Protokoll der Sitzung vom 24.01.2017

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes

70 Jahre Bayerische Verfassung Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag (Drs. 17/14538) Erste Lesung

Begründung und Aussprache zu diesem Gesetzentwurf werden miteinander verbunden. Damit ergeben sich 11 Minuten Redezeit für die SPD-Fraktion. Ich erteile jetzt Herrn Kollegen Arnold das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen heute zum wiederholten Male einen Gesetzentwurf vor, der darauf abzielt, dass die Besetzung der höchsten Justizstellen in diesem Freistaat nicht vom Ministerrat bestimmt wird, sondern die Besetzung durch eine Ausschreibung und eine Auswahl erfolgt, wie das bei 99,9 % aller anderen Stellen im Freistaat Bayern systemimmanent ist.

Die Ausschreibung ist das Anbieten einer freien Arbeitsstelle auf der Suche nach einem geeigneten Bewerber. So ist das im Verwaltungsrecht definiert. Meine Damen und Herren, in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ist geregelt: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte." Wir halten es für notwendig, dass dieser Zutritt nicht auf Zuruf, sondern durch eine Ausschreibung gewährt wird. Dieses Gebot ist schon aus dem Grundgesetz abzuleiten. Aber auch die Bayerische Verfassung stellt in Artikel 94 Absatz 2 klar: "Die öffentlichen Ämter stehen allen wahlberechtigten Staatsbürgern nach ihrer charakterlichen Eignung, nach ihrer Befähigung und ihren Leistungen offen, die, soweit möglich, durch Prüfungen im Wege des Wettbewerbs festgestellt werden."

(Volkmar Halbleib (SPD): Hört, hört!)

"Im Wege des Wettbewerbs" bedeutet, dass erst einmal geschaut wird, welche vergleichbaren Qualifikationen und Leistungen überhaupt in Rede stehen. Das ist Sinn und Zweck einer Ausschreibung. Die zwölf Ämter, die hier in Rede stehen, werden wohl kaum im Wege des Wettbewerbs besetzt werden. Die Diskussionen liefen üblicherweise so ab, dass die jeweiligen Mehrheitsfraktionen in diesem Landtag gemeint haben, dass der Kreis der In-Betracht-Kommenden überschaubar sei. In der letzten Legislaturperiode gehörte auch die FDP-Fraktion zur Mehrheit. Es mag sein, dass dieser Personenkreis überschaubar war. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob diese In-Betracht-Kommenden auch wollen, in welcher Art und Weise sie sich qualifizieren und welche Voraussetzungen vorhanden sind. Insbesondere sagt das nichts darüber aus, wie die Gewichtung erfolgen soll, wenn mehr als zwölf Personen zur Auswahl stehen sollten.

Hier geht es um wichtige Stellen. Wir können nach wie vor feststellen, dass in diesem Zusammenhang ein systemischer Bruch stattfindet. Jede Stelle für einen Richter oder einen Staatsanwalt in Bayern ist ausgeschrieben. Die Eingangsämter werden gemäß der Verfassung streng nach den Noten und der charakterlichen Eignung besetzt. Die Beförderungsämter werden ausgeschrieben. Dazu bedarf es selbstverständlich Beurteilungen. Die Erstellung dieser Beurteilungen gehört letztlich auch zu den Aufgaben der genannten zwölf zu besetzenden Stellen. Diese Personen entscheiden demokratisch legitimiert als Präsident oder Präsidentin des Oberlandesgerichts oder als Präsident oder Präsidentin des Landesarbeitsgerichts oder des Landessozialgerichts über das Schicksal dieser Bewerbungen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Ein gutes Argument!)

In solchen Fällen werden der Richterrat, der Hauptstaatsanwaltsrat, der Staatsanwaltsrat oder der Hauptrichterrat bei den Ausschreibungen beteiligt. Sie haben nicht die Möglichkeit, ein Veto einzulegen, aber sie werden zumindest daran beteiligt und können eigene Vorstellungen geltend machen. Bei einer Berufung durch den Ministerrat sind diese Vorstellungen allenfalls auf der Galerie hörbar. Die Beteiligten in der Justiz und in den Gerichtsbarkeiten können jedoch nicht zu Wort kommen.

