Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie Ihre Blockadehaltung jetzt endlich fallen. Bei dem wenigen, was Sie gestern in der sogenannten Aussprache im Rechtsausschuss gesagt haben –
und das war weiß Gott wenig –, haben Sie immerhin gesagt: Sie wollen sich um Integration derer bemühen, die hier sind. Ich kann Sie nur bitten: Tun Sie das heute. Zeigen Sie, dass Sie das wirklich wollen, und stimmen Sie mit uns dem Antrag der GRÜNEN zu.
– Auch mal wieder. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was Frau Hiersemann gesagt hat, das nehme ich ernst. Wenn es so ist, dass dieses IMS zu Missverständnissen geführt hat, und wenn diese Missverständnisse nun angeblich ausgeräumt sind, dann bitte ich die Staatsregierung, das heute noch einmal ganz konkret zu sagen. Wir brauchen Rechtssicherheit. Das ist wichtig. Das wollen auch die Unternehmer, das ist ganz klar.
Worum geht es? – Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, der erhält keine Arbeitserlaubnis und damit auch keine Berufsausbildung. Wer aber aus einem nicht sicheren Herkunftsland kommt, zum Beispiel aus Syrien, und eine Ausbildung begonnen hat, für den gilt diese 3-plus-2-Regelung, wenn er während der Ausbildung einen Ablehnungsbescheid erhält. Das heißt, wenn er nicht als Flüchtling anerkannt wird. Das ist unstrittig, weil er vorher schon die Ausbildung begonnen hat. Dann hat er eine Aufenthaltsgestattung.
Ich bin froh, dass das Thema am 10.11.2016 ausführlich im Plenum diskutiert wurde. Man kann sich an die Aussagen halten, die beispielsweise der Innenminister gemacht hat. Das ist wichtig. Innenminister Herrmann hat am 10.11.2016 gesagt: "Bei allen Ausbildungsverträgen, die vor Erteilung des BAMFBescheides abgeschlossen werden, ist es völlig unstrittig." – Es gilt also die 3-plus-2-Regelung. Genau danach haben Sie, Frau Hiersemann, auch vorher gefragt. Das steht auch so im Protokoll. Sie haben gefragt: Können Sie uns garantieren, dass niemand, der
eine Ausbildung begonnen hat, abgewiesen wird? Darauf hat der Innenminister gesagt: Ja, das kann ich garantieren. – Das ist eine Aussage des Innenministers, an die man sich halten kann, die man auch ganz konkret überprüfen kann.
Jemand von der Opposition hat am 10.11.2016 gesagt: Wer keine Bleibeperspektive hat, der kann keine Ausbildung anfangen. Auch das ist ein Zitat. An diese Worte, die am 10.11.2016 gesprochen wurden, kann man sich halten, die kann man auch überprüfen. Das werden wir auch tun.
Herr Straub hat gesagt: Nennen Sie Fälle, bei denen das nicht eingehalten wurde. Für die interessieren auch wir uns. – Wir werden prüfen, ob die Aussagen des Innenministers tatsächlich eingehalten werden, das heißt, ob die Personen, die erst nach dem Ablehnungsbescheid eine Ausbildung beginnen, zügig ausgewiesen werden. Es kann nämlich auch sein – und das wird auch immer diskutiert –, dass das dann so umgesetzt wird. Die Leute sitzen dann aber untätig herum und langweilen sich. Das ist auch nicht der Sinn des Ganzen.
Wichtig bei der Berufsausbildung ist, dass sie nicht nur ein Mittel zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels ist, sondern aus dem ehrlich gemeinten Antrieb nach einem besseren Leben erfolgt. Selbst wenn die Person nach ihrer Ausbildung wieder in ihr Heimatland zurück muss, ist die Ausbildung, die sie hier in Deutschland genossen hat, ein positiver Ansatzpunkt. Sie ist auch eine Art Entwicklungshilfe, die der Person in ihrem Heimatland nützt.
