Protokoll der Sitzung vom 20.07.2016

Mit 957 Gigawattstunden Strom beziehen wir jährlich Strom im Umfang von über 1 % des gesamten Stromverbrauches in Bayern, also eine große, große Menge. Wir könnten mit einfachen Mitteln eine erhebliche CO2-Reduzierung erreichen. So könnten wir zumindest in einem Punkt das Versprechen einhalten, das Sie von der Bayerischen Staatsregierung in Ihren Grundsatzpapieren, Ihren Berichten, Stellungnahmen und Statements gegeben haben. Das wäre bitter nötig. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung für die CSU-Fraktion: Herr Kollege Kirchner, bitte.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zu Beginn möchte ich feststellen, dass der Freistaat Bayern bereits Ökostrom bezieht, und das nicht erst seit heute. Im Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 2011 wurde klar definiert – Herr Stümpfig, das haben Sie gerade gesagt –, dass bei allen öffentlichen Ausschreibungen gefordert wird, dass die gesamte gelieferte Energie aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden muss. Das ist Grundlage für unsere Diskussion.

Fakt ist auch – das haben Sie auch an der einen oder anderen Stelle angesprochen –, dass in Deutschland der Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über das EEG gefördert wird und dass die Kosten dafür der Verbraucher über die Stromrechnung mitbezahlt bzw. an ihnen beteiligt wird. Was bedeutet das für den Freistaat Bayern, der in seinen Liegenschaften ja 957 Gigawattstunden an Strom verbraucht? – Das bedeutet, dass sich der Freistaat Bayern genau deshalb mit 60,8 Millionen Euro pro Jahr über das EEG am Bau von neuen Anlagen beteiligt und damit natürlich auch einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Die Kriterien des Umweltbundesamtes wurden angesprochen. Ich stelle fest, dass der Freistaat Bayern die an dieser Stelle wesentlichen und sinnvollen Kriterien bereits erfüllt: Ein transparentes, offenes Verfahren ist bei der Ausschreibung gegeben. Eine öffentlich nachvollziehbare Ausschreibung findet statt. Ein öffentliches Bekanntgeben findet statt. Die spezifizierte Ausschreibung von Ökostrom findet statt. Der Einbezug von Strom als Option von Eigenstrom soll verankert werden, zum Beispiel durch Photovoltaikanlagen. Auch das findet statt.

Wenn man aber genauer hinschaut – Herr Stümpfig, das haben Sie wohl nicht gemacht –, sollte man die weiteren Kriterien schon einmal ein Stück weit hinterfragen. § 80 des EEG, das Doppelvermarktungsverbot, wurde angesprochen. Es besagt, dass Strom, der nach dem EEG gefördert ist, nicht mehr als Strom aus erneuerbaren Energien verkauft werden darf und dass damit in Bayern und in Deutschland so gut wie keine bzw. keine Anlagen nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz gefördert werden.

An dieser Stelle wird eine Neuanlagenquote gefordert. Sie würde aber die Frage aufwerfen: Gibt es denn überhaupt genügend Anlagen, die eine Neuanlagenquote rechtfertigen? Die zweite Frage lautet: Will ich das nach den geltenden Spielregeln auch so haben, wie Sie das gerade beschrieben haben? Das würde nämlich bedeuten, dass der Freistaat Bayern auch Anlagen außerhalb des EEG mit in Betracht ziehen

müsste und damit auch Investitionen im Ausland direkt oder indirekt tätigen würde. Das sind eben schon die 3 Millionen Euro, die Kollege Schwartz an dieser Stelle aufgegliedert hat.

Ich hatte mir vorhin überlegt, ob ich auf die Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 16. Juni näher eingehe und etwas schärfer formuliere. Nach Ihren heutigen Ausführungen bin ich aber zu dem Schluss gekommen, dass Sie es vermutlich nicht besser wissen oder sogar das glauben, was Sie an dieser Stelle sagen.

