Aber kommen wir zum Wesentlichen. Wir haben zwei unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Warum hat das Landratsamt das Vorgehen vorab bestätigt? Wie weit waren die Juristen im Landratsamt wirklich unbefangen? Wir wissen, dass das Landratsamt dieses Bauvorhaben befürwortet. Genau deswegen verlangen wir von der Staatsregierung – in diesem Fall vom Innenministerium – einen Bericht über die tatsächliche juristische Sachlage. Wer hat recht? Wie ist die rechtliche Lage wirklich?
Diese Frage kann im Übrigen auch für andere bayerische Gemeinden von großer Bedeutung sein. Viele Menschen in Bayern fragen sich, welche bayernweite – ich muss fast sagen, bundesweite, wenn nicht sogar internationale – Bedeutung die Liftverbindung Grasgehren – Balderschwang hat, um die bayerische Gesetzgebung zu ändern. Laut Emnid-Umfrage lehnen 80 % der bayerischen Bevölkerung diese Liftverbindung ab. Deshalb meine Frage an die Regierungsbank – der Herr Ministerpräsident ist leider nicht da –: Sieht so Ihre Koalition mit den Bürgern aus?
Ich persönlich verstehe das fanatische Festhalten an diesem Vorhaben schon lange nicht mehr. Es kann dafür nur eine Erklärung geben: Ein bestimmter Kreis von Politikern hat es versprochen, die Initiatoren pochen auf dieses Versprechen, das nach Gesetzeslage nicht durchführbar ist, und das führt zu dieser festgefahrenen Situation. Es geht nämlich schon lange nicht mehr um die Bürger und die Vorhaben der zwei Gemeinden; es geht nur noch um eine Demonstration der Macht und der Stärke der Bayerischen Staatsregierung.
Die Tourismusbranche im Allgäu hat schon zunehmend erkannt, dass andere Wege als Liftbau und Beschneiung gegangen werden müssen. Die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein sind längst Spielball juristischer Auseinandersetzungen, und es besteht die Gefahr, dass sie den Anschluss an die touristischen Destinationen der Region verlieren. Diese entwickelt sich nämlich mit neuen Konzepten weiter.
Das Projekt, meine Damen und Herren, ist ökologisch ein Frevel, juristisch nicht umsetzbar und darüber hinaus wirtschaftlich unnötig.
Ich fordere alle Beteiligten auf: Lassen Sie endlich die Finger vom Riedberger Horn! Dem Antrag der SPDFraktion und dem Berichtsantrag der CSU-Fraktion – ich habe ihn mit Genugtuung zur Kenntnis genommen – werden wir zustimmen; denn es braucht Aufklärung. Den Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen. Ich glaube, sie haben als Einzige im Landtag nicht verstanden, worum es geht.
Danke schön, Herr Kollege Leiner. – Nächster Redner ist der Kollege von Brunn. Bitte schön, Herr von Brunn.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die umstrittene Skischaukel am Riedberger Horn ist zum einen wegen des fragwürdigen Vorgehens der Gemeinderäte in Obermaiselstein und Balderschwang, aber auch wegen der repräsentativen Umfrage mit einer überwältigenden Mehrheit in der bayerischen Bevölkerung gegen diese Skischaukel wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt – sicher nicht zum letzten Mal.
Aus diesen beiden Vorkommnissen lassen sich für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klare Schlüsse ziehen: Erstens. Den Befürwortern des Projekts ist offensichtlich jedes Mittel recht, um es durchzudrücken. Zweitens. Eine überwältigende Mehrheit der bayerischen Bevölkerung lehnt dieses Unsinnsprojekt ab; aber das interessiert die CSU ganz offensichtlich nicht. Zum ersten Punkt. Es interessiert Sie nicht, dass es seit 1972 einen bayerischen Alpenplan gibt, der sich bewährt hat – das Instrument einer vernünftigen Landesplanung, die es 45 Jahre lang möglich gemacht hat, Wirtschaft und Alpenschutz unter einen Hut zu bringen, anders als im Nachbarland Österreich.
Sie wollen diesen Alpenplan ohne fachliche Begründung zurechtstutzen, gar manipulieren, um einer Handvoll Investoren vor Ort zu Willen zu sein. Es juckt Sie auch nicht, dass das Bodenschutzprotokoll der internationalen Alpenkonvention den Bau von Skipisten in rutschanfälligen Gebieten verbietet. Das hat Ihnen Ihr eigenes Landesamt für Umwelt schwarz auf weiß aufgeschrieben; das hat Ihnen die Bundesumweltministerin mehrfach nachdrücklich gesagt, und das haben wir Ihnen zudem mit dem eindeutigen Rechtsgutachten eines renommierten Umweltjuristen deut
lich aufgezeigt. Sie machen trotzdem weiter, damit einige wenige Kasse machen können. Internationales Recht, deutsches und europäisches Naturschutzrecht sind Ihnen einfach egal.
Es macht offensichtlich auch nichts, wenn sich Gemeinderäte an Abstimmungen beteiligen, obwohl sie Anteilseigner der Liftgesellschaft sind und damit ein eindeutiger Interessenkonflikt existiert. Diese Angelegenheit muss jetzt rechtsaufsichtlich geprüft werden. Wir finden es zumindest gut, dass Sie jetzt einen Berichtsantrag vorlegen, um den Landtag darüber in Kenntnis setzen zu lassen, was dort passiert ist.
