Sandro Kirchner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Roos, vielen Dank, dass Sie anerkennen, welche Bandbreite an Verkehrsmitteln der Freistaat Bayern im Repertoire hat. Richtig ist auch, dass wir hier in diesem Hohen Haus und in der Öffentlichkeit schon sehr viel über die Herausforderungen und die hohen Belastungen, die mit dem Verkehr gerade in den Ballungszentren einhergehen, diskutiert haben. Der zunehmende Verkehr, oder süffisant gesagt, der immer stärker durch den Stau lahmende Verkehr,
stellt eine hohe Belastung dar. Die Parkplatzsituation ist mittlerweile unerträglich. Viel Verkehr entsteht durch die Parkplatzsuche. Aktuell wird auch über die Umwelt- und Feinstaubbelastung diskutiert.
Fernab der Metropolen, bei uns im ländlichen Raum, gibt es auch einen Anspruch auf Mobilität und die Vernetzung des öffentlichen Personennahverkehrs. An dieser Stelle gibt es intelligente und zweckmäßige Möglichkeiten für die Zukunft. Staatssekretär Zellmeier hat bereits gesagt, dass Carsharing mit Sicherheit eine Alternative darstellt, um diese Herausforderungen positiv zu begleiten. Das ist ein Modell, das in Bayern immer mehr Akzeptanz findet und immer beliebter wird. Im Jahr 2013 hat es noch eine überschaubare Anzahl von Leihfahrzeugen gegeben. Diese Zahl hat sich bis heute fast verdoppelt. Das gilt auch für die Anzahl der Nutzer. Im Jahr 2013 waren es 13.600 Nutzer, im Jahr 2018 sind es immerhin schon 25.400.
Vorhin wurde richtig gesagt, dass der Bund dieses Thema bereits im Jahr 2013 auf die Agenda gesetzt hat. Am 01.09.2017 wurde das Carsharinggesetz verabschiedet. Die Regelungen für stationsbasiertes Carsharing gelten jedoch nur für Ortsdurchfahrten auf Bundesstraßen, nicht aber – das ist für uns viel wesentlicher – auf Staats-, Kreis- oder Gemeindestraßen. Analog zu diesem Carsharinggesetz für Bundesstraßen beabsichtigt der Freistaat Bayern eine Sondernutzung für die bayerischen Straßen. Damit soll eine angemessene Satzungs- und Erlaubnisgrundlage geschaffen werden. Die Regelungen sollen sich auf das zwingend notwendige Maß reduzieren. Den bayerischen Gemeinden wird die maximale Gestaltungs- und Regelungsfreiheit gewährt.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist der neue Artikel 18a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, mit dem das stationsbasierte Carsharing einer straßenrechtlichen Sondernutzung gleichgesetzt wird. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird berücksichtigt. Absatz 2, der bisher Sondernutzungserlaubnisse eng gefasst hat, wird insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte erweitert.
Herr Kollege Roos hat vorhin richtig gesagt: Wichtig ist auch, dass man vielleicht Zukunftstechnologien mit einbindet oder auch Umweltaspekte in den Vordergrund stellt. Genau diesen Handlungsspielraum bekommen die Gemeinden, für ihr Carsharing-Modell entsprechende Technologien auszuschreiben bzw. dort auch zu lenken, also genau in diesem Sinn.
Artikel 22a enthält die Ergänzung, etablierte Satzungsregimes von Sondernutzungen auf neue Vorschriften auszuweiten. Genau da ist gedacht, dass
Gemeinden die Möglichkeit bekommen, die Gebühren vielleicht so zu staffeln, dass die Lage von Städten und Gemeinden berücksichtigt werden kann und dann auch eine Refinanzierung möglich ist. Wichtig ist aber, dass diese Satzungen zeitlich beschränkt sind, damit die Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet ist. Hier wird vorgeschrieben, das auf maximal acht Jahre festzulegen.
Richtig angesprochen worden ist auch, dass es einer Bundesregelung bedarf, was die Beschilderung bzw. die Kennzeichnung der Fahrzeuge betrifft. Ich denke, das regelt der Bund. Dabei bleibt festzuhalten, dass die Verordnungsregelung noch offen, aber schon in der Entstehung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass dazu eine Verbandsanhörung stattgefunden hat und dass die Verbände das Gesetz eigentlich einhellig als positiv befunden haben. Es gab drei, vier Anmerkungen vonseiten der IHK und vom Bundesverband Carsharing e. V. Aber sie sind eigentlich mit dem Gesetzentwurf von der juristischen Seite abgedeckt. Auch die Einwendungen, die vorhin gebracht worden sind und die Genossenschaftsmodelle etc. betreffen, wurden dort angesprochen. Auch das ist im Gesetzentwurf bereits abgebildet, sodass karitative bzw. genossenschaftliche private Modelle im Gesetzentwurf auch schon enthalten sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, die CSU-Fraktion, stellen fest, dass der Freistaat Bayern an dieser Stelle wieder proaktiv ist und nicht wartet, bis die Themen akut werden, sondern Lösungen vorantreibt. Die Kommunen erhalten mit diesem Gesetz Rechtssicherheit. Sie können selbst entscheiden, welchen Bedarf an Carsharing sie bei sich in den Kommunen und den Regionen haben. Wichtig für die Kommunen ist auch, dass die Neuregelung keine Folgekosten für die Kommunen beinhaltet, weil eine Refinanzierungsmöglichkeit gegeben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in der Diskussion, die wir hier immer führen, wird damit ganz massiv die Zielsetzung unterstützt, Menschen mit geringstmöglichem Aufwand die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel je nach Bedarf zu ermöglichen: mit dem Leihauto zum Bahnhof, mit dem Zug in die Stadt und dann mit dem Radl zum Zielort, wie es der Kollege Roos süffisant als Bauchladen der Bayerischen Staatsregierung beschrieben hat. Ich denke, es ist ein probates Mittel, um die Herausforderungen unserer Städte, was den Verkehr und die Umweltbelastungen betrifft, zu minimieren. Deswegen wird der Gesetzentwurf von der Fraktion natürlich mit Kusshand unterstützt.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Jetzt sind wir wieder ein wenig Karussell gefahren, weil die Anträge und die Begründungen ein Stück weit auseinanderliegen bzw. aus meiner Sicht nicht deckungsgleich sind. Das Thema heute ist auch viel zu wichtig, um an der einen oder anderen Stelle zu polemisieren. Man sollte lieber zur Versachlichung beitragen und nicht noch mehr Ängste schüren und falsche Erwartungen wecken. Sehr wichtig ist auch – das haben Sie in beiden Vorträgen eigentlich außer Acht gelassen –, dass man das geltende Recht und die Gerichtsbarkeit dabei berücksichtigen muss.
Ich möchte gleich zu Beginn auf die besagte ADACStudie eingehen. Herr von Brunn und Herr Glauber, der ADAC räumt ein, dass mit der Hardware-Umrüstung auch heute noch lange Entwicklungszeiten verbunden sind. Damit ist ein Mehrverbrauch von rund 6 % verbunden, die Machbarkeit wird aktuell nur bei der Euro-5-Norm gesehen, und die Serientauglichkeit muss noch bewiesen werden, weil aktuell nur zwei Modelle überhaupt betrachtet worden sind und die Kostenschätzung an der Stelle etwas sehr positiv war. Man sollte also doch einmal die Kirche im Dorf lassen.
Herr Glauber, in Ihrem Antrag haben Sie ausgeführt, Bayern solle aktiv werden. Ich stelle fest: Bayern ist schon längst aktiv. Bayern ist klar positioniert. Wir stehen zur Mobilität; das ist gerade für unseren ländlichen Raum sehr, sehr wichtig. Ich komme vom Dorf. Stellen Sie sich einmal vor, wir wären nicht mobil. Wir hätten dann keine Chance, auch nicht unsere Unternehmen in den Großstädten, dort irgendwo aktiv zu sein. Das wäre sehr schlecht für unsere Wirtschaft, für die Pendler oder für die Handwerker, die alle von Mobilität abhängig sind.
Gleichwohl ist es für uns sehr, sehr wichtig, dass damit die Herausforderungen nach wie vor definiert
sind, und zwar der Klimaschutz, die Luftreinhaltung und natürlich neue Mobilitätskonzepte. Auch für die CSU ist ganz klar, was wir nicht wollen: Wir wollen keine Fahrverbote, und wir wollen auch nicht, dass der Verbraucher am Ende der Leidtragende ist.
Wenn Sie fragen, wie Bayern aktiv ist, dann darf ich Sie daran erinnern, dass wir hier in Bayern im Sommer 2017 seitens der Staatsregierung schon längst ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet haben, die Themen auf der Bundesebene gespielt werden und der Freistaat Bayern selbstverständlich in allen initiierten Gremien mit Vertretern der Staatskanzlei vertreten ist. Dort werden also die Interessen Bayerns und der bayerischen Menschen mit vertreten.
Ich darf Ihnen einen Punkt aufführen, den Sie auch nicht angesprochen haben. Es gab schon längst – am 02.08. und am 28.11. des vergangenen Jahres – einen nationalen Dieselgipfel, bei dem mit den Automobilherstellern vereinbart worden ist, dass bei 5,3 Millionen Fahrzeugen der Euro-5-Norm und Euro-6-Norm bis Ende 2018 Software-Updates durchgeführt werden sollen. Das wird von den Herstellern bezahlt, das ist zugesichert. Außerdem sollen die typrelevanten Parameter dabei eingehalten und der Schadstoff- und der CO2-Ausstoß minimiert werden. Wenn das gelingt, sind die Stickoxide an der Stelle mit 25 % bis 30 % reduziert – ein wichtiger Schritt.
Ein zweiter Aspekt ist die Hardware-Nachrüstung, die ich mit der ADAC-Studie bereits angesprochen habe. Auch da hat die Expertengruppe aus dem Bundesumweltministerium und aus dem Bundesverkehrsministerium mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium und der Staatskanzlei sondiert, und es müssen Fragen gestellt werden, die am Ende zielführend sind. Es geht darum, technische Fragen zu klären. Es geht darum, rechtliche Fragen zu klären.
Es geht darum, die Finanzierbarkeit zu klären, und es geht darum, die Machbarkeit zu klären. Der Bund ist mit diesen zwei Gipfeln schon initiativ geworden und hat eine Milliarde Euro – eben für die Kommunen – zur Verfügung gestellt, um auch Alternativkonzepte zu forcieren und Fahrverbote
zu verhindern und zu umgehen.
Der dritte Punkt ist schon einmal angeklungen, das ist der Koalitionsvertrag. Darin wurde eine Strategie "Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität" definiert, die bis Anfang 2019 erarbeitet wird. Dafür ist eine verbindliche Zeitschiene angekündigt worden. Dabei geht es um die Förderung der E-Mobilität, um den öffentlichen Personennahverkehr und um effiziente saubere Verbrennungsmotoren inklusive der Nachrüstung. Ein klares Ziel ist mit dem Koalitionsvertrag auch verbunden: keine Fahrverbote. Für den einen oder anderen, der heute hier gerne aus den Koalitionsverträgen zitiert hat, darf ich an der Stelle eine Passage vorlesen, damit das auch präsent ist:
Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung" und den weiteren Entscheidungen des "Diesel-Gipfels" sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden.
