Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den neuen Verfahren geht es im Wesentlichen nicht

um Medizin. Ich sage das, weil das so häufig genannt worden ist. Das funktioniert einigermaßen.

Worum geht es? – Es geht insgesamt um ungefähr eine halbe Million Studierende, die jedes Semester mit dem Studium beginnen und – das ist gerade angesprochen worden – in dem Verfahren bis zu zwölf verschiedene Studiengänge und Studienorte angeben können. Das heißt, bis zu fünf, sechs Millionen verschiedene Wünsche können eingegeben werden. Es ist wichtig, dass man bei der Hochschulzulassung reagiert. Ich will nur zwei Zitate nennen – "dpa", 02.11.2015: "Studienplatz-Vergabe driftet ins Chaos". – "SPIEGEL", 22.06.2016: "Chaotische Studienplatzvergabe sorgt für Frust". – Nun muss man dazu sagen, diese Schlagzeilen gehen nicht nur auf das alte Verfahren zurück, sondern sie gehen zurück auf die Pilotphase des jetzigen Verfahrens, das mit dem Staatsvertrag zwar weiterentwickelt wird, das es aber schon gibt. Es wird also nicht etwas völlig Neues entwickelt, sondern wir haben schon eine jahrelange Pilotphase des Dialogorientierten Vergabeverfahrens. Das heißt, man muss dringend etwas tun; darin stimmen wir auch überein. Die Frage ist nur, ob der Weg der richtige ist.

Im Endeffekt gibt es aus meiner Sicht zwei Wege. Der eine Weg ist: Man überlässt das Auswahlverfahren wie insbesondere in den USA den Hochschulen selbst; dann müssen sie es mit Mehrfachnennungen und all diesen Problemen allein machen. Oder man macht es zentral. Aber dann muss man es wahrscheinlich verpflichtend machen. Hier ist der Staatsvertrag aus meiner Sicht suboptimal. Freiwilligkeit wäre das Prinzip. Aber im Moment ist nicht einmal die Hälfte der Hochschulen mit dabei. Das heißt, wir haben auch in Zukunft höchstwahrscheinlich auf der einen Seite das sogenannte Dialogorientierte Vergabeverfahren nach dem Staatsvertrag, das gerade beschrieben wurde. Parallel dazu können sich auf der anderen Seite Studierende an den Universitäten, die nicht mitmachen, für die Studiengänge, die nicht mitmachen, weiterhin bewerben. Ich bin gespannt, wie diese Verfahren miteinander in Kongruenz gebracht werden sollen.

Ein zweites Kriterium halte ich für problematisch, auch wenn, Herr Kollege Hopp, von klaren Regelungen gesprochen worden ist. Ich finde die Regelungen äußerst kompliziert. Man hat einen Staatsvertrag, es wird ein Gesetz gemacht, und dann gibt es noch entsprechende Verordnungen. Es geht nicht wie früher nur um die Medizin und um die Orte, sondern jeder Studierende kann verschiedene Studienfächer, verschiedene Orte und verschiedene Stichtage angeben, wann das Studium beginnen soll. All das muss jetzt

auf einen Nenner gebracht werden. Eine Normenklarheit sehe ich da nicht.

Es gibt weitere Problemfelder. Man macht es wahrscheinlich freiwillig, weil es die Autonomie der Hochschulen gibt. Sie fällt bei der Auswahl der Studierenden in einem solchen Verfahren natürlich weitgehend weg. Das ist ein Problem. Es gibt ein weiteres Problem: Viele Hochschulen für angewandte Wissenschaften – HAWs – befürchten, dass sie bei diesem Verfahren benachteiligt werden und dass die Studierenden bei diesem Verfahren erst einmal auf die Universitäten und dann auf die HAWs verteilt werden. Auch das ist also ein Problem. Gerade für einen Juristen ist es auch ein Problem, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass wir bei diesem Auswahlverfahren eine ganze Reihe von Prozessen bekommen.