Es ist, nebenbei bemerkt, schon merkwürdig, dass die FREIEN WÄHLER hier von "formalistischen Manövern" sprechen. Ich weiß nicht, ob Ihr Koalitionsanbiedern an die CSU schon so weit geht, dass Sie solche Methoden auch gutheißen.
Das, Herr Aiwanger, hat es früher bei Ihnen nicht gegeben. Es interessiert das Landratsamt Oberallgäu und einen CSU-Landrat offensichtlich auch nicht, ob das von Herrn Seehofer bestellte Ratsbegehren rechtlich zulässig ist oder ob die Gemeinden hier ihre Kompetenzen überschritten haben.
Ich frage an dieser Stelle, ob unter dem CSU-Landrat im Landkreis Oberallgäu eigentlich noch eine ordentliche Rechtsaufsicht stattfindet, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen von Investoren und Parteifreunden der CSU geht.
Diese Frage muss man stellen. Ein solches Vorgehen lässt Schlimmes für das geplante Genehmigungsverfahren befürchten, das Sie allein dem Landratsamt übertragen wollen, indem Sie den Alpenplan und die Schutzzonen ändern. Ihr Plan ist sehr durchschaubar: keine Schutzzone mehr am Riedberger Horn, das heißt kein Zielabweichungsverfahren. Somit kann sich die Staatsregierung die Hände in Unschuld waschen, und die Drecksarbeit wird im Landratsamt erledigt. Ich verspreche Ihnen von unserer Seite, dass wir uns ganz genau anschauen werden, wie dieses Genehmigungsverfahren abläuft. Glauben Sie nicht, dass Sie mit solchen Tricks und derartig fragwürdigen Methoden durchkommen!
ressiert Sie doch, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung in Bayern gegen dieses Projekt ist und für den Erhalt des Alpenplans in seiner jetzigen Form.
Der Ministerpräsident redet viel von seiner angeblichen Koalition mit der Bevölkerung – nur findet diese am Riedberger Horn, wenn es um die Skischaukel geht, nicht statt, genauso wenig wie im Zusammenhang mit der dritten Startbahn am Münchner Flughafen.
Sie müssen sich das schon noch einmal im Detail anhören: In einer repräsentativen Umfrage sagen 80 % der bayerischen Bevölkerung Nein zu dieser Skischaukel und zur geplanten Naturzerstörung.
Ja, Frau Guttenberger, Sie können uns gerne alternative Fakten präsentieren; diese Methode kennen wir. 80 % – das sagt schon etwas aus. Im bayerischen Alpenraum sind es übrigens 78 % und im Regierungsbezirk Schwaben über 70 %. Diese Menschen verstehen es nicht, dass Sie Profitinteressen den Vorrang geben wollen vor dem Schutz von Alpen und Natur, dass Sie Recht und Gesetz zurechtbiegen, bis es kracht, und dass hier ganz offensichtlich Vetternwirtschaft betrieben wird. Beerdigen Sie dieses unsinnige Projekt endlich, bevor Sie sich vor Gericht eines Besseren belehren lassen müssen und damit endgültig Schiffbruch erleiden!
Zu den Anträgen: Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu, dem Antrag der CSU ebenfalls. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER können wir jedoch wirklich nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr von Brunn. Bitte bleiben Sie stehen; Sie haben es schon gesehen. Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Holetschek. Bitte schön.
Herr Kollege von Brunn, Sie haben gerade wieder Ihren üblichen ideologischen Vortrag gehalten. Darüber hinaus fordere ich
Sie auf, die Behauptung zurückzunehmen, dass eine ordnungsgemäße Rechtsaufsicht beim Landratsamt Oberallgäu nicht mehr gewährleistet sei. Das ist eine Unverschämtheit von Ihnen. Ich weiß nicht, wie Sie das begründen wollen – vielleicht mit alternativen Fakten –, oder was auch immer Sie dazu sagen wollen. Ich fordere Sie jedenfalls auf, sich davon zu distanzieren. Wir haben einen hervorragenden Landrat im Landkreis Oberallgäu, und es gibt überhaupt keinen Anlass, eine solche Verdächtigung in den Raum zu stellen.
Herr Holetschek, wir werden es uns anschauen, ob es dort eine ordnungsgemäße Rechtsaufsicht gibt oder nicht.
Wir werden es prüfen, und dann kommen wir zu einem Ergebnis. Im Moment gibt es Hinweise, die darauf deuten, dass diese Rechtsaufsicht nicht funktioniert.
(Zurufe von der CSU: Welche denn? Nennen Sie die doch mal! Welche Hinweise? – Unruhe – Glo- cke der Präsidentin)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Dringlichkeitsanträgen heute geht es eigentlich um ein rechtliches Thema, nämlich die rechtliche Überprüfung der Gemeinderatsbeschlüsse in den beiden Gemeinden im Allgäu. Die Frage lautet, ob die Gemeinderatsbeschlüsse nichtig sind oder ob sie rechtswidrig waren, weil möglicherweise Gemeinderatsmitglieder beteiligt waren, die bei der Abstimmung eventuell nicht hätten mitstimmen dürfen.
Die Gemeinden haben im Vorfeld beim Landratsamt angefragt, ob dies der Fall sein könnte. Ihnen wurde – zumindest im Vorfeld – gesagt, dass sie sich nicht enthalten müssten bzw. dass sie abstimmen dürften.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD haben jetzt ein Gutachten zitiert, das eine andere Rechtsauffassung vertritt. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Ich bin kein Jurist, aber auch mir ist bekannt, dass es durch