Wir haben dafür gesorgt, dass es in diesen Gebieten kein Fracking mehr gibt. Aber Sie von den GRÜNEN machen alles madig! Jetzt muss ich mich ein wenig an die CSU halten, auch wenn es mir schwer fällt.
Wir tragen mit dem Gesetz auch den Belangen des Brauwesens – das ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Bayern – Rechnung. Der Brauerbund hat daran erinnert, dass zur Herstellung unseres bayerischen Bieres sauberes Wasser notwendig ist. Wenn wir vom Brauerbund hören, dass er zwar nicht ganz, aber fast zufrieden ist, dann ist das für uns ein Lob dieses Gesetzes. Im Internet wird ein Register aller Stoffe veröffentlicht.
Was das Lagerstättenwasser angeht, so lesen Sie dazu bitte nach, Kollege Stümpfig! Ich will Sie nicht maßregeln. Sie sind selbst in der Lage, das, was Sie hier gesagt haben, zu überprüfen. Schauen Sie also noch einmal im Internet nach!
Es ist zudem wichtig, dass die Orientierung am Stand der Technik gefordert wird. "Stand der Technik" heißt Technikumsmaßstab. Das heißt, nicht der Beweis in der Praxis ist Voraussetzung für die Zulassung, sondern "Stand der Technik" ist die Voraussetzung. Das ist etwas ganz Besonderes.
Ferner gilt das Prinzip der Beweislastumkehr: Nicht mehr der Bürger muss nachweisen, dass das Fracking oder die bergbauliche Nutzung die Ursache eines Schadens am Haus ist, sondern das Unternehmen muss beweisen, dass der Schaden nicht von seiner Tätigkeit herrührt. – Das Verpressen des "Flowbacks" wird ebenfalls untersagt. – Wir haben strenge Standards gesetzt und können stolz darauf sein.
Wertes Haus! Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, hat es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen, gegeben. Dort wurde über 50 Jahre hinweg eine Art Fracking betrieben, das sich jedoch deutlich von dem heutigen Fracking unterschieden hat. Wir wissen, dass alle Formen der herkömmlichen Erdgasförderung mit Risiken verbunden sind. Auch das müssen wir noch einmal deutlich sagen. Die Förderung von Erdgas und Erdöl ist immer mit Risiken behaftet.
Ziel der SPD ist es aber nicht, die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu verbieten. Das ist nicht unser Anliegen. Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag und im Landtag von Baden-Württemberg – dort stehen die GRÜNEN in Regierungsverantwortung – sehen das übrigens genauso. Auch das muss erwähnt werden.
Unsere GRÜNEN-Vertreter im Bayerischen Landtag sind in dieser Frage offensichtlich einsam auf weiter Flur.
In Bayern verhält es sich so, wie es vorhin bereits dargelegt worden ist: Bei uns fehlen weitgehend die geologischen Voraussetzungen, um die Erdöl- und Erdgasgewinnung mit unkonventionellen Methoden voranzutreiben. Im Molassebecken südlich der Donau wurde früher aus 60 Lagerstätten Erdgas oder Erdöl gefördert. Diese sind leergepumpt. Damit ist die Förderung beendet. In Nordbayern gibt es sowieso keinen Hinweis auf derartige Lagerstätten.
Auch die CSU hat erkannt – Herr Holetschek hat es erwähnt –, dass in Bayern aufgrund der geologischen Gegebenheiten weder konventionelles noch unkonventionelles Fracking möglich oder sinnvoll ist. Das ist die Botschaft, die er, wie von ihm erwähnt, bereits in der Plenarsitzung am 29. Januar 2015 ausgesandt hat. Auch nach Auffassung der Staatsregierung ist festzuhalten, dass bei der Öl- und Gaserschließung weder konventionelles noch unkonventionelles Fracking in Bayern erforderlich ist.
Daher fordern wir die Staatsregierung auf, den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der das Verbot von Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl in Bayern erwirkt. Weder befristete noch unbefristete Aufsuchungs- und Erkundungslizenzen für Öl- und Gasvorkommen mit konventioneller und unkonventioneller Fracking-Technologie in Bayern dürfen mehr erteilt werden. Wir lehnen die Probebohrungen ab. Der ge
Die FREIEN WÄHLER wollen Fracking in jeglicher Hinsicht bundesweit verbieten. Dem schließen wir uns nicht an. Wir haben schon früher gesagt, dass wir der normalen Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Bohrung ohne Einsatz der Fracking-Technologie mit Sicherheit zustimmen können. Im Zusammenhang mit der Geothermie und der Wassergewinnung spielt Fracking durchaus eine Rolle. Sofern dabei keine Schäden verursacht werden, kann es in dieser Form erfolgen. Anderenfalls müssten wir Fracking auch im Zusammenhang mit der Wassergewinnung verbieten.
Was den Antrag der GRÜNEN angeht, so haben wir große Zweifel, ob das Bayerische Wassergesetz Bundesrecht brechen kann. Zum Schluss noch einmal unser herzlicher Dank an die Bundesregierung, herzlichen Dank insbesondere an Barbara Hendricks und Florian Pronold für ihre tolle Arbeit an diesem tollen Gesetz! Wir freuen uns über den Erfolg.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Herr Kollege Stümpfig hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Stümpfig, Sie haben das Wort.