Insofern stellt sich für mich die Frage – das werden wir im Hochschulausschuss und vielleicht auch hier in einer zweiten Runde noch diskutieren –, ob das wirklich das Optimum ist und ob nicht das, was hier schon wieder mit vielen Millionen angegangen wird, mit Problemen behaftet ist. Es stellt sich auch die Frage, wer dann wie viel zahlt. Hochschulen müssen zahlen, und Länder müssen nach dem Königsteiner Schlüssel zahlen. Bauen wir hier nicht eine Bürokratie auf, die nachher nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen wird?

Von Datenschutzproblemen will ich jetzt gar nicht sprechen. An mich sind schon mehrere herangetreten und haben gesagt: So, wie das im Moment angelegt ist, sind die Daten sicher noch nicht effektiv geschützt. Auch das muss man sich also anschauen. Ich wollte hier nur Fragen aufwerfen. Ich sehe den Staatsvertrag und das, was dahintersteht, jedenfalls nicht als Optimum und glaube, dass hier noch Nachbesserungsbedarf herrscht, und ihn sollten wir auch gemeinsam diskutieren.

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Osgyan.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Staatsvertrag wurde jetzt schon viel gesagt. Er ist für mich eine logische Weiterentwicklung des alten Zulassungsverfahrens durch die ZVS mit einigen Optimierungen. Er ist meist ohne Aussprache bereits durch mehrere Landtage gegangen. Insofern geht es an dieser Stelle sicher um Details der Umsetzung, auch wenn das Verfahren insgesamt deutlich nach einer Verbesserung vor allem technischer Art aussieht. Dennoch ist das Thema Hochschulzulassung es wirklich wert, noch breiter debattiert zu werden; denn der Reformbedarf ist massiv, aber durchaus grundsätzlicherer Art.

Zurück zum Staatsvertrag. Ich glaube, der Staatsvertrag bedeutet deutliche Verbesserungen für junge Menschen, die im Begriff sind, sich für ein Hochschulstudium zu entscheiden, wenn er entsprechend umgesetzt werden kann. Wie ist denn die Situation aktuell? – Wir haben lange Wartezeiten auf Nachrückplätze und dann oft sehr kurzfristige Studienplatzzusagen. Das ist bei Mehrfachbewerbungen, die nicht vernünftig miteinander abgeglichen werden können, relativ klar. Insofern kann das dialogorientierte Serviceverfahren wirklich eine schnellere Abwicklung des Bewerbungsverfahrens garantieren. Die schnellere Rückmeldung an die Studierenden ist äußerst positiv zu sehen, entlastet die Hochschulen und ist mit einem Bürokratieabbau bei der Studienplatzvergabe verbunden. Insofern können wir als GRÜNE den Staatsvertrag insgesamt positiv bewerten, und wir stimmen ihm zu.

Bei allem Lob muss ich deutlich sagen, dass einige Punkte durchaus kritisch zu sehen sind. Sie haben aber tatsächlich weniger mit der gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung und der neuen Verfahrensverbesserung zu tun, sondern sind grundsätzlicher rechtlicher Art. Bisher konnten Wartezeiten – Herr Rosenthal hat es schon gesagt – generell angerechnet werden. Mittlerweile muss für jedes Semester eine neue Bewerbung für die Zulassung eingereicht werden. Das macht natürlich in gewisser Hinsicht Sinn, um einen schnelleren Abgleich zu erreichen, und ist deswegen technisch notwendig. Wir dürfen aber nicht verhehlen, dass das manche Studierende in gewisser Weise benachteiligt. Zum einen bedeutet es mehr Aufwand, jedes Mal eine neue Bewerbung einzureichen. Zum anderen sehe ich durchaus, dass die Wartezeiten bisher auch genutzt wurden, um beispielsweise eine außeruniversitäre Ausbildung zu beginnen, was in Bezug auf ein künftiges Studium Sinn machen kann. Jetzt kann es im schlimmsten Fall passieren, dass auf eine Bewerbung eine Zusage kommt und die Ausbildung abgebrochen werden muss oder dass man riskiert, bei der nächsten Bewerbung keine Zusage mehr zu bekommen. Das ist im Detail durchaus kritisch. Ich würde aber sagen, das muss man abwarten. Sollten sich solche Fälle häufen, muss man schnell nachbessern; denn das wollen wir natürlich nicht erreichen.

