Erstens. Bayern ist in der Bundesrepublik das AntiFracking-Land schlechthin. Der jetzige Vorschlag des Bundes geht überhaupt nur deshalb so weit, weil wir das Verbot für unkonventionelles Fracking, unabhängig von der Tiefe, eingebracht haben. Unsere Forderungen, die Herr Kollege Holetschek vorgetragen hat, wurden umgesetzt.
Zweitens. Die einzige Ausnahme im Gesetzentwurf wurde dreifach abgesichert, zunächst quantitativ: Deutschlandweit darf es höchstens vier Probebohrungen geben. Das bedeutet, für diese möglichen Probebohrungen wird eine Zweckbindung festgelegt. Die Umweltauswirkungen müssen erforscht werden. Notwendig ist außerdem die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Diesen Ländervorbehalt hat Bayern eingebracht und durchgesetzt.
Drittens. In Bayern wird es keine Zustimmung zum Fracking geben. Um diese Tatsache kommen Sie nicht herum. Heute wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass bei uns aufgrund der geologischen Verhältnisse nicht die erforderlichen Voraussetzungen für das Fracking gegeben sind.
Der Freistaat hat somit ein "dreifaches Vorhängeschloss" vor das Fracking gehängt. In diesem Sinne werden wir auch auf die anderen Länder einwirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von Ihnen genannten angeblichen Schlupflöcher lösen sich in das auf, woraus sie bestehen: Sie sind reine Luft. Wir sind schon längst dort, wo Sie wortreich und vor allem pressewirksam hin wollen. Mein kollegialer Rat an Sie lautet, Menschen zu informieren statt sie zu irritieren,
Zukunft zu schaffen statt Zweifel zu säen. Wir haben die Ziele, die Sie zu verfolgen vorgeben, längst erreicht. Meine Damen und Herren, wir werden die beiden Dringlichkeitsanträge der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER ablehnen.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12131, das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12134, das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Dringlichkeitsanträge zum Thema Brexit. Ich lasse zunächst über die Dringlichkeitsanträge abstimmen, für die keine namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12130, das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/12135 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12144, das ist der Antrag der SPD, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12132, das ist der Antrag der CSU-Fraktion. Für diesen Dringlichkeitsantrag wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Dafür sind drei Minuten vorgesehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Saals ermittelt und zu gegebener Zeit bekannt gegeben. – Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.
Die übrigen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/12133 und 17/12136 bis einschließlich 17/12140 sowie 17/12145 bis einschließlich 17/12149 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Der Tagesordnungspunkt 9, Eingabe betreffend "Aufenthaltsduldung und Arbeitserlaubnis", wird im Einvernehmen der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
Bevor wir weitermachen, bitte ich Sie nochmals, Ihre Plätze einzunehmen. Wenn jetzt alle den Saal verlassen, die ihn verlassen wollen
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterbringung von Flüchtlingen dezentral gestalten: Integration von Anfang an ermöglichen! (Drs. 17/11198)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern in diesem Antrag, den Kabinettsbeschluss vom 26. April in Bezug auf die Abwicklung der derzeitigen dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden aufzuheben, weil viele der dadurch stattfindenden Umsiedlungen der derzeit immer noch etwa 100.000 dezentral untergebrachten Asylsuchendenden dazu führen, dass bereits begonnene Integrationsleistungen behindert, verhindert oder zumindestens unterbrochen werden und so bisher erbrachte Integrationsarbeit entwertet wird.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind alle miteinander der Meinung, dass Integration wichtig ist, dass Integration viel Mühe macht –, Mühe sowohl den Asylsuchenden selber als auch den Ehrenamtlichen –, dass Integration bedeutet, sich in Sprache, Bildung und Arbeit zu integrieren, und dass man auf diese bereits begonnenen Bemühungen bei eventuellen Umsiedlungen der Asylsuchenden Rücksicht nehmen muss.
Leider ist das, wie viele, viele Anrufe und Hinweise von Ehrenamtlichen in den letzten Wochen gezeigt haben, in der Praxis nicht der Fall. Wir haben beispielsweise gestern Abend gehört, mit wie viel Mühe sich Asylsuchende anstrengen, sich zu integrieren. Gestern Abend war ein syrischer Asylbewerber da, der sich selbst um einen Platz in einem Altersheim bemüht hat und dort quasi nebenzu auch Deutsch gelernt hat. Wir wissen auch um die vielen, vielen Helferkreise, die Kontakte zu Asylsuchenden haben und ihnen bei den ersten Schritten in diesem Land helfen. Wenn jetzt aber Asylsuchende durch diese Umsiedlungen manchmal 20 Kilometer weg, einige auch in andere Landkreise verlagert werden, werden alle diese Bemühungen unterbrochen.
