Protokoll der Sitzung vom 28.01.2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen einheitlichen europäischen Datenschutz. Das ist der erste Punkt, der wichtig ist. Amerikanische und andere ausländische Unternehmen müssten sich dann an unsere Standards halten. Wie sieht jedoch die Wirklichkeit aus? Die Novelle zur Europäischen Datenschutzverordnung, die wir auf den Weg gebracht haben, wird bis zu den kommenden Europawahlen

nicht mehr verabschiedet werden. Wir wissen gar nicht, wann das überhaupt der Fall sein wird.

Ein zweiter Punkt: Die NSA greift Handy-Daten ab, auch Daten von Spielen. Das tut jedoch nicht nur die NSA, sondern auch die Konzerne. Davon wird viel zu wenig gesprochen. Die NSA greift Daten für die nationale Sicherheit ab; die großen Konzerne, zum Beispiel Google, greifen alle unsere Daten aus Geschäftsinteressen ab. Was ist eigentlich schlimmer? Ich würde sagen, beides ist gleich schlimm.

Hier müssen wir einhaken, damit das nicht so weitergeht. Die Geheimdienste und die Konzerne, die im Augenblick über unsere Daten bestimmen und uns zu Daten-Sklaven machen, müssen dadurch an die Kandare genommen werden, dass wir unsere Souveränität wiederherstellen. Die Benutzer müssen wieder souverän über ihre Daten bestimmen können, nicht Geheimdienste oder große Konzerne. Deswegen sind wir der Meinung, dass Datensouveränität der Schwerpunkt in dieser Angelegenheit sein muss. Die NSA sollte uns zum Nachdenken bringen. Wir sollten das Vorgefallene scharf verurteilen. Die Konsequenz muss aber sein, dass wir alle unsere eigenen Daten wieder besser schützen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass zum Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/51 von der CSUFraktion namentliche Abstimmung beantragt worden ist.

Jetzt hat der nächste Redner, Herr Kollege Manfred Ländner von der CSU, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vier Anträge lagen dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags zur Beratung vor. Wir werden den Anträgen der SPD sowie der FREIEN WÄHLER und natürlich unserem eigenen Antrag in der vom Innenausschuss am 13. November beschlossenen Fassung zustimmen. Den Antrag der GRÜNEN werden wir auch heute wieder aus denselben Gründen, die mein Vorredner, Herr Professor Dr. Gantzer, genannt hat, ablehnen. Ich darf mich seinen Worten anschließen.

Jawohl, es ist richtig und wichtig, dass die Staatsregierung im Innenausschuss des Bayerischen Landtags über das berichtet, was gemacht wird und was gemacht werden kann. Ich darf sagen, dass wir über die bekannt gewordenen Aktivitäten der NSA ebenso

empört und schockiert sind wie Sie alle in diesem Hohen Hause. Wir sind darüber empört und schockiert, dass befreundete Staaten dieses Instrument benutzen; insbesondere auch deshalb, weil wir uns nur grob vorstellen können, was nicht befreundete Staaten mit unseren Daten anstellen werden. Von daher ist es für uns wichtig, dass wir eindeutig feststellen, dass Ausspäh-Aktivitäten nicht hinnehmbar sind und dem Selbstverständnis eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens eindeutig widersprechen.

Wir haben bereits erste Schritte eingeleitet. Der Maßnahmenkatalog der Bayerischen Staatsregierung umfasst dreizehn Punkte. Wir haben am 27. November letzten Jahres im Innenausschuss bereits einen mündlichen Bericht gehört. Aufgrund der Anträge wird ein schriftlicher Bericht folgen.

Signale auszusenden, ist wohl wichtig. Hier stimme ich Frau Schulze natürlich zu. Wir können es aber nicht bei Signalen belassen. Sehr geehrte Frau Schulze, natürlich steht es Ihnen zu, die Empörungs-Kultur etwas mehr zu pflegen als die CSU. Sie machen das auch in hervorragender Art und Weise. Ich freue mich darüber. Eine Empörungs-Kultur ist aber nicht ausreichend, weil man, wenn man in der Regierungsverantwortung steht, Antworten braucht, die den Bürgerinnen und Bürgern gegeben werden müssen. Antworten sind oftmals in Gesetzen niedergelegt. Wir können natürlich in unserem Staatsgebiet Gesetze beschließen und anwenden. Was machen wir aber mit anderen Staaten? Was machen wir in einer globalisierten Welt?