Worum geht es vor allem? – In den meisten Fällen geht es um Studienplatzzusagen im medizinischen oder pharmazeutischen Bereich. Da wird das Gros der Studienplätze leider immer noch durch die zentrale Studienplatzvergabe nach NC – und zwar nur nach NC – vergeben. Der Schnitt liegt aktuell bei 1,1 und in manchen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, sogar noch niedriger, nämlich bei 1,0. Mir kann keiner weismachen, dass heutzutage der Schnitt noch das

alleinige Kriterium für die Aufnahme des Medizinstudiums sein kann. Ein guter Schnitt sagt vielleicht viel darüber aus, ob ein junger Mensch in die Forschung einsteigen kann. Gerade für praktische Ärztinnen und Ärzte gibt es aber noch ganz viele andere Kriterien, zum Beispiel eine vorangegangene Ausbildung im Krankenpflegebereich, soziale Kriterien oder Medizinertests, die dafür wesentlich besser geeignet sein können.

Die lokalen Studienplatzvergaben berücksichtigen das alles bereits jetzt. Ist das nicht ein Grund, sich zu überlegen, ob man nicht auch die zentrale Vergabe, über die aktuell 60 % der Studienplätze laufen, anpassen sollte? – Das muss eigentlich möglich sein. In diese Richtung sollten wir insgesamt denken, zumal wir immer wieder bemängeln, dass wir Probleme haben, Ärztinnen und Ärzte für die Niederlassung auf dem Land zu gewinnen. Vielleicht wäre das ein Anreiz für junge Menschen, die nicht in die Forschung wollen, sich dahin zu orientieren. Und da spreche ich jetzt nicht von einer Landärztequote, die den Lebenslauf von Menschen schon beim Studienbeginn unzureichend einschränkt, sondern davon, dass wir tatsächlich überlegen müssen, wie wir die jeweils Besten und Interessiertesten für den jeweiligen Beruf gewinnen können.

Ich muss an dieser Stelle das Land Bayern stark kritisieren; denn wir nutzen bei der lokalen Vergabe mittlerweile nicht einmal die Möglichkeiten aus, die das Bundesgesetz aktuell bietet: nämlich dass die Abiturnote zwar noch einfließen soll, aber nicht überwiegend gewichtet werden muss. Da könnten wir noch wesentlich stärker voranschreiten. Das ganze Thema der Studienplatzvergabe und der Hochschulzulassung ist viel breiter, als es im Staatsvertrag angelegt ist. Ihm stimmen wir selbstverständlich zu. Aber wir sollten noch debattieren, wie lokale Eignungstestverfahren noch bessere Lösungen bieten können und die zentrale Vergabe optimiert werden kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im Hochschulbereich viel größere Baustellen haben, nämlich die mangelnde Grundfinanzierung, die schlechten, prekären Arbeitsverhältnisse für den wissenschaftlichen Mittelbau, Forschungsgelder für HAWs, Frauenförderung usw. usf. Bei den Haushaltsberatungen haben wir genug Zeit, das zu diskutieren. Deswegen möchte ich es hier dabei bewenden lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Antrag auf Zustimmung zum Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Be

steht damit Einverständnis? – Danke schön. Dann ist es so beschlossen.

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Drs. 17/12944) - Erste Lesung

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass hier auf eine Aussprache verzichtet wird. Ich schlage deshalb vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Danke schön. Dann ist auch dies so beschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über eine Subsidiaritätsangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Bevor ich über die Liste abstimmen lasse, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen in seiner gestrigen Sitzung die unter Nummer 1 aufgeführte Subsidiaritätsangelegenheit betreffend die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung beraten und empfohlen hat, die Staatsregierung aufzufordern, im Bundesrat auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist in der aufgelegten Liste aufgeführt.

