Protokoll der Sitzung vom 26.10.2016

Bereits im Jahr 2008 hat die Staatsregierung die in den Artikeln 10 bis 12 des vorliegenden Entwurfs der SPD-Fraktion vorgesehenen Institutionen ins Leben gerufen. Die Feststellung, dass alle Verbände einbezogen wurden, ist mir sehr wichtig, weil viele Elemente der Psychosozialen Notfallversorgung, die wir heute vorfinden, mit den Praktikern, mit denen, die jeden Tag und jede Nacht draußen sind, entwickelt wurden. Wir haben mit allen gemeinsam ein funktionierendes und solides Netzwerk aufgebaut, das im operativen Bereich insbesondere für die großen Schadenslagen die Möglichkeit bietet, lageangepasst auf den vor Ort erkannten Bedarf an PSNV-Kräften zu reagieren – vernetzt, organisiert, funktional.

Mit dem Zentralstellenrat ist ein Experten- und Vertretergremium aufgebaut worden, das ein abgestimmtes, einheitliches Vorgehen und die gemeinsame Entwick

lung von Konzepten über alle Angebotsträger hinweg ermöglicht hat und das sehr funktional ist.

Lieber Kollege Pfaffmann, auch mit Blick auf die heute unterbreiteten Vorschläge sage ich: Auch weitere Strukturen können, sollte hierfür Bedarf bestehen, auf dieser Ebene entstehen. Sie ist installiert, sie funktioniert und hat keinerlei Schwachpunkte.

Wir meinen, wenn wir uns mit der Sache heute, nach 15 Jahren, beschäftigen, dann müsste zunächst bestenfalls evaluiert werden – "bestenfalls" sage ich deshalb, weil uns von Verbändeseite keinerlei Bedarf signalisiert worden ist –, was wir in diesem Bereich bereits erreicht haben und ob es aus der Sicht der beteiligten Verbände Handlungsbedarf gibt.

Über das Ganze ist vor einigen Wochen bereits im Innenausschuss beraten worden. Wir haben dort auf der Grundlage des Antrags mit der Drucksachennummer 17/12182 genau diese Überlegungen auf den Weg gebracht. In dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, die Psychosoziale Notfallversorgung in Bayern zu evaluieren und uns darüber zu berichten. Deshalb sagen wir: Warten wir jetzt einmal den Bericht ab. Wir sehen im SPD-Antrag auch eine größere Zahl von handwerklichen Mängeln, auf die ich jetzt aus Zeitgründen nicht mehr eingehen kann. Ich habe nur noch 30 Sekunden.

Deshalb gleich zu meinem Fazit: Jeder Landkreis ist anders. Jeder Landkreis hat eigene Gegebenheiten und Strukturen. Die Stärken der Psychosozialen Notfallversorgung in Bayern sind ihre Vielfalt und ihre Individualität. Sie basiert auf der langjährigen positiven Zusammenarbeit und auf vielen Initiativen der Rettungsverbände. Deshalb werden wir einem Konzept, das sich aus unserer Sicht bewährt hat, keine starre, neue und überflüssige Struktur aufzwingen.

Lassen Sie uns über die einzelnen Punkte im Ausschuss beraten. Der Entwurf enthält viele Unstimmigkeiten, die teilweise auch in sich unschlüssig sind. Darüber sollten wir gemeinsam beraten.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Vetter von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Große Unglücksfälle, zum Beispiel das Zugunglück in Bad Aibling, die Katastrophe in Simbach und jüngst der Amoklauf in München, verursachen bei den Betroffenen häufig körperliche

