Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Ich glaube, dass wir diese Probleme lösen können, wenn wir den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Angehörigen hier nach ihrem Brauch bestatten zu lassen. Es wäre ein gutes Zeichen von diesem Hohen Hause, den Menschen zu signalisieren, dass sie hier zu Hause sind und ihre Angehörigen hier beerdigen können.

Vielen Dank. – Die Kollegin Gote hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Frau Kollegin, bitte schön.

Lieber Herr Kollege, vielen Dank für diese Rede und für die angezeigte Unterstützung. Wir ticken hier ganz ähnlich und denken in die gleiche Richtung. Ich möchte eines klarstellen, damit sich das nicht falsch festsetzt. Sie haben völlig recht, wir halten es auch nicht für sinnvoll, jeder Gemeinde vorzuschreiben, dass ein Waschraum für Leichen eingerichtet werden muss. Das steht so auch nicht in unserem Gesetzentwurf. Wir haben uns an die Formulierung im Bestattungsgesetz gehalten, und diese lautet: "soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht". Mit dieser Formulierung ist klar gesagt, was wir wollen. Es gibt wahrscheinlich Gemeinden, in denen kein öffentliches Bedürfnis nach Leichenwaschräumen besteht, aber wenn eines besteht, dann sollten die Gemeinden verpflichtet sein, diesem gerecht zu werden.

Liebe Frau Kollegin Gote, sicherlich wird die Herausforderung darin bestehen, zu ermitteln, was in diesem Fall unter öffentlichem Interesse zu verstehen ist. Das wird man sicherlich im zuständigen Ausschuss mit allen Fraktionen klären können. Deshalb sind wir hier ganz nah beieinander.

Vielen Dank, Herr Kollege Taşdelen. – Für die FREIEN WÄHLER spricht jetzt Herr Kollege Hanisch. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Bestattungswesen und Beerdigung sind so alt wie die Menschheit selbst. Hier gibt es viele Traditionen, auch in der Form des Trauerns und in der Art und Weise,

wie Menschen beerdigt werden, beispielsweise durch Urnenbestattung, Verbrennung, Seebestattung oder Erdbestattung. Früher wurden die Toten in Höhlen oder in Häusern bestattet. Den Toten wurden Gegenstände mit auf die Reise gegeben, oder es wurden ihnen Münzen auf die Augen gelegt. Hier hat sich im Laufe der Zeit unwahrscheinlich viel verändert.

Fakt ist aber auch, dass unser Bestattungswesen seit Jahrzehnten den geänderten Anforderungen und dem Wandel der Zeit nicht mehr Rechnung trägt. Wir sehen den Gesetzentwurf durchaus positiv. Wir sind aber in einigen Punkten der Auffassung, dass wir diese derzeit in der geforderten Art und Weise nicht umsetzen können. Beim Thema Sarg sind wir auf Ihrer Seite. Wir sind durchaus der Auffassung, dass ein Toter auch in Leinentücher gewickelt werden kann. Diese werden in der Regel mit bestimmten Tinkturen getränkt, sodass sie den entsprechenden Zweck erfüllen. In der Regel sind Räume für die Leichenwaschung vorhanden, weil es in den Leichenhäusern auch Räume für die Leichenschau gibt, und dort müssen Waschbecken vorhanden sein. Der Kostenaufwand hierfür wäre sicherlich nicht allzu groß. Auch hier sehen wir keine Probleme, das mitzutragen.

Ein bisschen schwieriger ist es bei den unbefristeten Ruhezeiten. Das kann gut gehen, muss aber nicht gut gehen. Man kann das nicht nur auf diejenigen Religionen beschränken, die Wert darauf legen, sondern da könnte dann jeder Katholik oder Evangele oder wer auch immer kommen und verlangen, dass sein Bestattungsplatz auf ewig in seinem Eigentum verbleibt. Außerdem glaube ich, dass der Platzverbrauch in Städten wie München riesengroß wäre. Sie haben davon gesprochen, dass die Zahlen bei der Erdbestattung sowieso zurückgehen. Das ist in letzter Zeit zu erkennen. Die Urnenbestattung ist auf dem Vormarsch. Ich meine, man muss das noch abwarten. Bei einer generellen Freigabe könnte es vor allem in den Großstädten durchaus zu Problemen kommen.

