Protokoll der Sitzung vom 24.01.2017

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Eva Gottstein u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Mehr Sicherheit durch Konsequenz und Kooperation (Drs. 17/15060)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wahren (Drs. 17/15061)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache und darf hierzu als Erstem für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Herrmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Dringlichkeitsantrag unterstützen und stärken wir die Staatsregierung in ihrem Sicherheitskonzept "Freiheit und Sicherheit durch Recht und Ordnung" vom 10. Januar und das heute beschlossene "Sofortprogramm Innere Sicherheit". Vor allem bestärken wir die Staatsregierung darin, im Wege einer Bundesratsinitiative diejenigen Punkte rasch voranzutreiben, für die der Bund die Zuständigkeit hat. Der internationale islamistische Terro

rismus, der 2016 mit den menschenverachtenden Anschlägen in Würzburg, Ansbach und Berlin in Deutschland angekommen ist, hat unser Land ins Mark getroffen. Auf diese Gefahr hat die CSU-Landtagsfraktion bereits insbesondere nach den ersten Anschlägen in Paris auf Charlie Hebdo anlässlich ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth im Januar 2015 hingewiesen und seither vom Bund konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der inneren Sicherheit gefordert. An diesen Forderungen halten wir ausdrücklich fest. Wir wollen daher im Wege der Bundesratsinitiative folgende Punkte schnellstmöglich umgesetzt haben:

Erstens. Die Speicherung und Verwendung von Verkehrsdaten, die praxisgerecht ausgebaut werden sollen, sodass sie von den Praktikern auch verwendet werden können.

Zweitens. Die Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ sowie für die Online-Durchsuchung muss geschaffen werden, um auch im virtuellen Bereich, im Cyber-Bereich, diejenigen Spuren vernünftig ermitteln zu können, die die Täter dort hinterlassen, nämlich digitale Spuren. Das ist wichtig, um die Netzwerke ermitteln zu können und Tätern auf die Spur zu kommen, insbesondere auch, um Terroranschläge zu verhindern.

Drittens. Die rechtlichen Möglichkeiten zur DNA-Analyse müssen erweitert werden.

Viertens. Der Unterbindungsgewahrsam in § 20p des BKA-Gesetzes muss im Hinblick auf die spezielle Bedrohungslage durch Personen, von denen die gegenwärtige Gefahr einer staatsgefährdenden Straftat ausgeht, angepasst werden.

Fünftens. Bestehende Strafbarkeitslücken bei der Sympathiewerbung für islamistische Organisationen müssen geschlossen werden.

Der brutale Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin macht sehr deutlich, dass noch an vielen dieser Punkte tatsächlich Handlungsbedarf besteht, und zwar durch den Gesetzgeber. Dabei erwarten wir auch von den Oppositionsfraktionen hier im Hohen Haus, diesen Antrag zu unterstützen und vor allem auf der Ebene des Bundestags und auch des Bundesrats daran mitzuwirken und nicht zu bremsen und zu blockieren. Eine gewisse Hoffnung, dass es zu dieser Unterstützung kommen könnte, hatte ich dabei, und zwar letzte Woche, als der Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN von Notz am 18.01. getwittert hat, dass auch die GRÜNEN dabei sind, wenn Sicherheit tatsächlich erhöht wird und das Vorgehen rechtsstaatlich und effektiv ist. Das war eine erfreuliche Twitter-Meldung. Allerdings hat unsere Kollegin Schulze postwendend am selben Tag eine Pressemitteilung abgesetzt, und zwar bezüglich der geplanten modernen

Abschiebehaftanstalt in Passau, und verkündet, dass die CSU Sicherheit nur vorgaukeln würde.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Ja, so ist das doch!)