Wenn man heute die aktuelle Situation betrachtet – Sie haben es ja richtig gesagt, und von Ihrer Umweltministerin Frau Schulze ist eine Aussage am 22.03. veröffentlicht worden –, will man die Dinge abwarten. Man will die technischen Voraussetzungen schaffen und abwarten, was die Gerichtsbarkeit dazu sagt, um dann die entscheidenden Maßnahmen und auch die Verpflichtungen ableiten zu können.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal ein Fazit geben. Punkt eins: Der Freistaat Bayern ist aktiv. Punkt zwei: Die Bundesregierung hat die Themen mit dem Dieselgipfel definiert. Punkt drei: Gerade die CSU hat im Koalitionsvertrag manifestiert, dass hier weitere Schritte gegangen werden, und der neue Verkehrsminister Andreas Scheuer hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, dass bis 2020 diese Werte auch eingehalten werden sollen. – Was wir brauchen, ist natürlich klar. Wir sind hier im Bayerischen Landtag. Wir brauchen vom Bund Ergebnisse, damit die Dinge weiterentwickelt werden können.
Zum Antrag der FREIEN WÄHLER: Herr Glauber: Was kommt, wissen wir noch nicht. – Das zitiere ich aus Ihrer Rede. Mit der Forderung Ihres Antrags kommen Sie zum einen zu spät – ich darf daran erinnern, dass die GRÜNEN im Januar auch schon einmal einen Antrag gestellt haben; die waren also ein wenig
früher als die FREIEN WÄHLER dran –, und zum anderen läuft Ihr Antrag ins Leere.
Zum Antrag der SPD: Herr von Brunn, hier muss ich ein wenig schmunzeln. Ich habe den Dringlichkeitsantrag vorhin sehr kurzfristig bekommen, habe aber den Antrag und natürlich auch die Begründung gelesen, weil mich das interessiert, was Sie sich dabei gedacht haben. Im Antrag fordern Sie eine Umrüstung auf Kosten der Hersteller. In der Begründung wird beschrieben, dass das aber nur freiwillig geht – also, irgendwie komisch. Im Antrag steht geschrieben: Die Automobilindustrie muss den Kunden anbieten, da was zu tun. – In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Gerichte entscheiden, was getan werden kann.
Auf den Koalitionsvertrag bin ich schon eingegangen. Spannend ist auch, dass Sie Softwarelösungen, die Sie gerade gefordert haben, mit dem Hinweis ablehnen, dass damit ein größerer CO2-Ausstoß verbunden ist. Nicht erwähnt haben Sie, dass bei der HardwareNachrüstung auch vermutet wird, dass es einen höheren CO2-Ausstoß gibt. Insofern vermute ich, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht – um den Verbraucherschutz und um die Umwelt –, sondern dass es Ihnen darum geht, die Dinge einfach polemisch mitzunehmen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ich gehe auf die erste Frage ein, Herr von Brunn. Sie sollten den Brief Ihrer Umweltministerin wahrheitsgemäß zitieren; darin wird gesagt, dass man die technischen Voraussetzungen prüfen und die Gerichtsurteile abwarten muss und dass man in Abhängigkeit davon Schlussfolgerungen ziehen sollte. Insofern stellen Sie entweder die Aussage Ihrer Ministerin in Abrede, oder Sie setzen sich über in Deutschland geltendes Recht hinweg.
So viel zu dem Brief, den Ihre Ministerin geschrieben hat. – Ich komme zu Ihrem zweiten Punkt. Ich bin kein Jurist, sondern habe die eher technische Ausbildung eines Ingenieurs. Helfen Sie mir doch mal; vielleicht sind Sie der bessere Jurist und können – –
Ja, ich komme auf die Frage zu sprechen. Beantworten Sie doch meine Frage: Es gibt eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts für Fahrzeuge. Wir sprechen damit von zwei Bereichen: zum einen von den Anschuldigungen, die aber mit einer Zulassung, ich sage einmal, legal geworden sind. Sie werden wenige Möglichkeiten haben, die Automobilhersteller im Regressweg in die Pflicht zu nehmen. Widersprechen Sie mir an dieser Stelle?
Oder sind Sie da anderer Meinung? – Der zweite Punkt ist: Wo eine Absicht nachgewiesen werden kann – und das überprüfen die Gerichte gerade –, wird eine Regresspflicht sicherlich damit einhergehen. Dann wäre eine Entschädigung zu zahlen. Insofern drücke ich mich nicht vor einer Antwort, sondern es ist von meiner Seite aus ganz klar definiert. Aber am Ende – Sie haben mir natürlich nicht zugehört – darf es nicht zulasten der Verbraucher gehen.
Das war eindeutig festgelegt, Herr von Brunn.
(Vom Redner nicht autori- siert) Kollege Ganserer, Sie haben gleich zu Beginn Ihrer Ausführungen behauptet, der Freistaat Bayern habe einen Placeboeffekt verursacht, indem er ein Maßnahmenpaket verabschiedet hat, aus dem nichts abgeleitet worden ist. Ich frage Sie konkret: Wer steht in der Umsetzung an der vorderen Front, wenn Geldmittel vom Freistaat Bayern für kommunale Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden? Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Ich frage Sie, ob Sie wissen, wie ein Software-Update in einem Fahrzeug stattfindet, wie diese logistische Leistung stattfindet, wie die Vorbereitung abläuft, wie der Rollout einer Software stattfindet. Können Sie abschätzen, wie lange die Umstellung einer Software bzw. das Update in einer Rollout-Maßnahme dauert? Könnte es vielleicht sein – das gebe
ich Ihnen noch mit –, dass der Effekt, nachdem die Maßnahme im Jahr 2017 begonnen worden ist, sich wohl erst zum Ende des Jahres 2017 bzw. 2018 einstellt? Könnte das sein? Wenn Sie Fakten in den Raum stellen, sollten sie auch belegbar und belastbar sein.
Kollege Hartmann, Sie haben gerade viel geredet und sind zur Erkenntnis gekommen, dass Bayern ein starkes Land ist. Sie haben auch den ländlichen Raum angesprochen. Ich habe gerade gegoogelt und gesehen, dass Sie aus Landsberg am Lech stammen. Das ist ein sehr ländliches Gebiet. Das ist ein ländliches Gebiet de luxe; so würde ich es vielleicht bezeichnen. Ich selbst komme aus einer Ortschaft in der Rhön mit 1.100 Einwohnern, also wirklich aus dem ländlichen Raum und muss sagen: Vorhin, bei dem Bild, das Sie von Bayern und dem ländlichen Raum gezeichnet haben, musste ich auf die Tafel schauen, um festzustellen, ob ich tatsächlich in einer Sitzung des Bayerischen Landtages bin. Als Bewohner des ländlichen Raumes kann ich Ihnen sagen: Sie haben zwar sehr viel gesagt, aber nicht die Wahrheit.
Gerade beim Bereich Breitbandversorgung möchte ich nachhaken. Ich erinnere mich, dass die Mitglieder der GRÜNEN zum Beispiel im Wirtschaftsausschuss zu Beginn dieser Legislaturperiode über die Breitbandinitiative von Minister Söder hergefallen sind und gesagt haben: Funktioniert doch nicht, Schwachsinn, geht nicht, damit kommen wir nicht vorwärts, die EUNotifizierung, wie kann man nur? – Sie haben alles schlechtgeredet. – Heute, 2018, stellt man fest: Die Breitbandinitiative kommt langsam an ihr Ende. 35.000 km Glasfaserkabel sind in Bayern verlegt worden. Auf einmal heißt es in den Ausschüssen: Wow, bei der Internetversorgung sind wir auf einem guten Weg; die läuft ganz gut. – Jetzt bitte ich Sie: Erklären Sie mir doch mal die Breitbandinitiative bis 2018: Wie ist ausgebaut worden, wie waren die Kriterien, wie ist die Fläche erschlossen worden? Dann frage ich Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass es nach dieser Breitbandinitiative auch eine Gigabit-Offensive geben soll, die längst bei der EU zur Notifizierung liegt. Da geht es weiter. Aber Sie tun gerade so, als ob in Bayern nichts passiert wäre, als ob wir hier irgendeinen Entwicklungsstau hätten und als ob es nicht vorwärtsginge. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Jetzt komme ich wieder zum ländlichen Raum zurück, in dem ich wohne. Ich kann sagen: Dank dieser Initiative habe ich schnelles Internet, dank dieser Initiative geht es wirklich vorwärts, und es spielt keine Rolle mehr, ob ich in einem Ballungsraum oder auf dem flachen Land wohne.
Einen zweiten Punkt möchte ich noch angehen, die Kinderbetreuung. Ich lade Sie ein, mal vor Ort zu kommen, damit Sie nicht mehr so ein Zeug erzählen und den ländlichen Raum nicht mehr so madigmachen.
Das Gleiche gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Das, was Sie heute gebracht haben, ist ein Affront gegenüber dem ländlichen Raum. So schlecht sind wir nicht. Wir sind gut, und wir leben gerne im ländlichen Raum.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Stümpfig, wie in der letzten Woche reden wir auch in dieser Woche über dasselbe Thema. Herr Stümpfig, mit dem EEG 2014 wurde ein verlässlicher Korridor für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen. Ich wiederhole mich gerne noch einmal, und Sie haben es bereits angesprochen: Der Hintergrund war, dass man damit den Netzausbau synchronisieren wollte. Das war der Beweggrund für das EEG 2014. Man wollte eine Planungsgrundlage für den Ausbau schaffen. Ein entsprechend stabiler Ausbaupfad sollte den Anlagen- und Maschinenbauern ermöglichen, sich auf die Auftragslage einzustellen. Das Wichtigste ist, dass die Strompreise für den Verbraucher, für Sie da oben, günstiger werden. Herr Stümpfig, ich darf Ihnen jetzt in Erinnerung rufen, dass Ihre Partei immer behauptet, Sie wären der Vater des EEG. Der unkon
trollierte Zubau an erneuerbaren Energien hat dazu geführt, dass die Verbraucher viel Geld für den Strompreis zahlen müssen. Damit sind sie die Verlierer der Situation. Die Ausschreibungen, die mit den erneuerbaren Energien und den Photovoltaikanlagen einhergehen, tragen dazu bei, dass Wettbewerb entsteht. Wenn es Wettbewerb gibt, entstehen natürlich andere Preise. Am Ende wird das auch Ihnen bei Ihrer Stromrechnung zugutekommen. Sie müssen dann weniger bezahlen.
Außerdem haben Sie in Ihrer Begründung nicht erläutert, warum Ihrer Ansicht nach eine Erhöhung oder Anhebung des Ausbaukorridors automatisch zu mehr Sonnenenergie in Bayern führt. Beim jetzigen Ausbaukorridor kommen wir überhaupt nicht in die Verlegenheit, mehr Energie bzw. mehr Anlagen zu bekommen. Dies bleiben Sie in Ihrer Ausführung ebenfalls schuldig.
Wenn man den zweiten Punkt nimmt, die Degression der EEG-Vergütung, dann muss man feststellen – das habe ich Ihnen schon im Ausschuss genannt –, dass Sie da etwas fordern, was bereits ausgesetzt ist. Von August auf September 2014 fand letztmalig eine Degression von 0,5 % pro Monat statt, danach eine Degression von 0,25 % im Monat. Seit September 2015 ist sie vollständig ausgesetzt. Daher sind das – wenn ich das so sagen darf, Entschuldigung – Fake News, die Sie hier verbreiten.