Ich sehe außerdem gewisse Probleme beim Bestattungszeitpunkt. Dort, wo man den Zeitraum für den Bestattungszeitpunkt reduziert hat, hat man in der Regel eine zweite Leichenschau eingeführt. Dort müssen innerhalb kurzer Zeit zwei unabhängige Ärzte die Leiche anschauen, damit nicht ein noch Lebender beerdigt wird. Wir haben in unserer Kultur 48 Stunden Wartezeit. Es ist eine Kostenfrage. Man braucht hier zweimal einen Arzt. Aber es ließe sich zur Not machen.

Das werden sicherlich interessante Diskussionen im Ausschuss. Ich freue mich darauf. Das sind die zwei Punkte, bei denen wir Bedenken haben. Grundsätzlich müssen wir auch im Bestattungswesen zwar Be

währtes erhalten, aber auch Neues schaffen und zulassen. Es wird interessant werden. Ich freue mich auf die Diskussion.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Hanisch. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung (Drs. 17/12889) - Erste Lesung

Der Herr Staatssekretär begründet den Antrag der Staatsregierung. Ich eröffne die Aussprache. Auch hier beträgt die Gesamtredezeit der Fraktionen 24 Minuten. Alles andere darf ich als bekannt voraussetzen. – Herr Staatssekretär, bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, diese Maßnahmen heute vorzustellen. Das zentrale Vergabeverfahren in den bekannten Studiengängen wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie muss aus technischen Gründen modernisiert werden. Sie alle wissen um die Entwicklung in der Computertechnologie, aber auch um die steigenden Bewerberzahlen, die wir in den vergangenen Jahren verzeichnen konnten. Deshalb soll das zentrale Vergabeverfahren in prozessualer und technischer Hinsicht in das Dialogorientierte Serviceverfahren integriert werden. Wir sind auf diesem Gebiet auf Bundesebene schon seit geraumer Zeit aktiv. Damit sollen die Vorteile des für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge eingerichteten Serviceverfahrens auch für das zentrale Vergabeverfahren nutzbar gemacht werden.

Diese Integration setzt einen neuen Staatsvertrag zwischen allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland voraus. Sie wissen, dass die Vergabe von Medizinstudienplätzen – darum geht es meistens – in diesem Staatsvertrag geregelt ist. Gegenüber dem aktuellen Staatsvertrag ändert sich einiges. Der Staatsvertrag schafft nämlich die Rechtsgrundlage für die Abbildung des zentralen Vergabeverfahrens und des Serviceverfahrens in einem gemeinsamen Verfahren, nämlich dem Dialogorientierten Serviceverfahren. Das ge

meinsame Verfahren führt zu Synergien, da Zulassungsanträge sowohl für das zentrale als auch für das Serviceverfahren im Web-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung zusammengefasst werden. Alles erfolgt aus einer Hand, ganz im Sinne einer serviceorientierten One Stop Agency.

Da jede Bewerberin und jeder Bewerber am Ende des Verfahrens nur eine einzige Zulassung erhält, bleiben weniger Studienplätze unbesetzt, und Studienplätze können schneller wiederbesetzt werden. Das ist ein ganz wichtiges Ziel. Sie alle kennen das Problem der mehrfachen Überzeichnung von Studienplätzen. Man sucht sich als Bewerber den Studienplatz aus, der einem vermeintlich am besten gefällt, und sagt die anderen Studienplätze nicht ab. Dadurch entsteht die Problematik, dass eine ganze Reihe von Studienplätzen unbesetzt bleibt. Besonders ärgerlich ist das bei den begehrten Studienplätzen im zentralen Vergabeverfahren. Die Neuerung führt zu größerer Effizienz und damit zu mehr Zufriedenheit bei den Studierenden, weil die Nachfrage besser befriedigt werden kann.