Ich möchte aber den Punkt Wasserkraft aufgreifen, den Sie im Wirtschaftsausschuss genannt haben. Die Ausschreibungen des Freistaats Bayern zeigen jetzt schon, dass ein wesentlicher Anteil Energie aus Wasserkraft generiert wird und genau diese Energieform Bestandteil der Energieversorgung der öffentlichen Liegenschaften ist.

Sie haben auch die Direktvermarktung angesprochen. Wenn Sie das aber zu Ende denken, werden Sie auch feststellen, dass ihr auch ein Wirtschaftlichkeitsfaktor zugrunde liegt und dann auch die Anlagen, die in unserem Bereich sind, nicht zum Zuge kommen, was dazu führen würde, dass es dann Strom aus Anlagen aus dem europäischen Ausland oder generell aus dem Ausland wäre.

Sie haben vorhin und auch im Ausschuss angesprochen und gepriesen, wie toll diesbezüglich das Land Nordrhein-Westfalen ist. Ihr grüner Minister vor Ort hat auch getönt, Bayern sollte sich NRW zum Vorbild nehmen und bei seinen Ausschreibungen denselben Weg verfolgen. Wenn man sich etwas Zeit nimmt und die pauschalen Aussagen, die im Ausschuss zu hören waren, durchleuchtet, stellt man fest: Hoppla; was ist denn da in Nordrhein-Westfalen passiert? – Da stellt man zunächst einmal fest, dass das Land NordrheinWestfalen vermutlich im Jahr 2016 das erste Mal öffentliche Ausschreibungen gemacht hat, womit natürlich ein Einsparungsbenefit einhergeht. Vielleicht sollte sich der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen die Frage stellen: Warum wurde das in der Vergangenheit nicht gemacht? – Man stellt ferner fest, dass bei den aufgeführten 8 Millionen Euro Einsparung allein schon 2 Millionen Euro darauf zurückgehen, dass weniger Energiemenge als in der Vergangenheit ausgeschrieben wurde. Das Zahlenspiel ist also schon etwas irreführend.

Kurios ist, dass die Staatsregierung eine Anfrage an das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen gestellt hat, die auch schriftlich beantwortet worden ist und hier vorliegt. In der Fragestellung heißt es: Bei einer Ausschreibung nach den Kriterien des Bundes

umweltamtes wird unter anderem eine sogenannte Neuanlagenquote für Anlagen, die bis zu sechs Jahre alt sind, gefordert. Können Sie uns bitte mitteilen, in welchen Kraftwerken der Strom erzeugt wird – Name bzw. Ort des Kraftwerkes, Land –, den NordrheinWestfalen bezieht, und wann diese Kraftwerke gebaut wurden? – Ich möchte nicht das gesamte Schreiben vorlesen; das können Sie selber anfordern. Es ist aber interessant. Nach der Forderung NordrheinWestfalens sind dann 2016 mindestens 33 %, 2017 mindestens 40 %, 2018 mindestens 50 % der Anlagen Neuanlagen. Der Stromlieferant muss dem BLB Nordrhein-Westfalen erst binnen 90 Tagen nach Ablauf eines Lieferjahres, erstmals im Frühjahr 2017 für das Jahr 2016, die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien nachweisen.

Wenn man sich dann bemüht – den Stromlieferanten haben Sie vorhin genannt – und anfragt, wie das Ganze funktioniert, stellt man – siehe da! – fest, dass das Land Nordrhein-Westfalen zukünftig von seinem Stromanbieter den Strom eben genau nicht aus Deutschland oder aus Bayern bekommt, sondern über EU-Zertifikate aus den benachbarten Ländern bezieht. Wenn das Ihre Theorie von der erfolgreichen Energiewende in Deutschland ist, dann muss ich sagen, dass sie fehlgeleitet ist.

Nichtsdestoweniger halte ich am Ende fest: Der Freistaat Bayern macht alles richtig. Er fordert Ökostrom. Er bekommt Wasserkraft, wie Sie gesagt haben. Er fördert die erneuerbaren Energien mit 60 Millionen Euro pro Jahr.

Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil er hemdsärmlig ist. Der Vergleich mit Nordrhein-Westfalen zeigt und belegt dies auch. Vielleicht sollten Sie einmal mit Ihrem Umweltminister in Klausur gehen. Er fördert Anlagen im Ausland, was wir nicht wollen, und er konterkariert damit eigentlich die erneuerbaren Energien in Deutschland und zeigt damit, dass Sie eigentlich kein Vorbild für die Energiewende in Deutschland sind.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Stümpfig gemeldet. Bitte schön.

Herr Kirchner, Sie haben dargelegt, aus welchen Gründen das nach Ihrer Meinung nicht möglich sei. Ich möchte widersprechen. Bevor ich das ausführe, möchte ich aber schon einmal ganz klar sagen: Wir müssen die Treibhausgasemissionen reduzieren. Im Wirtschaftsausschuss legen Sie keinerlei Vorschläge vor. Sie lehnen unsere Vorschläge immer wieder mit irgendwelchen Argumenten ab. Die Vorschläge in unserem Antrag bieten die Mög

lichkeit, mit geringen zusätzlichen Mitteln große Effekte bei der Senkung der Treibhausgasemissionen herbeizuführen.

Gerade habe ich angedeutet, dass es die geförderte Direktvermarktung und die sonstige Direktvermarktung gibt. Ihre Aussage, § 80 EEG, das Doppelvermarktungsverbot, bereite Probleme, stimmt nicht. Im Rahmen der geförderten Direktvermarktung liefert ein Windkraftbetreiber seinen Strom an einen Direktvermarkter. Damit verliert er seine Grünstromeigenschaft. Diese muss wieder zurückgekauft werden. Momentan kostet das Zertifikat 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Wenn im Portfolio eines Betreibers eine Neuanlagenquote angeboten wird, muss dieser einen Teil seines Stroms über die sonstige Direktvermarktung vertreiben. Das sind Anlagen, die eigentlich einen Anspruch auf EEG-Vergütung hätten, sich aber freiwillig zurückziehen. Sie könnten jederzeit wieder ins EEG zurück. Die Neuanlagenquote kann jedoch sichergestellt werden. Die Anlagen können in Bayern stehen – aufgrund Ihrer Energiepolitik tun sie das wahrscheinlich nicht. Sie können auf jeden Fall in Deutschland stehen. Das ist eben dann nicht so, dass er unweigerlich aus anderen Ländern in Europa kommt. Zum Teil sind die Zertifikate europaweit handelbar, das ist ganz klar. Ihr Argument ist einfach nicht stichhaltig.

Deshalb haben wir unseren Antrag heute hochgezogen. Sie müssen sich die neuen Regelungen ansehen. Wie sieht der Stromhandel in der Direktvermarktung aus? Das wäre machbar. Sie haben nicht dargelegt, dass es nicht machbar ist. Sie führen nur irgendwelche Gründe an. Wollen wir in Bayern wirklich Klimaschutz betreiben oder nicht? – Machen Sie endlich einmal Vorschläge, und sagen Sie nicht nur immer: Geht nicht, geht nicht, geht nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Stümpfig, Sie sprechen in der Diskussion über Gott und die Welt, aber nicht über Ihren Antrag. Im Wirtschaftsausschuss diskutieren wir über viele Punkte, die heute jedoch nicht zur Diskussion stehen. Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass der Freistaat Bayern im Rahmen seiner Ausschreibungen die Kriterien des Umweltbundesamtes anwenden soll. In meinem Sachvortrag habe ich Ihnen erläutert, dass der Freistaat Bayern bereits seit dem Jahr 2016 proaktiv ist und Ökostrom in seinen Ausschreibungen vorsieht und vorschreibt. Dieser wird auch in vollem Umfang generiert. Weiterhin habe ich Ihnen aufgezeigt, dass der Freistaat Bayern die Kriterien des Umweltbundesamtes genau erfüllt. Ich habe diese Kriterien Punkt für Punkt vorgelesen und Ihre Argumente

widerlegt. Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben.