Der Kern dieses Verfahrens ist, dass sich die Mitarbeiter der Justiz durch ihre Bewerbung zur Verfügung stellen. Das reißt jedoch hier ab. Ich bin fast versucht, hier den preußischen Justizminister Leonhardt zu zitieren, der meinte: "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren." Dieses Zitat ist nicht mir eingefallen, sondern es wurde bereits im Jahr 2012 von dem Ehrenvorsitzenden des Bayerischen Richtervereins, Herrn Direktor am Amtsgericht Walter Groß, angeführt.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gerade jetzt schießen beim geringsten Verdacht, egal auf welcher Ebene, Spekulationen ins Kraut, wer wird was, woraus, mit wem, warum und wofür. Diese Spekulationen werden auch im politischen Raum inkompetent befeuert. Ich betone aber, dass dies nicht in diesem Hohen Hause geschieht. In dieser Zeit ist eines mehr denn je gefragt, nämlich Transparenz.

(Beifall bei der SPD)

Nichts anderes wollen wir. Wir wollen eine transparente Ausschreibung. Nun könnten Sie anführen, dass diese Ausschreibung deshalb nicht stattfinde, weil es einen sachlichen Grund dafür gäbe, die Besetzung dieser Stellen vom Ministerrat bestimmen zu lassen.

Was wäre dieser Grund? – Eine geschwindere Besetzung der jeweiligen Stelle? – Eine Kompetenznotwendigkeit, die die Perpetuierung der Ämter erforderlich macht? – Weit gefehlt! In der Vergangenheit konnten wir die Erfahrung machen, dass die Stelle des Generalstaatsanwalts in Bamberg neun Monate lang nicht besetzt war, weil sich damals CSU und FDP nicht auf eine Person einigen konnten.

(Volkmar Halbleib (SPD): Daran erinnern wir uns noch!)

Die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts war über ein Jahr lang nicht besetzt, weil sich die damalige Ministerin, Frau Kollegin Haderthauer, nicht mit dem in Rede stehenden Vorschlag einverstanden erklärt hat. Daraufhin wurden eine Konkurrentenklage erhoben und Gerichtsurteile gefällt, die Gott sei Dank noch möglich sind. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang eindeutig festgestellt, dass die Kriterien für die Auswahlentscheidung hinreichend niedergelegt sein müssen.

Zum Zeitpunkt dieser Konkurrentenklage war nichts schriftlich niedergelegt. Diese Entscheidung wurde am Grünen Tisch getroffen. Wer weiß, welche politische Motivation dahinterstand? Ging es um die parteipolitische Position des Bewerbers, oder ging es um andere Punkte? Das war in jedem Fall nicht nachprüfbar. Das Verwaltungsgericht München hat damals entschieden, dass die Auswahlentscheidung des Ministerrats materiell fehlerhaft war. Meine Damen und Herren, Sie sollten sich zukünftig solchen Risiken nicht aussetzen. Sie sollten vielmehr den letzten Schritt in der Gesetzgebung vollziehen und alle Bewerber nach sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten gleichbehandeln.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Für die Bediensteten und Mitglieder der bayerischen Justiz würde sich daraus die Möglichkeit ergeben zu zeigen, welche Fähigkeiten sie haben, und auszuspähen, wer sich möglicherweise für ein solches Amt aufdrängt. Wenn etwas überschaubar sein soll, muss man alles im Blick haben. Viele Talente drängen sich erst auf, wenn sie sich bewerben, wobei die Noten und die Beurteilungen unterschiedlich sind. Wir werden demnächst die Stellen der Richter des Verfassungsgerichts besetzen. Bei den Bewerbern sind die Noten unterschiedlich, gleichwohl ist die Qualifikation gegeben. Diese Kriterien müssen auf den Tisch, damit die obersten und die nachgeordneten Gerichte glaubhaft bleiben. Innerhalb der Behörden muss die Legitimation derjenigen, die beurteilen, gegeben sein. Ein Richter oder ein Staatsanwalt, der von jemandem be

urteilt wird, der selbst nicht beurteilt worden ist, sondern auf Zuruf der Staatsregierung in sein Amt gekommen ist, wird sich nicht sachlich gleichbehandelt fühlen. Sollte diese Beurteilung nicht so ausfallen, wie es sich dieser Richter oder Staatsanwalt vorstellt, wird er einen gewissen Harm haben, und diesen Harm sollten wir in der heutigen Zeit ausschließen.

Jetzt haben Sie nicht mehr die Koalition mit der FDP und damit nicht mehr das Problem, dass Ihnen möglicherweise Parteitaktik und Kalkül vorgeworfen werden. Jetzt stellt sich einfach die Frage: Wollen wir im 71. Jahr des Bestehens der Bayerischen Verfassung Nägel mit Köpfen machen und ein sauberes System der Justiz bieten, in dem alles von unten bis oben in der gleichen Art und Weise festgelegt bzw. bestimmt wird, oder wollen Sie sich tatsächlich vorbehalten, die letzten zwölf Stellen nach Gutsherrenart zu besetzen, um möglicherweise hinterher bei Gericht einen riesigen Schaden zu erleiden – nicht nur für sich, sondern für das System?