Uns FREIEN WÄHLERN ist Planungssicherheit für die bayerischen Betriebe wichtig. Sie muss zweifelsohne gewährleistet sein. Das ist bei der Integration ganz entscheidend. Deshalb appellieren wir an die Landespolitik, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass die Verunsicherungen bei den Betrieben, die es anscheinend gab, ausgeräumt werden. Es gibt die Aussagen des Innenministers, an die wir uns halten, dass die 3-plus-2-Regelung gilt. Sie wird auch eingehalten. Das akzeptieren wir so. Wenn Sie Fälle nennen, in denen es sich anders verhält, werden wir ihnen nachgehen. Vielleicht wird der Herr Staatssekretär jetzt konkret sagen, wohin das Gespräch genau geführt hat, wie es zu diesen Missverständnissen kam und wie sie ausgeräumt wurden.
Ich gehe nicht mehr auf die gesamte Diskussion ein, sondern will nur noch einige Dinge klarstellen. Das Thema ist bereits vor drei Wochen und heute noch einmal intensiv diskutiert worden. Deshalb komme ich jetzt nur auf das IMS zu sprechen. Liebe Frau Kamm, Sie diskutieren ständig darüber und stellen es ständig in den Mittelpunkt. Ich frage Sie: Haben Sie es gelesen? Beurteilen Sie es, inwieweit Sie selber es inhaltlich ganz gelesen haben. Dieses Schreiben richtet sich an die Verwaltung und hat mit der Wirtschaft nichts zu tun. Bei der letzten Diskussion ist zugesichert worden, dass mit der Wirtschaft Gespräche geführt werden. Das ist letztendlich passiert. Es wird zusammengefasst mit einem weiteren, direkt an die Wirtschaft gerichteten Schreiben. Es ist im Entwurf fertig und geht in den nächsten Tagen raus. Nur so viel zu diesem IMS.
Ich will noch eines ansprechen. Sie haben gesagt, letztendlich ist es ein Gnadengesuch, das die ausländischen Bürgerinnen und Bürger in Bayern stellen müssen. Das grenzt an eine Unverschämtheit. Bayern ist ein Rechtsstaat. Bei uns wird jeder Bürger einwandfrei und ordentlich behandelt. Liebe Damen und Herren, das Verfahren hat mit einem Gnadengesuch überhaupt nichts zu tun.
Liebe Frau Kamm und liebe Frau Hiersemann, wir vollziehen Bundesrecht, nichts anderes. Bitte machen Sie diese Show nicht alle drei, vier Wochen,
sondern bringen Sie uns – das sage ich ganz deutlich – Namen und Adressen der betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dann werden wir jedem Einzelfall nachgehen. Reden Sie nicht immer von müsste, könnte, sollte, von vielen Menschen oder wenigen Menschen; Sie können gar nicht definieren, wie viele es sind. Wir wollen Ross und Reiter genannt bekommen. Dann gehen wir diesen Fällen nach.
Liebe Frau Hiersemann, auch das muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie Gerichtsurteile aus dem Land Baden-Württemberg anführen, müssen Sie den hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen auch den Hintergrund erklären. Es war nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben. Ich will die Vorgänge dort nicht kritisieren; verstehen Sie mich nicht falsch; ich weiß nicht, warum es dazu kam: Da haben die Ausländerbehörden monate- und jahrelang keine Entscheidung getroffen. Deshalb ist in diesem speziellen Fall die Ent
Liebe Damen und Herren, wenn man eine andere Meinung hat und man sie nicht durchsetzen kann, kann man sie ohne andere Grundlage nicht immer wieder an dieser Stelle einfach neu diskutieren.
Ich habe das Wort schon einmal in den Mund genommen: Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat. Deshalb bitte ich Sie: Gehen Sie den rechtlich vorgeschriebenen Weg. Strengen Sie eine Klage an, dann zeigen Sie uns und führen Sie uns vor, wo wir Fehler gemacht haben! Sie können danach ganz einfach sehen, ob Sie oder ob wir recht haben.