Wir haben uns mit dem Punkt Neuanlagenquote auseinandergesetzt. Sie verweisen im Wirtschaftsausschuss mit großem Gedöns auf das Vorbild Nordrhein-Westfalen. Ihre Forderungen führen jedoch dazu, dass Anlagen im Ausland zum Zuge kommen. Auf diese Weise können wir die erneuerbaren Energien in Deutschland nicht mehr fördern. Vielleicht wollen Sie das, aber das ist der falsche Weg. Da sind Sie auf dem Holzweg. Sie können sich die Theorien so zusammenstricken, wie Sie wollen, das führt uns aber nicht zum Ziel. Ich habe Ihnen seriöse Politik aufgezeigt. Der Freistaat Bayern fördert Ökostrom. Der Strom aus Wasser ist überwiegend im Strommix enthalten. Der Freistaat Bayern fördert über das EEG die erneuerbaren Energien.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Als Nächste hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Kohnen das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kirchner, die Debatten in der Energiepolitik sind inzwischen echt mühsam. Sie sagen immer, der Freistaat mache alles richtig, man müsse über nichts diskutieren.

(Zuruf des Abgeordneten Manfred Ländner (CSU))

Haben Sie ein Problem? – Ich schlage vor, in der Energiedebatte das Für und das Wider abzuwägen. Das hat Herr Stümpfig versucht. Ich weiß nicht, ob uns Ihre Antwort, dass der Freistaat alles richtig mache und nichts anders machen müsse, weiterführt.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben sich darauf berufen, dass ganz viel Ökostrom aus der Wasserkraft kommt. Der Freistaat Bayern hat völlig übersehen, dass auf die großen Wasserkraftwerke Probleme zukommen werden. Für die Betreiber der großen Wasserkraftwerke wird es spätestens in drei bis vier Jahren bei der aktuellen Strompreisentwicklung lohnender sein, die Kraftwerke abzuschalten, anstatt sie weiterlaufen zu lassen.

(Sandro Kirchner (CSU): Wir müssen über den Antrag sprechen!)

Sie sagten, dass ein riesiger Anteil des Ökostroms aus der Wasserkraft bezogen werde. Deshalb müssen Sie mir erlauben, dass ich ein paar Worte über die

Wasserkraft und Ihre Bemerkung, der Freistaat Bayern mache alles richtig, verliere. Wir wollen doch gemeinsam bei der Energiewende vorankommen. Der Antrag ist auch kein singuläres Ereignis, sondern er hat ein paar Schnittpunkte nach außen. Übrigens gibt es die Neuanlagenquote nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz. Die machen ziemlich gute Erfahrungen damit. Nach der Energiewende sollte der Eigenbedarf in Bayern nur noch aus Ökostrom gedeckt werden.

(Sandro Kirchner (CSU): Bitte nennen Sie die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz!)

Herr Kirchner, wir befinden uns nicht im Dialog. – Wenn der Eigenbedarf im Freistaat Bayern aus Ökostrom gedeckt werden soll, ist die Aussage, wir machen alles richtig, nicht ausreichend. Wir müssen uns fragen, wie wir das Schritt für Schritt weiterentwickeln können. Einen Schritt geht Herr Stümpfig mit dem Antrag der GRÜNEN. Dieser Antrag, der eine Neuanlagenquote fordert, ist sinnvoll und richtig. Das kann funktionieren. Wir werden im Laufe der Energiewende immer wieder Schritte machen, die nicht funktionieren werden. Dann muss man sie korrigieren. Die Aussage, der Freistaat mache alles richtig, bringt jedoch niemanden weiter. Die Frage lautet: Kann ich etwas bei einer Ausschreibung ausprobieren oder nicht? Der Bayerische Gemeindetag sagt, dass er bei seinen Ausschreibungen den Umweltbundesamtkriterien folge. Das tut er eben nicht. Darauf kommen die Gemeinderäte erst, wenn sie tiefer eintauchen. Die Neuanlagenquote müsste in der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags stehen. Dieser folgen immerhin eine Menge Kommunen in unserem Land.