Auch Ihr heutiger Dringlichkeitsantrag spricht leider diese Sprache, weshalb wir ihn ablehnen. Sie fordern in diesem Kontext völlig deplatziert gebetsmühlenartig die Verschärfung des ohnehin schon sehr scharfen deutschen Waffenrechts ein. Es soll alles wieder bis zum Sankt Nimmerleinstag geprüft und untersucht werden, bevor konkret gehandelt wird. Übrigens wundert mich, dass für Sie bei Themen der inneren Sicherheit immer im Vordergrund steht, ewig zu prüfen, allen Dingen genau auf den Grund zu gehen und noch einmal eine Kommission und vielleicht sogar eine Behörde zu gründen, die alles untersucht, vor Schnellschüssen zu warnen und Besonnenheit anzumahnen, bevor man irgendetwas tut. Auf anderen Politikfeldern ist es umgekehrt. Da kommt von Ihnen immer zuerst die Schlussfolgerung mit der schnellen Forderung nach Konsequenzen, bevor Dinge ermittelt worden sind. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass Sie bei der inneren Sicherheit manchmal einfach fremdeln.

(Beifall bei der CSU)

Wir lehnen den Antrag vor allem deshalb ab, weil Sie uns die Begründung dafür in Ihrer eigenen Begründung schon mitliefern, wo dieses ideologische Problem zutage tritt, dass für Sie mehr Sicherheit sofort eine Beeinträchtigung des Rechtsstaats bedeutet. Das ist eben nicht zutreffend. Gleichzeitig sieht man – das hat man der Debatte der letzten Tage und den Forderungen, genau zu überprüfen, wie da im Einzelnen gehandelt wurde, entnehmen können – die Schuld relativ schnell bei den handelnden Personen, bei den Beamten der Polizei, und versucht, sie auf diese abzuwälzen. Ich sage aber: Man soll es sich nicht so einfach machen, den Anschlag von Berlin in der Schublade Behördenversagen zu verbuchen; denn Behörden können nur wirksam handeln und für Sicherheit sorgen, wenn sie die gesetzlichen Befugnisse dazu haben, also vollziehbare Gesetze. Gerade am Fall Amri wird nämlich sehr deutlich, dass es viel zu viele Gesetzesattrappen gibt, die gerade nicht vollziehbar sind, die schön im Gesetz stehen, aber im konkreten Fall nicht anwendbar sind.

(Thomas Gehring (GRÜNE): Also weitere Attrappen hinzufügen!)

§ 58a des Aufenthaltsgesetzes gehört zu diesen Attrappen. Das sieht man in der jetzigen Debatte sehr gut. Man kann es nicht den Beamten, nicht den Behörden in die Schuhe schieben, wenn sie auf dieser Basis keinen Gewahrsam anordnen können; denn bei

näherer Betrachtung ist die Regelung wirkungslos. Ich will nur darauf hinweisen, dass dieser Paragraf damals von Rot-Grün so formuliert wurde. Darum sollten sich jetzt gerade die GRÜNEN zurückhalten, wenn sie von Behördenversagen sprechen.

(Beifall bei der CSU)

Wir setzen uns jedenfalls für mehr Befugnisse für den Rechtsstaat ein, damit er sich erfolgreich gegen seine Gegner durchsetzen kann. Mehr Befugnisse für den Rechtsstaat bedeuten nicht automatisch oder gleichzeitig ein Weniger an Rechtsstaat, sondern die Befugnisse und die Abwägung der Verhältnismäßigkeit in dem Verhältnis der Grundrechte zueinander usw. müssen, wo das erforderlich ist, durch Richtervorbehalt rechtsstaatlich abgesichert sein. Aber wir brauchen mehr Befugnisse für den Rechtsstaat. Wir brauchen diese vor allem gegen islamistische Gefährder. Wir brauchen das, was wir immer deutlich betonen, nämlich die wehrhafte Demokratie und den starken Staat. Während andere – man kann das den heutigen Anträgen entnehmen – Seminare darüber abhalten, wer eigentlich ein Gefährder ist und was eigentlich ein Gefährder ist, überwachen wir diese frühzeitig. Deshalb werden wir das Polizeiaufgabengesetz in Bayern um eine präventivpolizeiliche Befugnisregelung für eine offene elektronische Aufenthaltsüberwachung, vulgo Fußfessel, ergänzen. Ebenso werden wir das PAG so erweitern, dass Extremisten und Gefährder leichter in Sicherheitsgewahrsam genommen werden können; denn bei so hochgradigen Gefährdern wie Amri muss "Wegsperren vor Observieren" gelten.

