Protokoll der Sitzung vom 24.01.2017

(Zuruf von der CSU: Wort-Glauber! – Heiterkeit bei der CSU – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms können Sie je nach Bauausführung 18.000 Euro an bayerischen Mitteln bekommen.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Sie wollen ein Baukindergeld, bei dem es in vielen Punkten Fragezeichen gibt, ob sie jemals in Berlin umgesetzt werden können. Haben Sie den Mut! Engagieren Sie sich! Bayern ist stark, zumindest immer nach den Aussagen der Staatsregierung. Führen Sie ein eigenes bayerisches Baukindergeld ein! Sie wären dazu jederzeit in der Lage, und es wäre sofort umsetzbar.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Glauber. – Herr Staatssekretär, bitte schön.

Ich habe dargestellt, dass dieses Baukindergeld Bestandteil einer Gesamtstrategie auf Bundesebene ist. Nicht nur in Bayern sind Eigentumswohnungsbau und Häuserbau notwendig. Nicht einmal Sie beantragen heute ein bayerisches Baukindergeld, wenn ich Ihren Antrag richtig gelesen habe, sondern Sie haben darauf abgestellt, dass wir es auf Bundesebene beantragen sollen. Und dann lesen Sie Ihren eigenen Antrag offensichtlich nicht so genau, stellen sich hierher und

fordern plötzlich etwas ganz anderes als das, was Sie vorher beantragt haben.

Niemand von unserer Seite hat abgeschrieben. Wir haben ein klares, konsistentes Programm aufgelegt, unterstützt von der Fraktion. Ich weiß gar nicht, über was wir eigentlich diskutieren. Wenn Sie ein bayerisches Baukindergeld wollen, dann beantragen Sie halt kein deutsches hier im Saal. Sprechen Sie zu Ihrem eigenen Antrag und nicht zu irgendeinem, den Sie sich während der Debatte plötzlich ausgedacht haben!

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo!)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Sind Sie fertig?

Hamma’s?

Mir ham’s, danke. Sie können natürlich noch weitersprechen, vielleicht kommt dann noch mal was. Danke schön. – Nun hat sich noch einmal der Kollege Lotte zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz und knapp. Nur kann man das so nicht stehen lassen, was Herr Füracker hier erzählt. Wenn, dann sollten Sie schon zuhören, Herr Füracker. Ich wiederhole es, um es hier im Hohen Haus klarzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Wir von der SPD haben gesagt: Wir wollen ein Baukindergeld, ja, in den Ballungsräumen eine andere Förderung als im ländlichen Raum. Aber es geht nicht darum, dass im ländlichen Raum weniger bezahlt wird, sondern einfach darum, dass es eine andere Form der Förderung gibt. Wir brauchen eine Förderung der Ortskerne im ländlichen Raum. Dafür bietet sich der Bestand an; denn da steht schon was. Darum heißt es "Ortskern".

(Zurufe von der SPD: Bravo! – Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das ist entscheidend. Das darf hier schon mal gesagt werden.

(Lebhafter Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Bravo!)

Danke schön, Herr Kollege Lotte. – Liebe Kolleginnen und Kollegen,

weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

(Anhaltende Unruhe)

Ich darf um Ruhe bitten, damit wir die Abstimmungen durchführen können. – Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15027 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15055 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen, bitte! – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15056 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die CSU-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Das sind die FREIEN WÄHLER. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich komme nun zurück zu den Dringlichkeitsanträgen unter Nummer 1 in der Auflistung der Plenar-Dringlichkeitsanträge. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden dazu wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über die Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN abstimmen, über die in einfacher Form abgestimmt wird. Wir führen danach die namentliche Abstimmung über den SPD-Antrag durch.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15036 – das ist der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die FREIEN WÄHLER und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen, bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15054 – das ist der Antrag der FREIEN WÄH

LER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/15026. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Die Urnen sind bereitgestellt. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 20.35 bis 20.40 Uhr)

Die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.

Es folgt die Beratung der Dringlichkeitsanträge unter Nummer 3 in der Auflistung der Plenar-Dringlichkeitsanträge. – Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Riedberger Horn: Wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden (Drs. 17/15028)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von Brunn, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) Keine Manipulation des Alpenplans: Alpenschutz statt Ausverkauf Willen der Bevölkerung ernst nehmen! (Drs. 17/15034)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Bericht zur Gültigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen zur Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplans "Verbindungsbahn Grasgehren Balderschwang" (Drs. 17/15057)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bürgerwille respektieren Beschlüsse zum Riedberger Horn umsetzen (Drs. 17/15058)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Unser erster Redner ist der Kollege Leiner. Bitte schön, Herr Leiner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das unselige Verfahren zur Genehmigung der Liftverbindung auf dem Riedberger Horn wird fortgeschrieben. Folgt man der derzeitigen Gesetzeslage, ist das Vorhaben rechtlich nicht verwirklichbar. Es widerspricht dem Landesentwicklungsprogramm, dem Alpenplan, dem Bergwaldbeschluss und der internationalen Alpenkonvention. Neu hinzu kommt nun das rechtliche Gutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Gerrit Manssen von der Uni Regensburg. Der Streit um das Riedberger Horn gerät zunehmend zu einer Posse der Bayerischen Staatsregierung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ursache unseres heutigen Berichtsantrags ist das Gutachten, das von der Gesellschaft für ökologische Forschung e. V. in Auftrag gegeben wurde. Im Gutachten kommt man bezüglich der Gemeinderatsbeschlüsse zur Aufstellung des gemeinsamen Teilflächennutzungsplans der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang zu einer ganz anderen Bewertung als das Landratsamt Oberallgäu als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Laut Gutachten hätte der Obermaiselsteiner Gemeinderat – jedenfalls in dieser Zusammensetzung – gar nicht über das Projekt abstimmen dürfen. Die Mehrheit seiner Mitglieder – fünf an der Zahl – und der Bürgermeister sind nämlich Gesellschafter bzw. enge Verwandte von Gesellschaftern der Otto Schmid OHG, die die Bauvorhaben betreibt, und wären laut Artikel 49 der Bayerischen Gemeindeordnung nicht abstimmungsberechtigt gewesen. Nach diesem Gutachten ist die Abstimmung damit unwirksam und der Teilflächennutzungsplan nicht rechtswirksam.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der Gemeinde Balderschwang – man könnte sagen, die Balderschwanger haben Glück gehabt – war nur ein Gemeinderat betroffen, sodass das Abstimmungsverhältnis dort keine Auswirkungen auf die Entscheidung gehabt hätte. Es ist naiv zu glauben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mit ihrem Privatvermögen haftende Gesellschafter unbefangen in eine solche Abstimmung gehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)