Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

Die vermehrte Ansiedlung landwirtschaftlicher Anlagen mit Intensivtierhaltung im Außenbereich führt immer mehr zu erheblichen Nutzungskonflikten. Zur geordneten räumlichen Steuerung dieser Entwicklung ist die Bauleitplanung das optimale Instrument. Sie ist unmittelbar, sachkompetent, demokratisch vor Ort und näher am Menschen, sie ist die Koalition mit dem Bürger. Die Bauleitplanung unter Einbeziehung der Öf

fentlichkeit ist ein transparentes Verfahren. Der Konflikt zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung wird damit offengelegt und sachlich thematisiert. Uns geht es nicht um ein generelles Verbot größerer Stallbauten. Es geht uns um das Mitspracherecht der Kommunen. Dort, wo Nährstoffe sinnvoll untergebracht werden können, wo die Gesellschaft als solche nicht beeinträchtigt wird, kann jederzeit ein Bebauungsplan entstehen. Allerdings muss dort, wo Nitrat im Trinkwasser ein Riesenproblem wird, wo es mehr Mastschweine als Menschen gibt, den Menschen vor Ort demokratisch und transparent die Möglichkeit gegeben werden, dieser Entwicklung mit planerischen Mitteln Einhalt zu gebieten und sie zu steuern.

(Beifall bei der SPD)

Die Vorhaben, die im Bund beabsichtigt sind, sind sinnvoll. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument, das uns die EU vorschreibt. Sie ist schon lange etabliert. Die Größenordnungen in der bayerischen Landwirtschaft geben bei Weitem keinen Grund zur Sorge, dass sinnvolle Entwicklungen in irgendeiner Art und Weise aufgehalten werden. Die Entwicklungen sollen vielmehr in Bahnen gelenkt werden, in denen die Bevölkerung und die Landwirtschaft miteinander auskommen. Zwingend erforderlich ist es bei dieser Diskussion, darauf hinzuweisen, dass die Landwirtschaft aufgrund ihrer Bedeutung für den Freistaat Bayern – jeder siebte Arbeitsplatz ist von der Landwirtschaft abhängig – auch bei der Bauleitplanung mit ihren Argumenten durchdringt. Wir wollen aber keine Großindustrie-Agrarprojekte in Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Holetschek.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag zeigen Sie wieder einmal, dass Sie nicht hinter unserer Landwirtschaft stehen. Ihr Antrag steht in guter Tradition Ihrer Umweltministerin Hendricks, die sich in der letzten Zeit wirklich dadurch auszeichnet, dass sie ihr Herz für die Landwirtschaft gefunden hat, indem sie darauf hinweist, dass die Bürgerinnen und Bürger weniger Fleisch essen sollen, dass die Kühe einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollen und vieles, vieles mehr. Auch in dieser Tradition steht Ihr Antrag.

Ich möchte deutlich machen, um was es geht. Es geht um eine planungsrechtliche Beurteilung. Es geht um § 35 des Baugesetzbuches. Es geht um die Frage der Privilegierung.

(Horst Arnold (SPD): Intensivtierhaltung!)

Dazu komme ich noch, Herr Kollege. – Wenn ich über Privilegierung rede, rede ich darüber, dass die Landwirtschaft insgesamt privilegiert ist.

(Horst Arnold (SPD): Das haben wir doch!)

Daran möchte ich auch nichts ändern, weil ich sehr wohl weiß, dass die Planung so durchgeführt werden muss, dass es auch Planungssicherheit gibt und dass wir nicht alles in einen Bebauungsplan zwängen. Ich bedauere es ausdrücklich, dass es in vielen Gemeinderäten und Stadträten kaum noch Landwirte gibt. Deren Kompetenz wäre wichtig und richtig, damit man auch dort über die Notwendigkeit der Landwirtschaft ein bisschen mehr Bescheid weiß, und damit die Leute auch tatsächlich sagen können, was Sache ist. Walter Nussel hat es in unserer Ausschussdebatte sehr eindrucksvoll und richtig beschrieben. Er ist auch einer der wenigen, der als Landwirt noch einem Gemeinderat angehört. Deswegen ist es geradezu fatal, wenn wir für diese Projekte das Instrument des Bebauungsplans nutzen würden, weil wir damit die Schwierigkeiten auf die Kommunen verlagern würden. Nein, wir müssen klipp und klar sagen, dass wir die Privilegierung der Landwirtschaft wollen. Da geht es nicht nur um Intensivtierhaltung. Das schieben Sie doch immer nur vor. Schauen Sie doch einmal die landwirtschaftlichen Betriebe an, gerade die Geflügeloder Schweinemastbetriebe. Diese Betriebe können sonst nicht leben.