Die Stiftung wird auf Wunsch der Hochschulen ermächtigt, diese auch bei der Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge durch die schon angesprochene Bündelung zu unterstützen. Die Wartezeit wird durch Bewerbungssemester ersetzt, um besonders motivierte Bewerberinnen und Bewerber besser zu berücksichtigen. Auch das kennen wir besonders aus dem Studienfach Medizin, wo junge Menschen zum Roten Kreuz oder in eine medizinische Ausbildung gehen, um ihre Bewerbungschancen etwas zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stiftung wird künftig unabhängig von den konkreten Teilnahme- und Serviceverfahren von allen Hochschulen mit Ausnahme der Kunsthochschulen Beiträge zur Finanzierung erhalten. Das muss so sein, weil sich alle beteiligen sollen. Das trägt auch ein Stück weiter dazu bei, dass sich die Universitäten anschließen, die noch nicht so motiviert sind. Wir können nur dann eine große Effizienz erzielen, wenn viele, möglichst alle, Universitäten und Hochschulen mitmachen. Dann haben wir die erforderliche Transparenz. Nachdem der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder beschlossen und von den Regierungschefs unterzeichnet worden ist, bitte ich darum, diesen Staatsvertrag hier im Landtag zu beschließen, um die Situation für unsere Studierenden zu verbessern – damit diese mehr Planungssicherheit haben – und um die in den letzten Jahren in Bayern zusätzlich geschaffenen Studienplätze schnell vergeben zu können. Das gilt gerade für die Medizin, jetzt

prospektiv in Augsburg mit circa 1.512 zusätzlichen Studierenden. Da wollen wir besser werden, im Interesse derjenigen, die einen Studienplatz in Bayern haben wollen. – Ich darf um Ihre Unterstützung bitten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Sibler. – Ich eröffne damit die Aussprache. Die Gesamtredezeit für die Fraktionen beträgt 24 Minuten. Ich erteile jetzt das Wort Herrn Kollegen Rosenthal von der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung. Ja, die Fraktion der Sozialdemokraten stimmt diesem Staatsvertrag grundsätzlich zu. Wir begrüßen es, dass dadurch eine verbesserte Situation eintritt. Unserer Ansicht nach sind die richtigen Lehren aus dem bisherigen Verfahren nach der Zentralvergabe der sogenannten ZVS in Dortmund gezogen worden. Wir begrüßen außerordentlich die gemeinsame Einrichtung, die nach dem nordrhein-westfälischen Recht als Stiftung bezeichnet wird. Das Verfahren ist zum Teil unübersichtlich, um nicht zu sagen: manchmal chaotisch. Daher ist zu erwarten, dass jetzt eine gemeinsame Plattform errichtet werden kann und sich alle Bundesländer einreihen werden.

Hier wird nur die Rechtsgrundlage für diese Einrichtung geschaffen. Die Länder verpflichten sich gegenseitig, dieses Verfahren im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz auf den Weg zu bringen. Es ist eine Dienstleistungsaufgabe und ein Service und damit ein Angebot, die örtlichen Zulassungsverfahren zu unterstützen und das zentrale Vergabeverfahren mit klaren Bedingungen zu versehen, um wieder Ordnung reinzubekommen.

Ich hoffe, dass die Universitäten dieses Serviceangebot in ausreichendem Maße, wenn nicht überall, so doch zum größten Teil, tatsächlich annehmen werden. Zu erwarten ist, dass dann ein Abgleich von Mehrfachzulassungsverfahren und Mehrfachstudienmöglichkeiten zu einer anderen Transparenz und Übersichtlichkeit führt. Da stimme ich ausdrücklich dem Herrn Staatssekretär in seiner Begründung des Gesetzes zu. Darüber hinaus werden hier nicht nur die Studienplätze vergeben, sondern auch weitere Dienstleistungen angeboten, die die Hochschulen annehmen können. Unterstützungen vonseiten dieser Stiftung werden in dem Dialogorientierten Verfahren geregelt. Ich halte diese klaren Angebote für dringend erforderlich. Der Wildwuchs, der sich da doch ergeben hat, kann dadurch vielleicht ein bisschen gelichtet

werden, und die Studienbedingungen und dieses Verfahren können geregelt werden.