Auch angesichts des schwachen Zubaus der letzten Jahre kommt Ihre Kritik bezüglich der Trägheit des atmenden Deckels bei Unterschreitung des Zielkorridors, mit Verlaub, recht spät bzw. Sie haben es vermutlich nicht mitbekommen. Aber das Problem wurde bereits bei der Gesetzesänderung zum EEG 2017 adressiert. Dieser atmende Deckel ist so angepasst worden, dass er schnell auf Marktsituationen reagieren kann und auch bei Unterschreitung der Ziele wirksam den Zubau steuern kann. Wenn ich Ihnen hier mal die Vergleichszahlen geben darf: Beim EEG 2014 hat dieser Deckel bei einem Zubau von kleiner als 1.000 Megawatt pro Jahr gewirkt. Jetzt haben wir beim EEG 2017 den Zubau bereits bei einer Größe von kleiner als 1.700 Megawatt. Wenn man das mit einem Korridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt ins Verhältnis setzt, ergibt das eine deutliche Erhöhung um 1,5 %. Auch eine Erhöhung der Reaktionszeit, Herr Stümpfig, die damit einhergeht, wurde relevant. Es ist jetzt auf sechs Monate verkürzt. Wenn man vom Ganzen ausgeht, hat seit der Novelle keine Unterschreitung mehr stattgefunden. Von Mai bis Juli 2017 war der Zubau 2.149 Megawatt, und von November 2017 bis heute
sind wir prognostiziert bei 1.966 Megawatt, um diese Größenordnung für Sie einzubetten.
Der letzte Punkt im Antrag, der Punkt drei, behandelt die Erhöhung des Ausschreibungsvolumens. Dazu hatte ich Ihnen bei Punkt eins schon einmal die wichtigsten Gründe genannt: Synchronisation des Netzausbaus, Maschinenanlagenbau und die Stromkosten. Deswegen macht ein Zubau auf sieben Gigawatt, wie Sie es fordern, absolut keinen Sinn. Sie nehmen in Ihrer Begründung Bezug auf die Jahre 2011 und 2012, also auf etwas, was weit in der Vergangenheit stattgefunden hat. Man sollte schon einmal genauer hinschauen, was da passiert ist, wie die Rahmenbedingungen waren und was dazu geführt hat, dass vielleicht gewisse Bewegungen reingekommen sind. Genau zu diesem Zeitpunkt sind die Modulpreise, also die Technik, auf einmal sprunghaft günstiger geworden. Aber leider haben sich die Vergütungen dem nicht angepasst. Das hat zu einer Förderhöhe geführt, die eine starke Überförderung hervorgerufen hat und für Sie hier oben, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, zu einem volkswirtschaftlichen Schaden geführt hat, weil damit dieses Gleichgewicht, diese Balance, ausgehebelt worden ist und die Akzeptanz für die gesamte Energiewende unabhängig von der Photovoltaik in der ganzen Breite gefährdet ist und damit nicht mehr einhergeht.
Es ist sinnvoll und notwendig, dass über den atmenden Deckel genau diese Mitnahmeeffekte aufhören und damit ein Stück weit das Gleichgewicht hergestellt wird. Das EEG hat die Überförderung generiert und hohe Kosten für die Verbraucher verursacht. Das ist die Botschaft, die ich an dieser Stelle festhalten wollte. Deswegen nochmal mit diesem Hintergrund: Überzeichnungen von Ausschreibungen sind auf der einen Seite für das Volumen vielleicht relevant; aber das zeigt auch, dass der Wettbewerb sinkende Kosten für den Verbraucher generiert.
Wenn Sie die letzten Aufzeichnungen mal anschauen, Herr Stümpfig, dann kann man schon sagen, dass diese Überschreitungen vertretbar sind. Im Februar 2017 waren es 88 Megawatt Überzeichnung, im Juni 2017 646 Megawatt. Da könnten wir darüber nachdenken: Oh, wollte ich das so? – Aber auch da lohnt sich der Blick aufs Detail, weil man feststellt: Hoppla, was ist denn da passiert? – Da kam die Öffnung der Flächenkulisse hinzu, und es hat sich auch in der Angebotsphase abgezeichnet, dass sich 52 der 133 Gebote auf Acker- und Grünflächen bezogen haben und damit diese Überzeichnung begründbar und vertretbar ist.
Sie haben zu Beginn Ihrer Rede ausgeführt, dass der Freistaat Bayern mit der Sonnenenergie nicht viel am
Hut habe. Ich möchte Ihnen aber genau das Gegenteil beweisen. Im September 2017 wurden in Bayern 11.940 Megawatt peak installiert, 28 % der bundesweit installierten Leistungen. 2017 wird Bayern 11.000 Terawattstunden einspeisen. Wir haben den Erfolg bei den aktuellen Ausschreibungen und haben uns damit stärker positioniert. 30 von 52 Ausschreibungen haben Bewerber aus dem Freistaat Bayern für Bayern gewonnen. Bayern hat die Erweiterung der Flächenkulisse durchgesetzt. Bayern hat als erstes Bundesland die Freiflächenverordnung geschaffen, damit 30 PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen entstehen konnten. Ich denke, die Liste lässt sich beliebig fortführen und zeigt den Menschen in Bayern auf, dass der Freistaat das Thema Photovoltaik und erneuerbare Energien sehr seriös und sehr konzentriert und zielführend begleitet. Deswegen bleiben wir dabei, Herr Stümpfig: Eine Ausweitung des Ausbaukorridors macht keinen Sinn. Wir sollten bei den 2.500 Megawatt bleiben. Wir lehnen deswegen Ihren Antrag ab.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Stümpfig, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich würde gerne auf die einzelnen Punkte eingehen. Zum einen ist es wichtig, dass wir gerade hier im Plenum unsere Bevölkerung ansprechen und ihr mitteilen, worum es geht,
und gerade auch die Politik für die Bevölkerung – –
(Vom Redner nicht autori- siert) Liebe Kollegen, es ehrt Sie, dass Sie sich da echauffieren, aber ich schaue gerade Sie an und erkläre Ihnen, was die Intention der Politik ist und dass man diese zum Wohl der Menschen macht. Dass ich Sie angesprochen habe, tut mir leid, aber wir müssen das jetzt in der Diskussion weiter fortführen. Es geht in erster Linie natürlich um die Inhalte, die wir hier zum Wohle der Bevölkerung austauschen. Da sind wir uns doch einig, oder? Sehe ich das falsch? – Okay.
Punkt zwei, wenn man das an dieser Stelle ansprechen darf. Herr Stümpfig, Sie stellen die Sachverhalte immer ein bisschen verzerrt dar. Wenn Sie sich mal überlegen, warum es zu einer Stagnation beim Ausbau der Photovoltaik kam, dann müssten Sie ehrlicherweise mitbetrachten, dass sich das Flächenange
bot anders darstellt, dass Pachtpreise auch für Flächen eine Rolle spielen und dass gerade in Bayern, vielleicht im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern, wo unattraktive Sandböden sind, der Bodenpreis eine andere Rolle spielt und damit natürlich auch die Lukrativität einer Anlage eine Rolle spielt. Das müssen Sie schon berücksichtigen. Wenn Sie sich hier ehrlich hinstellen, dann müssen Sie das auch in Ihre Ausführungen einbringen und dürfen nicht versuchen, irgendwo ein falsches Bild zu zeichnen.
Der dritte Punkt betrifft die Dachbereiche, die Sie angesprochen haben. Da sind Sie mit verantwortlich gewesen. Es sind Einspeisevergütungssätze verändert worden. Damit ist natürlich gerade bei einer Dachanlage, wenn man diese als Beispiel nehmen darf, die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben, weil die Einspeisevergütung maximal vielleicht zur Selbstversorgung reicht, aber nicht, um Motivation darüber hinaus zu bieten. Eine Veränderung der Dinge dort ist aber nicht in den drei Punkten Ihres Antrags beinhaltet, sondern das müsste an anderer Stelle diskutiert werden. Aber es steht Ihnen frei, einen Antrag dazu zu stellen. Das ist aber nicht Inhalt der heutigen Diskussion und Ihres heutigen Antrags.
Wenn Sie mir Ihren letzten Punkt bitte nochmal zurufen. Was war da Ihre Frage?
(Vom Redner nicht autori- siert) Also, war nicht so wichtig. Ich denke, an dieser Stelle ist es aber ausreichend beantwortet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Aiwanger, das war jetzt wieder schön, diesen Antrag zu hören, den Sie hier formuliert haben. Erste Bemerkung, bevor ich mit meinen Ausführungen anfange: Sie haben null Inhalt eingebracht, wie Sie das Problem lösen wollen, wie Sie es verändern wollen, wie Sie die Energiewende in Bayern aufbauen wollen
und wie Sie vor allem die Versorgungssicherheit sicherstellen wollen und die bayerische Wirtschaft hier in Bayern nicht im Stich lassen wollen. An dieser Stelle sind Sie ein hoffnungsloser Polemiker und Populist.
Ich möchte für das Protokoll aufzeigen, worum es eigentlich geht. Wir alle wissen, dass im Jahr 2011 der Kernenergieausstieg beschlossen worden ist und dass damit natürlich einhergeht, dass die erneuerbaren Energien noch mehr ausgebaut werden müssen und dass damit der Netzausbau eine bedeutende Rolle spielt. Ebenfalls 2011 folgte das Netzausbaubeschleunigungsgesetz und 2013 das Bedarfsplangesetz. Damit wurde festgestellt, dass bundesweit die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des SuedLink und der Süd-Ost-Passage besteht und dass es einen vorrangigen Bedarf daran gibt. Im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren war das auch bei uns im Landtag ein Thema. Wir haben es an verschiedenen Stellen diskutiert: im Wirtschaftsausschuss, aber immer wieder auch hier im Plenum. Wir wissen, dass gerade unser Ministerpräsident die Notwendigkeit dieser Leitungen infrage gestellt und gewisse Diskussionen angestoßen hat. Wir alle erinnern uns an den Energiedialog vom November 2014 bis Februar 2015 und auch darüber hinaus, der von unserer Ministerin Ilse Aigner ins Leben gerufen worden ist, um die wichtigen Zukunftsfragen der Stromversorgung für Bayern zu erörtern. Ganz wichtig war bei diesen Veranstaltungen, dass zahlreiche gesellschaftliche Gruppen und viele Bürgerinitiativen und Experten dabei waren. Gefehlt haben aber die FREIEN WÄHLER. Sie waren nur bei der Anfangsveranstaltung dabei. Danach hat man sie dort nie wieder gesehen.
Dieser Energiedialog war ein sehr gelungener Prozess. Mittlerweile ist er auch die Blaupause für viele andere europäische Länder. Dort wurde aber auch klar festgestellt, dass der Netzausbau eine zentrale Rolle für die Energieversorgung spielt. Zum einen ist damit die Netzstabilität sicherzustellen. Wenn die
Windenergie aus dem Norden und die Energie aus Photovoltaik aus dem Süden kommt, muss die Netzstabilität gegeben sein. Zum anderen riskiert man ohne Netzausbau, dass man verschiedene Preiszonen und damit deutlich höhere Stromkosten für den Wirtschaftsstandort Bayern und die Menschen, die hier wohnen, bekommt. Die Versorgungssicherheit haben Sie gar nicht angesprochen. Sie riskieren damit auch, dass es in Bayern keine Versorgungssicherheit mehr gibt.
Wenn Sie die Diskussion weiterverfolgen und zuhören, verstehen Sie es auch irgendwann.