Wir müssen in der Diplomatie Signale aussenden, wir müssen uns aber auch selbst schützen. Ich nenne als banales Beispiel den Verkehr: Im 17. Jahrhundert hat sich keiner um Autos gekümmert. Mittlerweile gibt es Autos, und wir alle haben uns inzwischen daran gewöhnt, dass wir einen Sicherheitsgurt anlegen. Wir alle haben uns daran gewöhnt, beim Motorradfahren, inzwischen fordert man es auch für das Fahrradfahren, einen Helm aufzusetzen. Das sind normale Fortschritte einer Gesellschaft. Wir müssen unseren Schwerpunkt in der Forschung und in der Entwicklung darauf legen, unsere eigenen Daten sicher zu machen. Ich bitte Sie, diesen Gedanken nicht abzuwerten.

Wir feiern heute, am 28. Januar, nicht nur den 65. Jahrestag des Einzugs des Parlaments ins Maximilianeum, sondern auch den 1.200. Todestag von Karl dem Großen. Ich darf feststellen, dass Karl der Große sein Land regiert hat, indem er umhergeritten ist. Ich gestatte mir die Bemerkung, dass sich die Informationstechnologie von Karl dem Großen bis in die

Achtzigerjahre hinein nicht so rasant entwickelt hat, wie sie dies in den letzten 25 bis 30 Jahren getan hat. Hier brauchen wir Antworten der Forschung, wir brauchen Antworten der Technik, wir brauchen aber auch Antworten des Gesetzgebers. Hierzu dienen diese Berichte. Ich freue mich darauf, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit im Sinne der Datensicherheit unserer Bürger.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Manfred der Große hat gesprochen!)

Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Kollege Bernhard Pohl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier im Bayerischen Landtag über Fragen des Datenschutzes, manchmal möglicherweise etwas übertrieben, wenn es um Feinheiten und Kleinigkeiten geht. Wenn man sich aber überlegt, was im vergangenen Jahr mit dem NSA-Abhörskandal zutage getreten ist, sprengt das doch das Vorstellungsvermögen der meisten in diesem Hause.

Herr Professor Dr. Gantzer, natürlich haben Sie recht: Geheimdienste haben gewisse Sonderstellungen und maßen sich gewisse Sonderrechte an. Sie haben auch recht, dass Nordkorea viel schlimmer ist als die USA. Herr Kollege Gantzer, Nordkorea gilt jedoch in der Diktion der USA als sogenannter Schurkenstaat. Die USA sind dagegen ein mit uns seit Jahrzehnten befreundetes NATO-Mitglied. Da meine ich, muss man andere Maßstäbe anlegen.

Was glauben Sie, wäre los gewesen, wenn der deutsche Geheimdienst den amerikanischen Präsidenten abgehört hätte? Ich glaube, das weltweite Echo wäre so gewesen, dass es in Deutschland zu einer Regierungskrise gekommen wäre.

(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Das tun wir doch! Die merken es nur nicht!)

Von einer Regierungskrise in den Vereinigten Staaten habe ich nichts bemerkt.

Der mündliche Bericht im Ausschuss war nicht sehr aussagekräftig. Ich hoffe, dass der schriftliche Bericht umfassender und umfangreicher sein wird. Wir wollen wissen, wer abgehört wurde bzw. wird. Diese Frage beschränken wir anders als die GRÜNEN nicht nur auf die USA, sondern erstrecken sie auch auf andere Staaten. Wir wollen auch wissen, welche Rolle der Bundesnachrichtendienst in dieser Angelegenheit spielt. Eine Spezialität dieser Angelegenheit ist es,

dass uns nicht nur die Amerikaner ausspähen, sondern offensichtlich auch unser eigener Bundesnachrichtendienst hierzu Hilfe leistet. Wir wollen wissen, gegen wen der Bundesanwalt ermittelt und was vom Territorium des Freistaates Bayern ausgegangen ist oder was hier passiert ist. Nicht zuletzt wollen wir wissen, ob die Informationsdefizite, die bei der Bayerischen Staatsregierung im Frühsommer letzten Jahres noch bestanden haben, inzwischen etwas reduziert werden konnten.