(Beifall bei der CSU)

Durch die Änderung des PAG und des Bayerischen Datenschutzgesetzes sollen künftig die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen auf zwei Monate verlängert werden; denn wir brauchen Regelungen nicht für die Theorie im Politikseminar, sondern für die Praxis der Polizei und der Behörden des Verfassungsschutzes, also der Behörden, die damit umgehen müssen und denen es nicht hilft, wenn zwar eine grundsätzliche Möglichkeit besteht, aber die Hürden so hoch sind, dass eine Auswertung nicht stattfinden kann. In Berlin hat sich das sehr deutlich gezeigt. Dort wird von offizieller Rot-Rot-Grüner Seite des Senats gegen mehr Videoüberwachung argumentiert. Dort soll diese im Koalitionsvertrag reduziert werden, neben vielen anderen Dingen, die zeigen, dass man dort noch nicht in der aktuellen Bedrohungssituation angekommen ist. Dort fordern gleichzeitig die Polizeibehörden in ihrer Not Bürger auf, Handy-Videos auf den eigenen Handys mit Beweisen zu schicken. Daran wird der Widerspruch zwischen Theorie und Praxis deutlich. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Deshalb wer

den wir die notwendigen Änderungen der gesetzlichen Regelungen, für die wir zuständig sind – das sind das Bayerische Polizeiaufgabengesetz und das Bayerische Datenschutzgesetz –, vornehmen. Wir ergänzen das PAG, verbessern die Schutzausstattung der Polizisten, stocken die Observationseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz auf und bauen die polizeiliche Videoüberwachung aus. Zudem errichten wir – bundesweit einzigartig – eine kombinierte Einrichtung zum Vollzug von Straf- und Abschiebehaft in Passau. Wir reden nicht, sondern wir handeln. Damit setzen wir Maßstäbe im Kampf gegen islamistischen Terror.

Den Antrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab. Er ist zwar größtenteils von dem unsrigen abgeschrieben, sattelt aber – wie immer – bei den Einstellungs- bzw. Personalstellenzahlen drauf nach dem Motto: "Darf‘s a bisserl mehra sein?" Wir haben das vorhin schon in der Debatte über das Baukindergeld erlebt. Das ist hier exakt das gleiche Schema. Abschreiben und etwas draufsatteln – das ist uns zu billig.

Auch den Antrag der SPD-Fraktion lehnen wir ab. Darin wird deutlich, wie sehr Sie sich freuen, dass Bundesminister Maas endlich – wenn auch zwei Jahre zu spät – in die Gänge kommt; Sie loben ihn dafür. Wir hätten diesen Antrag fast akzeptieren können, können ihm aber dennoch nicht zustimmen, weil er einige Feststellungen enthält, die aus unserer Sicht nicht zutreffend sind. Beispielsweise haben wir keinen Nachholbedarf bei der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit. Im Gegenteil, die Maßnahmen des Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung werden ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Insofern geht uns Ihr Antrag in die falsche Richtung.

Auch beim Thema Cybercrime setzen wir gerade nicht auf Zentralisierung, sondern auf stärkere Vernetzung. Auch deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen.

Jedenfalls in Bayern können sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass der Staat alles Menschenmögliche für ihre Sicherheit tut. Damit senden wir von Bayern aus auch ein Signal für mehr Sicherheit nach ganz Deutschland; denn nur wer auf seine Sicherheit vertrauen kann, kann auch in Freiheit leben.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Schulze das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns allen sind sicherlich

noch die Bilder des schrecklichen Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Kopf. Uns alle treibt die Frage um, wie das passieren konnte und ob der Anschlag hätte verhindert werden können. Daher ist für uns GRÜNE klar: Wir brauchen jetzt allumfassende Aufklärung über den schlimmsten islamistischen Terroranschlag in Deutschland und das Handeln der Behörden, die mit dem Attentäter Amri befasst waren. Aus der Analyse der Defizite können konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden, wenn nötig, auch in Form von neuen Gesetzen.