Sie haben den Ausbildungspakt angesprochen. Ja, dieses Thema und vieles Weitere lassen zu wünschen übrig. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Der Ausbildungspakt ist mehr als übererfüllt. Ich bedanke mich dafür ganz herzlich bei der Wirtschaft. Es ist ausgezeichnet zusammengearbeitet worden.
Last, but not least, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nennen Sie uns bitte ein weiteres Land in der Bundesrepublik Deutschland, das so viel Geld für die Integration von Migranten in die Hand nimmt – Milliarden Euro. Allein daran lässt sich festmachen, wie wir, die Verantwortlichen im Freistaat Bayern, mit dieser Thematik umgehen. In diesem Sinne bitte ich, zukünftig zu beachten, welche Anträge hier gestellt werden.
Danke schön. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Wir haben zwei Zwischenbemerkungen. Zunächst die Kollegin Kamm.
Sehr geehrter Herr Eck, ich muss Ihnen schon sagen, ich kann in den Haushaltsdaten nicht die Milliarden finden, die Sie angeblich für Integration ausgeben.
Zu der Frage, die ich stellen wollte: Sie haben gesagt, dass man Ihnen Fälle nennen soll, in denen Personen keine Duldung zur Ausbildung bekommen, obwohl sie nach dem Bundesintegrationsgesetz einen Rechtsanspruch darauf hätten. Sie haben ausgeführt, dass man Sie bitten soll, die Fälle zu prüfen, dass man die
Betroffenen auf den Petitionsausschuss verweisen soll usw. Ist das nicht ein Verschieben eines Rechtsanspruchs auf den Gnadenweg?
Liebe Frau Kamm, zuerst zu Ihrer Feststellung, dass Sie die Zahlen im Haushaltsplan nicht finden: Ich denke, es führt zu weit, wenn wir heute gemeinsam den Haushaltsplan durchgehen. Wenn Sie die exakten Zahlen bekommen wollen, wenden Sie sich an unsere Verwaltung; dann wird Ihnen weitergeholfen werden.
Zweitens. Ich wiederhole mich: Reden Sie nicht immer von denen, von so vielen und von sonst irgendwas, sondern sagen Sie uns, wo wir nach Ihrer Auffassung nicht rechtsstaatlich handeln. Das ist hier die Grundlage. Dann werden wir das überprüfen und gegebenenfalls auch ändern. Reden Sie nicht immer nur von könnten, sollten und möchten.
Wir haben ja gerade versucht, Ihnen die Aspekte zu nennen, bei denen wir der Ansicht sind, dass Sie nicht rechtlich korrekt handeln, weil Sie eben nicht Bundesrecht eins zu eins vollziehen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie weisen in diesem Hause immer wieder darauf hin, wie viele Millionen für Flüchtlinge gezahlt werden. Immer wieder heißt es, andere Länder zahlen weniger. Dann können wir die Diskussion über diese Thematik grundsätzlich einstellen. Das ist doch einfach undifferenziert. So können wir über diese Fragen doch nicht miteinander reden.
Sie haben gesagt, ein Schreiben an die Wirtschaft geht demnächst raus. Es ist offensichtlich eine Konsequenz des Runden Tisches, bei dem die Missverständnisse, deren Inhalt wir nicht kennen, ausgeräumt worden sind. Können Sie uns etwas zu den Missverständnissen und zu dem Schreiben, das demnächst an die Wirtschaft rausgehen wird, sagen? Das wäre für uns auch interessant. Vielleicht können wir ja dadurch noch etwas lernen.
Ich kann Ihnen sagen, dass in diesem Schreiben die Rechtslage explizit dargestellt wird. Ich meine, dass wir damit ausreichend mit der Wirtschaft kommunizie
Liebe Frau Hiersemann, jetzt haben Sie wieder davon gesprochen, es gebe so viele, und wir vollziehen nicht richtig. Ich sage Ihnen: Ihre Aussage ist falsch. Wir vollziehen das Recht. Und wenn wir etwas Falsches tun, dann sagen Sie uns, wo und bei wem. Das sage ich ein letztes Mal heute an dieser Stelle.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.