(Horst Arnold (SPD): 0,8 %!)

Das sind normale bäuerliche Strukturen, die betroffen sind. Stellen wir uns doch einmal hinter die Landwirte. Unsere Bäuerinnen und Bauern haben es sowieso nicht einfach. Hören wir auf damit, immer nur die Landwirte abzuwatschen und ihnen zu sagen, dass wir über das Planungsrecht, über den Bebauungsplan Regulierungen einführen wollen, die eigentlich nicht notwendig und auch nicht richtig sind.

2013 gab es bereits eine Änderung des Paragrafen 35 des Baugesetzbuches. Dieser haben wir damals auch zugestimmt. Wir haben der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens bei den großen Betrieben, bei denen die Futterfläche nicht dabei ist und bei denen die Eigenschaft als landwirtschaftlicher Betrieb nicht nachgewiesen werden kann, zugestimmt. Das ist auch richtig. Lassen Sie uns jetzt nicht wieder eine erneute Änderung vornehmen. Der Antrag ist vor einiger Zeit im Bundesrat schon abgelehnt worden. Aus meiner Sicht gibt es keine Notwendigkeit, dieses Verfahren noch einmal zu eröffnen. Vielmehr besteht die Notwendigkeit zu überlegen, wie wir die Strukturen der bäuerlichen Familienbetriebe unterstützen können. Die Schwellenwerte, die Sie vorgetragen

haben, kennen wir aus der Diskussion. Ich zähle viele Betriebe zu den bäuerlichen Familienbetrieben, die ihre Existenzgrundlage absichern wollen und die auch die Chance haben sollen, mit der Privilegierung Planungssicherheit zu bekommen.

(Horst Arnold (SPD): 600 Rinder!)

Herr Arnold, eines möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Wir haben doch viele Instrumente, vom Immissionsschutzverfahren über Auflagen in der Genehmigung und vieles mehr, mit denen wir heute schon eingreifen können und mit denen wir die Betriebe tatsächlich zwingen können, nachbarschützende Vorschriften oder anderes einzuhalten. Wir brauchen keine neuen Regulierungsinstrumente. Wir müssen uns hinter die Landwirte in Bayern stellen. Wir, die CSU, tun das. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir darüber froh sind, dass wir landwirtschaftliche Betriebe haben. Lassen Sie uns diese gemeinsam weiter unterstützen. Wir brauchen für die Landwirte keine Ausnahmen. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

(Beifall bei der CSU)

Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Arnold.

Hochverehrter Kollege Holetschek, Sie sagen, Sie stellen sich hinter die Landwirte. Als ehemaligem Bürgermeister ist Ihnen sicher bekannt, dass der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag diese vorgesehene Novellierung der Privilegierungsbestimmung ausdrücklich begrüßen. Wollen Sie damit sagen, dass Sie sich nicht hinter die Städte und Gemeinden und die kommunale Selbstverwaltung stellen?