Ziel der Aktion ist es zum einen, die Turnhallenunterbringung abzubauen. Da sind wir ganz dafür. Oft werden die Asylsuchenden aber aus dezentralen Unterkünften in relativ große und im Sommer besonders heiße Traglufthallen gebracht, zuweilen auch in Kasernengebäuden oder irgendwo am Waldrand ohne WLAN, ohne ÖPNV, ohne einheimische Bevölkerung in der Nähe. Wir sagen daher, dass das Versprechen, das bei der Behandlung dieses Antrags im Sozialausschuss gegeben worden ist, dass auf die begonnenen Integrationsleistungen Rücksicht genommen wird, so nicht überall in Bayern eingelöst wird. Dazu gibt es zu viele Hinweise von unterschiedlichen Ehrenamtskrei
sen. Deswegen sagen wir, dass mit Bedacht vorgegangen werden muss. Wir wollen Sie, Frau Sozialministerin, noch einmal ermahnen, dafür zu sorgen, dass die Integrationsarbeit weitergeführt werden kann.
Viele Kommunen, in denen die hauptsächliche Integrationsarbeit geleistet wird, haben eigene Konzepte zur dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden erarbeitet und umgesetzt und haben dieses Unterbringungskonzept in der Regel auch mit weitreichenden Betreuungs- und Integrationskonzepten verbunden. Diese Arbeit der Kommunen sollte man nicht unterbrechen, sondern man sollte auf ihr aufbauen.
Die Versprechungen, die wir bei der ersten Beratung im Sozialausschuss gehört haben, reichen uns nicht. Über 100.000 Menschen sind theoretisch von dieser Umsiedlungsaktion bedroht, die am 26. April im Kabinett von oben nach unten, ohne die unteren Ebenen einzubinden, beschlossen wurde. Wir sagen: Wer Integration will, muss auf die Integrationsbemühungen der Asylsuchenden und auch auf die Unterstützung des Ehrenamtes mehr Rücksicht nehmen, als dies derzeit leider geschieht.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Kollege Thomas Huber von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kamm, aus der Praxis wissen wir, dass es in Notsituationen nicht immer optimal läuft. Dessen sind wir uns alle bewusst. Ihre Forderung nach dezentraler Unterbringung für Flüchtlinge ist auf den ersten Blick nachvollziehbar; denn durch die Nähe zur deutschen Bevölkerung gelingt Integration leichter und schneller. Die dezentrale Unterbringung ist aber nicht der Generalschlüssel zur erfolgreichen Integration. Er passt nicht für jeden und auch nicht zu jedem Zeitpunkt. Jetzt passt er jedenfalls nicht.
Lassen Sie uns aber zuerst einmal an die Situation vor einigen Monaten erinnern. Wir hatten ganz besonders in Bayern unerwartet hohe Flüchtlingszahlen. 160.000 Menschen sind in Bayern erfolgreich untergebracht worden. Das sucht seinesgleichen. Die Hilfsbereitschaft der Bayern war riesig. Ich denke an die Menschen am Münchner Hauptbahnhof, an die unzähligen Helferkreise, an unsere Hilfsorganisationen und an unsere Kommunen, stellvertretend für das große Engagement in ganz Bayern. Trotz der enormen Hilfe fehlt es aber an vielen Stellen an Wohnraum. Bestehende Erstaufnahmeeinrichtungen waren
überall bis auf den letzten Platz belegt. Bei mir im Landkreis Ebersberg, Frau Kamm, waren sieben von zehn Turnhallen des Landkreises belegt; in ihnen mussten – das muss ich sagen – viele Menschen "menschenunwürdig" untergebracht werden. Über Monate fielen der Schulsport und auch der Breitensport aus. Das konnte kein Dauerzustand mehr sein.
Deshalb waren wir für den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung sehr dankbar. Es ist den bayerischen Kommunen zu verdanken, dass trotz aller Eile jeder Flüchtling und jede Familie ein Dach über dem Kopf bekommen hat. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hier waren dezentrale Unterkünfte die richtige Lösung. Nur durch die Anmietung von dezentralem Wohnraum durch die Städte und Gemeinden konnte die hohe Zahl Schutzsuchender versorgt werden. Das hat aber nicht nur viel Geld gekostet, sondern auch viele Ressourcen gebunden und viel Verwaltungsaufwand erfordert.