Wenn Sie hier behaupten, die SPD habe dafür gesorgt, dass es deutschlandweit keine Gefährdung unseres Grundwassers und unseres Trinkwassers gebe, dann muss ich wirklich laut lachen. Sie haben es zum Ersten ermöglicht, dass Gasvorkommen in Sand- und Kalkstein als konventionell angesehen und deshalb gefördert werden
dürfen. Ist diese Art der Förderung dann nicht grundwasserschädigend? – Das ist ein Etikettenschwindel!
Im Gesetzentwurf steht übrigens nicht, was mit den Lagerstättenwässern passieren soll. Lesen Sie erst einmal die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gescheit durch!
Ich wiederhole meine Frage: Was passiert dann mit den Vorkommen in Sand- und Kalkgestein? Ist Fracking dann nicht wassergefährdend? – Ihre Behauptung, die SPD sorge dafür, dass deutschlandweit das Grundwasser geschützt werde, muss ich wirklich deutlich hinterfragen.
Was ist mit der zeitlichen Regelung für Probebohrungen? Warum kommt es zur generellen Entfristung? – Künftig kann man Probebohrungen vornehmen, solange man möchte.
Was sagen Sie zu der Aussage, dass wir 80 % der fossilen Brennstoffe im Boden lassen müssen? Wir brauchen Fracking nicht; es ist extrem klimaschädlich. Wir verzeichnen sehr hohe diffuse Methan-Immissionen. Auch Sie müssten das genau wissen; denn wir beide haben dieselbe Ausbildung als Umweltingenieur. Warum also brauchen wir nach Ihrer Ansicht Fracking? Warum können Sie nicht einfach sagen, ob Sie dem Antrag der GRÜNEN zustimmen oder nicht? Sie haben von "rechtlichen Bedenken" gesprochen. Solche Formulierungen kannte ich bisher nur von der rechten Seite im Landtag. Die mittlere Fraktion schien mir immer entschlossener als die CSU zu sein. – Was also wollen Sie? Stimmen Sie unserem Antrag zu, oder stimmen sie ihm nicht zu? Seien Sie nicht so hasenfüßig und eiern Sie nicht so herum! – Danke schön.
Herr Kollege Stümpfig, da Sie dieselbe gute Ausbildung haben wie ich – als bayerischer Umweltingenieur –, sind Sie in der Lage, Gesetze zu lesen. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal raten.
Wenn in dem Gesetz Sachverhalte anders definiert werden, dann sind Sie hundertprozentig in der Lage, dies nachzuvollziehen. Das haben Sie übrigens gerade selbst erklärt.
Auch mir ist aufgefallen, dass es zu einer Definitionsänderung gekommen ist. Warum das nötig war, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht beantworten. Aber
diese Änderung ist da; das stimmt. Ich wiederhole: Sie sind Fachmann, Sie können das lesen. Es gibt jedenfalls nichts zu verheimlichen. Darauf wollen Sie doch hinaus: Sie meinen, dass wir etwas zu verheimlichen hätten. Das haben wir eben nicht! Ich habe doch erwähnt, was alles im Internet veröffentlicht wird. Insbesondere müssen die Substanzen, die zum Einsatz kommen, öffentlich benannt werden. Diese dürfen übrigens nur schwach wassergefährdend sein. – Herr Kollege, ich glaube, Sie haben sich in diesem Punkt verrannt.
Die Kollegen in anderen Bundesländern, die auch Ihrer Ideologie angehören, wissen durchaus, was Sie tun, wenn Sie Fracking weiterbetreiben. In Niedersachsen geht es den GRÜNEN nämlich auch einmal um das Geld und nicht nur um die Ideologie. Auch das muss ich an dieser Stelle sagen.
In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Auch dieses Gesetz bietet keine hundertprozentige Sicherheit. Diese gibt es aber für nichts und niemanden auf dieser Welt.
Ich habe noch 15 Sekunden. – Sie suchen einfach nur das Haar in der Suppe. Die unbefristeten Genehmigungen für Probebohrungen waren quasi der letzte Anker, an den Sie sich klammern konnten, um an dem Gesetz doch noch etwas kritisieren zu können. Es tut mir schrecklich leid. Ich glaube, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Umweltpolitik in Deutschland und in Bayern. – Wir haben unsere Bedenken bezüglich Ihres Antrags vorgetragen.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat nun Frau Staatsministerin Scharf das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute hier erleben, gleicht einem Theaterstück mit dem Titel "Hauptsache auffallen". In der Hauptrolle sind die GRÜNEN und in der Nebenrolle die FREIEN WÄHLER. Ich möchte dieses Theaterstück einmal mit der Wirklichkeit vergleichen.
Ihr Dringlichkeitsantrag richtet sich gegen das Gasfracking in Bayern. Die Realität ist: In Bayern gibt es gar kein Gasfracking, weder konventionelles noch unkonventionelles Gasfracking. Konventionelle Bohrungen
wurden in Bayern bisher nur zur Erschließung von Thermal- oder Trinkwasser durchgeführt, übrigens völlig schadlos.
Zum unkonventionellen Fracking werden wir auch in der Zukunft das sagen, was wir schon in der Vergangenheit immer gesagt haben, nämlich ein eindeutiges und unmissverständliches Nein. Wir wollen kein unkonventionelles Fracking in Bayern, weil wir Risiken für Mensch, Natur und für unser Grundwasser nicht ausschließen können. Hier gibt es keine Ausnahmen. Es gibt auch keine Ausnahmen für Forschungsbohrungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Erfahrung sagt mir: Politischer Erfolg ist nur mit politischer Seriosität möglich. Politische Seriosität wiederum bemisst sich nach dem Umgang mit der Wahrheit.