Herr Kollege Arnold, als ehemaliger Bürgermeister will ich Ihnen klipp und klar sagen, dass ich mich auch in einer Kurstadt wie Bad Wörishofen immer hinter meine Landwirte gestellt habe. Ich war mir dessen immer bewusst, dass es in der Politik notwendig ist, diesem Berufsstand ein Signal zu geben. Auch dort gab es Konflikte. Ich will kein neues Regulierungsinstrument schaffen, das nicht notwendig ist. Wir müssen die Konflikte anders lösen, und deswegen stehen vernünftige Bürgermeister hinter ihren Landwirten, weil sie wissen, was die Pflege der Landschaft und funktionierende landwirtschaftliche Betriebe für eine Kommune, für den Tourismus und für vieles andere mehr bedeuten. Viele haben dem Strukturwandel schon Tribut gezollt und sind nicht mehr da. Die wenigen Betriebe, die wir noch haben, sollten wir stützen und unterstützen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Glauber.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme dem Kollegen Holetschek zu. Wie die CSU wollen auch wir keine Änderung der Privilegierung nach § 35 BauGB. Dem Argument im Hinblick auf Tierhaltung und Fleisch würde ich so nicht zustimmen. Fleischkonsum und Gesundheit stehen schon immer in Zusammenhang. Insoweit möchte ich dies vom Rednerpult aus nicht mittragen.

Den Kollegen Arnold schätze ich für die Landwirtschaftspolitik, die er macht. Aber von der SPD-Fraktion wird im Landwirtschaftsausschuss ein Bild an die Wand gemalt, das es real nicht gibt. Momentan besteht die Privilegierung nach § 35 BauGB; dennoch muss eine Behörde, das Landratsamt, das Bauvorhaben prüfen und genehmigen. Hier wird es so dargestellt, als würde seitens des Landratsamts überhaupt nichts mehr passieren. Der Trinkwasserschutz wurde angesprochen. Welches Landratsamt würde denn als untere Wasserbehörde einen Großbetrieb akzeptieren, der das Trinkwasser gefährdet?

Es wird hier so dargestellt, als würde danach keine Instanz mehr funktionieren. Alle Landratsämter haben natürlich ein großes Interesse an einem guten Auskommen mit ihren Kommunen. Es finden Dienstgespräche statt, es gibt ein sauberes Miteinander.

Die SPD sagt, über die Bauleitplanung werde die Akzeptanz erhöht. – In keiner Weise erhöht ihr mit irgendeiner Bauleitplanung die Akzeptanz.

(Horst Arnold (SPD): Vorab! Doch!)

Entscheidend ist doch, dass wir die Partner, in diesem Fall den sich entwickelnden Landwirt, die Bürgerinnen und Bürger und den Gemeinderat, zusammenbringen.

(Horst Arnold (SPD): Eben!)

Aber das werdet ihr mit einer Bauleitplanung genauso wenig erreichen. Ich sage es noch einmal: Ob mit oder ohne Privilegierung, auch mit der Bauleitplanung, die die SPD-Fraktion anstrebt, wird am Widerstand der Bürger kein Weg vorbeigehen. Der Landwirt oder die Landwirtin wird am Ende nicht investieren, um sich diesem Unfrieden nicht auszusetzen.

Es gibt die Prüfung über das Landratsamt. Wir sehen keine Änderungsnotwendigkeit. Auch für kleinere Kommunen entstünde zudem deutlich mehr Rege

lungsaufwand. Daher werden wir hier Ihren Antrag ablehnen.

(Horst Arnold (SPD): Das ist doch ein Hoheitsrecht!)

Von Ihnen wurde angesprochen, welche Betriebe es betrifft: Für 1 % der Betriebe in Bayern wollen Sie diese Regelung schaffen. Das ist meiner Meinung nach wirklich nicht das entscheidende Thema. Wir FREIEN WÄHLER stehen für unsere bäuerliche Landwirtschaft. Ich sehe überhaupt keinen Anlass zu sagen: Wir verändern Bayern, wir verändern unsere bäuerliche Landwirtschaft. Insofern wird hier ein Bild gezeichnet, das nicht der Realität entspricht. – Danke für die Aufmerksamkeit.

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es folgt eine Zwischenbemerkung der Kollegin Steinberger.

Sehr geehrter Herr Glauber, sehr geehrter Herr Holetschek, Sie sagen, die Landratsämter hätten es in der Hand, sie könnten noch eine Abwägung vornehmen. Im Endeffekt ist dies aber nicht der Fall. Ich komme aus dem Landkreis Landshut und weiß, wie so etwas vor sich geht.

Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: Das Landratsamt Landshut hat einen Schweinemastbetrieb mit über 2.000 Mastschweinen in einem Wasserschutzgebiet genehmigt, und zwar aufgrund der Privilegierung, und hat gesagt, es könne gar nicht anders handeln. Das gleiche Landratsamt hat einen Schweinemastbetrieb mit über 5.000 Mastschweinen in einem Gebiet – ich nenne nur die Gemeinde Hohenthann – genehmigt, obwohl dort massive Grundwasserprobleme aufgrund von Pflanzenschutzmitteln, aber auch aufgrund von Nitrat vorhanden sind. Auch hier hat das Landratsamt gesagt: Wir können nicht anders, aufgrund der Privilegierung der Landwirtschaft müssen wir die Genehmigung erteilen.

Sie reden von 1 % der Betriebe. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass diese wenigen Betriebe – ich sage jetzt einmal: – unter dem Deckmantel der bäuerlichen Landwirtschaft genau die Probleme bereiten, die wir draußen im Land haben. Die kleinen bäuerlichen Betriebe, die in Konkurrenz zu den großen stehen, leiden darunter. Nehmen Sie also bitte zur Kenntnis, dass die Privilegierung genau das Mittel ist, das es den großen Betrieben ermöglicht, immer größer zu werden.

(Beifall bei den GRÜNEN – Beifall des Abgeord- neten Horst Arnold (SPD))

Ich nehme das zur Kenntnis. Ich kann Ihnen jetzt zwei Beispiele aus Oberfranken nennen, bei denen das Landratsamt anders vorgegangen ist. Ich muss dazu sagen, ich kenne den Sachverhalt nicht genau und weiß nicht, warum es bei Ihren Beispielen nicht möglich war. In Oberfranken war es möglich, sowohl bauleitplanerisch über die Wohnbebauung als auch über den Trinkwasserschutz.

Auf der anderen Seite gibt es das Abwägungsgebot. Es ist zu fragen, ob es eine glückliche Entscheidung ist, an einer bestimmten Stelle zu investieren.

Wir sehen, zumindest momentan, keinen Handlungsbedarf und werden dem Antrag nicht zustimmen.

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sengl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Holetschek hat gesagt, er bedaure, dass dem Landtag keine aktiven Landwirte mehr angehören. Ich bedaure das auch, aber ich glaube, das ist gar nicht mehr möglich. Aktiver Landwirt kann man als Abgeordneter nicht mehr sein. Wenn man Abgeordneter ist, dann ist man höchstens noch Nebenerwerbslandwirt.

Ich muss sagen, als ehemalig aktive Landwirtin fühlte ich mich nicht abgewatscht, würde dieses Gesetz geändert, sondern ich fühlte mich im Gegenteil geschützt. Wenn es uns nämlich mit unserer bäuerlich geprägten Landwirtschaft wirklich ernst wäre, dann müssten wir alle geschlossen für den Antrag der SPD stimmen.

Die Novellierung sieht grundsätzlich eine Bebauungsplanung vor, ganz gleich, ob der Betrieb eine Futtergrundlage hat oder nicht, und das ist auch richtig so. Aber das ist die einzige Änderung. Das Gesetz wurde schon einmal novelliert, und jetzt fällt richtigerweise auch die Futtergrundlage weg. Es geht nur noch nach der Zahl der Tiere. Tierhaltungsanlagen ab 600 Rindern, 30.000 Junghennen oder 4.500 Ferkeln brauchen eine breite Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Deshalb sollten solche Anlagen ein ganz normales Antragsprozedere, das gleiche Antragsprozedere wie andere Bauvorhaben in der Gemeinde, durchlaufen und nicht bevorzugt werden.

Auf unsere Anfrage hin wurde das Leitbild der Staatsregierung im September 2016 wie folgt formuliert: Dies sei eine existenzfähige bäuerliche Landwirtschaft mit flächengebundener Tierhaltung und nachhaltiger Landbewirtschaftung. Und weiter: Tierhaltungsanlagen dieser Größenordnung seien angesichts des Leitbilds der bayerischen Agrarpolitik, das auf bäuerliche

Strukturen und überschaubare Größenordnungen abziele, kritisch zu sehen. – Diesem Leitbild folgen wir gern.

(Beifall bei den GRÜNEN)