Schäden. Sie können aber auch zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bayerische Rettungsdienst funktioniert dank engagierter Rettungs- und Notfallsanitäter und dank engagierter Notärzte auf einem sehr hohen Niveau. Im Namen der FREIEN WÄHLER möchte ich mich einmal bei allen Einsatzkräften bedanken.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Verschlechterungen, die zum Beispiel durch die jüngste Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes gedroht haben, konnten nicht zuletzt durch unseren Änderungsantrag abgewendet werden. Lassen Sie mich noch einmal betonen: Die Psychosoziale Notfallversorgung ist genauso wichtig wie die Versorgung körperlicher Leiden. Dafür fehlt aber im Moment die gesetzliche Grundlage. Entsprechend uneinheitlich ist das Bild der Versorgung, je nach regionaler Betrachtung. Das ist sehr deutlich an dem Umstand zu erkennen, dass es einen Einsatzleiter für Psychosoziale Notfallversorgung nur in einem Bruchteil der bayerischen Landkreise gibt. Von seiner Existenz und seiner Tätigkeit hängt aber letztlich die Koordinierung des weiteren Einsatzes wesentlich ab. Im Extremfall kann das Fehlen eines Einsatzleiters für Psychosoziale Notfallversorgung dazu führen, dass bei einem Einsatz die Alarmierung der PSNV schlicht vergessen wird.

Kolleginnen und Kollegen, wir FREIEN WÄHLER stehen für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern. Es kann nicht sein, dass in einigen Regionen von Katastrophen Betroffene psychisch gut versorgt werden, während diese Versorgung in anderen Regionen entweder deutlich schlechter ist oder gleich völlig unterbleibt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Aus diesem Grunde haben wir FREIE WÄHLER bereits im Sommer den Antrag gestellt, die Situation der Psychosozialen Notfallversorgung in Bayern zu evaluieren. Darüber soll im Kommunalausschuss ein Bericht gegeben werden. Letztlich soll zu diesem Thema eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Mein Kollege von der CSU hat diesen Antrag gerade erwähnt.

Wir begrüßen grundsätzlich den Vorstoß der SPD, die mit diesem Gesetzentwurf für Rechtssicherheit auf diesem wichtigen Gebiet sorgen möchte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, gleichzeitig bedaure ich es ausdrücklich, dass der von uns beantragte und noch ausstehende Bericht der Staatsregierung zur Evaluation der Situation in Bayern nicht abgewar

tet werden konnte. Für meine Fraktion möchte ich sagen: Wahrscheinlich können wir dem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, weil nicht alle Fakten bekannt sind.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der Bericht sollte noch in diesem Jahr gegeben werden. Insofern wäre es eigentlich konsequent, diesen Gesetzentwurf noch so lange zurückzustellen. Diese Zeit könnte dazu genutzt werden, um noch einmal die betroffenen Fachverbände anzuhören, ob diese mit dem jetzigen Zustand zufrieden sind oder nicht.

In der jüngsten Zeit haben wir es leider häufiger erleben müssen – das sage ich jetzt den Kollegen auf der rechten Seite des Plenums –, dass Gesetzentwürfe eingebracht worden sind, ohne dass die Fachverbände im Vorfeld eingebunden waren. Das war zum Beispiel bei der Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und beim Gesetzentwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz der Fall. Beim Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege war es ganz ähnlich. Dieses Gebaren der Staatsregierung ist keine Grundlage für sachorientierte Politik im Sinne der FREIEN WÄHLER. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich fürchte, dass Sie in diesem Fall leider den gleichen Fehler gemacht haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir FREIEN WÄHLER begrüßen es eigentlich, dass unsere Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Psychosoziale Notfallversorgung aufgegriffen wurde. Wir begrüßen auch die vorgeschlagene Verbesserung des Einsatzablaufes durch die Bestellung eines Einsatzleiters für die PSNV-Teams, um die Alarmierung und Koordinierung zu vereinfachen. Aufgrund der fehlenden Zeit kann ich auf weitere Details nicht eingehen.