Auch die Einbeziehung der Studienbedingungen oder der Studiengänge finden wir außerordentlich gut, auch die Auswahlverfahren und die Regelungen, dass keine Nachteile entstehen können.

Die Vorabquoten regeln im Prinzip das, was wir schon aus anderen Zulassungsverfahren bisher kennen. Es ist dort aber auch offengehalten, dass die Bundesländer nach Maßgabe des Landesrechts eigene Regelungen in diese Auswahlverfahren einbeziehen können. Ich verweise darauf, dass wir im zuständigen Ausschuss, gerade was diese Vorabquoten und Auswahlverfahren für besondere Gruppen und außergewöhnliche Härten angeht, in der bayerischen Landesvergabe Sonderregelungen beschlossen haben. An dieser Stelle würde ich das mit einem Prüfauftrag versehen, ob wir von dieser Öffnungsklausel, die im Gesetzgebungsverfahren enthalten ist, an einigen Stellen mehr Gebrauch machen sollten.

Bei der Auswahlentscheidung muss der Grad der Qualifikation maßgeblichen Einfluss haben. Das ist aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich; denn wenn man sich zum Beispiel die Vergabe von Studienplätzen in Medizin anschaut, sieht man, dass auch besondere Vergabewege zu außerordentlichen Möglichkeiten für Studierende geführt haben. Die Abschlussquoten derjenigen, die über diese besonderen Vergabeverfahren zu einem Studienplatz gekommen sind, sind außerordentlich interessant, beweisen sie doch, dass die Note allein nicht Maßstab für ein erfolgreiches oder nicht erfolgreiches Studium ist. Diese Überwölbung, dass das einen maßgeblichen Einfluss hat, würde ich auch unter dem Gesichtspunkt sehen, dass wir als Fraktion dieses weitere Verfahren an dieser Stelle noch begleiten wollen und gegebenenfalls auch dort von der Öffnungsklausel, die das Landesrecht bietet, beim Ergebnis des Auswahlverfahrens und den Erfahrungswerten Gebrauch machen wollen.

Insgesamt signalisieren wir in der Ersten Lesung Zustimmung, verweisen aber auf die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen. Grundsätzlich begrüßt die SPD-Landtagsfraktion diese Einrichtung für Hochschulzulassung.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Die nächste Wortmeldung für die CSU-Fraktion: Kollege Dr. Hopp. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann sagen, dieser Tagesordnungspunkt ist eine gute

Nachricht für viele Hunderte, für viele Tausende Studierende in ganz Bayern. Staatssekretär Bernd Sibler hat eben schon sehr gut die aktuelle Situation bei der Studienplatzvergabe geschildert. Weder für die Hochschulen noch für die Studierenden ist die aktuelle Vergabepraxis bei der Stiftung für die Hochschulzulassung befriedigend. Sie ist technisch überholt, erfordert zu lange Wartezeiten, ist zu unübersichtlich, zu aufwendig, zu bürokratisch und manchmal vielleicht deswegen zu ungerecht für viele Studierende.