Meine Damen und Herren, ich finde es etwas schade, dass die Ziffer 1 unseres Antrags nicht mehrheitsfähig war. In der Tat ist es empörend, was mit Deutschland und mit der Bundeskanzlerin passiert ist. Wir haben die Ziffer 1 gestrichen. Wir werden uns bei den Anträgen der SPD und der CSU enthalten, aber nicht deswegen, weil die Anträge falsch sind, sondern weil darin durchklingt, dass das Verhalten der Amerikaner rechtmäßig gewesen sein könnte. Es mag dafür zwar eine formelle Rechtsgrundlage geben, an der die Bundesrepublik Deutschland in Gestalt von Herrn Steinmeier beteiligt war. Aber auch eine formelle Rechtsgrundlage bedeutet noch nicht per se, dass das Handeln von dieser Rechtsgrundlage gedeckt ist. Das muss im Einzelfall schon auch noch untersucht werden. Deswegen ist der Antrag der GRÜNEN für uns im Grunde genommen zustimmungsfähig.

Allerdings ist Ziffer 2 b, in der die Vorratsdatenspeicherung angesprochen wird, nicht zustimmungsfähig. Die Vorratsdatenspeicherung hat in diesem Antrag nichts zu suchen. Das, was die Amerikaner gemacht haben, geht weit über das hinaus, was irgendein ernst zu nehmender Politiker in Deutschland beim Thema Vorratsdatenspeicherung vertritt. Kein Mensch würde das, was vonseiten der Amerikaner betrieben wurde, bei deutschen Behörden tolerieren. Es kann nicht angehen, dass wir unseren Sicherheitsbehörden Fesseln anlegen, weil sich andere falsch verhalten haben. Wenn Sie Ihren Antrag aufteilen, würden wir der Nummer 2 b nicht zustimmen, dem Rest würden wir aber zustimmen.

Ein Wort noch zu Snowden. Man mag sagen, die Aufnahme geht so, wie Sie es formuliert haben, etwas zu weit. Das Signal, dass Snowden wertvolle Dienste geleistet hat, können wir unterstreichen. Dass er nach Deutschland kommt, um uns bei der Aufklärung zu helfen, ist sicherlich auch richtig und wichtig. Wenn Sie Ihren Antrag aufteilen, werden wir dem Rest zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danken schön, Herr Kollege. Als Letzter hat Herr Staatsminis

ter Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Überwachung globaler Kommunikationsnetze berührt zweifellos elementare Grundlagen unserer modernen Gesellschaft. Wir haben seitens des Innenministeriums schon im November dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport aus Anlass der heute zu verabschiedenden Anträge mündlich über die Vorgänge und Schlussfolgerungen aus der Sicht der Staatsregierung berichtet. In Ergänzung dieses mündlichen Berichts werden wir wie vereinbart voraussichtlich bis Ende Februar einen schriftlichen Bericht vorlegen. Alles das ist richtig und notwendig, um gemeinsam im Landtag bewerten und entscheiden zu können, wie wir die Sicherheit unserer Bürger und unserer Unternehmen in einer vernetzten Welt besser gewährleisten können, wie wir den Schutz verbessern können.

Wir müssen vor allem – darin stimme ich völlig mit Herrn Kollegen Gantzer überein – die Eigensicherung und die Immunisierung möglicher Angriffsziele in unserem Land in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen für mehr Sicherheit der Bürger und der Unternehmen stellen. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte standen in den letzten Monaten die Erkenntnisse darüber, welche Ausspähungen seitens amerikanischer Nachrichtendienste offensichtlich oder angeblich betrieben wurden. Da gilt auch das, was die Kanzlerin sehr treffend mit wenigen Worten zusammengefasst hat: "Abhören unter Partnern, abhören unter Freunden, das geht schon gar nicht." Hier fehlt es in der Tat auch an der Moral zwischen Partnern und Bündnispartnern.

Auch wenn die Amerikaner in einem Abkommen, das wir anstreben, sich verpflichten sollten, so etwas gegenüber Partnern nicht mehr zu tun, werden die Gefahren für die Unternehmen in unserem Land und für unsere Kommunikation nicht wesentlich geringer. Wir alle wissen, dass noch sehr viele andere Nachrichtendienste weltweit unterwegs sind. Keiner soll glauben, dass wir mit der Sicherheit unserer Kommunikation keine Probleme mehr hätten, wenn die Amerikaner bestimmte Maßnahmen nicht mehr durchführen werden. Deshalb müssen wir in der Tat neue Spielregeln für das Verhalten unter Partnern schaffen.

Gleichzeitig müssen wir die Sicherungsmaßnahmen für die Kommunikation der Privatpersonen, aber auch der öffentlichen Einrichtungen und der Wirtschaftsunternehmen deutlich verbessern. Im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz haben wir das Cyber Allianz Zentrum Bayern geschaffen, welches bereits

am ersten Juli letzten Jahres eröffnet worden ist. Das Cyber Allianz Zentrum Bayern unterstützt seitdem tatkräftig die bayerischen Unternehmen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen als zentraler Ansprechpartner und als Kompetenzzentrum bei der Prävention und der Abwehr von Bedrohungen aus dem Netz.