Das Bayerische Rote Kreuz hat Bedenken geäußert, dass durch den Gesetzentwurf einige Hilfsorganisationen besonders hervorgehoben würden. Diese Stellungnahme zielt vermutlich auf Artikel 2 Absatz 8 des vorliegenden Gesetzentwurfs, in dem die im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen aufgelistet sind. Wenn dieser Vorwurf zutrifft, müsste diese Vorschrift unbedingt angepasst werden. Vor allem müsste den Verbänden eine ausreichende Gelegenheit zu einer weiteren Stellungnahme gegeben werden. Auf diese Weise könnten wir dieses Gesetz vielleicht doch noch zustande bringen und Fehler von vornherein vermeiden.

Mein Resümee: Wir sollten keine Politik über die Köpfe der Betroffenen hinweg betreiben, sondern die Fachverbände einbinden und die Evaluation abwarten, die jetzt erfolgen muss. Kolleginnen und Kollegen, das wäre eine Politik im Sinne der FREIEN WÄHLER. Wir werden über dieses Thema in den Ausschüssen weiter diskutieren müssen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Mistol vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Psychosoziale Notfallversorgung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Verarbeitung von Unglücksfällen und Katastrophen. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank der Kollegen an die Menschen anschließen, die hier mitarbeiten, sei es in Bad Aibling oder bei den vielen Ereignissen, von denen wir nichts in der Zeitung lesen. Vielen Dank!

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Der Psychosozialen Notfallversorgung sollte deshalb derselbe Stellenwert eingeräumt werden wie den Rettungsdiensten, die sich um die medizinisch-körperlichen Belange kümmern. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, deshalb ist die Zielrichtung Ihres Antrags vom Grundsatz her zu begrüßen. Herr Kollege Pfaffmann, wir sollten allerdings das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Schließlich wurde im Innenausschuss vor der Sommerpause einstimmig ein Antrag der FREIEN WÄHLER beschlossen, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die Psychosoziale Notfallversorgung im Freistaat zu evaluieren und dem Landtag noch in diesem Jahr darüber zu berichten. Ohne einen aktuellen und umfassenden Sachstandsbericht würde meines Erachtens die notwendige Grundlage für eine gesetzliche Regelung fehlen.

Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Thema fangen wir nicht ganz von vorne an. Das gegenwärtige bayerische Konzept beruht auf einem Forschungsprojekt aus den Jahren 2003 und 2004. Herr Kollege Dünkel hat darauf bereits hingewiesen. Damals sind Standards und Leitlinien entwickelt worden. Die Feuerwehrschule Geretsried wurde beauftragt, die Schulung von Einsatzkräften für die psychosoziale Betreuung zu übernehmen. Aufgrund der Heterogenität und der inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Angebote wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom Bundesinnenministerium

beauftragt, für eine bundesweite Qualitätssicherung zu sorgen.

Trotzdem – darauf möchte ich schon hinweisen – gibt es weiterhin keine flächendeckenden Angebote Psychosozialer Notfallversorgung. Die bestehenden Angebote unterscheiden sich auch qualitativ sehr. Außerdem sind mangelhafte Vernetzungen und Schnittstellenprobleme in der überörtlichen Zusammenarbeit und in der Kommunikation der verschiedenen Akteure sowie bei den Anbietern Psychosozialer Notfallversorgung offenkundig.

Herr Kollege Dünkel, darüber, dass hier Handlungsbedarf besteht, waren wir uns im Innenausschuss einig. Einen Einsatzleiter für Psychosoziale Notfallversorgung gibt es auch nur in einem Bruchteil der bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte. Das ist ein Problem und trägt den Anforderungen der heutigen Zeit sicherlich nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Wir wollen schon einheitliche Strukturen, zumindest einheitliche Standards haben. Wir haben sicherlich unterschiedliche Strukturen; da haben Sie recht.