Auch wurde ganz klar festgestellt, dass es einen Bedarf am Netzausbau gibt. 15 Bundesländer haben das festgestellt. Der Bundestag hat es festgestellt. Neben den politischen Gremien haben es auch die Wirtschaft und andere gesellschaftliche Institutionen festgestellt.
Gerade der Freistaat Bayern hat sich in Person unseres Ministerpräsidenten Horst Seehofer und unserer Ministerin Ilse Aigner und ihres Ministeriums massiv eingebracht. Aber auch unsere Bürgerinitiativen vor Ort haben sich eingebracht, weil sie die Projekte begleiten müssen, um Verbesserungen der Situation zu erreichen. Ich darf noch einmal daran erinnern, was uns in Bayern gelungen ist: der Vorrang für die Erdverkabelung. Dadurch können diese Hochspannungsleitungen überhaupt erst in den Boden kommen. Für viele Menschen ist das ein Muss, um diese Leitungen überhaupt akzeptieren zu können. Das ist nicht die Führung der SuedLink-Stammstrecke über den Knotenpunkt Grafenrheinfeld. Mit den Projekten der Wechselstromtrassen P43 und P44 wird nochmals eingehend geprüft, ob dieser Knotenpunkt entlastet wird.
Natürlich spielt auch der Bau von Reservekraftwerken eine Rolle, um die Lücke nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke einerseits und der Bereitstellung alternativer Energien andererseits überbrücken und Versorgungssicherheit herstellen zu können. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Das geschah im Konsens mit der Bundesregierung, dem Bundestag, den Bundesländern, Experten und der Wirtschaft.
Herr Aiwanger, Sie sind Mitglied des Landtags und wissen, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet, wer Gesetze beschließt und welche Bedeutung Gesetze haben. Sie wissen auch, dass eine vom 21. Dezember 2015
datierende Änderung des Bundesbedarfsplangesetz beschlossen worden ist, welche diesen Erdkabelvorrang vorsieht und die Prämisse enthält, dass den betroffenen Menschen sensibel begegnet und eine maximal gute Lösung herbeigeführt wird.
Herr Aiwanger, ich habe mir vorher die Frage gestellt, wie oft ich Sie hier im Plenum in der letzten Zeit bewusst wahrgenommen habe. Vielleicht habe ich Sie das eine oder andere Mal auch übersehen. Hier im Landtag sind gewisse Beschlüsse gefasst worden. So hat der Landtag am 10. November 2016 beschlossen, landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten und den naturschutzfachlichen Ausgleich beim Netzausbau und sonstigen Projekten zur Umsetzung der Energiewende zu minimieren. Ist Ihnen das bekannt? – Vermutlich nicht, sonst hätten Sie dieses Szenario in der Begründung Ihres Antrages gar nicht aufgegriffen und hier dargelegt.
Für die Bayerische Kompensationsverordnung gibt es Vollzugshinweise, nach denen darauf zu achten ist, dass der Flächenverbrauch nicht stattfindet. Es ist darauf zu achten, dass es keine Ausgleichsflächen für Flächen gibt, die im Nachgang als landwirtschaftliche Nutzflächen wiederhergestellt werden können. Auch Schutzflächen, die wiederhergestellt werden können, und die Flächen, die renaturiert werden können, können nicht mit Nutzflächen ausgeglichen werden, sondern ein Ausgleich muss an anderer Stelle stattfinden. Diese Verordnung wird im Dezember dieses Jahres noch veröffentlicht, und damit hat sie volle Wirksamkeit für die beiden HGÜ-Projekte, die Sie angesprochen haben.
Herr Aiwanger, so weit der Sachverhalt, den Sie bei Ihrem Antrag hätten wissen müssen; dann hätten Sie sich seriöser darstellen können.
Mit Seriosität hat das nichts zu tun. Das ist reiner Populismus. Es ist reißerisch und – gestatten Sie die Härte – auch armselig, weil Sie alles ignorieren, was in der Vergangenheit passiert ist, was viele Menschen ausgearbeitet haben, um zu dieser Erkenntnis zu kommen.
Sie diffamieren damit den Einsatz der Menschen. Damit sind die FREIEN WÄHLER nicht vertrauenswürdig, und so tun Sie der Politik auch keinen Gefallen.
Es wäre schön, wenn wir keinen Dialog führen würden, sondern wenn Sie einmal zuhören würden.
So weit meine Punkte. Ich möchte sie zusammenfassen. Eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wurde beschlossen; sie datiert vom 21. Dezember 2015. Der Bedarf ist klar festgestellt, Herr Aiwanger. Es handelt sich um ein gesetzlich beschlossenes Ausbauprojekt. Es geht um eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung Bayerns. Diese weiter zu verzögern oder zu gefährden, wie Sie es machen, ist fahrlässig. Sie riskieren damit den Wirtschaftsstandort Bayern und setzen zahlreiche Arbeitsplätze in Bayern aufs Spiel.
Es ist schon wahnsinnig, Herr Aiwanger. Sie sollten zuhören, dann würden Sie mitbekommen, was ich hier darstelle.
Das ist ein guter Spruch. Haben Sie den gehört? – Wenn wir weitermachen können, wäre ich auch bereit, Ihnen den Rest zu sagen.
Der Oberlehrer waren Sie das letzte Mal, Frau Gottstein. Das zeigt, dass Sie Populismus und nicht Fachlichkeit in den Vordergrund stellen. Sie haben keine Ahnung von Energiepolitik.
Wenn man das macht, was Sie sagen, wenn man diese Stromlücke, die entsteht, an der Stelle ausgleichen würde, dann müssten Sie zum Beispiel 7.000 Windräder für Bayern verantworten, die man aufstellen müsste. 7.000 Windräder wären rund 100 Windräder in jedem Landkreis. Das würde bedeu
ten, dass Sie bei Dunkelheit und bei Windstille Ersatzkapazitäten in Form von Gaskraftwerken von 10 Gigawatt bräuchten.
Diese Gaskraftwerke braucht man nur dann, wenn irgendwo eine Flaute entsteht. Diese Gaskraftwerke könnte aber keiner rentabel betreiben, und deswegen wäre auch keiner bereit, dafür zu investieren.
Deswegen sage ich es Ihnen noch einmal: Sie haben mit Ihrem Antrag sehr viel erzählt, aber keine Silbe dazu gesagt, wie das Ganze funktioniert, wie das Ganze umgesetzt werden soll. Für mich ist die Konsequenz und die Erkenntnis aus diesem Antrag, dass die FREIEN WÄHLER energiepolitisch in diesem Hause keine Rolle mehr spielen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Irgendwie habe ich ein Déjàvu. Letzte Woche hatten wir bereits Dringlichkeitsanträge, auch der GRÜNEN. Darin wurden wieder Themen aufgegriffen, die wir schon in vielfältiger Form behandelt und diskutiert haben.
Herr Dr. Fahn, ich möchte kurz zu Ihnen, den FREIEN WÄHLERN, kommen. Ich dachte, das F in FREIE WÄHLER steht für "frei", aber mittlerweile könnte man auch sagen, es steht für "Fähnchen". Ich habe irgendwie das Gefühl, dass Sie Ihr Fähnchen in die Energiepolitik jetzt mit hineinhängen, weil Sie irgendwelche Diskussionen mitbekommen haben und Effekthascherei betreiben wollen, um dort vielleicht politisch zu polemisieren.
Der zweite Punkt ist, Herr Dr. Fahn – – Ja, das mag sein. Das zeigt, wie – –
Herr Dr. Fahn, hören Sie einfach mal zu! Herr Dr. Fahn, Sie haben sich hier hingestellt und über erneuerbare Energien gesprochen. Sie haben die 10-HRegelung, wie in der letzten Woche, auch wieder in Ihren Antrag hineingepackt. Sie selbst kommen aus Unterfranken. Sie haben Kollegen oder ehemalige Kollegen, die sich vor Ort hinstellen und gegen die Windkraft agieren. Sie haben Herrn Pohl als ehemaligen Bezirksvorsitzenden der FREIEN WÄHLER in Schwaben, der sich gegen die Windkraft vor Ort ausspricht. Sie sind dort diejenigen, bei denen über Stromleitungen diskutiert wird, die auf einmal Kraftwerke fordern und umgekehrt wieder den anderen Weg gehen. Halten Sie sich aus der Diskussion heraus! Das ist am besten für Sie.
Herr Stümpfig, nun zu Ihnen. Wir hatten letzte Woche schon einmal darüber gesprochen. Es sind meistens
alte Themen, die Sie auf die Tagesordnung bringen, die nicht wirklich durchdacht sind. Sie agieren und diskutieren meistens theoretisch, aber nie im Kontext der gesamten Energiegewinnung, Stromversorgung, Energieversorgung etc. Bei Ihren Anträgen fehlen mir konkrete Lösungsvorschläge, die nicht nur auf das eine Thema abzielen, sondern auch den Gesamtzusammenhang betrachten und damit ein Stück weit seriös wirken; denn sonst ist es schon so, dass man bei Ihnen das Gefühl bekommt: Oh, da laufen gerade Sondierungsgespräche, vielleicht Koalitionsverhandlungen im Nachgang, und da wollen wir uns als Landtagsfraktion des Bayerischen Landtages, wo wir nicht wahrgenommen werden, auch wieder auf die Bühne der Politik stellen.
Bei den Dingen, die Sie heute angesprochen haben, stellen wir schon fest, dass dies wieder einmal ein Beispiel dafür ist – wie Sie es beim EEG schon bewiesen haben –, dass Sie die Dinge nicht zu Ende denken. Auch Ihr jetziger Antrag mit der Forderung, den Kohleausstieg zu forcieren, ist schon etwas überhastet und zeigt, dass Sie es nicht verstanden haben, wie der Gesamtkontext aussieht.
Richtig ist, dass im Pariser Klimaschutzabkommen klare Ziele formuliert worden sind, unter anderem bis zum Jahr 2030 40 % der schädlichen Treibhausgasemissionen einzusparen. Sie haben richtigerweise angesprochen, dass die Ziele in Deutschland nicht bis zum Jahr 2030, sondern bis zum Jahr 2020 formuliert sind und dass man diese Ziele vermutlich nicht erreichen wird bzw. es abzusehen ist, dass sie nicht zu erreichen sind.
Zeigen Sie nicht mit dem nackten Finger auf mich. Das ist unanständig!
Wenn Sie genauer hinschauen und ehrlich diskutieren, auch mit Ihren Wählerinnen und Wählern ehrlich umgehen würden, dann würden Sie sehen, dass diese Diskussion ein Stück weit unter dem Blickwinkel zu betrachten ist, dass wir einen Kernenergieausstieg zu bewerkstelligen haben und dabei unsere Energiepolitik in den Vordergrund rücken müssen.
Klar und unbestritten ist es, dass für die Erreichung dieser Ziele die Kohle eine bedeutsame Rolle spielt und dass gewisse Themen der Kohle zugeordnet wer
den müssen. Aber, wie gesagt, das darf nicht überhastet geschehen, sondern muss mit einem zulässigen und vor allem planbaren, vertretbaren Ausstiegspfad geschehen, der damit definiert werden muss.
Herr Dr. Fahn, Sie haben gesagt, den Menschen liege nicht viel daran, dass wirtschaftliche Interessen damit verbunden seien.