Was die CSU aber wieder macht, ist Folgendes: Sie macht wieder einmal den zweiten Schritt vor dem ersten. Aufgeschreckt und ganz aufgeregt, immer in der Hoffnung, Ihre rechtsstaatlich höchst bedenklichen Scheinlösungen endlich durchzudrücken, hauen Sie fast täglich eine Forderung nach der anderen heraus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Herrmann, Sie laufen los, ohne zu wissen, wohin Sie eigentlich wollen; denn es sind noch so viele Fragen offen: Wurde Amri bis zum Anschlag oder darüber hinaus überwacht? Wenn ja, wann genau und mit welchen Maßnahmen und Mitteln? Welche Erkenntnisse haben sich ergeben? Gab es Bestrebungen der Behörden, Amri oder Personen aus seinem Umfeld als Vertrauenspersonen, Quellen oder Informanten zu führen? Hat Amri Geld- oder Sachleistungen bekommen? Warum wurde kein Strafverfahren eröffnet, obwohl seine kriminelle Karriere bekannt war? Wissen Sie, Herr Herrmann, beispielsweise, woher er die Schusswaffe hatte? Wissen Sie das? So etwas müssen wir doch erst einmal analysieren, bevor wir uns überlegen können, welche Schlussfolgerungen wir ziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen auch genau prüfen, warum die Behörden nicht doch versucht haben, eine Abschiebeanordnung, Meldeauflage oder Sicherungshaft zu beantragen, anstatt davon auszugehen, dass diese ohnehin keinen Erfolg haben werde. Es ist also unseriös, wenn Sie hier einen Antrag vorlegen, ohne die vollständige Aufklärung abzuwarten.

(Jürgen W. Heike (CSU): Das sagen die Richtigen!)

Dann stellen Sie in Ihrem Antrag auch noch Forderungen, die mit dem konkreten Anschlag nichts zu tun haben. Ich möchte aus Ihrem Antrag zitieren. Sie fordern:

Bei der Strafzumessung darf es keinen Rabatt wegen kultureller Vorstellungen und Prägungen,

die mit unseren Werten nicht vereinbar sind, geben.

Ernsthaft, Herr Herrmann? In was für einer kuriosen Welt leben Sie eigentlich? Das ist, ehrlich gesagt, Ausdruck des Misstrauens gegenüber unserer Justiz.

(Beifall bei den GRÜNEN – Staatsminister Joa- chim Herrmann: Sie müssen sich erst einmal ent- scheiden, mit welchem Herrmann Sie reden! – Heiterkeit bei der CSU)

Wir GRÜNE diskutieren gern darüber, wo man nachjustieren kann oder muss und welche Sicherheitslücken zu schließen sind. Wir stellen uns aber gegen haltlose und hektische Symbolpolitik;

(Beifall bei den GRÜNEN)

denn diese bringt nicht mehr Sicherheit, sondern nur weniger Rechtsstaat. Es gibt bereits umfassende rechtliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr.

(Dr. Florian Herrmann (CSU): Eben nicht!)

Sie müssen aber konsequent angewandt werden. Die Defizite beim Gesetzesvollzug gehören abgestellt. Gefährder gehören passgenau und engmaschig überwacht. Das ist zielgerichtete Abwehr von konkreten Gefahren anstelle haltloser Massenüberwachung von allen.

Auch die Zusammenarbeit der und der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden müssen ernsthaft analysiert werden. Im Gegensatz zu Ihnen stehen wir GRÜNEN einer eventuellen Anpassung der föderalen Sicherheitsarchitektur an die heutigen Erfordernisse im Kampf gegen demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen offen gegenüber. Wir verschließen uns einer Debatte darüber nicht.