Werfen wir nun einen Blick auf die jetzige Situation, die sich seit dem ersten Quartal dieses Jahres komplett gewandelt hat. Wir stellen stark gesunkene Flüchtlingszahlen fest. Die Lage hat sich im Vergleich zum letzten Jahr beruhigt. Deshalb galt es, auf die veränderte Situation zu reagieren und die Maßnahmen an die Erfordernisse anzupassen. Zum einen können endlich alle Flüchtlinge aus den Behelfsunterkünften wie den Turnhallen ausziehen, und zum anderen müssen auch die Kommunen wieder entlastet werden, um durchatmen zu können.
Frau Kamm, natürlich gebe ich Ihnen in dem Punkt recht, dass eine dezentrale Unterbringung die Integration fördert. Die Menschen kommen leichter miteinander in Kontakt, lernen ihre deutschen Nachbarn kennen, sind selbstständig und sprechen schneller deutsch. Wir sind aber auch der Ansicht, dass diese Vorteile in erster Linie anerkannten Flüchtlingen und deren Familien zugutekommen sollen. Wir sollten uns bei der Integration auf diejenigen konzentrieren, die dauerhaft bei uns bleiben werden. Die Städte und Gemeinden sollten nicht weiterhin Geld für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern aufwenden, die das Land schon bald wieder verlassen müssen, weil sie Migranten ohne Asylgrund und keine Flüchtlinge oder anerkannte Asylbewerber sind. Dieses Geld wäre an anderer Stelle sehr viel sinnvoller angelegt. Denken Sie nur an die zahlreichen Integrationsmaßnahmen und Projekte in Bayern. Ich nenne nur beispielhaft das Integrationspaket und das Wohnraumförderprogramm. Daher kann ich den Ministerratsbeschluss nur befürworten.
Der Ministerrat entschied sich ausdrücklich für Gemeinschaftsunterkünfte statt dezentraler Unterbrin
gung. Deshalb werden größere dezentrale Einrichtungen nun in Gemeinschaftsunterkünfte umgewandelt. Durch diese sukzessive Verringerung vor allem kleinerer dezentraler Unterkünfte wird auch Wohnraum frei, der – ich spreche jetzt als Abgeordneter des Ballungsraums München, als Abgeordneter aus Ebersberg – anerkannten Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden kann. Es handelt sich um Wohnraum, den wir so nicht haben. Wir folgen damit dem Prinzip, anerkannte Flüchtlinge dezentral unterzubringen, Asylbewerber aber zentral unterzubringen.
Die Vorteile der Gemeinschaftsunterkünfte liegen trotz aller Unkenrufe auf der Hand. Zentrale Einrichtungen erleichtern die Betreuung der Asylbewerber, und zwar sowohl für die Behörden als auch für die vielen Helferkreise. Zentrale Unterkünfte gewährleisten einen besseren Überblick darüber, wer in unserem Land Asyl verlangt und wo er sich befindet. Das ist essenziell für die innere Sicherheit in unserem Land. Auch entstehen durch eine dezentrale Unterbringung oftmals Gewöhnungseffekte bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern. Diese Gewöhnung muss verhindert werden; denn wir wollen nicht diejenigen integrieren, die das Land nach kurzer Zeit wieder verlassen müssen.
Last but not least: Städte und Gemeinden sparen Geld ein und verringern den Verwaltungsaufwand. Denken Sie an die Logistik, die Koordination und die Personalressourcen vor Ort. Ich bin davon überzeugt, dass sich auf diese Weise der vorhandene Wohnraum bestmöglich und vor allem gerecht aufteilen lässt. Bei der bayerischen Bevölkerung darf nicht der Eindruck entstehen, dass Flüchtlinge Einheimischen den Wohnraum wegnehmen.
Wenn wir nach dem Prinzipien der Gerechtigkeit und mit dem nötigen Augenmaß an die momentanen Herausforderungen herangehen, dann bin ich mir sicher, dass wir den zu uns kommenden schutzbedürftigen Flüchtlingen auch in Zukunft eine Unterkunft geben können. Dass dabei auch in Zukunft ein Höchstmaß an Flexibilität gefragt sein wird, haben auch die vergangenen Monate gezeigt, denn wir wissen auch nicht, ob die Flüchtlingszahlen fallen oder wieder steigen werden. Wir müssen in beiden Fällen schnell und effizient reagieren können. Genau deshalb brauchen wir diese Flexibilität bei der Entscheidung. Der vorliegende Antrag würde unsere Flexibilität einschränken. Davon bin ich überzeugt, und deshalb lehnen wir ihn ab.