Die Staatsregierung hat am 6. November letzten Jahres das Maßnahmenkonzept für Freiheit, Verantwortung und Vertrauen in einer vernetzten Welt beschlossen. Es sieht neben nationalen Anstrengungen zum Schutz der Nutzer auch Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene vor, für die sich die Staatsregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten einsetzen will. Für mich gilt jedenfalls weiterhin das, was ich in diesem Hohen Haus schon bei der letzten Debatte zu den amerikanischen Ausspähprogrammen festgestellt habe: In einer Gemeinschaft wie der NATO, in der wir gemeinsam für Demokratie und Freiheit einstehen wollen, zählt auch der Schutz unserer Daten zu den gemeinsamen Wertvorstellungen und unverzichtbaren Grundlagen eines vertrauensvollen und partnerschaftlichen Miteinanders. Das muss zweifellos auch die künftigen Verhandlungen insbesondere mit den Vereinigten Staaten von Amerika prägen. Dies sollten wir gemeinsam engagiert weiterverfolgen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Die 15 Minuten Karenzzeit sind vorbei. Deswegen lasse ich jetzt in namentlicher Form über den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/51 – das ist der Tagesordnungspunkt 9 – in namentlicher Form abstimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Ich bitte, die Stimmkarten zur Hand zu nehmen. Die Urnen stehen an den bekannten Plätzen. Ich eröffne die Abstimmung. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen. Ich bitte, hernach noch dazubleiben, weil wir weitere Abstimmungen zu erledigen haben. Dann ist die Tagesordnung zu Ende.

(Namentliche Abstimmung von 17.39 bis 17.44 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung.

Wir fahren in der Tagesordnung mit weiteren Abstimmungen fort. – Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir können erst dann geordnet abstimmen, wenn alle die Plätze eingenommen haben. – Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/60, Tagesordnungspunkt 10. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 17/314 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden.

Ich lasse über den Antrag von Abgeordneten der CSU auf Drucksache 17/62, Tagesordnungspunkt 11, abstimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/315. Wer dem Antrag mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Antrag beschlossen.

Ich lasse jetzt noch über den Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 17/64, Tagesordnungspunkt 12, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auf Drucksache 17/316 Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Nummer 1 sowie die Ordnungszahl "2" vor den Worten "Die Staatsregierung wird aufgefordert" gestrichen werden. Nicht geändert wurde allerdings der sich auf die Nummer 1 beziehende Buchstabe c der bisherigen Nummer 2 des Antrags. Insoweit müssten als Folgeänderung in Buchstabe c noch die Wörter – ich zitiere – "außer den in Ziffer 1 genannten" – Zitatende – durch die Wörter – ich zitiere – "außer den USA" – Zitatende – ersetzt werden.

Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses mit der soeben vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich

keine. Enthaltungen? – Sehe ich auch keine. Dann ist dieser Antrag einstimmig so beschlossen.

Die Tagesordnungspunkte 9 bis 12 sind damit erledigt. Ich warte allerdings immer noch auf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Bis wir das haben, kann ich Ihnen außerhalb der Tagesordnung noch Folgendes bekannt geben: nämlich dass am 4. Dezember 2013 Herr Abgeordneter Dr. Otmar Bernhard zum Vorsitzenden sowie Herr Professor Dr. Peter Paul Gantzer zum stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Kommission gewählt wurden.

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat am 5. Dezember 2013 Herrn Abgeordneten Jürgen W. Heike zum Vorsitzenden und Herrn Abgeordneten Franz Schindler zum stellvertretenden Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich denke, dass wir in Kürze das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung vorliegen haben. Wie ich mich überzeugt habe, sind dafür neue Stimmkarten verwendet worden. Ich hoffe, dass diese problemlos durch die Zählmaschine gelaufen sind und ein zuverlässiges Ergebnis produziert haben. Jetzt können wir aber noch ein paar Minuten warten, bis es vorliegt. –

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Gehring und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend "Aufklärung NSA-Spähaffäre und Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland", Drucksache 17/51, liegt vor. Es wurde wie folgt abgestimmt: Mit Ja haben 14 gestimmt, mit Nein 125, Stimmenthaltungen gab es 16. Damit ist der Antrag abgelehnt.