgesucht und habe festgestellt, dass das Betreuungsgeld zu 97 % von Frauen bezogen wird. Meine Frage: Ist dies das Bild der gleichberechtigten Partnerschaft, das Bild der Familie, das Ihr Ministerium unterstützt?
Sie haben zu Recht gesagt: Eltern wollen gute Eltern sein. – Völlig d‘accord! Eltern wollen auch finanzielle Leistungen, die ihnen zustehen, in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld ist sehr leicht zu beantragen.
Man muss im Prinzip nur einmal unterschreiben. Zwei Zahlen erstaunen mich in diesem Zusammenhang sehr: 73 % der Eltern nehmen das Betreuungsgeld in Anspruch; das haben Sie bereits gesagt, Frau Ministerin. Gleichzeitig werden 48 % der ein- und der zweijährigen Kinder extern betreut. Beide Zahlen passen nicht zusammen. Sie müssen nicht vollständig deckungsgleich sein, aber diese Diskrepanz ist enorm. Daher meine Frage: Kann es vielleicht sein, dass das Betreuungsgeld so leicht beantragt werden kann, dass Eltern beides in Anspruch nehmen, Betreuungsgeld und externe Betreuung? Wenn ja, wie will das Sozialministerium dies verhindern?
Erste Frage: Wieso sind von denen, die das Betreuungsgeld beantragen, 97 % Frauen? – Das ist ziemlich einfach zu erklären. Frauen beziehen Elterngeld. Nach dem Ende dieses Bezugs bekommen sie von uns einen Antrag zugesandt, das heißt, sie können sich entscheiden, ob sie dann Betreuungsgeld beantragen wollen.
Ob jemand das Betreuungsgeld in Anspruch nimmt, ja oder nein, entscheidet er selbst. Viele Mütter oder Väter begrüßen insbesondere die Brückenfunktion des Betreuungsgeldes. Damit wird es leichter, die Zeit bis zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Inanspruchnahme eines Krippenplatzes zu überbrücken. Das alles ist legitim. Infolgedessen ist der Anteil von 97 % Frauen eine ganz normale Folge der Antragstellung. Ich betone aber, dass das Betreuungsgeld Männern und Frauen offensteht. Auch Väter können das Geld beantragen, gar keine Frage. Von Diskriminierung kann nicht die Rede sein.
Was die Zahlen anbelangt, so stelle ich fest, dass laut Umfragen viele Menschen der Auffassung sind, dass das Betreuungsgeld neben dem Elterngeld und dem Landeserziehungsgeld eine wichtige Leistung ist. Ich möchte betonen: Man kann zwar bei einer Umfrage die Frage, ob man etwas gut findet, mit "Ja" beantworten, aber es bleibt dem Bürger überlassen, ob er das beantragt oder nicht. Aber er kann die Leistung gut finden. Ich denke, deswegen klafft bei diesen Zahlen gar nichts auseinander.
Frau Staatsministerin, danke schön. Wir haben eine weitere Zwischenbemerkung. Frau Kohnen hat sich dazu gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
ich habe auch mit Hinweis auf den emotionalen Einwurf von Frau Stamm folgende Frage: Was wollen Sie sagen mit der Behauptung, dass Eltern das erste Wort ihres Kindes selber hören wollen? Was glauben Sie, wie sich da diejenigen Familien, die Mütter und Väter, fühlen, die ihr Kind in die Kita geben und angeblich nach Ihrer Unterstellung das erste Wort ihres Kindes nicht hören?
Frau Kollegin Stamm hat davon gesprochen, dass die SPD-Fraktion angeblich die Gesellschaft spaltet. Da frage ich Sie, wie Sie mit denjenigen umgehen, die ihre Kinder in die Kita geben und angeblich das erste
Wort nicht mitbekommen. Die primäre Bezugsperson entwickelt sich im ersten Jahr, hat Ihre Kollegin Schreyer-Stäblein gesagt.
(Hans Herold (CSU): Das ist auch so! – Peter Winter (CSU): Wir brauchen keine Belehrungen von Ihnen! – Florian von Brunn (SPD): Das ist die unterstellende Fraktion! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Wollen Sie den Vätern und Müttern unterstellen, dass sie keine primären Bezugspersonen sind, wenn sie ihr Kind in die Kita geben? Mein Kind war in der Kita, und ich habe das erste Wort gehört, und ich bin die primäre Bezugsperson!
Zunächst möchte ich sagen, dass der emotionale Beitrag, wie Sie es bezeichnet haben, von der Frau Landtagspräsidentin ein ganz wesentlicher Beitrag war.
Ich glaube, wir stimmen überein: Das eine schließt das andere nicht aus. In den ersten Jahren muss eine primäre Bezugsperson da sein, ob ich das Kind nun in die Krippe gebe oder zu Hause erziehe. Wenn ich den ganzen Tag mit meinem Kind zusammen bin, weiß ich, ob das Kind in seiner Entwicklung so weit ist, dass es in die Krippe gehen kann. Das kann ich als Elternteil am besten beurteilen. Dann bin ich die primäre Bezugsperson, die das Kind dringend benötigt. Das ist damit gemeint. Manche Eltern entscheiden sich für das Betreuungsgeld, weil sie bewusst zu Hause bleiben wollen, wenn sie sich das zum Beispiel finanziell leisten können oder wenn sie zu Hause eine Organisation für die Kinderbetreuung haben.
Manche Eltern wollen gerne die Entwicklung ihres Kindes hautnah den ganzen Tag erleben. Das muss man doch in Gottes Namen jemandem erlauben können!
Ich darf aus meiner eigenen Biografie berichten: Ich habe das erste Jahr nach der Geburt meines Kindes gearbeitet. Mein Kind hat nach einem Jahr zu meiner Mutter "Mama" gesagt, da alle sie so genannt haben.
Da kann ich Ihnen nur sagen: Da tut einem das Herz weh, wenn man nicht dabei war. Ich habe dann gekündigt, weil ich das nicht ertragen habe und weil es mir wichtig war, meine Kinder selbst zu erziehen. Aber das ist eine persönliche Entscheidung. Das entscheidet jedes Elternteil für sich selber. Jeder muss entscheiden, wie er sein Leben gestaltet. Der Staat hat kein Recht, sich da einzumischen. Der Staat muss aber alle Lebensformen fördern, sowohl mit Krippe als auch ohne Krippe.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Jetzt hat sich noch Frau Schmidt von den FREIEN WÄHLERN zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Sie haben vorhin gesagt, das Betreuungsgeld würde Eltern gute Erziehungsarbeit erleichtern. Ich glaube nicht, dass Geld Erziehungsarbeit verrichtet. Das glaube ich überhaupt nicht. Ich glaube, das macht die Aufmerksamkeit der Eltern. Mir ist wichtig klarzustellen: Es steht auch einer CSU nicht zu, in schlechte und gute Eltern einzuteilen,