Dass Modernisierungsbedarf besteht, sieht man an einer Entwicklung ganz besonders: Die Studienbewerber haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend mehrfach an verschiedenen Hochschulen sowie auf mehrere Studiengänge beworben oder haben sich anderweitig zu behelfen versucht. Das hatte bei den betroffenen Hochschulen naturgemäß einen deutlichen Anstieg der Bewerbungszahlen zur Folge, die aber mit der Realität, den tatsächlichen Bewerbungen, sehr wenig zu tun hatten. Durch die Mehrfachbewerbungen waren deutlich aufwendigere und langwierigere Zulassungsverfahren mit Nachrückverfahren an den Hochschulen notwendig geworden, um die vorhandenen Studienplätze an die Bewerber zu vergeben. Bewerber mit mehreren positiven Zulassungsbescheiden hatten bislang nicht die Pflicht, Rückmeldung über nicht genutzte Zulassungen zu geben; Rückmeldungen hat es leider nur sehr sporadisch gegeben. Sowohl im Sinne der Studierenden als auch der Hochschulen ist es sinnvoll und unser gemeinsames Ziel, das Verfahren und die Vermittlung von Studienplätzen in diesen Studiengängen effizienter zu gestalten.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren, das schon von den Vorrednern angesprochen worden ist, das die Hochschulrektorenkonferenz, die Länder, erarbeitet haben, geht daher in die richtige Richtung und ist nicht ohne Grund vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit insgesamt 15 Millionen Euro unterstützt worden.

Das Serviceverfahren umfasst insgesamt vier Phasen mit einem abschließenden Clearingverfahren, das die verschiedenen Zulassungsanträge der Bewerberinnen und Bewerber in einem Web-Portal zusammenführt und Studiermöglichkeiten und Mehrfachzulassungen abgleicht. Ein ganz entscheidender Punkt ist, dass das neue Verfahren Synergien schafft; die Zulassungsanträge sowohl für das zentrale Vergabeverfahren als auch für das Serviceverfahren werden im Web-Portal der Stiftung zusammengefasst. Insbesondere der Datenabgleich zwischen den teilnehmenden Hochschulen wird eine effektive hochschul- und bewerberorientierte Vermittlung von Studienplätzen er

möglichen und langwierige Nachrückverfahren, die für viele Studierende ein Problem darstellen, vermeiden.

Das wird durch klare Regelungen unterstützt. So dürfen Bewerber bundesweit nur maximal zwölf Zulassungsanträge stellen, und sie müssen sich auf eine verbindliche Reihenfolge festlegen. Sobald sie ein Angebot angenommen haben, werden die anderen Zulassungsanträge des nunmehr schon versorgten Bewerbers aus dem Netz genommen, damit ein freier Studienplatz möglichst schnell anderen Bewerbern angeboten werden kann.

Das ist gut; denn das heißt im Grunde: schnellere Verfahren, höhere Planungssicherheit für Hochschulen und Studierende gleichermaßen. Jeder Bewerber erhält am Ende des Verfahrens eine einzige Zulassung. So bleiben weniger Studienplätze unbesetzt, und die frei werdenden können schneller wieder besetzt werden.

Positiv zu sehen ist aus Sicht meiner Fraktion außerdem, dass die Stiftung auf Wunsch der Hochschulen diese künftig auch bei der Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge unterstützen kann. Der Service kann also ausgebaut und ausgeweitet werden.

Auch die besondere Motivation der Bewerberinnen und Bewerber wird künftig besser berücksichtigt, indem die Wartezeit durch die Zahl der Bewerbungssemester ersetzt wird.

Für alle Beteiligten, Studierende wie Hochschulen gleichermaßen, wird durch dieses Konzept erhebliche Verbesserung erreicht. Dieses Konzept hat einige Zeit der Vorbereitung benötigt, und zwar zu Recht. Professor Ancelotti, der seit diesem Sommer in München lehrt, hat mir in einem persönlichen Gespräch gesagt: Wer schnell spielen will, kann dies tun, man kann schnell spielen, aber das Ergebnis muss stimmen. – Das kann heute Abend vielleicht auch von Bedeutung sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir unterstützen diesen Vorschlag vollumfänglich, schließen uns dem Antrag der Staatsregierung an und bitten um Unterstützung des vorliegenden Staatsvertrags.

(Beifall bei der CSU)

Danke sehr. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat sich Professor Piazolo zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den neuen Verfahren geht es im Wesentlichen nicht