Energiepolitik für einen Wirtschaftsstandort Bayern, einen Wirtschaftsstandort Deutschland zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass Versorgungssicherheit gewährleistet ist, weil sonst alles andere Makulatur ist.
Ziel und Aufgabe des Klimaschutzabkommens – das haben Sie überhaupt nicht angesprochen – ist es, dass die Beiträge der Länder verifiziert werden. Das steht für 2018 an. Dann wird es natürlich so sein, dass die Länder, die ihre Ziele nicht erreichen, nachkorrigieren müssen. Aber die Diskussion kann nie allein für ein Land diskutiert werden, sondern muss im Gesamtkontext betrachtet werden. Es ist eine Aufgabe nicht nur der Europäischen Gemeinschaft, sondern der Weltgemeinschaft, dort entsprechend zu agieren. Es gibt dieses europäische Emissionshandelssystem, das genau diese Aspekte berücksichtigt.
Wenn man so überhastet aus der Kohle aussteigen möchte wie Sie, Herr Stümpfig, dann ist es schon so, dass Sie zwar auf den ersten Blick suggerieren, dass man die CO2-Ziele damit leichter erreichen kann. Aber es ist nur scheinbar so und damit ein Etikettenschwindel; denn wenn Sie so agieren, täuschen Sie die Bevölkerung. Sie enthalten der Bevölkerung damit den Fakt vor, dass es einen europäischen Strommarkt gibt, dass es ein gekoppeltes Strommarktsystem gibt und dass der Wegfall von Kapazitäten im deutschen Bereich im europäischen Verbund ausgeglichen werden würde. Somit gäbe es keine Eins-zu-eins-Substitution der wegfallenden Kapazitäten. Damit würde Strom aus unseren deutschen Kraftwerken durch polnische und tschechische Kraftwerke ersetzt werden, die den Stand unserer Technik nicht abbilden. Deswegen ist es ein Stück weit ein Schildbürgerstreich.
Den lieben Gott gern anbeten! – Kommen wir zur Versorgungssicherheit, riskieren wir erhebliche Lücken, die gegen die Interessen der bayerischen Wirtschaft sind und entsprechend abgesichert werden müssen. Durch die Energiepolitik in der Vergangenheit, Herr Stümpfig, haben Sie – nicht Sie persönlich,
sondern Ihre Partei – das EEG und eine massive Subventionierung von Energieformen mitzutragen, die vielleicht den Anstoß gegeben haben, aber das System Energie ganz schön ins Wanken gebracht haben. Durch einen Einspeisevorrang haben wir natürlich die Situation, dass wir große Strommengen ins Ausland exportieren, aber es ist leider nicht so, dass man diesbezüglich eins zu eins Kraftwerkskapazitäten substituieren kann. Das wäre ein Trugschluss und unehrlich.
Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass wir mit dem Kernenergieausstieg, den wir beschlossen haben, und mit den Kohlekraftwerken, die nach ihrer technischen Laufzeit, nicht nach ihrer tatsächlichen Laufzeit, abgeschaltet werden, auf Versorgungsengpässe zusteuern, die unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt.
Solange wir das Überangebot von Windenergie haben, das Überangebot von PV, aber keine geregelten Speichermöglichkeiten, ist es sehr gefährlich, in diese Richtung zu diskutieren. Noch einmal: Eine Forderung nach dem Kohleausstieg, ohne eine Lösung aufzuzeigen, ist aus meiner Sicht fahrlässig und keine seriöse Politik.
Ich komme zum letzten Punkt, der in den Anträgen ausgesprochen worden ist: die regionale Energiewende. Dabei sind unsere Ministerin Frau Ilse Aigner und Staatssekretär Franz Pschierer schon ein Stück weit ein Synonym dafür, dass die Energiewende in Bayern ernst genommen wird. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir den Energiedialog in Bayern geführt haben, der eine Blaupause für viele andere Bundesländer und andere Länder in dieser Welt ist, um die Energiewende voranzubringen.
Auch dabei ist es schon so, dass man versucht hat, eine maximale Bürgernähe bei der Energiewende zu erreichen, dass man die Erhöhung der Akzeptanz für die Energiewende forciert, dass man die Vermeidung von ineffizientem Netzausbau fokussiert und natürlich auch zahlreiche Programme anbietet. Ich nenne nur ein paar Stichworte: 10.000-Häuser-Programm, mit dem innovative Technologien gefördert werden, und die Energieberatung, die damit einhergeht.
Sie werden es kaum wissen: Auch die Dorfentwicklung bzw. die integrierte ländliche Entwicklung generieren Leuchtturmprojekte in der regionalen und lokalen Energiewende, wie zum Beispiel die Gemeinde Großbardorf mit ihrer Biogasanlage, die eine ganze Dorfgemeinschaft versorgt und unterstützt. Das sind beste Beispiele dafür, dass die Interessen ganz klar gelagert sind. Ferner möchte ich den Energiecampus nennen, der neue Materialien, neue Energieträger
und Speicher fokussiert, und den Freistaat Bayern, der mit vielen hundert Millionen Euro aktiv ist.
Fazit: Politik sollte seriös sein, muss seriös sein. Ich bitte, das bei den Anträgen zu beachten. Ein Ad-hocAusstieg aus der Kohleenergie gefährdet die Versorgungssicherheit
und damit den Wirtschaftsstandort. Alleingänge sind keine Lösung, sondern man muss den Gesamtkontext betrachten. Deswegen bin ich auch an der Stelle noch einmal angehalten zu sagen: Warten Sie doch erst einmal die Koalitionsverhandlungen ab. Vielleicht gibt es dort gewisse Punkte, die damit einhergehen und gewisse Dinge verändern. Es ist doch nicht unsere Aufgabe, heute hier irgendwo etwas übers Knie zu brechen und dort in diese Themen reinzupfuschen. Ich bleibe dabei: Diese Ausführungen sind nicht seriös.
Frau Kollegin Gottstein, vielen Dank für den Hinweis. Ich muss mir das Protokoll erst durchlesen, damit ich die Reaktion in der Form nachvollziehen kann. Ich wüsste nicht, dass ich Herrn Dr. Fahn persönlich in der Form angegriffen habe. Ihre Bemerkung zeigt eher, dass Sie nicht auf die inhaltliche Diskussion eingegangen sind, sodass Sie inhaltlich anscheinend mit unserer Meinung konform gehen.
Herr Dr. Fahn, ich möchte die Punkte noch einmal in den Vordergrund stellen, damit Sie verstehen, warum ich diesen Hinweis und diese Anmerkung gemacht habe. Sie haben hier davon gesprochen, dass Sie, die FREIEN WÄHLER, für die Windkraft in Bayern einstehen und gegen die 10-H-Regelung der Bayerischen Staatsregierung sind. Daraufhin habe ich zum Ausdruck gebracht, dass genau Ihre Kollegen im Bayerischen Landtag aus der Partei der FREIEN WÄHLER vor Ort ein anderes Bild abgeben als das, das Sie hier suggeriert haben.
Das Gleiche gilt auch für die Diskussion über die Stromtrassen. Sie stellen sich dort, wo über Stromtrassen diskutiert wird, hin und fordern neue Kraftwerkskapazitäten, die geschaffen werden müssen. Hier im Plenum reden Sie aber von überflüssigen Stromleitungen etc. Deswegen möchte ich Ihnen, Frau Gottstein und Herr Dr. Fahn, sagen: Wenn Sie hier im Hause mit dem Finger auf andere Leute zeigen, dann müssen Sie es sich auch gefallen lassen, wenn man Ihre Schwächen aufzeigt.
Lieber Kollege Stümpfig, wenn Sie sich die letzte Sitzung des Wirtschaftsausschusses in Erinnerung rufen, müssten wir genau die Diskussion fortführen, die ich Ihnen hier schon zu vermitteln versucht habe. Sie haben es genau richtig gesagt, dass Ihre Anträge, die Sie einbringen, oft ohne Hintergrund und ohne Substanz sind. Sie haben eine
Idee, und die Idee, irgendetwas zu verändern, ist manchmal gar nicht so schlecht. Sie schaffen es aber in den zwei Minuten, die Sie angesprochen haben, nicht, Ihre Idee mit Begeisterung rüberzubringen und mit Fakten zu belegen, die dann zeigen, dass diese Idee in der Realität auch funktionieren kann.
Wir stellen fest, dass Sie immer nur bestimmte Punkte ansprechen. Sie haben jetzt zum Beispiel die energieintensiven Unternehmen angesprochen. Sie sagen, diese müssen ab sofort anders behandelt werden, zeigen aber nicht auf, wie diese Unternehmen dann einem Wettbewerb standhalten sollen, wie sich diese Unternehmen nicht von einem Netz entsolidarisieren und wie sie die Arbeitsplätze und die Wirtschaftsfähigkeit des Standortes Bayern sicherstellen sollen. Das fehlt in Ihren Äußerungen. Deswegen bleibe ich dabei: Ihre Ideen sind gut, aber Sie müssen auch praxisorientiert und am Ende seriös sein. Das gelingt Ihnen in der ganzen Debatte über die Energiepolitik bislang leider nicht.
Mit Frau Kohnen haben wir uns letzte Woche an der gleichen Stelle auch unterhalten. Damals haben wir auch gesagt: Wenn man von den ideologischen Fragen Abstand nimmt, kann man über die wirklichen Maßnahmen reden, die man auch verändern kann. Deswegen wären Sie gut beraten, wenn Sie endlich einmal versuchen würden, konstruktiv und nicht nur ideologisch zu arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stümpfig, ich musste am Anfang ein bisschen schmunzeln, nicht deswegen,
weil Sie zu spät gekommen sind und Ihren Dringlichkeitsantrag verpasst haben, sondern weil ich mir dachte, als ich gestern Ihren Dringlichkeitsantrag in ausgedruckter Form vor mir liegen hatte: Den GRÜNEN gehen langsam die Ideen aus; sie kommen schon wieder mit diesem Thema an.
Wer über dieses Thema im Internet auf bestimmten Plattformen und Foren recherchiert, könnte den Eindruck gewinnen, dass Sie die dort aufgeworfenen Themen einfach kopiert, übertragen und in diesen Dringlichkeitsantrag hineingeschrieben hätten. – Richtig schmunzeln musste ich über die Überschrift; denn da fragte ich mich: Was, die GRÜNEN wollen die Bürgerwindkraft abschaffen? Das war für mich völlig unverständlich.
In der Begründung Ihres Dringlichkeitsantrags sind Sie auf das EEG eingegangen. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass einige Leute aus Ihrer Partei für sich in Anspruch nehmen, Erfinder des EEG zu sein. Damit wären diese Leute auch diejenigen, die für das Chaos beim Ausbau der erneuerbaren Energien und bei der Energiewende verantwortlich sind. Sie wären für die Mechanismen verantwortlich, die in der Vergangenheit zu gewissen Schieflagen und Fehlsteuerungen geführt haben. Das betrifft zum Beispiel die Volkswirtschaft: Beim Zubau wurden falsche Anreize gesetzt. Die Lösung von Speicherproblemen wurde gänzlich vergessen. Diese Leute wären auch für den Netzausbau mitverantwortlich, über den wir überall diskutieren und den wir durchführen müssen.