Der Gesetzentwurf der SPD lehnt sich sehr stark an die Regelungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes an, was im weiteren Verlauf noch zu diskutieren sein wird, weil, wie berichtet, bereits Kritik vom BRK geäußert worden ist. Der Gesetzentwurf lässt zudem aus unserer Sicht noch einige Fragen offen, beispielsweise bezüglich der Ausbildung und der Finanzierung oder bezüglich der Kompatibilität mit den bereits vorhandenen Strukturen. Auch die Schnittstelle und die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Krisendiensten gilt es zu klären. Auch deshalb wäre es sinnvoll, wenn zur Beratung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschüssen der angekündigte Bericht der Staatsregierung vorläge.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Wir GRÜNE sind überzeugt, dass nur auf der Grundlage einer umfassenden Evaluation und nach Diskussion mit den Fachverbänden der erforderliche gesetzliche Rahmen, so einer erforderlich ist, gestrickt und die Psychosoziale Notfallversorgung auf eine solide Basis gestellt werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Be

steht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung strafrechtlicher Vorschriften (Bayerisches Strafrechtsausführungsgesetz - BayStrAG) (Drs. 17/13621) - Erste Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist auch das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Mütze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für ein Gesetz zur Bindung der Bayerischen Staatsregierung bei der Ratifikation des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Drs. 17/13701) - Erste Lesung

Zur Begründung erteile ich dem Kollegen Aiwanger von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr drei Jahren warnen wir FREIEN WÄHLER vor einem Handelsabkommen namens CETA, weil wir in diesem Abkommen diverse Einfallstore sehen, um die Demokratie in vielen Punkten aus den Angeln zu heben, über Schiedsgerichte auf die deutsche Rechtsprechung Einfluss zu nehmen, Einfallstore auch für den Bereich der Daseinsvorsorge. Sie sind gegeben; sie sind von vielen juristischen Gutachtern bestätigt. Aber leider Gottes findet die bayerische Bevölkerung, die dieses Abkommen mehrheitlich ablehnt, nicht das Gehör der Bayerischen Staatsregierung, die sagt, das bringe Arbeitsplätze, und so schlimm sei das alles gar nicht; das Kleingedruckte müsse man anders sehen als die FREIEN WÄHLER.

Meine Damen und Herren, wir sind nicht alleine. Auch die GRÜNEN haben sich nunmehr dem Gesetzent

wurf angeschlossen, den wir heute gemeinsam einbringen und der zum Ziel hat, die Bayerische Staatsregierung in ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat daran zu binden, dieses Abkommen abzulehnen, weil hier Souveränitätsrechte des Freistaates aufgegeben werden, beispielsweise im Bereich des Enteignungsrechts und des Enteignungsentschädigungsrechts. Das steht im Feuer. Das kann Anlass für die Staatsregierung sein, über den Landtag oder über ein Volksbegehren zu verbieten, diese Souveränitätsrechte abzugeben.

Genau dort setzen wir politisch an. Wir warnen vor einer Vielzahl an negativen Auswirkungen dieses Gesetzes, das in der politischen Debatte noch gar nicht zu Ende diskutiert ist. Dabei sehen wir auch, dass CETA im Sinne von TTIP auch ein Einfallstor für amerikanische Interessen über Kanada ist. Das Argument, es gebe 30 Millionen Kanadier und 500 Millionen Europäer, und wir müssten das doch in unserem Sinne gestalten können, ist zu kurz gedacht.

Wir zielen darauf ab, die Probleme jetzt in die Öffentlichkeit zu bringen und mit dem Volk gemeinsam über ein Volksbegehren dagegen vorzugehen. Dieses ist bereits aufs Gleis gesetzt. Innerhalb kürzester Zeit haben über 85.000 Bürger in Bayern unterschrieben, um zu sagen: Liebe Staatsregierung, denke darüber noch einmal nach; lasse es bleiben; da handelst du dir Themen ein, die du am Ende politisch bereuen wirst. Den Inhalt dieses Volksbegehrens macht sich auch dieser Gesetzentwurf zu eigen, um die Bayerische Staatsregierung davor zu bewahren, gegen die bayerische Bevölkerung die Hand in Berlin zu heben.