Aber ich glaube, Sie müssen da in Ihrem Ministerium nachprüfen, weil Sie heute sagen: Größtmöglich, mehr geht nicht. – Man hat uns ausdrücklich bestätigt, dass es schon geht. Da bitte ich Sie, für Aufklärung zu sorgen.
Sie haben vorhin gesagt, die Castoren stünden zur Verfügung. Jetzt sagen Sie, die Genehmigungen seien noch nicht erteilt. Vielleicht können Sie diesen Dissens jetzt noch aufklären. Es wäre für uns ganz wichtig zu wissen, wo die Stellschrauben sind. So, wie Sie das sagen, könnte unmittelbar damit begonnen werden, die Brennelemente herauszunehmen, sobald die Genehmigung da ist oder die Castoren da sind. Aber das können Sie jetzt natürlich noch erläutern. Dann müssen wir schauen, wie wir da weiterkommen.
Ich glaube, das Ziel, den Abbau so schnell wie möglich voranzubringen, steht nicht außer Frage. Aber ich möchte Sie bitten, bei Ihren Überlegungen nicht die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Selbst wenn wir damit nur ein Prozent mehr Sicherheit gewinnen, wäre damit die größtmögliche Sicherheit gegeben. Vielleicht können Sie diese zwei Fragen noch beantworten.
Ich sage es noch einmal: Sicherheit steht an erster Stelle. Herr Kollege, Sie haben mir vielleicht nicht zugehört.
Ich habe gesagt, dass es am Vorhandensein der Castoren nicht mangelt. Diese Castoren sind da. Uns fehlt die Genehmigung der Bundesbehörde. Wir warten darauf. Wir haben eine Beschleunigung des Verfahrens
angemahnt, sodass wir zügig vorankommen können. Die Castoren sind da. Es fehlt uns nur die Genehmigung.
Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Frist für die namentliche Abstimmung ist verstrichen. Wir kommen deshalb jetzt zur Abstimmung, die in namentlicher Form erfolgt. Die Urnen sind bereitgestellt. Sie haben fünf Minuten Zeit. Ich eröffne die Abstimmung.
Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein, damit ich fortfahren kann. Dann verrate ich auch, wie es mit der Sitzung weitergeht.
Wir haben jetzt bis zur Mittagspause noch eine Abstimmung und eine Debatte vor uns. Ich schätze, dass wir dann um circa 12.00 Uhr, 12.10 Uhr oder 12.15 Uhr für eine halbe Stunde in die Mittagspause gehen können. Ich sage das dann noch genauer an. Nach der Mittagspause gibt es dann nur noch die Dringlichkeitsanträge.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gewährleisten - Kein Zwei-KlassenRecht in der Kinder- und Jugendhilfe (Drs. 17/14105)
Bitte nehmen Sie die Plätze wieder ein. – Im Einvernehmen aller Fraktionen erfolgt hierzu keine Aussprache. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung
des Antrags. Wer dem Antrag entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2016 (Vf. 15-VII-16) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit 1. der Art. 28 Abs. 4 sowie Art. 29 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung (Landeswahlgesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl S. 277, ber. S. 620, BayRS 111-1-l), das zuletzt durch Art. 10a Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GVBl S. 178) geändert worden ist, 2. der Art. 29 und 45 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl S. 834, BayRS 2021-1/2-l) , das zuletzt durch Art. 10a Abs. 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GVBl S. 178) geändert worden ist, 3. des Art. 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2003 (GVBl S. 144, BayRS 2021-3- l), das zuletzt durch § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 23. Februar 2015 (GVBl S. 18) geändert worden ist. PII/G1310.16-0012
Kolleginnen und Kollegen, würden Sie jetzt bitte Ihre Gespräche draußen fortsetzen oder sich einfach hinsetzen und zuhören? – Danke schön. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einer Verfassungsstreitigkeit. Das ist keine kleine Angelegenheit; denn sie betrifft immerhin 51 % der bayerischen Bevölkerung.
