Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber was machen die CSU und die FREIEN WÄHLER? – Die Argumentation des Kollegen Glauber verstehe ich ohnehin nicht. – Sie folgen dem Leitbild der industriellen Massentierhaltung. Nur so kann ich mir das plötzliche Geschrei erklären. Der Untergang der Landwirtschaft wird herbeigeredet. Angeblich handelt es sich um eine Entprivilegierung zulasten der Landwirtschaft.

Aber ich kann eine gute Nachricht verkünden: Für die meisten Stallanlagen ändert sich gar nichts. Sie brauchen keine Umweltverträglichkeitsprüfung, sie genießen die volle Privilegierung.

Schauen wir uns einmal an, ab welcher Größenordnung die Novellierung des § 35 BauGB gelten würde. Bei Milchviehbetrieben wäre die Referenzgröße "mehr als 600 Rinder". 1.107 Milchviehbetriebe in Bayern haben laut Agrarbericht eine Bestandsgröße von über 100 Kühen, aber nur 4 davon haben eine Bestandsgröße von über 500 Kühen. Meine Schlussfolgerung ist: Bei den Milchviehbetrieben würde es eigentlich keinen treffen. Von einer Mehrheit kann man hier nicht sprechen. Die Mehrheit der Betriebe umfasst nämlich zwischen 10 und 49 Kühen. Das sind 72,5 % aller Betriebe. Diese Betriebe entsprechen dem von uns allen oft beschworenen Bild der bäuerlichen Familienwirtschaft. Sie tragen in Bayern den größten Teil zur landwirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Diese Betriebe bewirtschaften unsere Almen, unsere Alpen, unser Voralpenland und die benachteiligten Gebiete, die ansonsten brach lägen. Diese Betriebe, die wir unterstützen müssen und nicht vernichten dürfen, gestalten unsere wunderschöne Kulturlandschaft. Deshalb ist die Novellierung des Baugesetzbuches so wichtig. Es genügt eben nicht, nur kleine und mittelständische Betriebe zu unterstützen, sondern es gilt auch, die industrielle Tierhaltung durch strenge Gesetzesvorgaben zu kontrollieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Novellierung stärkt nebenbei auch die kommunale Planungshoheit.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Die kommunale Planungshoheit wird ansonsten von der CSU immer hochgehalten. Eine Gemeinde, die unbedingt eine industrielle Tierhaltung will, kann dies ermöglichen. Sie braucht nur einen Bebauungsplan aufzustellen und darüber abzustimmen. Wahrschein

lich hätten dann niederbayerische Gemeinden unglaublich viel zu tun; denn anscheinend ist Niederbayern für industrielle Tierhalter sehr anziehend, siehe Hotspot Landshut. Beispielsweise gibt es in der Gemeinde Hohenthann, wie wir schon gehört haben, 65.000 Schweine, aber leider nur 4.500 Menschen.

Auch das letzte Argument, wirtschaftlich betreiben könnte man Tierhaltung nur in bestimmten Bestandsgrößen, sticht nicht mehr.

Frau Kollegin, beachten Sie bitte die Uhr. Sie bekommen noch zwei Minuten.

Ich bin sofort am Ende. Zwei Sätze noch.

Wir haben sowieso eine Zwischenbemerkung vorliegen.

Das wertvolle Lebensmittel Fleisch so zu verramschen, wie es derzeit passiert, ist der falsche Weg. Unsere Zukunft liegt in der Qualität, die man in einer mittelständisch geprägten Landwirtschaft produziert, aber nicht in Massentierställen.

Bitte, kommen Sie doch zum Ende! Das geht nicht. Sie bekommen zwei Minuten.

Vielen Dank für die Zeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Holetschek hat eine Zwischenbemerkung, und dann können Sie weitersprechen.

Frau Kollegin Sengl, erst einmal will ich Ihnen sagen: Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich von Stadt- und Gemeinderäten gesprochen habe, in denen es immer weniger Landwirte gibt, und nicht vom Landtag. Aber das ist nur eine Nebenbemerkung.