Ihr Dringlichkeitsantrag zeigt mir, dass Sie dieses Thema noch nicht richtig durchblickt und verstanden haben. Mit diesem Dringlichkeitsantrag wollen Sie schon wieder Mechanismen einführen, die das Ganze schwieriger und schlechter machen würden. Herr Stümpfig, als das EEG im Jahr 2014 fortgeschrieben wurde, wurde bewusst der Ausbaukorridor thematisiert, um gewisse Veränderungen zu erreichen, zum Beispiel hinsichtlich der Preisentwicklung. Der Strompreis ist ein wichtiges Thema für die Verbraucher und für den Wirtschaftsstandort. Außerdem muss die Synchronisation beim Ausbau der Netze gewährleistet werden, um Planungssicherheit beim Netzausbau, für die Stromversorgung und die Sicherheit zu gewährleisten.
Sie fordern eine Erhöhung des Ausbaukorridors, aus der Hüfte heraus und mit irgendwelchen Zahlen. Für mich ist das ein Signal, dass Sie eine Rolle rückwärts vollziehen wollen. Sie wollen den Zubau im Norden
forcieren, Netzengpässe generieren und damit einen Netzausbau erreichen.
Die Bürgerenergie ist gut und sollte gefördert werden, weil damit die Akzeptanz der Energiewende in der Gesellschaft vorangebracht wird. Wir verfolgen das Ziel, die Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen ins Boot zu bringen. Herr Glauber, Sie haben die Zahlen zu der letzten Ausschreibung im August genannt. Bei 84 % der Anbieter waren Bürgerenergiegesellschaften beteiligt. Bei den Angeboten, die den Zuschlag bekamen, waren sogar zu 95 % Bürgerenergiegesellschaften beteiligt. Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass viele Projekte auf einen einzelnen Projektierer zu bündeln sind. Hier wurden Ausnahmeregelungen zum Regelfall gemacht. Deshalb muss hier gegengesteuert werden.
Wichtig ist, dass der Gesetzgeber in Berlin seiner Aufgabe nachkommt und sein ursprüngliches Anliegen verfolgt, lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften zu schützen, damit der Ausnahmefall auch ein Ausnahmefall bleibt. Ich glaube, die Ministerin wird in Berlin sehr emsig dafür eintreten, dass dieser Missstand wieder korrigiert wird.
Ich halte die Modalitäten für die Bürgerenergiegesellschaften für zumutbar. Auf der einen Seite haben diese Gesellschaften mit der BlmSchG-Genehmigung Vorteile. Das haben Sie gar nicht gesagt. Die Ausschreibungen zeigen jetzt schon, dass wir dadurch, dass an dieser Stelle Wettbewerb stattfindet, innerhalb von drei Monaten um 25 % niedrigere Stromkosten haben. Ich denke, dass das ganz gut ist.
Die Festvergütung, die Sie hier ins Spiel bringen, Herr Stümpfig, ist eine Rolle rückwärts; denn Sie verursachen damit hohe Stromkosten – und die Oma, die mit ihrer kleinen Rente die Stromrechnung bezahlen muss, ist da wieder mit im Boot. Genau das wollen wir nicht.
Kommen wir auf das Bayern-Kontingent zu sprechen. Sie haben da 500 Megawatt pro Jahr gefordert. Aber diese Forderung ist eigentlich nicht begründbar. Natürlich ist eine Steuerung etwas Gutes, und Sie haben richtig erkannt, dass die sogenannte Südschiene, bestehend aus den südlichen Bundesländern, unter anderem Bayern, eine Rolle bei der Netzbe- oder -entlastung spielen könnte. Aber der Mechanismus ist falsch, weil er nicht generiert werden kann bzw. weil Sie dabei keine Steuerungsmöglichkeiten haben. Viel besser ist es, mit dem Einspeisemanagement zu agieren, beispielsweise erneuerbare Energien in Bereichen von Netzengpässen schlechter zu stellen oder andere Mechanismen zu erfinden, die hier besser geeignet sind.
Ausschreibungsrunden, wie sie im Dringlichkeitsantrag genannt sind, sind generell richtig. Aber so, wie Sie sie gefordert haben, ist es leider wieder falsch. Es wäre nämlich ein Stück weit besser, bei kurzfristigen Sonderausschreibungen Projekte mit ins Spiel zu bringen, die bereits genehmigt sind, um so den Realisierungszeitraum zu begrenzen. Das ist vielleicht der richtigere, schnellere und bessere Weg, um belastbare Planungsgrößen zu bekommen. Da ist der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Sie können sicher sein, dass der Freistaat Bayern bereits aktiv ist.
Kommen wir zu 10 H, Ihrem Lieblingsthema, das hier im Haus oft missbraucht wird. Ich habe manchmal das Gefühl, dass die Schallplatte hängt. Herr Glauber, auf der einen Seite legen Sie hier ein großes Plädoyer gegen 10 H ab, aber draußen vor Ort sagen Ihre Kollegen von den FREIEN WÄHLERN – vielleicht nicht mehr in der Fraktion, aber noch in der Partei –: Da können aber keine Windräder gebaut werden; da muss die 10-H-Regelung gelten! – Die FREIEN WÄHLER sollten sich schon einmal überlegen, was sie nun wollen, um hier glaubhaft mitdiskutieren zu können.
Hören Sie mit dem Märchen auf, die 10-H-Regelung sei schuld am Rückgang des Ausbaus der Windenergie in Bayern. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass die Menschen in Bayern von der Politik gefordert haben, den Ausbau der Windenergie nur im Einklang mit dem Schutz der Natur und der Landschaft und im Konsens mit den Menschen vor Ort zu realisieren.
Doch, das hat der Wähler bei der Wahl 2013 so entschieden. Vielleicht sollten Sie sich die Wahlprogramme in Erinnerung rufen. Die 10-H-Regelung ist daraus konsequenterweise entstanden. Ich darf Ihnen darüber hinaus in Erinnerung rufen – Frau Kohnen hat es auch gesagt –, dass die 10-H-Regelung auch vor dem Verfassungsgerichtshof standgehalten hat. Somit ist sie gerichtlich bestätigt.
Die 10-H-Regelung ist keine Verhinderungsregelung, sondern stärkt die kommunale Bauleitplanung. Im Rahmen des Bauleitverfahrens können Interessen vor Ort beteiligt werden. Damit steigt natürlich auch die Akzeptanz solcher Projekte vor Ort und damit der Energiewende insgesamt. Konzentrieren wir uns mal auf die Fakten, Herr Stümpfig. Ich habe es Ihnen im Ausschuss schon mehrmals gesagt und möchte Sie hier nochmals fragen: Könnte es sein, dass der Binnenstandort Bayern für die Windkraft nicht die idealen Voraussetzungen bietet?
Könnte es sein, dass die windhöffigen Standorte in der Vergangenheit bevorzugt ausgebaut und erschlossen worden sind und damit im Programm für die Energieversorgung in Bayern schon präsent sind? Könnte es sein, dass durch die verschiedenen Einspeisevergütungen und Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Sätze zustande gekommen sind, die für den Windkraftstandort Bayern keine lukrativen Möglichkeiten mehr zulassen? Sind Ihnen Regionalpläne bekannt, die Vorranggebiete für Windkraftanlagen außerhalb der 10-H-Regelung ausweisen, die zu jeder Zeit erschlossen werden könnten, aber vermutlich wegen fehlender Lukrativität nicht zum Tragen kommen? Haben Sie sich diese Tatsachen schon einmal bewusst gemacht?
Sagen Sie das den Leuten draußen, seien Sie so ehrlich. Auf Ihrer Internetseite sind Foren, in denen sich Leute für die Windenergie aussprechen können; dort sind Aussagen zu finden – ich habe den Verdacht, dass Sie hier abgeschrieben haben – wie: Das EEG spielt eine Rolle, Investitionskosten pro Anlage sind im Süden viel höher; man muss höhere Anlagen bauen; längere Flügel kosten Geld; die Anschlusskosten sind wegen der Topografie, der Wege, der Netzanbindung höher; die kleinteilige Landschaft in Bayern macht eben Mega-Windparks, wie es sie anderweitig gibt, nicht möglich. – Vielmehr entstehen hier kleine Anlagen, kleine Parks.
Wer rechnen kann, stellt fest, dass die Voraussetzungen, umgerechnet auf die einzelne Anlage, ganz andere sind als woanders. Wenn Sie anfangen würden, ehrlich zu diskutieren, wären Sie viel glaubwürdiger. Deswegen muss ich Ihnen sagen: Der vorliegende Dringlichkeitsantrag zeigt ein Stück weit, dass Sie nur versuchen, die Zeit mit diesen Themen zu belegen, ohne irgendwelche Lösungen aufzuzeigen.
Zu den FREIEN WÄHLERN habe ich schon gesagt, dass sie die 10-H-Regelung draußen ganz anders verkaufen, als sie hier argumentieren.
Liebe Frau Kohnen, mein Vorsitzender Erwin Huber hat mir verboten, mich mit Ihnen zu streiten; Sie machen das bilateral aus. Aber ich stelle fest, dass wir uns hier im Hohen Haus mit Energiefragen sehr intensiv beschäftigt haben. Wir haben einen Energiedialog geführt, der für andere Landesregierungen und Diskussionen Blaupause ist. Er wird auch permanent ergänzt und fortgeführt. Hier im Hohen Haus haben wir uns auch sehr oft mit dem Thema Kohle und anderen Energiefragen befasst. Im zuständigen Wirtschaftsausschuss, dessen stellvertretender Vorsitzender Sie sind, Herr Stümpfig, und an dem Sie, Frau Kohnen,
auch des Öfteren teilnehmen, reden wir ganz, ganz oft über Energie.
Morgen haben wir fünf Punkte zum Thema Energie auf der Tagesordnung, zu denen ich Berichterstatter bin.
Ja. Wir reden also über das Thema – aber Sie sagen, wir reden nicht darüber. Das muss ich zurückweisen; das passt nicht. – Deswegen lehnen wir alle drei Dringlichkeitsanträge ab.
Herr Glauber, privat verstehen wir uns eigentlich recht gut. Ohne dass es jetzt zu persönlich wird, muss ich Ihnen sagen: Das ist jetzt wieder so eine typische FREIE-WÄHLER-Aussage; denn nicht die FREIEN WÄHLER machen die Regionalplanung, sondern die Regionalen Planungsverbände.
Ich komme aus Franken und stelle fest, dass bei uns 70 % der Windräder in Bayern stehen. Wir kommen also insofern unseren Verpflichtungen nach.
Ich komme zudem aus einem Landkreis, der das beste Beispiel dafür liefert, dass die 10-H-Regelung Planungen nicht verhindert. Bei mir im Landkreis hat ein Bürgermeister die Werkzeuge benutzt, die die 10H-Regelung bietet, um Windräder in einer Bauleitplanung möglich zu machen. Das Windrad ist genehmigt und in der Entstehung. Das zeigt, dass Sie hier gerade wieder Märchen erzählt haben. Allein mit der 10-HRegelung, die Sie "Verhinderungsplanung" nennen, ist man jetzt schon 24- oder 25-mal den Weg der Bauleitplanung gegangen. Umgekehrt lässt man Projekte außen vor, die nach der Regionalplanung sofort möglich wären, weil sie vielleicht von der Windhöffigkeit, der Wirtschaftlichkeit her nicht realisierbar sind. Insofern bleibe ich bei meiner Aussage, dass Sie im Zusammenhang mit der 10-H-Regelung einfach nur versuchen, zu polarisieren, Märchen zu erzählen und die Leute zu übergehen.
Um den Spaß mitzumachen: Das bedeutet, dass Sie den Antrag zurückziehen,
um das bilateral zu klären, oder?