Meiner Meinung nach werden die Anbieter nur in den Bau von Neuanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, investieren, wenn eine Neuanlagenquote eingeführt wird. Auf diese Weise schaffen Sie einen Investitionsanreiz. Nur dann erhalten Sie Veränderungen im Strommarkt in Bezug auf die Stromherkunft. Wenn sich der Strommarkt verändert und sich stärker an den erneuerbaren Energien orientiert, wird man auch Kohle und Atomstrom aus dem Markt herausdrücken können.

Sie sagen, der Freistaat mache alles richtig. Dann sollte der Freistaat seine CO2-Emissionen genauso wie die anderen Bundesländer berechnen. Als einziges Bundesland berechnet der Freistaat Bayern seine CO2-Emissionen aus anderen Quellen. Sie machen keine Verursacher-, sondern eine Quellenbilanz. Damit kann man die CO2-Bilanzen wunderbar hinund herschieben. Herr Kirchner, zur Ehrlichkeit gehört auch, dass die CO2-Emissionen in Bayern nach dem Abschalten des letzten AKWs enorm steigen werden.

Entweder versorgen wir Bayern mit Atomstrom aus dem Ausland, wenn das letzte AKW vom Netz gegangen ist – in diesem Fall würde die CO2-Emission nicht stark steigen – oder man bezieht Strom aus dem eigenen Land. Das sagen Sie immer, aber dann müssen fossile Energien wie Gas herangezogen werden. Zur Ehrlichkeit gehört jedoch, dass Bayern auf extrem höhere CO2-Emissionen zusteuern wird, sobald das letzte AKW abgeschaltet wird.

Der Antrag, mit dem eine Neuanlagenquote gefordert wird, ist deshalb ein vernünftiger Antrag. Wir werden diesen Antrag unterstützen. Herr Stümpfig sagt mit seinem Antrag nicht, dass Sie gewisse Teile der Vorschriften des Umweltbundesamtes nicht berücksichtigen würden. Das hat er nicht getan. Er hat Ihnen nicht direkt unterstellt, was Sie angeblich nicht getan haben. Der Kern des Antrags ist die Neuanlagenquote. Insofern verstehe ich Ihr Verhalten nicht, nie über irgendetwas diskutieren zu wollen. Lassen Sie uns doch endlich mal wieder diskutieren, und zwar normal!

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Rednerpult zurück. Mir liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Kirchner vor.

(Vom Redner nicht autori- siert) Es gibt vielfältige Plattformen zur Diskussion, unter anderem im Rahmen des Energiedialogs und der Energie-Taskforce. Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass sich der Freistaat Bayern die Kriterien des Umweltbundesamtes bei der Ausschreibung anwenden soll. Ich stelle noch einmal die Frage: Ist es mit den aktuell geltenden Spielregeln, die das EEG zugrunde legen, möglich, mit der Neuanlagenquote erneuerbare Energien in Deutschland weiter zu fördern, oder muss man auf erneuerbare Energien außerhalb des EEG zurückgreifen, die primär im Ausland zu finden sind? Sie diskutieren groß und global über die Energiewende und die Verbesserung der Welt. Sollte man da doch besser über die Spielregeln – sprich das Erneuerbare-Energien-Gesetz – sprechen und nicht über die Ausschreibungsmodalitäten des Freistaats Bayern?

Ich behaupte noch einmal, dass der Freistaat Bayern aufgrund dieser Spielregeln mit seinem Ausschreibungsverfahren an dieser Stelle genau das Richtige tut, nämlich das, was er tun soll.

Noch einmal: Es gibt verschiedene Anbieter, außereuropäische und deutsche. Herr Stümpfig

hat es schon erklärt. Natürlich ist es möglich, das in Deutschland zu tun. Es spricht nichts dagegen, dass Bayern zusätzlich zu den Ausschreibungen, die auf der Grundlage des EEG erfolgen, etwas tut. Genau das verbirgt sich hinter diesem Antrag.

(Sandro Kirchner (CSU): Dann soll er doch aufschreiben, wie das getan werden kann!)