Ich glaube sehr wohl, dass Eltern die Entscheidungsfreiheit haben müssen, und vor allem, dass das Thema immer auf dem Rücken der Mütter ausgetra
gen wird; aber ich glaube nicht, dass es Ihnen zusteht festzulegen, wo die bessere Erziehung geleistet wird oder was man verpasst. Es gibt sicherlich Entwicklungsschritte im Leben eines Kindes, bei denen man gerne dabei ist. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Deswegen wird dieses Kind nicht schlechter geraten.
Frau Ministerin, ich bin überzeugt, mit 150 Euro wird es keine bessere Erziehung geben. Es wird vielleicht mehr Nutzer geben, aber die Qualität der Erziehung wird sich durch ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro nicht verbessern.
Frau Schmidt, ich glaube, wir müssen nicht in die Fundamentaldiskussion zurückfallen, die wir längst hinter uns haben.
Verschiedene Biografien müssen möglich sein. Frauen, die gut ausgebildet sind, sollen in Führungspositionen kommen, sollen Karriere machen können. Sie sollen Kindererziehung genauso bewältigen können mit Unterstützung durch Krippenplätze und allem, was dazugehört: mit Ganztagsbetreuung, mit Hort und allem, was Frauen benötigen, um ihren persönlichen Lebensweg zu gestalten. Aber wir müssen auch Raum für all diejenigen schaffen, die sich für etwas anderes entscheiden, die sich bewusst dafür entscheiden, zu Hause zu bleiben und das Kind in seinen ersten Lebensjahren zu betreuen. Wir eröffnen diese Möglichkeiten. Das eine spricht nicht gegen das andere. Wir sind offen für alle Lebensgestaltungen.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion möchte eine Erklärung zur Abstimmung nach § 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung abgeben, bevor wir zur Abstim
mung kommen. Die Schlussabstimmung soll auf Antrag der SPD als namentliche Abstimmung durchgeführt werden.
Herr Präsident, Hohes Haus, meine Damen und Herren! Ich möchte das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion weiter begründen und Ihren Beitrag, Frau Landtagspräsidentin Stamm, entschieden zurückweisen,
dass der Wortbeitrag von Simone Strohmayr das Potenzial habe, die Gesellschaft zu spalten. Das war ein engagierter, fundierter Beitrag mit Expertise, wie ihn sich ein lebendiges Parlament wünscht. Deshalb weise ich das zurück.
Ich möchte darstellen, dass wir als SPD-Fraktion uns mit unserer Haltung in sehr guter Gesellschaft befinden, meine Damen und Herren. Das dürfte Ihnen doch klar sein. Es gab mehrere Anhörungen und mehrere Fachgespräche sowohl vor einigen Jahren im Deutschen Bundestag als auch jetzt im Bayerischen Landtag.
Richtig ist: Die Frauenverbände, die Familienverbände, die Gewerkschaften, die bayerische Wirtschaft, Integrationswissenschaftler, die Wohlfahrtsverbände, der Mittelstand und das Handwerk haben alle gesagt: Dieses Betreuungsgeld wollen wir nicht, wir wollen einen Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung im Freistaat Bayern.
von links, von rechts, von oben oder von unten in Auftrag gegeben wurden. Die jüngste Untersuchung stammt vom Oktober letzten Jahres. 63 % der Menschen in Bayern sagen: Wir wollen das Betreuungsgeld nicht; lasst uns diese Milliarde Euro, die bis zum Jahr 2021 ausläuft, nehmen und in die öffentliche Kinderbetreuung investieren.
Wenn es im Übrigen um den von der Frau Präsidentin eingeforderten parlamentarischen Respekt geht, meine sehr verehrten Damen und Herren,
dann darf ich – vielen Dank, Herr Präsident – vielleicht auch ein Stück weit um Ruhe bitten. – Es ging auch um die Wahlfreiheit, von der hier häufig die Rede ist. Richtig ist: Wir haben seit vielen Jahren mit 28 % die niedrigste Kinderbetreuungsquote im Vergleich der Bundesländer.
In 15 Bundesländern ist diese besser als bei uns im Freistaat Bayern. Richtig ist: Die Studien besagen, dass im Freistaat 20.000 Krippenplätze fehlen.
Herr Fraktionsvorsitzender, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Die Geschäftsordnung sagt, dass das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion von Ihnen kurz zu begründen ist. Sie gehen jetzt zu einer ausführlichen Stellungnahme über.
Herr Präsident, ich weise Ihren Einwurf entschieden zurück! Laut Geschäftsordnung stehen mir fünf Minuten zu. Ich bin jetzt noch bei 2:23 Minuten, und ich werde diese fünf Minuten – Sie gestatten das – auch voll nutzen. – Vielen Dank.
(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist ein ungeheurer Missbrauch der Geschäftsordnung, was Sie hier machen!)
2013 hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesagt: Wir haben da Nachholbedarf; wir möchten etwas tun.
in so geringer Art und Weise gestiegen wie im Freistaat Bayern. Alle anderen Bundesländer haben den Abstand zu uns noch einmal vergrößert. Bei uns ist die Kinderbetreuungsquote um 2,3 % gestiegen – um so wenig wie in keinem anderen Bundesland. Wer möchte da von Wahlfreiheit sprechen, meine Damen und Herren?