(Beifall bei der SPD)

Deswegen darf ich Sie bitten, in der Diskussion offen zu sein und möglicherweise diesmal unseren Gesetzesvorstoß zu unterstützen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Arnold. – In der Aussprache verbleiben jetzt nach der Geschäftsordnung für die CSU-Fraktion acht Minuten, für die FREIEN WÄHLER fünf Minuten und für die GRÜNEN fünf Minuten; für die Staatsregierung verbleiben ebenfalls acht Minuten. Damit darf ich der Frau Kollegin Guttenberger das Wort erteilen. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine funktionierende Justiz ist die Basis einer erfolgreichen Entwicklung in einer Gesellschaft. Ich glaube, insofern herrscht hier Einigkeit. Mit dem klar gegliederten Instanzenzug ist sichergestellt, dass die Judikative im Rahmen der Selbstkontrolle der rechtsprechenden Gewalt Recht und Gesetz zur Geltung verhilft. Die Menschen in Bayern vertrauen auf diese unabhängige Justiz, auf ihre Kompetenz und auf die Qualität der Justiz.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage – das haben wir schon gehört – müssen Planstellen für Richter und Staatsanwälte ausgeschrieben werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die Eingangsämter, und ausgenommen sind auch die Stellen für Richter und Staatsanwälte, die von der Staatsregierung besetzt werden. Es handelt sich dabei um zwölf Stellen

zwölf Stellen für das ganze Land: Das sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Verwaltungsgerichthofs, der Landesarbeitsgerichte, des Landessozialgerichts, der Finanzgerichte und die Generalstaatsanwälte, also insgesamt zwölf Stellen im ganzen Land. Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass auch diese Stellen ausgeschrieben werden. Und jetzt frage ich Sie: Welche fachliche Notwendigkeit besteht für eine Änderung des bewährten Systems?

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie hätten zuhören sollen, Frau Kollegin! Es sind einige genannt worden!)

Bei der Vorrede konnte ich eine solche Notwendigkeit nicht erkennen. Und welche Intransparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll denn dadurch beseitigt werden? – Wir können eine solche fachliche Notwendigkeit nicht erkennen. Bereits heute werden die Personalvertretungsgremien, also die Präsidialräte und die Hauptstaatsanwaltsräte, beteiligt, und in diesen Gremien besteht unserer Kenntnis nach auch eine sachorientierte, vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit.

(Horst Arnold (SPD): Die haben aber nichts zu sagen!)

Von einer Ausschreibung wäre jeweils nur ein ganz geringer Teil der herausgehobenen Stellen betroffen. Bei der Auswahl für die Übertragung nach Leistung, Eignung, Befähigung kommt also im jeweiligen Geschäftsbereich nur ein ganz kleiner Kreis von Bewerberinnen und Bewerbern in Betracht, die der Staatsregierung auch alle bekannt sind. Ich frage mich also: Wo soll jetzt der Mehrwert einer Ausschreibung liegen? Wo soll hier ein Mehr an Erkenntnis erlangt werden? – Ich sage jetzt mal eines, Herr Kollege Arnold: Auch wenn im Rahmen einer Ausschreibung der eine den Vorzug vor dem anderen bekäme, würde dies niemals vor einer Konkurrentenklage schützen. Wir sollten uns hier hüten, Äpfel mit Glühbirnen zu vergleichen. Für uns besteht in der Angelegenheit offensichtlich keine fachliche Notwendigkeit, und das System in Bayern hat sich bewährt. Es hat sich gezeigt, dass hier unabhängige Gerichte bestehen – keine "sogenannte Unabhängigkeit", wie Sie es jetzt mit einem rückwärts gerichteten Zitat gesagt haben. Ich glaube, dass auch Sie daran keinerlei Zweifel haben.