Ich glaube immer noch, dass Sie falsch einschätzen, was ein bäuerlicher Familienbetrieb bedeutet. Wenn Sie heute die Größenordnung von Geflügel- und Schweinebetrieben betrachten, werden Sie feststellen, dass bestimmte Größen notwendig sind, um ein vernünftiges Einkommen zu erwirtschaften. Wir stellen uns hinter diese bäuerlichen Familienbetriebe. Wir wollen mit dem Bauplanungsrecht nichts aushebeln, wir wollen nichts, was uns schadet und nicht notwendig ist. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Die Politik, die Sie betreiben, gerade auch in Berlin, ist eine Politik gegen die bäuerliche Landwirtschaft.

(Beifall bei der CSU)

Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie vielleicht auch meinen Schlusssatz gehört: Der wirtschaftliche Erfolg eines Betriebes hängt nicht von der Größe ab. Wer das heute noch glaubt, der hat es – tut mir leid – überhaupt nicht kapiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Wir haben eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Meyer.

Sehr geehrte Frau Kollegin Sengl, Sie haben in Ihrem Wortbeitrag recht deutlich ausgeführt, dass es Ihnen gar nicht um das Baurecht, sondern um die – ich zitiere – Ausuferung der Größe der Ställe geht. Ich kann das verstehen. Ihre landwirtschaftspolitischen Ziele kann man teilen oder nicht. Man kann sagen: Diese industrielle bäuerliche Landwirtschaft – die Sie bekämpfen – ist gut oder schlecht. Aber meinen Sie nicht, dass das Baurecht bzw. Bauplanungsrecht für Ihre landwirtschaftspolitischen Ziele der falsche Ansatz ist? Das Bauplanungsrecht soll die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung regeln, aber nicht landwirtschaftspolitische Ziele verfolgen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich habe von der Kombination industrielle/bäuerliche Landwirtschaft noch nie gehört. Das müssen Sie mir erklären. Das wäre auch interessant.

Natürlich ist es ein relativ einfaches Mittel, um große Ställe zu verhindern. Jedes Mittel ist mir sozusagen recht. Es ist klar – ich sage es noch einmal –: Das eine ist die Förderung bestimmter Strukturen, die wir uns wünschen. Das andere ist für uns GRÜNE die strenge Kontrolle und die Verhinderung großer Ställe mit über 600 Rindern, über 30.000 Junghennen usw. Solche Verhältnisse passen vor allem nicht nach Bayern. Wir sollten froh sein, wenn wir in der Landwirtschaft keine solchen Verhältnisse mehr haben, sondern es den Bauern ermöglichen, auch mit kleineren Betriebsgrößen ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Das wäre für unsere Umwelt besser. Ich möchte all die Probleme in Bezug auf das Wasser und den Umweltschutz nicht aufzählen. Wir wissen, woher diese Probleme kommen.

(Peter Meyer (FREIE WÄHLER): Und das regelt sich über das Baurecht?)

Das wäre wirklich ein ganz einfaches Mittel mit großer Wirkung. Aber es will keiner.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die CSUFraktion und die FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Ich gebe nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Schulze und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Reichsbürger und Rechtsextreme entwaffnen, Waffenrecht verschärfen, Waffenmissbrauch verhindern", Drucksache 17/14478, bekannt. Mit Ja haben 18, mit Nein haben 135 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausbildung und Arbeitsaufnahme bei der Integration von Flüchtlingen nicht behindern (Drs. 17/13080)

Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Redezeit 24 Minuten beträgt. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es für erforderlich gehalten, den Antrag "Ausbildung und Arbeitsaufnahme bei der Integration von Flüchtlingen nicht behindern" ins Plenum hochzuziehen, weil es notwendig ist, die Staatsregierung aufzufordern, die im Innenministeriellen Schreiben vom 1. September 2016 festgeschriebenen Restriktionen bei der Erteilung der Duldung zum Zwecke der Ausbildung abzuschaffen. Mittlerweile hat es zu diesem IMS einige Aussprachen gegeben, aber leider ohne die erforderliche Klärung.