Ich möchte das schon noch differenzieren, Frau Kohnen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Die Energiewende ist wichtig, und wir müssen versuchen, gemeinsam einen Konsens für Dinge zu finden, die von der Bevölkerung ein Stück weit mitgetragen und akzeptiert werden können.
Aber ich wehre mich gegen den Versuch, falsche Wahrnehmungen über die 10-H-Regelung zu erzeugen und falsche Fakten in den Raum zu stellen. Dagegen wehre ich mich, und dagegen habe ich mich heute auch gewehrt. Zu den Zahlen will ich Ihnen sagen, dass nicht 10 H das Problem ist, sondern dass sich die Energieeinspeisevergütung verändert hat, mit der eine Novellierung des EEG einhergeht, und dass der Windstandort Bayern natürlich nicht die gleichen Voraussetzungen wie andere Gebiete hat. Das müssen Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Wenn uns das gelingt, haben wir viele Möglichkeiten, alles andere vernünftig zu besprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Ereignisse der Vergangenheit Revue passieren lässt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es bereits unglaubliche Angriffe auf den bayerischen Automobilstandort gegeben hat. Im Hohen Haus ist dies in der öffentlichen Diskussion insbesondere durch die Opposition geschehen. Heute kommt wieder ein derartiger Angriff, und zwar in erster Linie von Ihnen, Herr Hartmann. Genauso wie bei der Diskussion im Mai stelle ich heute wieder fest, dass Sie die Themen nur anreißen. Im Mai haben Sie einen Dringlichkeitsantrag dazu gestellt. Heute haben Sie eine Aktuelle Stunde vorgeschlagen. Sie stellen viele Anschuldigungen in den Raum. Jedoch zeigen Sie keine eigenen Wege auf, wie Sie die genannten Ziele erreichen wollen und wie Sie vorgehen wollen. Sie lassen auch außen vor, wie Sie entsprechende Erfolge erzielen wollen.
Als Gedankenstütze weise ich darauf hin, dass ich damals aufgezeigt habe, welche Wege im öffentlichen Personennahverkehr mit neuen Verkehrskonzepten, mit einem Verkehrsleitsystem und mit Fahrradwegen usw. zur Verfügung stehen. Diese Ideen haben Sie heute für Ihre Rede übernommen. Es sei Ihnen aber gegönnt.
Herr Glauber, Sie bezeichnen sich selbst als Pionier der Elektromobilität. Wir wohnen beide in der Max
Planck-Straße. Dort steht in der Tiefgarage ein großer Range Extender aus Zuffenhausen. Für die weiteren Strecken scheint die Elektromobilität auch bei Ihnen nicht zur Anwendung zu kommen.
Für die heutige Diskussion ist auch wichtig, die wirtschaftliche Bedeutung der Automobilbranche in den Vordergrund zu stellen. Die Automobilbranche ist mit einem Umsatzanteil von 29,8 % der größte Industriezweig in Bayern, noch vor dem Maschinenbau. Dies wurde vorhin bereits angesprochen. Mit der Automobilindustrie sind in Bayern durch die vielen direkten und auch indirekten Beschäftigungsverhältnisse der Zulieferindustrie etwa 500.000 Arbeitsplätze verbunden. Die positive Wirtschaftsentwicklung in Bayern ist zum großen Teil der Automobilbranche zu verdanken. Bei der heutigen Diskussion müssen wir uns vor Augen halten, dass es zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung Bayerns und dem Automobilbau eine gewisse Abhängigkeit gibt. Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, dies sollten wir bei unserem Handeln und Tun und bei der Wortwahl bedenken.
Die Top-Marken der Automobile sind in erster Linie in Bayern angesiedelt. Das betrifft auch die Busse und die Nutzfahrzeuge. Wir haben hier außerdem ein Netzwerk von hoch qualifizierten, hervorragenden Zulieferern. Wenn man genauer hinschaut, dann sieht man: Mit diesen Unternehmen sind auch Innovationen und Zukunftstechnologien verbunden. Das automatisierte Fahren, eine Zukunftstechnologie, über die wir hier im Hause immer wieder sprechen, und Fahrerassistenzsysteme entstehen "Made in Bavaria". Es gibt die vernetzte Mobilität auch im Bereich von Industrie 4.0, die automatisierte, die vernetzte Produktion.
Sie sprechen den Abgasskandal an. Da müssen wir schon aufpassen. Auch wir von der CSU verurteilen jede vorsätzliche Täuschung. Hier steht die Industrie in der Pflicht zu reagieren. Wir haben aber andere Instrumente und andere Organe, die das prüfen, Verfehlungen feststellen und die notwendigen Konsequenzen ableiten. Wir brauchen eine umfassende Aufklärung, keinen Generalverdacht. Das darf auch nicht der Anlass für ständige überzogene Debatten und Reaktionen hier im Hause sein. Herr Hartmann, zu Ihrem Beruf steht in unserem Verzeichnis irgendetwas mit Kommunikationsmanagement. Sie sind kein Jurist, aber Sie haben vorhin festgestellt: Der Betrug ist offensichtlich. – Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diese Aussage belegen, dass Sie sie nicht einfach im Raum stehen lassen.
Über die Maßnahmen in dieser Situation ist schon viel gesprochen worden. Es geht darum, Prüfungen im Realbetrieb voranzutreiben und Laborprüfungen realistisch auszugestalten. Sie müssen weiterentwickelt
werden, damit Defizite in der Spezifikation nicht zu Lücken führen. Es geht auch um die Weiterentwicklung der CO2-Regulierung auf Ebene der Europäischen Union und um eine ganzheitliche Betrachtung. Es geht nicht nur um Neufahrzeuge, sondern auch um Bestandsfahrzeuge und um die Möglichkeit, Nachrüstungen voranzubringen und diese auch zu flankieren. Wenn wir von einem Pakt mit den Fahrzeugherstellern sprechen, dann sind darin wesentliche Punkte abgebildet. Es ist auch wichtig, dass wir nicht zu Vorfestlegungen neigen. Wir dürfen nicht Grenzwerte festlegen, die im Nachhinein nicht zu halten sind.
In der Zukunft der Mobilität, Herr Hartmann, wird der von Ihnen verteufelte Verbrennungsmotor aufgrund der Situation noch sehr, sehr lange eine Rolle spielen; eine Rolle für die Wirtschaft, aber auch für die Mobilität. Zwar wird die Elektromobilität immer mehr an Bedeutung gewinnen, aber das wird in Entwicklungsschritten, in Zyklen, geschehen, wie sie für die Entwicklung vonnöten sind. Dazu gehört die Weiterentwicklung der Batterietechnologie. Das wird im Übrigen in Bayern gemacht, nicht in China, wie Sie das vorhin dargestellt haben.
Es geht auch darum, dass die Elektromobilität nicht nur batteriebetrieben ist, sondern dazu gehören auch die Brennstoffzelle und der Verbrennungsmotor, der Gasantrieb, um die Möglichkeiten von Power-to-X nützen zu können.
Sie haben es richtig angesprochen: Wir brauchen eine Ladeinfrastruktur. Dazu möchte ich Ihnen auch eine Zahl in Erinnerung rufen: Der Bund wird bis 2020 300 Millionen Euro investieren. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags wird der Freistaat Bayern auch entsprechend aktiv sein, damit bis 2020 7.000 neue Ladestationen entstehen. Den wissenschaftlichen Bereich hat Herr Kollege Blume skizziert.
Ich komme aus einer Region, in der die Elektromobilität vorangetrieben wird. Dort wird sie weiterentwickelt, dort entsteht auch der Zeitgeist Bayerns. Dort gibt es das Technologietransferzentrum für Elektromobilität, und zwar in Bad Neustadt an der Saale. Auch dort sind schon Innovationen für das Batteriemanagement verfügbar.
In diesem Sinne möchte ich zum Schluss kommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, gehen Sie mit der bayerischen Wirtschaft und den Arbeitsplätzen behutsam
um. Treiben Sie die Dinge intensiv, aber sensitiv voran.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ebenfalls kurz auf das Thema eingehen und versuchen, es auf eine sachliche Ebene herunterzubrechen. Wir haben das Thema im Plenum schon einmal diskutiert. Das ganze Dilemma ist darauf zurückzuführen, dass tatsächlich Klage eingereicht worden ist. Stellenweise haben 16 Städte die Schadstoffgrenzen nicht eingehalten. Damit drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Das ist von großer Bedeutung, weil jedes dritte Auto ein Dieselfahrzeug ist. Bei uns sind 15 Millionen Dieselfahrzeuge unterwegs, davon sind 39 % gemäß der Euro-5-Norm ausgestattet. In Summe sind sechs Millionen Fahrzeuge betroffen.
Wir haben im Haus auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs diskutiert. Demnach könnte auch ein Fahrverbot für München drohen. Im Plenum waren wir uns darüber einig, dass solche Fahrverbote nicht unbedingt zielführend sind. Zum einen wird damit die Mobilität eingeschränkt, zum anderen wären davon auch das Handwerk und der Mittelstand betroffen, da dort viel gependelt wird. Insgesamt wären Fahrverbote wirtschaftsschädlich. Insbesondere Menschen mit einem sozial schwachen Hintergrund, die sich nicht immer ein neues Auto kaufen können, wären dadurch belastet.
Herr Ganserer, Sie haben versucht, einen Irrglauben zu verbreiten, nämlich, dass emissionsfreier Verkehr auch tatsächlich emissionsfrei ist. Das hat Ihnen Herr Blume in der letzten Plenarsitzung schon ausdrücklich gesagt. Wenn Sie uns von der CSU-Fraktion fragen, begrüßen wir das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Wir unterscheiden uns jedoch in der Sichtweise.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER fußt nicht auf Fakten. Stattdessen erweckt er den Eindruck, dass allein
die Automobilindustrie für die Luftverschmutzung verantwortlich sein soll. Eigentlich kann die Automobilhersteller gar keine Schuld treffen, solange die Zulassung der Fahrzeuge nicht gesetzeswidrig erfolgt ist. Deshalb bauen die Anträge der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der SPD auf falschen Voraussetzungen auf. Das Gesetz steht in einem Rechtsstaat im Vordergrund.
Herr Ganserer, Ihre Ausführungen sind für die deutsche und bayerische Automobilindustrie der Tod. Wir haben in Bayern 500.000 Arbeitsplätze in der Automobilindustrie; Sie müssen sich fragen lassen, welche Ziele Sie verfolgen, wie Sie diese Ziele formulieren und wie Sie gegenüber der Wirtschaft, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auftreten. Da muss ich sagen: Obacht!
Schauen wir weiter. Die Probleme mit der Luftqualität sind doch eher Probleme der mangelnden Abstimmung: Wir haben auf der einen Seite die Immissionsschutzgesetzgebung, auf der anderen Seite haben wir Emissionsschutzvorschriften der Europäischen Union. Trotz Einhaltung der Emissionsvorschriften gibt es einen Konflikt mit den EU-Luftqualitätsvorgaben.
Auch Ihre technischen Vorschläge, Herr Glauber, sind gut gemeint. Aber eine Umrüstung von Euro-3- oder Euro-4-Fahrzeugen auf Euro-6-Niveau ist aktuell eine sehr große Herausforderung bzw. gar nicht möglich.