Nachdem von einer Ausschreibung kein weiterer Erkenntniswert zu erwarten ist, sehen wir dafür keine Notwendigkeit. Im Übrigen wäre nach der derzeitigen Rechtslage auch in Einzelfällen eine Ausschreibung möglich; sie wäre nicht verboten. Wir halten das derzeitige System für eines, das sich bewährt hat, das

die Qualität, die Kompetenz und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit in Bayern bislang geschützt hat und auf das auch in Zukunft gebaut werden kann.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Guttenberger. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht jetzt Kollege Streibl. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Thema können sich, glaube ich, die Rechtspolitiker auf dieser Seite des Hauses wieder einmütig zeigen; denn, Frau Kollegin Guttenberger, ich glaube, den Kern des Gesetzentwurfs haben Sie schon beim vorherigen Tagesordnungspunkt nicht so ganz verstanden: Hier geht es um Demokratie, um Glaubwürdigkeit und um die Wertschätzung der Justiz. Wenn man diese Posten – zwölf Stellen sind es, haben Sie gesagt – ausschreibt, dann zeigt man die Wertschätzung, indem sich jeder dafür bewerben kann und indem hier der Wettbewerb der Besten stattfindet. Die Besten können sich bewerben, ohne erst durch ein Auswahlverfahren laufen zu müssen, das in der Exekutive angesiedelt ist.

Der andere Aspekt ist, dass die Justiz dann dadurch transparenter wird, dass nachvollziehbarer wird, wie die Entscheidungen laufen und warum welche Personen wohin kommen – gerade an diesen zwölf Stellen. Das sind ja nicht irgendwelche zwölf Stellen in der Justiz, sondern das sind die zwölf wichtigsten Stellen in der bayerischen Justiz. Sie haben es verdient, so besetzt zu werden, dass es auch für den Bürger nachvollziehbar ist und dass die Glaubwürdigkeit dieser Stellen nicht in Verdacht gerät. Darum geht es hier; hier geht es um ein Stück mehr Demokratie. Das müsste man eigentlich auf der rechten Seite hier einsehen.

Man muss auch fragen, wem die jetzige Regelung nützt. Sie nützt im Grund genommen nur der Exekutive; denn sie bestimmt letztendlich, wer die zwölf höchsten Stellen in der Justiz einnehmen wird und darf. Das ist nach meiner Meinung mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung letztlich nicht vereinbar. Wenn die Justiz selber regeln kann, wer Amtsrichter wird, ist das schön und gut. Aber wenn es darum geht, wer Präsident des Oberlandesgerichts wird, dann ist es nicht gut; darüber soll nur das Kabinett entscheiden dürfen – die Exekutive pur. Damit handelt man hier im Grund genommen eklatant wider die Gewaltenteilung, und das muss zurechtgerückt werden. Nach unserer Auffassung sollte sich hier auch die Justiz selber we

sentlich besser verwalten können, ohne Einmischung der Exekutive.

Frau Guttenberger, vor Jahren – ich glaube, es war 2009 – haben wir einen ähnlichen Gesetzesantrag gestellt. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie damals hier an dieser Stelle sagten: Sie wissen schon – in der Exekutive –, wer für die Stellen geeignet ist und wen man da nehmen soll. – Ja, genau diese Angst haben wir, dass dadurch dann andere, die auch qualifiziert wären, von der Wahl ausgeschlossen werden. Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs ist es, die Möglichkeit zu eröffnen, dass auch andere an diese Stellen und Positionen kommen; Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist die Stärkung von Demokratie und Gewaltenteilung im Land. Deswegen werden wir diesen Antrag mit unterstützen und freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss, wo wir das noch breit erörtern werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Kollege Streibl. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Gote. Bitte sehr.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Exekutive die zwölf höchsten Stellen in der Justiz in diesem Land allein nach Gutsherrenart besetzt, dann ist doch offensichtlich, dass das nicht im Sinne der Gewaltenteilung und nicht im Sinne von Demokratie und mehr Transparenz sein kann. Kolleginnen und Kollegen, das ist doch offensichtlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich verstehe sogar, dass Sie lachen. Sie sind in der regierungstragenden Fraktion. Warum soll man etwas ändern, wenn man selber auswählen darf? – Das versteht jeder. Wird diese Haltung jedoch wirklich diesem Land und seiner großen demokratischen Tradition, der wir uns alle verpflichtet fühlen, gerecht? Finden Sie es wirklich gerechtfertigt, dass die zwölf wichtigsten Stellen in der Justiz allein von der Exekutive, von der CSU, nach Gutsherrenart vergeben werden? – Das wollen Sie nicht ändern. Das muss man beim Namen nennen. Das ist wirklich ein Skandal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Selbstverständlich würden wir diesen Schritt für richtig halten. Jede gute Demokratin und jeder gute Demokrat hält diesen Schritt für richtig. Eigentlich ist es offensichtlich, dass man diesem Vorschlag folgen muss.

Ich möchte daran erinnern, dass das Verfahren, das Sie beibehalten wollen, offenbar nicht immer hervorragend, reibungslos und zum Nutzen der bayerischen