51 % der bayerischen Bevölkerung sind weiblich, Herr Heike. Das können Sie wahrscheinlich nicht bestreiten. Gleichzeitig haben wir aber sowohl in den kommunalen Parlamenten als auch hier im Bayerischen Landtag einen Frauenanteil von nicht einmal 30 %. Ich glaube, da wird es sehr schwierig werden zu begründen, warum das verfassungsgemäß sein soll. Das Bündnis, dem unter anderem der Verein für Fraueninteressen angehört, hat daher Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Dafür sind wir sehr dankbar, da wir der Auffassung sind, dass die Debatte überfällig ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns den Frauenanteil hier im Hohen Haus ansehen, dann müssen wir leider feststellen, dass er zwischen dem in den Parlamenten Südsudans und Afghanistans liegt.
Wir sind also insoweit nicht gerade wegweisend. Das belegen auch die Zahlen der Interparlamentarischen Union; diese sind wohl schwer zu entkräften.
Ich gebe zu, wir haben viel erreicht: Wir haben eine Landtagspräsidentin; mehrere Ausschüsse werden von Frauen geleitet; offenen Sexismus, den es hier im Parlament noch bis in die Achtzigerjahre hinein gab, erleben wir zum Glück nicht mehr. Aus der damaligen Zeit gibt es "schöne" Ausschussprotokolle. Diese könnten wir alle verlesen; dafür haben wir jetzt nicht die Zeit.
Obwohl wir schon viel erreicht haben, sind wir von echter Gleichstellung in diesem Parlament noch sehr, sehr weit entfernt. Wir wissen aus der Soziologie, dass eine Gruppe als Teil einer größeren Gruppe erst dann nicht mehr als Minderheit wahrgenommen wird, wenn sie einen Anteil von 30 % erreicht. Im übernächsten Jahr werden 100 Jahre vergangen sein, seit in Bayern das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Dennoch sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert.
Wir haben kürzlich das Jubiläum "70 Jahre Bayerische Verfassung" gefeiert. Seit den Neunzigerjahren steht in der Bayerischen Verfassung, wie im Grundgesetz, nicht mehr nur, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, sondern auch, dass der Staat für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zuständig ist und bestehende Nachteile beseitigen muss.
Elisabeth Selbert, Mutter des Grundgesetzes, SPDFrau und Juristin, sprach in diesem Zusammenhang von "Verfassungsbruch in Permanenz". Dieser Einschätzung kann ich mich nur anschließen. Wenn knapp 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts der Frauenanteil in den Parlamenten so niedrig ist, dann darf es dabei nicht bleiben.
Dass wir Sie von der CSU noch nicht überzeugen können, war mir klar. Wir sind aber sehr enttäuscht von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Sie haben gemeinsam mit uns die Klageeinreichung gefeiert, aber im Ausschuss als unbegründet zurückgewiesen.
Dabei gibt es sehr gute Argumente für die Begründetheit dieser Verfassungsbeschwerde. Wir wissen aus unzähligen Studien, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik gibt. Insbesondere bei konservativen Parteien erfolgt die Zusammenstellung der Wahllisten oft nicht unter Berücksichtigung des Gleichberechtigungsgrundsatzes.
Es ist relativ klar: Wenn Männer dominierend sind, dann erfolgt die Zusammenstellung der Wahllisten, wenn nicht durch entsprechende Regeln eingegriffen wird, nach dem Ähnlichkeitsprinzip. Das wissen wir auch aus vielen anderen Bereichen.
Meine Damen und Herren, wenn all das kein Auftrag ist, steuernd einzugreifen, dann weiß ich auch nicht. Unsere Verfassung baut auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie auf; die Betonung liegt auf "repräsentativ". Es braucht einen effektiven, praktisch wirksamen Einfluss aller relevanten Bevölkerungsgruppen auf die Staatsorgane. Dieser ist bisher einfach nicht gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihnen stehen 101 Sitze zu. Stellen Sie sich einmal vor, Sie dürften bloß 56 davon mit Frauen besetzen. Das entspräche nämlich dem Frauenanteil an der bayerischen Gesamtbevölkerung.