Das steht in Ihrem Antrag. Lesen Sie die Begründung Ihres Antrags durch: Das Nachrüsten der Euro-5-Fahrzeuge auf die Euro-6-Norm ist sehr komplex und teuer. Da muss man irgendwo einmal eine Beziehung zwischen Kosten und Nutzen herstellen und schauen, ob die NOx-Verminderung vielleicht zweifelhaft ist. Sie tun immer so, als würde die Automobilbranche das Thema gänzlich ignorieren. Demgegenüber muss man sagen, dass die Automobilhersteller daran arbeiten, effektive und kostengünstige Lösungen zu finden, um NOx-Emissionen bei Euro-5 zu vermindern.
Beim SPD-Dringlichkeitsantrag – lieber Kollege Roos, wir sind ja beieinander – muss man von den Fakten her feststellen, dass die Formalie der Abgasmessung auf EU-Ebene bereits beschlossen ist. So, wie Sie Ihren Dringlichkeitsantrag formulieren, konterkarieren Sie eigentlich die EU-Regelung bzw. führen Sie sie damit ad absurdum. An die Messung im Realbetrieb stellen Sie gewisse Anforderungen, die man bei dem
momentan geltenden Gesetzesrahmen nicht durchsetzen kann. Man muss zudem berücksichtigen, dass dort schon Regularien getroffen worden sind, die ab September 2017 für Fahrzeuge gelten. Ab diesem Zeitpunkt muss der Nachweis erbracht werden. Der Rest gilt dann ab 2020. Das muss man berücksichtigen, wenn man solche Anträge stellt.
Wir müssen uns hier also mit dem Dringlichkeitsantrag auseinandersetzen und den Bedarf in einem Gesamtkonzept betrachten. Wir müssen uns positive Anreize anschauen und die technologische Entwicklung ein Stück weit mit berücksichtigen, anstatt uns auf Fahrverbote zu fokussieren. Deswegen erbitten wir als CSU-Fraktion von der Staatsregierung einen Bericht, in dem das Thema ganzheitlich betrachtet wird, damit wir überhaupt wissen, wovon wir hier reden. Sie haben Emotionen hereingebracht und versucht, den Dringlichkeitsantrag als Plattform zu benutzen. Sie haben versucht, die bayerische, die deutsche Wirtschaft kaputtzureden. Demgegenüber müssen wir erst mal gucken, wie wir in dem System weiterkommen. Deswegen ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, welche Maßnahmen zum Beispiel vom Bund getroffen werden können, was die Länder einbringen können, wo die Kommunen aktiv werden und Maßnahmen zur Reduktion von NOx treffen können. Sie können vielleicht irgendwelche Hotspots oder Straßen entlasten, die momentan besonders im Fokus sind, und den Menschen vor Ort etwas Gutes tun und den gesundheitlichen Belangen Rechnung tragen.
Es geht aber weiter: Nicht nur der Automobilhersteller, den Sie immer in den Fokus nehmen, ist Teil dieser Diskussion, sondern auch der öffentliche Personennahverkehr. Wo stellen Sie die Frage, wie der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut werden kann, wie Park-and-ride-Systeme vernünftiger dargestellt werden können, wie Bike-and-ride-Systeme eingebracht werden können, wie Anreize für den Radverkehr im urbanen Bereich zur Entlastung des Verkehrs einbezogen werden können? Was ist mit intelligenten Verkehrsleitsystemen? – Darüber haben Sie kein Wort verloren, da haben Sie keine Lösung aufgezeigt. Es geht auch um neue Verkehrskonzepte in Bezug auf die Elektromobilität. Wie können vielleicht durch eine Überhol- oder Schnellspur Anreize für eine Entlastung geschaffen werden? – Da ist nichts von Ihnen gekommen. Nur die bösen Automobilhersteller stehen im Vordergrund. Man muss schon sagen: Es ist ganz klar, dass man bei den Nachrüstoptionen forcieren muss, um etwas zu bekommen. Aber man muss auch einmal real betrachten, welche Möglichkeiten es gibt und was man an dieser Stelle machen kann.
Die Luftreinhaltepläne werden irgendwann fortgeschrieben. Herr Glauber, Sie haben das angesprochen, aber auch ein Stück weit vergessen. Da muss man den Sachstand diskutieren und den neuen Sachverhalt, den wir hier ausarbeiten wollen, berücksichtigen, damit bei zukünftigen Klassifizierungen auf EUEbene vernünftige Regelungen gefunden werden, die praktikabel und vor Ort umsetzbar sind.
Ich sage Ihnen noch einmal: Fahrverbote sind nicht zielführend – weder für die Menschen, die in einer Stadt wohnen, noch für die Wirtschaft, die dort ansässig ist. Deswegen lehnen wir Ihre Dringlichkeitsanträge ab. Sie gehen inhaltlich nicht weit genug bzw. beachten den gesetzlichen Rahmen nicht. Wir wollen hier im Haus auf einer vernünftigen Datenlage und aufgrund einer Sachinformation diskutieren.
Ich bedanke mich für diese Wortmeldung. Eigentlich enthält sie einen Widerspruch: Am Anfang wurde ein bissel polemisch darauf hingewiesen, ich hätte am Thema vorbeigeredet, und am Ende wurde doch bestätigt, dass der Antrag der CSU sehr gut ist, weil er fraktionsübergreifend auf ganzer Breite unterstützt wird. Dafür danke ich herzlich. Ich denke, ich brauche inhaltlich auf den Beitrag nicht weiter einzugehen.
In einem zweiten Punkt, Kollege Roos, muss ich die SPD selber infrage stellen. Sie haben sich vorhin hingestellt und erzählt, wie aktiv die SPD ist, dass sie eine Dialogveranstaltung durchführt und die Themen ausarbeitet usw. – Noch einmal, damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe in meiner Rede gesagt, dass wir alle beieinander sind, wenn es um Lösungen geht und darum aufzuzeigen, wie man Fahrverbote vermeiden kann. – Ich habe aber einmal gelernt, dass man sich bei Dialogveranstaltungen die Dinge genauer ausarbeiten und genauer anhören soll, um dann gezielt vorgehen zu können. Vielleicht wäre es geboten, dass die SPD das einmal ausarbeitet – möglicherweise gemeinsam mit uns und mit der Staatsregierung –, um die Themen zielführend weiterentwickeln zu können. Stattdessen springen Sie an dieser Stelle einfach in die Bresche und versuchen nachzuformulieren, weil ein Dringlichkeitsantrag gekommen ist.
Das können Sie alles machen, das ist kein Problem. Das können Sie alles einbringen.
Herr Ganserer, irgendwann bin ich an dem Punkt, wo ich sage: Es ist hoffnungslos, in dieser ideologischen Diskussion bei Ihnen anzukommen.
Aber ich beantworte Ihre Fragen gerne. Wenn Sie vorhin zugehört hätten, wären Ihre Fragen im Wesentlichen beantwortet. Ich habe gesagt: Wenn man hier weiterkommen möchte, wenn man hier Lösungen finden möchte, dann braucht man einen ganzheitlichen Ansatz. Ein Ansatz ist der, wie er in Ihren Anträgen beschrieben ist, dass man über Nachrüstungen diskutieren bzw. aufzeigen muss, was gesetzlich und was finanziell nötig ist. Dann kann man sagen, dies oder jenes ist zu unterstützen, zu forcieren oder praktikabel auszulegen – Punkt eins.
Punkt zwei: Sie verstehen nach wie vor nicht, dass das Problem nicht alleine das Fahrzeug ist. Der Schadstoff, der in einer Stadt gemessen wird, NOX, kommt nicht allein von dem Fahrzeug, sondern eine Vielzahl von Emissionen geht damit einher.
Deswegen ist der Ansatz, den wir aufgezeigt haben, ganzheitlich damit umzugehen, gewisse Dinge zu entlasten und im städtischen Alltag umzuorganisieren. Damit kann Druck vom Kessel genommen und können Fahrverbote, die sich an Grenzwerten orientieren, ein Stück weit umgangen bzw. abgemildert werden.
Ich verstehe nicht, wie Sie zu der Feststellung kommen, dass in unserem Konzept bzw. in meiner Darlegung die Inhalte fehlen. Da muss ich Ihnen sagen: Sie wollen es einfach nicht verstehen.
Herr Glauber, ich könnte jetzt sagen: Gut gebrüllt! Ich muss Ihnen aber sagen, Sie verdrehen ein bisschen den Sachverhalt und kommen vom Thema ab.
Nein, genau das ist nicht das Thema. Das Thema ist, dass wir eine Schadstoffbelastung in Städten haben, die an Grenzwerte herankommt, und wir darüber reden müssen, wie wir die Rahmenbedingungen verändern, um dort ein Fahrverbot auszuschließen, bzw. darüber was das Wichtigste ist, um den Menschen Entlastung zu bringen. Wenn Sie das Thema darauf reduzieren wollen, dass irgendwelche Prüfstände, Normen oder Abläufe infrage gestellt werden,
muss ich sagen: Das machen andere mit einem anderen technischen Hintergrund, also keine Architekten, sondern Zulassungsstellen, Prüfstellen, Ingenieure. Überlassen Sie denen die Arbeit und die Urteile den Juristen und Richtern, und stellen Sie sich hier nicht hin und machen so einen Käse!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal hat man schon den Eindruck, dass eine Aktuelle Stunde auch zu einer Märchenstunde verkommen kann.
Wenn ich von Herrn Ganserer höre, dass der Internetausbau irgendwo auf 30 Mbit/s begrenzt wird, dann zeigt das für mich, dass Sie entweder nicht verstanden haben, wie das Breitbandausbauprogramm funktioniert bzw. wie die Kriterien gesetzt sind, oder Sie wollen uns hier einfach andere Eindrücke vermitteln, als Sie sie in der Realität haben.
Keine Kommune in Bayern wird aufgefordert, schnelles Internet mit nur 30 Mbit/s auszubauen, sondern die EU-Richtlinie schreibt vor, dass eine Internetversorgung mit einer Übertragungsrate kleiner 30 Mbit/s vorhanden sein muss, damit die Richtlinie greifen kann.
Jede Kommune kann Highspeed ausbauen, und der Freistaat Bayern macht das genau an dieser Stelle. Hören Sie also bitte mit den falschen Darstellungen auf.
Ich möchte Ihnen das Breitbandförderprogramm noch einmal darstellen, damit Sie es vielleicht doch an der einen oder anderen Stelle verstehen und es auch nach draußen transportieren können. 1,5 Milliarden Euro setzt der Freistaat Bayern dafür ein. Sie haben von den Kommunen gesprochen. Welche Kommunen sind daran beteiligt? Es sind 1.416 Kommunen mit einem Förderbescheid. Nur damit Sie es prozentual einmal hören: in Oberbayern 93 %, in Niederbayern 99 %, in der Oberpfalz 98 %, in Oberfranken 100 %, in Mittelfranken 96 %, in Unterfranken 96 % und in Schwaben 96 %. Das sind die Kommunen, die sich bereits im Verfahren befinden. Sie können also nicht sagen, in Bayern ginge der Ausbau nicht voran.
570.000 Haushalte werden angeschlossen, 25.000 km Glasfaserkabel sind verbaut. Das entspricht dem achtfachen Umfang Bayerns. Wenn Sie dann noch die Haushalte mit einem Anschluss über 50 Mbit/s anschauen, stellen Sie einen Zuwachs von 900.000 Haushalten fest.
Ich weiß nicht, wie Sie feststellen können, dass hier nichts stattfindet.