Meine Kollegin Kerstin Celina wollte letzte Woche in einer Anfrage zum Plenum wissen, inwieweit in dem IMS diese Missverständnisse, von denen auch die Staatsregierung spricht, ausgeräumt worden sind. Als Antwort wurde lediglich auf die Vereinbarung hingewiesen, in einem Schreiben an die Teilnehmer die Ergebnisse zusammenzufassen und in jedem Regierungsbezirk zu einem derartigen Gespräch mit örtlichen Vertretern der Wirtschaft einzuladen, dieses Schreiben sei aber noch nicht ausgelaufen, die Ausländerbehörden würden Beschäftigungserlaubnisse und Duldungen für Asylbewerber und Geduldete aber weiterhin auf Grundlage des bisherigen IMS erteilen und verlängern.

Das haben wir nicht ausgemacht, und das ist nicht das, was Sie versprochen haben. Es nützt nichts, wie Sie so schön sagen, dass jeder Geflüchtete, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, eine Ausbildungsduldung erhält, wenn Sie auf der anderen Seite keine Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Weder die Unternehmen noch die Flüchtlinge haben etwas davon, wenn Sie in den Bezirken Runde Tische vorsehen. Stattdessen sollten Sie die IMS um deren Fehler bereinigen, eine Klarstellung herbeiführen und Rechtssicherheit schaffen, ohne weiterhin auf Goodwill-Regelungen zu verweisen. Wir brauchen für die Duldung zur Ausbildung einen Rechtsanspruch, kein Gnadengesuch. Das verweigern Sie den Betrieben wie den Flüchtlingen nach wie vor.

Die Praxis in Bayern steht nach wie vor im Widerspruch zum Bundesintegrationsgesetz. Das erfahren all diejenigen, die im Petitionsausschuss sitzen und mit ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern und mit Betrieben und Kammern in Kontakt stehen.

Leider ist das nach wie vor so: Die Unternehmen fordern Rechtssicherheit und Planbarkeit. Rechtssicherheit und Planbarkeit schafft man nicht durch Runde Tische und mit der Ankündigung, an diesem IMS festhalten zu wollen.

Ich fasse noch einmal zusammen: Mit dem IMS wird versucht, Flüchtlinge im Verfahren mit einer Reihe von Restriktionen von der Ausbildung fernzuhalten. Im IMS wird ausgeführt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nur eine Ausbildungsduldung erhalten können, wenn sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen haben. Das ist unsinnig. Wer ein Asylverfahren durchlaufen hat und anerkannt ist, braucht keine Duldungsregelung mehr.

Sie versuchen immer wieder zu konstruieren, dass Flüchtlinge, die sich im Verfahren befinden, ihren Status klären sollen. Man kann Flüchtlingen im Verfahren nicht zumuten, sich in ihr Heimatland zu begeben, um

irgendwelche Papiere zu holen. Das ist rechtlich unzulässig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weiterhin halten Sie daran fest, dass ein geduldeter Flüchtling automatisch keine Ausbildungsduldung erhalten soll. Sie interpretieren die konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sehr weit. Mittlerweile liegen jedoch Verwaltungsgerichtsurteile vor, die etwas anderes aussagen. Schauen Sie sich einmal das Urteil von Arnsberg an.

Überarbeiten Sie endlich Ihr IMS. Schaffen Sie Klarheit. Ermöglichen Sie den Betrieben in Bayern, weiterhin zur Integration beizutragen, indem sie Flüchtlinge ausbilden. Ich sage Ihnen eines: Integration wird nicht gelingen, wenn Sie versuchen, Flüchtlingen die Ausbildung zu verweigern und sie auf Helfertätigkeiten zu verweisen. Wenn Integration gelingen soll, sollten Flüchtlinge auch die Möglichkeit erhalten, qualifizierte Arbeitsplätze zu besetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Steiner hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.