Wir kommen zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bestätigung eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Landesgesundheitsrats

Mit Schreiben vom 14. Juli 2016 hat Frau Staatsministerin Huml mitgeteilt, dass der Sozialverband VdK Bayern Frau Rita Mocker als neues stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats benannt hat. Frau Staatsministerin hat darum gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag, Frau Rita Mocker als neues stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats zu bestätigen, seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist es so beschlossen.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 5 auf:

Bestellung eines Mitglieds der Datenschutzkommission

Mit Schreiben vom 8. August 2016 hat Herr Staatsminister Dr. Söder mitgeteilt, dass das bisher auf Vorschlag der Staatsregierung bestellte Mitglied der Datenschutzkommission, Frau Friederike Sturm, ihr Amt aufgrund des Wechsels an eine andere Behörde nicht mehr ausüben kann. Der Ministerrat hat daher beschlossen, den derzeitigen behördlichen Datenschutzbeauftragten des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herrn Dr. Stephan Bobe, zur Bestellung als Mitglied der Datenschutzkommission vorzuschlagen. Herr Staatsminister Söder hat darum gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestellung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag, Herrn Dr. Stephan Bobe zum neuen Mitglied der Datenschutzkommission zu bestellen, seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist es so beschlossen. Damit ist Herr Dr. Bobe zum Mitglied der Datenschutzkommission bestellt.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 6 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) Elternrechte einhalten - Verfassungswidriges Übertrittsverfahren ändern (Drs. 17/13009)

Ich eröffne die Aussprache. Als ersten Redner bitte ich Herrn Kollegen Güll zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der nächsten Zeit feiern wir das 70-jährige Bestehen der Bayerischen Verfassung. Ich glaube, es gibt in diesem Haus niemanden, der dieses Jubiläum nicht hochhält und mitfeiert. Die Verfassung muss man an der richtigen Stelle aber auch ernstnehmen. Man muss sie nicht nur ernstnehmen, sondern man muss sie sogar leben und sein politisches Handeln danach ausrichten. Das gelingt offensichtlich nicht immer, wie wir es von vielen Beispielen kennen.

(Beifall bei der SPD)

Ich will Ihnen mit der freundlichen Genehmigung der Frau Präsidentin aus der Bayerischen Verfassung den Absatz 1 des Artikels 126 zitieren:

Die Eltern haben das natürliche Recht und die oberste Pflicht, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. Sie sind darin durch Staat und Gemeinden zu unterstützen. In persönlichen Erziehungsfragen gibt der Wille der Eltern den Ausschlag.

Ähnliches finden wir auch in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Diese beiden Artikel sind maßgebend, wenn wir uns mit dem bayerischen Übertrittsverfahren beschäftigen.

Sie erinnern sich möglicherweise, dass es in Bayern als einem der wenigen Bundesländer noch ein notenbasiertes, verbindliches Verfahren mit einer verbindlichen Übertrittsentscheidung gibt. Die Notenschnitte von 2,33 oder 2,66 sind allseits bekannt. Die Möglichkeit, über einen Probeunterricht ins Gymnasium zu kommen, kennen Sie auch. Grundsätzlich ist die Übergangsentscheidung aber eine verbindliche Entscheidung, die von der Schule getroffen wird.

Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung in den Schulen? – Ziemlich unbestritten ist, dass in den letzten Jahren das Lernen vor allem in der vierten Klasse

immer mehr unter Druck und Angst erfolgte. Die Belastungen für die Schüler, Eltern und Lehrer werden immer größer. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Kinder in der vierten Klasse müssen im Mai ein Ziel erreichen, und das ist dieser ominöse Notenschnitt. Dass dies zu Stress und Belastung führt, hat eine 2015 veröffentlichte Studie über Stressfaktoren bei Eltern und Schülern am Übergang zur Sekundarstufe des Bildungsforschers Heinz Reinders aus Würzburg gezeigt. Darin ist in einem Vergleich der zwei Bundesländer Hessen und Bayern eindeutig nachgewiesen worden, dass das Übertrittsverfahren, das auf verbindlichen Noten basiert, Stress verursacht und krank macht. Das sollte man nie aus den Augen verlieren.